Rechtsanwalt, M. A. Alexander Rychter Verbandsdirektor An die Vorstände und Geschäftsführungen der Wohnungsgenossenschaften im VdW Rheinland Westfalen Düsseldorf, 21. Februar 2018 VDRy/ST/al Veranstaltungsreihe am 22. März 2018 in Moers Sehr geehrte Damen und Herren, auch in diesem Jahr werden wir im Rahmen der ganztägigen Veranstaltungsreihe Aktuelles Genossenschaftsrecht des VdW Rheinland Westfalen wieder aktuelle genossenschaftsspezifische Rechtsthemen aufgreifen. Im Blickpunkt steht unter anderem die aufgrund der im Juli 2017 in Kraft getretenen Novellierung des Genossenschaftsgesetzes vorgenommene Änderung der GdW-Mustersatzung (Stand 2018), die der GdW den Mitgliedsgenossenschaften zeitnah in Form einer Synopse zur Verfügung stellen wird. Wir laden Sie und Ihre Mitarbeiter daher herzlich zu unserer Tagung am 22. März 2018 von 09.30 Uhr bis 16.00 Uhr im Hotel Moers van der Falk, Krefelder Straße 169, 47447 Moers ein. Gerne empfangen die Referenten Eva Appelmann und Sebastian Tackenberg, Referat für Rechtsangelegenheiten des VdW Rheinland Westfalen, die Teilnehmer bereits ab 9:30 Uhr mit einem Begrüßungskaffee. Die Veranstaltung beinhaltet folgende Schwerpunkte: Anpassung der GdW-Mustersatzung Aufgrund der Änderung des Genossenschaftsgesetzes im Juli 2017 wurden einige Anpassungen der GdW-Mustersatzung erforderlich, die wir in der Veranstaltung erläutern werden. In diesem Zusammenhang werden wir zudem auf die jeweiligen Gesetzesgrundlagen eingehen. Wiederholungen zu unseren Veranstaltungen im Jahr 2017, in denen die Änderungen des Genossenschaftsgesetzes bereits erläutert wurden, werden wir hierbei soweit möglich vermeiden. Den Teilnehmern wird eine Synopse der Mustersatzung (einschließlich der Wahlordnung bei Genossenschaften mit Vertreterversammlung sowie der Geschäftsordnungen) zur Verfügung gestellt.
Aktuelle Fragestellungen aus der Rechtsberatung der Mitgliedsgenossenschaften Die Referenten sind täglich mit der Beratung der Mitgliedsgenossenschaften in Fragen des Genossenschaftsrechtes sowie sonstiger Rechtsgebiete befasst und erfahren hierbei von Fragestellungen, die für eine Vielzahl anderer Genossenschaften relevant sein könnten: Wer muss beispielsweise für die Umsatzsteuer aufkommen, wenn Aufsichtsräte nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung fallen? Darf eine Genossenschaft Glücksspiele veranstalten? Wie ist zu verfahren, wenn sich Vorstand und Aufsichtsrat bei der Gestaltung der Tagesordnung nicht einigen können? Im Rahmen der Veranstaltung werden die vorstehend (nicht abschließend aufgezählten) Fragestellungen erläutert. Neben sachgerechten und praktikablen Lösungen wird zudem aufgezeigt, wie die Probleme von Anfang an vermieden werden können. Zuständigkeit des Vorstands/des Vorstandsmitglieds, das Handeln des Vorstandes sowie die Vertretung der Genossenschaft durch Mitarbeiter Im zweiten Teil der Veranstaltung rückt der äußerst praxisrelevante Bereich des Handelns des Vorstands und der Mitarbeiter einer Genossenschaft sowohl im genossenschaftsinternen Bereich als auch bei der Vertretung der Genossenschaft in den Blickpunkt. Beleuchtet wird hierbei unter anderem, in welchem Maße eine Arbeitsaufteilung unter einzelnen Vorstandsmitgliedern sowie eine Delegierung an Mitarbeiter zulässig ist sowie in welchen Fällen eine Beschlussfassung durch den Vorstand erforderlich bleibt und was hierbei aus formeller Sicht zu beachten ist. Die Referenten werden außerdem erläutern, auf welche Arten die Genossenschaft rechtsgeschäftlich gegenüber Dritten handeln kann und was hierbei zu beachten ist (z. B. Anmeldung einer Prokura, Erteilung einer Vollmacht). Eine Stärkung und Gelegenheit zum gegenseitigen Austausch bieten ein gemeinsames Mittagessen sowie eine Pause mit Kaffee und Kuchen. Wir hoffen, die Tagung findet auch in diesem Jahr wieder Ihr Interesse. Mit freundlichen Grüßen Alexander Rychter Verbandsdirektor 2
Aktuelles Genossenschaftsrecht Donnerstag, 22. März 2018 in Moers 3
Veranstaltungsreihe Termin und Ort: Zielgruppe: Donnerstag, 22. März 2018, 9.30 Uhr bis 16.00 Uhr Hotel Moers van der Falk Krefelder Straße 169, 47447 Moers Tel.: 02841 146-0 Vorstände und Aufsichtsräte von Wohnungsgenossenschaften sowie Mitarbeiter/innen, die sich mit genossenschaftsrechtlichen Fragestellungen befassen Inhalt: 1. Anpassung der GdW-Mustersatzung (Stand 2018) 2. Aktuelle Fragestellungen aus der Rechtsberatung der Genossenschaften 3. Handeln und Zuständigkeit als Vorstand/Vorstandsmitglied sowie die Vertretung der Genossenschaft durch Mitarbeiter Referenten: Methoden: Teilnahmegebühren: RAin Eva Appelmann, VdW Rheinland Westfalen, Düsseldorf RA Sebastian Tackenberg, VdW Rheinland Westfalen, Düsseldorf Vortrag, Diskussion, Fallbeispiele 170 Euro inkl. Tagungsgetränken und Mittagessen. Zahlung der Teilnahmegebühr erst nach Erhalt der Rechnung, die als Teilnahmebescheinigung gilt. Abmeldungen sind schriftlich vorzunehmen. Bei Abmeldung in den letzten 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Ausfallpauschale von 50 Prozent der Tagungsgebühr erhoben. Bei Nicht- Teilnahme ohne vorherige schriftliche Abmeldung wird die gesamte Teilnahmegebühr fällig. Anmeldungen: VdW Rheinland Westfalen Martina Ressel Postfach 24 01 14 40090 Düsseldorf Fax: 0211 16998-50 Wir weisen darauf hin, dass die Anzahl der Teilnehmer begrenzt ist. Sollte die Kapazitätsgrenze erreicht sein, würde der Zeitpunkt des Eingangs zu Grunde gelegt. Informationen: RAin Eva Appelmann, Tel.: 0211 16998-19 RA Sebastian Tackenberg, Tel.: 0211 16998 59 Parken: Im Hotel Moers van der Falk stehen 250 kostenfreie Parkplätze zur Verfügung 4
Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e. V. Martina Ressel Goltsteinstraße 29 40211 Düsseldorf Anmeldungen per Fax an: 0211 16998-50 Tagung am Donnerstag, 22. März 2018, in Moers Wir nehmen an der Veranstaltung mit folgenden Personen teil Namen: Unternehmen: (Stempel) Die Teilnahmegebühr beträgt pro Person 170,00 Euro, die wir nach Erhalt der Rechnung auf das Konto bei der Stadtsparkasse Düsseldorf, IBAN: DE 3005 0110 1006 4313 55 unter dem Stichwort Aktuelles Genossenschaftsrecht 2018 überweisen. Uns ist bekannt, dass Abmeldungen schriftlich vorzunehmen sind und im Falle einer Abmeldung während der letzten sieben Tage vor dem Termin eine Ausfallpauschale in Höhe von 50 Prozent der Teilnahmegebühr erhoben wird bzw. bei Nicht-Teilnahme ohne vorherige schriftliche Abmeldung die gesamte Teilnahmegebühr fällig wird. Ort/Datum Unterschrift 5