Finanzierung der Rekommunalisierung von Netzen Vortrag im Rahmen der Tagung der Leuphana-Universität Lüneburg Ralf Ebert Bereichsleiter Treasury
Gliederung 1. Die Sparkasse Hannover 2. Definition Rekommunalisierung 3. Rechtlicher Rahmen 4. Organisationsmodell 5. Motive für Rekommunalisierung 6. Finanzierung von GmbH-Modellen Seite 2
Die Sparkasse Hannover Unsere Welt: die Region Hannover. In der Region Hannover leben in B 21 Städten und Gemeinden auf einer Fläche von rund B 2.300 Quadratkilometern B 1,1 Millionen Menschen. Sie stehen in Niedersachsen für B 15 Prozent der Bevölkerung, B 18 Prozent der Arbeitsplätze und erwirtschaften rund B 25 Prozent der Wirtschaftsleistung. Quellen: Region Hannover hannoverimpuls Die Region Hannover ist Norddeutschlands Verkehrsknoten, Verwaltungsmittelpunkt und Finanzzentrum. Als Messeplatz nimmt Hannover einen internationalen Spitzenrang ein. Zukunftsbranchen: Automotive I Kultur- und Kreativwirtschaft I Energiewirtschaft I Gesundheitswirtschaft / Life Sciences I Informations- und Kommunikationstechnologie I Optische Technologien I Produktionstechnik Seite 3
Die Sparkasse Hannover Unsere Leistungsfähigkeit in Zahlen. Auf einen Blick Kundinnen und Kunden private + mittelständische 794.003 Beschäftigte Sparkasse Hannover Gruppe Bilanzsumme Verbindlichkeiten gegenüber unseren Kundinnen und Kunden Forderungen an unsere Kundinnen und Kunden 2.255 2.913 13,6 Mrd. Euro 10,4 Mrd. Euro 10,1 Mrd. Euro Haftendes Eigenkapital Gewinnabhängige Steuern Position nach Durchschnittsbilanzsumme auf Bundesebene auf Landesebene 1,3 Mrd. Euro 14 Mio. Euro 6. Platz 1. Platz Stand: 31.12.2014 Seite 4
2. Definition Rekommunalisierung Wiederverstaatlichung vormals privater Einrichtungen der Daseinsvorsorge oder der öffentlichen Infrastruktur Beispiele: Stromnetze Gasnetze Wasser- und Abwassernetze Häufig in Kombination mit anderen Leistungen aus der Wertschöpfungskette realisiert (Energieproduktion durch eigene Kraftwerke, Windräder, ; Vertrieb an Endkunden) Seite 5
3. Rechtlicher Rahmen Neuregelungen 1998 und Novellen des Energiewirtschaftsgesetzes (2003 bis 2011): - Verpflichtung für Energiekonzerne, die Verteilnetze von anderen Bereichen zu trennen ( Unbundling ) - Ziel: Förderung des Wettbewerbs Auslaufen von Konzessionsverträgen von Strom- und Gasnetzen - Bei Neuvergaben diskriminierungsfreie Auswahl des Anbieters, der am geeignetsten erscheint, die Ziele Sicherheit, Effizienz, Preisgünstigkeit, Verbraucherfreundlichkeit und Umweltfreundlichkeit zu erfüllen - Leitfaden der Bundesnetzagentur/Bundeskartellamtes - Grundsatzentscheidungen des BGH Seite 6
4. Organisationsmodell Ein existierendes kommunales Stadtwerk oder eine neu gegründete kommunale (Netz-)Gesellschaft in der Rechtsform GmbH oder als Eigenbetrieb bewirbt sich um die Konzessionen. Im Falle des Erfolges schuldet der Altkonzessionär die Übereignung, der Neukonzessionär kann aber auch eine bloße Besitzeinräumung (z.b. durch Netzpachtvertrag) verlangen. Der angemessene Kaufpreis ist auf Basis des Ertragswertes des Netzes oder (wenn dieser nicht wesentlich höher ist) zum Sachzeitwert festzulegen. Grundlage sind Vorgaben aus der Netzentgeltregulierung. typische Meinungsverschiedenheiten: - fehlerfreies Vergabeverfahren - Höhe des Kaufpreises - Umfang der zu übergebenden Anlagen Seite 7
