Erläuterungen zur Eintragung einer Partnerschaftsgesellschaft oder Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

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Transkript:

Erläuterungen zur Eintragung einer Partnerschaftsgesellschaft oder Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung Die Eintragung einer Partnerschaftsgesellschaft / Partnerschaftsgesellschaft mbb in die von der Architektenkammer Niedersachsen geführte Gesellschaftsliste erfolgen unter den Voraussetzungen des 16 NArchtG. Das Niedersächsische Architektengesetz kann im Internet vollständig unter der Adresse www.aknds.de nachgelesen werden. Auszug aus dem NArchtG: 16 NArchtG Eintragung in die Gesellschaftsliste (1) Eine Kapitalgesellschaft wird auf Antrag in die Gesellschaftsliste eingetragen, wenn 1. sie ihren Sitz in Niedersachsen hat, 2. sie über eine Berufshaftpflichtversicherung nach Absatz 4 verfügt, Eine Partnerschaftsgesellschaft wird auf Antrag in die Gesellschaftsliste eingetragen, wenn sie die Anforderungen nach Satz 1 Nrn. 1 und 2 erfüllt. (2) Die Eintragung in die Gesellschaftsliste ist zu versagen, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, dass eine zur Geschäftsführung befugte Person nicht die für den Beruf erforderliche Zuverlässigkeit besitzt. (3) Eine Gesellschaft wird mit dem Zusatz freischaffend in die Gesellschaftsliste eingetragen, wenn sämtliche Gesellschafterinnen, Gesellschafter und zur Geschäftsführung befugten Personen unabhängig im Sinne des 10 Abs. 2 Satz 3 tätig sind. (4) Die Gesellschaft hat eine zur Deckung bei der Berufsausübung verursachter Schäden ausreichende Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und die Versicherung während der Dauer der Eintragung ohne Unterbrechung des Versicherungsschutzes aufrechtzuerhalten. Die Versicherung muss mindestens fünf Jahre über den Zeitpunkt der Streichung der Eintragung in der Gesellschaftsliste hinausreichen. Personenschäden müssen mindestens zu 1 500 000 Euro, Sach- und Vermögensschäden mindestens zu 200 000 Euro je Versicherungsfall versichert sein. Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden können auf die Beträge nach Satz 3, vervielfacht mit der Zahl der Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie der zur Geschäftsführung befugten Personen, die nicht Gesellschafterinnen oder Gesellschafter sind, begrenzt werden; es muss jedoch zumindest eine Deckung in Höhe des Dreifachen der Beträge nach Satz 3 bestehen. 11 Abs. 2 und 5 gilt entsprechend. (5) Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung erfüllen die Voraussetzungen nach 8 Abs. 4 Satz 1 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes, wenn sie eine Berufshaftpflichtversicherung nach Absatz 4 unterhalten. (6) Dem Antrag auf Eintragung in die Gesellschaftsliste sind die für die Entscheidung über den Antrag erforderlichen Unterlagen beizufügen, insbesondere eine Kopie des Gesellschaftsvertrages, eine Liste der Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie ein Nachweis der Anmeldung zum Handelsregister oder Partnerschaftsregister. 12 Abs. 2 und 3 Sätze 1 und 2 gilt entsprechend. (7) Die Gesellschaft hat Änderungen der Eintragung im Handelsregister oder Partnerschaftsregister, Änderungen im Gesellschafterbestand sowie Änderungen des Umfangs der Beteiligung einer Gesellschafterin oder eines Gesellschafters an der Gesellschaft der Architektenkammer unverzüglich anzuzeigen. Seite 1 von 2

