Studieren mit Behinderung oder chronischer Erkrankung eine Einführung Carl-Wilhelm Rößler Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben Rheinland
Überblick 1. Kurzvorstellung ZsL Köln und KSL Rheinland 2. Gründe für ein Studium für Menschen mit Behinderung 3. barrierefreie Hochschule 4. Zugang zum Studium 5. Nachteilsausgleiche im Studienalltag/bei Prüfungen 6. Eingliederungshilfe zum Besuch der Hochschule 7. Fazit
Kurzvorstellung ZsL Köln und KSL Rheinland ZsL Köln (Zentrum für selbstbestimmtes Leben) Beratungsstelle für Behinderte von Behinderten Beratungsansatz des Peer Counseling, Beratende haben neben der spezifischen Berufsausbildung auch selbst eine Behinderung Beratung zu allen Fragen zum Themenkreis Behinderung Leben mit Persönlicher Assistenz Pflege, Eingliederungshilfe Ausbildung, Studium und Beruf Auseinandersetzung mit der Behinderung psychosoziale Beratung
Kurzvorstellung ZsL Köln und KSL Rheinland ZsL Köln Öffentlichkeitsarbeit Interessenvertretung Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderung Mitarbeit in zahlreichen Gremien Ziel: Ermöglichung eines selbstbestimmten Lebens für Menschen mit Behinderung Empowerment
Kurzvorstellung ZsL Köln und KSL Rheinland KSL Rheinland (Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben) Rheinland und Westfalen Modellprojekt des Landes NRW Unterstützung der Landesregierung bei der Umsetzung der UN-BRK Rheinlandweit Beratung Bewusstseinsveränderung Interessensvertretung insbesondere gegenüber der Landespolitik
Gründe für ein Studium für Menschen mit Behinderung Berufsfreiheit (Art. 12 GG) gilt auch für Menschen mit Behinderung! Hierzu gehört auch die freie Wahl des Berufes Freie Berufswahl wird oft untergraben durch Aufforderung, irgendwo unterzukommen
Gründe für ein Studium für Menschen mit Behinderung Berufliche Aussichten mit akademischen Abschluss für Menschen mit Behinderung deutlich höher Je höher man qualifiziert ist, desto geringer ist der Anteil manueller Tätigkeiten Akademische Berufsbilder haben häufig nur geringe manuelle Anteile Körperbehinderung macht sich relativ wenig negativ bemerkbar
Barrierefreie Hochschule Hochschulen tragen dafür Sorge, dass behinderte Studierende in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können. (vgl. 2 Abs. 4 Satz 2 HRG) Vertragsstaaten sollen sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung ( ) und lebenslangem Lernen haben. (vgl. Art. 24 UN-BRK) Empfehlungen Eine Hochschule für Alle
Barrierefreie Hochschule Barrierefreiheit ist stets individuell zu prüfen! Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten dringend zu empfehlen! Studierende mit Rollstuhl Ausreichend Parkplätze Behindertentoilette, Ruheraum Mensa oder Cafeteria Zugänglichkeit von Hörsälen, Seminarräumen und Bibliotheken Zuverlässigkeit und Effektivität (insbesondere Aufzüge)
Barrierefreie Hochschule Menschen mit Sehbehinderung Umsetzung in Brailleschrift Ausreichend Platz während der Lehrveranstaltungen, um Notebook mit Braillezeile zu benutzen Kontrastreiche Gestaltung zwecks Orientierung Beschriftung von Türen in Brailleschrift Menschen mit Hörbehinderung Möglichkeit der Benutzung technischer Hilfen Akustische Verhältnisse, Geräuschpegel
Barrierefreie Hochschule Menschen mit psychischer Beeinträchtigung Spezifische Bedürfnisse bislang nur häufig nur unzureichend berücksichtigt Massenbetrieb kann problematisch sein Größe der Veranstaltungen
Zugang zum Studium Vorabvergabe eines bestimmten Kontingents an Studienplätzen für Interessierte mit Behinderung oder chronischer Erkrankung (2 % 5 %) für Interessierte, für die die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erforderlich ist und eine Ablehnung eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde Behinderung oder chronische Erkrankung haben hierbei sehr hohen Stellenwert Verbesserung der Durchschnittsnote Anpassung von Auswahlkriterien bei der Studienplatzvergabe Berücksichtigung besonderer Bindungen an Studienorte
Zugang zum Studium Klassiker bei der Härtefallregelung Progrediente Behinderung keine anderweitige Überbrückung einer Wartezeit möglich geringe Auswahl an Berufen aufgrund Behinderung Erleichterungen gelten etwa auch bei konsekutiven Masterstudiengängen
Nachteilsausgleiche im Studium/bei Prüfungen Ziel: Realisierung von Chancengleichheit Vorbemerkung: Realistische Selbsteinschätzung unbedingt erforderlich Prozess der Selbsteinschätzung kann sehr belastend sein Hindernisse im Studienalltag werden oft verdrängt oder übersehen Insbesondere Zeitverluste oder kraftraubende Pflichten (z.b. Anwesenheit) Man ist Experte in eigener Sache! Diese Rolle muss man ausfüllen!
