Technische Spezifikationen für Feuerwehraufzüge

Ähnliche Dokumente
Technische Spezifikationen für Feuerwehraufzüge in der Landeshauptstadt Hannover

Ausführungskriterien für den Bau und Betrieb von Feuerwehraufzügen im Stadtgebiet Mönchengladbach

A u s f ü h r u n g s k r i t e r i e n. für den. Bau und Betrieb von Feuerwehraufzügen. im Stadtgebiet Düsseldorf. (Stand:

Feuerwehrschalter zur Inbetriebnahme des Feuerwehraufzuges Feuerwehrschlüsselschalter im Fahrkorb Zugang zum Aufzugsmaschinenraum

MERKBLATT 11. Feuerwehraufzüge. Allgemeine Anforderungen an Feuerwehraufzüge

Merkblatt. zur Prüfung von Feuerwehraufzügen

Feuerwehraufzüge Nachweis der Betriebssicherheit

Feuerwehraufzüge Nachweis der Betriebssicherheit

Prüfung von Feuerwehraufzügen

Evakuierung über Aufzüge aus Sicht des

Inhalt: AV zu 32 Abs. 1 Satz 2 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) über innenliegende Treppenräume Drucken

Überprüfung des Feuerwehraufzuges Straße: Bezeichnung: Eigentümer: bzw. Verwalter: Ansprechpartner: Teilnehmer:

Merkblatt mit Ausführungskriterien für den Bau und Betrieb von Feuerwehraufzügen

Kleine Verkaufsstätten

Ausführungsbestimmungen für den Bau und Betrieb von Feuerwehraufzügen im Stadtgebiet Freiburg i. Br.

Rettungswege. Inhalte Vorlesung: Prinzip der Rettungswege (erster u. zweiter Rettungsweg) Anforderungen an Rettungswege geregelter Bauten

Für die Sicherstellung von Flucht- und Rettungswegen sind in der Regel mindestens folgende Voraussetzungen erforderlich:

TECHNISCHE INFORMATION

Herzlich Willkommen Brandschutz!!! Frage: Bestandsschutz??? Brandschutzplanung Martin Amler

Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Amt für Bauordnung und Hochbau

Aufzugnutzung in Brandfall. Aktuelle Regelwerke zu Aufzügen, die für die Evakuierung von Gebäuden eingesetzt werden sollen

Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) 1 Vom 2. Juli 2007

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau

Merkblatt: Ausführungskriterien für den Bau und Betrieb von Feuerwehraufzügen

Prüfungen von Aufzügen nach der BetrSichV 2015

Anhang zu lfd. Nr. A der Hessischen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB)

(1) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für Beherbergungsstätten mit mehr als 30 Gastbetten.

Brandschutzfachtag 19. April 2018

Elektrische Anlagen und Bauordnungsrecht

Merkblatt Ausführungsbestimmungen zu Feuerwehraufzügen im Stadtgebiet Stand: 01/2017

Das neue Baurecht im Saarland

Handlungsempfehlungen zum vorbeugenden Brandschutz für den Bau und Betrieb von Discountermärkten in der Größe von m² in Schleswig-Holstein

Merkblatt für die Kennzeichnung von Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr

Inhalt: Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV)

Muster - Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Muster-Beherbergungsstättenverordnung MBeVO)

Gesetz- und Verordnungsblatt

2.1 Tragende und aussteifende Bauteile

Technische Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen im Landkreis Böblingen (TAB) Stand 12/2014

Inhalt: Beherbergungsstättenverordnung (BstättV0 M-V)

NEUSS.DE. Löschwasserleitungen trocken Errichtung und Kennzeichnung. Leitfaden Brandschutzinformation > Amt für Brandschutz und Rettungswesen

Fachkommission Bautechnik Z. Hd. Vorsitzender Ministerialrat Dr.-Ing. Gerhard Scheuermann. per

Muster-Beherbergungsstättenverordnung a) (M-BeVO) der Fachkommission Bauaufsicht der ARGEBAU

