Hilfeleistungseinsätze im Gleisbereich der DB AG Unterstützung durch das Notfallmanagement

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Transkript:

Handout Hilfeleistungseinsätze im Gleisbereich der DB AG Unterstützung durch das Notfallmanagement Deutsche Bahn AG Betriebssicherheit, Notfallmanagement Frankfurt (Main)

Inhaltsverzeichnis Folie 1: Folie 2: Folie 3: Folie 4: Folie 5: Folie 6: Folie 7: Folie 8: Folie 9: Folie 10: Folie 11: Folie 12: Folie 13: Folie 14: Folie 15: Folie 16: Folie 17: Folie 18: Folie 19: Folie 20: Folie 21: Folie 22: Folie 23: Folie 24: Folie 25: Folie 26: Folie 27: Folie 28: Folie 29: Folie 30: Folie 31: Folie 32: Folie 33: Folie 34: Hilfeleistungseinsätze im Gleisbereich der DB AG Inhalt Gefahrenabwehr in Deutschland Zuständigkeiten Mitwirkungspflicht der Eisenbahnen Gesetzliche Vorgabe Eisenbahnunternehmen Ermitteln des zuständigen Eisenbahninfrastrukturunternehmers Maßnahmen anderer Eisenbahninfrastrukturunternehmer Gefahren aus dem Bahnbetrieb Gefahren aus dem Bahnbetrieb Auch in gesperrten Gleise existieren Gefahren Gleisbereich Wo beginnt die Gefahr? Abgestellte Schienenfahrzeuge Was ist zu beachten? Gefahren aus dem Strom Gefahren aus dem Strom Wo beginnt die Gefahr? Fachberatung Fachberatung durch den Eisenbahninfrastrukturunternehmer Notfallmanager Fachberatung durch den Eisenbahninfrastrukturunternehmer Notfallmanager Fachberatung durch den Eisenbahnverkehrsunternehmer Notdienst Meldestellen Meldestellen Meldestellen Meldewege Schutz vor den Gefahren aus dem Bahnbetrieb Einstellen des Fahrbetrieb Schutz vor den Gefahren aus dem Bahnbetrieb Einstellung Fahrbetrieb Schutz vor den Gefahren aus dem Bahnbetrieb Wiederaufnahme Fahrbetrieb Schutz vor den Gefahren aus der Oberleitung Bahnerden der Oberleitung Schutz vor den Gefahren aus der Oberleitung Bahnerden durch Feuerwehren Schutz vor den Gefahren aus der Oberleitung Bestätigung Ausschaltung Schutz vor den Gefahren aus der Oberleitung Oberleitungsspannungsprüfeinrichtung

Folie 35: Folie 36: Folie 37: Folie 38: Folie 39: Folie 40: Folie 41: Folie 42: Folie 43: Folie 44: Folie 45: Folie 46: Folie 47: Folie 48: Folie 49: Folie 50: Folie 51: Folie 52: Folie 53: Folie 54: Folie 55: Folie 56: Folie 57: Folie 58: Folie 59: Folie 60: Schutz vor den Gefahren aus der Oberleitung Oberleitungsspannungsprüfeinrichtung Schutz vor den Gefahren aus der Oberleitung OLSP-Kurzbedienungsanleitung Unterstützung Kartenmaterial Unterstützung Kartenmaterial Unterstützung Orientierung am Ereignisort Unterstützung Bahnspezifisches Gerät Unterstützung Bahnspezifisches Gerät Unterstützung Informationen zu Schienenfahrzeugen Vorbereiten/Informieren Einsätze im Gleisbereich Vorbereiten/Informieren Einsätze im Gleisbereich Vorbereiten/Informieren Einsätze im Gleisbereich Vorbereiten/Informieren Nachlesen Notfalltechnik Wesentliche Fahrzeugeinrichtungen Eindringen in Reisezugwagen Bauarten, Baureihen Anschriften Unregelmäßigkeiten bei der Gefahrgutbeförderung Einsätze vorbereiten Örtliche Besonderheiten beachten Einsätze durchführen Einsätze durchführen Kommunikationswege einhalten Fragen, Hinweise, Ansprechpartner finden

Platzhalter für Titelbild Hier können Sie Bilder aus der Mediathek einfügen! Placeholder for title picture You can insert here pictures from the Mediathek! Hilfeleistungseinsätze im Gleisbereich der DB AG Unterstützung durch das Notfallmanagement Deutsche Bahn AG Betriebssicherheit, Notfallmanagement Frankfurt (Main) 2016 Diese Präsentation ist zusammen mit dem Leitfaden Hilfeleistungseinsätze im Gleisbereich der DB AG in der Fassung 2012 zu verwenden 2 Inhalt 1. Rechtliche Grundlagen und Zuständigkeiten 2. Hilfeleistungseinsätze vorbereiten 3. Verhalten im und am Gleis 4. Das Notfallmanagement der DB AG 5. Schienenfahrzeuge 6. Einsätze mit Gefahrgut 7. Örtliche Vorbereitungen 8. Einsatz am Schadensort 3

Rechtliche Grundlagen und Zuständigkeiten Gefahrenabwehr in Deutschland Zuständigkeiten Länder Ausübung staatlicher Befugnisse (Art. 30 GG z. B. Gefahrenabwehr) Recht zur Gesetzgebung (Art. 70 GG) Brandschutzgesetze Hilfeleistungsgesetze Feuerwehrgesetze Kommunen/ Kreise Aufstellen und Unterhalten von Feuerwehren Löschwasserversorgung Organisation der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr Feuerwehren Durchführen der Maßnahmen zur Brandbekämpfung Hilfeleistung Eisenbahnen Mitwirkungspflicht bei Maßnahmen der Brandbekämpfung und Technischen Hilfeleistung ( 4 (3) AEG 5 Mitwirkungspflicht der Eisenbahnen Gesetzliche Vorgabe Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) 4 Absatz 3 Die Eisenbahnen ( ) sind verpflichtet, ( ) an Maßnahmen des Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung mitzuwirken Keine näheren Angaben zur Umsetzung Im Bereich der DB AG durch Notfallmanagement Präzisierung in Abstimmung mit den Ländern Vereinbarung zwischen der DB AG und den Innenministern und senatoren der Länder 6

Hilfeleistungseinsätze vorbereiten Eisenbahnunternehmen Arten von Eisenbahnunternehmen Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) Eisenbahninfrastrukturunternehmer Betreibt, unterhält und vermarktet Infrastruktur, z. B. Gleisanlagen Bundesweit rund 190 Infrastrukturunternehmen Eisenbahnverkehrsunternehmer Betreibt Personen- und Güterverkehr auf Eisenbahninfrastruktur Bundesweit über 400 EVU auch mit Sitz im europäischen Ausland 8 Ermitteln des zuständigen Eisenbahninfrastrukturunternehmers Möglichkeiten Über Eisenbahnaufsicht Eisenbahn-Bundesamt (EBA) Nur DB AG Landeseisenbahnaufsicht Alle übrigen Eisenbahnen In den Ländern unterschiedlich organisiert Teilweise an EBA übertragen Grundsatz: Entscheidend ist, wer das Gleis betreibt, nicht, wer darauf fährt! Beachte: Unterschiedliche EIU können parallel geführte Gleise betreiben! Hilfestellung: Vollständiges Verzeichnis aller EIU unter www.eisenbahn-bundesamt.de 9

Maßnahmen anderer Eisenbahninfrastrukturunternehmer Das Notfallmanagement der DB AG wird auf Strecken anderer Unternehmen grundsätzlich nicht tätig! Gesetzliche Mitwirkungspflicht nach AEG gilt für alle Eisenbahnen in Deutschland Klärung mindestens folgender möglicher Punkt im Rahmen der Vorbereitung Ansprechpartner im Ereignisfall? Melde- und Alarmierungswege im Ereignisfall Wer kann wen wie informieren/ alarmieren? Prozessablauf für Sicherungsmaßnahmen Bestätigen von Sicherungsmaßnahmen? Einstellen Fahrbetrieb Ggf. Bahnerden der Oberleitung? Fachberater vor Ort Erreichbarkeit Ungefähres Eintreffen 10 Verhalten im und am Gleis Gefahren aus dem Bahnbetrieb Zwei Gefahren aus dem Bahnbetrieb Bewegte Schienenfahrzeuge Oberleitung/ Stromschiene 12

Gefahren aus dem Bahnbetrieb Gefahrenmerkmale Bewegte Schienenfahrzeuge Spurgebundenheit verhindert ein Ausweichen Geschwindigkeiten bis zu 300 km/h (83 m/s) lange Bremswege Sogwirkungen niedrige Geräuschpegel erschweren Wahrnehmung Elektrische Zugförderung Oberleitung 15.000 Volt 13 Gleisbereich Wo beginnt die Gefahr? Gefahrenbereich der Gleise Der Gefahrenbereich eines Gleises beträgt mindestens 3,00 Meter von der Gleismitte nach beiden Seiten. Ausnahme: Bei Geschwindigkeiten von mehr als 280 Km/h beträgt der Abstand 3,30 m. Das Betreten des Gefahrenbereichs setzt voraus, dass der Fahrbetrieb eingestellt wurde und die Bestätigung der Freigabe vorliegt 15

Abgestellte Schienenfahrzeuge Was ist zu beachten? Sicherheitsabstand zu abgestellten Fahrzeugen Mindestens 2 Meter Sicherheitsbereich zwischen zwei Fahrzeugen Mindestens 5 Meter Pufferlücken meiden 16 Gefahren aus dem Strom Oberleitungsanlage Ständige Spannung von 15.000 Volt Schutzabstand zu unter Spannung stehenden Teilen bei Rettungsarbeiten nach DIN VDE 0132 mindestens 1,50 m. Vor Unterschreiten des Schutzabstandes die Oberleitung ausschalten und bahnerden. Bahnerdung zweifach vor und hinter der Ereignisstelle. Löschmitteleinsatz ohne Bahnerdung möglich unter Beachtung der nach DIN VDE 0132 geforderten Mindestabstände. Von herunterhängenden Oberleitungen Mindestabstand von 10 m einhalten, wenn nicht bahngeerdet. 17 Gefahren aus dem Strom Wo beginnt die Gefahr? Gefahrensituationen Unterschreiten des Schutzabstandes Personen Gegenstände Beschädigung der Oberleitung Aufsteigen auf Schienenfahrzeuge Dächer, Tritte oder Plattformen ab 2,00 m über Schienenoberkante besonders gekennzeichnete Bereiche Ggf. bei Drehleitereinsatz in Gleisnähe Ausschalten und Bahnerden erforderlich! 18

Das Notfallmanagement der DB AG Unterstützung Notfallmanagement Vorbereiten/ Informieren Schutz Fachberatung Notfalltechnik Meldestellen 20 Fachberatung Aufgaben der Fachberatung Eisenbahnspezifische Fragen Besonderheiten des Bahnbetriebs Schienenfahrzeuge Reisendenbetreuung Schutzmaßnahmen Eisenbahninfrastrukturunternehmer Notfallmanager Notfalltechnik Fachdienste Eisenbahnverkehrsunternehmer Notdienste technisch betrieblich Zugpersonal Triebfahrzeugführer Zugbegleiter 21

Fachberatung durch den Eisenbahninfrastrukturunternehmer Notfallmanager Merkmale Benannter Vertreter des Eisenbahninfrastrukturunternehmers Ständige Erreichbarkeit Verfügbar nach maximal 30 Minuten Bahnseitiger Einsatzleiter Schutz vor Gefahren aus dem Bahnbetrieb, z.b. Bahnerden Mitglied der Einsatzleitung Alleiniger Ansprechpartner für Einsatzleiter Feuerwehr Weisungsbefugt gegenüber anderen Bahnmitarbeitern Anfordern bahnseitiger Technik und weiterer Fachberater Hinwirken auf Wiederaufnahme des Bahnbetriebs 22 Fachberatung durch den Eisenbahninfrastrukturunternehmer Notfallmanager Erkennbarkeit Warnkleidung mit Rückenaufdruck Notfallmanager Ggf. weißer Arbeitsschutzhelm Legitimation mit Lichtbildausweis DB AG Ausrüstung Firmenfahrzeug mit Sondersignalanlage Gerät zum Bahnerden der Oberleitung Mobiltelefon Betriebsfunk Unterlagen 23 Fachberatung durch den Eisenbahnverkehrsunternehmer Notdienst EVU-Notdienst Benannter Vertreter des Eisenbahnverkehrsunternehmers Betreuen von unverletzten Reisenden und Mitarbeitern Anordnen und Durchführen von Evakuierungen Sicherstellen der Weiterbeförderung von Reisenden Fachlich-technische Beratung zu Schienenfahrzeugen Fahrzeugaufbau technische Einrichtungen Funktion etc. 24

Meldestellen Die Notfallleitstelle Melde- und Ansprechstelle des Gleisbetreibers Notfallmeldung Ereignisaufnahme Ereignisbearbeitung Hilfeleistung anfordern Ereignisse melden Notruf 112 Hilfeleistung unterstützen Veranlassen von Schutzmaßnahmen Anhalten von Zügen Weitergabe von Informationen und Meldungen 25 Meldestellen Die Notfallleitstelle Sieben Notfallleitstellen bundesweit Ständig erreichbar Bundesweit einheitliche Rufnummer ergänzt durch Kennziffer (0800 3 XXXX) Erreichbarkeit aller Notrufnummern bundesweit (110/ 112) Hannover Duisburg Berlin Leipzig Frankfurt Karlsruhe München 26 Meldestellen Meldewege Ereignis Meldung durch Mitarbeiter Bahn Meldung durch Dritte Fahrdienstleiter Notfallleitstelle Notruf 112 27

Schutz vor den Gefahren aus dem Bahnbetrieb Einstellen des Fahrbetrieb Merkmale Voraussetzung zum Betreten des Gefahrenbereichs der Gleise Unaufgefordert mit Aufruf von Hilfe Außerhalb von Bahnhöfen alle Gleise Innerhalb von Bahnhöfen im erforderlichen Umfang Bestätigung der Einstellung Durch Notfallleitstelle mit Faxvordruck Durch Notfallmanager mündlich Dokumentation im Sicherungsplan Das Fax der Notfallleitstelle verliert mit Eintreffen des Notfallmanagers seine Gültigkeit! 28 Schutz vor den Gefahren aus dem Bahnbetrieb Einstellung Fahrbetrieb Faxvordruck Notfallleitstelle Empfänger ist die kommunale Leitstelle Rechtssichere Bestätigung über Einstellung des Fahrbetriebs Angabe des Bereichs Anzahl der betroffenen Gleise Zusätzliche Informationen Ereignisart Ereignisort Vorhandene weitere Informationen 29 Schutz vor den Gefahren aus dem Bahnbetrieb Wiederaufnahme Fahrbetrieb Voraussetzungen Zustimmung des Einsatzleiters ist erforderlich Voraussetzung vor Zustimmung Anlass weggefallen, d. h. keine Kräfte in dem betreffenden Gleis/ Abschnitt Information über Freigabe an alle Kräfte Möglichkeiten des eingeschränkten Betriebs Fahrt auf Sicht mit maximal 40 km/h Fahrt mit maximal 5 km/h Zusätzliches Pfeifsignal (Achtungspfiff) bei Annäherung 30

Schutz vor den Gefahren aus der Oberleitung Bahnerden der Oberleitung Aufgabe der Bahn Voraussetzung zum Unterschreiten des Schutzabstandes zu Spannung führenden Teilen durch Personen oder Gegenstände Auf Anforderung oder bei Erfordernis Sicherstellung durch Notfallmanager Eigene Durchführung Beauftragung anderer Berechtigter 31 Schutz vor den Gefahren aus der Oberleitung Bahnerden durch Feuerwehren Bahnerden durch Feuerwehr Zusätzlich zum Notfallmanager Möglich auf freiwilliger Basis Kostenfreie Ausbildung Kostenfreie Ausrüstung Voraussetzung für Durchführung Einfache örtliche Verhältnisse Notfallmanager nicht vor Ort Zwingend für Einsatzbeginn erforderlich Entscheidung Einsatzleiter im Einzelfall Notfallmanager bleibt zuständig 32 Schutz vor den Gefahren aus der Oberleitung Bestätigung Ausschaltung Faxvordruck Notfallleitstelle Empfänger ist die kommunale Leitstelle Rechtssichere Bestätigung über Ausschaltung der Oberleitung Voraussetzung für Bahnerden durch Feuerwehr Angaben zu Oberleitungen im Tunnel Oberleitungsspannungsprüfeinrichtung vorhanden? Schaltungstechnischer Zustand der OLSP Keine Angabe oder Bestätigung über durchgeführte Bahnerdung! Bestätigung Bahnerdung ausschließlich im Sicherungsplan 33

Schutz vor den Gefahren aus der Oberleitung Oberleitungsspannungsprüfeinrichtung Prinzip Vorbereitete Verbindung zwischen der Oberleitung und der Fahrschiene mit Mastschalter in Grundstellung offen. Herstellen der Verbindung durch ferngesteuertes Schließen des Mastschalters. Bahnerdung 34 Schutz vor den Gefahren aus der Oberleitung Oberleitungsspannungsprüfeinrichtung Bedienung und Kennzeichnung Bedienschränke mit Anzeige- und Bedientableau an jedem Portal und an jedem Notausgang Anzeige über den Schaltzustand der Oberleitung durch Leuchtmelder Möglichkeit der Bahnerdung durch Nottaster bei Ausfall der Fernsteuerung Kennzeichnung der Arbeitsgrenzen der OLSP 35 Schutz vor den Gefahren aus der Oberleitung OLSP-Kurzbedienungsanleitung 36

Unterstützung Kartenmaterial Zuwegekarten Auf Basis Topographischer Karten Maßstab 1:25.000 Kennzeichnung von Streckenverlauf Streckennummer Streckenkilometer Tunnel Überführungen Bahnübergänge Bahnhöfe/ Haltepunkte etc. Regelmäßige Aktualisierung 37 Unterstützung Kartenmaterial 38 Unterstützung Orientierung am Ereignisort Streckenkilometrierung Kilometertafel Abstand 1.000 m In der Regel beidseits der Strecke Hektometertafel Abstand 200 m In der Regel beidseits der Strecke 39

Unterstützung Bahnspezifisches Gerät Rüstsatz Bahn Einheitlicher Rüstsatz bestehend aus fünf Schleifkorbtragen, zwei Rollpaletten, einer Arbeitsplattform Gemeinsame Festlegung mit Bundesländern Bundesweit rund 500 Rüstsätze Lagerung und Transport durch Feuerwehr 40 Unterstützung Bahnspezifisches Gerät Merkmale der Rollpalette Eigengewicht ca. 85 kg Nutzlast ca. 1.000 kg Maße: 2,20 m x 1,65 m Handbügel klappbar Feststellbremse Totmannprinzip Ausschaltbar Transport von Gerät und verletzten Personen 41 Unterstützung Informationen zu Schienenfahrzeugen Einsatzmerkblätter Für Reisezugwagen und Lokomotiven Merkblätter enthalten Angaben zu Fahrzeugaufbau Baustoffen Betriebsstoffen Gefahrenpunkten Eindringmöglichkeiten Notausstiegsmöglichkeiten Löschansatzpunkte Ständige Weiterentwicklung Verfügbar im Internet (www.deutschebahn.com/ notfallmanagement) 42

Vorbereiten/Informieren Einsätze im Gleisbereich Schulungen unterstützen Bahnübungsanlagen an mehreren Landesfeuerwehrschulen Gleisanlage Fahrzeuge Oberleitung Fachliche Begleitung von Seminaren Regionale Informationsveranstaltungen 43 Vorbereiten/Informieren Einsätze im Gleisbereich Ausbildungszug Gefahrgut Seminare Praktischer und theoretischer Teil Kostenfrei für Feuerwehren Bundesweiter Einsatz Praxisnahe Übung zum Abdichten von Leckagen Einbindung in Übungen möglich 44 Vorbereiten/Informieren Einsätze im Gleisbereich Ausbildungszug Gefahrgut Leckagewagen neun verschiedene Leckagepunkte Armaturenwagen verschiedene Armaturen und Domdeckel Unterrichtswagen Präsentationstechnik 45

