28.09.2018 Tag der Pflege Aus der notariellen Praxis. Dr. Walter Pisk Öffentlicher Notar Raubergasse 20 8010 Graz
Entmündigungsordnung 1916 Sachwaltergesetz seit 01.07.1984 ErwachsenenschutzG seit 01.07.2018 2
Wie konnte/kann Vorsorge getroffen werden.? bis 30.06.2018 seit 01.07.2018 Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Sachwalterverfügung Vertrauensperson Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Erwachsenenvertreter- Verfügung gewählter Erwachsenenvertreter Vertrauensperson 3
Und, wenn nichts geregelt ist...??? bei Verlust der Geschäfts-/Entscheidungsfähigkeit Fremdbestimmung bis 30.06.2018 Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger oder Bestellung eines Sachwalters/einer Sachwalterin durch das Gericht ab 01.07.2018 gesetzliche Erwachsenenvertretung Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters/einer gerichtlichen Erwachsenenvertreterin durch das Gericht 4
Die 4 Säulen des Erwachsenenschutzes 1. Vorsorgevollmacht 2. gewählte Erwachsenenvertretung 3. gesetzliche Erwachsenenvertretung 4. gerichtliche Erwachsenenvertretung 5
Konzept des neuen Erwachsenenschutzes Autonomie soll so weit wie möglich erhalten bleiben Nichts über uns ohne uns! Vorrang der Unterstützung vor der Stellvertretung 6
Vorsorgevollmacht Vorsorgevollmacht ist eine - jederzeit widerrufbare - Vollmacht, die ir dann wirksam werden soll, wenn der Vollmachtgeber/die Vollmachtgeberin die zur Besorgung der anvertrauten Angelegenheiten erforderliche Entscheidungsfähigkeit verliert. 9
Vorsorgevollmacht Anforderungen an Inhalt der Vollmacht und Person des/der Vorsorgebevollmächtigten Inhalt einzelne Angelegenheiten/Arten von Angelegenheiten typischer Regelungsinhalt Vertretung vor Gericht, Behörden oder Dritten Vermögensangelegenheiten, Vertretung vor Banken, Regelungen in Bezug auf Liegenschaften ärztliche Maßnahmen Änderung des Wohnortes Postvollmacht 10
Vorsorgevollmacht Person des/der Vorsorgebevollmächtigten Anforderungen an Eignung Bevollmächtigung einer oder mehrerer Personen möglich jede Form der Einzel- oder Gesamtvertretung möglich (gänzliche oder teilweise) Weitergabe an andere Personen kann untersagt werden Ersatzbevollmächtigung gesetzlich nicht geregelt, nach ha zur bisherigen Rechtslage zulässig 11
Vorsorgevollmacht Formerfordernisse ab 01.07.2018 höchstpersönliche und schriftliche Errichtung vor Notarin/Notar Rechtsanwältin/Rechtsanwalt Erwachsenenschutzverein (mit Ausnahmen zb bei bestimmten Vermögenswerten oder wenn besondere Rechtskenntnisse erforderlich sind...) Vorsorgevollmachten, die vor 01.07.2018 wirksam errichtet wurden, bleiben gültig 12
Vorsorgevollmacht Registrierung im ÖZVV/Wirksamkeit zu registrieren sind va (Umstand der Errichtung einer) Vorsorgevollmacht Eintritt des Vorsorgefalls (nur bei entspr Verlust der Entscheidungsfähigkeit) Wegfall des Vorsorgefalls Änderung, Kündigung, Widerruf, sonstige Beendigung der Vorsorgevollmacht (zb Tod der vertretenen Person oder des Vertreters) Eintragungsvoraussetzungen zu bescheinigen (ärztliches Zeugnis) Eintragung des Eintritts des Vorsorgefalls im ÖZVV ist konstitutiv für Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht 13
Wie sieht jetzt so eine Vorsorgevollmacht konkret aus? 14
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Gewählte Erwachsenenvertretung gewählte Erwachsenenvertretung neues Rechtsinstitut zwischen Vorsorgevollmacht und gesetzlichem Erwachsenenvertreter unvertretene volljährige Person kann aufgrund psychischer Krankheit/vergleichbarer Beeinträchtigung der Entscheidungsfähigkeit nicht für sich selbst sorgen keine Vorsorgevollmacht mehr errichten, aber Bedeutung und Folgen einer Bevollmächtigung in Grundzügen verstehen gewählter Erwachsenenvertreter muss nahe stehende Person sein Abschluss einer - jederzeit widerrufbaren - Vereinbarung über Vertretungsbefugnisse (für einzelne Angelegenheiten/Arten von Angelegenheiten) 25
Gewählte Erwachsenenvertretung Vereinbarung über gewählte Erwachsenenvertretung höchstpersönliche und schriftliche Errichtung der Vereinbarung vor Notarin/Notar Rechtsanwältin/Rechtsanwalt Erwachsenenschutzverein nach vorangehender persönlicher Belehrung entsteht mit Eintragung im ÖZVV Vor dem 01.07.2018 begründete Vertretungsbefugnisse nächster Angehöriger bleiben bis 30.06.2021 aufrecht! 26
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!