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Transkript:

An Kreisverbände und Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen NRW Kommunalrundbrief 09. März 2007 Kindergartengesetz Liebe Freundinnen und Freunde, nun ist es gut eine Woche her, dass die Landesregierung die Öffentlichkeit über die Pläne für ein neues Kindergartengesetz informiert hat. Am Tag danach schob sie noch gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden die Absichtserklärung zur Schaffung von ganz vielen Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren hinterher. Wie ist es bis jetzt? Bislang erhielten die Tageseinrichtungen vom Land Zuschüsse in Form einer Sachkostenpauschale, für die spitz abgerechnete Kaltmiete bzw. einer Erhaltungspauschale bei Eigentümern. Auch "angemessenen Personalkosten" wurden übernommen. Was angemessen ist wird in einer Betriebskostenverordnung festgelegt und genau abgerechnet. In einer Familiengruppe von 15 Kindern, mit 7 Kindern unter 3 Jahren werden zwei Fachkräfte und eine Ergänzungskraft als angemessen angesehen. Ebenso können unvermeidbare Personalzusatzkosten wie z.b. Krankheitsvertretungen, Kosten von Berufspraktikanten usw. abgerechnet werden. Alle Personalkosten werden spitz abgerechnet, sofern sie vom Jugendamt gemäß den geltenden Verordnungen anerkannt werden. Die Gesamtkosten werden im Prinzip aufgeteilt zwischen den Eltern (19%), den Trägern (Kirchen z.b. 20%) und der Kommune und dem Land zu gleichen Teilen, also 30,5%. Aber die wenigsten Kommunen erzielen den Elternbeitragsanteil. Vielfach müssen besonders die kirchlichen Träger mit freiwilligen kommunalen Mitteln unterstützt werden. An diesen Kosten beteiligt sich das Land nicht bzw. bei den Elternbeiträgen seit 2006 nicht mehr. Weitere Informationen: Andrea Asch MdL Kinder-, Jugend- und Familienpolitische Sprecherin Telefon 02 11/884-2772 Telefax 02 11/884-3505 andrea.asch@landtag.nrw.de Marco Becker wiss. Mitarbeiter Telefon 02 11/884-2570 Telefax 02 11/884-3508 marco.becker@landtag.nrw.de

Wie wird es sein? Das Land hatte bereits im Sommer 2006 mit den Kommunalen Spitzenverbänden und den Trägern eine Übereinkunft zur Einführung von Pauschalen geschlossen, die die Spitzabrechnungen ablösen sollten. Als weitere Ziele der Landesregierung wurden formuliert: 1. Absenkung des kirchlichen Trägeranteils von 20 auf 12%, um den Bestand kirchlicher Einrichtungen zu sichern 2. Umstellung auf eine pauschalierte Zahlungsweise des Landeszuschusses nach bayerischen Vorbild mit Buchungs- und Gewichtungsfaktoren (Kindpauschale), variierend nach Betreuungszeit und Betreuungsaufwand 3. Einbeziehung der Sprachförderung ins Gesetz mit entsprechender finanzieller Ausstattung 4. Bürokratieabbau und transparenteres Abrechnungsverfahren 5. Flexiblere und mehr Betreuungsangebote, gerade für Kinder unter 3 Jahre Die Kommunalen Spitzenverbände hatten beinahe zeitgleich das eigene Modell einer Gruppenpauschale entwickelt, um das Kindpauschalenmodell der Landesregierung zu verhindern. Der nach langem hin und her erzielte Kompromiss wurde dann im Wesentlichen dadurch möglich, dass sich das Land auf die von den Kommunalen Spitzenverbänden entwickelte Gruppenpauschale einließ die Träger innerhalb der Gruppenpauschalen niedrigere Kinderzahlen durchsetzten als vom Land vorgeschlagen das Thema Elternbeiträge ausgeklammert wurde die Kommunen dadurch gewonnen werden konnten, dass die Absenkung der kirchlichen Trägeranteile in Höhe von 110 Millionen Euro zu 75% vom Land übernommen wird. Ursprünglich wollte das Land eine hälftige Aufteilung mit den Kommunen, auf die nun dennoch eine Belastung von gut 25 Millionen Euro aus diesem Bereich zukommt. Die Gruppenpauschale sieht so aus, dass die Kosten einer auf bestimmte Art und Weise zusammengesetzten Gruppe pauschal bezuschusst werden. Die Zusammensetzungen und Zuschüsse sind der Datei-Anlage zu entnehmen. Die Gruppenpauschale wird durch die 2/10