Eintragungsgebühr, Kostenvorschuss, Jahresgebühr Die Eintragungsgebühr beträgt 235,00 EUR und ist als Kostenvorschuss auf das Konto bei der Nord/LB Hannover, IBAN DE55 2505 0000 0101 4747 81, BIC: NOLADE2HXXX zu zahlen. Für das Prüfen, Aktualisieren und Vertreibe der Listen, je Eintragung wird eine Gebühr in Höhe von 144,00 EUR pro Jahr erhoben. Einzureichende Unterlagen Reichen Sie bitte mit dem Antragsformular nachstehende Unterlagen ein: Kopien des Partnerschaftsvertrages und aller etwaigen Änderungen Liste der Partner mit jeweils folgenden Angaben: Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnort, dem in der Partnerschaft ausgeübten Beruf (mit Angaben über die Eintragung in die Architektenliste), Vertretungsbefugnisse Kopie der Anmeldung zum Partnerschaftsregister aktueller Auszug aus dem Partnerschaftsregister bei bereits in das Register eingetragener Partnerschaft Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung entsprechend 16 Abs. 4 NArchtG, die - mindestens fünf Jahre über den Zeitpunkt der Streichung der Eintragung in der Gesellschaftsliste hinausreicht und - Personenschäden müssen mindestens zu 1.500.000 Euro, Sach- und Vermögensschäden mindestens zu 200.000 Euro je Versicherungsfall versichert sein. Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden müssen mindestens die zuvor genannten Beträge, vervielfacht mit der Zahl der Gesellschafter und der Geschäftsführer, die nicht zugleich Gesellschafter sind, betragen; es muss jedoch zumindest eine Deckung in Höhe des 3-fachen der Beträge bestehen Stand: 09/2018 Seite 2 von 2

Architektenkammer Niedersachsen Eintragungsausschuss Laveshaus AL-Nr: Friedrichswall 5 30159 Hannover GL-Nr: (Bitte nicht ausfüllen!) Vermerke der Architektenkammer Niedersachsen (bitte nicht ausfüllen!) Unterschrift Kostenvorschuss bezahlt am Eintragungsbeschluss am nach 16 NArchtG Entscheidung des Ausschusses am - Zurückstellung der Entscheidung Antragsrücknahme am Erstattung Gebühren am Partnerschaftsgesellschaft Antrag auf Eintragung in die Gesellschaftsliste der Architektenkammer Niedersachsen auf der Grundlage des Niedersächsischen Architektengesetzes (NArchtG) in der Fassung vom 25. September 2017 (Nds. GVBl. 19/2017 S. 356 ff.), geändert durch Art. 24 des Gesetzes vom 16.05.2018 (Nds. GVBl. S. 66) 1. Daten der Partnerschaft Partnerschaftsgesellschaft Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (mbb) Name / Firma Sitz der Gesellschaft (PLZ / Ort) Sitz der Gesellschaft (Straße) Registergericht / Registernummer 1 / Aktenzeichen 1 AG Hannover / PR / NZS AR Datum der Eintragung 2 Telefon / Fax / E-Mail 1 sofern bereits bekannt 2 sofern bereits erfolgt Seite 1

2. Beizufügende Unterlagen Liste der Partner (siehe Seite 4) Kopie des Partnerschaftsvertrages Kopie der Anmeldung zum Partnerschaftsregister oder aktueller Auszug aus dem Partnerschaftsregister Nachweis Berufshaftpflichtversicherung der Gesellschaft entsprechend 16 Abs. 4 NArchtG (Formular siehe Anlage) Beleg über die Zahlung des Kostenvorschusses in Höhe von 235,00 EUR gemäß Nr. 116.1.3.2 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO). Bankverbindung: Nord/LB Hannover IBAN DE55 2505 0000 0101 4747 81 BIC: NOLADE2HXXX Seite 2

