Gesetzliche Unfallversicherung für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns und Entschädigung-
Gliederung 1. Grundlagen 2. Aufgaben der freiwilligen Feuerwehren 3. Versicherungsumfang 4. Leistungen 5. Haftung 6. Einzelfall 7. Statistik Seite 2
Grundlagen Versicherter Personenkreis ( 2 Abs.1 Nr.12 SGB VII) Personen, die in Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich tätig sind oder an Ausbildungsveranstaltungen dieser Unternehmen teilnehmen Seite 3
Grundlagen Arbeitsunfall ( 8 SGB VII) Zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. Versicherte Tätigkeiten sind auch das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit. Seite 4
Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehren Seite 5
Unterscheidung nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG) Feuerwehr Gemeindliche Einrichtung Feuerwehrverein Pflichtaufgaben Freiwillige Aufgaben Tätigkeiten der Vereinsmitglieder Seite 6
Tätigkeiten des Feuerwehrvereins Geprägt durch die Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder Beispiele: Teilnahme an Feuerwehrfesten (Fahnenweihe), Wettkämpfe inklusive Training (Fußball,...) Seite 7
Versicherung für Körperschäden Wer ist versichert? Alle Feuerwehrdienstleistenden zwischen dem vollendeten 12. und 63. Lebensjahr Personen, die der Feuerwehr helfen oder herangezogen werden Seite 8
Was ist versichert? Unfälle bei Erfüllung von Pflicht- und freiwilligen Aufgaben der Feuerwehren, Tätigkeit in mehreren Feuerwehren (seit 01.03.2008), Unfälle beim Sport (Dienstsport), sofern es sich nicht um Wettkämpfe handelt, Unfälle bei sonstigen Veranstaltungen, sofern die Tätigkeit vom Kommandanten angeordnet wurde und im Rahmen der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr erfolgte. Grundsätzlich nicht versichert ist die Betätigung im Feuerwehrverein oder für diesen Seite 9
Wo beginnt der Versicherungsschutz? Mit Durchschreiten der Außenhaustüre Im Alarmierungsfall bereits in der Wohnung Seite 10
Leistungen Regelleistungen (SGB VII) Mehrleistungen (Satzung des Bayer. GUVV) Wichtig dabei ist: Die Leistungen sind steuer- und sozialversicherungsfrei, Der Bay. GUVV arbeitet nicht gewinnorientiert; die Finanzierung erfolgt ausschließlich durch Beiträge der Mitgliedsunternehmen (Städte, Gemeinden,...). Seite 11
Heilbehandlung und Pflege Regelleistungen Ärztliche und zahnärztliche Behandlung Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln Ambulante und stationäre Pflege Dabei fallen keine Zuzahlungen an! Seite 12
Regelleistungen Teilhabeleistungen Leistungen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes und zur Förderung der Arbeitsaufnahme Wohnungs- und Kfz-Hilfe Seite 13
Regelleistungen Geldleistungen Verletztengeld für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit (nach Ende der Entgeltfortzahlung), Rente (MdE 20 v.h. über 26.Woche), Sterbegeld, Hinterbliebenenrenten Abfindung von Renten, Aufwendungsersatz von Sachschäden an privaten Gegenständen, die im Einsatz benutzt und beschädigt wurden, sofern nicht von anderen Stellen vorrangig geleistet wird. Seite 14
Mehrleistungen Als besondere Anerkennung für ihren Einsatz zum Wohle der Allgemeinheit erhalten die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren sogenannte Mehrleistungen, die in der Satzung des Bayer. GUVV festgelegt sind. Seite 15
Mehrleistungen Mehrleistungen während der Heilbehandlung Abdeckung des Unterschiedsbetrags zwischen Verletztengeld und dem Verdienstausfall (netto), in der Regel entstehen dadurch keine Einkommenseinbußen, derzeitige Höhe 20,47 EUR/Tag der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit. Seite 16
