Förderungen für Unternehmensgründungen und übernahmen im Land Salzburg. Andreas Graf Gründer Center Salzburger Sparkasse Oktober 2014



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Transkript:

Förderungen für Unternehmensgründungen und übernahmen im Land Salzburg Andreas Graf Gründer Center Salzburger Sparkasse Oktober 2014

Übersicht Neugründungsförderungsgesetz Lohnnebenkostenförderung für den ersten Mitarbeiter (AMS) Förderungen für Wirtschaftskammermitglieder mit Ausnahme der Sparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft und Mitglieder der Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten Förderungen für Wirtschaftskammermitglieder der Sparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft Förderungen, für die keine Aufgabe einer bisher unselbständigen Tätigkeit erforderlich ist der Mikrokredit

Wichtige Förderstellen aws - Austria Wirtschaftsservice www.awsg.at ÖHT Österreichische Hotel- und Tourismusbank www.oeht.at Land Salzburg Wirtschaftsförderung www.salzburg.gv.at/themen/wt/wirtschaftsfoerderung.htm Der Mikrokredit Sozialministerium www.dermikrokredit.at NEUFÖG https://www.wko.at/content.node/service/steuern/neugruendung-- Uebergabe--Aufgabe/Neugruendung--steuerrechtlich- /neugr_neugruendungsfoerderungsgesetzfuerneugruender.pdf oder http://esvsva.sozvers.at/portal27/portal/svaportal/content/contentwindow?contentid=1000 7.713907&action=2 AMS Arbeitsmarktservice - Lohnnebenkostenförderung für den ersten Mitarbeiter http://www.ams.at/service-unternehmen/foerderungen/ein-personenunternehmen FFG Forschungsförderungsgesellschaft https://www.ffg.at/ KPC Kommunalkredit Public Consulting (Umweltförderung) http://www.publicconsulting.at/kpc/de/home/

Neugründungs- Förderungsgesetz (NeuFöG) Wann liegt eine Neugründung nach dem NeuFöG vor? Eine Neugründung liegt vor, wenn eine bisher nicht vorhandene betriebliche Struktur durch Neueröffnung eines gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder dem selbständigen Erwerb dienenden Betriebes geschaffen wird. Der neue Betriebsinhaber darf sich dabei innerhalb der letzten 15 Jahre nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt haben. Weiters darf keine bloße Änderung der Rechtsform in Bezug auf einen bereits vorhandenen Betrieb vorliegen; auch darf kein bloßer Wechsel in der Person des Betriebsinhabers in Bezug auf einen bereits vorhandenen Betrieb durch eine entgeltliche oder unentgeltliche Betriebsübertragung vorliegen.

Neugründungs- Förderungsgesetz (NeuFöG) Wer gilt nach dem NeuFöG als Betriebsinhaber? Betriebsinhaber im Sinne des NeuFöG sind insbesondere: Einzelunternehmer bei Personengesellschaften (OG, KG,...) alle unbeschränkt und persönlich haftenden Gesellschafter und jene beschränkt haftenden Gesellschafter, die entweder zu mindestens 50 % am Vermögen beteiligt oder mehr als 25 % am Vermögen beteiligt und mit der Geschäftsführung betraut sind bei Kapitalgesellschaften (z.b. GmbH,...) jene Gesellschafter, die entweder zu mindestens 50 % am Vermögen beteiligt oder mehr als 25 % am Vermögen beteiligt und zusätzlich mit der Geschäftsführung betraut sind.

Neugründungs- Förderungsgesetz (NeuFöG) Wer stellt das amtliche Formular NeuFö2 aus? Zuständig ist jene gesetzliche Berufsvertretung, welcher der Betriebsinhaber zuzurechnen ist. Für Mitglieder der Wirtschaftskammer werden die NeuFö- Formulare von den örtlich zuständigen Bezirksstellen, dem Gründerservice bzw. teilweise auch von den Fachgruppen ausgestellt. Kann der Betriebsinhaber keiner gesetzlichen Berufsvertretung zugerechnet werden, ist die Beratung durch die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft in Anspruch zu nehmen. Wann ist der Zeitpunkt der Neugründung? Als Kalendermonat der Neugründung gilt jener, in dem der Betriebsinhaber erstmals nach außen werbend in Erscheinung tritt und die für den Betrieb typischen Leistungen am Markt angeboten werden.

