Bachelor of Arts (BA) und Master of Arts (MA) in Kommunikationswissenschaft und Medienforschung



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Transkript:

Departement für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung DCM Bachelor of Arts (BA) und Master of Arts (MA) in Kommunikationswissenschaft und Medienforschung Studienpläne der deutschsprachigen Studiengänge ab HS 2015 1. Bachelor of Arts in Kommunikationswissenschaft und Medienforschung... 2 1.1 BA-Hauptfach zu 120 ECTS-Punkten... 2 1.2 BA-Nebenfach zu 60 ECTS-Punkten... 3 1.3 BA-Nebenfach zu 30 ECTS-Punkten... 4 2. Master of Arts in Kommunikationswissenschaft und Medienforschung... 5 2.1 MA-Hauptfach zu 90 ECTS-Punkten... 5 2.2 MA-Nebenfach zu 30 ECTS-Punkten... 6 2.3 Zulassung zum Master-Studiengang... 7 3. Übergangsregeln für Studierende mit Studienbeginn vor HS 2015... 8 3.1 BA-Hauptfach zu 90 ECTS-Punkten (Start HS 2013 oder früher)... 8 3.2 BA-Hauptfach zu 90 ECTS-Punkten (Start HS 2014)... 8 3.3 BA-Nebenfach zu 60 ECTS-Punkten... 8 3.4 BA-Nebenfach zu 30 ECTS-Punkten... 8 3.5 MA-Hauptfach und MA-Nebenfach... 9 4. Regeln für den Übertritt aus dem Bachelor-Programm zu 90 ECTS-Punkten in das Bachelor- Programm zu 120 ECTS-Punkten... 10 4.1 BA-Hauptfach zu 90 ECTS-Punkten (Start HS 2014)... 10 4.2 BA-Hauptfach zu 90 ECTS-Punkten (Start vor HS 2014)... 10 Freiburg/Fribourg, 03.09.2014 Genehmigt vom Rat der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät am 22.09.2014. Definitive Version des Dekanats der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät vom 04.12.2014. FACULTÉ DES SCIENCES ECONOMIQUES ET SOCIALES DÉPARTEMENT DES SCIENCES DE LA COMMUNICATION ET DES MÉDIAS DCM WIRTSCHAFTS- UND SOZIALWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT DEPARTEMENT FÜR KOMMUNIKATIONS- WISSENSCHAFT UND MEDIENFORSCHUNG DCM 1/10

1. Bachelor of Arts in Kommunikationswissenschaft und Medienforschung 1.1 BA-Hauptfach zu 120 ECTS-Punkten Der Bachelor in Kommunikationswissenschaft und Medienforschung vermittelt sozialwissenschaftliche Grundlagen zur Beschreibung und Erklärung von Medien. Im Fokus stehen Akteure, Inhalte und Wirkungen öffentlicher Kommunikation sowie ihre sozialen, politischen und ökonomischen Rahmenbedingungen. Der Studiengang dient dem Erwerb von Grundlagenwissen über das Zusammenspiel von Medien, Gesellschaft, Organisationen und Individuen und bietet ergänzend Einblicke in die Medienpraxis. Jahr Veranstaltung SWS ECTS 1 Vorlesung «Einführung in die Kommunikationswissenschaft» (HS) Proseminar «Medien, Kommunikation und wissenschaftliches Arbeiten» (HS) inkl. Proseminararbeit 3 Vorlesung/Übung «Methoden der empirischen Sozialforschung: Einführung» (HS) 3 4.5 Vorlesung «Einführung in die (Sozial-)Psychologie» (HS) Hauptseminar nach Wahl (FS) inkl. Hauptseminararbeit 6 Vorlesung/Übung «Methoden der empirischen Sozialforschung: Vertiefung» (FS) 3 4.5 Vorlesung «Kommunikations- und Mediengeschichte» (FS) Vorlesung «Mediennutzungs- und Medienwirkungsforschung» (FS) Vorlesung «Einführung in die Mediensoziologie» (FS) Total 39 2 