Selbstverpflichtungserklärung des Auftraggebers im Rahmen der TSI Zertifizierung



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Transkript:

Selbstverpflichtungserklärung des Auftraggebers im Rahmen der TSI Zertifizierung Wir, die unterzeichnende Name Auftraggeber erklären, dass sämtliche Angaben in dieser Selbstverpflichtungserklärung über die komplette Laufzeit des Masterprogramms Name Masterprogramm Es gelten die Allgemeinen Zertifizierungs bedingungen ein schließ lich deren Anlagen der True Sale International GmbH, die auf der Internetseite der True Sale International GmbH (www.tsi-gmbh.de) veröffentlicht sind. Die Einhaltung der Angaben in dieser Selbstverpflichtungserklärung werden weder anfangs noch fortlaufend durch die True Sale International GmbH überprüft. verbindlich eingehalten werden. Sofern sich Änderungen bei der Erfüllung einzelner Kriterien ergeben, werden wir die True Sale International GmbH hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen. Struktur des Portfolios statisch revolvierend Assetklasse Masterprogramm Auto Loans Verbriefungsstruktur True Sale synthetisch 1

Stammdaten Antragsteller Dokumentation Name des Masterprogramms Corporate Services Provider Name des SPV/Fund Closing Sitz des SPV/Fund Renewal Originator Währung der Notes Herkunftsland des Assetpools Max. Programmvolumen je Compartment in der oben genannten Währung Servicer Sub-Servicer Laufzeit Joint Lead Manager Rating je Serie im Compartment Bookrunner Börse 2

Spezifische Kriterien bei der Zertifizierung von Masterprogrammen 1 Es ist gewährleistet, dass dem Masterprogramm zum Zeitpunkt der Auswahl der Kredite im zu verbriefenden Portfolio ausschließlich (100 %) Forderungen zugrunde liegen, die nach dem Recht der jeweiligen Jurisdiktion von einem dort ansässigen Kreditinstitut bzw. einer dort ansässigen Finanzierungsgesellschaft vergeben worden sind. Im Feld Bemerkungen ist das Herkunftsland des Assetpools zu spezifizieren, das entweder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört oder bei dem es sich um ein OECD-Mitglieds- oder Partnerland handelt. 2 Es ist sichergestellt, dass der Antrag auf Zertifizierung von der deutschen Zentrale des Unternehmens gestellt wird, welches sich über Verbriefungen refinanziert und dass die konkrete Transaktion alle vergleichbaren Qualitätsmerkmale beinhaltet, wie sie für entsprechende Transaktionen innerhalb des Konzerns mit deutschen Assets gelten. 3 Wir bestätigen ferner, dass der Antragssteller, über ein Rating im Investment Grade-Bereich (AAA BBB ) verfügt. 3

4 Es ist gewährleistet, dass der Antragssteller die Richtlinien für die Steuerung des gesamten Kreditgeschäftes zentral aus Deutschland heraus vorgibt, was bedingt, dass die Richtlinien für die Kreditpolitik und die Kreditvergabe, für das Risikocontrolling sowie die interne Kredit revision dementsprechend einheitlich für alle Tochterunternehmen gemäß den deutschen Standards erfolgen und sofern nicht dringende gesetzlich abweichende Bestimmungen in der jeweiligen Jurisdiktion dem entgegenstehen auch die in Deutschland für die Kreditpolitik und das Risikomanagement tragenden aufsichtsrechtlichen Bestimmungen Anwendung finden. 5 Als Antragssteller bestätigen wir, dass wir eine Verbriefungsplattform für Autokredite in Deutschland aufgebaut haben, deren Standards weitestgehend auf die Verbriefungsaktivitäten von ausländischen Zweigniederlassungen/Tochtergesellschaften übertragen werden. 6 Es ist sichergestellt, dass die ausländische Zweigniederlassung/Tochtergesellschaft in dem jeweiligen Herkunftsland des Assetpools über eine langjährige Erfahrung in der Kreditvergabe verfügt und eine Datenhistorie von mindestens drei hren vorhält. 4

