Case Management Berufsbildung



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Transkript:

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT Berufsbildung Case Management Berufsbildung Grundsätze und Umsetzung in den Kantonen 22. Februar 2007

1 Case Management Berufsbildung Gestützt auf BBG Art. 3 Bst. a und c, Art. 7 und Art. 12 legt das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) den vorliegenden Rahmen für die Förderung eines Case Managements Berufsbildung der Kantone fest. Definition: Im Berufsbildungsbereich ist Case Management zu umschreiben als ein strukturiertes Verfahren, um adäquate Massnahmen für Jugendliche sicher zu stellen, deren Einstieg in die Berufswelt stark gefährdet ist. Es koordiniert die beteiligten Akteurinnen und Akteure sowohl über institutionelle und professionelle Grenzen als auch über die Dauer der Berufswahl und der Grundbildung hinweg. 1 Ziele: Hilfe zur Selbsthilfe für gefährdete Jugendliche. Effizienzsteigerung durch Abstimmung der Aktivitäten aller Beteiligten - inklusive der betroffenen Jugendlichen. Das Case Management Berufsbildung ist dann erfolgreich, wenn die Jugendlichen einen ersten nachobligatorischen Ausbildungsweg abschliessen. Umsetzung: Der Bund unterstützt die Kantone beim Auf- und Ausbau des Case Managements Berufsbildung. Voraussetzung für die Unterstützung ist ein kantonales Gesamtkonzept. Der Bund richtet für die Erarbeitung des kantonalen Konzepts eine Pauschale aus. Gesuche zur Unterstützung von Auf- und Ausbaumassnahmen werden von den Kantonen beim BBT eingereicht und aufgrund des Gesamtkonzepts beurteilt. Das Case Management Berufsbildung bezeichnet die Stelle, die dafür verantwortlich ist, dass gefährdete Jugendliche die in ihrer Situation adäquate Unterstützung erhalten. Die Unterstützung kann nötig sein während der Berufsfindung, beim Übergang von der obligatorischen Schule in die Berufsbildung und während der Grundbildung. Die verantwortliche Stelle stellt sicher, dass auf dem Weg von der Schule über die Grundbildung in die Berufswelt keine Lücken in der Unterstützung entstehen. Die Risikogruppen werden bereits ab der obligatorischen Schule identifiziert und erfasst. Das Case Management wird von flankierenden Massnahmen unterstützt. 1. Identifikation, Erfassung und laufende Beobachtung der Risikogruppe Voraussetzung für das Case Management Berufsbildung ist, dass die Risikogruppen identifiziert, erfasst und laufend beobachtet werden. Diese Identifizierung findet so früh wie möglich statt. Gefährdete Jugendliche werden bereits ab dem 7./8. Schuljahr identifiziert. Schulische oder soziale Probleme können aber auch erst im 9. Schuljahr oder während der Lehre manifest werden. Sobald das Dropout-Risiko (keine Lehre, Lehrabbruch, Scheitern des Abschlusses) einer jugendlichen Person identifiziert worden ist, wird die Stelle bezeichnet, die den Kontakt mit be- 1 Case Management ist umfassender als individuelle Begleitung. Ziel des Case Managements ist es zu verhindern, dass Jugendliche aus dem Bildungssystem hinausfallen, beziehungsweise dazu beizutragen, sie zu einem ersten nachobligatorischen Abschluss zu bringen. Ziel der individuellen Begleitung ist, die persönlichen Kompetenzen von Jugendlichen soweit zu entwickeln, dass sie aus eigenen Kräften den Anforderungen von Gesellschaft, Wirtschaft und Bildung zu entsprechen vermögen und sich entfalten können.

