SCHULBERATUNG AKTUELL Informationsblatt der Staatlichen Schulberatungsstelle für die Oberpfalz Ausgabe 1 Mai 2018 Inhalt: Seite A) Fachinformationen 1. Neues zum Thema Lese-Rechtschreib-Störung : Beantragung der Gewährung eines Nachteilsausgleichs bzw. Notenschutzes 2. Antragserfordernis hinsichtlich Vermerk über erfolgreichen Abschluss der Mittelschule 3. Veröffentlichung der S3-Leitlinie zur Diagnostik und Behandlung der Rechenstörung 4. Veröffentlichung der aktualisierten Broschüre Kinder mit besonderen Schwierigkeiten beim Rechnenlernen 2 2 3 3 B) Veranstaltungshinweise 1. Aktuelle Fortbildungsangebote der Staatlichen Schulberatungsstelle 2. Externe Veranstaltungen 4 5 Schulberatung aktuell Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz - Mai 2018 1
A) Fachinformationen 1. Neues zum Thema Lese-Rechtschreib-Störung : Beantragung der Gewährung eines Nachteilsausgleichs bzw. Notenschutzes Aus der Dienstbesprechung der Leiterinnen und Leiter der Staatl. Schulberatungsstellen (MR Zerpies): Bezüglich des Übertritts an weiterführende Schulen wird auf folgenden Sachverhalt hingewiesen: Wenn im Rahmen der Anmeldung im Anmeldeformular ein Feld Lese-Rechtschreib-Störung angekreuzt ist und ein fachärztliches Zeugnis abgegeben wurde, ist dies als Antrag auf Gewährung von Notenschutz auszulegen. In jedem Fall hätte die Schule dann die Verpflichtung nachzufragen, ob dies als Antrag auf Gewährung von Notenschutz zu werten ist. Unterlässt sie dies, sollte dem Schüler daraus kein Nachteil entstehen, da die Auslösung und die Klärung des Missverständnisses in der Sphäre der Schule liegen. Umgekehrt haben die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern die Obliegenheit schon nach der Korrektur der ersten (spätestens zweiten) Leistungserhebung auf den ( vermeintlich gestellten ) Antrag hinzuweisen. Dann wird sich das Problem auch im Nachhinein lösen lassen. Das Verfahren der Überprüfung der Lese-Rechtschreib-Störung muss dann zügig durchgeführt werden und nötigenfalls die Korrektur der ersten Leistungserhebung auf dessen Grundlage neu erfolgen. 2. Antragserfordernis hinsichtlich Vermerk über erfolgreichen Abschluss der Mittelschule Bezüglich des Antragserfordernisses in den einzelnen Schularten hinsichtlich des erfolgreichen Abschlusses der Mittelschule gilt aktuell Folgendes: Realschule: Gemäß 31 Abs. 9 Satz 2 RSO neu ist in Jahreszeugnissen, die den Anforderungen des 20 der Mittelschulordnung(MSO) entsprechen, folgender Vermerk einzutragen: Die mit diesem Zeugnis nachgewiesene Schulbildung schließt die Berechtigung des erfolgreichen Abschlusses der Mittelschule ein. Das frühere Antragserfordernis wurde bei der aktuellen RSO/BaySChO Änderung also gestrichen (vgl. auch: PPP zu den Dienstbesprechungen der Staatl. Schulberatungsstelle für die Oberpfalz im Schuljahr 17/18) Mittelschule: Das Antragserfordernis bei den M-Zügen der Mittelschule ( 54 Abs. 1 Satz 2 MSO) wird im Zuge der Änderungen zum Schuljahr 2018/19 gestrichen werden. Berufliche Schulen: Das Antragserfordernis in BSO, WSO und FOBOSO fällt weg bzw. wird beim Neuerlass nicht aufgenommen. Gymnasium: Im Gymnasialbereich bleibt das Antragserfordernis erhalten ( 39 Abs. 9 GSO)! Schulberatung aktuell Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz - Mai 2018 2
3. Veröffentlichung der S3-Leitlinie zur Diagnostik und Behandlung der Rechenstörung Am 13. März 2018 wurde die neue S3-Leitlinie zur Diagnostik und Behandlung der Rechenstörung veröffentlicht und in einer Interdisziplinären Fachtagung Dyskalkulie von der Wissenschaft in die Praxis an der LMU am 16.03.2018 vorgestellt. Auf folgender Seite ist ein Download der Langform der Leitlinie sowie des Leitlinienreports möglich: http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/028-046.html Für die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Rechenstörung gelten an bayerischen Schulen weiterhin die bisher bekannten Regelungen; vgl. auch https://www.isb.bayern.de/download/20057/handbuch_individuelle_unterstuetzung_nachteilsausgleich _notenschutz.pdf 4. Veröffentlichung der aktualisierten Broschüre Kinder mit besonderen Schwierigkeiten beim Rechnenlernen Die Broschüre Kinder mit besonderen Schwierigkeiten beim Rechnenlernen. So unterstützen Lehrkräfte in der Grundschule wurde im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus von Arbeitskreis Schulberatung in Bayern: Kinder mit besonderen Schwierigkeiten beim Rechnenlernen im Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung erarbeitet und im Februar 2016 erstmals veröffentlicht. Die Handreichung möchte konkrete Anregungen zur genauen Beobachtung und schrittweisen Begleitung mathematischer Lernprozesse geben und liefert über aktuelles Hintergrundwissen sowie passgenaue Lernangebote wertvolle Hinweise für die Unterrichtspraxis. Nun liegt eine überarbeitete Version der Broschüre vor, die aktualisierte Informationen zum Thema Schulische Unterstützungssysteme beinhaltet. In diesem Zusammenhang stellt sie auch die Möglichkeiten der Unterstützung durch Förderlehrkräfte und durch die seit dem Schuljahr 2017/18 bestehenden 23 Förder- und Beratungsstellen für Kinder mit besonderen Schwierigkeiten im Lernen von Mathematik an Staatlichen Schulämtern dar. Außerdem wurden die Ausführungen zu den Vorgaben und Rechtsvorschriften bzgl. der individuellen Unterstützung und der Leistungserhebung und -bewertung von Kindern mit besonderen Schwierigkeiten im Rechnenlernen überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. Die aktualisierte Broschüre ist als Download erhältlich unter: http://www.isb.bayern.de/schulartspezifisches/materialien/rechenschwierigkeiten Schulberatung aktuell Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz - Mai 2018 3
B) Veranstaltungshinweise 1. Aktuelle Fortbildungsangebote der Staatlichen Schulberatungsstelle (mit freien Plätzen) a) Für folgende Fortbildung mit der Zielgruppe Lehrkräfte, Beratungslehrkräfte und SchulpsychologInnen läuft derzeit die Anmeldung. Es stehen noch freie Plätze zur Verfügung. Anmeldung in FIBS möglich unter der Lehrgangsnr. A 463-0/18/126 noch bis 18.05.2018: Der TEACCH-Ansatz als Möglichkeit der Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Strukturierungsproblemen Die Abkürzung TEACCH steht für Treatment and Education of Autistic and related Communication handicapped Children. Der in North Carolina entwickelte pädagogisch- therapeutische Ansatz hat weltweit Anerkennung und Verbreitung gefunden. Das Programm dient der Unterstützung von Personen mit Problemen in der Strukturierung. Wesentliche Aspekte sind dabei die räumliche und die zeitliche Strukturierung sowie die Gestaltung des Arbeitsmaterials. In der Veranstaltung werden zunächst Ursprung und Intention des TEACCH-Ansatzes erläutert. Anhand von praktischen Beispielen sollen im Anschluss daran Möglichkeiten der Umsetzung im Schulalltag mit Schülern aufgezeigt werden, die Schwierigkeiten in den Bereichen Strukturierung und Handlungsplanung haben, z. B. aufgrund einer Autismus-Spektrum- Störung oder einer AD(H)S. Datum: Dienstag, 19.06.2018, 9.00 16.00 Uhr Veranstaltungsort: Bischof-Wittmann Schule, Johann-Hösl-Str. 2, 93053 Regensburg Referentinnen: StRin FS Elfriede Eder, MSD-A; StRin FS Eileen Weiser-Raith, MSD-A b) Die Fortbildung Beratung von hochbegabten Kindern und Jugendlichen mit Herrn Prof. Dr. Detlef Rost am 26. 06. 2018 am Gymnasium Lappersdorf ist leider ausgebucht! c) Aufgrund entsprechender Anfragen soll im neuen Schuljahr eine neue Fallbesprechungsgruppe für Beratungslehrkräfte entstehen. Angesprochen sind vor allem Beratungslehrkräfte, die sich gerade in der Ausbildung befinden und solche, die erst seit Kurzem in der Beratung tätig sind: Vorankündigung: Kollegiale Fallberatungsgruppe für angehende und beginnende Beratungslehrkräfte aller Schularten Ab September 2018 bieten wir Beratungslehrkräften, die noch in der Ausbildung sind oder die Beratungstätigkeit erst seit Kurzem ausführen, die Möglichkeit, Beratungsfälle im KollegInnenkreis zu besprechen. Die Reflexion von Beratungsprozessen dient dazu, geeignete Lösungsstrategien zu entwickeln und sich systematisch auszutauschen. So kann die Fallberatung gerade am Anfang der Tätigkeit zur Professionalisierung beitragen. Schulberatung aktuell Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz - Mai 2018 4
Leitung: StRin RS Ursula Lautenschlager und OStR Dr. Benedikt Wisniewski maximale Teilnehmerzahl: 12 Termine: ein- bis zweimal im Quartal Dauer: 120 Minuten Veranstaltungsort: Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz Eine Anmeldung über FIBS für dieses neue Gruppenangebot ist noch nicht möglich. Falls Sie jedoch Interesse an einer Teilnahme haben, so bitten wir Sie bereits jetzt um kurze Rückmeldung per Mail an buero@sbopf.de bis 15. 06.2018! 2. Externe Veranstaltungen Kinder- und Jugendpsychiatrischer Abend Diagnostik und Förderung bei der Lese- und Rechtschreibstörung auf der Basis der neuen S3-Leitlinie Referent: Prof. Dr. med. Gerd Schulte-Körne, Direktor der Klinik für Kinder- u. Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie, Klinikum der Universität München Datum: Mittwoch, 16.05.2018, 18.30 20.00 Uhr Veranstaltungsort: Bezirksklinikum Regensburg, IBP Hörsaalgebäude Haus 8 Teilnahmegebühr: 10 Anmeldung möglich über folgenden Link: https://ibp.medbo.de/default.aspx?act=det&pid=2046671287kid=851213021 Schulberatung aktuell Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz - Mai 2018 5