vorgesehene Kinderzahl dividiert, daraus ergibt sich ein auf das einzelne Kind umgerechneter Betrag. Dieser spielt allerdings nur dann eine Rolle, wenn die vorgesehene Kinderzahl um mehr als eins über- oder unterschritten wird. Dann gibt es die entsprechenden Zu- oder Abschläge. Es ist erklärter Wille der Landesregierung, keine Obergrenzen für Gruppengrößen oder einen (wie in Bayern) so genannten Anstellungsschlüssel festzulegen, d.h. die Gruppen können bei gleichem Personal im Prinzip unbegrenzt Kinder aufnehmen. Wie sollen zusätzliche U 3 Plätze geschaffen werden? In zwei der drei vorgesehenen Gruppenformen sollen U3 Plätze angeboten werden, insbesondere wird ihre Schaffung aber billiger gemacht. Der bisherige Personalstandard der kleinen altersgemischten Gruppen wird hierzu abgesenkt. Das Land setzt also auf einen finanziellen Anreiz in Kombination mit der Vereinbarung, die zwischen dem Land und Kommunalen Spitzenverbänden zum Platzausbau geschlossen wurde (Datei "Gemeinsame Erklärung"). Bekanntlich sind die Kommunen allerdings ohnehin nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz verpflichtet, bis 2010 eine Bedarfsdeckung von 20% zu erreichen. Nach Rechnung der Landesregierung sind das insgesamt 70.000 Plätze, nach Adam Riese müssten es 90.000 sein. Das Statistische Landesamt rechnet jedenfalls mit gut 150.000 Geburten in den nächsten Jahren, also 450.000 Kinder im Alter von unter 3 Jahren im Jahr 2010 in NRW. Wie sind die finanziellen Auswirkungen im Land und den Kommunen? Die finanziellen Auswirkungen sind gegenwärtig für die Kommunen schwer abzuschätzen. Die Absenkung des kirchlichen Trägeranteils um 8% (110 Millionen Euro) wird sich regional unterschiedlich auswirken. Dort, wo die Kirchen als Betreiber von Tageseinrichtungen den bisherigen Eigenanteil selbst aufgebracht haben, tritt voraussichtlich eine Belastung für die Kommune durch den höheren öffentlichen Zuschuss (also 88 statt 80%) auf. Dort wo die Kommunen bisher schon die kirchlichen Trägeranteile ganz oder teilweise übernommen haben, tritt voraussichtlich eine Entlastung der Kommunen ein. Der geplante Ausbau der U 3 Plätze refinanziert sich teilweise von selbst durch die rückläufigen Geburtenzahlen und die schrittweise Einführung der vorgezogenen Einschulung. 3/10

Mehraufwendungen sind aber aufgrund der höheren Kosten von U 3 Plätzen auf jeden Fall notwendig. Die Darstellung der Landesregierung zum Finanzierungsvolumen ist vollkommen unseriös Die im Haushalt tatsächlich zur Verfügung gestellten Mittel in 2007 betragen 866 Millionen Euro. Zur Erinnerung: im Haushalt 2005 waren es noch 940 Millionen. Aus dem geplanten höheren Ansatz für 2008 von 959 Mio. Euro müssen finanziert werden: 80 Mio. Euro Trägeranteil, 17 Mio. Euro für die Sprachförderung und 8 Mio. Euro für die Familienzentren. So dass bei den Kindern kein Cent mehr ankommt, denn dadurch sind gerade mal die Kürzungen von 2006 aufgehoben worden. Was gibt es sonst noch? In der angefügten Datei "Konsens" findet Ihr weitere Vereinbarungen zwischen Land, Trägern und Kommunen zur Kitafinanzierung. Dabei wurden "konsensschädliche Themen" wie z.b. Elternbeiträge ausgeklammert. Unsere erste, aber nicht abschließende Auswertung der einzelnen Punkte sieht folgendermaßen aus. 1. Einführung von Gruppenpauschalen (Punkt 1, 2 und 4 Konsenspapier) Beschreibung: Künftig soll es drei statt bisher zwei Standardgruppenformen in den Kindergärten geben. In der Gruppe 1 werden im Normalfall 20 Kinder (Korridor 19-21) im Alter von zwei Jahren bis zum Schuleintritt betreut, wobei hier mindestens vier Kinder und höchstens sechs Kinder im Alter von zwei Jahren aufgenommen werden sollen. Die Gruppenform 2 hingegen soll 10 Kinder (Korridor 9-11) unter drei Jahren betreuen, im Bedarfsfall können hier auch unter Einjährige aufgenommen werden, ohne Auswirkungen auf die Gruppengröße oder die Höhe der Pauschale. Die klassische Kindergartengruppe 3 betreut 25 Kinder (Korridor 24-26) von drei Jahren bis zum Schulantritt, bzw. 20 Kinder (Korridor 19-21) bei einer Öffnungszeit von 45 Stunden. Die Gruppen arbeiten im 25, 35 oder 45 Stundenbetrieb, die Gruppenpauschale wird in der Höhe der Öffnungszeit angepasst. Die Gruppenpauschale beinhaltet eine 4/10

Personalkostenpauschale, die Sachkostenpauschale (heißt jetzt Grundpauschale) und bei Einrichtungseigentümern wie bisher eine Erhaltungspauschale. Mieter können wie bisher spitz abrechnen. Die Gruppenpauschale dividiert durch die vorgesehene Kinderzahl ergibt einen Betrag pro Kind, der als Zuschlag/Abschlag bei über- oder unterschreiten der für die Gruppe vorgesehenen Kinderzahlkorridore gewährt bzw. abgezogen wird. Die Gruppentypen 1 und 2 können als halbe Gruppen geführt werden. Eine Dynamisierung ist für 2009 vorgesehen im Umfang von 1,5% Bewertung: Mehr öffentlich geförderte Gruppenformen führen im Prinzip zu mehr Flexibilität auf der Angebotsseite, eine wirklich freie Auswahl bei Gruppenzusammenstellungen auf Ebene der Kommunen/Einrichtungen ist so allerdings nicht möglich. Die am bisherigen GTK stets kritisierte Starrheit wird also nicht gänzlich aufgelöst. Die Spitzabrechnung der Miete kann je nach Verwaltungsverfahren weiterhin zu Nachforderungen führen. Sie ist ansonsten unausweichlich, da die unterschiedlichen Mietbelastungen im Stadt-Land-Gefälle über Pauschalen nicht ausgeglichen werden können. Die größeren Nachteile sind nach bisherigem Kenntnisstand die geringere Finanzierung von Personalstunden bei Kindern unter drei Jahren, der Umfang beträgt im Vergleich zur jetzigen kleinen altersgemischten Gruppe (15 Kinder davon 7 unter 3 mit 2 Fachkräften und 1 Ergänzungskraft) etwa eine halbe Stelle weniger. der öffentliche Zuschuss wird für höchstens 45 Stunden gewährt. Einrichtungen können ihre Angebote nicht bis in die Abendstunden oder auf den Samstag ausweiten. Schlecht für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf! die den Jugendämtern bisher gewährten Zuschläge für Kitas in sozialen Brennpunkten fallen weg. es wird keine Obergrenze für die Gruppengrößen geben. 5/10

2. Kinder mit Behinderungen (Punkt 3 Konsenspapier) Beschreibung: Für jedes behinderte Kind kommt den Trägern eine dreieinhalbfache Kopfpauschale zu Gute, die sich aus der oben genannten Kinderpauschale der Gruppe 3 ergibt (4.225 Euro). Bewertung: Die finanzielle Förderung von Kindern mit Behinderungen ist bisher sehr komplex und in den beiden Landschaftsverbänden unterschiedlich geregelt. Die Pauschale bietet die Chance zu einer Vereinheitlichung, die wahrscheinlich eher in Richtung des westfälischen Modells gehen wird. Der Betrag von 14.787,50 erhält keine Zu- und Abschläge je nach Betreuungszeit, was unlogisch ist. Ein behindertes Kind unter 3 Jahren in einer 45 Stunden Gruppe für unter 3 jährige bringt eine geringere Pauschale mit, als für ein Kind ohne Behinderung gezahlt wird (15.215 Euro). 3. Betrag für eingruppige Einrichtungen (Punkt 5 Konsenspapier) Beschreibung: Eingruppige Einrichtungen sollen 15.000 Euro Zuschuss bei anerkennungsfähigen Bedarf erhalten. Bewertung: Im Grundsatz zu begrüßen, gerade im Hinblick auf eine ortsnahe Versorgung in ländlichen Raum und Elterninitiativen. Allerdings geht aus einem Schreiben des Städtetags hervor (14.2.07), dass die Unterstützung nur für eine Übergangszeit gewährt wird. Hier ist Klärung notwendig. 4. Trägeranteile (Punkt 6 Konsenspapier) Beschreibung: Der Trägeranteil der Kirchen wird von 20% auf 12% gesenkt, wobei hier 75 Prozent der Kostenausfälle vom Land NRW und 25 Prozent von den Kommunen übernommen werden. Kommunale Träger zahlen wie bisher 21 Prozent, freie Träger der Jugendhilfe 9 Prozent und Elterninitiativen 4 Prozent. 6/10

