Ausbau des Knotenpunktes B 413 / L 262 in Bendorf Sayn. Immissionstechnische Untersuchung zum RE Entwurf

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Transkript:

Ausbau des Knotenpunktes B 413 / L 262 in Bendorf Sayn Immissionstechnische Untersuchung zum RE Entwurf Wirges, November 2015

Auftraggeber: Landesbetrieb Mobilität Rheinland Pfalz Friedrich Ebert Ring 14 20 56068 Koblenz Landesbetrieb Mobilität Cochem Koblenz Ravenéstraße 50 56812 Cochem Auftragnehmer: MANNS Ingenieure GmbH Südstraße 14 56422 Wirges Tel.: 0 26 02 / 93 63 0 info@manns ingenieure.de

Inhaltsverzeichnis Seite I Inhaltsverzeichnis Teil I Erläuterungsbericht 1. Einleitung 1 2. Ausgangssituation 2 3. Beurteilungskriterien 3 4. Berechnung der Beurteilungspegel 5 5. Beurteilung der Lärmsituation 8 Teil II Plan und Berechnungsunterlagen 1. Lageplan der Lärmschutzmaßnahmen 2. Berechnungsergebnisse Tabelle 1 Ergebnisliste Emissionsberechnung Prognose ohne Ausbau 2030 Tabelle 2 Ergebnisliste Emissionsberechnung Prognose mit Ausbau 2030 Tabelle 3 Ergebnisliste Lärmvorsorge (Wesentliche Änderung) Prognose 2030

Erläuterungsbericht Seite 1 1. Einleitung Der Landesbetrieb Mobilität Cochem Koblenz plant den Ausbau der Bundesstraße Nr. 413 (B 413) innerhalb der Stadt Bendorf im Stadtteil Sayn. Im Zuge der Gesamtmaßnahme soll der Bereich B 413 Kemperhof bis Koblenz Olper Straße Ortsausgang Richtung Isenburg abschnittsweise ausgebaut werden. Das Baurecht wird über fünf Bebauungspläne Ausbau der B 413 OD Bendorf Sayn Ausbau Abschnitte 1 bis 5 geschaffen. Der vorliegende Ausbau Abschnitt 2 Bebauungsplan Fillingers Eck beinhaltet den Umbau der Einmündung B 413/L 262, Koblenz Olper Straße/Engerser Landstraße zum Kreisverkehrsplatz. Da es sich bei dieser Maßnahme um einen erheblichen baulichen Eingriff im Sinne der geltenden Verordnung handelt, ist anhand einer schalltechnischen Untersuchung zu prüfen, ob für die betroffenen Anwohner des Stadtteils Bendorf Sayn ein Anspruch auf die Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen besteht.

Erläuterungsbericht Seite 2 2. Ausgangssituation Der Untersuchungsraum liegt im Stadtteil Sayn nördlich der Stadt Bendorf/Rhein. Der zu untersuchende Geltungsbereich des Bebauungsplanes beginnt im Anschluss an das Brückenbauwerk über den Saynbach und endet in Höhe des Gebäudes Koblenz Olper Straße 105. Der Einmündungsbereich B 413/L 262, Koblenz Olper Straße/Engerser Landstraße, wird zu einem Kreisverkehrsplatz umgebaut. Im Zuge der Gesamtmaßnahme ist die verkehrsgerechte Gestaltung der B 413 unter dem Aspekt einer sicheren Fußgänger und Radfahrerführung geplant. Der für das schalltechnische Gutachten maßgebliche Lärmschutzbereich beinhaltet die vorhandene Bebauung innerhalb des Geltungsbereich des Bebauungsplanes Fillingers Eck. Die außerhalb dieses Ausbau Abschnittes 2, aber innerhalb der angrenzenden Ausbauabschnitte liegenden Gebäude werden in den jeweiligen Ausbau Abschnitten 1 bzw. 3 betrachtet. Das neu errichtete Gebäude Koblenz Olper Straße 105 ist Bestandteil der vorliegenden Untersuchung. Der Bebauungsplan Fillingers Eck beinhaltet nicht die Ausweisung neuer Bauflächen. Die bauliche Nutzung des Untersuchungsraumes wird dem aktuellen Flächennutzungsplan der Stadt Bendorf entnommen. Die vorhandene Bebauung liegt innerhalb von Wohn und Mischgebieten (Teil II Lageplan der Lärmschutzmaßnahmen). Die B 413 ist als verkehrliche Verbindung des Mittelrheins mit der Westerwaldregion bereits heute stark belastet. Die Bebauung im Bereich der B 413 Koblenz Olper Straße liegt daher in einem durch Verkehrslärm sehr stark belasteten Bereich. Das prognostizierte Verkehrsaufkommen für das Jahr 2030 im Bereich B 413 Schlossstraße bis L 262 Engerser Landstraße innerhalb des Untersuchungsabschnittes liegt bei rd. 15.130 Kfz/24h.