Anlage. Allgemeine Ausführungsverordnung des Innenministeriums zur Landesbauordnung (LBOAVO)

Brandenburgische Verordnung 1*) über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV)

Inhalt: Verordnung über elektrische Betriebsräume - EltVO Drucken

Brandenburgische Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) *

Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten. (Beherbungsstättenverordnung BeVO)

Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen Schulbaurichtlinie - SchulBauR -

LAR 11/2005 BayBO 01/2013. Brandschutztag Dätwyler und PUK 16. April 2015 Augsburg

Sonderaufzüge

Vom 15. Juni Anwendungsbereich 1 unverändert. 2 Begriffe 2 unverändert. 3 Rettungswege 3 u n v e r ändert. 5 Trennwände 5 u n v e r ändert

Die neue Musterhochhausrichtlinie 2008

STADT DELMENHORST. Der Oberbürgermeister

Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BeVO -) *)

Technische Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen im Landkreis Böblingen (TAB) Stand 12/2014

Landratsamt Kelheim Brandschutzvorschriften der BayBO 2008

Vorwort... Abkürzungsverzeichnis...

Inhaltsverzeichnis. Legende und Abkürzungen Allgemeines. 2 Lexikon. 3 Vorschriften und Regelwerke. 4 Grundlagen

38 & 39. Notwendige Flure und Gänge. Aufzüge

besser vorher sicher als nachher tapfer LiftConsulting neutrales Planungsbüro

Bisherige sicherheitstechnische Sanierungen von neu errichteten Gebäuden

Bremische Richtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern (Bremische Hochhaus-Richtlinie - BremHHR) Bremische Hochhaus-Richtlinie

Aufzugsrelevante Forderungen

Aufgaben der Gemeinde. Landesbauordnung - BauO NRW -

Merkblatt Feuerwehraufzüge

Vorbeugender Brandschutz

Inhalt: Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltBauV) Drucken

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltBauV)

Richtlinie über die bauaufsichtliche Behandlung von Hochhäusern (HHR)* ) Fassung März 2015

Novellierung Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Änderungen und Neuerungen bei Aufzugsanlagen. Beschaffenheit, Benutzung und Instandhaltung

Brandschutztechnische Stellungnahme als Brandschutznachweis

Aufzugsrelevante Forderungen

Richtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern (Hochhausrichtlinie HHRL M-V)

I Bauaufsichtliche Behandlung von Hochhäusern

Feuerwehr Offenbach Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz. Merkblatt. Alarmierungseinrichtungen

Aufzugsrelevante Forderungen

Die neue Sonderbauverordnung (SBauVO) und neue Landesbauordnung (BauO NRW).

Bauherrin/Bauherr (Name, Anschrift)

Leseprobe zum Download

Hinweise und Empfehlungen der Feuerwehr Wilhelmshaven. Baugenehmigungsverfahren

Feuerwehrschließungen

Zentrales Bedientableau für Entrauchungsanlagen

Merkblatt Löschwassereinrichtungen Vorgaben der Feuerwehr Heidelberg zur Planung und zum Einbau von Löschwasseranlagen und Wandhydranten

Auszug. VwV TB Relevante Normen zum barrierefreien Bauen. VwV-TB-Sachsen Vom 15. Dezember Sächs. ABI S. 52 -

DGUV Information (März 2006) Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung

Kleine Exkursion. Dienstag, , 11:45 Uhr. Feuerwache der Berufsfeuerwehr An der Feuerwache 1. Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz

Abweichungen und Erleichterungen bei der Brandschutzplanung

Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr Hinweise und Empfehlungen

Welche Auswirkungen hat die geänderte BetrSichV auf die Prüfung von Aufzügen? Aufzüge müssen nach dem Stand der Technik betrieben werden!

Die Sonderbauverordnung. Hochhausverordnung

Bekanntmachung einer Hessischen Richtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern Hessische-Hochhaus-Richtlinie (H-HHR)

VB-INFO Nr. 6. Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr

Planungshilfe GR Nr. 01 Automatische Schiebetüren

Transkript:

Technische Spezifikationen für Feuerwehraufzüge Nicht erst im Einsatzfall wichtig! Information Vorbeugender Brandschutz Nr. VB 04

1. Allgemeines Für die Stadt Delmenhorst ist die Feuerwehr Delmenhorst für die Abwehr von Gefahren durch Brände und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen sowie bei Notständen zuständig. Um bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten zu ermöglichen, ist es bei Sonderbauten teilweise erforderlich, diese durch bauliche und technische Möglichkeiten zu unterstützen. Diese besonderen Anforderungen sind im 51 NBauO beschrieben und können sich auch auf die Zahl, Anordnung und Beschaffenheit der Aufzüge sowie Treppen, Treppenräume, Ausgänge, Flure und sonstige Rettungswege erstrecken. Diese Technischen Spezifikationen für Feuerwehraufzüge in der Stadt Delmenhorst (TSpFA) regeln die Beschaffenheit dieser Anlagen. Diese einheitlichen Vorgaben sollen der Feuerwehr eine schnelle Inbetriebnahme und sichere Benutzung ermöglichen. Die Errichtung der Aufzugsanlage ist mit der Feuerwehr Delmenhorst abzustimmen. Abweichungen von den hier gestellten Anforderungen bedürfen der Zustimmung durch die Feuerwehr Delmenhorst. Nach Fertigstellung des Feuerwehraufzugs und vor Inbetriebnahme des Gebäudes ist eine Funktionsüberprüfung und Einhaltung der TSpFA durch die Feuerwehr Delmenhorst erforderlich. 1.1 Begriffe und Abkürzungen NBauO DVONBauO FSD1 EN DIN TSpFA F 90A usw. VDE VDS CE DN FWSchließung Niedersächsische Bauordnung Durchführungsverordnung zur NBauO Feuerwehrschlüsseldepot Typ 1 Europäische Norm Deutsches Institut für Normung e.v. Technische Spezifikationen für Feuerwehraufzüge Alle Bezeichnungen entsprechend der DIN 4102 Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.v. VdSSchadenverhütung GmbH Communautés Européennes Nennweite Eine besondere Schließung ausschließlich für die Feuerwehr Delmenhorst. 1.2 Allgemeine Anforderungen an Feuerwehraufzüge Feuerwehraufzüge sind nach den jeweils gültigen Vorschriften zu errichten, soweit im Folgenden keine anderen Anforderungen genannt sind. Insbesondere sind folgende Bestimmungen in der jeweils zum Zeitpunkt der Errichtung der Anlage gültigen Fassung zu beachten. DIN EN 81 12. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen [201804] Informationspapier Nr. VB 04 TSpFA Seite 1 von 9

DIN EN 81 72 VDE 0100 DIN 4066 VdS2105 LAR Besondere Anwendung für Personen und Lastenaufzüge, Teil 72: Feuerwehraufzüge Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 Volt Hinweisschilder für die Feuerwehr Schlüsseldepots Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen Sofern die DIN, VDE, VdS oder gleichwertige Bestimmungen oder Regelwerke voneinander abweichende Angaben machen, gelten die Bestimmungen der DIN/VDE als Mindestanforderungen. Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Abnahme und Instandhaltung eines Feuerwehraufzuges dürfen ausschließlich durch Fachbetriebe erfolgen, die entsprechend DIN EN 13015 zertifiziert sind. 2. Prüfung und Betrieb von Feuerwehraufzügen Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom 03.02.2015 ist die Prüfung des Feuerwehraufzugsbetriebes durch zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) zwingend vorgeschrieben. Der Feuerwehraufzugsbetrieb ist somit vor der erstmaligen Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen sowie bei wiederkehrenden Prüfungen (Hauptprüfungen) in Zeitabständen von längstens zwei Jahren zu überprüfen. Des Weiteren wird durch folgende Textpassage eindeutig geregelt, dass auch das sicherheitstechnische Umfeld des Gesamtsystems Feuerwehraufzug einer Gesamtprüfung (Wirkprinzipprüfung) unterzogen werden muss: Zur Prüfung gehören auch alle aufzugsexternen Sicherheitseinrichtungen, die für die sichere Verwendung der Aufzugsanlage erforderlich sind, wie Überdruckbelüftungsanlage oder Notstromversorgung von Feuerwehraufzügen. Bei den Prüfungen nach diesem Abschnitt sollen gleichwertige Ergebnisse von Prüfungen nach anderen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder berücksichtigt werden. Als Arbeitsmittel zur Sicherstellung von erstmaligen und wiederkehrenden Prüfungen des Gesamtsystems Feuerwehraufzug, dass dem hohen sicherheitstechnisch relevanten Schutzziel gerecht werden kann, wird die Anwendung der VDIRichtlinie 3809 Blatt 2 Prüfung gebäudetechnischer Anlagen Feuerwehraufzüge dringend empfohlen. 2.1 Funktionsüberprüfung durch die Feuerwehr Delmenhorst Der Feuerwehraufzug ist durch Sachverständige und der Feuerwehr Delmenhorst gemeinsam erstmalig gemäß den Vorgaben zu prüfen. Da es sich bei Änderungen an den Steuerungseinrichtungen bzw. Softwareaktualisierungen um eine wesentliche Änderung handelt, ist eine erneute Erstprüfung der Feuerwehraufzugsanlage erforderlich. [201804] Informationspapier Nr. VB 04 TSpFA Seite 2 von 9

Für einen Prüftermin wenden Sie sich rechtzeitig an die Feuerwehr Delmenhorst, Sachgebiet Einsatzvorbereitung. 2.2 Wiederkehrende Prüfung Der Feuerwehraufzug ist durch Sachverständige wiederkehrend gemäß den o.g. Vorgaben zu prüfen. Um der sicherheitstechnischen Bedeutung eines Feuerwehraufzuges gerecht zu werden, ist es auch bei der wiederkehrenden Prüfung erforderlich, das Wirkprinzip zur Sicherstellung der Funktion als Feuerwehraufzug in Gänze zu überprüfen. Die Prüfungen der beteiligten Gewerke sind entsprechend zu koordinieren. Der Feuerwehr Delmenhorst ist Gelegenheit zur Teilnahme an der Prüfung zu geben. 2.3 Betrieb Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen und Tiere nicht gefährdet wird ( 3 NBauO) Aufgrund der sicherheitstechnischen Bedeutung von Feuerwehraufzugsanlagen auf die Nutzung eines Gebäudes sind neben den o.g. Prüfvorgaben auch die nach technischen Regeln bzw. von den Herstellern vorgegebenen Wartungs bzw. Prüfintervalle einzuhalten. Hierbei sind zumindest die Vorgaben des Anhang J der DIN EN 8172:2015(D) einzuhalten. Wartungen bzw. Prüfungen sind so durchzuführen, dass das ordnungsgemäße Zusammenwirken der sicherheitstechnischen Komponenten gewährleistet wird. 3. Erfordernis 3.1 Hochhäuser Hochhäuser (Gebäude, bei denen mindestens der Fußboden eines Aufenthaltraumes mehr als 22 m über der Geländeoberfläche liegt), müssen mindestens einen Aufzug haben, der im Brandfall der Feuerwehr zur Verfügung steht (Feuerwehraufzug). Vom Feuerwehraufzug muss jeder Punkt eines Aufenthaltsraumes in höchstens 50 m Entfernung erreichbar sein. Die Entfernung wird in der Lauflinie gemessen. 3.2. Andere Sonderbauten Bei Sonderbauten, die nicht als Hochhaus bezeichnet werden, können Feuerwehraufzüge gefordert werden, wenn es zur Erfüllung der Anforderungen aus 14 NBauO erforderlich ist. 4. Bauliche Anforderungen 4.1 Fahrschacht, Vorräume, Triebwerksraum und deren Lage Der Feuerwehraufzug kann mit bis zu zwei weiteren Aufzügen in einem gemeinsamen Schacht verlaufen. Alle Aufzüge in dem gemeinsamen Schacht müssen wie der Feuerwehraufzug aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. [201804] Informationspapier Nr. VB 04 TSpFA Seite 3 von 9

Zwischen dem Feuerwehraufzug und den anderen Aufzügen ist eine blickdichte Trennwand aus nichtbrennbaren Baustoffen zu installieren, die gegen Absturz schützt. Vor jeder Fahrschachttür des Schachtes für den Feuerwehraufzug muss ein Vorraum angeordnet sein (vergl. Nr. 5.1.1 EN 8172:2015(D). Die Umfassungswände der Schächte, die Wände der Vorräume und des Triebwerksraumes sowie die Decken des Triebwerksraumes sind mindestens feuerbeständig und aus nichtbrennbaren Baustoffen (z.b. F90A) herzustellen. In Hochhäusern, bei denen der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr als 60 m über der Geländeoberfläche liegt, muss die Feuerwiderstandsfähigkeit mindestens 120 Minuten betragen und aus nichtbrennbaren Baustoffen (z.b. F120A) hergestellt sein. Fußbodenbeläge in den Vorräumen müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Der Zugang zum Triebwerksraum ist über einen der Feuerwehr zur Verfügung stehenden Schlüssel zu gewährleisten (Hauptgruppenschlüssel der Schließanlage o.ä.). Bei Feuerwehraufzügen mit zweiseitigem Zugang ist der Feuerwehrbetrieb immer von der gleichen Seite aus vorzusehen. Zugang im Vorräume von Feuerwehraufzugsschächten müssen in unmittelbarer Nähe zu einem notwendigen Treppenraum angeordnet sein, mindestens 6 m² Grundfläche haben und zur Aufnahme einer Krankentrage geeignet sein. Der Abstand zwischen der Fahrschachttür und der Tür zum notwendigen Flur muss mindestens 3 m betragen. Öffnungen in den Vorräumen sind nur zulässig für Türen zu notwendigen Fluren (feuerhemmend und rauchdicht), zu Fahrschächten (DIN 18091 oder nach DIN EN 8158 in E90), ins Freie (ohne Anforderungen) Der Fahrschacht und die dazugehörigen Vorräume sowie der Triebwerksraum sind mit einer Druckbelüftungsanlage zur Rauchfreihaltung nach DIN EN 121016 zu versehen (siehe 6.1 Phase 1). Die Druckbelüftungsanlage muss bei Inbetriebnahme des Feuerwehraufzugbetriebes an der Hauptzugangsstelle gleichzeitig automatisch eingeschaltet werden und ist entsprechend der Aufzugsanlage mit Notstrom zu versorgen. Ein Vorraum ist nicht erforderlich, wenn der Zugang zum Feuerwehraufzug über einen offenen Gang führt, der den Anforderungen an einen offenen Gang vor einem Sicherheitstreppenraum entspricht. In diesem Fall ist der Wandhydrant die nasse Steigleitung mit FeuerlöschSchlauchanschlusseinrichtung vor der Geschosszugangstür im Bereich des offenen Ganges anzuordnen. Aufgrund der Frostgefährdung sind hier geeignete Maßnahmen vorzusehen. 4.2 Steigleitungen Zur wirksamen Brandbekämpfung sind nasse und trockene Steigleitungen erforderlich, die in jedem Geschoß mit Wandhydranten ausgerüstet sind. Die Wandhydranten sind: in den Vorräumen der Feuerwehraufzüge, in den Vorräumen der notwendigen Treppenräume und bei notwenigen Treppenräumen ohne Vorräume nach Rücksprache mit der Feuerwehr Delmenhorst an geeigneter Stelle vorzusehen. Es sind Wandhydraten Typ F nach DIN 144611 (DIN EN 6711) mit formstabiler Schlauchleitung (DN 25, 30 m) zu verwenden. [201804] Informationspapier Nr. VB 04 TSpFA Seite 4 von 9

