Unterstützung der EU-Beitrittsvorbereitungen mittel- und osteuropäischer Länder



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Transkript:

Unterstützung der EU-Beitrittsvorbereitungen mittel- und osteuropäischer Länder - Weitere Twinningprojekte in Polen und der Tschechischen Republik abgeschlossen - G II 5 Im Rahmen des Twinningprogramms der EU zur Unterstützung der Vorbereitungen der künftigen EU-Mitglieder wurden weitere drei Twinningprojekte erfolgreich abgeschlossen, die unter deutscher Federführung standen. Im Rahmen von Twinningprojekten werden Experten, sogenannte Heranführungsberater, in die Bewerberländer abgeordnet. Sie stehen für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr zur Arbeit an einem Projekt im entsprechenden Ministerium eines Bewerberlandes zur Verfügung. Dort arbeiten sie eng mit einem Mitarbeiter dieser Behörde (daher Twinning ) bei der Umsetzung des Projekts zusammen. Twinning-Projekt mit Polen Das Projekt Umsetzung der EU-Regelungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wurde in der Zeit von Januar 2002 bis Juni 2003 durchgeführt. Partner waren das polnische Umweltministerium und das Bundesumweltministerium gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen. Das Bundesland Bayern stellte den sogen. Heranführungsberater, der während der gesamten Projektlaufzeit im Warschauer Umweltministerium arbeitete. Er wurde von UVP-Experten aus Deutschland, Österreich und Schweden unterstützt. Das Projekt war durch Art und Umfang der gestellten Aufgaben sehr anspruchsvoll. Es richtete sich sowohl an die nationale als auch an die regionale Ebene. Um die entsprechende Beratung leisten zu können, mussten sich die Experten aus den Mitgliedstaaten zunächst mit dem Stand der gesetzlichen Regelungen in Polen zu diesen Fragen vertraut machen. Dazu liegt ein Statusbericht vor. Es konnte festgestellt werden, dass das polnische Recht das EU-Recht im Bereich der Projekt-UVP umfassend umsetzt. Auch die Umsetzung der Strategischen UVP ist in Polen bereits weit gediehen. Verbesserungsbedarf besteht u.a. bei der Beteiligung der Öffentlichkeit, im eigentlichen UVP-Verfahren (sehr viele Verfahrensschritte) oder beim Zusammenwirken von Investoren-Bürger-Verwaltung. Entsprechende Änderungsvorschläge wurden erarbeitet.

Als Ergebnisse des Twinning-Projekts sind neben den vorgenannten Aspekten folgende hervorzuheben: - Ein bereits vorliegendes Twinning-Handbuch wurde um einen umfangreichen methodischen Teil ergänzt. Es liegt als CD-ROM und im Internet vor und soll der Unterstützung der regionalen Stellen bei der Wahrnehmung der neuen Vollzugsaufgaben dienen. - Es wurde ein e-learning-system für 100 Nutzer installiert, das die konventionellen Schulungsseminare ergänzen soll. Damit wurde im polnischen Umweltministerium erstmalig ein solches System geschaffen. - Ein spezielles Handbuch für die Durchführung grenzüberschreitender UVP Deutschland/Polen unter Einbeziehung Tschechiens und der Slowakei wurde erarbeitet. Es fanden zwei Workshops statt, um die auch in der Tschechischen Republik und in der Slowakischen Republik von Deutschland durchgeführten Twinning-Projekte zusammenzuführen. - Zu ausgewählten Einzelfragen wurden gesonderte Leitfäden der EU ins Polnische übersetzt (Screening, Scoping, Berichterstattung, Natura 2000-Gebiete). - Es wurde ein Prototyp eines UVP-Informationssystems geschaffen, welches nach Meinung der beteiligten Experten bisher einmalig in Europa ist. 150 Personen wurden geschult, um mit dem System arbeiten zu können. - 42 Ausbilder wurden ausgewählt und geschult. Insgesamt wurden mehr als 600 Verwaltungsangestellte trainiert. Die Ausbilder führten rund 20 gemeinsame Workshops durch, die dann evaluiert wurden. Etwa 70 Mitarbeiter der polnischen Umweltverwaltung nahmen an vier Studienreisen nach Deutschland, Spanien und Holland teil. Insgesamt wurden mehr als 120 Aktivitäten durchgeführt. Insgesamt hat dieses Twinning-Projekt nachhaltige wertvolle Unterstützung bei der Umsetzung der EU-Regelungen im UVP-Bereich gegeben. Jetzt müssen die polnischen Partner entscheiden, welche der vielen Änderungsvorschläge, Hinweise bzw. Empfehlungen sie aufgreifen, um die Umsetzung und den Vollzug des neuen Rechts sicherzustellen und zu optimieren. Es ist davon auszugehen, dass die Hinweise zur UVP/Plan-UVP-Methodik Berücksichtigung finden und die Erkenntnisse zur grenzüberschreitenden UVP in die Verhandlungen Polens mit seinen Nachbarstaaten zur Umsetzung der Espoo-Konvention eingebracht werden.

Twinningprojekte mit Tschechien Zwischen Februar 2002 und Juli 2003 wurden mit dem tschechischen Umweltministerium zwei Twinning-Projekte durchgeführt: Ein Projekt zur Implementierung der EG-Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU- Richtlinie) und ein Projekt zur Luftreinhaltung. IVU-Projekt Das IVU-Projekt wurde von einem Heranführungsberater aus der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung begleitet, der von insgesamt 37 KurzzeitexpertInnen aus verschiedenen Bundesländern und aus Dänemark unterstützt wurde. Auf Grund der sehr guten Projektergebnisse laufen z. Zt. Gespräche über eine Fortsetzung der Unterstützung Tschechiens im IVU- Bereich. Wesentliche Ergebnisse des abgeschlossenen Projekts: - Das tschechische IVU-Gesetz wurde auf Vollständigkeit der Umsetzung der IVU- Richtlinie sowie hinsichtlich der Schnittstellen zu Seveso II (Störfallverordnung) und zur UVP-Richtlinie (Umweltverträglichkeitsprüfung) geprüft. Dabei stellte sich heraus, dass die Umsetzung im Grunde vollständig erfolgt war; Novellierungsvorschläge wurden lediglich zu einigen unklaren Passagen des Gesetzes unterbreitet. Weiter wurde ein Vorschlag zur Verteilung und Regelung der Zuständigkeiten entwickelt. - Für die ca.1200 IVU- relevanten Anlagen in Tschechien wurden ein Nationaler Implementierungsplan sowie 14 regionale Pläne entwickelt, die eine Personalbedarfsplanung sowie eine Abschätzung der erforderlichen technischen Infrastruktur beinhalteten. Darüber hinaus wurden nationale und regionale Schulungsprogramme für die Mitarbeiter der Verwaltungen erstellt. - Es wurden neun Handbücher/Leitfäden zu verschiedenen Themenbereichen erarbeitet. - Zu jedem der zwölf Querschnittsbereiche/Branchen wurden entweder die BREFs (Best Reference Document) oder deutsche BVT-Quellen ( Beste Verfügbare Techniken ) präsentiert und detailliert erläutert. - Zu den drei Bereichen Glasindustrie, Organische Chemie und Müllverbrennung wurden Mustergenehmigungen erarbeitet. - Der Bereich Softwareentwicklung wurde in einem (zusätzlichen) bilateralen Projekt vom Bundesumweltministerium mit 68.000 Euro unterstützt - die entsprechenden Applikationen und Handbücher im Projekt entwickelt.

- Zum Abschlussworkshop wurden die Umweltministerien Bulgariens und Ungarns, wo Deutschland ebenfalls IVU-Twinning-Projekte durchführt, miteinbezogen. Auf diese Weise war ein fruchtbarer Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Ländern möglich. Weitere Treffen in diesem Kreise sind geplant. - In einem zweiten bilateralen Projekt wurde ein Leitfaden zu zwölf wichtigen IVU- Branchen erstellt. Deutsche Experten erarbeiten den Leitfaden; von tschechischer Seite wird ein Abgleich mit den nationalen Fachgesetzen durchgeführt. Projekt Luftreinhaltung Das Twinning-Projekt zur Luftreinhaltung widmete sich insbesondere den Fragen der Luftqualitätsmessungen, Programmen zur Verbesserung der Luftqualität und Genehmigungsfragen. Es wurde vor Ort von einem Heranführungsberater aus dem Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen betreut, welcher von insgesamt zwölf KurzzeitexpertInnen unterstützt wurde. Das Projekt lieferte folgende Ergebnisse: - Für die Umsetzung der EU-Luftqualitäts-Richtlinie wurden gemeinsam Empfehlungen erarbeitet. Dabei wurden Vorschläge für die Vollzugsstruktur und die Zusammenarbeit der betroffenen Verwaltungsorgane unterbreitet. - Auf der Grundlage einer Beurteilung des Luftmessnetzes in Tschechien wurden Vorschläge für die Anpassung der Standorte von Messstationen an die EU-Anforderungen sowie für die Qualitätssicherung der Feinstaubmessungen (PM10) erarbeitet. - Für die Übermittlung verwaltungsinterner Informationen wurde ein DV-gestütztes Informationssystem entwickelt. - Exemplarisch wurden für zwei Modellgebiete Maßnahmepläne zur Verbesserung der Luftqualität nach EU-Kriterien erstellt. Dies ermöglichte konkrete Anlagenbeurteilungen, Vorschläge zur Emissionsminderung und Immissionsprognosen für Anlagen und Verkehr. - Die Erarbeitung eines technischen Leitfadens für die wichtigsten Anlagentypen ermöglicht die Sondierung von Maßnahmen zur Emissionsminderung nach dem Stand der Technik und entsprechenden Grenzwertvorschlägen. Der technische Leitfadendiente als Arbeitsgrundlage für die Erstellung von Luftreinhalteplänen in Tschechien. - Es wurden mehrere Schulungen für Mitarbeiter der (neuen) Regionalbehörden durchgeführt, die mit den wesentlichen Ergebnissen des Projekts und den künftigen Anforderungen der EU-Luftreinhaltpolitik und deren Umsetzung vertraut gemacht wurden.

- Für die Tschechische Kaminkehrerinnung wurden zwei Lehrgänge für die messtechnische Überwachung von kleinen Feuerungsanlagen in Bayern organisiert, die vom Bayerischen Umweltministerium finanziell unterstützt wurden. Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Anstrengungen des tschechischen Umweltministeriums zur Übernahme des acquis-communautaire im Bereich der Luftreinhaltung erheblich sind. Formal sind die Luftqualitätsrichtlinien in nationales Recht übernommen. Ein Nationalprogramm zur Emissionsminderung (und damit zur Erfüllung der NEC-Richtlinie) liegt im Entwurf vor. Regionalprogramme für die 14 neuen Regionen werden zur Zeit noch erarbeitet.