Bewertung: Die Absenkung des kirchlichen Trägeranteils um 110 Millionen Euro wird sich regional unterschiedlich auswirken. Dort, wo die Kirchen als Betreiber von Tageseinrichtungen den bisherigen Eigenanteil selbst aufgebracht haben, tritt voraussichtlich eine Belastung für die Kommune durch den höheren öffentlichen Zuschuss (also 88 statt 80%) auf. Dort wo die Kommunen bisher schon die kirchlichen Trägeranteile ganz oder teilweise übernommen haben, tritt eine Entlastung der Kommunen ein. 5. Gesonderte Förderungen: Tagespflege, Sprachförderung und Familienzentren (Punkt 7 und 8 Konsenspapier) Beschreibung: Jeden vom Jugendamt genehmigten Tagespflegeplatz bezuschusst das Land mit je 725 Euro pro Kind und Jahr (bisher keine Bezuschussung). Pro Kind mit sprachlichem Förderbedarf gibt es 350 Euro, pro Familienzentrum 1000 Euro jährlich. Bewertung: Die Bezuschussung der Tagespflege bietet im positiven Sinne die Möglichkeit, Qualitätsanforderungen an die Tagespflege gesetzlich festzuschreiben. Der gewollte Ausbau würde kostengünstig (in der Krippe werden bei 35 Stunden Betreuung 11.863 Euro Landeszuschüsse fällig) U 3 Plätze schaffen, allerdings ist die Bedarfsgerechtigkeit zu hinterfragen: alle Studien und die Erfahrungen in Ostdeutschland belegen, dass Tagespflege recht gering nachgefragt ist, am ehesten noch bei Kindern unter einem Jahr. Die Bezuschussung der Sprachförderung ist zwar richtig, muss aber perspektivisch integraler Bestandteil der Arbeit der Erzieherinnen sein. Ausbildung und Fortbildung müssen darauf ebenso ausgerichtet werden wie der Schlüssel Kind pro Erzieherin. Von all dem ist keine Rede. Familienzentren brauchen neben dem gerechtfertigten Zuschuss Freistellungen oder Freistellungsanteile (je nach Größe) für Leitungen, was jedoch nicht beabsichtigt ist. 6. Erhalt kirchlicher Einrichtungen (Punkt 9 Konsenspapier) Beschreibung: Die Kirchen wollen auf Grundlage ihres pastoralen Auftrags ihr Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen aufrecht erhalten unter der Bedingung, dass die Jugendhilfeplanung nicht zu einer Reduzierung von Einrichtungen, Angebot von Plätzen oder Öffnungszeiten führt. 7/10

Bewertung: Die Landesregierung hatte von den Kirchen im Verhandlungsprozess auf eine Bestandsgarantie gedrängt, sie hat sie nicht erhalten. Die evangelischen Kirchen verwiesen auf die autonomen gemeindlichen Entscheidungsstrukturen. Die gewählte Formulierung ist ein Formelkompromiss, der für die Kirchen letztlich nicht bindend ist. 7. Revisionsklausel für 2011 (Punkt 10 im Konsenspapier) Beschreibung: Die neue Finanzstruktur soll im Jahre 2011 mit Hilfe einer umfassenden und weitreichenden Datenerhebung überprüft werden, die mit Beteiligung der Spitzenverbände und den kirchlichen Büros durchgeführt werden soll. Bewertung: Im Laufe des Verhandlungsprozesses gab es seitens der Landesregierung mehrere Versuche, ein ganz anderes Modell (die jugendamtsbezogene Gruppenpauschale = Festbetrag pro Jugendamt statt pro Gruppe) zu diskutieren. Aufgrund der fortgeschrittenen Verhandlungsstände wurden die Versuche seitens der Träger und Kommunen zurückgewiesen. Die Revisionsklausel hat somit nicht alleine den Hintergrund, die Wirkungen des neuen Finanzierungssystems zu überprüfen, sondern beabsichtigt zumindest seitens jetziger Akteure in der Landesregierung ein ganz anderes Finanzierungsmodell anzustreben. Nicht im Konsenspapier enthaltene Punkte: Bildung: Die Presseverlautbarungen seitens der Landesregierung zur Stärkung des Bildungsauftrags haben nichts mit dem erzielten Konsens zu tun, die Stärkung des Bildungsauftrags soll Eingang in den - auch den Kommunen und Trägern - bislang unbekannten Referentenentwurf finden. Die Möglichkeit der Gruppenvergrößerungen ist für den Bildungsauftrag ganz sicher nicht förderlich. Elternbeiträge: Der unrealistisch hohe Finanzierungsanteil der Eltern von 19% (real 13,6%) bleibt bestehen, die Elternbeiträge konnten nicht Bestandteil des Konsenspapiers werden, da die Kommunen hier nicht mitmachen. 8/10