Die Bereitstellung des Löschwassers durch eine NassLeitung muss innerhalb von 60 Sekunden nach Betätigen der ungünstigsten Entnahmestelle sichergestellt sein. Bei einer gleichzeitigen Entnahme von 100 l/min an drei Wandhydranten muss am ungünstigsten gelegenen Schauchanschlussventil noch ein Fließdruck von mindestens 0,3 MPa vorhanden sein. Der zulässige Fließdruck darf bei voll geöffnetem Stahlrohr max. 0,7 MPa, der max. Betriebsdruck 1,2 MPa betragen. 4.3 Elektrische Leitungen Die elektrischen Schalteinrichtungen sowie die Leitungen und Kabel für die Stark, Schwachstromversorgung und Fernsprechleitungen des Feuerwehraufzuges sind von den Leitungen und Kabeln der allgemeinen Stromversorgung ab dem Hauptverteiler getrennt zu verlegen und von anderen Anlagen baulich zu trennen. Die Kabel und Leitungen des Feuerwehraufzuges müssen, wenn sie außerhalb des Fahrschachtes verlegt werden, einen Funktionserhalt im Brandfalle von mindestens E 90 nach DIN 4102 Teil 12, besitzen. 4.4 Hauptzugangsstelle Die Hauptzugangsstelle zum Feuerwehraufzug ist mit der Feuerwehr Delmenhorst abzustimmen. 5. Technische Ausstattung 5.1 Fahrkorb und Schachttüren Feuerwehraufzüge müssen mit mindestens selbsttätig schließenden Fahrkorb und Schachtschiebetüren versehen sein. Die Schachtschiebetüren müssen der DIN 18091 entsprechen oder nach EN 8158:2003 geprüft und zugelassen sein und die Klasse E90 erfüllen. Die Schachtschiebetür muss für die Selbstbefreiung von eingeschlossenen Einsatzkräften von der Schachtseite aus ohne Hilfsmittel zu öffnen sein. Bei mehreren Aufzügen in einem Schacht müssen alle Schachttüren die genannten Brandschutzanforderungen erfüllen. Fahrschacht und Fahrkorbtüren müssen eine fest verglaste Sichtöffnung mit einer Fläche von mindestens 600 cm² haben. 5.2. Fahrkorb Der Fahrkorb einschließlich der Verkleidung und Beläge muss aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen und eine nutzbare Grundfläche von mindestens 1,10 m x 2,10 m haben. Die Höhe muss mindestens 2,20 m betragen. Die Tragfähigkeit muss 1000 kg betragen. Die Unterteilung des Fahrkorbes durch eine Trenntür ist nicht statthaft. Zur Rettung von eingeschlossenen Personen und zur Selbstrettung der Einsatzkräfte muss der Fahrkorb eine abschließbare Notklappe in der Mindestgröße von 0,50 m x 0,70 m (vergl. Nr. 5.4.1 EN 8172:2015(D)) besitzen, die über eine fest eingebaute seitliche Steighilfe vom Fahrkorbinnenraum zu erreichen ist. Der Verschluss der Notklappe muss von außen ohne fremde Hilfsmittel und darf von innen nur mit dem Betriebsschlüssel für den Feuerwehraufzug oder einem am gemeinsamen Schlüsselbund befestigten Dreikant geöffnet werden können. [201804] Informationspapier Nr. VB 04 TSpFA Seite 5 von 9