Erläuterungsbericht Seite 3 3. Beurteilungskriterien Rechtsgrundlage der Lärmvorsorge ist das "Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes Immissionsschutzgesetz BImSchG)" in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002. Nach 41 BImSchG ist beim Bau oder der wesentlichen Änderung einer öffentlichen Straße sicherzustellen, das keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Die Beurteilung der Geräuschimmissionen der vorhandenen Bebauung erfolgt auf der Grundlage der "Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV)" in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung vom 12. Juni 1990. Die Verordnung zur Lärmvorsorge gilt für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen. Nach 1 der 16. BImSchV liegt eine wesentliche Änderung vor, wenn eine Straße um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugverkehr oder ein Schienenweg um ein oder mehrere durchgehende Gleise baulich erweitert wird oder durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms um mindestens 3 db(a) oder auf mindestens 70 db(a) am Tage oder mindestens 60 db(a) in der Nacht erhöht wird. Eine Änderung ist auch wesentlich, wenn der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms von mindestens 70 db(a) am Tage oder 60 db(a) in der Nacht durch einen erheblichen baulichen Eingriff erhöht wird; dies gilt nicht in Gewerbegebieten. Bei der Prüfung, ob eine Erhöhung um mindestens 3 db(a) vorliegt, ist die Differenz der nicht aufgerundeten Beurteilungspegel aufzurunden. Ist das Kriterium der wesentlichen Änderung erfüllt, sind Lärmvorsorgemaßnahmen dann vorzusehen, wenn die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV, die für den Neubau gelten, überschritten werden.

Erläuterungsbericht Seite 4 In Abhängigkeit von der Gebietsnutzung gelten folgende Immissionsorte: Gebietsnutzung Tag Nacht db(a) db(a) 1. an Krankenhäusern, Schulen, 57 47 Kurheimen und Altenheimen 2. in reinen und allgemeinen 59 49 Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten 3. in Kerngebieten, Dorfgebieten 64 54 und Mischgebieten 4. in Gewerbegebieten 69 59 Die Art der zu schützenden Bebauung ergibt sich gemäß 2 der 16. BImSchV aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Beurteilungszeitraum für den Tag ist die Zeit von 06.00 bis 22.00 Uhr und für die Nacht von 22.00 bis 06.00 Uhr. Im Zuge der vorliegenden Baumaßnahme wird der Ausbau der Einmündung B 413/L 262, Koblenz Olper Straße/Engerser Landstraße, zu einem Kreisverkehrsplatz als erheblicher baulicher Eingriff im Sinne der VLärmSchR 97 gewertet und somit auf das Kriterium der wesentlichen Änderung geprüft.

