INTERNATSORDNUNG des Internates der Berufsschulen Gmunden BS Gmunden 1 und BS Gmunden 2



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SEITE 1 Miller-von-Aichholz-Straße 30 4810 Gmunden INTERNATSORDNUNG des Internates der Berufsschulen Gmunden BS Gmunden 1 und BS Gmunden 2 Die Verwaltung des Internates obliegt der Direktion an der BS Gmunden 1. Ihre Anliegen können sie jederzeit bei Direktor Ing. Volker Regenfelder vorbringen (07612 64669-0). Alle Hinweise dieser Internatsordnung richten sich an Schüler und Schülerinnen des Internates der Berufsschulen Gmunden gleichermaßen. Der leichteren Lesbarkeit wegen wird jedoch im Folgenden nur der Begriff Schüler anstelle der Ausdrucksweise Schülerinnen verwendet. Ebenso wird die männliche Form als Gendering zur weiblichen Form verwendet Lehrer und Lehrerin). Jeder Schüler hat ein Foto für den Internatsausweis mitzubringen. 1. Richtlinien für ein gutes Zusammenleben in unserer Gemeinschaft Für jene Schüler der Berufsschulen Gmunden 1 und Gmunden 2, die ihre Berufsschulpflicht im Lehrgangsunterricht erfüllen, besteht die Möglichkeit der Unterbringung im angeschlossenen Internat. Ein rechtlicher Anspruch auf Aufnahme besteht jedoch nicht. Wer davon Gebrauch macht, muss die für das Gemeinschaftsleben notwendige gesundheitliche und charakterliche Eignung besitzen und die Internatsordnung befolgen. In diesem Sinn soll die von Internatsleiter, Erzieher- und Internatsschülervertretern erarbeitete Internatsordnung verstanden werden. 2. Deutsch als Umgangssprache Die Unterrichtssprache ist Deutsch. Alle Schüler sind daher angehalten, während ihres Aufenthaltes zur besseren Verständigung die deutsche Sprache zu verwenden. Gespräche in Gruppen in nicht-deutscher Sprache und somit nicht allen verständlich werden als unhöflich angesehen. 3. Kommunikation Jede Ihrer Anliegen ist uns wichtig. Wenden Sie sich zu den unten angeführten Terminen an die Leitung oder abends an die Betreuer im Internat.

SEITE 2 Die Internatsschüler der Berufsschulen Gmunden 1 und Gmunden 2 haben sich im Krankheitsfall an die Leitung des Internates zu wenden: Vormittags und nachmittags : 07612 64669-0 Abends ab 17:30 : Mädchen IFS an 07612 636264 Burschen IFS an 07612 636263 und 636262 Burschen IBS an 07612 64669-0 4. Zeitplan 06:50 06:00 Wecken (Montag bzw. nach einem unterrichtsfreien Tag) - Aufstehen Wecken ( Dienstag Freitag) - Aufstehen anschließend Körperpflege, Bettenbau, Aufräumen des Zimmers und des Waschraumes Fenster sind vor dem Verlassen der Zimmer im Winter zu schließen und im Sommer darf nur gekippt werden. 07:05-07:15 Zimmerkontrolle und Verlassen des Internats (Montag bzw. nach einem unterrichtsfreien Tag) 06:25-06:35 06:50-07:05 Zimmerkontrolle und Verlassen des Internats (Dienstag bis Freitag) Zimmerkontrolle und Verlassen des Internats (Dienstag bis Freitag) Alle Schüler/innen gehen am vorgeschriebenen Weg zur Berufsschule bis 07:45 Frühstück (Montag bzw. nach einem unterrichtsfreien Tag) 06:20-06:50 Frühstück 06:35-07:10 Frühstück je nach eintreffen ab 07:10 Schüler/innen der BS2 gehen gemeinsam mit der Erzieherin bis zum Durchgang Schüler der BS 1 haben nachfolgend 30 Minuten Morgenlernstunde 12:30-13:00 Mittagessen Ausgabe Nach dem Unterrichtsende bis zum Abendessen: Freizeit und freier Ausgang 17:05-18:00 Abendessen Ausgabe (keine Anwesenheitspflicht) 17:15 Öffnen des Internats Nach dem Abendessen bis 19:25 Uhr: Freizeit und freier Ausgang 19:25 Anwesenheit im Zimmer und Vorbereitung auf die Lernstunde 19:30 Beginn der Anwesenheitskontrolle 19:30-20:00 Offene Lernstunde: gegenseitige Lernhilfe ist möglich 20:00-21:00 Lernstunde: absolute Ruhe 21:00-21:30 Aufräumen des Zimmers, Lüften, Freizeit, Körperpflege, ev. Aufenthalt am Raucherplatz, Aufnahme einer Pizzalieferung ab 21:45 Zimmerruhe alle Schüler/innen sind im Zimmer bis 22:15 Chill-Out-Phase ( Der Tag klingt aus! ) Körperpflege, Erledigung persönlicher Angelegenheiten 22:15-06:00 (06:50 Mo.) Nachtruhe absolute Ruhe Anmerkung: Handys ausschalten! Nicht anstecken, Brandgefahr! IBS, IFS IFS IBS IBS, IFS IBS IFS IFS-BS2 IBS,IFS 5. Wochenende - Heimfahrt Das Berufsschulinternat ist an Wochenenden grundsätzlich geschlossen. Aus Organisationsgründen wird die Anreise an Sonn- und Feiertagen abgefragt. Am Freitag ist der Internatsbereich ab 8:00 geschlossen. Sollten Sie etwas vergessen haben, wenden Sie sich an die BS Gmunden 1. Nach einer Heimfahrt ist das Eintreffen der Schüler im Internat am Vorabend des nächsten Schultages erwünscht. In diesem Fall muss der Schüler spätestens um 21:00 Uhr im Internat eintreffen.

SEITE 3 Ist die angemeldete Rückkehr des Schülers in das Internat nicht rechtzeitig möglich, muss das Internat bis spätestens 21:00 Uhr verständigt werden (Telefonnummer siehe Punkt 3 Kommunikation). In Ausnahmefällen ist die Anreise auch am Schultag möglich, wenn die Ankunft des Schülers 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn gewährleistet ist. Das Internat Fliegerschule ist für die Anreise bei mehr als 8-12 Schülern ab 19:30 Uhr geöffnet. 6. Sonderbeurlaubungen Eine Heimfahrt ist nur bei besonderen Anlässen an Wochentagen möglich. Hierfür ist ein schriftliches Ansuchen des Erziehungsberechtigten an den Internatsleiter zu stellen. Der vom Internatsleiter unterzeichnete Schülerausweis ist vor der Abreise beim diensthabenden Erzieher im Dienstzimmer abzugeben. Sonderausgang siehe Pkt. 8 Freizeit Ansuchen um Unterrichtsfreistellung sind getrennt an die Direktion der Schule zu richten. 7. Lernstunde Die Lernstunden finden in den Zimmern statt. In den Lernstunden werden die Schüler von Lehrern der Berufsschule betreut. Wesentliches Ziel der Betreuung ist der bestmögliche Lernerfolg. Um diesen zu gewährleisten, haben die Schüler jede gegenseitige Störung zu vermeiden; von 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr ist in den Zimmern absolute Ruhe. Computerbenützung ist nur bei Auftrag eines Lehrers mittels Unterschrift und zeitbeschränkt möglich. Schüler, die in den Lernstunden nicht lernen, müssen sich rechtfertigen und dies zieht Konsequenzen nach sich. Das Lernen am Bett ist nicht erlaubt. Schülern mit schlechtem Lernerfolg wird zusätzliche Lernhilfe, speziell in der Freizeit, angeboten. Bei schulischen Problemen können die Erzieher um Rat gefragt werden. 8. Freizeit Die Freizeitgestaltung erfolgt nach pädagogischen Gesichtspunkten und organisatorischen Möglichkeiten. Hierfür stehen folgende Einrichtungen zur Verfügung: Turnsaal, Fitnessraum, Spielsaal, Billardraum, EDV-/Interneträume, Übungsraum für Musiker, Schülerbücherei und Fernsehräume. Außerdem finden sportliche Wettkämpfe, Vorträge, Film- und Fernsehvorführungen sowie Theaterfahrten und Fahrten zu Sportveranstaltungen statt. Fernsehen ist in der Freizeit gestattet. Sonderausgänge sind als besondere Begünstigungen zu betrachten und werden individuell am Internatsausweis eingetragen! 9. Erziehungsmaßnahmen Diese sollen ein geordnetes Zusammenleben fördern, die Einhaltung der Internatsordnung gewährleisten, und dem Erreichen eines guten Lernerfolges dienen. Erziehungsmaßnahmen bei positivem Verhalten: Positives Verhalten wird durch Lob, Dank, zusätzliche Sonderausgänge und andere Begünstigungen anerkannt.

SEITE 4 Erziehungsmaßnahmen bei Fehlverhalten eines Schülers: Bei Fehlverhalten eines Schülers sucht der Erzieher zunächst in einem beratenden Gespräch eine Problemlösung. In weiterer Folge werden Erziehungsmittel eingesetzt, die den Charakter einer Wiedergutmachung haben. Auch der Entzug verschiedener Begünstigungen ist möglich. Wenn schwere Bedenken gegen einen weiteren Verbleib des Schülers im Internat bestehen, vor allem, wenn sein Verhalten in der Gemeinschaft als nicht mehr tragbar zu bezeichnen ist, kann der Schüler aus dem Internat vorübergehend oder dauernd ausgeschlossen werden. Bei besonders schweren Verfehlungen (Kameradschaftsdiebstahl, Gewalttätigkeiten, vorsätzliche Sachbeschädigung, Alkoholexzesse, Rauchen im Internatsgebäude, Rauschgift, Sexualdelikte, politischer Radikalismus u. a.) kann die vorherige Androhung des Ausschlusses entfallen. 10. Krankheit Ein Schüler, der sich krank fühlt, meldet sich beim diensthabenden Erzieher. Der Erzieher entscheidet die weitere Vorgangsweise. Vom Arzt wird entschieden, ob der Kranke im internatseigenen Krankenzimmer verbleiben kann, den Eltern zur Pflege übergeben wird oder in ein Krankenhaus eingewiesen werden muss (Ohne Erlaubnis darf ein kranker Schüler das Internat nicht verlassen). Ist der Schüler wieder gesund, muss er sich beim diensthabenden Erzieher gesund melden. Kranke Internatsschüler haben auf alle Fälle im Sekretariat der BS Gmunden 1 Bescheid zu geben, ob sie am Abend anwesend sind oder nicht. Dies gilt für beide Schulen. Aus Gründen der Organisation und Verantwortung unseren Schülern gegenüber, werden bei unentschuldigter Abwesenheit die Erziehungsberechtigen zur Abklärung des Verbleibs angerufen. 11. Allgemeines 11.1 Besuche Besuche sind beim diensthabenden Erzieher anzumelden. 11.2 Handys Das Mitbringen und Benutzen von Handys ist erlaubt, sie müssen jedoch während der Lernstunden, der Nachtruhe und im Speisesaal ausgeschaltet sein. Alle Arten von Ladegeräten müssen während der Nachtruhe vom Netz getrennt, das heißt ausgesteckt werden (Brandgefahr). 11.3 Aussprachen Im Interesse einer guten Zusammenarbeit stehen sowohl den Schülern als auch den Erziehungsberechtigten bei bestehenden oder auftretenden Problemen, Wünschen oder Anliegen der Internatsleiter, der Religionslehrer, die Erzieher und die Schülervertreter zur Aussprache zur Verfügung. 11.4 Alkohol, Nikotin und Suchtgifte Im Schul- und Internatsbereich gilt absolutes Alkohol- und Suchtgiftverbot. Auch das Mitbringen von alkoholischen Getränken und Suchtgifte wird bereits als Verstoß gewertet. Auffällige Verhaltensweisen eines Schülers nach Alkoholkonsum ziehen Konsequenzen nach sich.