7 Im Zusammenhang mit der in die Transaktion eingebundenen ausländischen Zweckgesellschaft bzw. den in die Transaktion eingebundenen Trust, der als Sondervermögen geführt wird, ist sichergestellt, dass die wesentlichen nachfolgend aufgeführten Anforderungen, die Bestandteil der deutschen Verbriefungsplattform sind, erfüllt werden: kein aktives Management der Assets, unabhängige Direktoren, Vier-Augenprinzip, mindestens zwei Geschäftsführer, non petition, limited recourse ist in der Programmstruktur sichergestellt, jährliche Prüfung durch eine renommierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. trifft nicht zu Kredite im Masterprogramm 8 Der Auftraggeber bestätigt, dass nicht mehr als ein Drittel des Bilanzvolumens verbrieft wird. 5

9 Es ist sichergestellt, dass nur Forderungen in den Forderungspool aufgenommen werden, die rechtswirksam, verbindlich und juristisch durchsetzbar sind. 10 Es ist sichergestellt, dass der Forderungsübergang auf die Zweckgesellschaft rechtswirksam, verbindlich und juristisch durchsetzbar erfolgt ist. 11 Es ist gewährleistet, dass ausschließlich Forderungen in den Forderungs pool aufgenommen werden, die der auf Seite 1 dieser Erklärung genannten Assetklasse entsprechen. Swaps oder sonstige derivative Finanz instrumente werden lediglich zu Hedging-Zwecken (beispielsweise Zins- oder Währungsswaps) in die Transaktionsstruktur eingebunden. 6

12 Es ist sichergestellt, dass nur Forderungen in den Forderungspool aufgenommen werden, bei denen mindestens eine Rate vertragskonform gezahlt worden ist. 13 Im Rahmen des Masterprogramms werden keine Verbriefungspositionen anderer Verbriefungstransaktionen angekauft (Verbot von Wieder verbriefungen). Kreditvergabestandards 14 Hinsichtlich der Kreditvergabekriterien bestätigen wir, dass für Forderungen, unabhängig davon, ob diese verbrieft werden sollen oder nicht, dieselben soliden und klar definierten Kreditvergabekriterien gelten. Dabei kommt derselbe Prozess für die Genehmigung und, soweit zutreffend, für die Änderung, Verlängerung und Refinanzierung von Krediten zur Anwendung. Ferner bestätigen wir, dass eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation vorliegt, die jederzeit ein angemessenes und wirksames Risikomanagement gewährleistet. 7

15 Den verbrieften Krediten ist gemein, dass sie im Rahmen der üblichen Geschäftsaktivitäten ausgereicht worden sind (so genannte Balance-Sheet- Transaktionen). 16 Es ist gewährleistet, dass Kredite, die unter Anwendung abweichender Kreditvergabestandards und Genehmigungsprozesse lediglich vergeben wurden, um sie mittels einer Verbriefung unmittelbar an den Kapitalmarkt weiterzureichen (so genanntes Originate-to-Distribute-Modell) in dem zu verbriefenden Portfolio nicht enthalten sind. 17 Es ist gewährleistet, dass bei der Vergabe der Kredite im verbrieften Portfolio keine Negativmerkmale (Daten aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen; Missbrauchsmerkmale oder Saldo nach Titulierung; Informationen zu vertragswidrigem Verhalten) gemäß der jeweils relevanten Auskunftei vorgelegen haben. 8

18 Den verbrieften Krediten ist gemein, dass bei der Kreditvergabe alle für die Kundenbonität und Sicherheitenbewertung relevanten Angaben anhand von vorgelegten Unterlagen geprüft und dokumentiert worden sind (Ausschluss von self-certification ). 19 Es ist sichergestellt, dass bei der Kreditvergabe und der Kreditbearbeitung keine abweichenden aufsichtsrechtlichen Standards zwischen verbrieften und nicht-verbrieften Krediten zur Anwendung kommen. 20 Es ist sichergestellt, dass für die zu verbriefenden Kredite die gleichen Kreditvergabestandards, Genehmigungsprozesse und Maßnahmen zur Anreizsetzung angewendet werden, wie für die Kredite, die auf der Bilanz behalten werden. 9