Zu prüfen: Die Kommunalaufsicht behindert z.b. eine Stadt wie Solingen beim U 3 Ausbau, da dieser Ausbau - was den kommunalen Finanzanteil angeht - als freiwillige Ausgabe zu werten ist und Solingen im Haushaltssicherungskonzept ist. Hier ist zu prüfen ob der fehlende Rechtsanspruch auf einen U 3 Platz (dann wäre es eine Pflichtaufgabe) und das kommunale Haushaltsrecht dem geplanten U 3 Ausbau entgegensteht. Auskömmlichkeit der Pauschalen: Die zugrunde gelegten Personalkosten beziehen sich angeblich auf das Jahr 2005, sollen aber ab August 2008 gelten. Das würde die Auskömmlichkeit bezogen auf die vorgesehenen Gruppengrößen gefährden Unsere Bedenken zusammengefasst sehen folgendermaßen aus: 1. Eltern werden in NRW verstärkt zur Finanzierung der Kitas herangezogen, denn etwa zwei Drittel der 178 Jugendämter haben die Elternbeiträge (in der Hoffnung auf neue Regelungen im GTK) noch nicht erhöht. Sie müssen das aber tun, um den im neuen Gesetz vorgesehenen Anteil von 19% zu erreichen. Elternbeitragsfreiheit ist - selbst perspektivisch - ein Fremdwort. 2. Der Ausbau der U 3 Betreuung geht wie beschreiben zu Lasten der pädagogischen Standards: gerade für Kinder unter 3 Jahren wird künftig weniger Betreuungspersonal zur Verfügung stehen, als in der bisherigen kleinen altersgemischten Gruppe. Es werden keine Höchstkinderzahlen für die Gruppen festgelegt, die Gruppen können grenzenlos "vollgestopft" werden, um mehr öffentliche Zuschüsse über den Zuschlag bei Überschreitung der Gruppengrößen zu erlangen. Die Auskömmlichkeit der Gruppenpauschalen ist im weiteren Verfahren zu hinterfragen. 3. Der Finanzierungsanteil des Landes beim U 3 Ausbau von gut 30% entspricht dem bundesdeutschen Standard. 2005-2008 hat die Landesregierung nichts für den U 3 Ausbau getan. Der Anstieg bis 2010 ist nichts anderes als das Nachholen eines Versäumnisses. Ebenso fehlt ein begleitendes Investitionsprogramm für die enormen Umbau- und Ausstattungsmaßnahmen, um Einrichtungen U 3 gerecht zu machen. 4. Die finanziellen Mehraufwendungen des Landes fließen hauptsächlich in die Kassen der Kirchen, die ihrerseits die geforderte Bestandsgarantie für ihre Einrichtungen nicht 9/10

gegeben haben. Die abgegebene Willensbekundung der Kirchen zum Einrichtungserhalt hat vor Ort bei der Debatte z.b. um Schließung von Einrichtungen keine bindende Wirkung. Trotz der 80 Millionen Euro jährlicher Mehraufwendungen des Landes durch die Absenkung des kirchlichen Trägeranteils liegt der geplante Ansatz 2008 mit 959 Millionen Euro nur wenig über dem Abschluss 2005 mit 940 Millionen Euro 5. Ganztagsbetreuung wird kürzer: statt der bisher finanzierten 50 Wochenstunden- Finanzierung werden nur noch 45 Wochenstunden öffentlich finanziert. Eine Ausweitung der Betreuungszeiten z.b. in die frühen Abendstunden oder auf Samstage wird damit unmöglich gemacht. Das hat mit Flexibilisierung nichts zu tun und bedeutet keine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf. 6. Die bisherigen Zuschläge für Einrichtungen in sozialen Brennpunkten werden abgeschafft, individuelle Förderung für die, die es vielleicht am dringendsten brauchen, wird damit erschwert. 7. Die Finanzierung für Kinder mit Behinderungen ist unschlüssig, da sie nicht von der Betreuungszeit abhängt. Für U 3 Kinder mit Behinderung in einer 45 Stunden Gruppe erhält der Träger geringere Zuschüsse als für ein Kind ohne Behinderung. 8. Das Ziel des Bürokratieabbaus wird durch das nebeneinander von 9 Pauschalen mit Zuund Abschlägen, Spitzabrechnungen und Sonderfinanzierungen (Familienzentren, Sprachförderung) verfehlt. Wie geht's weiter? Am 20.03 soll es einen Kabinettsbeschluss zu einem Referentenentwurf geben. Das Gesetzgebungsverfahren wird sich gewiss bis in den Herbst ziehen. Am 01.08.2008 soll das Gesetz dann in Kraft treten. Anlagen: Konsenspapier incl. Anlage Gemeinsame Erklärung der Kommunalen Spitzenverbände und der Landesregierung NRW 10/10

Düsseldorf, den 26. Februar 2007 Konsenspapier über Eckpunkte der zukünftigen Finanzierungsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder und der Förderung der Kindertagespflege zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen, des Beauftragten der Evangelischen Kirche bei Landtag und Landesregierung Nordrhein-Westfalen des Katholischen Büros Nordrhein -Westfalen, Kommissariat der Bischöfe in Nordrhein-Westfalen und dem Minister für Generationen, Familie Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Das vorliegende Konsenspapier über die Finanzierungseckdaten ist Ergebnis eines nahezu einjährigen Diskussionsprozesses zwischen dem Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration, den Kommunalen Spitzenverbänden, der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen sowie dem Katholischen und dem E- vangelischen Büro. Damit ist hinsichtlich der finanziellen Eckdaten eine konsensfähige Grundlage für das Gesetzgebungsverfahren erstellt, das laut der gemeinsamen Vereinbarung aller Beteiligten vom 29. Juni 2006 dazu dienen soll, ein Gesetz zu schaffen "mit dem Ziel, Bildung, Erziehung und Betreuung für Kinder im frühen Kindesalter zu stärken." Im Sinne der Bedarfsgerechtigkeit des Angebotes wird die örtliche Jugendhilfeplanung gestärkt. Im Rahmen einer kooperativ mit den Einrichtungsträgern zu

