Öffnung des Programms Liquiditätssicherung



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Transkript:

Programminformation Nr. 9 / 2015 6. Oktober 2015 Öffnung des Programms Liquiditätssicherung Sehr geehrte Damen und Herren, ab sofort öffnen wir unser Programm Liquiditätssicherung (Nr. 246) für Veredlungsbetriebe (einschließlich Ferkelerzeuger) sowie für Unternehmen, die von den Folgen der Trockenheit in diesem Jahr betroffen sind. Futterbaubetriebe sind bereits seit dem 1. Juli 2015 antragsberechtigt. Unternehmen können ein Liquiditätssicherungsdarlehen bei ihrer Hausbank beantragen, wenn sie dieser einen Ergebnisrückgang von mindestens 30 % nachweisen. Schweinehaltende Betriebe können dabei auch auf das Referenzjahr 2013 zurückgreifen, da die Preise für Schlachtschweine und Ferkel schon längere Zeit niedrig sind. Ergänzende Informationen zu dem geplanten Liquiditätshilfeprogramm des Bundes: Die EU hat Deutschland 69,2 Mio. Euro zur Unterstützung von Milch- und Fleischerzeugern in Aussicht gestellt. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) plant, die Mittel in Form eines Zuschusses zu einem zur Liquiditätssicherung aufgenommenen Darlehen zu gewähren (vgl. S.1 der BMEL-Presseerklärung vom 2. Oktober 2015). Antragsstelle für die Zuschussgewährung soll die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) werden. Die Anforderungen für eine Zuschussgewährung und Festlegungen zur Bestimmung der Zuschusshöhe sind uns zurzeit nicht bekannt. Hinsichtlich der Anforderung an die Ausgestaltung der Darlehen gehen wir derzeit davon aus, dass ein aus unserem Programm Liquiditätssicherung in Anspruch genommenes Darlehen mit vier oder sechs Jahren Laufzeit und mindestens einem Tilgungsfreijahr zuschussfähig sein wird. Klar scheint bereits zu sein, dass Darlehen mit zehnjähriger Laufzeit nicht zuschussfähig sein werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass mit einer Darlehenszusage unsererseits noch kein Anspruch auf Zuschuss begründet werden kann. Die Programmbedingungen und das jeweils aktuelle Konditionenrundschreiben finden Sie im Internet unter www.rentenbank.de. Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an unser Serviceteam unter der Rufnummer 069 2107 700. Mit freundlichen Grüßen Landwirtschaftliche Rentenbank Andreas Euler Dr. Klaus Hollenberg Anlagen: - Programmbedingungen Liquiditätssicherung - BMEL-Presseerklärung vom 2. Oktober 2015

LANDWIRTSCHAFT 6. Oktober 2015 Programmbedingungen Liquiditätssicherung (Nr. 246) Die Rentenbank fördert mit diesem Programm die Stabilität landwirtschaftlicher Unternehmen. Die wirtschaftliche Situation der Landwirtschaft wird in hohem Maße von externen Faktoren beeinflusst. Das verstärkte Auftreten von Tierseuchen, wetterbedingten Ernteausfällen oder auch die zunehmende Volatilität der Agrarmärkte können Auslöser eines erhöhten Finanzierungsbedarfs sein. ALLGEMEINER HINWEIS Die Darlehen aus diesem Programm können De-minimis-Beihilfen auf Basis der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 1 enthalten. Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt Beihilfen unter www.rentenbank.de. WER WIRD GEFÖRDERT? Es werden Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion gefördert. Das sind Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus unabhängig von der gewählten Rechtsform und der steuerlichen Einkunftsart. In Abhängigkeit von der aktuellen Branchensituation definiert die Rentenbank zusätzliche Kriterien. Die Betriebe müssen deutliche Ergebnisrückgänge gegenüber der Hausbank nachweisen, also mindestens 30 % im jeweils betroffenen Betriebszweig. Antragsberechtigt sind: Futterbau- sowie Veredlungsbetriebe (einschließlich Ferkelerzeuger), die aufgrund niedriger Erzeugerpreise und/oder höherer Kosten, beispielsweise für notwendige Futterzukäufe, Liquiditätsbedarf haben. Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus, die aufgrund der Trockenheit im Jahr 2015 Ertragseinbußen und/oder Kostensteigerungen zu verzeichnen haben. WAS WIRD GEFÖRDERT? Betriebsmittel und andere notwendige betriebliche Ausgaben. Auch der Kapitaldienst für bereits bestehende Darlehen kann aus diesen Mitteln bedient werden. 1 Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis -Beihilfen im Agrarsektor, veröffentlicht im Amtsblatt der EU L 352/9 vom 24.12.2013.