3. Datenschutz/Veröffentlichung In der Gesellschaftsliste werden das Registergericht, die Registernummer, das Datum der Eintragung beim Registergericht, die der Name der Gesellschaft, die Namen, die Anschrift und die Berufsqualifikation der Gesellschafterinnen und Gesellschafter, der zur Geschäftsführung befugten Personen und der sonstigen gesetzlichen Vertreter, die Anschrift des Sitzes, die Anschriften von Niederlassungen und der Name, die Anschrift und die Versicherungsnummer der Berufshaftpflichtversicherung verzeichnet ( 30 Abs. 4 NArchtG). Die Architektenkammer hat über Eintragungen aus der Liste Auskunft zu erteilen, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt wird ( 30 Abs. 6 NArchtG). Die Daten dürfen veröffentlicht und an andere zum Zweck der Veröffentlichung übermittelt werden (z. B. auf der Homepage der Architektenkammer Niedersachsen, in Printverzeichnissen), sofern die Eingetragenen der Veröffentlichung nicht widersprechen. Mit der Veröffentlichung dieser Daten sind wir einverstanden. nicht einverstanden. 4. Erklärung Wir erklären/wir versichern, für die Gesellschaft bzw. Partner/Geschäftsführer, dass innerhalb der letzten fünf Jahre vor Stellung des Antrages keine Vermögensauskunft (früher: eidesstattliche Versicherung) gem. 802 c ZPO geleistet wurde (ggf. sind zusätzliche Erläuterungen zu geben), über das Vermögen innerhalb der letzten fünf Jahre vor Stellung des Antrages kein Insolvenzverfahren eröffnet und kein Eröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen worden ist (ggf. sind zusätzliche Erläuterungen zu geben). Wir sind ermächtigt den Eintragungsantrag für die Gesellschaft zu stellen durch (z. B. Gesellschaftsvertrag, Vollmacht) und versichern, dass die vorstehenden Angaben richtig und vollständig sind. (Ort, Datum), den (eigenhändige Unterschriften) Stand: 01.09.2018 Seite 3

Partner Name, Vorname Geburtsdatum akad. Grad/ EL-Nr. / Fachrichtung / Anschrift Geburtsort Titel/ Mitgliedschaft in anderen Beschäftigungsart / Staatsangehörigkeit Beruf Berufskammern sonstige Berufe 1. 2. 3. 4. 5. 6. Seite 4

Seite 5

Anlage 1 PartG / PartG mbb Architektenkammer Niedersachsen Eintragungsausschuss Laveshaus Friedrichswall 5 30159 Hannover Versicherungsbestätigung gem. 16 Abs. 1 Satz 2 i.v.m. Satz 1 Nr. 2, Abs. 4 Niedersächsisches Architektengesetz (NArchtG) in der Fassung vom 25. September 2017 (Nds. GVBl. 19/2017 S. 356 ff.), geändert durch Art. 24 des Gesetzes vom 16.05.2018 (Nds. GVBl. S. 66) Hiermit bestätigen wir, dass für die Partnerschaftsgesellschaft mbb* Name: Anschrift: seit dem Name: bei dem Versicherungsunternehmen Anschrift: unter der Versicherungsnummer: eine Berufshaftpflichtversicherung für die gesetzliche Haftpflicht wegen der Tätigkeit als Architekt / Innenarchitekt / Landschaftsarchitekt / Stadtplaner (Unzutreffendes bitte streichen) in der Form einer durchlaufenden Versicherung besteht. Die Berufshaftpflichtversicherung reicht mindestens fünf Jahre über den Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungsvertrages hinaus. Die Versicherungssummen und Maximierungen entsprechen dem 114 VVG in Verbindung mit den landesrechtlichen Bestimmungen zur Pflichtversicherung zum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Versicherungsbestätigung. Die Funktion der Architektenkammer Niedersachsen als zuständige Stelle nach 117 Abs. 2 VVG i.v.m. 25 Abs. 1 Nr. 11 NArchtG und die daraus resultierende Anzeigeobliegenheit ist uns bekannt. Ort, Datum Unterschrift / Stempel des Versicherungsunternehmens * für Partnerschaftsgesellschaften ohne Beschränkung der Berufshaftung bitte den Zusatz mbb streichen