Nachteilsausgleiche im Studium/bei Prüfungen Klassiker der Nachteilsausgleiche bei Prüfungen Anpassung der Prüfungsbedingungen Zeitliche Streckung oder Unterteilung in einzelne Abschnitte Technische Hilfsmittel bei der Prüfung Personelle Unterstützung (Assistenz)
Nachteilsausgleiche im Studium/bei Prüfungen Praktische Hinweise: Frühzeitig Nachteilsausgleiche beantragen Realistische und nachvollziehbare Darstellung der Behinderung Zusätzlich Beeinträchtigungen bei Studium und Prüfungen darlegen Fachärztliche Stellungnahmen oder ähnliches beifügen Beratung einholen Offen mit der Behinderung umgehen
Eingliederungshilfe zum Besuch der Hochschule Bestandteil der Eingliederungshilfe Bestandteil der Sozialhilfe 53 SGB XII 54 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII 13 Abs. 1 Nr. 5 Eingliederungshilfeverordnung Zuständigkeit des Landschaftsverbands Rheinland
Eingliederungshilfe zum Besuch der Hochschule individueller Ausgleich der Folgen einer Behinderung im Studienalltag keine Verpflichtung zur Ermöglichung eines Studiums allgemein keine Finanzierung des Lebensunterhalts keine Finanzierung normaler Studienkosten
Eingliederungshilfe zum Besuch der Hochschule Anspruchsberechtigt: Menschen mit einer wesentlichen Behinderung im Sinne des 53 Abs. 1 SGB XII Einschränkung des Personenkreises von Menschen mit Behinderung bei Wesentlichkeit Rechtsanspruch bei fehlender Wesentlichkeit Ermessensentscheidung
Eingliederungshilfe zum Besuch der Hochschule Erfolgsprognose notwendig bezogen auf Erreichung des Ausbildungsziels Notwendigkeit des Ausbildungsweges ausreichende Lebensgrundlage, zumindest anteilig, nach Abschluss der Ausbildung
Eingliederungshilfe zum Besuch der Hochschule Formalitäten: Sozialhilfegrundantrag Nachweise der Behinderung Schwerbehindertenausweis Feststellungsbescheid medizinische Unterlagen Stellungnahme der Hochschule Barrierefreiheit Plausibilität des Hilfebedarfs Immatrikulationsbescheinigung
Eingliederungshilfe zum Besuch der Hochschule Leistungen für Studierende mit Körperbehinderung (z.b. Rollstuhl) Büchergeld/Kopiergeld nur für behinderungsbedingten Zusatzbedarf Studienassistenz personelle Unterstützung im Studienalltag nur wenn unbedingt notwendig Mitschriften, Mobilitätshilfe, nicht aber Toilettengänge oder Mensabesuch
Eingliederungshilfe zum Besuch der Hochschule Technische Hilfsmittel üblicherweise leihweise keine Hilfsmittel, die jeder Studierende besitzt anders bei behinderungsbedingten Gesamtlösungen Mobilitätshilfen wenn man die Hochschule nicht anders erreichen kann auch wenn ÖPNV nicht nutzbar oder nicht erreichbar Fahrtendienst Hilfe zur Beschaffung eines Fahrzeugs Umbau und Anpassung laufende Betriebskosten Hilfe zur Erlangung der Fahrerlaubnis
Eingliederungshilfe zum Besuch der Hochschule Leistungen für Studierende mit Sehbehinderung Technische Hilfsmittel Vorlesekräfte (hierbei teilweise Anrechnung von Blindengeld) Lernmittel/Arbeitsmittel Beachte: Keine Anerkennung zusätzlicher Kosten für Literatur oder Mobilität
Eingliederungshilfe zum Besuch der Hochschule Leistungen für Studierende mit Hörbehinderung Gebärdensprachdolmetscher je nach Ausrichtung der Hochschule wird verstärkt auf der Unzuständigkeit verwiesen Tutoren Büchergeld/Kopiergeld bei Versorgung mit technischen Hilfsmitteln wird häufig auf Zuständigkeit der Krankenkasse verwiesen Kostenübernahme für Mitschriften und Aufbereitung des Unterrichtsstoffes
Eingliederungshilfe zum Besuch der Hochschule Leistungen für Studierende mit psychischer Beeinträchtigung Einzelfallentscheidung kein Leistungskatalog als Orientierungshilfe möglich
Eingliederungshilfe zum Besuch der Hochschule Problem: Geförderte Studiengänge Bachelorstudiengänge und Masterstudiengänge leichter zu fördern, wenn inhaltlich aufeinander aufbauend ansonsten muss Notwendigkeit der weiteren Ausbildung zur beruflichen Eingliederung nachgewiesen werden Keine Promotion Zweitausbildung nach praktischer Berufsausbildung nur sehr schwer durchzusetzen
Fazit Akademische Ausbildungen erleichtern Menschen mit Behinderung häufig den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt Studiengänge sind somit wichtiger Bestandteil und Mittel gesellschaftlicher Teilhabe Studiengänge dienen auch der Ausübung des eigenen Persönlichkeitsrechts und des Rechts auf freie Entfaltung Viele Nachteile im Studienalltag und bei Prüfungen können kompensiert werden Notwendig ist diesbezüglich Eigeninitiative und Offenheit im Umgang mit der eigenen Behinderung
Impressum Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben NRW Projektträger für das Rheinland: Selbstbestimmt Leben Behinderter Köln e.v. c/o Zentrum für selbstbestimmtes Leben Köln An der Bottmühle 2, 50678 Köln Telefon: 0221-322290 Telefax: 0221-321469 Internet: www.ksl-nrw.de E-Mail: rheinland@ksl-nrw.de Gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW