Der Integrationsfachdienst für hörbehinderte Menschen ist am Standort Charlottenburger Straße 140 in 13086 Berlin zu erreichen.



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Transkript:

Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Frau Abgeordnete Elke Breitenbach (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Kleine Anfrage Nr. 17/10316 vom 12. März 2012 über Integrationsfachdienst für hörbehinderte Menschen in Berlin ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wo und wie ist der Integrationsfachdienst (IFD) für hörbehinderte Menschen in Berlin zu erreichen und welche Kompetenzen hat er? Zu 1.: Der Integrationsfachdienst für hörbehinderte Menschen ist am Standort Charlottenburger Straße 140 in 13086 Berlin zu erreichen. Eine Kontaktaufnahme zum IFD für hörbehinderte Menschen ist möglich per Telefon: 030/48 49 59 10 per Fax: 030/48 49 59 11 per Bildtelefon: 030/48 49 59 99 per E-Mail: ifd@wib-ev.de und in der Sprechstunde: donnerstags von 15.00 18.00 Uhr sowie nach Vereinbarung Die allgemeinen fachlichen Anforderungen an IFD sind im 112 SGB IX geregelt. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des IFD für hörbehinderte Menschen verfügen über eine berufliche Grundqualifikation im Bereich Sozialarbeit/Sozialpädagogik oder über vergleichbare Abschlüsse z. B. Gehörlosenpädagogik. Zudem liegen spezifische Qualifikationen vor wie Rechtskenntnisse im Schwerbehinderten-, Arbeits- und 1

Sozialrecht, Kenntnisse über Betriebsstrukturen und abläufe sowie Erfahrungen in der Öffentlichkeitsarbeit und Schulung. Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des IFD für hörbehinderte Menschen verfügen über fundierte Kenntnisse in der Deutschen Gebärdensprache (DGS), die eine flüssige Kommunikation in DGS in Beratungssituationen ermöglichen. Zudem sind die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Lage, umfassend darüber zu informieren (bei Bedarf auch in Form von Schulungen im Betrieb), wie eine Kommunikation zwischen hörenden und hörbehinderten Kommunikationspartnern/innen gelingen kann. Dabei wird im Abgleich mit den Anforderungen und den kommunikativen Fähigkeiten des hörbehinderten Menschen auch zu technischen Hilfen beraten. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind mit den spezifischen Lebens- und Sozialisationsbedingungen schwerhöriger, gehörloser und ertaubter Menschen vertraut, kennen die schulischen Wege sowie die Ausbildungs- und Erwerbsbedingungen hörbehinderter Menschen und stehen auf dieser Basis für alle betrieblichen und persönlichen beruflichen Fragestellungen beratend zur Verfügung. Durch eine Vernetzung mit anderen regionalen und überregional tätigen Einrichtungen (z. B. Beratungsstellen, Kliniken, Maßnahmeträgern der beruflichen Rehabilitation und Weiterbildung, Selbsthilfeorganisationen) ist eine umfassende Beratung und Unterstützung gegeben, so dass bei Bedarf der Kontakt zu anderen Spezialisten/Spezialistinnen und Ansprechpartnern/innen hergestellt werden kann. 2. Wie viele Mitarbeiter/innen sind bei diesem IFD beschäftigt und wie viele Vollzeitstellen stehen zur Verfügung? Zu 2.: Im IFD für hörbehinderte Menschen arbeiten insgesamt 19 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf 13,4 Fachkraft-Vollzeitstellen. 3. Wie viele hörbehinderte Arbeitsuchende m/w hörbehinderte Arbeitnehmer/innen m/w Arbeitgeber hat der IFD 2010 und 2011 informiert, beraten und unterstützt und welche Schwerpunkte gab es dabei? Zu 3.: Anzahl der hörbehinderten Arbeitssuchenden, die im IFD für hörbehinderte Menschen informiert, beraten und unterstützt wurden: 314 Arbeitssuchende, davon 155 männlich und 159 weiblich 280 Arbeitssuchende, davon 142 männlich und 138 weiblich Anzahl der hörbehinderten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die im IFD für hörbehinderte Menschen informiert, beraten und unterstützt wurden: 260 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, davon 42 Beratungen und 218 Begleitungen (Begleitungen von 106 männlichen und 112 weiblichen Personen). 2