5.4 Anzeigentafel Im Fahrkorb und an der Hauptzugangsstelle zum Aufzug muss die Stellung des Fahrkorbes innerhalb des Fahrschachtes auf einer Anzeigetafel ersichtlich sein, wenn die Hauptstrom oder Ersatzstromversorgung zur Verfügung steht. 5.5 Türschließlinie Ergänzend zu den Festlegungen der Nr. 5.8 EN 8172:2015(D) muss folgende Funktion im Normalbetrieb, d.h. vor der Phase 1 aktiv sein: Während des normalen Betriebes des Feuerwehraufzuges darf die Türschließlinie nicht zugestellt werden. Ein Blockieren des Aufzuges durch Personen oder Gegenstände ist nach einer Verzögerungszeit von 2 Minuten durch ein optisches und akustisches Signal im Fahrkorb und ggf. beim Pförtner des Hauses anzuzeigen. Nur durch diese Sicherheitseinrichtung kann eine verspätete Nutzung durch die Feuerwehr verhindert werden. Das Feststellen des Fahrkorbes zum Be und Entladen ohne Blockiersignal darf nur über den Notbremsschalter bzw. über eine Vorrechtschaltung erfolgen. Bei der Nutzung einer Vorrechtschaltung muss aber sichergestellt werden, dass der Schlüssel hierfür nur auf Stellung Aus abziehbar ist und nur unterwiesene Personen zur Vorrechsteuerung berechtigt sind. Die in den beiden vorherigen Absätzen genannten betrieblichen Maßnahmen sind in die Brandschutzordnung bzw. Hausordnung aufzunehmen und den Nutzern des Gebäudes in geeigneter Weise bekanntzugeben. Bei Feuerwehraufzügen dürfen Einrichtungen, die durch Rauch und Hitze beeinträchtigt werden können, ab der Phase 1, z.b. Lichtschranken, nicht verwendet werden. Abweichend von der Nr. 5.8.8 EN 8172:2015(D) dürfen sich automatisch öffnende Fahrschachttüren nach Betätigen des FeuerwehrSchlüsselschalters im Fahrkorb nur durch dauerhaftes Drücken durch den Taster Tür auf öffnen und durch den Taster Tür zu schließen lassen (Totmannschaltung). Begründung: Die Festlegung in der DIN EN 8172 kann zu einem automatischen Verschließen der Fahrschachttüren führen, nachdem ein Feuerwehrangehöriger den Fahrkorb verlassen hat, obwohl die Türen noch nicht gänzlich (Endschalterkontakt) aufgefahren war. 5.6 Notbetrieb Der Feuerwehraufzug muss eine Bedieneinrichtung für den Notbetrieb haben. Die Bedieneinrichtung muss sich an der Hauptzugangsstelle zum Aufzug für die Feuerwehr befinden. An der Bedieneinrichtung sind Benutzungshinweise vorzuhalten. 5.7 Ersatzstromversorgung 5.7.1 Betriebszeit Der Feuerwehraufzug muss an eine Ersatzstromanlage mit Notstromaggregat angeschlossen werden, die bei Ausfall der Stromversorgung aus dem Normalstromnetz einen Betrieb des Feuerwehraufzuges gewährleistet. Für das Notstromaggregat ist ein Kraftstoffvorrat für eine Betriebszeit von 8 Stunden bei Nennlast bereitzuhalten. [201804] Informationspapier Nr. VB 04 TSpFA Seite 6 von 9