21 Es bestehen im Hinblick auf die Kreditvergabe keine abweichenden Zielvereinbarungen, Vertriebssteuerungsmaßnahmen und Bonussysteme bei verbrieften und nicht-verbrieften Krediten. 22 Es gibt keine abweichenden Richtlinien und Kompetenzraster bzw. organisatorisch-hierarchische Einbindungen von Entscheidungsträgern bei verbrieften und nicht-verbrieften Krediten. 23 Es ist gewährleistet, dass keine abweichende Behandlung bei internen Revisionsprüfungen bei verbrieften und nicht-verbrieften Krediten zur Anwendung kommt. 10

24 Es besteht keine systematische Abweichung in der Geschäftsstruktur, den genutzten Vertriebswegen und der Kreditart bei verbrieften und nicht-verbrieften Krediten. Servicingstandards des Originators 25 Es ist sichergestellt, dass das Servicing der Kredite auch nach der Verbriefung in unserem Verantwortungsbereich verbleibt und weiterhin den in unserem Hause geltenden allgemeinen Servicingstandards unterliegt. Das Servicing umfasst die Kreditabwicklung einschließlich des Inkassos und die Betreuung der Kundenbeziehung. Hierbei ist sichergestellt, dass bezüglich Eigenbetreuung oder Outsourcing die gleichen Servicingstandards bei verbrieften und nicht-verbrieften Krediten gelten. Angemessene Prozesse zur laufenden und zeitnahen Überwachung der Performance der verbrieften Kredite 26 Unabhängig vom Verbriefungsstatus des einzelnen Kredites erfolgt die Einhaltung der von der vom Antragsteller einheitlich für alle Zweigniederlassungen/Tochtergesellschaften vorgegebenen Prozesse im Kredit prozess und der Kreditverwaltung sowie die Einhaltung definierter Mindest standards im Forderungsverwaltungsprozess (z. B. Übergabe in Intensiv- und Problembetreuung, bonitätsgesteuerter Überwachungsprozess o. ä.) und im Risiko controlling sowohl für verbriefte als auch für nicht-verbriefte Kredite. Abweichungen gegenüber den Prozessen des Antragstellers die bspw. durch die jeweils vorherrschenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben, welche die ausländische Zweigniederlassung/Tochtergesellschaft erfüllen muss, hervorgerufen werden, sind im Feld Bemerkung zu erläutern. 11

27 Es ist gewährleistet, dass ein festgelegter Ordnungsrahmen und etablierte Prozesse für die Kontoführung, das Mahnverfahren sowie interne Revisionsverfahren, wie sie im Rahmen der vom Antragsteller einheitlich für alle Zweigniederlassungen/Tochtergesellschaften vorgegebenen Bestimmungen einschließlich des internen Risikomanagements gelten, sowohl für verbriefte als auch für nicht-verbriefte Kredite zur Geltung kommen. 28 In der Intensivbetreuung und der Problembetreuung gelten festgelegte Regeln, Steuerungsmechanismen und interne Revisionsprozesse für verbriefte und nicht-verbriefte Kredite einheitlich. Auswahlkriterien der Kredite, die vom Masterprogramm angekauft werden 29 Die Ankaufkriterien des Masterprogramms sind unter den festgelegten Auswahlkriterien repräsentativ für die produktspezifische Grundgesamtheit der Bank. Es ist sichergestellt, dass hinsichtlich der Vertriebswege, der Produktarten und Produkt spezifika (bspw. Verwendungszweck, Laufzeit oder Konditionengestaltung) sowie der Kreditnehmereinheit (KNE) keine systematischen Abweichungen zur produktspezifischen Grundgesamtheit der Bank auftreten. 12

