Integrationstag 2018 Mai 2018
Begrüssung Susanne Schaffner Regierungsrätin, Vorsteherin Departement des Innern
Programm Vormittag: 09.00 Uhr Begrüssung S. Schaffner, Regierungsrätin DDI 09.10 Uhr Integrationsförderung aus Sicht des VSEG K. Tschumi, Vertreter VSEG 09.15 Uhr Neustrukturierung Asylwesen D. Kummer, Stv. Chef ASO 09.25 Uhr Kantonale Integrationsförderung R. Steffen, Abteilungsleiter Sozialintegration und Prävention 09.35 Uhr start.integration Y. Schär, Leiterin Fachstelle Integration 10.00 Uhr Pause 10.30 Uhr Bereich Fördern M. Hartmann, Fachexpertin Fachstelle Integration 11.00 Uhr Workshop Bereich Fördern 12.00 Uhr Stehlunch mit Infoständen Nachmittag: 13.15 Uhr Vernetzungstreffen für Verantwortliche von start.integration 15.30 Uhr Ende der Veranstaltung
Integrationsförderung aus Sicht des VSEG Kuno Tschumi Vertreter Verband Solothurner Einwohnergemeinden (VSEG)
Neustrukturierung Asylwesen David Kummer Stellvertretender Chef Amt für soziale Sicherheit (ASO)
Neustrukturierung Asylwesen Ziele Beschleunigung der Asylverfahren 60% der Gesuche werden in Bundeszentren innert max. 140 Tagen rechtskräftig entschieden. 40% werden innerhalb eines Jahres rechtskräftig entschieden. Schutz für Schutzbedürftige sichern Voraussetzungen für Asylgewährung oder für eine vorläufige Aufnahme bleiben unverändert. Abhalteeffekt Schnellere Verfahren und konsequenter Wegweisungsvollzug minimieren unbegründete Asylgesuche.
Ablauf Asylverfahren Neustrukturierung Asylwesen
Neustrukturierung Asylwesen Auswirkungen auf die Kantone Weniger und andere Zuweisungen Kantone erhalten deutlich weniger Asylsuchende zugewiesen (Reduktion um ca. 50%) Zuweisung von Menschen mit einem Bleiberecht (Anerkennung als Flüchtling oder vorläufige Aufnahme) Entlastung von aussichtslosen Asylgesuchen Frühzeitige Integration Beschleunigte Verfahren ermöglichen frühzeitige Integration Entlastung und bessere Schwankungstauglichkeit Unterbringung Bundesstrukturen gewährleisten Unterbringung Verfahren bis 29 000 Gesuche
Neustrukturierung Asylwesen Auswirkungen Kanton Solothurn Kompensation Ausreisezentrum Kanton Solothurn wird als Standortkanton eines Ausreisezentrums zusätzlich entlastet (Reduktion um fast 50% bei den erweiterten Verfahren). Kanton Solothurn übernimmt im Gegenzug den Wegweisungsvollzug und die Nothilfe für Asylregion Nordwestschweiz. Zuweisungen (bei 24 000 Gesuchen) 287 Zuweisungen (ohne Nothilfevollzug)
Neustrukturierung Asylwesen Auswirkungen Gemeinden / Sozialregionen Weniger und andere Zuweisungen bei 24 000 Gesuchen noch ca. 180 Zuweisungen in Gemeinden nur noch Zuweisungen von Menschen mit Bleiberecht Frühzeitige Integration keine Belastung mit aussichtslosen und langdauernden Gesuchen frühzeitige und zielgerichtete Integration von Menschen mit einem Bleiberecht Entlastung Sozialhilfe Gemeinden profitieren von Entlastung durch das Ausreisezentrum erfolgreiche Integration minimiert langfristig kommunale Sozialhilfekosten
Entwicklung Asylzuweisungen Entwicklung Asylzuweisungen in den Gemeinden 2008-2019
Erwerbsquoten Bestand Asyl / Flüchtlinge / Erwerbsquote Personen Erwerbquote SO in % Erwerbquote CH in % im Asylverfahren 1017 7.3 5.2 vorläufige Aufnahme 1377 34.2 31 anerkannte Flüchtlinge 1227 25.7 26.6
Was bleibt zu tun? Was bleibt zu tun? Integration ist eine Verbundaufgabe zwischen: Gemeinden Alle Personen aus dem Asylbereich werden im Rahmen von start.integration zum Erstgespräch eingeladen. Soziale und wirtschaftliche Integration kann mit individuellen Integrationsplanungen frühzeitig und zielgerichtet angegangen werden. Kanton Angebot und Weiterentwicklung von Integrationsangeboten (Sprachförderung, arbeitsmarktliche Integration, freiwilliges Engagement)
Kantonale Integrationsförderung - Strategie Reto Steffen Abteilungsleiter Sozialintegration und Prävention, ASO
Teilrevision Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG) Wichtigste Neuerungen (Integrationsvorlage vom 8. März 2013, 13.030) Grundsatz des «Förderns und Forderns» Mehr Eigenverantwortung von Ausländerinnen und Ausländern; Klare, teilweise auch höhere Erwartungen; Integrationskriterien für Bewilligungserteilung oder -verlängerung werden näher festgelegt; Erweiterte Möglichkeiten beim Abschluss von Integrationsvereinbarungen Bspw. wenn ungünstiger Integrationsverlauf absehbar; Sanktionen bei Nichteinhaltung: Nichtverlängerung oder Widerruf von Bewilligungen und Verweigerung der Niederlassungsbewilligung. Familiennachzug: Neu werden Sprachkenntnisse oder zumindest der Besuch von Sprachkursen nach der Einreise vorausgesetzt.
