LiSoG Webseminar 20. November 2007. GPL in Verbindung mit kommerziellen Lizenzen die wesentlichsten Abgrenzungsfragen beim sog. dualen Lizenzmodell



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Transkript:

GPL in Verbindung mit kommerziellen Lizenzen die wesentlichsten Abgrenzungsfragen beim sog. dualen Lizenzmodell Referentin Cordula E. Niklaus Rechtsanwältin in Zürich / CH www..ch

Überblick Kurzpräsentation Referentin Begriff des dualen Lizenzmodells GPL: wichtigste Grundsätze Was bedeutet das Prinzip des Copyleft Begriff des abgeleiteten Werks Praxisbeispiele

Cordula E. Niklaus, Fürsprecherin, ll.m. Ausbildung: Rechtsstudium an der Universität Bern; 1989 Anwaltspatent des Kantons Bern, Fürsprecherin; 2004 Nachdiplomstudium in Internationalem Wirtschaftsrecht an der Universität Zürich, Master of Laws (ll.m.) Berufserfahrung: Seit 2002 eigene Anwaltskanzlei in Zürich www..ch davor Partnerin in einer international tätigen Wirtschaftskanzlei in Zürich; Rechtskonsulentin im Rechtsdienst eines Versicherungskonzerns; Tätigkeit am Gericht und in der Advokatur Spezialisierung: Vertrags- und Gesellschaftsrecht IT- und E-Business-Recht Datenschutz- und Urheberrecht Privat- und Sozialversicherungsrecht

Begriff des dualen Lizenzmodells : Nebeneinander von frei nutzbarer Software unter GPL und proprietärer, kommerzieller Software Entwicklung nach GPL - Modell, Distribution nach proprietärem Lizenzmodell

GPL: Wichtigste Grundsätze Lizenzvertrag für freie Software Freie Nutzung, Anpassung, Vertrieb, Modifikation und Weitergabe der Software Nutzung der Programme erfolgt kostenfrei Recht auf vervielfältigen, bearbeiten, vertreiben in veränderter / unveränderter Form

Was bedeutet das Prinzip des Copyleft? Wer die Software oder Teile davon verändert und die Veränderung weitergibt/veröffentlicht, muss die Software: a: insgesamt unter der GPL lizenzieren und b: jedem Dritten dieselben Nutzungsrechte gebührenfrei einräumen Zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen sind nicht zulässig, die Weitergabe darf nur unter der GPL erfolgen Dies gilt für alle Fälle, in denen das Ursprungsprogramm oder Teile davon so verwendet werden, dass ein neues abgeleitetes Werk entsteht (derivative work) Wird auch als sog. viraler Effekt der GPL bezeichnet

Begriff des abgeleiteten Werks (1) Grundsätze Die Kombination von GPL-Software mit eigenen Programmmodulen genügt noch nicht, damit das eigene Programm unter der GPL lizenziert wird Der Rechtsinhaber muss seine Software ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln der GPL unterstellen (zb wird bei der Weitergabe eine Copying -Datei mit dem Lizenztext beigefügt) Ist das mit der GPL-Software gemeinsam vertriebene Programm ein abgeleitetes Werk - derivative work, so muss es ebenfalls unter der GPL zugänglich gemacht werden

Begriff des abgeleiteten Werks (2) Fallgruppen - Eindeutig kein derivative work Die Tatsache, dass GPL-Programme und eigene Software auf demselben Datenträger (Festplatte oder DVD) vertrieben werden heisst noch nicht, dass sie als voneinander abgeleitet gelten Blosse Systemaufrufe - z.b. Anwendungsprogramme, die mit Linux ausgeliefert werden und nur den Systemaufruf starten, sind so eigenständig, dass sie ebenfalls nicht zu einem abgeleiteten Werk führen Der Vertrieb von eigener Software alleine ist immer dann unter einer beliebigen Lizenz zulässig, wenn sie keinen GPL-Code enthält

Begriff des abgeleiteten Werks (3) Fallgruppen - Eindeutig ein derivative work Ein eigener Code muss der GPL unterstellt werden, wenn das vorbestehende GPL-Programm in seiner bestehenden Form durch Erweiterungen oder Kürzungen geändert wird (gilt idr für Bugfixes und Patches) Die Weiterentwicklung durch Codeergänzungen führt stets zu einem abgeleiteten Werk Schwierig abzugrenzen sind jedoch die Fälle, bei denen ein GPL- Programm mit anderen Programmen oder Programmbetsandteilen kombiniert wird

Begriff des abgeleiteten Werks (4) Abgrenzungsfragen bei Kombinationen Selbständige Softwaremodule müssen nicht unter der GPL lizenziert werden, wenn sie als eigenständige Werke weitergegeben werden Nicht nur die Softwarebetsandteile müssen inhaltlich selbständig sein, auch deren Verbreitung muss als eigenständiges Werk erfolgen Unabhängige Softwarebetsandteile dürfen unter anderen Lizenzen als der GPL (auch proprietären) verbreitet werden Es muss sowohl inhaltlich wie funktional bewertet werden, ob zwei Softwarebestandteile eine Einheit bilden oder ob ihnen selbständige und unabhängige Funktionen zukommen

Begriff des abgeleiteten Werks (5) Versuch einer Definition Programme oder Softwarebestandteile, die (inhaltlich) nicht voneinander abgeleitet sind, können unter unterschiedlichen Lizenzen verbreitet werden Programme oder Softwarebestandteile, die (inhaltlich) nicht voneinander abgeleitet sind, müssen dann insgesamt unter GPL verbreitet werden, wenn sie ein Ganzes bilden, weil keine formale Trennung besteht Programme oder Softwarebestandteile, die (inhaltlich) voneinander abgeleitet sind, müssen immer unter der GPL verbreitet werden

Änderungen, Erweiterungen und Anbindungen an Open-Source-Software Praxisbeispiele (1) Open-Source-Basis-Software Open-Source-ERP-System: SQL-Ledger SQL-Ledger ist in Perl programmiert. SQL-Ledger läuft standardmässig mit der Open-Source-Datenbank postgresql. SQL-Ledger unterliegt der GPL-Lizenz.

Praxisbeispiele (1) Open-Source-Basis-Software Folgender Header befindet sich in den Headern jedes Softwaremoduls: #============================================= # SQL-Ledger ERP # Copyright (C) 2006 # # Author: DWS Systems Inc. # Web: http://www.sql-ledger.com

Praxisbeispiele (1) Open-Source-Basis-Software Auf der Website der Software www.sql-ledger.org befindet sich folgender Hinweis: The software is licensed under the GNU GENERAL PUBLIC LICENSE commonly known as the GPL. Please read the license before making changes and releasing changes to the general public. A copy of the license may be obtained from.

Praxisbeispiele (2) 1. Konfiguration durch Konfigurationsdaten Die Sprache der Software kann anhand von Dateien, die Übersetzungstexte enthalten und von der Software zur Laufzeit verwendet werden, konfiguriert werden. Die Standardversion enthält Übersetzungen in ca. 30 Sprachen. Unterliegen die Übersetzungsdateien der GPL-Lizenz? ja, weil inhaltlich abgeleitet Übersetzungsdateien können angepasst, erweitert werden. Unterliegen modifizierte Übersetzungsdateien der GPL-Lizenz? ja, weil inhaltlich abgeleitet

Praxisbeispiele (3) 2. Konfiguration durch Füllen der Datenbank Der Kontenrahmen der Software wird in Form von SQL-Befehlen definiert. Die SQL-Befehle sind in einer Datei enthalten und werden bei der Installation der Software durchgeführt, d.h. die Daten werden in die Datenbank geladen. Es gibt keine Verbindung zwischen den SQL-Befehlen und dem restlichen Sourcecode von SQL-Ledger. Die Standardversion enthält Kontenrahmen für verschiedene Länder. Unterliegen Dateien mit SQL-Befehlen der GPL-Lizenz? ja, weil inhaltlich abgeleitet Dateien mit SQL-Befehlen können angepasst oder erweitert werden. Unterliegen modifizierte Dateien mit SQL-Befehlen der GPL- Lizenz? ja, weil inhaltlich abgeleitet

Praxisbeispiele (4) 3. Erweiterung der Software Erweiterungsmodule mit Zugriff auf Datenbank Für zusätzliche Funktionalität wurden die Programme in PHP erstellt, die auf die Datenbank von SQL-Ledger zugreifen. Sonst haben die PHP-Programme keine Verbindung zum Code von SQL-Ledger. Bezüglich des Programmaufrufes gibt es zwei Varianten: Programmaufruf der neuen Programme erfolgt ausserhalb von SQL-Ledger Unterliegen PHP-Programme der GPL-Lizenz? nein, weil inhaltlich und formal getrennt Programmaufruf der neuen Programme erfolgt aus dem Menü von SQL- Ledger heraus. Unterliegen PHP-Programme der GPL-Lizenz? eher nein, anhängig von der technischen Verknüpfung

Praxisbeispiele (5) 4. Schnittstellen zu weiteren Systemen Nutzung von Software-Services Für die elektronische Rechnungsstellung wurde eine eigenständige Softwareplattform erstellt, Diese wird ausschliesslich als Service (SaaS Software as a Service) angeboten. SQL-Ledger sendet für die Durchführung der elektronischen Rechnungsstellung eine Meldung an den Service (via Internet) und erhält nach durchgeführter Verarbeitung eine entsprechende Statusmeldung zurück. Die Plattform verfügt über eine Standard- Schnittstelle und kann von beliebigen ERP-Systemen benutzt werden. Unterliegt der Service der GPL-Lizenz? nein, weil unabhängig und nicht abgeleitet

Praxisbeispiele (5) 4. Schnittstellen zu weiteren Systemen Nutzung von Software-Services Die Schnittstelle zum Service ist ein neu zu erstellendes Softwaremodul in SQL-Ledger. SQL-Ledger ruft das Schnittstellenmodul auf, das Schnittstellenmodul schickt eine Meldung an den Service. Das Schnittstellenmodul nimmt die vom Service gesendete Statusmeldung entgegen und übernimmt die SQL-Ledger-interne Verarbeitung der Statusmeldung. Unterliegt die Schnittstelle zum Service der GPL-Lizenz? ja, weil inhaltlich abgeleitet

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