30 Es ist sichergestellt, dass nur Kredite im Rahmen des Masterprogramms angekauft werden, die zum Zeitpunkt des Ankaufs keine aufgetretenen Überziehungen bzw. Zins- und Tilgungsrückstände oder damit verknüpfte Zahlungen wie z. B. Versicherungsbeiträge aufweisen ( performing ). (Ausnahme: klar identifizierte technische Überziehungen). Einheitliche Definition von Berichtselementen 31 Es ist sichergestellt, dass der Investorenreport einheitliche Definitionen für die Berichtselemente anwendet, die durch den entsprechenden Musterreport der TSI vorgegeben werden. 13

Anforderungen an das Emissionsprospekt 32 Es ist sichergestellt, dass im Börsenzulassungsprospekt der Prozess des Verkaufs und des Transfers des zugrunde liegenden Assetpools vom Originator an das Masterprogramm dargestellt und erläutert wird. 33 Es wird bestätigt, dass die mit dem Verkauf und dem Transfer des zugrunde liegenden Assetpools einhergehenden Risiken im Börsenzulassungsprospekt beschrieben werden. 34 Es wird bestätigt, dass das Börsenzulassungsprospekt ein Schaubild enthält, in dem die Transaktionsstruktur in Grundzügen dargestellt wird (Transaction Overview). 14

35 Es ist sichergestellt, dass alle wesentlichen Transaktionsparteien (beispielsweise Servicer, Account Bank, Swap Provider etc.) sowie deren Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Börsenzulassungsprospekt beschrieben werden. Werden an das Rating der jeweiligen Trans aktionspartei bestimmte Anforderungen gestellt, so sind diese im Börsenzulassungsprospekt darzustellen und es sind die Maßnahmen aufzuzeigen, die im Falle einer Verschlechterung des Ratings unterhalb des definierten Zielwertes zu ergreifen sind. 36 Es wird gewährleistet, dass die in der Transaktionsstruktur enthaltenen Mechanismen zur Bonitätsverbesserung (Credit Enhancement) dargestellt und erläutert werden. 37 Im Börsenzulassungsprospekt wird bestätigt, dass die Notes an einem regulierten Markt notiert sind, der entweder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört oder bei dem es sich um ein OECD-Mitglieds- oder Partnerland handelt. 15

Offenlegungsanforderungen 38 Wir bestätigen gegenüber den Investoren, dass kontinuierlich ein materieller Nettoanteil an dem Masterprogramm einbehalten wird und dass die Investoren über die Höhe dieser Position informiert werden. Des Weiteren ist sichergestellt, dass Investoren freien Zugang zu allen wesentlichen relevanten Daten über die Kreditqualität und Wert entwicklung der einzelnen zugrunde liegenden Forderungen, die Zahlungsströme und die für die verbrieften Positionen bestehenden Sicherheiten sowie zu solchen Informationen erhalten, die notwendig sind, um ein Risikoprofil für dieses Investment zu erstellen und um umfassende und fundierte Stresstests in Bezug auf die Zahlungsströme und die Werte der für die zugrunde liegenden Forderungen bestehenden Sicherheiten durchführen zu können. Zu diesem Zweck werden die wesentlichen relevanten Daten bereitgestellt. 39 Im Investorenreport wird die Ratingentwicklung der diesbezüglich relevanten Transaktionsparteien, auf deren Rating im Börsenzulassungsprospekt Bezug genommen wird, über die Laufzeit der Transaktion dargestellt. 16