Teilrevision Ausländergesetz Anpassung der Integrationsvorlage an Artikel 121a BV (MEI) Abschaffung der Sonderabgabe; Ersatz der Bewilligungspflicht durch ein Meldeverfahren für die Erwerbstätigkeit von VA/FL Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials Umsetzung von parlamentarischen Initiativen Kein Familiennachzug bei Bezug von Ergänzungsleistungen (Pa. Iv. 08.428) Mehr Handlungsspielraum für die Behörden (Pa. Iv. 08.450) Vereinheitlichung beim Familiennachzug (Pa. Iv. 10.485) Rückstufung eines niedergelassenen integrationsunwilligen Ausländers zum Jahresaufenthalter (Pa. Iv. 08.406)
Teilrevision Ausländergesetz Integrationskriterien (Sprachkompetenzen) Bei der Berücksichtigung der persönlichen Situation einer Ausländerin oder eines Ausländers sind die Anforderungen an die Integration umso höher zu setzen, je mehr Rechte mit dem angestrebten Rechtsstatus verliehen werden. Niederlassung Niederlassung (vorzeitig) Einbürgerung B1 mündlich A2 schriftlich vorläufige Aufnahme Aufenthalt
KIP II 2018-2021 Auswirkungen auf das Kantonale Integrationsprogramm 2018-2021 (KIP II) Strategische Zielsetzungen und Förderbereichsplanung entsprechen den Vorgaben des neuen Ausländer- und Integrationsgesetzes Umsetzung start.integration: Bereich Fördern Bereich Fordern Bereich Sanktionieren Einrichten spezifischer Begleit- und Arbeitsgruppen Umsetzung Regelstrukturansatz
KIP II 2018-2021 Finanzierung Budget (Erträge/Kredit in Mio Fr.) Subventionsbeiträge Bund 3.1 Integrationskredit (Ausländerbereich) 0.8 Integrationspauschale, variabel (Vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge) 2.3 Kredit Kanton 3.4 Mittelverwendung: Aufwand kommunale Regelstrukturen (Anschub) Spezifische Integrationsförderung Kanton/Gemeinden Aufwand kantonale Regelstrukturen Integrationsförderkredit (Grundbeitrag) 0.8 Integrationsförderkredit (Regelstrukturbeitrag) 2.6 Total (ohne Gemeinden) 6.5
KIP II 2018-2021 Nächste Schritte Inkrafttreten Ausländer- und Integrationsgesetz und Verordnungen (Entscheid Bundesrat voraussichtlich Ende Juni 2018) Kantonale Umsetzung der bundesrechtlichen Bestimmungen (Sozialgesetz und weitere Erlasse); nach Beschluss Bundesrat zu den Verordnungen Kredit KIP II für 2019-2021 (Globalbudget Soziale Sicherheit) Ausgestaltung Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ)
Kantonsweite Einführung und Umsetzung von start.integration Yvonne Schär Leiterin Fachstelle Integration, ASO
Integrationsförderung Integrationsförderung eine Verbundaufgabe Bund gibt Rahmenbedingungen und Schwerpunkte vor. unterstützt die Kantone mit Grundlagen, Hilfsmitteln und Subventionsbeiträgen. Kanton initiiert, koordiniert und steuert Integrationsangebote, die zentral bereitgestellt werden können. Gemeinden gestalten die Integrationsförderung vor Ort. definieren die strategische Ausrichtung.