Neugründungs- Förderungsgesetz (NeuFöG) Welche Gebühren- und Steuerbefreiungen gibt es? Gegen Vorlage des amtlichen Formulars NeuFö2 bei der in Betracht kommenden Behörde entfallen im Wesentlichen die durch die Neugründung unmittelbar veranlassten Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben, die Grunderwerbssteuer für Einbringung von Grundstücken auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage, die Gerichtsgebühren für die Eintragung ins Firmenbuch und Grundbuch, die Gesellschaftsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsrechten und Teile der Lohnabgaben (ca. 6,5 % Lohnnebenkosten für 12 Monate) für das Kalendermonat der Neugründung und die folgenden 35 Kalendermonate. Der Begünstigungszeitraum für Lohnnebenkosten selbst ist mit 12 Monaten beschränkt, wobei die Frist mit dem Beschäftigungsmonat des ersten Arbeitnehmers zu laufen beginnt.

Lohnnebenkostenförderung für den ersten Mitarbeiter Förderung des AMS förderbar sind alle Arbeitgeber, sofern sie oder ihre Geschäftsführer GSVG versichert sind und den ersten Mitarbeiter im Rahmen eines echten Dienstverhältnisses anstellen. als Beschäftigte förderbar sind alle Personen ohne Altersbeschränkung, die unmittelbar zuvor eine Ausbildung abgeschlossen haben und beim AMS als arbeitssuchend vorgemerkt sind oder arbeitslos sind und beim AMS bereits 2 Wochen arbeitslos gemeldet sind. Nicht förderbar sind Lehrlinge, freie Dienstnehmer, Ehegatten, Lebensgefährten, Eltern, Großeltern, Stiefeltern und Adoptiveltern, Verwandte bis zum 2. Grad der erste Beschäftigte: es schadet nicht, wenn der EPU zuvor geringfügig beschäftigte Dienstnehmer hatte, bzw. die früheren Dienstverhältnisse jeweils nicht länger als zwei Monate gedauert haben.

Lohnnebenkostenförderung für den ersten Mitarbeiter Förderhöhe: 25 % des Bruttolohns, 12 x/jahr Dauer der Förderung: für die Dauer des Dienstverhältnisses, höchstens ein Jahr. Die Arbeitszeit muss mindestens 50% der Normalarbeitszeit betragen und das geförderte Dienstverhältnis muss länger als zwei Monate dauern. Beispiel: Bruttogehalt für den ersten Angestellten 2.000 Euro/Monat AMS-Förderung 500 Euro/Monat Bei maximaler Ausschöpfung erhält das EPU für seinen ersten Angestellten 6.000 Euro Förderung.

Förderungen für Wirtschaftskammermitglieder mit Ausnahme der Sparte Tourismusund Freizeitwirtschaft und Mitglieder der Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten

Jungunternehmerdefinition aws Ein kleines Unternehmen gemäß KMU Definition (weniger als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und maximal EUR 10 Mio. Umsatz oder maximal EUR 10 Mio. Bilanzsumme) wird neu gegründet oder übernommen; die Unternehmensgründung/-übernahme kann längstens 5 Jahre vor Einreichung des Förderantrages liegen. Das Unternehmen muss im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betrieben werden. Die Jungunternehmerin bzw. der Jungunternehmer muss eine eventuelle bisherige unselbständige Tätigkeit zur Gänze aufgeben. Das Unternehmen muss über einen Sitz oder Betriebsstätte in Österreich verfügen. Die Jungunternehmerin bzw. der Jungunternehmer übt erstmals eine wirtschaftlich selbständige Tätigkeit aus. Dieses Kriterium ist auch erfüllt, wenn während der letzten 5 Jahre vor Gründung oder Übernahme keine wirtschaftlich selbständige Tätigkeit ausgeübt wurde (neben der Gebietskrankenkasse bei keinem weiteren Versicherungsträger wie z. B. gewerbliche Sozialversicherung versichert war oder Beteiligungen ab 25% gehalten wurden).

Jungunternehmerdefinition aws Bei Gesellschaften muss eine direkte Mindestbeteiligung von mindestens 25% vorliegen und die unternehmensrechtliche Geschäftsführung durch die Jungunternehmerin bzw. den Jungunternehmer ausgeübt werden. Bei Unternehmensübernahmen muss die Mehrheit, das heißt, mehr als 50% des Unternehmens übernommen werden.