2 teiligten Stellen sucht und mit ihnen und mit der oder dem Jugendlichen den allenfalls zu treffende Massnahmen festlegt. 2. Berufsfindung Während der obligatorischen Schule bedeutet das Case Management Berufsbildung Hilfe zur Selbsthilfe bei der Berufswahl und bei der Suche eines Ausbildungsplatzes. Das Kompetenz- und Beziehungsnetzwerk von Fachpersonen im wirtschaftlichen und im institutionellen Umfeld wird eingesetzt, um gefährdete Jugendliche auf effiziente Weise bei der Vorbereitung auf die Lehre zu unterstützen. Zielvereinbarungen stellen die Eigenverantwortung, das Commitment und die Autonomie der Jugendlichen sicher. Ein bereits etabliertes Instrument im Rahmen dieser Hilfe ist die reguläre Berufsberatung. 3. Übergänge Jugendliche, die nicht unmittelbar nach der obligatorischen Schule in die Sekundarstufe II eintreten, sondern sich im Übergang zwischen der obligatorischen und der nachobligatorischen Bildung befinden, wird ebenfalls Hilfe zur Selbsthilfe bei der Berufswahl und bei der Suche eines geeigneten Ausbildungsplatzes geboten. Die Brückenangebote bzw. die Wahl des richtigen Angebots gehören zu den Massnahmen bei denen eine vermehrte Abstimmung unter den Institutionen und den konkreten Angeboten notwendig ist. 4. Berufliche Grundbildung Jugendliche, die nicht in die berufliche Grundbildung integriert werden konnten oder die Ausbildung abbrechen, wird Hilfe zur Selbsthilfe bei der Suche eines geeigneten Ausbildungsplatzes oder beim Wiedereinstieg geboten. Auch hier wird das Beziehungsnetzwerk von Lehraufsicht, Coaches usw. wirksam. Die Zielvereinbarung spielt ebenfalls eine wichtige Rolle. 5. Flankierende Massnahmen Das Case Management fokussiert auf die gefährdete Person: sozial benachteiligte und schulisch schwächere Jugendliche. Die flankierenden Massnahmen richten sich auf Systeme, Abläufe oder Institutionen im Umfeld der Person, z.b. Beratungs- und Unterstützungsangebote für Lehrbetriebe in rechtlichen, organisatorischen und sozialen Fragen durch Hotlines und zusätzlichen Berufsverbandsangeboten. Case Management Berufsbildung 7./8. Schuljahr 9. Schuljahr Sekundarstufe II Brückenangebot 1 Identifikation, Erfassung und laufende Beobachtung der Risikogruppe 2 Berufsfindung 3 Übergang 4 Berufliche Grundbildung 5 Flankierende Massnahmen

3 Umsetzung in den Kantonen Für die Umsetzung des Case Managements Berufsbildung sind die Berufsbildungsämter der Kantone zuständig. Die Berufsbildungsämter können diese Aufgabe zwar delegieren, aber zum Thema Case Management Berufsbildung bleiben sie die Ansprechpartner für das BBT. Das Case Management ist möglichst mit bereits bestehenden Instrumenten und Massnahmen umzusetzen. Für den Aufbau bzw. Ausbau des Case Managements erarbeiten die Berufsbildungsämter ein kantonales Gesamtkonzept. Das Konzept bezeichnet eine verantwortliche Stelle für die Koordination und zeigt, wie bestehende Massnahmen im Kanton auf einander abgestimmt werden und wie die Beteiligten zusammenarbeiten. Als Entschädigung der Kosten für die Konzepterarbeitung stellt das BBT nach Einreichen des Konzepts einen Pauschalbetrag zur Verfügung unter der Bedingung, dass das Konzept alle Elemente enthält, die im Abschnitt Konzeptinhalt aufgeführt sind. Das Gesamtkonzept bietet einen Rahmen für allfällige neue oder für Erweiterungs- Projekte. Falls für diese Projekte beim Bund eine finanzielle Unterstützung beantragt wird, ist das Vorliegen des Gesamtkonzeptes Bedingung. Anträge zur Projektförderung an den Bund können nur über das betreffende Berufsbildungsamt eingereicht werden, welches die Einbettung des Projekts im kantonalen Gesamtkonzept sicherstellt und dem BBT eine Vormeinung abgibt. Konzeptinhalt Die kantonalen Umsetzungskonzepte müssen neben der Bezeichnung der verantwortlichen operativen Stelle folgende Elemente enthalten 2 : Eine Bestandesaufnahme aller bereits existierenden Massnahmen im Sinne des Case Managements Berufsbildung, mit Angabe der Verantwortlichkeiten und der Schnittstellen Eine Liste der möglichen und potentiellen Akteure, die im Case Management mitarbeiten. Beschreibung, wie die Zusammenarbeit und die Koordination institutionalisiert werden. Beschreibung der Kriterien, nach denen Jugendliche zur Risikogruppe gerechnet werden Beschreibung des Prozesses zur Identifikation und Diagnostik der Risikogruppe Beschreibung des Prozesses zur Erfassung der Risikogruppe Beschreibung des Prozesses zur laufenden Beobachtung (tracking) und Begleitung (coaching) der Risikogruppe Pflichtenheft der Betreuer (Coaches 3 ) Aufzählung von kantonsspezifischen Problemen, die den Übergang der Jugendlichen in die Lehre, die Fortsetzung der Lehre oder die Integration in die Arbeitswelt gefährden. 2 Vgl. Anhang 3 Die Coachin oder der Coach ist die zentrale Ansprech- und Vertrauensperson für die Jugendlichen, steht ihnen zur Seite, berät und bietet Hilfe zur Selbsthilfe. Die Coaching-Rolle kann von verschiedenen Personen oder Stellen im Umfeld der jugendlichen Person erfüllt werden, abhängig von der Situation, worin sich die oder der Jugendliche befindet.

