An alle Gasversorgungsunternehmen

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Transkript:

Hauptgeschäftsführung An alle Gasversorgungsunternehmen Datum: Zeichen: Telefon: Telefax: E-Mail: 19.07.2010 Thi/Kl/Her +49 228 9188-900 +49 228 9188-994 herrmann@dvgw.de DVGW-Rundschreiben G 02/10 Einhaltung der Fehlergrenze von Belastungsregistriergeräten und Höchstbelastungs-Anzeigegeräten bei der Verrechnung gemessener Leistung Sehr geehrte Damen und Herren, in einem Schreiben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) vom Juni 2008 wurde der DVGW über das Genauigkeitsproblem bei der Belastungsregistrierung informiert. In vielen Anlagen sind Gaszähler eingebaut, deren Zählwerke nicht genügend Impulse (mindestens 100 Impulse pro Messperiode bei 0,3 Q max ) abgeben, damit die eichrechtliche Fehlergrenze der Zusatzeinrichtung von 1% eingehalten wird (siehe Eichordnung, Abschnitt 3 der Anlage 7, Punkte 4.3.2 und 4.3.3). Dieser Sachverhalt wurde erstmals über das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht gegenüber den Gasnetzbetreibern in Bayern im Sommer 2008 kommuniziert. Das Problem der zu geringen Abgabe von Impulsen kann schon allein auf Grund der technischen Ausstattung von Gaszählern der Größen G 100 und G 160 auftreten. Es gilt laut MID 1 bei einem Gaszähler der Größe G 100, dass 8.000 Stunden bei Q max = 160m 3 /h registriert werden müssen, ohne dass das Zählwerk wieder auf den Ausgangszustand zurückspringt. Bei einem 8-stelligen Rollenzählwerk sind somit 7 Vorkommastellen erforderlich und es verbleibt eine Nachkommastelle, die pro m 3 je einen Impuls erzeugt. Somit werden von diesem Gaszähler mit Q max 160 m 3 /h bei 0,3 Q max nur 48 Impulse pro Stunde vom Zählwerk abgegeben. 1 Die Richtlinie 2004/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Messgeräte (MID = Measuring Instruments Directive) wurde am 30.04.2004 veröffentlicht. DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.v. Technisch-wissenschaftlicher Verein Postfach 14 03 62 53058 Bonn Josef-Wirmer-Str. 1-3 53123 Bonn Telefon +49 228 9188-5 Telefax +49 228 9188-990 Internet: www.dvgw.de Steuer-Nr. 206/5887/0745 USt.-Ident.-Nr. DE 114341970 Dresdner Bank Köln Konto 2 051 90 400 BLZ 370 800 40 IBAN: DE62370800400205190400 SWIFT-BIC: DRES DE FF 370 Amtsgericht Bonn VR 6933

2 Unabhängig davon kann das Problem aber auch durch falsche Auslegung von Zählergrößen in Messanlagen oder zu gering prognostizierte Abgaben oder starke Abnahmeschwankungen auftreten. Ausgelöst durch die Liberalisierung im Messwesen nach 21b EnWG und der Messzugangsverordnung ist der DVGW bestrebt, bundesweit eine einheitliche Regelung mit allen Landeseichbehörden zu erreichen, die von der Arbeitsgemeinschaft des Messund Eichwesens (AGME) und der PTB-Vollversammlung auch unter der Einbeziehung der Bundesnetzagentur mitgetragen wird. Nach Absprache mit den Landeseichbehörden und der PTB gelten folgende Vorgaben für bestehende und Neuanlagen im geschäftlichen Verkehr zwischen Lieferant und Letztverbraucher (Endverbraucher) mit Abrechnung von gemessener Leistung: 1. Bei bestehenden Anlagen darf gemessene Leistung nur abgerechnet werden, wenn dem Abrechnungswert mindestens 50 Impulse zu Grunde liegen. Dies hat der Lieferant sicher zu stellen. 2. Neuanlagen sind vom Messstellenbetreiber so auszulegen, dass der Gaszähler bei 0,3 Q max mindestens 100 Impulse abgibt. 3. Bei Neuanlagen darf gemessene Leistung nur abgerechnet werden, wenn dem Abrechnungswert mindestens 100 Impulse zu Grunde liegen. Dies hat der Lieferant sicher zu stellen. Dabei ist folgende Definition einer Neuanlage zu beachten: Anlagen, die ab dem 1. Juli 2010 in Betrieb genommen werden, Bestehende Anlagen, in denen Gaszähler und/oder Mengenumwerter und/oder Belastungsregistriergeräte neu eingebaut werden, Bestehende Anlagen, bei denen der Gaszähler nachgeeicht wird. Als technische Lösung kommen u. a. der Einbau von Zählern mit höherer Auflösung der integrierten oder angeschlossenen Impulsgeber (z. B. 10 imp/m³ statt 1 imp/m³) und die Verwendung von elektronisch auslesbaren Zählwerken mit digitaler Übertragung des Zählwerkstandes in Frage. Bei Nichteinhalten der o. g. technischen Voraussetzungen dürfen Verträge zur Abrechnung gemessener Leistung nicht abgeschlossen bzw. müssen bestehende Verträge abgeändert werden.

3 Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Dipl.-Ing. Christian Herrmann (Tel: 0228/9188-907, E-mail: herrmann@dvgw.de). Freundliche Grüße Dr.-Ing. Walter Thielen Hauptgeschäftsführer Anlage Technische Erläuterungen der PTB zu dem Genauigkeitsproblem bei der Belastungsregistrierung