Jungunternehmerdefinition Land Salzburg Förderbar sind Personen und Personengesellschaften mit ausschließlich natürlichen Personen als Gesellschafter, wenn der Förderungswerber bzw. sämtliche Gesellschafter der förderungswerbenden Gesellschaft bis zur Gründung oder Übernahme des Betriebes nicht selbstständig tätig waren, eine bisherige unselbstständige Tätigkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraumes aufgegeben wird (bei Gesellschaften muss nur der gewerberechtliche Geschäftsführer die bisherige unselbstständige Tätigkeit aufgeben), der Förderungswerber eine einschlägige Gewerbeberechtigung besitzt (bei Gesellschaften muss einer der Gesellschafter, der an der Gesellschaft direkt beteiligt ist, die Funktion des gewerberechtlichen Geschäftsführers tatsächlich ausüben) und sich der Hauptsitz des Unternehmens im Bundesland Salzburg befindet bzw. angesiedelt wird.

Jungunternehmerdefinition Land Salzburg Nur 6 Monate ab Gründung/Übernahme (Eine Förderung wird gewährt, wenn die Aufwendungen nicht länger als 6 Monate vor Einlangen des Förderungsantrages beim Amt der Salzburger Landesregierung getätigt und der Antrag bis längstens 6 Monate ab Wirksamkeit der Gewerbeberechtigung (Betriebseröffnung und/oder Betriebsübergabe) gestellt wird.) Subsidiaritätsprinzip: Eine Förderung kann nur gewährt werden, wenn der Förderungswerber keine der bestehenden Förderungsaktionen des Bundes für die Neugründung und Übernahme von gewerblichen Betrieben in Anspruch nehmen kann oder diese Förderungsmöglichkeiten nicht ausreichend waren (keine Doppelförderung). Haftungsübernahmen werden nicht als Förderung gewertet.

Förderanträge vor Beginn der Arbeiten einreichen Der "Beginn der Arbeiten" ist in der EU - Verordnung 651/2014 wie folgt definiert: "Beginn der Arbeiten": entweder der Beginn der Bauarbeiten für die Investition oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung von Ausrüstung oder eine andere Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist; der Kauf von Grundstücken und Vorarbeiten wie die Einholung von Genehmigungen und die Erstellung vorläufiger Durchführbarkeitsstudien gelten nicht als Beginn der Arbeiten. Bei einer Übernahme ist der "Beginn der Arbeiten" der Zeitpunkt des Erwerbs der unmittelbar mit der erworbenen Betriebsstätte verbundenen Vermögenswerte. Sollte ein Förderantrag nach dem "Beginn der Arbeiten" eingereicht werden, ist das gesamte Vorhaben nicht förderbar

aws Start-up-Scheck Förderungsfähige Projekte: Investitionen Förderungsfähige Kosten: Förderungsfähig sind grundsätzlich materielle und immaterielle Investitionen, die in der Bilanz aktiviert werden oder als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) verbucht werden. Finanzierungsvolumen: Zuschuss (= Prämie) EUR 1.000,00 für Investitionen von mindestens EUR 5.000,00 und maximal EUR 20.000,00 Förderungsfähig sind sowohl fremd- (Bankkredit, Finanzierungsleasing) als auch eigenfinanzierte Projekte. Die Förderung in Höhe von 1.000 kann innerhalb von 5 Jahren ab Gründung/Übernahme des Unternehmens für unterschiedliche und eigenständige Projekte gewährt werden. Es müssen zwischen zwei Antragsstellungen (Antragsdatum bei aws) mehr als zwölf Monate vergangen sein.

aws Start-up-Scheck Unter anderem nicht mit Prämie förderungsfähige Projekte / Kosten: Fahrzeuge und deren Zubehör Kosten die aus Kleinstbetragsrechnungen unter 150,- Netto resultieren Gebrauchte Wirtschaftsgüter (einschließlich Vorführgeräten und Vorführmaschinen Laufende Aufwendungen (z.b. Wareneinkauf, Marketingkosten) Kosten, die aus einem Unternehmenskauf, einer Unternehmensübernahme resultieren Zur aws Start-up-Scheck Kurzinformation http://www.awsg.at/content.node/files/kurzinfo/aws_start-up-scheck.pdf

aws Start-up-Prämie Förderungsfähige Projekte: Investitionen Förderungsfähige Kosten: Fremdfinanzierte (z. B. Bankkredit, Finanzierungsleasing) als auch eigenfinanzierte materielle und immaterielle Investitionen, die in der Bilanz aktiviert werden Finanzierungsvolumen: Für Investitionen in Höhe von größer EUR 20.100,00 bis maximal EUR 800.000,00 kann ein Zuschuss (= Prämie) gewährt werden. (Bei Projekten mit förderungsfähigen Kosten bis zu EUR 300.00,00 beträgt der Zuschuss 10 %. Bei Projekten mit förderungsfähigen Kosten bis zu max. EUR 800.000,00 beträgt der rückzahlbare (= Verpflichtung zur Rückzahlung bei Projekterfolg) Zuschuss 12 %.). Die Gewährung des Zuschusses kann innerhalb von 5 Jahren ab Gründung/Übernahme des Unternehmens für unterschiedliche und eigenständige Projekte gewährt werden. Die Obergrenze der förderfähigen Investitionskosten kann in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Es müssen zwischen zwei Antragsstellungen (Antragsdatum bei aws) mehr als zwölf Monate vergangen sein.

aws Start-up-Prämie Unter anderem nicht mit Prämie förderungsfähige Projekte / Kosten: Fahrzeuge und deren Zubehör Kosten die aus Kleinstbetragsrechnungen unter 150,- Netto resultieren Gebrauchte Wirtschaftsgüter (einschließlich Vorführgeräten und Vorführmaschinen Laufende Aufwendungen (z.b. Wareneinkauf, Marketingkosten) Kosten, die aus einem Unternehmenskauf, einer Unternehmensübernahme resultieren Kosten für direkte Leistungen von Franchise-Gebern und vergleichbaren Systemen Projekte, für welche die Finanzierung nicht gesichert ist und/oder die keine plausiblen Erfolgschancen haben Zur aws Start-up-Prämie Kurzinformation http://www.awsg.at/content.node/files/kurzinfo/aws_start-up-praemie.pdf

aws Start-up-Garantie Garantiefähige Projekte materielle und immaterielle Investitionen sowie Betriebsmittel Garantiefähige Kosten Investitionen (z. B. Maschinen, maschinelle Anlagen) Unternehmensübernahmen und nachfolgen (z. B. Firmenwert, Übernahme/Ankauf bereits bestehender Investitionen) Betriebsmittel z. B. Warenankauf, Personalkosten, Marketingkosten) Finanzierungsvolumen 80 % Garantie für Investitionskredite/Übernahmekredite/ Betriebsmittelkredite (Kreditbetrag bis zu EUR 2,5 Mio.) Laufzeit bis zu 10 Jahre für Investitionen, bis zu 5 Jahre für Betriebsmittel Kosten einmaliges Bearbeitungsentgelt ab 0,25 % des Finanzierungsbetrags; Garantieentgelt ab 0,6 % p.a.

aws Start-up-Garantie Art und Umfang der Garantie Investitionskredite und Kredite zur Finanzierung von Unternehmensübernahmen (z. B. Unternehmenskauf) bis maximal EUR 2,5 Mio. mit einer Garantiequote von bis zu 80 % des Kreditbetrages und einer Laufzeit von in der Regel zehn Jahren (maximal bis 20 Jahre). Betriebsmittelkredite mit einer Laufzeit von maximal fünf Jahren, bei gleichhohen halbjährlichen Tilgungsraten mit einer tilgungsfreien Zeit von bis zu drei Jahren: bis zu 80 % bei endfälligen Finanzierungen bis zu einem Finanzierungsbeitrag von EUR 100.000,00: bis zu 80 % bei endfälligen Finanzierungen ab einem Finanzierungsbeitrag von mehr als EUR 100.000,00: bis zu 50% Die Laufzeit kann bis zu fünf Jahre betragen.

aws Start-up-Garantie Eigenkapitalerfordernis, persönliche Haftung, Sicherheiten: Die aws hat unter Berücksichtigung der Finanzierungserfordernisse auf eine ausgewogene Risikoteilung zwischen dem finanzierenden Institut, sonstigen Kapitalgeberinnen und Kapitalgebern, dem Unternehmen und öffentlichen Haftungsträgern Bedacht zu nehmen. Diesbezüglich ist die Hereinnahme von Sicherheiten (einschließlich einer angemessenen persönlichen Haftung der Gesellschafterinnen und Gesellschafter) und/oder das Bedingen eines adäquaten Eigenmittelanteiles oder von Nachschussverpflichtungen als Instrument der Risikoteilung vorzusehen. Bei Projekten bis zu EUR 100.000,00 verzichtet die aws mit Ausnahme der persönlichen Haftung der Unternehmerin bzw. des Unternehmers oder der wesentlichen Gesellschafterinnen und Gesellschafter auf Sicherheiten.

aws Start-up-Garantie Unter anderem nicht garantiefähige Projekte/Kosten Projekte, mit denen vor Einreichung des Garantie-antrages begonnen wurde Projekte, die keine plausible Erfolgschance haben Reine Auftragsfinanzierungen, das heißt, kurzfristige Kredite/Rahmenerhöhungen, die der (Zwischen-)Finanzierung von einzelnen Aufträgen dienen. Kosten für ausfuhrbezogene Tätigkeiten, insbesondere solche, die unmittelbar mit den ausgeführten Mengen, dem Aufbau oder Betrieb eines Vertriebsnetzes oder anderen laufenden Ausgaben in Verbindung mit Aus-fuhrtätigkeit zusammenhängen Kosten, die aus Kleinstbetragsrechnungen unter EUR 150,00 (netto) resultieren Nachbesicherung von bereits bestehenden Krediten Zur Kurzinformation aws Start-up-Garantie http://www.awsg.at/content.node/files/kurzinfo/aws_start-up-garantie.pdf

aws Double Equity Erleichterung der Finanzierung von Innovations- und Wachstumsprojekten für neu gegründete / übernommene (bis zu 6 Jahre alte) Unternehmen durch Haftungsübernahme Für alle Branchen und Technologien anwendbar (außer Tourismus) Förderbare Projekte/Kosten Betriebliche Aufwendungen wie Investitionen, Betriebsmittel, etc. Finanzierungsvolumen Garantieübernahme von bis zu 80 % für einen Kredit in Höhe von bis zu EUR 2,500.000,- Die Höhe des Kredites ist mit dem Betrag des in den letzten beiden Jahren projektbezogenen einbezahlten Eigenkapitals begrenzt (nach Einzahlung des Eigenkapitals gewährte Bank- und Leasingfinanzierungen verringern das verdopplungsfähige Eigenkapital)

aws Double Equity Eigenkapitalerfordernis, persönliche Haftung, Sicherheiten: Für den von der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbh (aws) verbürgten Kreditteil sind seitens des Unternehmens keine Sicherheiten erforderlich. Insbesondere sind keine persönlichen Haftungen der Unternehmerin bzw. des Unternehmers notwendig, solange das Double-Equity-Prinzip (keine außerplanmäßigen Entnahmen, kein Mehrheitsverkauf des Unternehmens) eingehalten wird. Den nicht von der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbh (aws) verbürgten Kreditteil kann die finanzierende Bank gesondert besichern. Kosten einmaliges Bearbeitungsentgelt ab 0,25 % des Finanzierungsbetrags, Garantieentgelt ab 0,6 % p. Zusätzlich ist erfolgsabhängig mindestens 1 % p.a. des verbürgten Kreditbetrages, soweit im Jahresgewinn des Unternehmens gedeckt als Garantieentgelt zu entrichten. Zur Kurzinformation aws Double Equity http://www.awsg.at/content.node/files/kurzinfo/aws_double_equity.pdf

aws Hochtechnologie Förderungen aws PreSeed Vorgründungsprojekte mit dem Ziel der Entwicklung eines marktfähigen Proof of Prinziple oder Proof of Concept mit dem Ziel einer anschließenden Unternehmensgründung... Weiter zur Kurzinformation http://www.awsg.at/content.node/files/kurzinfo/aws_preseed.pdf aws Seedfinancing Gründung von High-Tech Unternehmen, Ausgründungen von universitäten/nichtuniversitären Forschungseinrichtungen... Weiter zur Kurzinformation aws Management auf Zeit Temporärer Einsatz von externen Experten im Rahmen von Seedfinancing... Weiter zur Kurzinformation aws Life Science Austria Anlaufstelle zu Kooperation, Ansiedlung und Förderung von Life Science Projekten und -Unternehmen in Österreich... Weiter

aws Risikokapital aws Gründerfonds Offene/Stille Beteiligung des aws Gründerfonds an gewerblichen österreichischen Unternehmen mit außerordentlich hohem Wachstumspotenzial in der Gründungs- und ersten Wachstumsphase.... Weiter aws Mittelstandsfonds Beteiligung des aws Mittelstandsfonds an mittelständischen Unternehmen... Weiter aws Business Angel Fonds Verdoppelung des von Business Angels in junge, österreichische Unternehmen eingebrachten Risikokapitals... Weiter aws i2 Business Angels The Austrian Business Angel Network (ABAN) Angel financing for smart businesses... Weiter aws Cleantech-Initiative Im Rahmen der Cleantech-Initiative gefördert vom BMWFW beteiligte sich die aws am Mountain Cleantech Fonds, einer Beteiligungsgesellschaft im Bereich Cleantech.... Weiter aws Equity Finder Hier suchen UnternehmerInnen frisches Kapital.. Zur Homepage

Betriebsneugründungs- u. Übernahmeförderung Land Salzburg Gründung/Übernahme von wirtschaftlich selbständigen kleinen oder mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Subsidiarität zu Jungunternehmerförderungen des Bundes (Ausnahme Bagatellinvestitionen bis 3.650,00) Unternehmensstandort im Bundesland Salzburg Berechnungsgrundlage max. 75 % der förderbaren Gesamtkosten (exkl. USt) Betriebsmittelaufwendungen (max. förderbarer Betriebs-mittelkredit 11.000,00) 3 %iger Zinsenzuschuss p.a.(5 J.) zu Krediten für Investitions- u/o Übernahmekosten bis max. 44.000,- und für Betriebsmittel in Höhe von max. 11.000,- (max. 25% des geförderten Investitionskredites) Unabhängig von Investitionen Zinsenzuschuss zu einem Betriebsmittelkredit bis zu 3.650,- Verfahrenszinssatz: Land Salzburg: SMR zuzüglich 0,5% (1,375%)

Betriebsneugründungs- u. Übernahmeförderung Land Salzburg Förderbare Maßnahmen Investitionen. Bei Betriebsübernahme die Kosten (Ablöse) für die Übernahme von Räumlichkeiten (Gebäude), Einrichtungen und Maschinen (zu den Ablösen zählen auch Versorgungsrenten an den Übergeber sowie Schuldübernahmen). Betriebsmittel (laufende Aufwendungen für die ersten 6 Monate ab Betriebseröffnung). Im Rahmen dieser Förderung können nicht berücksichtigt werden: Neugründungen und Übernahmen durch bereits selbstständige Unternehmer (zb Gründung von weiteren Betrieben und/oder Betriebsteilen bzw. Betriebsstätten). Neugründungen durch bisher nicht selbstständig tätig gewesene Ehegatten eines Unternehmers im Rahmen und am Standort des bereits bestehenden Unternehmens, soferne es sich um den gleichen oder einen ähnlichen Betriebsgegenstand handelt.

Betriebsneugründungs- u. Übernahmeförderung Land Salzburg Schaffung neuer Beherbergungskapazitäten in Gemeinden, die bereits über ein ausreichendes Bettenangebot verfügen. Anschaffung oder Übernahme von Kraftfahrzeugen, für die kein Vorsteuerabzug zusteht (PKW, Kombinationskraftwagen, Krafträder). Ausgenommen hievon sind Anträge von Taxi- und Mietwagenunternehmen sowie von Handelsvertretern. Bei den Letztgenannten darf die zu fördernde Kredithöhe 9.500,- nicht übersteigen, wenn sich der Antrag ausschließlich auf die Anschaffung eines nicht vorsteuerabzugsberechtigten Kraftfahrzeuges beschränkt. Konzessionsablösen, immaterielle Firmenwerte, Aufwendungen zum Erwerb eines Kundenstockes und Leasingfinanzierungen. Investitionen, die landespolitischen Zielsetzungen und Interessen widersprechen, wie zb Spielsalons, Videotheken, Sexshops sowie der Handel und Verleih von Spielautomaten. Ankauf von unbebauten Grundstücken.

Förderungen für Wirtschaftskammermitglieder der Sparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft

Jungunternehmerdefinition ÖHT Förderungswerber können natürliche oder juristische Personen sowie sonstige Gesellschaften des Unternehmensrechts sein die ein Unternehmen des Tourismus oder der Freizeitwirtschaft rechtmäßig selbständig zu betreiben oder zu übernehmen beabsichtigen und als KMU im Sinne der Empfehlung der EU betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen, in der jeweils geltenden Fassung, zuletzt ABl. Nr. L 124 vom 20.5.2003, S. 36 ff, gelten über eine Betriebsstätte in Österreich verfügen und im Rahmen ihrer Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Gewerbeordnung (GewO), BGBl. Nr. 194/1994 in der jeweils geltenden Fassung, unterliegen, oder in der Anlage zu 2 des Wirtschaftskammergesetzes(WKG), BGBl. I Nr. 103/1998 in der jeweils geltenden Fassung, angeführt sind.