Vorbereiten/Informieren Nachlesen Unterlagen Leitfaden Hilfeleistungseinsätze im Gleisbereich der DB AG Aktuelle Ausgabe 2012 Ausführliche Beschreibung Im Internetauftritt als Download verfügbar www.deutschebahn.com/ notfallmanagement Chartsatz als Ergänzung zum Leitfaden Im Internetauftritt als Download verfügbar www.deutschebahn.com/ notfallmanagement 46 Notfalltechnik Lasten anheben Aufgleistechnik Schienengebundener Hilfszug Schweres Hebegerät bis 100 t Anfahrzeiten 90 bis 120 min Hebetechnik Schienenkran mit Tragkraft von 75 t und 160 t Ergänzung im Einzelfall durch Straßenkran Sonstige Fahrzeuge Technische Hilfsfahrzeuge z. B. zur Beseitigung von Oberleitungsschäden, Rückbau von Oberleitungen als Voraussetzung für Kraneinsatz 47 Schienenfahrzeuge

Wesentliche Fahrzeugeinrichtungen Luftschläuche mit Druck von 5 bar 10 bar Wendezugsteuerkabel Datenübertragung Zentrale Energieversorgung 1.000 Volt 49 Eindringen in Reisezugwagen Möglichkeiten Zugangstüren i. d. R. 2 Türen je Seite Notentriegelung Stirnseiten Ggf. durch Gummibalg am Wagenübergang Fenster Öffnen mit Schneidgerät, z. B. Trennschleifer Notausstiegsfenster Markierte Sollbruchstelle Von innen mit Nothammer Von außen mit Schlagwerkzeug 50 Bauarten, Baureihen Anschriften Reisezugwagen Länderkürzel Gattungsbezeichnung mit Bauartnummer Triebfahrzeuge Fahrzeughalterkennung Baureihennummer Länderkürzel Fahrzeughalter -kennung 51

Einsätze mit Gefahrgut Unregelmäßigkeiten bei der Gefahrgutbeförderung Grundsätzlich kein Unterschied zur Straße Ggf. größere Menge Anwendung FwDV 500 Informationen zur Ladung Notfallleitstelle Fracht- und Beförderungspapiere Wagenliste Kennzeichnung nach GGVSEB Einbindung TUIS prüfen 53 Örtliche Vorbereitungen

Einsätze vorbereiten Örtliche Besonderheiten beachten Hinweis Gleisbetreiber ermitteln Erreichbarkeit Ansprechpartner Sicherungsmaßnahmen Zuwegungen Ggf. mit Unterstützung Gleisbetreiber Zwangspunkte auf Anfahrtswegen Bahnübergänge Eingeschränkte Durchfahrtshöhen Eingeschränkte Brückenbefahrbarkeit Kein Sonderrecht auf Bahnübergängen! 55 Einsatz am Schadensort Einsätze durchführen Hinweise Gefahrenbereich erst betreten, wenn Fahrbetrieb eingestellt Genauen Wortlaut der Bestätigung übermitteln lassen Tatsächliche Anzahl der Gleise mit Bestätigung abgleichen Sicherungsposten nur zusätzlich Keine gleisseitige Absperrung mit Einsatzfahrzeugen Prüfen, ob Bahnerdung tatsächlich erforderlich Alle Maßnahmen eng mit dem Notfallmanager abstimmen Bei Arbeiten auf Fahrzeugen geerdete Oberleitung zur Sicherung nutzen 57

Einsätze durchführen Kommunikationswege einhalten Notfallmanager Einsatzleiter Notfallleitstelle Leitstelle Notfalltechnik Polizei Notdienst Verkehrsunternehmer Rettungsdienst Technische Fachdienste THW Andere Andere 58 Fragen, Hinweise, Ansprechpartner finden Kontaktdaten Deutsche Bahn AG Betriebssicherheit, Notfallmanagement Karlstraße 6 60329 Frankfurt (Main) E-Mail: notfallmanagement@deutschebahn.com www.deutschebahn.com/notfallmanagement 59 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit