Übernahmeantrag KITA-Beiträge / Erlassantrag Hortgebühren an das Landratsamt Greiz / Jugend- und Sozialamt Dr.-Rathenau-Platz 11, 07973 Greiz



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Transkript:

Seite 1 Stand Januar 2012 Übernahmeantrag KITA-Beiträge / Erlassantrag Hortgebühren an das Landratsamt Greiz / Jugend- und Sozialamt Dr.-Rathenau-Platz 11, 07973 Greiz Eingangsvermerke der Behörde Antragsteller (immer ein leibliches oder Adoptivelternteil bei dem das Kind/die Kinder lebt/leben) Anschrift Telefonnummer(n) 1) Hiermit beantrage ich für mein Kind / meine Kinder 1. Kind (für das Übernahme / Erlass beantragt wird) vorgesehenes Einschulungsjahr die Übernahme des KITA-Beitrages den Erlass der Hortgebühren Bezeichnung der KITA/Hort Ort /Monat /Monat Erstantrag 2. Kind (für das Übernahme / Erlass beantragt wird) Folgeantrag vorgesehenes Einschulungsjahr die Übernahme des KITA-Beitrages den Erlass der Hortgebühren /Monat /Monat Bezeichnung der KITA/Hort Ort Erstantrag Folgeantrag 3. Kind (für das Übernahme / Erlass beantragt wird) vorgesehenes Einschulungsjahr die Übernahme des KITA-Beitrages den Erlass der Hortgebühren /Monat /Monat Bezeichnung der KITA/Hort Ort Erstantrag Folgeantrag Ich füge die Geburtsurkunden aller Kinder bei. (Wenn der Vaterschaftseintrag fehlt, bitte auch die Vaterschaftsanerkennung [Urkunde oder Gerichtsbeschluss] vorlegen.) weitere Anlagen - Bestätigung KITA / Hort Zutreffendes bitte ankreuzen! Ort, Datum Unterschrift Antragsteller / Antragstellerin

Seite 2 Stand Januar 2012 2) Für meinen Antrag mache ich folgende weitere Angaben (Bitte Merkblatt beachten!) 2a) haushalts- und elternbezogene Daten Das Kind lebt zusammen mit Mutter und Vater im selben Haushalt überwiegend im Haushalt der Mutter überwiegend im Haushalt des Vaters Mutter Anschrift Vater Anschrift Alle weiteren Personen im Haushalt der Eltern / des Elternteils (z. B. weitere Kinder, Lebensgefährten, Lebenspartner, Stiefelternteile, usw.) 2b) notwendige Berechnungsdaten Hinweis Zutreffendes bitte ankreuzen! Besonderheiten bitte auf einem zusätzlichen Blatt mitteilen. Alle Angaben sind mit Belegen nachzuweisen. Fehlen Angaben / Belege oder sind diese unvollständig, so werden diese nachgefordert. Beachten Sie unvollständige Angaben verlängern die Bearbeitungszeit! Angaben zum Einkommen Nettoverdienst ALG I oder ALG II Renteneinkommen (Witwen-, Waisen-, Unfalloder Altersrente) Kindergeld gesamt Kinderzuschlag BAföG / BAB Unterhaltsvorschuss zufließende Unterhaltszahlungen für Antragsteller und Kinder (gesamt) Bundeselterngeld Einkommen aus selbständiger Tätigkeit Existenzgründerzuschuss Einkommen aus Vermietung und Verpachtung sonstige Einkünfte Antragsteller/in (immer ausfüllen!) Betrag Belege beantragt Partner/in (wenn er/sie zugleich Elternteil und mit im gleichen Haushalt wohnt) Betrag Belege beantragt

Seite 3 Stand Januar 2012 Angaben zu Aufwendungen einfache Fahrtstrecke zum Arbeitsort tatsächlicher Arbeitsort, wenn abweichend von der Arbeitgeberadresse Aufwendungen für Fahrten mit öffentl. Verkehrsmitteln km Antragsteller/in Partner/in (wenn er/sie zugleich Eltern- (immer ausfüllen!) teil und mit im gleichen Haushalt wohnt) Betrag Belege beantragt Betrag Belege beantragt Beiträge f. Berufsverbände doppelte Haushaltsführung Ort PLZ Straße km Ort PLZ Straße zu zahlender Unterhalt an and. Partner, and. Kinder private Haftpflichtversicher. (ohne KFZ-Haftpflicht) private Unfallversicherung Hausratversicherung Riesterrente nur Selbständige private Kranken- und Pflegeversicherung nur Selbständige private Altersvorsorge wohnungsbezogene Antragsteller/in Angaben (immer ausfüllen!) Betrag Belege - bei bestehendem Mietverhältnis beantragt Partner/in (wenn er/sie zugleich Elternteil und mit im gleichen Haushalt wohnt) Betrag Belege beantragt Kaltgrundmiete "kalte" Nebenkosten (ohne Strom/Heizung/ Warmwasser) Wohngeld - bei Haus- oder Wohneigentum Eigentumsnachweis Grundbuchauszug Grundbuchauszug Grundsteuer Wasser-/Abwassergebühren Wohngebäudeversicherung Müllgebühren Schornsteinfegergebühren Zinsbelastung für Baukredite Lastenzuschuss (=Wohngeld für Eigentümer)

Seite 4 Stand Januar 2012 3) Zu meinem Antrag und den Angaben zu den Berechnungsdaten gebe ich folgende Erklärungen ab Ich erkläre, dass die in diesem Antrag und den Datenblättern gemachten Angaben in allen Punkten wahr und vollständig sind. Insbesondere habe ich keine Einkommensbestandteile verschwiegen und wahre Angaben zum Bezug oder Nichtbezug von Wohngeld und Lastenzuschuss gemacht. Mir ist bekannt, dass wissentliche Falschaussagen und das vorsätzliche Verschweigen von rechtserheblichen Tatsachen im Sinne des 263 StGB strafbar sind und bei den Strafverfolgungsbehörden zur Anzeige gebracht und von dort verfolgt werden können. Ich verpflichte mich, Änderungen in den hier angegebenen Einkommens- und/oder Familienverhältnissen, sowie Änderungen im Bezug auf das Betreuungsverhältnis und den Betreuungsumfang/die Betreuungszeit dem Jugend- und Sozialamt unverzüglich mitzuteilen. Ich erkläre, dass ich das Jugend- und Sozialamt (Fr. Falk, Tel. 03661-876362) unverzüglich informieren werde, wenn Kosten der Kinderbetreuung im Rahmen von Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen ganz oder teilweise durch die Agentur für Arbeit oder einem anderen Maßnahmeträger übernommen werden. Hiermit beantrage ich, dass die ganz oder teilweise übernommenen Kosten- oder Teilnahmebeiträge vom Landratsamt direkt an den Träger der Kindertagesstätte überwiesen werden. Meinen Auszahlungsanspruch trete ich insoweit an den Träger der KITA ab. Ich erkläre, dass dem Träger der KITA die Höhe und der Zeitraum der bewilligten Übernahme mitgeteilt werden darf. Er soll eine Bescheidausfertigung erhalten. Von den Ausführungen im Merkblatt zu diesem Antrag habe ich Kenntnis genommen. Ort, Datum Unterschrift Antragsteller / Antragstellerin Die Abgabe der Unterlagen ist möglich per Post Landratsamt Greiz Jugend- und Sozialamt Dr.-Rathenau-Platz 11 07973 Greiz oder persönlich Landratsamt Greiz Jugend- und Sozialamt Ebene 4, Zimmer 414, Frau Falk Weberstraße 01 07973 Greiz Telefon Fax E-Mail 03661/876-362 03661/876-77367 jugendamt@landkreis-greiz.de Sprechzeiten Dienstag 0900-1200 und 1400-1700 Donnerstag 0900-1200 und 1400-1800 Hinweis Dieses Antragsformular liegt in den Kindertagesstätten zur Mitnahme bereit. Weiter kann es im Internet unter http//www.landkreis-greiz.de/ heruntergeladen werden. Klicken Sie hier auf " Landratsamt Greiz" -> "Verwaltungs & Service" -> "Ämter" -> "Jugend- und Sozialamt" (Den Link für den Download finden Sie rechts.)

Anlage 1 Stand Januar 2012 KITA Träger (immer angeben) An das Landratsamt Greiz Jugend- und Sozialamt / 50.4.15 Dr.-Rathenau-Platz 11 07973 Greiz Bestätigung der Kindertagesstätte / des Hortes I. Das Kind / die Kinder 1. 2. 3. geb. am wohnhaft in besucht / besuchen unsere Einrichtung ab / seit bis vorauss. ganztags halbtags II. Der Kostenbeitrag / Teilnahmebeitrag (Hortgebühr) je Kind beträgt monatlich (Ohne Essengeld! Ohne Gast- und Fremdkindbeträge!) ganztags halbtags III. Der Kostenbeitrag wird in folgendem Zeitraum von bis gar nicht oder nur teilweise gefordert. IV. Für den Fall der Direktüberweisung an den Träger der KITA teilen wir folgende Bankverbindung mit Institut BLZ Kontonummer ggf. Verwendungszweck Ort, Datum Unterschrift (i. d. R. KITA-Leiter oder Beauftragter des Trägers)

Liebe Eltern, Anlage 2 Stand Februar 2012 Merkblatt / Informationsblatt KITA / Hort zur Übernahme von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertagesstätten und zum Erlass von Hortgebühren die Bereitstellung eines KITA-Platzes ist eine Jugendhilfeleistung. Dafür verlangen die Träger der Einrichtungen von Ihnen einen pauschalierten Kostenbeitrag (auch Elternbeitrag oder Teilnahmegebühr genannt). Wenn Sie nun der Meinung sind, dass Sie den verlangten Elternbeitrag finanziell nicht tragen können, so können Sie einen Antrag auf Übernahme beim Jugendamt des Landkreises Greiz stellen. Auf Ihren Antrag hin prüfen wir hier, ob der von Ihnen verlangte Elternbeitrag Ihnen auch tatsächlich zugemutet werden kann oder ob der Landkreis diesen Beitrag ganz oder teilweise für Sie übernimmt. Der Gesetzgeber hat dafür eine umfangreiche Prüfung vorgesehen und es sind wirklich viele Angaben notwendig, die von Ihnen nachgewiesen und belegt werden müssen. Bei der Berechnung wird das Nettofamilieneinkommen ermittelt und um bestimmte Aufwendungen bereinigt. Dann wird eine individuelle Einkommensgrenze berechnet, bei der die Kaltmiete, die kalten Nebenkosten und evtl. Wohngeld eine Rolle spielen. Bei Überschreitung der Einkommensgrenze sind derzeit bis zu 50% des übersteigenden Betrages als zumutbarer Eigenanteil von Ihnen selbst zu tragen. Die Restbeträge bis zur Höhe der von Ihnen verlangten pauschalierten Elternbeiträge werden vom Landkreis Greiz übernommen. Bei Unterschreitung der Einkommensgrenze ist Ihnen die Aufbringung der Mittel eben gerade nicht zuzumuten und es wird der volle Elternbeitrag vom Landkreis übernommen. Unabhängig von diesen Berechnungen sind jedoch zusätzlich alle extra für eine Kinderbetreuung ausgereichten zweckgebundenen Mittel anderer Stellen einzusetzen. Gleiches gilt für die vom Schulverwaltungsamt mit Bescheid festgesetzten Hortgebühren. Da es um eigene Gebührenforderungen des Landkreises geht, ist hier nicht die Übernahme, sondern der vollständige oder nur teilweise Erlass der Gebühr nach den gleichen Regeln zu prüfen. zum Verfahren Es ist ein schriftlicher Antrag an das Landratsamt Greiz notwendig, dem möglichst alle notwendigen Belege und Nachweise beizufügen sind. Zur Vereinfachung haben wir ein Antragsformular entworfen, das man in den KITA s oder beim Landratsamt erhält. Achtung Wir können nur vom Tag des Antragseinganges für Zeiträume in die Zukunft bewilligen, also nicht für zurückliegende Zeiträume! Fehlen Angaben / Belege / Nachweise oder sind sie unvollständig, so können wir faktisch nichts berechnen. Sie werden dann unter Fristsetzung zum Nachreichen von Daten und Belegen aufgefordert. Wenn Sie die Unterlagen nicht fristgemäß vervollständigen, wird die Bearbeitung eingestellt und die Leistung bis zur Nachholung der fehlenden Mitwirkung versagt. Wenn die Unterlagen zum Antrag dann vervollständigt worden sind, so erfolgt die Berechnung und danach die ganz oder teilweise Bewilligung bzw. die Ablehnung Ihres Antrages. wichtige Hinweise und Erläuterungen zum Ausfüllen des Formulars zu 1) Die erste und die letzte Seite des Formulars, sind der eigentliche Antrag. Die letzte Seite muss unterschrieben sein. Wenn es Ihnen also auf den Eingangstag ankommt, so muss die erste und die letzte Seite unterschrieben im Landratsamt eingehen, um Ausgangspunkt für eine Bewilligung zu sein. Eventuell fehlende Angaben auf den Innenseiten (Seiten 2 und 3) des Formulars würden dann nachgefordert werden. zu 2) In die 2. und 3. Seite des Formulars sind die zur Berechnung notwendigen Angaben / Daten einzutragen. Ihre Angaben müssen Sie mit geeigneten Belegen nachweisen. Beachten Sie dazu bitte unbedingt die Rückseite dieses Merkblattes. zu 3) Auf dem letzten Blatt des Formulars geben Sie zusätzlich noch entsprechende Erklärungen ab und unterschreiben den eigentlichen Antrag.

Welche Belege müssen Sie nun beifügen? Zum Nachweis der Einkommensangaben Anlage 2 Stand Februar 2012 Nettoverdienst letzte 6 Verdienstbescheinigungen vor dem Monat der Antragstellung (Sind weniger Lohnzettel vorhanden, dann alle. Es wird aus den Nettoverdiensten ein Durchschnitt gebildet, der für den zukünftigen Bewilligungszeitraum gleichbleibend angesetzt wird.) Sozialleistungen (z. B. ALG I und II, BAföG, BAB, Renten, Zuschüsse ) gültige und vollständige Bewilligungsbescheide (Das ist insbesondere bei den ALG II- Bescheiden zu beachten, die aus vielen Seiten bestehen können.) Kindergeld und Kinderzuschlag Bescheid und zusätzlich ein Kontoauszug als Zahlnachweis zufließender Unterhalt Kontoauszug als Zahlnachweis Einkommen von Selbständigen Gewerbeanmeldung bzw. ein Freiberuflernachweis (des Finanzamtes) die letzen 3 vorliegenden Einkommensteuerbescheide Bilanzen bzw. Gewinn- und Verlustrechnungen für die Jahre, für die noch kein Einkommensteuerbescheid vorliegt zum Nachweis abziehbarer Aufwendungen Fahrtaufwendungen Dauerfahrkarten u. ä. bei Benutzung öff. Verkehrsmittel (PKW-Fahrtkosten werden über Kilometerpauschalen für einfache Fahrtstrecke erfasst) Beiträge zu Berufsverbänden (Gewerkschaften usw.) Kontoauszüge als Zahlnachweis doppelte Haushaltsführung auswärtiger Mietvertrag zu zahlender Unterhalt Urkunden / Beschlüsse und Vergleiche (Unterhaltstitel) und Kontoauszug als Zahlnachweis Versicherungen aktuelle Policen und Kontoauszug als Zahlnachweis Riesterrente Riestervertrag und ein Riester-Zertifikat des jeweiligen Finanzdienstleisters Zum Nachweis der wohnungsbezogenen Angaben Miethöhe/ Höhe der kalten Mietnebenkosten Mietvertrag und evtl. vom Vermieter bestätigte Aufsplittung der Nebenkosten, wenn diese nicht schon im Mietvertrag erkennbar ist bei Eigentum an Häusern und Wohnungen Es sind die so genannten Hauslasten nachzuweisen mit Grundsteuerbescheid Bescheiden der Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsträger Bescheid des Müllentsorgungsträgers Schornsteinfegerrechnungen eines Jahreszyklus Wohngebäudeversicherungspolice mit Kontoauszug als Zahlnachweis Baukreditverträgen und zugehörigen Jahreskontoauszügen mit getrennter Darstellung von Tilgungszahlungen und Zinsbelastungen Wohngeld oder Lastenzuschuss aktueller und vollständiger Bescheid der Wohngeldstelle Fehlen notwendige Belege oder sind sie unvollständig, so werden sie von Ihnen nachgefordert. Das verzögert die Bearbeitung deutlich. Sie sind mitwirkungspflichtig.