Schlechte Traditionen in der Organisation der Erziehungshilfe: was wir aus der Geschichte lernen können

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Transkript:

Schlechte Traditionen in der Organisation der Erziehungshilfe: was wir aus der Geschichte lernen können Prof. Dr. Carola Kuhlmann Fachforum 2: Organisation und Kinderrechte 1

Ausgangspunkt Betrachten wir die Fälle von Machtmissbrauch und Missachtung von Kinderrechten in der früheren Heimerziehung, so lag das Versagen nicht nur im persönlichen Handeln von ErzieherInnen, sondern hatte sozusagen System. Jugendamt und Vormundschaftsgerichte einerseits, die Jugendhilfeträger und Heime andererseits haben oftmals bei der Veranlassung, Überwachung und Durchführung von Erziehungshilfen versagt: es gab eine Verantwortungskette oder besser gesagt ein Kette der mangelhaften Verantwortung.

Forschungsstand: Publikationen - Landeswohlfahrtsverband Hessen 2006 u.a. über den Kalmenhof - Kuhlmann 2008: So erzieht man keinen Menschen (Kooperation mit Neukir.V.) - Benad/Schmuhl/Stockhecke 2009 über Endstation Freistatt, - Pötzsch 2009 über die Kinderheime der AWO in Niedersachsen, - Landschaftsverband Rheinland 2010 über das LJA und die eigenen Heime, - Damberg/Frings/Jähnichen/Kaminsky 2010 über Mutter Kirche und Vater Staat - Schrapper/John 2010 über das Erziehungsheim Glückstadt, - Abschlussbericht des RTH mit jur., päd. und psych. Expertisen 2010 - Kuhlmann 2011 über die Heime der Stadt Hannover, - Winkler/Schmuhl 2011 über evangelische Heime in Niedersachsen, - Frings/Kaminsky 2012 über die konfessionelle Heimerziehung - Arbeitskreis zur Aufarbeitung der Heimerziehung im Land Bremen (AK) 2012) - Kraul u.a. 2012 über Heimerziehung in Niedersachsen

Forschungsstand: Publikationen Stadler, Stadler, Lena u.a 2011: Repräsentativbefragung Sexueller Missbrauch, Forschungsbericht Nr. 118, http://opus.kobv.de/zlb/volltexte/2013/20197/pdf/fob118.pdf Fegert, Jörg M. u.a. 2013: Sexueller Kindesmissbrauch - Zeugnisse, Botschaften, Konsequenzen. Ergebnisse der Begleitforschung für die Anlaufstelle der unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Weinheim/Basel: Beltz Zimmer, Andreas u.a. 2014: Sexueller Kindesmissbrauch in kirchlichen Institutionen - Zeugnisse, Hinweise, Prävention: Ergebnisse der Auswertung der Hotline der Deutschen Bischofskonferenz, Beltz: Juventa

Forschunsgstand: Ergebnisse Quellen aus Kirchen-, Verbands- und Behördenarchiven zeichnen ein nachvollziehbares Bild der Zustände der Heimerziehung in der Nachkriegszeit, wobei das systematische Zusammenspiel aus physischen und psychischem Nachkriegselend, Personalmangel, negativem Menschenbild, autoritärem Erziehungsverständnis und mangelnder Heimaufsicht deutlich wurde. Der RTH sprach von einer Verantwortungskette. D.h. : Kontrolle ist lästig, aber notwendig

1. Mängel in der Heimaufsicht und Berufsvormundschaft Durch die Aufarbeitung der früheren Heimerziehung wurde deutlich, dass es auf Seiten der Heimaufsicht und den Jugendämtern durchaus ein Wissen um schlechte Heime gab (oft die für die Schwierigen ), genauso gab es aber mangelnde Konsequenzen wegen der Abhängigkeiten der Jugendämter von eben diesen Heimen (weil sie die Schwierigen unterbringen mussten) und wegen der Personalunion von Berufsvormundschaft und Unterbringungsbehörde.

Artikel 19 der UN-Kinderrechtskonvention Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut.

Das Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung (2000) ein Meilenstein Solange keine klare Grenze zwischen erlaubten körperlichen Züchtigungen und Misshandlung gezogen werden konnte, blieben Übergriffe in der Grauzone, wurden bagatellisiert und entschuldigt. Klare strukturelle Vorgaben zur absoluten Gewaltfreiheit schützen die Kinder und Jugendlichen heute. Problematisch bleibt die Verwirklichung des Rechtes auf nicht-diskriminierende Behandlung.

Das Recht auf Schutz vor sexuellem Missbrauch In der Geschichte hat es immer wieder Fälle von Missbrauch durch in Heimen beschäftigte pädosexuelle Täter gegeben, die erst sehr spät aufgedeckt wurden. Das Muster war: Kindern zumeist als sexuell verwahrlost stigmatisiert wurde nicht geglaubt. Viele haben aus Scham geschwiegen (Fallbeispiele). In den 1970er Jahren wurde Pädosexualität sogar als sexuelle Emanzipation von Kindern legitimiert.

2. Erziehung versus Therapie und Strafe In Bezug auf das Verhältnis der Heime zur Jugendpsychiatrie einerseits und dem Jugendstrafvollzug andererseits wurde deutlich, dass von beiden Seiten Erwartungen an die Erziehungshilfe existieren und Behandlungsempfehlungen ausgesprochen werden, die den Kinderrechten und einer dialogischen Pädagogik zuwider laufen (Medikation, Therapie, Strafe).

Beispiel Haasenburg Was erzieherisch nicht zu legitimieren ist, wird als Therapiemaßnahme für besonders kranke Jugendliche dargestellt: z.b. die Missachtung der Privatsphäre (Lesen der Post, Wegnahme der Kleidung, Mithören von Telefonaten) Auch die sogenannten "Anti-Aggressionsmaßnahmen", die tw. Gewalttätig durchgeführt wurden, waren als Therapie legitimiert. Die Einrichtungen für die besonders Schwierigen bedürfen offenbar einer besonderen Kontrolle durch externe Fachpersonen.

3. Pädagogische Leitungsverantwortung In Bezug auf die Leitungsebene in Heimen wurde in den historischen Aufarbeitungen deutlich, wie wichtig die Verantwortung für - gutes Personal, - - die Kooperation mit Eltern und Ämtern sowie - - die Transparenz und - - die Öffnung in den Sozialraum gewesen wäre. Verwaltungslogik, Kinderrechte und pädagogische Verantwortung wiedersprechen einander häufig.

Leitungsverantwortung in Bezug auf die Auswahl und Anleitung der Mitarbeiter_innen Besondere Aufmerksamkeit verlangt auch die Gefahr, dass sich pädophile Fachkräfte bewusst in Erziehungshilfeeinrichtungen bewerben oder Kinder und Jugendliche untereinander sexuelle Gewalt ausüben: hier ist eine offensive Informationspolitik gefragt. Insgesamt war und ist Leitung in der Erziehungshilfe ein kreativer Kraftakt auch angesichts der bis heute existierenden strukturellen Ressourcenarmut, weder autoritäre, noch Laissez-Faire-Stile sind förderlich.

Nochmal: UN-Kinderrechtskonvention: Artikel 29 Erziehungsziele 1. Die Vertragsstaaten stimmen darin überein, dass die Bildung des Kindes darauf gerichtet sein muss, a) die Persönlichkeit, die Begabung und die geistigen und körperlichen Fähigkeiten des Kindes voll zur Entfaltung zu bringen; b) dem Kind Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten und den in der Charta der Vereinten Nationen verankerten Grundsätzen zu vermitteln;

Partizipativ- autoritative Erziehungsmethoden verankern Bei vielen Fachkräften bestehen Unsicherheiten darüber, wo und wie Kindern Grenzen legitimerweise gesetzt werden dürfen oder müssen. Hierzu bieten sich alle demokratisch-orientierten Weiterbildungen zum Erziehungsverhalten An, z.b. step

Artikel 39 Wiedereingliederung nach Misshandlungen Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um die physische und psychische Genesung und die soziale Wiedereingliederung eines Kindes zu fördern, das Opfer irgendeiner Form von Vernachlässigung, Ausbeutung oder Misshandlung, der Folter oder einer anderen Form grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe oder aber bewaffneter Konflikte geworden ist. Die Genesung und Wiedereingliederung müssen in einer Umgebung stattfinden, die der Gesundheit, der Selbstachtung und der Würde des Kindes förderlich ist.

1. Abschlussfrage: Wie können und müssen Jugendämter; Heime und Schulen als Organisation Kinderrechte strukturell rahmen und sichern? - Die Ergebnisse der historischen Forschung belegen die Notwendigkeit, Rechte von Kindern strukturell vorzuschreiben und möglichst konkret zu formulieren. - Abhängige Menschen, die in Heimen leben (Kinder, Jugendliche, alte Menschen), brauchen externe Ansprechpartner, denen sie von Übergriffen oder stigmatisierenden Umgangsformen berichten können (Ombudsmänner/-frauen, Beschwerdemanagement) umso notwendiger je geschlossener die Systeme sind (insbesondere in reinen Jungenheimen, bzw. -strafvollzug)

2. Abschlussfrage: Worüber müssen sich Pädagogen, junge Menschen, ihre Eltern und Leitungen immer wieder neu verständigen? Es muss auf der Ebene des Erziehungsalltags ein Konsens über erlaubte und nicht-erlaubte, auch über notwendige Grenzsetzungen und ihre Methoden immer wieder neu transparent verhandelt werden sowohl unter den Erziehenden wie auch gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen (Just Community).

Perspektiven Auf Leitungseben erfordert dies ein entschiedenes Eintreten gegen jede Form von Übergriffen und eine Unterstützung der pädagogischen Professionalität (Ausgleich Verwaltung/Ökonomie/Fachlichkeit/Menschenwürde) Die Forderung von Betroffenen ist es, die "Entdeckung des sexuellen Missbrauchs nicht als Skandal, sondern als alltägliches Problem" zu begreifen (zit. N. Fegert u.a. 2013, S. 300).