Forschungsseminar nach Wahl Teil 1 (HS) und Teil 2 (FS) (zweisemestrig) inkl. Forschungsseminararbeit je 2 6 9 Vorlesung/Übung «Einführung in die Statistik I» inkl. Atelier SPSS (HS) 3 4.5 Praxiskurs «Grundlagen Pressepraxis» (HS) Vorlesung/Übung «Einführung in die Statistik II» inkl. Atelier SPSS (FS) 3 4.5 Praxiskurs «Grundlagen Radio- und TV-Praxis» (FS) 3 Übung «Best Practice zur Bachelorarbeit» (HS) Bachelorarbeit (FS) 15 2 + 3 Vorlesung «Medien und Politik» (HS) Vorlesung «PR-Forschung und Kommunikationsmanagement» (HS) Vorlesung «Journalismusforschung» (FS) Vorlesung «Medienökonomie» (FS) Vorlesung «Medienrecht» (FS) 2 Wahlvorlesungen Kommunikationswissenschaft und/oder Wahlpraxiskurse 6 Bachelor-Wahlveranstaltungen aus dem ganzen Angebot der Universität (ohne Sprachkurse) Total 81 SWS = Semesterwochenstunden, ECTS = Kreditpunkte, HS = Herbstsemester, FS = Frühjahrssemester min. 12 Zur Erlangung der ECTS-Punkte sind benotete Leistungsnachweise (Klausur; schriftliche Arbeit) in jeder einzelnen Lehrveranstaltung zu erbringen. Das Hauptfach ist abgeschlossen, wenn alle Veranstaltungen erfolgreich absolviert wurden und die Bachelorarbeit als genügend bewertet wurde. 2/10

Das Hauptseminar kann erst nach Abschluss des Proseminars besucht werden; Wahlpraxiskurse können erst nach Abschluss der Grundlagen-Praxiskurse besucht werden. Die Übung «Best Practice zur Bachelorarbeit» kann erst nach Abschluss des Forschungsseminars und der Statistikvorlesungen besucht werden; die Bachelorarbeit kann erst nach Abschluss der Übung «Best Practice zur Bachelorarbeit» eingereicht werden. Studierende, die «Einführung in die (Sozial-)Psychologie» in ihrem Nebenfach als Pflichtkurs absolvieren, wählen stattdessen im Fach Kommunikationswissenschaft und Medienforschung eine weitere Wahlvorlesung aus dem Angebot des Departements. 3 ECTS-Punkte aus dem Bereich Wahlvorlesungen und Wahlpraxiskurse können auf Antrag durch ein vierwöchiges Praktikum (mit schriftlichem Praktikumsbericht) im Journalismus, der Öffentlichkeitsarbeit oder der Medien-, Markt- und Meinungsforschung erworben werden. Die Vorlesung «Einführung in die Medien- und Kommunikationswissenschaft» sowie die Methoden- und Statistik-Vorlesungen können wahlweise auch auf Französisch besucht werden. Je nach Prüfungsmodus gibt es eine Einschreibung zu Semesterbeginn und/oder eine Einschreibung zu Semestermitte. Die Information für die Kurs-/Seminar-/Prüfungseinschreibung finden Sie in der Kursbeschreibung auf http://www.unifr.ch/ses/ses2011/index.php?page=programme-des-cours. 1.2 BA-Nebenfach zu 60 ECTS-Punkten Jahr Veranstaltung SWS ECTS 1 Vorlesung «Einführung in die Kommunikationswissenschaft» (HS) Proseminar «Medien, Kommunikation und wissenschaftliches Arbeiten» (HS) inkl. Proseminararbeit 3 Vorlesung/Übung «Methoden der empirischen Sozialforschung: Einführung» (HS) 3 4.5 Vorlesung/Übung «Methoden der empirischen Sozialforschung: Vertiefung» (FS) 3 4.5 Total 18 1-3 Hauptseminar nach Wahl (FS) inkl. Hauptseminararbeit 3 Wahlvorlesungen aus dem folgenden Angebot: Vorlesung «Medien und