SEITE 5 Für Raucher steht ein gesonderter Platz zur Verfügung. Dieser ist durch Schülerselbstverwaltung in Ordnung zu halten. Verunreinigungen haben Einschränkungen der Benützungszeit zur Folge. (Ausspucken wird als negatives Verhalten geahndet und hat entsprechende Konsequenzen zur Folge). Im übrigen Schul-, Internatsbereich und Freigelände ist Rauchverbot! Suchtgifte, Alkohol und Nikotin unterliegen der Gesetzgebung und werden diesbezüglich behandelt. Gegebenenfalls wird ein ärztliches Attest angefordert. Im Internat anwesend betrunkene Schüler müssen von den Eltern abgeholt werden. Es obliegt dem Lehrer oder Erzieher die Rettung zu rufen. 11.5 Beschädigungen und Verunreinigungen Beschädigungen und Verunreinigungen sind unverzüglich zu melden und verpflichten in manchen Fällen zum Schadenersatz. Die Wiedergutmachung erfolgt nach dem Verursacherprinzip. 11.6 Privatfahrzeuge Wenn Sie mit einem eigenen KFZ anreisen, so ist das Abstellen der Fahrzeuge nach der jeweils gültigen Durchführungsbestimmung gemäß Anhang A geregelt. 11.7 Elektrische Geräte: Elektrische Geräte (Kaffeemaschine, Toaster, )dürfen nicht verwendet werden. Die Benützung von elektronischen Geräten wie CD-Playern, MP3-Playern, DVD-Playern, Notebooks, Desktop-PCs etc. ist in der Durchführungsbestimmung gemäß Anhang B geregelt. 11.8 Waffen Waffen jeder Art dürfen selbstverständlich nicht mitgebracht werden. 11.9 Haftung Für persönliches Eigentum wird keine Haftung übernommen. (Wertvolle Gegenstände sind entsprechend sicher zu verwahren). 11.10 Glücksspiele Glücksspiele, bei denen Geld eingesetzt wird, sind untersagt. 11.11 Garderobe Das Betreten des Gebäudes ist nur durch den Haupteingang erlaubt. In der Garderobe sind die Straßenschuhe auszuziehen, jedem Schüler steht ein versperrbarer Garderobenkasten zur Verfügung. Innerhalb des Gebäudes müssen Hausschuhe ohne färbende Sohlen (keine Turnschuhe und keine Holzpantoffel) getragen werden. 11.12 Aufenthalt im Internat In der Zeit zwischen 07:00 Uhr und Unterrichtsende ist der Aufenthalt im Internat ohne besondere Erlaubnis nicht gestattet. 11.13 Sitzen auf den Fensterbänken Das Sitzen auf den Fensterbänken ist aus Sicherheitsgründen untersagt.

SEITE 6 11.14 Speisesaal Zu den festgelegten Zeiten gehen (laufen ist nicht erlaubt) die Schüler turnusmäßig zum Speisesaal und warten auf Einlass durch den Erzieher. Im Speisesaal ist Selbstbedienung. Jeder Schüler holt sein Essen bei der Ausgabe ab. Beim Anstellen ist auf Disziplin und Ordnung und beim Essen auf Tischmanieren zu achten. Ordentliche Bekleidung ist erwünscht. Getränke können zum Tisch mitgenommen werden. Bei der Selbstbedienung, z. B. Frühstücksbuffet bedenken Sie, dass auch nachfolgende Schüler am Büfett nehmen, bei Bedarf kann noch nachgeholt werden. Aus Umweltschutzgründen verwenden Sie ihre verwendete Tasse zum Nachholen. Aus dem Speisesaal dürfen keine Speisen und kein Besteck mitgenommen werden (Sonderfälle Abklärung mit Direktion). Nach dem Essen ist das Tablett auf den Abstellwagen zu stellen und Flaschen sind wieder mitzunehmen. Diese Regelung gilt für jede Essenszeit (alles wegräumen)! 11.15 Speisen und Getränke Mitgebrachte Speisen und Getränke können ins Zimmer mitgenommen werden, jedoch vor der Zimmerabnahme (06:50) müssen Speisen in den Kasten geräumt, bzw. Abfälle und Flaschen entsprechend entsorgt werden. Verderbliche Speisen sind rechtzeitig zu entsorgen. 11.16 Mülltrennung Die Mülltrennung erfolgt Stockwerkweise je nach Organisation von den eingeteilten Zimmerbewohnern in die dafür vorgesehenen Sammelbehälter innerhalb und außerhalb des Gebäudes. 12. Schlusswort Probleme des Zusammenlebens lassen sich durch Richtlinien nicht vollständig vermeiden. Betrachten Sie dies als einen Versuch, einen geordneten Ablauf zu ermöglichen und sehen Sie darin das Bemühen der Erzieher- und Schülervertreter einander menschlich zu begegnen und gemeinsam das Internatsleben zu gestalten. genehmigt vom SGA am: 2. Oktober 2015... Direktor Ing. Volker Regenfelder Internatsleiter

SEITE 7 Anhang A Durchführungsbestimmungen für Privatfahrzeuge 1. Als Führerscheinbesitzer sind Ihnen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung bekannt. 2. Das Abstellen von KFZ in Kurzparkzonen ist nicht ratsam, da Sie laut Hausordnung während der Unterrichtszeit das Schulareal nicht verlassen dürfen und die Pausen sehr kurz sind. 3. Ihr KFZ muss auf dem Parkplatz der Fliegerschule abgestellt werden. Nach Erhalt einer Parkberechtigung, für jedes KFZ eine eigene (im Sekretariat der BS Gmunden 1 erhältlich), können Sie diesen benutzen. Der Schulerhalter übernimmt jedoch keinerlei Haftung. 4. Für einspurige Fahrzeuge gibt es einen überdachten Abstellplatz beim KFZ-Parkplatz vor der Schule. 5. Der KFZ-Parkplatz vor der Schule darf mit Parkberechtigung, für jedes KFZ eine eigene (im Sekretariat der BS Gmunden 1 erhältlich), von externen Schülern benutzt werden. 6. Nach dem Verlassen des Internatsgebäudes in der Früh ist das Wegfahren mit dem KFZ aus Sicherheitsgründen verboten und kann mit Internatsausschluss geahndet werden. Auch das Mitfahren stellt einen Verstoß der Internatsordnung dar. 7. Sonderregelungen im Krankheitsfall sind möglich. Anhang B Durchführungsbestimmungen für elektronische Geräte 1. Musik darf in der Freizeit ausnahmslos nur über Kopfhörer gehört werden. Einzige Ausnahme sind die Internatszimmer: Hier darf Musik während der Freizeit in Zimmerlautstärke gespielt werden, sofern andere Mitbewohner nicht gestört werden. 2. Das Betrachten von Filmen, Videostreams, DVDs sowie die Verwendung von PC-Spielen sind ausnahmslos nur in der Freizeit erlaubt, wobei Kopfhörer zu verwenden sind. PC-Spiele und Filme dürfen keinen gewaltverherrlichenden Charakter haben. 3. Notebooks und Desktop-PCs dürfen während der Lernstunden ausnahmslos nur für schulische Zwecke und einer schriftliche begrenzten Genehmigung des jeweiligen Lehrers verwendet werden (Formulare im Sekretariat der BS Gmunden 1). 4. Die Zustimmung zur Verwendung von Notebooks während des Unterrichtes obliegt allein dem jeweiligen Klassenlehrer. 5. Elektrische Geräte (Kaffeemaschine, ) dürfen nicht verwendet werden.