Erläuterungsbericht Seite 5 4. Berechnung der Beurteilungspegel Allgemeines Entsprechend der 16. BImSchV sind Verkehrslärmimmissionen grundsätzlich rechnerisch anhand von Verkehrsdaten zu ermitteln. Aktuelle Verkehrsdaten werden hierzu mittels Verkehrsmengenprognose auf den für schalltechnische Untersuchungen maßgebenden Prognosehorizont hochgerechnet. Die Berechnung der Beurteilungspegel wird auf der Grundlage der "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS 90", Ausgabe 1990 mit dem Berechnungsprogramm SoundPLAN, Version 7.3, der Firma Braunstein + Berndt durchgeführt. Die Geometrie des Untersuchungsbereiches wird mittels digitalem Geländemodell erfasst. Zur Bearbeitung des Gutachtens standen folgende Unterlagen zur Verfügung: Lageplan zum Bebauungsplan "Ausbau des Knotenpunktes B 413 / L 262 in Bendorf Sayn", Maßstab 1:250, Ingenieurbüro Weinand, Stand Juli 2015, "Kommunaler Verkehrsplan Bendorf 2011", Bearbeitung: VERTEC, Auftraggeber: Stadt Bendorf zusammen mit dem Landesbetrieb Mobilität Rheinland Pfalz, Stand 21.03.2012, Berechnung der Emissionspegel Der Emissionspegel L m,e kennzeichnet die von der Verkehrsbelastung einer Straße ausgehenden Schallemissionen bei freier Schallausbreitung. In die Berechnung des Emissionspegels gehen Verkehrsstärken, Lkw Anteile, zulässige Höchstgeschwindigkeiten, Art der Straßenoberfläche und Längsneigung der jeweiligen Straßenabschnitte ein. Die zur Berechnung benötigten Verkehrsbelastungen werden dem Kommunalen Verkehrsplan der Stadt Bendorf entnommen. Als maßgebender Planfall wird der P 1 Fall für das Prognosejahr 2025 mit den sich aus der Planungsmaßnahme ergebenden baulichen Veränderungen angenommen. Eventuelle Verkehrsverlagerungen, die in weiteren Planfällen untersucht wurden, werden in der vorliegenden Untersuchung nicht berücksichtigt.

Erläuterungsbericht Seite 6 Die Hochrechnung der Verkehrszahlen auf das Prognosejahr 2030 erfolgt entsprechend der Verkehrsentwicklungsprognose Rheinland Pfalz für die Bundesstraße B 413 mit dem Faktor 1,068 und für die Landesstraßen mit dem Faktor 1,059 (Spitzenwert 2029). Das prognostizierte Verkehrsaufkommen für das Jahr 2030 im Bereich B 413 Schlossstraße bis L 262 Engerser Landstraße liegt somit bei rd. 15.130 Kfz/24h. Die für die schalltechnische Berechnung maßgebenden Faktoren für die Berechnung des mittleren stündlichen Verkehrs M T / M N für die B 413 werden dem kommunalen Verkehrsplan der Stadt Bendorf entnommen (k Tag : 0,052 / k Nacht : 0,008). Für die Landesstraßen L 260 und L 262 werden die Faktoren der Straßenverkehrszählung aus dem Jahr 2010 genommen (k Tag : 0,058 / k Nacht : 0,009). Die prozentualen Lkw Anteile der B 413 werden anhand des Kommunalen Verkehrsplanes der Stadt Bendorf ermittelt (p Tag : 0,073*Sn / p Nacht : 0,76*Sn). Die prozentualen Lkw Anteile der Landesstraßen werden anahnd der Angaben der Straßenverkehrszählung 2010 ermittelt (p Tag : 0,073*Sn / p Nacht : 0,76*Sn). Die Korrekturfaktoren für Fahrbahnoberfläche und Steigung werden jeweils mit D StrO = D Stg = 0 db(a) in Ansatz gebracht. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit (v zul ) beträgt im gesamten Untersuchungsbereich 50 km/h für Pkw und Lkw. Aus den vorab genannten Ansätzen errechnet sich im Abschnitt Schlossstraße bis zum Kreisverkehrsplatz der Emissionspegel mit L me,t = 67,2 db(a) am Tag und L me,n = 59,1 db(a) in der Nacht für den Fall Prognose mit Ausbau 2030. Die Ausgangswerte für die Berechnung der Emissionspegel sowie die berechneten Emissionspegel aller Abschnitte sind in Unterlage 17 Tabelle 1 "Ergebnisliste Emissionsberechnung Prognose ohne Ausbau 2030" und Unterlage 17 Tabelle 2 "Ergebnisliste Emissionsberechnung Prognose mit Ausbau 2030" aufgeführt. Berechnung der Immissionspegel Anhand der Immissionspegel sind Aussagen über die Höhe der Schalleinwirkungen auf einen Ort möglich. Zur Berechnung werden Abstand und Schallausbreitungsbedingungen zwischen Emissions und Immissionsort betrachtet.