Politik» (HS) Vorlesung «PR-Forschung und Kommunikationsmanagement» (HS) Vorlesung «Einführung in die (Sozial-)Psychologie» (HS) Vorlesung «Journalismusforschung» (FS) Vorlesung «Medienökonomie» (FS) Vorlesung «Medienrecht» (FS) Vorlesung «Kommunikations- und Mediengeschichte» (FS) Vorlesung «Mediennutzungs- und Medienwirkungsforschung» (FS) Vorlesung «Einführung in die Mediensoziologie» (FS) Vorlesung «Kommunikations- und Medienethik» (HS und FS) 2 + 3 Forschungsseminar nach Wahl Teil 1 (HS) und Teil 2 (FS) (zweisemestrig) inkl. Forschungsseminararbeit 6 9 je 2 6 9 Vorlesung/Übung «Einführung in die Statistik I» inkl. Atelier SPSS (HS) 3 4.5 Vorlesung/Übung «Einführung in die Statistik II» inkl. Atelier SPSS (FS) 3 4.5 Total 42 SWS = Semesterwochenstunden, ECTS = Kreditpunkte, HS = Herbstsemester, FS = Frühjahrssemester Zur Erlangung der ECTS-Punkte sind benotete Leistungsnachweise (Klausur; schriftliche Arbeit) in jeder einzelnen Lehrveranstaltung zu erbringen. Das Nebenfach ist abgeschlossen, wenn alle Veranstaltungen erfolgreich absolviert wurden. Das Hauptseminar kann erst nach Abschluss des Proseminars besucht werden; das Forschungsseminar kann erst nach Abschluss des Hauptseminars besucht werden. 3/10

Sofern im Hauptfach eine äquivalente Methodenausbildung absolviert wird, sind anstelle der beiden Vorlesungen/Übungen «Methoden der empirischen Sozialforschung: Einführung» (HS) und «Methoden der empirischen Sozialforschung: Vertiefung» (FS) insgesamt 9 ECTS-Punkte durch den Besuch weiterer Wahlvorlesungen in Kommunikationswissenschaft und/oder der Praxiskurse «Grundlagen Pressepraxis» (HS) und «Grundlagen Radio- und TV-Praxis» (FS) zu erwerben. Sofern im Hauptfach eine äquivalente Statistikausbildung absolviert wird, sind anstelle der beiden Vorlesungen/Übungen «Einführung in die Statistik I» (HS) und «Einführung in die Statistik II» (FS) inkl. Atelier SPSS insgesamt 9 ECTS-Punkte durch den Besuch weiterer Wahlvorlesungen in Kommunikationswissenschaft und/oder der Praxiskurse «Grundlagen Pressepraxis» (HS) und «Grundlagen Radio- und TV-Praxis» (FS) zu erwerben. Studierende, die «Einführung in die (Sozial-)Psychologie» in ihrem Hauptfach als Pflichtkurs absolvieren, wählen stattdessen im Fach Kommunikationswissenschaft und Medienforschung eine weitere Wahlvorlesung aus dem Angebot des Departements. Je nach Prüfungsmodus gibt es eine Einschreibung zu Semesterbeginn und/oder eine Einschreibung zu Semestermitte. Die Information für die Kurs-/Seminar-/Prüfungseinschreibung finden Sie in der Kursbeschreibung auf http://www.unifr.ch/ses/ses2011/index.php?page=programme-des-cours. 1.3 BA-Nebenfach zu 30 ECTS-Punkten Jahr Veranstaltung SWS ECTS 1 Vorlesung «Einführung in die Kommunikationswissenschaft» (HS) Proseminar «Medien, Kommunikation und wissenschaftliches Arbeiten» (HS) inkl. Proseminararbeit 3 Total 9 1-3 Hauptseminar nach Wahl (FS) inkl. Hauptseminararbeit 4 Wahlvorlesungen aus dem folgenden Angebot: Vorlesung «Medien und Politik» (HS) Vorlesung «PR-Forschung und Kommunikationsmanagement» (HS) Vorlesung «Journalismusforschung» (FS) Vorlesung «Medienökonomie» (FS) Vorlesung «Medienrecht» (FS) Vorlesung «Kommunikations- und Mediengeschichte» (FS) Vorlesung «Mediennutzungs- und Medienwirkungsforschung» (FS) Vorlesung «Kommunikations- und Medienethik» (HS und FS) 6 Total 21 SWS = Semesterwochenstunden, ECTS = Kreditpunkte, HS = Herbstsemester, FS = Frühjahrssemester Zur Erlangung der ECTS-Punkte sind benotete Leistungsnachweise (Klausur; schriftliche Arbeit) in jeder einzelnen Lehrveranstaltung zu erbringen. Das Nebenfach ist abgeschlossen, wenn alle Veranstaltungen erfolgreich absolviert wurden. Das Hauptseminar kann erst nach Abschluss des Proseminars besucht werden. Je nach Prüfungsmodus gibt es eine Einschreibung zu Semesterbeginn und/oder eine Einschreibung zu Semestermitte. Die Information für die Kurs-/Seminar-/Prüfungseinschreibung finden Sie in der Kursbeschreibung auf http://www.unifr.ch/ses/ses2011/index.php?page=programme-des-cours. 12 4/10

2. Master of Arts in Kommunikationswissenschaft und Medienforschung 2.1 MA-Hauptfach zu 90 ECTS-Punkten Der Master in Kommunikationswissenschaft und Medienforschung am DCM bietet einen fundierten Überblick über Theorien, Forschungsfelder und aktuelle Entwicklungen im Medienbereich. Die Studierenden können sich auf einen von drei Schwerpunkten A, B und C spezialisieren, der auch auf dem Abschlusszeugnis vermerkt wird: Schwerpunkt A: «Media, Politics and the Economy»; Schwerpunkt B: «Journalism and Organizational Communication»; Schwerpunkt C: «Media Use and Effects». Das Studienangebot zielt auf die Vermittlung wissenschaftlicher Kenntnisse und Methoden für Führungskräfte, Kader und selbstständige Positionen in den Berufsfeldern Journalismus, Medienmanagement und Medienpolitik, Öffentlichkeitsarbeit und Organisationskommunikation, Mediaplanung und Medienforschung. Durch Praktika, die im Studienprogramm angerechnet werden, sollen frühzeitig Verbindungen und Kontakte zur Medien- und Kommunikationspraxis hergestellt werden. Den Studierenden wird dringend nahe gelegt, das Hauptfach Kommunikationswissenschaft und Medienforschung durch ein Nebenfach im Umfang von 30 ECTS-Punkten zu ergänzen. Jahr Veranstaltung SWS ECTS 1 Basismodul «Theories, Methods and Research Fields» Vorlesung «Klassiker der Kommunikationswissenschaft» (HS) Vorlesung «Comparing Media Landscapes» (HS) Übung «Quantitative und Qualitative Datenanalyse» (HS) 1 + 2 Modul A «Media, Politics and the Economy» Vorlesung «Media and Democracy» (FS) oder «Économie et stratégies des médias» (FS; en français et en anglais tour à tour) Seminar nach Wahl (HS oder FS) inkl. kleiner oder grosser Seminararbeit Modul B «Journalism and Organizational Communication» Vorlesung «Organisationskommunikation» (FS) oder «Business Communication» (FS) oder «Communication, Organisation et E-Business» (HS; en français) Seminar nach Wahl (HS oder FS) inkl. kleiner oder grosser Seminararbeit Modul C «Media Use and Effects» 6/9 6/9 Vorlesung «Media Use and Effects» (HS) Seminar nach Wahl (HS oder FS) inkl. kleiner oder grosser Seminararbeit Modul «Inter- and Transdisciplinary Perspectives» 6/9 Wahlveranstaltungen aus dem ganzen Angebot der Universität und/oder Praktika min. 12 Modul «Master Thesis» Masterarbeit in Bereich A, B oder C 27 Masterkolloquium 3 Total 90 SWS = Semesterwochenstunden, ECTS = Kreditpunkte, HS = Herbstsemester, FS = Frühjahrssemester 5/10

Zur Erlangung der ECTS-Punkte sind benotete Leistungsnachweise (Klausur; schriftliche Arbeit) in jeder einzelnen Lehrveranstaltung zu erbringen. Das Hauptfach ist abgeschlossen, wenn alle Veranstaltungen erfolgreich absolviert wurden und die Masterarbeit als genügend bewertet wurde. Im Modul «Inter- and Transdisciplinary Perspectives» können Lehrveranstaltungen aus dem gesamten Angebot der Universität Fribourg besucht werden (sofern die Teilnahmeanforderungen erfüllt werden), inklusive noch nicht angerechneter Lehrveranstaltungen der Bachelor- und Master-Studiengänge des DCM und des optionalen Nebenfachs. 3 resp. 6 ECTS-Punkte aus dem Modul «Inter- and Transdisciplinary Perspectives» können auf Antrag durch ein vier- resp. achtwöchiges Praktikum (mit schriftlichem Praktikumsbericht) im Journalismus, der Öffentlichkeitsarbeit oder der Medien-, Markt- und Meinungsforschung erworben werden. Ein Praktikum zu 3 ECTS- Punkten kann auch als Tutorat (im Umfang von 80-90 Stunden) für die Übernahme von Lehraufgaben im Bachelor-Programm am DCM erworben werden. In den Modulen A/B/C müssen eine grosse (9 ECTS-Punkt) und zwei kleine Seminararbeiten (je 6 ECTS- Punkte) geschrieben werden. Die Studierenden wählen selbst, in welchem Modul sie die grosse Seminararbeit verfassen. Auf Antrag können auch Seminare aus anderen Studiengängen der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät besucht werden, sofern diese durch den/die Modulverantwortliche/n als äquivalent anerkannt werden. Um den Master in einem der drei Schwerpunkte abzuschliessen, sind die grosse Seminararbeit zu 9 ECTS-Punkten und die Masterarbeit im gleichen Schwerpunkt zu schreiben. 2.2 MA-Nebenfach zu 30 ECTS-Punkten Das Nebenfachprogramm des Masters in Kommunikationswissenschaft und Medienforschung richtet sich an Masterstudierende anderer Fächer, die ihr Hauptfach durch kommunikationswissenschaftliche Kenntnisse erweitern und sich mit aktuellen Entwicklungen im Medienbereich beschäftigen möchten. Es gelten die gleichen Zulassungsbedingungen wie für das Hauptfach. Jahr Veranstaltung SWS ECTS 1 + 2 Vorlesung «Klassiker der Kommunikationswissenschaft» (HS) Vorlesung «Comparing Media Landscapes» (HS) Vorlesung «Media and Democracy» (FS) oder «Économie et stratégies des médias» (FS; en français et en anglais tour à tour) Vorlesung «Organisationskommunikation» (FS) oder «Business Communication» (FS) oder «Communication, Organisation et E-Business» (HS; en français) Vorlesung «Media Use and Effects» (HS) Seminar nach Wahl (HS oder FS) inkl. kleiner oder grosser Seminararbeit bei kleiner Seminararbeit: zwei weitere Master-Seminare (ohne Seminararbeit) oder Bachelor- und/oder Master-Vorlesungen in Kommunikationswissenschaft bei grosser Seminararbeit: ein weiteres Master-Seminar (ohne Seminararbeit) oder Bachelor- oder Master-Vorlesung in Kommunikationswissenschaft 6/9 SWS = Semesterwochenstunden, ECTS = Kreditpunkte, HS = Herbstsemester, FS = Frühjahrssemester 6/3 Total: 30 Zur Erlangung der ECTS-Punkte sind benotete Leistungsnachweise (Klausur; schriftliche Arbeit) in jeder einzelnen Lehrveranstaltung zu erbringen. Das Nebenfach ist abgeschlossen, wenn alle Veranstaltungen erfolgreich absolviert wurden. 6/10

2.3 Zulassung zum Master-Studiengang Studierende, die die Zulassungsbedingungen für den Master-Studiengang nicht erfüllen, können entweder mit Auflagen oder Bedingungen zugelassen werden. Studierende, die über einen universitären Bachelorabschluss in Kommunikations- und/oder Medienwissenschaft einer anderen Universität verfügen, denen aber bestimmte für den Masterstudiengang erforderliche Kenntnisse fehlen, können mit der Auflage, diese Kenntnisse parallel nachzuholen, zugelassen werden. Über allfällig nachzuholende Kurse wird individuell sur dossier entschieden. Studierende, die über einen universitären Bachelorabschluss in einer anderen Disziplin verfügen, können mit Bedingungen zugelassen werden. Diese zusätzlichen Kenntnisse müssen (sofern nicht bereits vorhanden) vor Start des Master-Studiengangs erworben werden und umfassen maximal die folgenden Veranstaltungen: Vorlesung «Einführung in die Kommunikationswissenschaft» Proseminar «Medien, Kommunikation und wissenschaftliches Arbeiten» inkl. Proseminararbeit Hauptseminar nach Wahl inkl. Hauptseminararbeit Vorlesung/Übung «Methoden der empirischen Sozialforschung: Einführung» Vorlesung/Übung «Methoden der empirischen Sozialforschung: Vertiefung» Vorlesung/Übung «Einführung in die Statistik I» inkl. Atelier SPSS Vorlesung/Übung «Einführung in die Statistik II» inkl. Atelier SPSS Studierende, die über einen Bachelorabschluss in Kommunikation einer Schweizer Fachhochschule verfügen, müssen während des Masterstudiums zusätzlich folgende Auflagen erfüllen, um fehlende Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben: Vorlesung «Einführung in die Kommunikationswissenschaft» Proseminar «Medien, Kommunikation und wissenschaftliches Arbeiten» inkl. Proseminararbeit Forschungsseminar nach Wahl inkl. Forschungsseminararbeit Vorlesung/Übung «Methoden der empirischen Sozialforschung: Einführung» Vorlesung/Übung «Methoden der empirischen Sozialforschung: Vertiefung» Vorlesung/Übung «Einführung in die Statistik I» inkl. Atelier SPSS Vorlesung/Übung «Einführung in die Statistik II» inkl. Atelier SPSS 7/10

3. Übergangsregeln für Studierende mit Studienbeginn vor HS 2015 Studierende mit Studienbeginn vor Herbstsemester 2015 können ihr Studium grundsätzlich nach ihrem bisherigen Studienplan abschliessen. Da einzelne Lehrveranstaltungen aber nicht mehr in der alten Form angeboten werden, gelten, sofern diese Lehrveranstaltungen nicht bereits vor Herbstsemester 2015 abgeschlossen wurden, die folgenden Übergangsregeln: 3.1 BA-Hauptfach zu 90 ECTS-Punkten (Start HS 2013 oder früher) Im 3. Studienjahr wird anstelle des Hauptseminars mit Konzept (6 ECTS-Punkte) die Übung «Best Practice zur Bachelorarbeit» (3 ECTS-Punkte) besucht. Dafür ist die Vorlesung «Medienrecht» (3 ECTS-Punkte) im 2. oder 3. Jahr obligatorisch. Sofern die Vorlesung bereits als Wahlvorlesung absolviert wurde, muss eine andere zusätzliche Wahlvorlesung besucht werden, um die 3 ECTS-Punkte zu erwerben. Falls das bisherige einsemestrige Forschungsseminar bis Herbst 2015 nicht besucht wurde, gelten die gleichen Übergangsregeln wie für die Studierenden mit Studienbeginn im HS 2014. 3.2 BA-Hauptfach zu 90 ECTS-Punkten (Start HS 2014) Im 2. Studienjahr wird anstelle des bisherigen einsemestrigen Forschungsseminars (9 ECTS- Punkte) das neue zweisemestriges Forschungsseminar (15 ECTS-Punkte) besucht. Im 3. Studienjahr wird anstelle des Hauptseminars mit Konzept (6 ECTS-Punkte) die Übung «Best Practice zur Bachelorarbeit» (3 ECTS-Punkte) besucht. Im 2. und 3. Studienjahr werden statt drei Wahlvorlesungen oder Wahlpraxiskursen (je 3 ECTS- Punkte, total 9 ECTS-Punkte) nur deren zwei (total 6 ECTS-Punkte) besucht. 3.3 BA-Nebenfach zu 60 ECTS-Punkten Für Studierende, die Forschungs- und Hauptseminar bereits nach dem alten Studienplan abgeschlossen haben, gibt es keine Änderungen. Wenn das Forschungsseminar mit Forschungsseminararbeit nach dem alten Studienplan (9 ECTS- Punkte) bereits absolviert wurde, gibt es keine Änderungen. Im Hauptseminar wird wie im alten Studienplan vorgesehen ein Konzept verfasst (und keine Hauptseminararbeit). Wenn das Forschungsseminar mit Forschungsseminararbeit nach dem alten Studienplan noch nicht absolviert wurde, ersetzt das neue zweisemestrige Forschungsseminar (15 ECTS-Punkte) sowohl das alte Forschungsseminar (9 ECTS-Punkte) als auch das Hauptseminar mit Konzept (6 ECTS-Punkte). 3.4 BA-Nebenfach zu 30 ECTS-Punkten Wenn das Forschungsseminar mit Forschungsseminararbeit nach dem alten Studienplan (9 ECTS- Punkte) noch nicht absolviert wurde, wird stattdessen das Hauptseminar besucht und dazu eine Hauptseminararbeit geschrieben (9 ECTS-Punkte). 8/10

3.5 MA-Hauptfach und MA-Nebenfach Studierende mit Studienbeginn vor Herbstsemester 2015 schliessen ihr Studium nach ihrem bisherigen Studienplan ab. In der Übergangsphase werden allen Lehrveranstaltungen weiterhin die alten Themenbereiche 1-6 zugeordnet. Vorlesungen: - Vorlesung «Klassiker der Kommunikationswissenschaft»: Themenbereich 1 - Vorlesung «Comparing Media Landscapes»: Themenbereiche 1 und 6 - Übung «Quantitative und Qualitative Datenanalyse»: Vorlesung in Themenbereich 2 - Vorlesung «Media and Democracy»: Themenbereiche 1 und 3 - Vorlesung «Organisationskommunikation»: Themenbereiche 1 und 5 - Vorlesung «Media Use and Effects»: Themenbereich 4 - Vorlesung «Business Communication»: Themenbereich 5 - Vorlesung «Communication, organisation et e-business»: Themenbereich 5 Für Seminare wird die Zuordnung zu den Themenbereichen jeweils rechtzeitig kommuniziert. 9/10