gestaltenden Kindergartenbedarfsplanung stellt der örtliche Jugendhilfeträger den Bedarf an Betreuungsplätzen fest. Bei der Bedarfsdeckung sind die Trägervielfalt und der Subsidiaritätsgrundsatz zu beachten. Auf folgende Eckpunkte haben sich das Ministerium, die Spitzenverbände und die Kirchen verständigt: 1. Gefördert werden die Kindertageseinrichtungen durch das örtliche Jugendamt auf der Basis von Kindpauschalen. Sie leiten sich rechnerisch ab aus den Personal- und Sachkosten von drei Gruppentypen: Kindergartengruppe von zwei Jahren bis zum Schuleintritt - 20 Kinder - (Gruppe I); Gruppe mit Kindern unter drei Jahren - 10 Kinder - (Gruppe II); Kindergartengruppe von drei Jahren bis zum Schuleintritt - 25 Kinder -, bzw. bei einer Öffnungszeit von 45 Stunden - 20 Kinder - (Gruppe III). Auf der Grundlage der o.g. Kinderzahlen ergeben sich nach den Öffnungszeiten differenzierte Kindpauschalen (Anlage). Die Gruppe I kommt dann zur Anwendung, wenn mindestens vier Kinder im Alter von zwei Jahren aufgenommen werden; die Höchstzahl soll sechs betragen. In der Gruppe II liegt der Schwerpunkt auf den Zwei- und Einjährigen; es können aber im Bedarfsfall auch unter Einjährige aufgenommen werden, ohne dass dies Auswirkungen auf die Gruppengröße und die Höhe der Pauschale hat. Die Einrichtung der genannten Gruppen findet auf der Basis der Kindergartenbedarfsplanung im Einvernehmen mit den örtlichen Jugendämtern statt. 2. Unter- und Überschreiten der dem Finanzierungsmodell zugrunde liegenden Gruppengröße um je ein Kind wirkt sich nicht auf die Höhe der Förderung aus. Weitere Abweichungen werden mit einem Abzug bzw. zusätzlichen Kindpauschalen für jedes Kind berechnet. 3. Einrichtungen mit Kindern mit Behinderungen erhalten für jedes Kind eine 3,5 fache Kindpauschale, die sich auf der Grundlage der oben aufgeführten Kindpauschale -Gruppe III - 35 Stunden - ergibt. 4. Soweit Träger Mieter von Einrichtungen sind, erhalten sie die Kaltmiete weiterhin "spitz" erstattet; sie können aber auch Pauschalen anstreben. Die Miete wird um den Betrag der Erhaltungspauschale reduziert. Die Kommunen sollen die bestehenden Mietverträge überprüfen und die Träger dahingehend beraten, dass im Einzelfall eine Veränderung insbesondere bei den teuren Mieten vorgenommen werden kann. Für neue Mietverträge werden neue Regelungen entwickelt. 2

5. Bei bestehenden eingruppigen Einrichtungen können die anerkennungsfähigen Kosten um einen Betrag von bis zu 15.000 EUR erhöht werden, falls dies zur Sicherung der Einrichtung erforderlich ist. Das Jugendamt befindet hierüber im Benehmen mit dem Einrichtungsträger. 6. Die Trägeranteile betragen: für die kommunalen Träger 21 %; für die kirchlichen Einrichtungen 12 %; für sonstige freie Träger der Jugendhilfe 9 % und für Elterninitiativen 4 % auf der Grundlage der berechneten Kosten nach Nr. 1 dieser Vereinbarung. Die Kosten für die Absenkung des kirchlichen Trägeranteils von 20% auf 12% übernimmt das Land zu 75 %; die Kommunen übernehmen 25%. 7. Die Tagespflege wird erstmals vom Land mit je 725 EUR pro Kind und pro Jahr für jeden vom Jugendamt genehmigten Platz gefördert. Hinsichtlich der fachlichen Anforderungen ist v. a. im Hinblick auf die Bestandskräfte eine flexible Regelung zu entwickeln. Eine Verpflichtung zur kommunalen Förderung in Form von Pauschalen ergibt sich hieraus nicht. 8. Die Förderung von Familienzentren und der Sprachförderung wird gesondert geregelt. 9. Die Kirchen wollen auf der Grundlage ihres pastoralen Auftrags und unter Berücksichtigung des demografischen Wandels - unter der Voraussetzung, dass die Jugendhilfeplanung nicht zur Reduzierung von Öffnungszeiten, Einrichtungen und Belegung von Plätzen führt - ihr Angebot an Plätzen für unter dreijährige Kinder und für Kinder im Kindergartenalter in Tageseinrichtungen aufrecht erhalten. 10.Im Jahre 2011 wird eine Überprüfung der neuen Finanzierungsstruktur unter Einbeziehung der Spitzenverbände sowie den kirchlichen Büros auf der Basis einer umfassenden Datenerhebung vorgenommen. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sollen Kriterien für eine belastbare Revisionsklausel formuliert werden. Im Ständigen Arbeitskreis "Förderung und Betreuung von Kindern" werden die weiteren Umsetzungsschritte erörtert und verabredet. 3

