BNetzA Informationsveranstaltung Grundmodell der Ausgleichsleistungen und Bilanzierungsregeln im deutschen Gasmarkt GABi Gas Aufgaben aller Netzbetreiber: Standardlastprofile Dr. Gerrit Volk Referatsleiter - Zugang zu Gasverteilernetzen - Bundesnetzagentur Bonn, 3. September 2008
Übersicht 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Anwendung von Standardlastprofilen 3. Prozesse bei Standardlastprofilen 4. Lastprofilverfahren: analytisch, synthetisch 5. Verfahrensabweichungen 6. Mehr- und Mindermengenabrechnung 2
1. Gesetzliche Grundlagen (I) Nach 29 Abs. 1 GasNZV besteht für Netzbetreiber die Verpflichtung zur Anwendung von Standardlastprofilen (SLP). - Dies gilt für Letztverbraucher bis zu einer Entnahme von 1,5 Mio. kwh und maximal 500 kw Leistung. Die SLP haben hierbei gem. 29 Abs. 3 GasNZV folgende Mindestanforderung zu erfüllen: - Die Berücksichtigung typischer Abnahmeprofile von mindestens 2 Gruppen von Letztverbrauchern: Haushalt, Gewerbe. 3
1. Gesetzliche Grundlagen (II) Wahlmöglichkeit der Netzbetreiber zwischen der Anwendung eines - analytischen - oder synthetischen Lastprofilverfahrens ( 29 Abs. 5 GasNZV). Standardlastprofile sind auf alle entsprechenden Entnahmestellen des Ausspeisenetzbetreibers (ANB) anzuwenden. Vorgaben für SLP gelten unabhängig von GABi Gas. Ohne die Anwendung von SLP funktioniert keine Bilanzierung. 4
2. Anwendung von Standardlastprofilen (I) Anwendungsmöglichkeiten Ausspeisenetzbetreiber Bilanzwirksamkeit Auswirkungen gemäß GABi Gas für SLP-Entnahmestellen: analytische SLP synthetische SLP Tagesband auf Basis 1/24 der Profilmenge ggf. Einsatz von Korrekturfaktoren kein Abweichungsrisiko, da keine nachträgliche bilanzielle Berücksichtigung von tatsächlicher Temperatur, Brennwert, Ersatzwerte etc. daher kein Toleranzband erforderlich BKV zahlt Regel- und Ausgleichsenergieumlage 5
2. Anwendung von Standardlastprofilen (II) Beispiel: Tageslastgang Kundengruppe Tageslastgang Bilanzkreis Verbrauch Verbrauch 0 24 h 0 24 h SLP: Tagesband auf Basis 1/24 der Profilmenge Bilanzkreis: Gesamtmenge der SLP-Entnahmestellen als Tagesband 6
2. Anwendung von Standardlastprofilen (III) Auswirkungen: Standardisierung der Verbrauchsdarstellung von SLP- Entnahmestellen durch die stundenlastunabhängige und damit auch verfahrensunabhängige Summenbetrachtung einer Tagesmenge. Prozessuale Vereinfachung bei der Anwendung und Abwicklung durch die Summenbetrachtung ( ggf. auch Reduktion der Profilanzahl) und Allokation gemäß der Nominierung ( kein nachträglicher Anpassungsbedarf). Aber: Notwendigkeit qualitativ hochwertiger Standardlastprofile bleibt insgesamt erhalten! 7
3. Prozesse: Standardlastprofile Der Ausspeisenetzbetreiber ist sowohl für die Anwendung eines Standardlastprofilverfahrens sowie für die Übermittlung der zu allokierenden SLP-Mengen an den Bilanzkreisnetzbetreiber (BKN) verantwortlich. Dies hat ab 1.10. 2008 je Bilanzkreis/Subbilanzkonto des Ausspeisenetzes zu erfolgen. Datenqualität und termingerechte Übermittlung sind von zentraler Bedeutung für das Gesamtsystem der Bilanzierung! 8
3. Prozesse: analytische Standardlastprofile Übermittlung Informationsverarbeitung ENB BKV Nom. ANB BKN Ermittlung Tagesmenge SLP je BK Aggregation Tagesmenge Einstellung in BK Belieferung Bilanzkreisstatus (Allokation SLP = D-1) - Erstellung Restlastkurve SLP - analytische Lastprofile - Ist-Temperatur Tag D-2 D-2 D-1 D D+1 12:00 13:00 14:00 20:00 9
3. Prozesse: synthetische Standardlastprofile Übermittlung Informationsverarbeitung ENB BKV Nom. ANB BKN Ermittlung Tagesmenge SLP je BK Aggregation Tagesmenge Einstellung in BK Belieferung Bilanzkreisstatus (Allokation SLP = D-1) - synthetische Lastprofile - Jahresverbrauch, K-Wert - Prognose-Temperatur Tag D D-2 D-1 D D+1 12:00 13:00 14:00 20:00 10
4. Lastprofilverfahren: analytisch (I) Tagesbandberechnung SLP auf der Grundlage realer Summenverbräuche der SLP-Entnahmestellen im Zeitversatz. Verfahren ist in der Anwendung anspruchsvoll: Netzbetrachtung erfordert zwingend umfassende und zeitkritische Datenerhebung, -bereitstellung und -verarbeitung aller Netz- und RLM-Entnahmestellenverbräuche. Die Restlastkurve hat ausschließlich den Verbrauch der SLP- Entnahmestellen abzubilden. 11
4. Lastprofilverfahren: analytisch (II) D-2 D-1 EDV Übermittlung an BKN 12:00 Netzlast, Ist-Temperatur, RLM 1/24 ZF kwh/d Netzlast Subtraktion RLM, Verluste Restlast SLP-Kunden Tagesband SLP je Bilanzkreis Ermittlung Tagesband D Gewerbe Zerlegung mittels Faktoren Aufteilung auf Bilanzkreise Haushalt 12
4. Lastprofilverfahren: synthetisch (I) Tagesbandberechnung auf der Grundlage vorgegebener Verbrauchsverläufe einzelner Kundengruppen mit Hilfe weniger entnahmestellenspezifischer Parameter (z.b. Jahresverbrauch, Kundenwert). Einfache Anwendung, da Verfahren unabhängig von der Kenntnis der Gesamtnetzsituation und der entsprechenden zeitkritischen Datenverfügbarkeit. Durch Vorabkenntnis der Lastprofile durch die Marktbeteiligten ist der Einsatz zu langfristigen Prognosezwecken erleichtert. 13
4. Lastprofilverfahren: synthetisch (II) D-1 12:00 -bestehende SLP-Verfahren: z.b. TU München, HTWK Leipzig -ggf. ANB-eigene Lastprofile EDV Übermittlung an BKN Haushalt kwh SLP C=D 1/24 Tagesband SLP/BK Gewerbe kwh/d 14
4. Lastprofilverfahren: Korrekturfaktor (I) Insbesondere im analytischen Lastprofilverfahren besteht z.b. für die Berücksichtigung von Wochenendmengen die Möglichkeit, den Zeitversatz aus d-2 mittels eines Korrekturfaktors anzupassen. Die Anwendung eines solchen Faktors hat die Reduktion des Regelenergiebedarfs zu gewährleisten. Der Bilanzkreisverantwortliche/Transportkunde sind über den Einsatz des Korrekturfaktors zu informieren. Die Einzelheiten der Korrekturmaßnahmen sind mit der Bundesnetzagentur abzustimmen. 15
4. Lastprofilverfahren: Korrekturfaktor (II) Beispiel der Wirkungsweise eines Korrekturfaktors bei Anwendung des analytischen Lastprofilverfahrens: bilanzierungsrelevante SLP-Mengenallokation für Wochentag: Wochenende: Anpassung durch Korrekturfaktor SLP-Tagesband /BK SLP-Tagesband /BK Allokation in Bilanzkreis 16
5. Verfahrensabweichungen (I) 1. Bei nicht fristgerechter Meldung der Tagesmenge SLP am Vortag der Belieferung bis 12 Uhr an den Bilanzkreisnetzbetreiber: Allokation der Vortageswerte (D-2) für den Liefertag D durch den Bilanzkreisnetzbetreiber. 2. Können vom ANB keine Allokationsdaten auf Basis von Standardlastprofilen geliefert werden, ist der BKN berechtigt und verpflichtet, Standardlastprofile für die entsprechenden Entnahmestellen zu entwickeln, zuzuweisen und anzuwenden. Der ANB ist verpflichtet, die für die Anwendung notwendigen Daten bereit zu stellen. 17
5. Verfahrensabweichungen (II) Vorzugswürdig bei den ersatzweise durch den BKN verwendeten Standardlastprofilen ist das synthetische Lastprofilverfahren. Vor Beginn des Liefermonats (M-3 WT) sind durch den Ausspeisenetzbetreiber u.a. folgende Netzdaten bereitzustellen: - Anzahl der aktiven Bilanzkreise. - Anzahl der SLP-Entnahmestellen Haushalt und Gewerbe. - (Kumulierte) Jahresarbeit der Kundengruppen. 18
5. Verfahrensabweichungen (III) Nach dem Liefermonat zum Zeitpunkt M+10 WT: Übersendung der monatlichen Allokationsdaten durch den BKN an den ANB als Berechnungsbasis für die Abrechnung der Mehr- und Mindermengen. Bei fehlender Standardlastprofilanwendung: ab 01.04.2009 Aufnahme des Ausspeisenetzbetreibers in die Transparenzliste. 19
6. Mehr- und Mindermengenabrechnung (I) Nach Erhebung der Messwerte ermittelt der ANB für jede Entnahmestelle die Mehr- bzw. Mindermengen. Hierfür wird der durch Messung ermittelte Verbrauch den endgültig allokierten SLP-Mengen im Bilanzkreis gegenübergestellt. Die Mehr- bzw. Mindermengenabrechnung ist aber nicht bilanzkreiswirksam. Berücksichtigung des Abrechnungsbrennwerts gem. G 685. Keine gesonderte Berücksichtigung von z.b. Temperatur- oder systemimanenten Lastprofilabweichungen. 20
6. Mehr- und Mindermengenabrechnung (II) Die Abrechnung der ermittelten Mehr-/Mindermengen SLP erfolgt zwischen Ausspeisenetzbetreiber und Transportkunde. Die aus der Abrechnung resultierenden Kosten bzw. Erlöse werden durch den Bilanzkreisnetzbetreiber über das Regel- und Ausgleichsenergieumlagekonto verrechnet. Es werden die mittleren Ausgleichsenergiepreise des Abrechungszeitraums herangezogen. Die Bepreisung der Mehr- und Mindermengen ist symmetrisch. 21
6. Mehr- und Mindermengenabrechnung (III) 1. Messwerte SLP LV BKN 6. Verrechnung Saldo 2. Abruf veröffentlichte Ausgleichs-/ Referenzpreise 7. Abrechnung Verbrauchsmenge BKV/TK Umlagekonto Regel- und Ausgleichsenergie ANB 5. Abrechnung Kosten/Erlöse 4. Bestimmung Kosten bzw. Erlöse Mehr-/ Mindermengen 3. Ermittlung Mehr- /Mindermengen gegenüber SLP-Allokation 22
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Gerrit Volk, Leiter Referat 607 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Postfach 80 01, 53105 Bonn Besucheradresse: Tulpenfeld 4, 53113 Bonn 23