Betriebsnahe Kindertagesbetreuung

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Transkript:

Betriebsnahe Kindertagesbetreuung Voraussetzungen, Erfahrungen, Fördermöglichkeiten JALTA Köln, 17.06.2010

Betriebsnahe Kindertagesbetreuung ein aktuelles kommunales Thema? Die Zahl der Anfragen im LJA steigt Standortvorteil für Unternehmen und mittelständische Unternehmen Bindung von Fachkräften Familienfreundlichkeit als Markenzeichen der Kommune Unternehmen als Partner im U3 Ausbau Fördermöglichkeiten über ESF Mittel

bestehender Beratungsbedarf Welcher Bedarf an Kinderbetreuung besteht? Anzahl, Alter und Wohnort der Kinder Betreuungszeiten Welche Betreuungsformen werden gewünscht? Wo sollen die Kinder betreut werden? In welcher Höhe sind die Eltern bereit, sich an den Betriebskosten zu beteiligen? Wie wird sich der Bedarf voraussichtlich entwickeln? Die Erfahrung zeigt: Der Bedarf steigt mit dem Angebot.

bestehender Beratungsbedarf Sozialraumanalyse Welche Angebote bestehen bereits im Sozialraum? Wie sieht die örtliche Jugendhilfeplanung aus? Welche Träger von Tageseinrichtungen sind in der Kommune aktiv? Sind diese interessiert an einer Übernahme der Trägerschaft? Welche Best-Practice-Beispiele gibt es in der Umgebung? Wie ist die Finanzierung von Betreuungsplätzen für Kinder aus angrenzenden Kommunen geregelt? Welche Fördermöglichkeiten bestehen?

bestehender Beratungsbedarf Welches Trägermodell passt zum Betrieb? Das Unternehmen kauft Belegplätze in einer Tageseinrichtung für Kinder ein Der Betrieb stellt eine Tagespflegeperson ein Beschäftigte gründen eine Elterninitiative, die die Trägerschaft übernimmt Der Betrieb wird selbst Träger einer Tageseinrichtung für Kinder Der Träger kooperiert mit einem anerkannten freien oder mit einem privat gewerblichen Träger

bestehender Beratungsbedarf Welches Betreuungsmodell passt zum Betrieb? Tagespflegeperson Spielgruppe Tageseinrichtung für Kinder Back-up Betreuung und Ferienbetreuung Werden Plätze für betriebsfremde Kinder aus dem Stadtteil zur Verfügung gestellt?

bestehender Beratungsbedarf welche Räumlichkeiten werden gebraucht? Beteiligung von Jugendamt Landesjugendamt Unfallkasse NRW Bauamt ggf. Beantragung einer Nutzungsänderung Brandschutz Gesundheitsamt Frühzeitige Kontaktaufnahme beschleunigt den Genehmigungsprozess!

Finanzierung Investivkosten (Bau/Ausstattung) ggf. U3 Ínvestiv-Mittel und Eigenmittel des Unternehmens Betriebskosten ESF Fördermittel für zwei Jahre, ggf. im Anschluss Aufnahme in die örtliche Jugendhilfeplanung Neue Gruppen können in bestehenden oder in neuen Betreuungseinrichtungen geschaffen werden Teilzeitplätze und Platz-Sharing sind möglich und förderfähig Betreuung im Rahmen von Tagespflege wird nicht gefördert Die Anträge auf Investivmittel und ESF Fördermittel sollten bereits bei in Aussichtstellung der Betriebserlaubnis gestellt werden!

Was umfasst die ESF-Förderung? Die Förderung erfolgt als Anschubfinanzierung für maximal 2 Jahre ab Beginn der Kinderbetreuung Gewährt wird ein Zuschuss zu den in den ersten beiden Jahren anfallenden Betriebskosten, förderfähige Ausgaben sind Personal- und Sachausgaben Eine Kopplung mit dem Investitionsprogramm des Bundes zum Ausbau der Kindertagesbetreuung ist möglich. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der zuschussfähigen Betriebskosten - mindestens 3.000 bis maximal 6.000 Euro pro Platz und Jahr (insgesamt höchstens 12.000 Euro) Die Anträge auf Investivmittel und ESF Fördermittel sollten bereits bei in Aussichtstellung der Betriebserlaubnis gestellt werden!

Was umfasst die ESF-Förderung? Die Kofinanzierung der geförderten Betreuungsplätze erfolgt durch die beteiligten Unternehmen bzw. Hochschulen und ggf. durch Elternbeiträge und oder sonstige Drittmittel Die Unternehmen leisten einen substantiellen Beitrag zur Schaffung der Plätze und tragen mindesten 25 % der Ausgaben. Eine öffentliche Kofinanzierung durch Länder/Kommunen ist grundsätzlich möglich. Die für den Betrieb einer Betreuungseinrichtung erforderlichen Genehmigungen müssen vorliegen insbesondere die Betriebserlaubnis nach 45 SGB VIII

Informationsmöglichkeiten zum ESF Programm Allgemeine Fragen zum Förderprogramm oder zur betrieblich unterstützten Kinderbetreuung Konkrete Fragen zur Antragstellung Hotline zur Beratung und Information: Tel.: 0800-0000 945 (kostenlos) E-Mail: kinderbetreuung@erfolgsfaktor-familie.de Internet: www.erfolgsfaktor-familie.de Der Antrag auf ESF-Mittel muss noch in 2010 gestellt werden, die Betreuung zum 01.01.2011 starten!

Beratung in Personalfragen Die Leitung der Einrichtung sollte erfahren sein und die besonderen Bedingungen einer betriebsnahen Kindertagesbetreuung kennen Festsetzung der Kompetenzen des Unternehmens, des Betriebsträgers und der pädagogischen Leitung Die Suche nach geeignetem Personal sollte frühzeitig erfolgen um genügend Zeit zur Entwicklung der Konzeption der Einrichtung zu gewährleisten

zu berücksichtigende Besonderheiten in der Beratung Verschiedene Unternehmenskulturen der Kooperationspartner prallen aufeinander Betriebliche Kinderbetreuung erfordert ein besonderes pädagogisches Konzept Klärung der Vertragsbedingungen was passiert wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt? Welche Anschlussmöglichkeiten gibt es, wenn die Einrichtung nur U3 Plätze anbietet? Chancen und Grenzen der Flexibilität in der Betreuung

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Umsetzung Ihrer Ideen! Fragen?