Jungunternehmerdefinition ÖHT Weiters muss ein Jungunternehmer (Neugründer oder Übernehmer) ein Unternehmen des Tourismus oder der Freizeitwirtschaft gründen oder übernehmen, dieses in der Folge zu einem wesentlichen Teil leiten, während der letzten fünf Jahre vor der Gründung oder Übernahme nicht wirtschaftlich selbständig gewesen sein und eine etwaige bisherige unselbständige Tätigkeit zur Gänze aufgeben. Bei juristischen Personen sowie sonstigen Gesellschaften des Unternehmensrechts muss wenigstens ein Jungunternehmer an der Förderungswerberin mit mindestens 25 % beteiligt sein und die unternehmensrechtliche Geschäftsführung ausüben. Bei der Übernahme eines Unternehmens muss die Mehrheit, das heißt mehr als 50 % des Unternehmens, übernommen werden. Jungunternehmer müssen über ausreichende persönliche Qualifikationen (entsprechende Ausbildung, berufliche Erfahrung) verfügen, die eine längerfristig erfolgversprechende Unternehmensführung im Sinne der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit erwarten lassen. Unternehmen, die für die Kleinunternehmerregelung gemäß 6 Zif. 27 UStG optieren, sind nicht förderbar.

Förderanträge vor Beginn der Arbeiten einreichen Der "Beginn der Arbeiten" ist in der EU - Verordnung 651/2014 wie folgt definiert: "Beginn der Arbeiten": entweder der Beginn der Bauarbeiten für die Investition oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung von Ausrüstung oder eine andere Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist; der Kauf von Grundstücken und Vorarbeiten wie die Einholung von Genehmigungen und die Erstellung vorläufiger Durchführbarkeitsstudien gelten nicht als Beginn der Arbeiten. Bei einer Übernahme ist der "Beginn der Arbeiten" der Zeitpunkt des Erwerbs der unmittelbar mit der erworbenen Betriebsstätte verbundenen Vermögenswerte. Sollte ein Förderantrag nach dem "Beginn der Arbeiten" eingereicht werden, ist das gesamte Vorhaben nicht förderbar

Sachliche Voraussetzungen ÖHT Jungunternehmer Die geplante Gründung oder Übernahme muss auf einem schlüssigen Unternehmens-konzept beruhen, das einen nachhaltigen Unternehmenserfolg erwarten lässt. Investitionen in Betriebe, die eine suboptimale Betriebsgröße oder eine geringe Qualität der Dienstleistung aufweisen, können trotz touristischer Bedeutung nicht gefördert werden. Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, die ein Franchisekonzept verfolgen, können nur unter der Voraussetzung gefördert werden, dass die unternehmerische Eigenständigkeit des Franchisenehmers gewährleistet ist, was beispielhaft anhand folgender Kriterien gemessen wird: eigenständige Mitarbeiterpolitik, eigenständige Einkaufspolitik, eigenständige Vertriebsmaßnahmen. Der Bestandvertrag hinsichtlich der Betriebsräumlichkeit muss jedenfalls auf den Franchisenehmer lauten. Diese Voraussetzungen sind durch die Vorlage von Verträgen und sonstigen Schriftstücken nachzuweisen.

Jungunternehmer- Förderbare /nicht förderbare Kosten Förderbare Kosten: Als förderbare Kosten gelten materielle Kosten, die im Zusammenhang mit der Gründung bzw. Übernahme des Unternehmens stehen, wie die Errichtung (Um-, Zu- oder Neubau) von Gebäuden, Anschaffung von Einrichtung, Architekten- und Beratungshonorare (insbesondere Sonderplaner wie Energie- und Elektroplaner) sowie der Kaufpreis beim Erwerb eines Unternehmens der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, nicht jedoch anteilige Kosten des Grunderwerbs. Ausgeschlossen von einer Förderung sind: Umsatzsteuer der Ankauf von Grundstücken und Baulichkeiten (eine Ausnahme besteht für den Ankauf von Baulichkeiten im Rahmen des Erwerbs eines Tourismus- oder Freizeitunternehmens. der Ankauf von gebrauchten Investitionsgütern mit Ausnahme von Ablösen im Zuge von Betriebsübernahmen Reparaturen der Ankauf von Fahrzeugen, Musik- und Spielautomaten

ÖHT Jungunternehmer - nicht förderbare Kosten Ausgeschlossen von einer Förderung sind: Unternehmerwohnungen, privat genutzte Räume Betriebsmittel, Finanzierungskosten, Verzugszinsen, Betriebsabgänge sowie Aufwendungen, die nicht betrieblichen Investitionszwecken dienen Sach- und Personalkosten sowie Miet- und Pachtzahlungen für den laufenden Betrieb Kautionen Kosten, die aus Kleinbetragsrechnungen unter EUR 100,00 (netto) resultieren Kosten für direkte Leistungen von Franchisegebern und vergleichbaren Systempartnern (z.b. Franchise-/Systemgebühr) Kosten, die nicht aktiviert werden bzw. nicht als geringwertige Wirtschaftsgüter verbucht werden