Erläuterungsbericht Seite 7 Die Berechnung erfolgt für diejenigen Gebäude, auf welche der vom Verkehr im Ausbaubereich ausgehende Lärm ausstrahlt. Die Lage der Berechnungspunkte richtet sich nach der jeweils ungünstigsten Lage der zu schützenden Räume zur Schallquelle. Zur Beurteilung der Maßnahme wurden insgesamt 22 Gebäude innerhalb des Stadtteils Sayn herangezogen. Die Berechnung erfolgt für das 1. bis max. 3. Stockwerk. Aus den genannten Ansätzen errechnen sich die in Unterlage 17 Tabelle 3 "Ergebnisliste Lärmvorsorge (Wesentliche Änderung) Prognose 2030" aufgeführten Beurteilungspegel. Die Situation vor der Durchführung der Maßnahme, prognostiziert auf das Jahr 2030, wird in der Ergebnisliste als "Beurteilungspegel Prognose ohne Ausbau" (Spalten 8 und 9) bezeichnet. Für die Umsetzung der Planungsmaßnahme wird der Begriff "Beurteilungspegel Prognose mit Ausbau" (Spalten 10 und 11) verwendet.

Erläuterungsbericht Seite 8 5. Beurteilung der Lärmsituation Die schalltechnische Berechnung zum Verkehrslärm führt zu folgendem Ergebnis: Da der Ausbau im Bereich B 413/L 262, Koblenz Olper Straße/Engerser Landstraße, zu einem Kreisverkehrsplatz einen erheblichen baulichen Eingriff im Sinne der VLärmSchR 97 darstellt, ist anhand eines Vergleiches der Beurteilungspegel vor und nach dem Ausbau (Differenz zwischen Beurteilungspegel Prognose ohne Ausbau und Beurteilungspegel Prognose mit Ausbau) das Kriterium der wesentlichen Änderung entsprechend 16. BImSchV zu überprüfen. Zur Beurteilung dieser Lärmsituation wurden die Beurteilungspegel an 22 Gebäuden ermittelt. Aufgrund der bereits bestehenden sehr hohen Verkehrsbelastung im Bereich der Einmündung B 413/L 262, Koblenz Olper Straße/Engerser Landstraße, errechnen sich durch die Maßnahme insgesamt sehr hohe Beurteilungspegel. Die lautesten Beurteilungspegel berechnen sich an den Gebäuden Koblenz Olper Straße 91 (IO 1.2), Engerser Landstraße 4 (IO 19.2) und Weiser Landstraße 4 (IO 21.1) mit L r,tag = 68 db(a) und L r,nacht = 60 db(a). Insgesamt ergeben sich durch die Planungsmaßnahme Pegelerhöhungen von bis zu 1 db(a). Die größte Pegelerhöhung errechnet sich am Gebäude Engerser Landstraße 1A (IO 16.3) im 1. Stockwerk mit 1 db(a) (Differenz der nicht aufgerundeten Beurteilungspegel tags und nachts = 0,7 db(a)). Am Immissionsort Koblenz Olper Straße 91 (IO1.2) ergeben sich durch die Maßnahme rechnerisch Pegelreduzierungen von 1,5 db(a) an Tag und 1,7 db(a) in der Nacht. Eine Erhöhungen um 3 db(a) bzw. eine weitere Erhöhung der Beurteilungspegel von / auf mindestens 70 db(a) am Tage oder 60 db(a) in der Nacht liegt an keinem der berechneten Immissionsorte vor. Das Kriterium der wesentlichen Änderung im Sinne der 16. BImSchV ist somit nicht erfüllt, es besteht dem Grunde nach kein Anspruch auf Maßnahmen der Lärmvorsorge.