Kramer Händler Servicehandbuch GVS Agrar AG Land- und Kommunalmaschinen Im Majorenacker 11 CH-8207 Schaffhausen Tel. +41 (0)52 631 19 00 www.gvs-agrar.ch
1. Ersatzteileinformation Ob Preisdaten für den Download, Ersatzteillisten, Produktneuheiten oder Bestimmungen zu Rücklieferungen: auf der Webseite der GVS Agrar AG http://www.gvs-agrar.ch werden Sie rasch fündig. Ihre E-Mail Adresse Ihr Passwort (Webshop) Kramer Servicehandbuch - 2 - Stand 04.2014
2. Technische Dokumentation Die Bedienungsanleitungen und Werkstatthandbücher zu den von der GVS Agrar AG vertriebenen Maschinen sind für die Kramer Händler auf der Webseite der GVS Agrar AG herunterzuladen: http://www.gvs-agrar.ch. 3. Gewährleistung 3.1 Gewährleistungszeitraum Der Gewährleistungszeitraum beträgt 1000 Betriebsstunden oder 12 Monate ab Ablieferung durch die GVS Agrar AG an seinen ersten Abnehmer. Beim Ersteinsatz beim Endkunden, als Vorführmaschine oder bei Übernahme in den Mietpark ist die Maschine zu registrieren. Verkaufte Maschinen: bitte melden Sie unverzüglich die Endkundendaten an unseren Verkaufsinnendienst (J.Brauchli@gvs.ch). Vorführ- und Mietmaschinen: bitte melden Sie sich bei unserem Verkaufsinnendienst (J.Brauchli@gvs.ch) sobald Sie den ersten Service durchgeführt haben d.h. spätestens nach 100 Betriebstunden. Die Übernahme von Garantiereparaturkosten setzt die Durchführung der vorgesehenen Services voraus. Die Services sind im Servicehandbuch wird mit der Maschine mitgeliefert- einzutragen. Zu jedem Garantieantrag ist eine Kopie der erledigten Services (1. und 2.) einzureichen. Kramer Servicehandbuch - 3 - Stand 04.2014
3.2 Gewährleistungsumfang Die Gewährleistung umfasst alle Produktbestandteile, ausgenommen: Verschleißteile (Filter, Einspritzdüsen, Glühkerzen, Bremsen, etc.) Hydraulische Schnellkupplungen, Messanschlüsse Spiegel, Kabinenverglasung, Lampen und Schalter, Sicherungen Teile, die natürlichem Verschleiß unterliegen (Ketten, Zähne, Reifen, Bremsbeläge, Keilriemen etc.) Jegliche Medien (Öle; Fette; Treibstoffe; Kühlmittel; Bremsflüssigkeiten; etc.) 3.3 Gewährleistungsausschluss Zu den von der Gewährleistung keinesfalls erfassten Schäden zählen: Transportschäden Schäden durch Fremdeinwirkung (insb. Unfall) oder Naturgewalten Schäden, die die Funktion der Maschine nicht beeinträchtigen und deren Behebung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert Jegliche Folgeschäden (das sind insbesondere Transport- und Bergekosten, Ausfallzeiten oder Ersatzgeräte sowie Kosten für Auslöse, Übernachtung und diverse Zulagen, z. B. Höhen-, Staubzulagen) Der Vertragshändler hat keinen Anspruch auf Gewährleistung bei: Schäden durch den Herstellerempfehlungen widersprechende Bedienung oder Wartung der Maschine Schäden durch Eingriffe an der Maschine oder daran vorgenommenen Modifikationen (wenn vom Hersteller nicht schriftlich genehmigt) Schäden durch Verwendung von durch den Hersteller nicht freigegebenen Schmiermitteln oder Ersatzteilen Verwendung von nicht original KRAMER Ersatzteilen Schäden durch den Gebrauch von durch den Hersteller nicht freigegebenen Anbaugeräten oder Zubehörteilen Schäden durch Entfernung von Verplombungen 3.4 Ersatzteilgewährleistung Die Ersatzteilgewährleistung umfasst ausschließlich die vom Hersteller über die GVS Agrar AG gelieferten Ersatzteile (Bezugsnachweis erforderlich). Die Dauer der Gewährleistung erstreckt sich auf 12 Monate ab Lieferung durch den Hersteller. Kramer Servicehandbuch - 4 - Stand 04.2014
3.5 Abwicklung von Gewährleistungsfällen Gewährleistungsansprüche können nur bearbeitet werden, wenn der Gewährleistungsantrag innerhalb von 30 Tagen ab Schadensdatum beim Herstellerwerk gestellt wird. Dies bedeutet dass der vom Händler ausgefüllte Gewährleistungsantrag (siehe Anhang) bei der GVS Agrar AG innerhalb von 20 Tagen ab Schadensdatum eintreffen muss. Das Formular befindet sich im Händlerbereich auf der Webseite des GVS Agrar AG (siehe 1.). Nach dem Ausfüllen senden Sie bitte das Formular sowie den Servicenachweis per E-Mail an garantie.kramer@gvs-agrar.ch. 3.6 Rücksendung von Ersatzteilen Weiter müssen alle Defektteile umgehend an die GVS Agrar AG zurückversendet werden. Eine Kopie des Gewährleistungsantrags ist unbedingt dabei zu legen. Die Rücksendung an die GVS Agrar AG ist frachtfrei, vorausgesetzt Sie verwenden die dafür vorausgesehene grüne Etikette. Sämtliche zu retournierende Defektteile, müssen.: gereinigt entleert im komplett montiertem Zustand versandt werden. Komplette Aggregate, wie Hydraulikpumpen, Mobilsteuerblöcke, Fahr-, Drehgetriebe, etc. dürfen nicht zerlegt werden. Anschlüsse sind mit Verschlussstopfen zu versehen, um ein Eindringen von Schmutz zu vermeiden. (Umweltschutz - Öl ). Ölprobe: Werden nach Reparaturen Hydraulikkomponenten und / oder Hydraulikschläuche auf dem Gewährleistungsweg retourniert, ist pro Maschine eine Ölprobe mit zu senden. Die Mindestmenge beträgt 60 ml. Es sind dafür ausschließlich saubere und dafür geeignete Behälter zu verwenden. Kramer Servicehandbuch - 5 - Stand 04.2014
Wird keine Ölprobe mitgeschickt oder ist das Öl durch einen nicht sauberen Behälter verunreinigt, wird der Gewährleistungsantrag abgelehnt. Art.Nr. Behälter 1000150092 Fehlerstellen wie z.b. Risse und Poren müssen immer deutlich gekennzeichnet und in der Fehlerbeschreibung im Extranet dokumentiert werden. Wir bitten um Verständnis, dass bei nicht ordnungsgemäßer Rücksendung keine Vergütung erfolgen kann. 3.7 Motorschäden Alle Gewährleistungsarbeiten welche Dieselmotoren betreffen und Servicelevel 1 überschreiten, unterliegen einer separaten Regelung. In einem Solchen Fall wenden Sie sich bitte an die GVS Agrar AG bevor Sie die jegliche Arbeiten durchführen oder durchführen lassen. 3.8 Vergütung Gewährleistungsarbeiten, die von Kramer-Werke GmbH als solche anerkannt werden, werden von der GVS Agrar AG wie folgt vergütet: Arbeitszeit: Fr. 60.00 pro Stunde Anfahrt: Fr. 60.00 pro Stunde (maximal 3 Stunden) Fahrt: Fr. 0.75 pro Kilometer Anhang: - Kramer Garantieformular Kramer Servicehandbuch - 6 - Stand 04.2014
Kramer Servicehandbuch - 7 - Stand 04.2014
Bei Fragen sind wir gerne für Sie da: GVS AGRAR AG Land- und Kommunalmaschinen Im Majorenacker 11 CH-8207 Schaffhausen Tel. +41 52 631 19 00 info@gvs-agrar.ch www.gvs-agrar.ch Kramer Kundendienst: Tel. +41 52 631 1926 Kramer Ersatzteile: Tel. +41 52 631 1934 Kramer Servicehandbuch - 8 - Stand 04.2014