Für den Städtetag Nordrhein-Westfalen Dr. Stephan Articus Für den Landkreistag Nordrhein-Westfalen Dr. Martin Klein Für den Städte- und Gemeindbund Nordrhein-Westfalen Dr. Bernd-Jürgen Schneider Für die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen (Arbeiterwohlfahrt - Bezirksverbände-; Diözesan- Caritasverbände; Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Landesverband -, Deutsches Rotes Kreuz Landesverbände, Diakonische Werke - Landesverbände, Jüdische Kultusgemeinden - Landesverbände) Dr. Uwe Becker Der Beauftragte der Evangelischen Kirche bei Landtag und Landesregierung Nordrhein-Westfalen Kirchenrat Rolf Krebs des Katholischen Büros Nordrhein -Westfalen, Kommissariat der Bischöfe in Nordrhein-Westfalen Prälat Dr. Karl-Heinz Vogt und dem Minister für Generationen, Familie Frauen und Integration des Landes Nordrhein- Westfalen Armin Laschet 4

Anlage zu Punkt 1 des Konsenspapiers über Eckpunkte der zukünftigen Finanzierungsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder und der Förderung der Kindertagespflege Gruppe Gruppenform Gruppengröße Öffnungszeiten Berechnungsgrundlagen Gruppenpauschale Pauschale/Kind I Kindergartengruppe von zwei Jahren bis zum Schuleintritt 20 25 Stunden 55 Fachkraftstunden (einschl. 10% Verfügungszeit) Sonstige Personalkosten mit 30 % der Öffnungszeit (7,5 Std.) Leitungsstunden mit 20 % der Öffnungszeit (5 Std.) Grundpauschale mit 10.311 und Erhaltungspauschale mit 2559 85.774 4.289 I I Kindergartengruppe von zwei Jahren bis zum Schuleintritt Kindergartengruppe von zwei Jahren bis zum Schuleintritt II Gruppe mit Kindern unter 3 Jahren 20 35 Stunden 77 Fachkraftstunden (einschl. 10% Verfügungszeit) Sonstige Personalkosten mit 30 % der Öffnungszeit (10,5 Std.) Leitungsstunden mit 20 % der Öffnungszeit (7 Std.) Grundpauschale mit 10.311 und Erhaltungspauschale mit 2559 20 45 Stunden 99 Fachkraftstunden (einschl. 10% Verfügungszeit) Sonstige Personalkosten mit 30 % der Öffnungszeit (13,5 Std.) Leitungsstunden mit 20 % der Öffnungszeit (9 Std.) Grundpauschale mit 10.311 und Erhaltungspauschale mit 2559 Tagesstättenpauschale 3.299 10 25 Stunden 55 Fachkraftstunden (einschl. 10% Verfügungszeit) Sonstige Personalkosten mit 40 % der Öffnungszeit (10 Std.) Leitungsstunden mit 20 % der Öffnungszeit (5 Std.) Grundpauschale mit 10.311 und Erhaltungspauschale mit 2559 114.934 5.747 147.395 7.370 88.417 8.842 Seite 1

Anlage zu Punkt 1 des Konsenspapiers über Eckpunkte der zukünftigen Finanzierungsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder und der Förderung der Kindertagespflege II Gruppe mit Kindern unter 3 Jahren II Gruppe mit Kindern unter 3 Jahren III III Kindergartengruppen von drei Jahre bis zum Schuleintritt Kindergartengruppen von drei Jahre bis zum Schuleintritt 10 35 Stunden 77 Fachkraftstunden (einschl. 10% Verfügungszeit) Sonstige Personalkosten mit 40 % der Öffnungszeit (14 Std.) Leitungsstunden mit 20 % der Öffnungszeit (7 Std.) Grundpauschale mit 10.311 und Erhaltungspauschale mit 2559 10 45 Stunden 99 Fachkraftstunden (einschl. 10% Verfügungszeit) Sonstige Personalkosten mit 40 % der Öffnungszeit (18 Std.) Leitungsstunden mit 20 % der Öffnungszeit (9 Std.) Grundpauschale mit 10.311 und Erhaltungspauschale mit 2559 Tagesstättenpauschale 3.299 25 25 Stunden 1 Fachkraft und 1 Ergänzungskraft mit je 27,5 Std. (einschl. 10% Verfügungszeit) Sonstige Personalkosten mit 20 % der Öffnungszeit (5 Std.) Leitungsstunden mit 20 % der Öffnungszeit (5 Std.) Grundpauschale mit 10.311 und Erhaltungspauschale mit 2559 25 35 Stunden 1 Fachkraft und 1 Ergänzungskraft mit je 38,5 Std. (einschl. 10% Verfügungszeit) Sonstige Personalkosten mit 20 % der Öffnungszeit (7 Std.) Leitungsstunden mit 20 % der Öffnungszeit (7 Std.) Grundpauschale mit 10.311 und Erhaltungspauschale mit 2559 118.634 11.863 152.152 15.215 79.131 3.165 105.634 4.225 Seite 2