DARLEHENSHÖCHSTBETRAG Es können bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert werden. Die Kredite sollen je Kreditnehmer und Jahr 10 Millionen EUR nicht übersteigen. Im Einzelfall können auch darüber hinausgehende Beträge refinanziert werden. Außerdem kann der Darlehenshöchstbetrag durch beihilferechtliche Vorgaben begrenzt sein. Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt Beihilfen. SONSTIGE BEDINGUNGEN Im Rahmen des Programms Liquiditätssicherung werden Ratendarlehen mit einer Laufzeit von 4, 6 oder 10 Jahren angeboten. Alle Varianten sind mit einem tilgungsfreien Jahr ausgestattet. Auf Wunsch und soweit dies im Rahmen der Liquiditätsplanung der betroffenen Betriebe sinnvoll erscheint, kann der tilgungsfreie Zeitraum auch auf zwei Jahre verlängert werden. In diesem Fall behalten wir uns einen angemessenen Zinsaufschlag vor. Zinsanpassungsangebote werden wir auf der Basis der dann geltenden Kapitalmarktbedingungen unterbreiten. Außerplanmäßige Rückzahlungen sind für die Dauer der Sollzinsbindung nicht zulässig. Die Darlehen werden von der Rentenbank zu 100 % ausgezahlt. KONDITIONEN Die aktuellen Konditionen sind über das Internet unter www.rentenbank.de erhältlich. Die Konditionengestaltung erfolgt auf Basis des Risikogerechten Zinssystems (RGZS). Die Preisklassen gestalten sich in Abhängigkeit von der Bonität des Kreditnehmers und der Qualität der Kreditsicherheiten. Der Sollzinssatz für den Kreditnehmer darf die aus der Margenvorgabe des RGZS ermittelte Sollzinsobergrenze nicht überschreiten. Die Hausbank ist berechtigt, bis zu einer Darlehenssumme von einschließlich 125.000 EUR eine Bearbeitungsgebühr für den ihr entstehenden erhöhten Aufwand für die Bearbeitung des Förderdarlehens von bis zu 1 % einmalig bei Auszahlung einzubehalten. Bei höheren Darlehensbeträgen ist die Bearbeitungsgebühr auf 1 250 EUR begrenzt. ANTRAGSTELLUNG Die Rentenbank vergibt die Darlehen nicht direkt, sondern über die vom Kreditnehmer gewählte Hausbank. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu stellen. Zusätzlich hat der Kreditnehmer eine Beihilfeerklärung einzureichen, die im Dokumentenverzeichnis unter www.rentenbank.de zur Verfügung steht. Hier sind Angaben über alle im laufenden und in den vorangegangenen beiden Kalenderjahren erhaltenen und/oder beantragten De-minimis-Beihilfen zu machen. Die Erklärung ist über die Hausbank an die Rentenbank zu richten.

Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des EU-Rechts. Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt Unternehmen in Schwierigkeiten unter www.rentenbank.de. Angaben zur Antragsberechtigung, zum Verwendungszweck, zur Einhaltung der beihilferechtlichen Vorgaben der EU-Kommission und die Beihilfeerklärung sind subventionserheblich im Sinne von 264 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit 2 des Subventionsgesetzes. KOMBINATION MIT ANDEREN ÖFFENTLICHEN FÖRDERPROGRAMMEN (KUMULIERUNG) Die Darlehen aus diesem Programm dürfen mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombiniert werden. Dabei sind je nach Vorhaben und Kreditnehmer unterschiedliche Beihilfeobergrenzen einzuhalten. Deshalb hat der Kreditnehmer bei Antragstellung - spätestens jedoch vor Auszahlung der Darlehen - gegenüber seiner Hausbank zu bestätigen, dass er entweder keine weiteren Beihilfen für das beantragte Vorhaben erhält oder die zulässige Beihilfeobergrenze einhält. Hierzu ist das Formular Kumulierungserklärung zu verwenden. Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt Beihilfen. GÜLTIGKEIT Das Programm gilt ab 1.07.2015 und ist befristet bis längstens 30.06.2021. ANSPRECHPARTNER Haben Sie noch Fragen zu den Förderprogrammen der Rentenbank? Dann wenden Sie sich bitte an unser Serviceteam unter der Rufnummer 069/2107-700.

Presseerklärung Bundesminister Christian Schmidt 02.10.2015 Seite 1 von 3 Hausanschrift Wilhelmstraße 54 10117 Berlin +49 (0)30 18 529 3170 +49 (0)30 18 529 3179 pressestelle@bmel.bund.de www.bmel.de Im Anschluss an die Agrarministerkonferenz in Fulda erklärte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt: Liquiditätshilfen für Milchbauern Wir haben die Probleme deutscher Landwirte erkannt und gehandelt. Das wichtigste Signal: Wir lassen Euch in dieser Krise nicht im Regen stehen. Unsere Landwirte leisten viel für Deutschland. Sie verdienen unser aller Wertschätzung: Die Landwirtschaft gehört in die Mitte der Gesellschaft! Jetzt geht es um die Linderung der größten Not, dafür habe ich in Brüssel EU-Hilfen in Höhe von fast 70 Millionen Euro als Soforthilfe herausverhandelt. Mein 2-Säulen- Modell zur Umsetzung der Liquiditätshilfen habe ich heute den Länderkollegen vorgestellt: 1. Liquiditätshilfedarlehen durch die Hausbank. Das ist die unmittelbare Liquiditätshilfe, das Geld, das direkt bei den Bauern ankommt. 2. Direkte Zuschüsse zum bewilligten Darlehen über die BLE. Diese Zuschüsse sollen nicht im Windhundverfahren vergeben werden. Bei Überzeichnung der EU-Mittel stellt eine Repartierungskomponente sicher, dass alle berechtigten Betriebe einen Zuschuss bekommen. Dieses 2-Säulen-Modell garantiert eine schnelle und vor allem effiziente Verteilung der Mittel an die Betroffenen. Mittel- und Langfristig müssen die Strukturen anpassungsfähiger und die Exportförderung ausgebaut werden. In die High-Level-Group der EU