4 Beschreibung der Mechanismen, die gemäss dem Case Management Berufsbildung wirksam werden bei: - Problemen am Ende der obligatorischen Schule, die den Übergang in die Lehre gefährden, - Problemen während der Lehrzeit, die einen Abbruch der Lehre zur Folge hätten und eine Integration in die Arbeitswelt gefährden. Kurzbeschreibung und Zeitplan der einzuleitenden Massnahmen zur Einführung oder Erweiterung des Case Managements Berufsbildung im Kanton Planung Ab dem 23. Februar 2007 können die Kantone ihre Konzepte zum Case Management Berufsbildung beim BBT einreichen. Am 31. August 2007 ist Eingabeschluss. Das BBT beurteilt die Konzepte und stellt eine Pauschale zur Verfügung für die Konzepte, die die Kriterien erfüllen. Austauschplattform Auf der Internetseite der schweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK), unter Projekte, können die Kantone ihre Konzepte den anderen Kantonen zur Einsicht zur Verfügung stellen. Auch eine Liste der Kontaktpersonen der Kantone zum Thema Case Management Berufsbildung ist auf der Seite aufgeschaltet. Das BBT wird nach Bedarf Diskussionstagungen organisieren.

Anhang Checkliste Eingabe der kantonalen Gesamtkonzepte Case Management Berufsbildung Inhalt Bereits existierende Massnahmen für schulisch schwache und sozial benachteiligte Jugendliche, mit Angaben der Verantwortlichkeiten und Schnittstellen Mechanismen, die wirksam werden im Fall einer Gefährdung des Übergangs in die Lehre und dazugehörige Verantwortlichkeiten Mechanismen, die wirksam werden im Fall von Problemen während der Lehrzeit, die einen Abbruch der Lehre zur Folge hätten und die Integration in die Arbeitswelt gefährden und dazugehörige Verantwortlichkeiten Kantonsspezifische Probleme, die den Übergang der Jugendlichen in die Lehre, die Fortsetzung der Lehre oder die Integration in die Arbeitswelt gefährden Einzuleitende Massnahmen zur Einführung oder Erweiterung des Case Managements Berufsbildung mit Zeitplan Akteure und Akteurinnen, die im Case Management mitarbeiten Institutionalisierung der Zusammenarbeit und der Koordination Kriterien, nach denen Jugendliche zur Risikogruppe gerechnet werden Prozess zur Identifikation, Diagnostik und Erfassung der Risikogruppe Prozess zur laufenden Beobachtung (Tracking) und Begleitung (Coaching) der Risikogruppe Pflichtenheft Coach Kantonale Kontaktperson Case Management Berufsbildung Termin: spätestens 31. August 2007 Eingabe an: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie Gerda Lüthi, Berufsbildung Effingerstrasse 27 3003 Bern gerda.luethi@bbt.admin.ch