40 Der Aufbau des Investorenreports folgt den Reportingstandards der True Sale International GmbH für die jeweilige Assetklasse, die auf der Internetseite der True Sale International GmbH (www.tsi-gmbh.de) veröffentlicht sind. 41 Wir gewährleisten, dass mindestens die folgenden Informationen auf der öffentlich zugänglichen Internetseite der True Sale International GmbH veröffentlicht werden: a) Die finalen Versionen der Emissionsprospekte (Base Prospectus) pro Compartment in der rechtswirksamen Fassung. Sollte diese nicht in englischer Sprache vorliegen, wird zusätzlich eine englischsprachige Übersetzung veröffentlicht. b) Die New Issue- bzw. Presale-Reports der beteiligten Rating agenturen (sofern vorhanden und die Veröffentlichung von der beteiligten Ratingagentur genehmigt wird) sowie die im Rahmen des jährlichen Renewals ausgestellten Confirmation Letter. c) Der mindestens quartalsweise veröffentlichte Investorenreport im pdf-format und im schreibgeschützten xls-format in englischer Sprache. d) Die Selbstverpflichtungserklärung des Auftraggebers im Rahmen der TSI Zertifizierung. trifft nicht zu 17

Bereitstellung von Bewertungskursen 42 Hinsichtlich der Bereitstellung von Bewertungskursen besteht folgende Regelung: Die von der Strukturierungs- und Handelseinheit unabhängige Bewertungseinheit des Lead Managers der Transaktion hat sich bereit erklärt, Bewertungskurse auf monatlicher Basis für geratete und platzierte Tranchen zur Verfügung zu stellen. Mit den Investoren bzw. dem Treuhänder wurde eine abweichende Regelung getroffen, die im Feld Bemerkung zu spezifizieren ist. trifft nicht zu Rating 43 Es ist sichergestellt, dass mindestens zwei in der jeweiligen Jurisdiktion zugelassene und regulierte Ratingagenturen die Transaktion bewerten. Es ist darüber hinaus sichergestellt, dass die oberste Tranche in der Kapitalstruktur der Transaktion mit dem jeweils höchsten Ratingcode bewertet worden ist, der in der entsprechenden Jurisdiktion erreicht werden kann. 18

Zusätzliche Qualitätskriterien für Masterprogramm Auto Loans Definition für Masterprogramm Auto Loans MAL 1 Die Definition für Auto Loans stellt auf einen zum Kraftfahrzeug-Kauf zweckgebundenen Kredit an einen Kreditnehmer ab, bei dem der Finanzierungsgegenstand als Sicherungsgut dient. Kredite, die vom Masterprogramm angekauft werden MAL 2 Es ist sichergestellt, dass zum Zeitpunkt des Ankaufs der Kredite in das Masterprogramm die folgenden Kriterien erfüllt werden: Nur Darlehensnehmer/Garanten mit Wohnsitz im Inland. Die max. Darlehenshöhe (Initial Principal Balance) übersteigt einen Referenzwert von EUR 500.000 nicht und der Anteil der Kreditnehmer mit einem auf den Referenzwert bezogenen Gesamtengagement zwischen EUR 100.000 und EUR 500.000 liegt unter 1,00 Prozent des Gesamtportfolios. Nur festverzinsliche Darlehen. Nur Darlehen mit einer maximalen Restlaufzeit von 84 Monaten. Der durchschnittliche Scorewert des verbrieften Portfolios weist mindestens eine gleiche Verteilung auf, wie das Gesamtportfolio des Originators. Nur Kredite, bei denen eine positive Bonitätsprüfung durch eine anerkannte Wirtschaftsauskunftei eingeholt wurde. trifft nicht zu 19

Bemerkungen 20

Bereitstellung von anonymisierten Informationen auf Einzelkreditebene Der Antragsteller der Zertifizierung stellt nach Abwägung von Datenschutzüberlegungen und unter Berücksichtigung des Bankgeheimnisses über die gesamte Laufzeit des Masterprogramms anonymisierte Informationen auf Einzelkreditebene zur Verfügung.. Die Daten werden in der nachfolgend beschriebenen Form bereitgestellt:. Es werden keine anonymisierten Informationen auf Einzelkreditebene zur Verfügung gestellt. Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift Unterschrift 1 Name in Druckbuchstaben Name in Druckbuchstaben 1 Die Vertretungsberechtigung der Unterzeichner ist durch üblichen Nachweis nachzuweisen, ggf. durch eine Bescheinigung der Rechtsabteilung des Ausstellers 21