Antrag auf Zulassung als Facharzt für

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Transkript:

Zulassungsausschuss für Ärzte bei der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg Pappelallee 5, 14469 Potsdam Tel.: 0331/2309-970 Posteingangsstempel Tag des Eingangs des Antrages Antrag auf Zulassung als Facharzt für n(von (von der Geschäftsstelle der Geschäftsstelle auszufüllen) auszufüllen) für einen vollen Versorgungsauftrag für einen hälftigen Versorgungsauftrag 1. Antragsteller Titel, Name Vorname - nur Rufname lt. Geburtsurkunde Geburtsdatum Geburtsort (Gemeinde, Land) Wohnanschrift zum Zeitpunkt der Antragstellung (Straße, Nr., PLZ, Ort, Tel.-Nr., Fax-Nr.) künftige Wohnanschrift zum Zeitpunkt der Niederlassung (Straße, Nr., PLZ, Ort, Tel.-Nr., Fax-Nr.) Staatsangehörigkeit Telefon tagsüber 2. Ich beantrage die Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit als für den Vertragsarztsitz Facharzt für (Str., Nr.) (PLZ, Ort, Tel.-Nr., Fax-Nr.) zum voraussichtl. Niederlassungsdatum Einzelpraxis Praxisgemeinschaft mit Berufsausübungsgemeinschaft mit Die Führung einer Berufsausübungsgemeinschaft bedarf gem. 33 Abs. 2 Ärzte-ZV der Genehmigung durch den Zulassungsausschuss. Die Praxis befindet sich in den Räumlichkeiten einer Behörde, eines Krankenhauses o.ä. 3. Tag der Approbation: Abschluss des Staatsexamens: Tag der Promotion: Facharztanerkennung als: seit:

4. Sind Sie in ein Arztregister eingetragen? wann? Wo? Waren Sie bereits zur Vertragspraxis zugelassen? Von bis in 5. Etwaige Bemerkungen zur Bewerbung Wird die Praxis eines anderen Arztes übernommen, ggf. von wem? A U F S T E L L U N G ÜBER DIE ÄRZTLICHE TÄTIGKEIT IN LÜCKENLOSER UND ZEITLICHER REIHEN- FOLGE BIS ZUR GEPLANTEN NIEDERLASSUNG vom - bis Stellung/Funktion Einrichtung Ort 2

6. Vorgeschriebene Erklärungen 6.1. 1. Ich erkläre hiermit, dass im Zeitpunkt meiner jetzigen Bewerbung keine Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisse irgendwelcher Art bestehen folgende Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisse bestehen: Art des Beschäftigungsverhältnisses: Dienststelle: die ich mit Beginn der Aufnahme meiner ambulanten ärztlichen Tätigkeit beenden werde. Das Beschäftigungsverhältnis kann zum beendet werden. 6.1.2. Nach erfolgter Zulassung werde ich weder angestellt tätig sein noch andere nicht ehrenamtliche Tätigkeiten ausüben angestellt tätig sein bei zeitlicher Aufwand andere nicht ehrenamtliche Tätigkeiten ausüben, nämlich Art der Leistungen Ort u. Anschrift der Nebentätigkeit zeitlicher Aufwand Wochenstunden Wochenstunden 6.2. Hiermit erkläre ich, dass ich nicht drogen- und alkoholabhängig bin und auch innerhalb der letzten fünf Jahre nicht drogen- und alkoholabhängig war. Ich erkläre weiter, dass ich mich innerhalb der letzten fünf Jahre keiner Entziehungskur wegen Drogen- oder Alkoholabhängigkeit unterzogen habe und gesetzliche Hinderungsgründe der Ausübung des ärztlichen Berufes nicht entgegenstehen. 6.3. In Ergänzung zu dem von mir am beantragten Führungszeugnis* ) erkläre ich hiermit, dass ich nicht vorbestraft bin und dass weder ein Ermittlungs-, Straf- oder berufsgerichtliches Verfahren anhängig ist. ** ) *)Für den Zulassungsantrag kann nur ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde anerkannt werden, dessen Ausstellung nicht länger als drei Monate vor der Antragstellung liegen darf. Um eine Verzögerung in der Bearbeitung Ihres Zulassungsantrages zu vermeiden, bitten wir Sie daher dringend, bei dem für Ihre Wohnung zuständigen Einwohnermeldeamt den Antrag auf Erteilung eines F ü h r u n g s z e u g n i s s e s nach 30 Abs. 5 BZRG zur V o r l a g e b e i m Z u l a s s u n g s - a u s s c h u s s f ü r Ä r z t e unter Angabe der Anschrift 14469 Potsdam, Pappelallee 5, und des Verwendungszweckes Zulassungsantrag zu stellen. **)Ggf. ist der genaue Tatbestand in einem ausführlichen Schreiben unter Beifügung diesbezüglicher Unterlagen darzulegen. 3

Dem Antrag auf Zulassung sind beigefügt: Auszug aus dem Arztregister gem. 18 Abs. 1 a Zulassungsverordnung Nachweis über die ausgeübten ärztlichen Tätigkeiten nach der Arztregistereintragung (belegt durch Zeugnisse, Beurteilungen und Arbeitsbescheinigungen im Original zur Einsichtnahme oder in amtlich beglaubigter Form, Siegel) Bescheinigungen der Kassenärztlichen Vereinigungen, in deren Bereich der Arzt bisher niedergelassen oder zur Kassenpraxis zugelassen war, aus denen sich Ort und Dauer der bisherigen Niederlassung oder Zulassung und der Grund der etwaigen Beendigung ergeben. unterschriebener und aktuell datierter Lebenslauf Ich versichere, die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen gemacht zu haben. Änderungen in den geschilderten Verhältnissen werde ich dem Zulassungsausschuss und nach meiner Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg jeweils unverzüglich mitteilen. Für den Antrag auf Zulassung wird nach 46 Ärzte-ZV eine Gebühr erhoben in Höhe von EUR 100,00. Die Gebühr wird mit separater Rechnung von der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses angefordert. Erst nach Entrichtung dieser Gebühr wird Ihr Antrag vor dem Zulassungsausschuss für Ärzte verhandelt. Ort und Datum 4

Titel, Name (in Druckschrift) Erklärung bezüglich der Abrechnung genehmigungspflichtiger Leistungen Ich habe das Merkblatt der genehmigungspflichtigen Leistungen, im Internet unter www.kvbb.de > Praxis > Qualität > genehmigungspflichtige Leistungen > Merkblatt zu genehmigungspflichtigen Leistungen > zur Kenntnis genommen. Mir ist bekannt, dass die Genehmigung für die in o. g. Merkblatt aufgeführten Leistungen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg, Fachbereich Qualitätssicherung, zu beantragen ist und eine Abrechnung dieser Leistungen erst nach Genehmigung durch den Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg sowie mit einem verbindlich gewordenen Beschluss des Zulassungsausschusses bei der KVBB möglich ist. Ort, Datum 5

Hinweise zum Antragsformular für eine Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit Ein Antrag auf Zulassung kann gem. 95 Abs. 2 SGB V erst als Antrag gewertet und bearbeitet werden, wenn - die Arztregistereintragung nach 4 Abs. 1 Ärzte-ZV mit Arztregisterauszug nachgewiesen ist - gemäß 18 Ärzte-ZV der Vertragsarztsitz angegeben ist. Lt. 4 Ärzte-ZV ist der Arzt in das Arztregister des Zulassungsbezirks einzutragen, in dem sein Hauptwohnsitz liegt. Zu Fragen hinsichtlich der Arztregistereintragung im Land Brandenburg: Arztregister der KVBB 0331/2309-324 oder 2309-325 Eine Abrechnung genehmigungspflichtiger Leistungen ist erst nach Genehmigung durch den Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) sowie mit einem rechtskräftig gewordenen Bescheid des Zulassungsausschusses für Ärzte möglich. Ein aktuelles Merkblatt über die genehmigungspflichtigen Leistungen ist abrufbar unter: www.kvbb.de Praxis>Qualität>genehmigungspflichtige Leistungen>Merkblatt genehmigungspflichtige Leistungen. Eine Genehmigung für genehmigungspflichtige Leistungen ist bei der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg, Fachbereich Qualitätssicherung, zu beantragen. Anliegende Erklärung über die Kenntnisnahme des Merkblattes der genehmigungspflichtigen Leistungen ist unterzeichnet zurückzusenden. Weiterhin ist zu beachten, dass gem. 18 (1) und (2) Ärzte-ZV vorzulegen sind: - der Nachweis über die ausgeübten ärztlichen Tätigkeiten nach der Arztregistereintragung (belegt durch Zeugnisse, Beurteilungen und Arbeitsbescheinigungen im Original zur Einsichtnahme oder in amtlich beglaubigter Form/Siegel) - Bescheinigungen der Kassenärztlichen Vereinigungen, in deren Bereich der Arzt bisher niedergelassen oder zur Kassenpraxis zugelassen war, aus denen sich Ort und Dauer der bisherigen Niederlassung oder Zulassung und der Grund der etwaigen Beendigung ergeben Darüber hinaus ist zur Überprüfung der Fortbildungsverpflichtung nach 95 d SGB V (von Ärzten, die bereits vertragsärztlich tätig waren) eine Kopie des Fortbildungszertifikates dem Antrag auf Zulassung beizufügen. Für weitere Fragen im Zusammenhang mit einem Antrag auf Zulassung erreichen Sie uns unter 0331/2309-970. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Niederlassungsberatung der KVBB unter 0331/ 2309-320, Frau Rettkowski, in Anspruch zu nehmen. Bitte beachten Sie, dass für den Antrag eine Bearbeitungszeit einzuplanen ist. Die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten können Sie den Hinweisen auf unserer Webseite entnehmen. Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die KVBB (Art. 13 und 14 DSGVO) können Sie unter http://www.kvbb.de/datenschutz einsehen. Falls Sie nicht über einen Internetzugang verfügen sollten, senden wir Ihnen diese gerne postalisch zu. 6