werde ich auch Instrumente zur Verbesserung des Sicherheitsnetzes und der Marktabsicherung zur Debatte stellen. Für auskömmliche Preise tragen aber auch Handel und Verbraucher Verantwortung. Die angekündigten Preiserhöhungen für Milch und Butter der Discounter zeigen, dass auch mein Appell an den Einzelhandel wirkt. Dieser Trend muss fortgesetzt werden. Ich erwarte, dass die Landwirte von den Preiserhöhungen profitieren werden. Unsere hochwertigen Lebensmittel sind ihren Preis wert und dürfen nicht länger zu Billig- Preisen verschleudert werden. Grünbuch Landwirtschaft Ich werde ein Grünbuch Landwirtschaft Ernährung vorlegen. Dieses Grünbuch wird dialogisch erarbeitet. Die strategische Ausrichtung der Landwirtschaft ist notwendig, um die Landwirtschaft wieder in der Mitte der Gesellschaft zu platzieren. Mir ist es wichtig, Brücken zu bauen zwischen Landwirten und Verbrauchern für ein besseres Verständnis, für eine größere Akzeptanz und für mehr Transparenz. Nur im Miteinander schaffen wir eine Landwirtschaft, die gesellschaftlich akzeptiert, wirtschaftlich tragfähig und fest verankert in der Mitte der Gesellschaft ist. Diesen Dialog ermögliche ich in verschiedenen Initiativen unter dem Dach des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Das Grünbuch Ernährung Landwirtschaft wird die Richtschnur zukünftiger Agrar- und Ernährungspolitik sein. GVO Mein Ziel ist ein flächendeckendes Anbauverbot für grüne Gentechnik in Deutschland! Erster Schritt war die Anmeldung eines Anbauverbotes für Genmais bei der EU- Kommission in Brüssel in dieser Woche. Die nationale Regelung müssen wir aber so gestalten, dass sie den EU-Vorgaben entsprechen und rechtsfest sind. Ein flächendeckendes Verbot durch den Bund, wie vom Bundesrat beschlossen, nützt uns nichts, wenn es uns die EU-Kommission oder ein großer GVO-Hersteller vor Gericht um die Ohren haut. Mein Vorschlag zur Lösung liegt auf dem Tisch: Ein Gesetzentwurf, durch den sowohl der Bund als auch die Länder Anbaubeschränkungen und Anbauverbote erlassen kön-

nen. Die Länder sollten sich dieser Kompromisslinie wie 2014 von den Ländern selbst so auf der AMK beschlossen wieder anschließen und konstruktiv an der Umsetzung mitarbeiten. Gesunde Ernährung Zahlen der WHO zum Anteil Übergewichtiger in Deutschland können uns nicht zufrieden stellen. Das hat viele Ursachen die Lösung kann aber nur in Bildung und Transparenz liegen, nicht in pauschalen Verboten. Ernährungskompetenz muss von Kindesbeinen an erlernt werden. Deshalb geht es vor allem um mehr Ernährungsbildung an Schulen und eine bessere Schulverpflegung.Wichtig ist: Ernährungstheorie im Klassenzimmer und Ernährungspraxis in der Schulkantine gehören zusammen. Mein Appell an die Länder: Ernährungsbildung muss fester Bestandteil in der Schule sein. Am besten als eigenes Schulfach! Tierwohl Das Ziel, mehr für das Tierwohl zu tun, steht nicht nur im Koalitionsvertrag, es ist mir auch ein großes persönliches Anliegen. Tierwohl lässt sich nicht nur per Gesetz verordnen es ist eine Frage der Haltung. Nicht nur in den Ställen, sondern in den Köpfen der Menschen. Ich möchte den Tierschutz stärker in der Mitte der Gesellschaft verankern. Jeder muss an seinem Platz Verantwortung übernehmen: Der Staat durch Rahmenbedingungen, die das Wohlbefinden von Tieren fördern, die Landwirte, die es in die Tat umsetzen müssen und wir alle als Verbraucher, die an der Ladentheken mitentscheiden. Das Prinzip der freiwilligen Verbindlichkeit zeigt Wirkung: z.b. beim Schnabelkürzen bei Legehennen und Mastputen. Und auch die Tötung männlicher Küken wird mit Hilfe neuer wissenschaftlicher Technologie durch mein Haus gefördert - 2017 ein Ende haben. Es ist mein Anspruch, dass es den Tieren am Ende dieser Legislaturperiode besser geht.