Anlage zu Punkt 1 des Konsenspapiers über Eckpunkte der zukünftigen Finanzierungsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder und der Förderung der Kindertagespflege III Kindergartengruppen von drei Jahre bis zum Schuleintritt 20 45 Stunden 1 Fachkraft und 1 Ergänzungskraft mit je 49,5 Std. (einschl. 10% Verfügungszeit) Sonstige Personalkosten mit 20 % der Öffnungszeit (9 Std.) Leitungsstunden mit 20 % der Öffnungszeit (9 Std.) Grundpauschale mit 10.311 und Erhaltungspauschale mit 2559 Tagesstättenpauschale 3299 135.437 6.772 Seite 3

Erklärung der Kommunalen Spitzenverbände (Städtetag NW; Landkreistag NW; Städte- und Gemeindebund NW) und der Landesregierung Nordrhein-Westfalen Land und Kommunen: Gemeinsam für ein kinderund familienfreundliches Nordrhein-Westfalen Bis 2010 werden für 20 % der Kinder unter drei Jahren in Nordrhein-Westfalen Betreuungsplätze zur Verfügung stehen. Die Förderung der frühkindlichen Bildung und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind zentrale Anliegen von Landesregierung und Kommunen in Nordrhein- Westfalen. Nachdem der Rechtsanspruch für Kinder von drei bis sechs Jahren umgesetzt ist, kommt es jetzt darauf an, das bestehende Platzangebot für unter Dreijährige Kinder bedarfsgerecht auszubauen. Die Landesregierung und die Kommunalen Spitzenverbände sind sich darin einig, dass der Ausbau dieser Plätze eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass Eltern, die berufstätig sein wollen oder müssen, ausreichende Möglichkeiten haben, ihr Kind während dieser Zeit in einer Tageseinrichtung oder einer Kindertagspflegestelle (alt: von einer Tagesmutter) betreuen und fördern zu lassen;

2 dass die Familien in ihrer Erziehungs- und Bildungsverantwortung unterstützt werden und dass Kinder, die außerhalb der Familie betreut werden, eine gute Förderung erfahren. Angesichts ihrer finanziellen Lage können die Kommunen den erforderlichen Ausbau der Plätze nicht allein aus eigener Kraft schaffen. Deshalb beteiligt sich die Landesregierung mit 32,1 % an den Kosten für den Ausbau der Plätze für unter dreijährige Kinder. Das ist bundesweit einmalig. Mit dem neuen Kindergartengesetz wird auch die Kindertagespflege erstmals gesetzlich verankert und vom Land finanziell gefördert. 34.000 Plätze in Einrichtungen und 18.000 Plätze in Kindertagespflege werden so bereits im Jahr 2008 geschaffen. Die Landesregierung und die Kommunen begrüßen besonders das Engagement der Kirchen, der Wohlfahrtsverbände, der Elterninitiativen und der Wirtschaft, an dem Ausbau der Plätze mitzuwirken. Damit kann dem Anspruch auf Vielfalt und auf Werteorientierung der Bildungs- und Erziehungsarbeit entsprochen werden. Die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung macht einen Rechtsanspruch auf Betreuung ab dem ersten Lebensjahr entbehrlich. Dieser wird nach der geltenden Rechtslage nur dann erwogen, wenn die Ausbauziele bis 2010 verfehlt werden. Das ist für Nordrhein-Westfalen nicht der Fall. Das Land teilt die Kritik der Kommunen an der Schaffung bundesgesetzlicher Vorgaben, wie dem Tagesbetreuungsausbaugesetz zu Lasten der Länder und Kommunen ohne entsprechenden finanziellen Ausgleich. Land und Kommunen begrüßen die Überlegungen der Bundesregierung, zukünftig einen angemessenen finanziellen Beitrag zum Ausbau von Plätzen für unter Dreijährige zu leisten. Sie erwarten von der Bundesregierung, dass diese unter Beachtung der Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern, wonach die frühkindliche Bildung Sache der Länder ist, schnellstmöglich ein tragfähiges Finanzierungskonzept zur Bewältigung dieser großen gesellschaftlichen Herausforderung vorlegt. Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen sagt den Kommunen zu, gegenüber der Bundesregierung die Interessen der Kommunen zu vertreten.

3 Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Jürgen Rüttgers MdL Für das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Armin Laschet Für den Städtetag Nordrhein-Westfalen Präsident Fritz Schramma, Oberbürgermeister der Stadt Köln Für den Landkreistag Nordrhein-Westfalen Präsident Thomas Kubendorff, Landrat des Kreises Steinfurt Für den Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen Präsident Heinz Paus, Bürgermeister der Stadt Paderborn