Mehrleistungen zur Rente Mehrleistungen werden für die Dauer der Rente bezahlt, gestaffelt nach der jeweiligen MdE, einmalige Entschädigung zur Rente in Höhe von 30.000 EUR, wenn MdE mindestens 80 % beträgt und wegen des Arbeitsunfalls eine Erwerbstätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann. Seite 17
Mehrleistungen zur Rente Mehrleistungen MdE Betrag MdE Betrag 100 614,00 90 552,60 80 491,20 70 429,80 60 368,40 50 307,00 40 245,60 30 184,20 25 153,50 20 122,80 Seite 18
Mehrleistungen im Todesfall Mehrleistungen einmalige Entschädigung an die Hinterbliebenen in Höhe von 15.000 EUR. Seite 19
Haftung von Feuerwehrangehörigen untereinander Gesetzliche Regelung: 105 Abs. 1 SGB VII Personen, die durch eine betriebliche Tätigkeit einen Versicherungsfall von Versicherten desselben Betriebs verursachen, sind diesen sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen nach anderen gesetzlichen Vorschriften zum Ersatz des Personenschadens nur verpflichtet, wenn sie den Versicherungsfall vorsätzlich oder auf einem nach 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 versicherten Weg herbeigeführt haben. Satz 1 gilt entsprechend bei der Schädigung von Personen, die für denselben Betrieb tätig und nach 4 Abs. 1 Nr. 1 versicherungsfrei sind. 104 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 und 3 gilt entsprechend. Seite 20
Haftung von Feuerwehrangehörigen untereinander Beispiel: Feuerwehrmann X trifft versehentlich den Feuerwehrmann Y beim Einsatz mit dem Ellenbogen im Gesicht, wobei diesem ein Zahn ausgeschlagen wird. Bayer. GUVV Kostenübernahme Zahnersatz Feuerwehrmann Y Wichtig: Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung bleiben vom Haftungsausschluss unberührt! Kein Schmerzensgeld Feuerwehrmann X Seite 21
Haftung von Feuerwehrangehörigen untereinander Sinn und Zweck des Haftungsausschlusses: Wahrung des Betriebsfriedens! Konsequenz ohne Haftungsausschluss: Jeder Feuerwehrkamerad wäre der Gefahr der zivilrechtlichen Inanspruchnahme ausgesetzt! Seite 22
Ein Fall aus der Praxis Unfallopfer: 46 Jahre alt, Trümmerbruch des linken Fersenbeins Bauhofmitarbeiter, 26.812 enst Geldleistungen während der Arbeitsunfähigkeit: Feuerwehr Bauhof Verletztengeld 47,45 47,45 Mehrleistungen 20,47 0,00 Summe täglich 67,92 47,45 Summe monatlich 2.037,60 1.423,50 Seite 23
Ein Fall aus der Praxis Unfallopfer: 46 Jahre alt, Trümmerbruch des linken Fersenbeins (MdE 20 %) Bauhofmitarbeiter, 26.812 enst Geldleistungen nach der Arbeitsunfähigkeit: Verletztenrente Mehrleistungen Summe monatlich Feuerwehr 297,91 122,80 419,71 Bauhof 297,91 0,00 297,91 Seite 24
Ein Fall aus der Praxis Unfallopfer: 46 Jahre alt, Trümmerbruch des linken Fersenbeins (MdE 20 %) Bauhofmitarbeiter, 26.812 enst Zur Sicherung des Arbeitsplatzes: Übernahme der Lohnfortzahlung ab dem ersten Tag bei unfallbedingter Erkrankung Übernahme der Kosten eines Multicar Fumo mit Kehrmaschine Seite 25
Ein Fall aus der Praxis Unfallopfer: 46 Jahre alt, Trümmerbruch des linken Fersenbeins (MdE 20 %) Bauhofmitarbeiter, 26.812 enst Weitere Leistungen: Behandlungskosten: 25.563,05 Sozialversicherungsbeiträge: 8.050,59 Fahrtkosten: 1.007,41 Seite 26
Gemeldete Unfälle 2009 3000 2500 2.392 2000 1500 1000 926 1.127 500 0 bis 5.000 Einwohner bis 20.000 Einwohner 276 bis 100.000 Einwohner 63 über 100.000 Einwohner Gesamt Seite 27
Leistungen 2009 7.000.000 6.000.000 6.278.314 5.000.000 4.000.000 3.000.000 2.000.000 1.000.000 0 Heilbehandlung 2.232.404 190.953 Berufliche Reha 2.435.368 1.371.420 48.169 Renten Mehrleistungen Sachschaden Gesamtaufwendungen Seite 28
Renten 2009 350 300 303 250 200 150 100 50 0 19 Neurenten 2009 0 Hinterbliebenenrenten 2009 55 lfd. Renten insgesamt Hinterbliebenenrenten insgesamt Seite 29
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen, Anregungen, Meinungen, Diskussion,... Seite 30