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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 19/3410 19. Wahlperiode 16.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Anton Friesen und der Fraktion der AfD Drucksache 19/3107 Tätigkeiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Thüringen Vorbemerkung der Fragesteller Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) fördert bundesweit eine Vielzahl von Integrationsprojekten und organisiert Sprachkurse für Zuwanderer (www.bamf.de/shareddocs/anlagen/de/downloads/infothek/integrationsprojekte/ projektatlas-2-quartal-2018.pdf? blob=publicationfile). Im Nachfolgenden geht es in diesem Zusammenhang ausschließlich um Projekte und Kurse im Freistaat Thüringen. 1. Wie hoch betrug nach Kenntnis der Bundesregierung die Fördersumme der Integrationsprojekte seit dem Jahr 2014? Seit dem Jahr 2014 wurden in Thüringen insgesamt 18 integrative Projekte durch Zuwendungen in Höhe von insgesamt 1 169 255,60 Euro gefördert. Auf das Jahr 2014 entfallen dabei Zuwendungen in Höhe von 134 702,46 Euro, auf das Jahr 2015 in Höhe von 154 508,19 Euro, auf das Jahr 2016 in Höhe von 203 951,58 Euro, auf das Jahr 2017 in Höhe von 353 279,95 Euro und für das Jahr 2018 wurden Zuwendungen in Höhe von 322 813,42 Euro bewilligt. a) Wie viele Teilnehmer nahmen an diesen Projekten nach Kenntnis der Bundesregierung teil? b) Wie viele Teilnehmer haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Projekte vorzeitig abgebrochen? Die Fragen 1a und 1b werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 12. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 19/3410 2 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode c) Welche Ziele verfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung die Projekte? Die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geförderten Projekte dienen der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und verfolgen hierzu folgende Ziele: Stärkung der Kompetenzen von Zuwanderern, Stärkung der aktiven Partizipation der Zuwanderer am gesellschaftlichen und politischen Leben, Verbesserung der wechselseitigen Akzeptanz (interkulturelle Sensibilisierung und interkulturelle Kompetenz) von Zuwanderern und Aufnahmebevölkerung, Kriminalitäts- und Gewaltprävention. d) Fand nach Kenntnis der Bundesregierung eine Evaluation der Projekte statt, und durch welche Kriterien wurde der Erfolg dabei gemessen? Die Verwendung der Zuwendung ist durch den Zuwendungsempfänger gegenüber der Bewilligungsbehörde durch einen Verwendungsnachweis nachzuweisen. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis der Einnahmen und Ausgaben. In dem Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendung sowie das erzielte Ergebnis im Einzelnen darzustellen und vorgegebenen Zielen gegenüberzustellen. Auf diese Weise findet eine Erfolgskontrolle statt. e) Wie viele Mittel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aus welchen Gründen zurückgefordert? Durch die Zuwendungsempfänger wurden im Jahr 2014 Fördermittel in Höhe von 445,93 Euro, im Jahr 2015 in Höhe von 5 908,44 Euro, im Jahr 2016 in Höhe von 9 687,29 Euro und im Jahr 2017 in Höhe von 3 773,09 Euro zurückerstattet. Gründe für die Erstattung waren Minderausgaben aufgrund von Einsparungen oder sonstigen ausgabensenkenden Umständen, die zu einer Reduzierung des Finanzbedarfs führten. 2. Wie viele Personen nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung an Sprachkursen des BAMF seit dem Jahr 2014 teil? Seit dem Jahr 2014 haben rund 22 500 Personen in Thüringen am Integrationskurs teilgenommen. Im Rahmen des ESF-BAMF-Programms konnten Träger bis zum 31. Dezember 2017 die berufsbezogene Deutschsprachförderung mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds umsetzen. In den Jahren 2014 bis 2017 nahmen in Thüringen 1 926 Personen an der berufsbezogenen Sprachförderung im Rahmen des ESF- BAMF-Programms teil. Die Berufssprachkurse nach der Deutschsprachförderverordnung werden bundesweit seit dem 1. Juli 2016 umgesetzt. Erste Berufssprachkurse starteten in Thüringen im September 2016. Insgesamt nahmen in Thüringen bislang 3 447 Personen an Berufssprachkursen nach der Deutschsprachförderverordnung teil (Stand: 5. Juli 2018).

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 3 Drucksache 19/3410 a) Wie viele Teilnehmer haben ihren Sprachkurs nach Kenntnis der Bundesregierung vorzeitig abgebrochen? Der Abbruch des Besuchs eines Integrationskurses durch einen einzelnen Teilnehmer wird statistisch nicht erfasst. Dies ist oftmals nicht eindeutig bestimmbar, da die Gründe, weshalb ein Einzelner den Integrationskurs nicht weiter besucht, sehr unterschiedlich sind. Zum einen kann es sich dabei lediglich um eine temporäre Unterbrechung der Integrationskursteilnahme aufgrund einer Erkrankung oder Schwangerschaft handeln. Zum anderen kann es sein, dass ein Teilnehmer die Teilnahme aufgrund einer Arbeitsaufnahme nicht mehr fortsetzt. Weiterhin ist denkbar, dass ein Teilnehmer umzieht und die Teilnahme am Integrationskurs bei einem anderen Integrationskursträger wieder aufnimmt. Die Teilnahmeberechtigung bleibt daher auch dann bestehen, wenn ein Teilnehmer vorübergehend nicht weiter an einem Integrationskurs teilnimmt. 601 Teilnehmende an der berufsbezogenen Sprachförderung im Rahmen des ESF-BAMF-Programms in Thüringen haben ihren Kurs vorzeitig abgebrochen. Davon haben 299 Personen eine Arbeit aufgenommen. 276 Teilnehmende der Berufssprachkurse nach der Deutschsprachförderverordnung in Thüringen haben den Kurs vorzeitig abgebrochen. Davon haben 49 Personen eine Arbeit aufgenommen. b) Wie viele Teilnehmer wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Jobcenter oder Ausländerbehörden zwangsverpflichtet, an den Sprachkursen teilzunehmen? Im laufenden Jahr 2018 sind bislang in Thüringen 819 Personen von den Trägern der Grundsicherung (TGS) zu einem Integrationskurs verpflichtet worden, von den Ausländerbehörden (ABH) waren es bislang 578 Personen. Bei der berufsbezogenen Sprachförderung im Rahmen des ESF-BAMF-Programms wurden Teilnehmende nicht verpflichtet. Seit Start der Berufssprachkurse nach der Deutschsprachförderverordnung sind in Thüringen 2 231 Verpflichtungen durch die TGS ausgestellt worden. c) Wie viele der Zwangsverpflichteten haben nach Kenntnis der Bundesregierung nicht an den Sprachkursen teilgenommen, und in wie vielen Fällen kam es deshalb zu Kürzungen der Sozialleistungen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. d) An welchen Standorten fanden nach Kenntnis der Bundesregierung die Sprachkurse statt? Landesweit existieren in Thüringen über 250 Standorte, an denen Integrationskurse durchgeführt werden. Wann und wo welcher Kurs angeboten wird, lässt sich online unter http://webgis.bamf.de nachvollziehen. An folgenden Standorten wurden ESF-BAMF-Kurse in Thüringen durchgeführt: Altenburg, Apolda, Arnstadt, Eisenach, Erfurt, Gera, Gotha, Hildburghausen, Ilmenau, Jena, Mühlhausen, Saalfeld, Schmölln, Sondershausen, Sonneberg, Suhl und Weimar. An folgenden Standorten sind Berufssprachkurse nach der Deutschsprachförderverordnung in Thüringen gestartet:

Drucksache 19/3410 4 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Altenburg, Apolda, Arnstadt, Eisenach, Erfurt, Frankenblick, Gera, Gotha, Greiz, Heilbad, Heiligenstadt, Hildburghausen, Ilmenau, Jena, Meiningen, Mühlhausen, Nordhausen, Pößneck, Saalfeld, Schmalkalden, Sondershausen, Suhl, Sömmerda und Weimar. e) Wer war nach Kenntnis der Bundesregierung Träger der Sprachkurse? Zum Stichtag 30. Juni 2018 waren insgesamt 54 Kursträger in Thüringen zur Durchführung von Integrationskursen zugelassen, die sich wie folgt aufteilen: Trägerart 2018 Betr./überbetr. Aus-/Fortbildungsstätte 10 Bildungswerke/-stätten 4 Evangelische Trägergruppen 2 Freie Trägergruppen 1 Initiativgruppen 6 Internationaler Bund 2 Sonstige Trägergruppen 7 Sprach-/Fachschulen 4 VHS, kommunale Einrichtungen 18 Summe 54 Die berufsbezogene Sprachförderung im Rahmen des ESF-BAMF-Programms wurde in Thüringen von Volkshochschulen als Hauptträger durchgeführt. Zum Stichtag 9. Juli 2018 führten insgesamt 44 Kursträger in Thüringen Berufssprachkurse durch. Diese teilen sich wie folgt auf: Trägerart 2018 Betr./überbetr. Aus-/Fortbildungsstätte 7 Bildungswerke/-stätten 3 Evangelische Trägergruppen 1 Freie Trägergruppen 2 Initiativgruppen 4 Internationaler Bund 1 Sonstige Trägergruppen 6 Sprach-/Fachschulen 3 VHS, kommunale Einrichtungen 17 Summe 44 f) In welchem Zeitraum wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Sprachkurse in welcher Höhe gefördert? Die Integrationskurse sind ein bundesweit einheitliches Angebot. Es existieren keine auf einzelne Länder bezogenen Kontingente. Entsprechend können Aussagen zu den Finanzmitteln ausschließlich bundesweit angegeben werden.

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 5 Drucksache 19/3410 Für die Durchführung der Integrationskurse hat das BAMF bundesweit im Jahr 2015 rd. 269 Mio. Euro, im Jahr 2016 rd. 510 Mio. Euro und im Jahr 2017 rd. 859 Mio. Euro verausgabt. Im ESF-BAMF-Programm betrug die Fördersumme in Thüringen im Jahr 2014 1 029 329 Euro, im Jahr 2015 0 Euro, im Jahr 2016 426 119 Euro und im Jahr 2017 845 150 Euro. Die Fördersumme für das Jahr 2014 bezieht sich auf die alte ESF-Förderperiode, aufgrund des Beginns der neuen Förderperiode und der neuen Projekte, wurden im Jahr 2015 keine Abrechnungen durchgeführt. Im September 2016 sind die ersten Berufssprachkurse nach der Deutschsprachförderverordnung in Thüringen gestartet, die erst im Jahr 2017 budgetwirksam wurden. Im Jahr 2017 wurden 1 180 021,30 Euro an Träger von Berufssprachkursen in Thüringen ausgezahlt. g) Über welche Qualifikationen verfügten die Dozenten nach Kenntnis der Bundesregierung? Alle Lehrkräfte in den Integrationskursen müssen über eine Zulassung des BAMF verfügen, die anhand klar definierter Qualifikationsstandards erteilt wird. Die Zulassungskriterien sind unter www.bamf.de/shareddocs/anlagen/de/downloads/infothek/ Integrationskurse/Lehrkraefte/matrix-zulassung-lehrkraefte-integrationskurse. pdf? blob=publicationfile einsehbar. Rechtsgrundlage für die Zulassung der Lehrkräfte ist 15 der Integrationskursverordnung (IntV). Danach dürfen in Integrationskursen nur Lehrkräfte unterrichten, die erfolgreich ein Studium Deutsch als Fremdsprache oder Deutsch als Zweitsprache vorweisen ( 15 Absatz 1 IntV). Soweit diese fachlichen Qualifikationen nicht vorliegen, jedoch die Zulassungskriterien des BAMF erfüllt sind, ist eine Zulassung nur möglich, wenn die Lehrkraft an einer vom BAMF vorgegebenen Qualifizierung teilgenommen hat ( 15 Absatz 2 IntV). Die Zulassungskriterien für Lehrkräfte in den Integrationskursen gelten auch für die Lehrkräfte im ESF-BAMF-Programm und in den Berufssprachkursen nach der Deutschsprachförderverordnung.

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