Aufgaben von Gemeinden und Kanton start.integration
start.integration Aufgaben von Gemeinden und Kanton Gemeinden direkter Kontakt zu Ausländerinnen und Ausländer (Bereiche Informieren, Fördern und Fordern) Vernetzung mit den kommunalen Regelstrukturen Vernetzung mit Integrationsbeauftragten der Region Kanton Verfügung und Vollzug ausländerrechtlicher Massnahmen (Bereich Sanktionieren) Beratung und Unterstützung der Gemeinden
start.integration Ansprechpersonen für die Gemeinden (nach Bezirken) Laura Flühmann: Bucheggberg, Gäu und Olten Hilda Heller Butt: Dorneck, Lebern Gemeinden: Biberist, Zuchwil Beatrice Lanz: Gösgen, Solothurn, Thal Milena Hartmann: Thierstein, Wasseramt
start.integration Aufgaben von Gemeinden und Kanton Finanzierung Sockelbeitrag: deckt Verwaltungskosten in den Bereichen Fördern und Fordern Fallpauschale: Erstinformationsgespräch, interkulturell Dolmetschende Mehr Informationen zu den Finanzen und der Berichterstattung im Kreisschreiben KRS-SIP-2017/01: https://integration.so.ch/gemeinden/startintegration/grundlagen/
Einführung und Umsetzung von start.integration Entwicklung - Rückblick 2014 2015 2016 2017 2018 Entwicklung Pilotphase mit 8 Gemeinden kantonsweite Einführung kantonsweite Umsetzung
Einführung und Umsetzung von start.integration Entwicklung - Ausblick 2017 2018 ab Mai 2019 Einführungsjahr (Fokus Bereich Informieren) Einführung Bereich Fördern (Start am Integrationstag vom 4. Mai 2018) Einführung Bereich Fordern und Sanktionieren (Abhängigkeit zu Inkrafttreten des neuen AIG)
Einführung und Umsetzung von start.integration Entwicklung - Ausblick Einführungskurs Informieren am 11. September 2018 (jährlich weitere nach Bedarf) Kantonale Vernetzungstreffen organisiert von der Fachstelle Integration (erstes Treffen am Integrationstag vom 4. Mai 2018 nachmittags, dann jährlich) Regionale Vernetzungstreffen (Lead bei Gemeinden, Fachstelle Integration kann unterstützend beigezogen werden) Weiterbildungsangebote (nach Bedürfnissen der Gemeinden ab 2019)
Pilotphase start.integration Verdankung Pilotgemeinden von start.integration Balsthal Grenchen Biberist Region Unterbucheggberg Dornach Oensingen Dulliken Zuchwil
Einführung in den Bereich Fördern Milena Hartmann Fachexpertin Fachstelle Integration, ASO
Bereich Fördern: Fit machen der Gemeinde Fit machen der Gemeinde
Vier Schritte Die vier Schritte des Bereichs Fördern Schritt 1: Ausgangslage erheben Schritt 2: Ziele und Massnahmen definieren Schritt 3: Massnahmen planen und umsetzen Schritt 4: Ergebnisse überprüfen
Vier Schritte Schritt 1: Ausgangslage erheben Ziele der Standortbestimmung: Überblick der vorhandenen Integrationsangebote erhalten Erfolge und Herausforderungen festhalten Netzwerk Integration aufbauen Die Erkenntnisse aus der Standortbestimmung und das Netzwerk Integration bilden die Grundlage der kommunalen Integrationsförderung.
Vier Schritte Schritt 2: Ziele und Massnahmen definieren Ausgestaltung der Integrationsförderung: Rolle / Funktion des Netzwerkes Integration für die Gemeinde klären Haltung gegenüber Integration definieren Zukünftiger Umgang mit dem Thema festlegen
Vier Schritte Schritt 3: Massnahmen planen und umsetzen Eigenverantwortung der Ausländerinnen und Ausländer Netzwerk Integration pflegen Geplantes umsetzen
Vier Schritte Schritt 4: Ergebnisse überprüfen Wurden die Ziele und die gewünschte Wirkung erreicht? Was ist gut gelaufen? Was ist nicht gut gelaufen?
Vier Schritte Schritt 1: Ausgangslage erneut erheben Ist die Gemeinde fitter geworden? Sind andere Herausforderungen aufgetaucht?
Der Bereich Fördern richtet sich an Verantwortliche von start.integration richtet sich an Regelstrukturen Regelstrukturansatz Die Gemeinden fördern den Austausch mit den Akteuren der Regelstrukturen.
Bereich Fördern Den Bereich Informieren nachhaltig ausgestalten. Der Bereich Fördern ist die Voraussetzung für den Bereich Fordern.
Berichterstattung Finanzielle Beiträge Berichterstattung und finanzielle Beiträge Selbstdeklaration Der Sockelbeitrag deckt die Verwaltungskosten in den Bereichen Fördern und Fordern. keine weitere Berichterstattung Mitfinanzierung spezifischer Integrationsangebote Eingabefrist 2018: 1. Juni Überarbeitung «Leitfaden Projektbeiträge» bis Ende 2018 Überarbeitete Weisung tritt Anfang 2019 in Kraft.