246 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, davon 83 Beratungen und 163 Begleitungen (Begleitungen von 75 männlichen und 88 weiblichen Personen). Anzahl der Arbeitgeber/innen: Insgesamt hat der IFD für hörbehinderte Menschen im Laufe seiner Arbeit 1.193 verschiedene Arbeitgeberkontakte in Berlin hergestellt und dokumentiert. 362 verschiedene klientenbezogene Arbeitgeberkontakte (ohne weitere darüber hinausgehende Kontakte im Rahmen der Akquisition von Arbeitsplätzen). 205 verschiedene klientenbezogene Arbeitgeberkontakte (ohne weitere darüber hinausgehende Kontakte im Rahmen der Akquisition von Arbeitsplätzen). Schwerpunkte in der Information, Beratung und Unterstützung waren bzw. sind: Unterstützung bei der beruflichen Orientierung und der Entwicklung von beruflichen Vorstellungen und Perspektiven, Akquisition von geeigneten Arbeitsplätzen, Herstellung von Kontakten zu Firmen, Unterstützung bei der Bewerbung, Vorbereitung und gegebenenfalls Begleitung zu Bewerbungsgesprächen, Organisation und Begleitung betrieblicher Erprobungen, Beratung zu Fördermöglichkeiten, Beratung zur Kommunikation und zu allen Fragen, die in der Beschäftigung entstehen, Unterstützung und Begleitung in schwierigen beruflichen Situationen, Vermittlung bei Konflikten am Arbeitsplatz, Beratung/Schulung zur Verbesserung der Kommunikation am Arbeitsplatz, Beratung zu technischen und personellen Hilfen, Begleitung des Wiedereinstiegs nach längerer Erkrankung, Unterstützung im Kündigungsschutzverfahren, psychosoziale Unterstützung. 4. Wie viele gehörlose oder hochgradig hörbehinderte Arbeitsuchende w/m konnten 2010 und 2011 erfolgreich vermittelt werden an öffentliche Arbeitgeber freigemeinnützige Arbeitgeber private Arbeitgeber? (Bitte die jeweiligen Arbeitgeber und den Tätigkeitsbereich benennen.) Zu 4.: Anzahl der Vermittlungen durch den IFD für hörbehinderte Menschen: 314 Begleitungen, davon 213 abgeschlossen, 3

davon 88 Vermittlungen in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (41,3 %) - 47 männliche und 41 weibliche Personen a. bei öffentlichen Arbeitgebern: 5 b. freigemeinnützigen Arbeitgebern/innen: 15 (davon anerkannte Integrationsunternehmen: 9) c. bei privaten Arbeitgebern/innen: 68 (davon nach 6 Monaten noch in Beschäftigung: 79,5 %) 280 Begleitungen, davon 190 abgeschlossen, davon 61 Vermittlungen in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (32,1 %) - 30 männliche und 31 weibliche Personen a. bei öffentlichen Arbeitgebern: 4 b. bei freigemeinnützigen Arbeitgebern/innen: 5 (davon anerkannte Integrationsunternehmen: 4) c. bei privaten Arbeitgebern/innen: 52 (davon nach 6 Monaten noch in Beschäftigung: 87 %) Angaben zu einzelnen Arbeitgebern/innen und den jeweiligen Tätigkeitsbereichen können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gemacht werden. Die Tätigkeitsbereiche spiegeln ein breites Spektrum von Berufsfeldern wider, z. B. Dienstleistung, Handwerk, Medienwirtschaft, Büro/Verwaltung etc. 5. Wie viele hörbehinderte Arbeitsuchende w/m wurden in den vergangenen beiden Jahren an welche Aus- oder Weiterbildungsstellen vermittelt? Zu 5.: Die Vermittlung in eine Weiterbildung zählt nicht zu den Kernaufgaben der Arbeit des IFD und wird daher nicht systematisch und auswertbar im Dokumentationssystem erfasst. Der IFD für hörbehinderte Menschen wird im Rahmen des Programms Job 4000 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und im Rahmen des Berliner Sonderprogramms Schwerbehinderten-Joboffensive (SchwoB 2010) allenfalls in Einzelfällen mit der Vermittlung in betriebliche Ausbildung/Übergang von der Schule in den allgemeinen Arbeitsmarkt beauftragt. 6. Begleitet der IFD auch gehörlose oder hochgradig hörbehinderte Menschen, die in Werkstätten für Menschen mit Behinderung beschäftigt sind, aber eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt anstreben und gibt es hier bereits Erfahrungen bei der Umsetzung dieses Wunsches? Zu 6.: Im Rahmen der unter Punkt 5 genannten Programme (Job 4000 und SchwoB 2010) begleitet der IFD für hörbehinderte Menschen in Einzelfällen gehörlose oder hochgradig hörbehinderte Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) 4

beschäftigt sind und eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt anstreben. Grundsätzlich führt die WfbM Maßnahmen zum Übergang geeigneter Personen, so auch geeigneter hörbehinderter Personen, von der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch (vgl. 136 SGB IX i.v.m. 5 Werkstättenverordnung). Berlin, den 12. April 2012 In Vertretung Emine D e m i r b ü k e n - W e g n e r Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales 5