4. Regeln für den Übertritt aus dem Bachelor-Programm zu 90 ECTS- Punkten in das Bachelor-Programm zu 120 ECTS-Punkten Alternativ besteht für Studierende mit Studienbeginn vor Herbstsemester 2015 die Möglichkeit, in das neue Bachelorprogramm zu wechseln. Ein Übertritt ist nur bis 1. Februar 2016 möglich. Dafür müssen Lehrveranstaltungen, die in dieser Form noch nicht absolviert wurden, nachgeholt werden. Die folgende Übersicht zeigt, welche Leistungen erbracht werden müssen und wie bereits erworbene ECTS-Punkte aus nicht mehr angebotenen Lehrveranstaltungen im neuen Studienplan angerechnet werden können. 4.1 BA-Hauptfach zu 90 ECTS-Punkten (Start HS 2014) Die im Herbstsemester 2014 und Frühjahrssemester 2015 absolvierten Kurse können vollständig ans Studium angerechnet werden. Im 2. Studienjahr sind folgende Kurse aus dem 1. Studienjahr des neuen Programms nachzuholen: - noch nicht absolvierte sozialwissenschaftliche Einführungsvorlesung, d. h. Vorlesung «Einführung in die (Sozial-)Psychologie» (HS) oder Vorlesung «Einführung in die Mediensoziologie» (FS) (kann bereits im HS 2014 und FS 2015 besucht werden); - noch nicht absolvierter Grundlagen-Praxiskurs, d. h. Praxiskurs «Grundlagen Pressepraxis» (HS) oder Praxiskurs «Grundlagen Radio- und TV-Praxis» (FS) (kann bereits im HS 2014 und FS 2015 besucht werden); - Hauptseminar (FS) und Hauptseminararbeit. Davon abgesehen kann ab dem 2. Studienjahr das neue Programm unverändert weiterstudiert werden. 4.2 BA-Hauptfach zu 90 ECTS-Punkten (Start vor HS 2014) Das neue zweisemestrige Forschungsseminar mit Forschungsseminararbeit (15 ECTS-Punkte) muss auf jeden Fall absolviert werden. Ein bereits abgeschlossenes Forschungsseminar mit Forschungsseminararbeit nach dem alten Studienplan (9 ECTS-Punkte) kann als Ersatz für das Hauptseminar mit Hauptseminararbeit im ersten Jahr angerechnet werden. Die ECTS-Punkte aus bereits absolvierten Hauptseminaren des 3. Studienjahres nach dem alten Studienplan (ohne oder mit Forschungskonzept, 3 bzw. 6 ECTS-Punkte) können als Wahlveranstaltungen angerechnet werden. Anstelle von «Einführung in die (Sozial-)Psychologie» und/oder «Einführung in die Mediensoziologie» können für das erste Studienjahr des neuen Programms auch andere gemäss dem alten Studienplan als sozialwissenschaftliche Einführungsvorlesungen im ersten Jahr besuchte Kurse angerechnet werden, namentlich «Einführung in die Soziologie» und «Einführung in die politische Soziologie». Wer die Vorlesung «Methoden der empirischen Sozialforschung» (6 ECTS-Punkte) vor HS 2014 absolviert hat, holt zur Vertiefung der Methodenkenntnisse die Vorlesung «Methoden der empirischen Sozialforschung: Vertiefung» des neuen Programms (4.5 ECTS-Punkte) im Frühjahrssemester nach. Wer die Vorlesung «Statistik/Datenanalyse für Sozialwissenschaften» (6 ECTS-Punkte) vor HS 2014 absolviert hat, holt zur Vertiefung der Statistikkenntnisse die Vorlesung «Einführung in die Statistik II» des neuen Programms (4.5 ECTS-Punkte) im Frühjahrssemester nach. Die Übung «Best Practice zur Bachelorarbeit» muss auf jeden Fall nachgeholt werden, wenn sie nicht bereits im HS 2014 als Wahlveranstaltung absolviert wurde. Sie kann parallel zum zweisemestrigen Forschungsseminar besucht werden. 10/10