Eigenkapitalnachweis u. Höhe Jungunternehmer Förderung Eigenfinanzierungsquote Bei der Gründung ist ausreichendes Eigenkapital von mindestens 25 % der Gesamtinvestitionskosten sicherzustellen. Förderungen jedweder Art gelten nicht als Eigenkapital. Förderung der materiellen Kosten Die Förderung besteht bei förderbaren Kosten von mindestens EUR 20.000,00 (Untergrenze) bis max. EUR 250.000,00 (Obergrenze) für fremdkapitalfinanzierte Investitionen in einem Zuschuss von maximal 7,5 % der förderbaren Kosten, sofern es sich beim Förderungsnehmer um ein kleines Unternehmen gemäß der KMU-Definition handelt. Bei mittleren Unternehmen besteht die Förderung in einem Zuschuss von maximal 5 % der förderbaren Kosten

Höhe der Förderung ÖHT Jungunternehmer Diese Basisförderung des Bundes wird unter der Voraussetzung gewährt, dass das Bundesland, in welchem das jeweilige Vorhaben durchgeführt wird, mit dem Bund, eine Vereinbarung geschlossen hat, der zufolge es für die genannten Vorhaben unter Zugrundelegung der Bestimmungen dieser Richtlinien und gegebenenfalls anwendbarer Richtlinien des Bundeslandes einen Zuschuss bzw. Zinsenzuschuss in mindestens der gleichen Höhe gewährt wie der Bund. Kleinst- und Kleinunternehmen gesamt 15 % Zuschuss und mittlere Unternehmen gesamt 10 % Zuschuss der förderbaren Kosten Vorhaben über EUR 250.000,00 förderbare Kosten Sollte ein Jungunternehmer ein Vorhaben, das förderbare Kosten von mehr als EUR 250.000,00 aufweist, verwirklichen, kann für den EUR 250.000,00 übersteigenden Teil um eine Förderung nach Teil A der TOP- Tourismus-Impuls Richtlinien angesucht werden.

TOP-Tourismus Impuls Übernehmerinitiative Förderbar sind Investitionen im Zuge von Betriebsübernahmen bei Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben. Darunter fallen Modernisierungsarbeiten sowie bauliche Investitionen, welche im Zuge einer Betriebsübernahme erfolgen und in der Bilanz des Fördernehmers aktiviert werden müssen. Der Förderungsnehmer muss den Betrieb von Familienangehörigen oder über die Nachfolgebörsen übernehmen und im Zuge dessen binnen drei Jahre ab Übergabe in qualitätsverbessernde Maßnahmen investieren. Alle weiteren Detailinformationen im Teil A der TOP-Tourismus-Impuls Richtlinien Übernehmerinitiative des ERP Fonds Gefördert werden Unternehmer, die einen Betrieb zum Beispiel durch Familienangehörige oder über die Nachfolgebörsen übernehmen und im Zuge dessen innerhalb von drei Jahren ab Übernahme in qualitätsverbessernde Maßnahmen investieren. Nur in den Bundesländern Vorarlberg, Tirol, Steiermark, Niederösterreich und Oberösterreich. Zu den Detailinformationen

ÖHT Haftungen für Tourismusbetrieb Bei ÖHT Jungunternehmerförderung Kombination mit Haftung möglich Hilfestellung bei Besicherungsproblemen in der Projektfinanzierung Übernahme von Haftungen für Fremdkapital (max. 20 Jahre) physische + juristische Personen + sonstige Gesellschaften des Unternehmensrechts sowie Verpächter/Eigentümer (wenn Betriebsführungsvertrag zwischen Pächter/ Eigentümer besteht) Haftungssumme: 100.000 bis 4 Mio. Bei Jungunternehmern Untergrenze 20.000 und ERP-Kleinkrediten 10.000 Haftungsquoten: 80% des zur Verfügung gestellten Fremdkapitals (für geförderte und kommerzielle Kredite) Haftungsbedingungen: Bearbeitungsgebühr: 1,0% (max. 10.000) Haftungsprovision: 0,8% p.a. bei Fremdkapital Kündigungsprovision: 2% (bei vorzeitiger Kündigung) Zur Kurzfassung Haftungsrichtlinien