4. Organisationsmodell Risiken ergeben sich dadurch, dass der Kaufpreis mit Blick auf die zu erwartenden Erträge aus dem Netzbetrieb und erforderliche Investitionen zum Erhalt oder Ausbau der Netze zu hoch ist. Wichtig ist auch mit Blick auf die Finanzierung -, dass ein möglichst reibungsloser Betriebsübergang erreicht wird. Häufig wird ein Geschäftsbesorgungsvertrag (für technische und/oder kaufmännische Betriebsführung) mit einem Energiedienstleister geschlossen, der sich mit einer Minderheitsbeteiligung an der Netzgesellschaft beteiligt (z.b. mit dem bisherigen Netzbetreiber). Seite 8
5. Motive der Rekommunalisierung Positive Haushaltseffekte (Gewinnabführung, Quersubventionierung anderer kommunaler Aufgabenträger, ) Günstige Energiepreise für Kunden Positive Arbeitsplatzeffekte in der Kommune Höherer politischer Gestaltungsspielraum (z.b. Förderung der Energiewende), aber Achtung!: ggf. Investitionen zur Spannungshaltung und Netzstabilität erforderlich Stärkung der lokalen Wertschöpfung (z.b. durch Auftragsvergabe an heimische Gewerbebetriebe) Diese Ziele sind teilweise konfliktbehaftet. Über die Zielerreichung bei umgesetzten Rekommunalisierungen wird in Politik und Wissenschaft erheblich diskutiert. Seite 9
6. Finanzierung von GmbH-Modellen Finanziert werden Kaufpreis sowie Erweiterungs- und Erhaltungsinvestitionen. Den Kosten für die Konzession und den Betrieb stehen die regulierten Einnahmen aus dem Netzbetrieb gegenüber. Als Sicherheiten dienen die Abtretung der Einnahmen, die Sicherungungsübereignung des Netzes, die Abtretung der Rechte aus dem Konzessionsvertrag sowie die erstrangige Verpfändung der Gesellschaftsanteile. Bei Wasser und Abwasser können die Kredite kommunal verbürgt werden. Die Bilanzanalyse der zu finanzierenden Gesellschaft ist wesentlich. Gewinnabführungsverträge und Patronatserklärungen sind wichtige Elemente bei der rechtlichen Prüfung, insbesondere wenn die Netze in einen kommunalnahen Konzern eingegliedert werden, der auch andere Aufgaben erfüllt (z.b. Nahverkehr, Schwimmbad, ) Seite 10
6. Finanzierung von GmbH-Modellen Weitere typische Verpflichtungen der Gesellschafter: - Change of Control /Ownershiperklärung - Ergebnisabführungsverträge (bes. bei Holding-Strukturen) - Negativerklärungen - Pari-passu-Kla u s e l - Einhaltung von Finanzkennzahlen (Covenants) wie - Eigenkapitalquote - Verschuldungsgrad - Nettoverschuldungsgrad Seite 11
Finanzierung von GmbH-Modellen Die Finanzierungen haben i.d.r. sehr lange Laufzeiten (bis zu 50 Jahren). In der Regel werden beiderseitige Sonderkündigungsrechte zum Auslauf der Konzession (i.d.r. nach 20 Jahren) vereinbart. Das natürliche Interesse der Kreditnehmer an einer gesicherten Kalkulationsgrundlage (Festzins für die Gesamtlaufzeit) wird durch die attraktiven Konditionen in der aktuellen Niedrigzinsphase noch verstärkt. Immer weniger Kreditinstitute sind vor dem Hintergrund der neuen regulatorischen Anforderungen noch in der Lage oder bereit, dem Wunsch nach extrem langen Finanzierungslaufzeiten zu entsprechen. Die Sparkasse Hannover finanziert solche Modelle gern. Wir haben ca. 15 Gesellschaften in der Region Hannover und gemeinsam mit örtlichen Sparkassen einige weitere Vorhaben in Niedersachsen finanziert. Seite 12