5.7.2 Sonstige an die Ersatzstromanlage anzuschließende Anlagen Die Beleuchtung in den Vorräumen und an der Hauptzugangsstelle ist an die Ersatzstromversorgung anzuschließen. Die Druckbelüftungsanlage für den Fahrschacht und die dazugehörigen Vorräume ist an die Ersatzstromanlage anzuschließen. Die für die Wasserversorgung der Steigleitungen erforderlichen elektrischen Einrichtungen sind an die Ersatzstromanlage anzuschließen. 6. Aufzugssteuerung Abweichend von der EN 8172:2015(D) gelten folgende Festlegungen: Neben der Fahrschachttür des Feuerwehraufzuges an der Hauptzugangsstelle für die Feuerwehr ist der Betriebsschlüssel für den Feuerwehraufzug (kein Dreikant) in einem FSD1 mit FWSchließung vorzuhalten. Des weiteren ist ein Tableau mit Feuerwehr Schlüsselschalter nach Anlage 1 in normaler Bedienhöhe (1,2 m 1,6 m Höhe über Fußboden) anzubringen. Im Fahrkorb des Feuerwehraufzuges muss ein Tableau mit Feuerwehr Schlüsselschalter nach Anlage 2 in Bedienhöhe installiert sein. Es darf nur ein Betriebsschlüssel für den Feuerwehraufzug je Feuerwehraufzuganlage vorgehalten werden. Für die Ausführung des FSD1 wenden Sie sich an die Feuerwehr Delmenhorst, Sachgebiet Vorbeugender Brandschutz. 6.1 Phase 1: Vorzugsruf für den Feuerwehraufzug Abweichend vor der DIN EN 8172:2015(D) darf die Phase 1 nur manuell durch Betätigen des FeuerwehrSchlüsselschalters in der Hauptzugangsebene mittels des Betriebsschlüssels für den Feuerwehraufzug eingeleitet werden. Bei der Betätigung des FeuerwehrSchlüsselschalters müssen, zusätzlich zu den in der DIN EN 8172 genannten, folgende Betriebsfunktionen bewirkt werden: Bei Betätigung des FeuerwehrSchlüsselschalters an der Hauptzugangsstelle muss die Druckbelüftungsanlage nach Pkt. 4.1 automatisch in Betrieb gehen. 6.2 Phase 2: Feuerwehrbetrieb Ein Abziehen des Betriebsschlüssels für den Feuerwehraufzug darf in der Aufzugskabine nur in Aus Stellung möglich sein. Danach dürfen keinerlei Befehle bzw. automatische Steuerungen wirksam werden. Bei eingeschaltetem FeuerwehrSchlüsselschalter im Fahrkorb darf jeweils nur ein Fahrbefehl (Zielgeschoss) eingegeben werden können. Fahrbefehle dürfen erst nach zugefahrener Fahrkorbtür wirksam werden. Abweichend von der DIN EN 8172:2015(D) dürfen bereits erfolgte und/oder aktive Fahrbefehle nur durch Betätigen eines entsprechenden Tasters Löschtaste gelöscht werden können. (Ausschluss des versehentlichen Betätigen eines Fahrbefehls zu einem gefährlichen Bereich.) 7. Kennzeichnung des Feuerwehraufzuges Der Feuerwehraufzug ist Innen und in allen Geschossen mit einem Schild entsprechend den Vorgaben des Anhang G der EN 8172:2015(D) zu kennzeichnen. [201804] Informationspapier Nr. VB 04 TSpFA Seite 7 von 9

Die Kennzeichnung in den Geschossen muss auch bei geöffneten Schachttüren erkennbar sein. Im Eingangsgeschoss für die Feuerwehr sind Hinweisschilder anzubringen, die das sofortige Auffinden des Feuerwehraufzuges mit der Hauptbedienstelle ermöglichen. Im Bereich der FeuerwehrSchlüsselschalter sind dauerhaft Bedienungshinweise für den Feuerwehraufzug anzubringen (siehe Anlage 1 und 2). In den Vorräumen müssen Geschoßkennzeichnungen so angebracht sein, dass sie durch die Sichtöffnung der Fahrschachttür und Fahrkorbtür erkennbar sind. Der Weg von einem frei zugänglichen Treppenraum zum Triebwerksraum ist mit Schildern nach DIN 4066 D1 zu kennzeichnen. Anlage 1: Bedientableau neben der Fahrschachttür an der Hauptzugangsstelle Anlage 2: Bedientableau im Fahrkorb des Feuerwehraufzuges [201804] Informationspapier Nr. VB 04 TSpFA Seite 8 von 9

Anlage 1: Bedientableau neben der Fahrschachttür an der Hauptzugangsstelle (Prinzipskizze) Anlage 2: Bedientableau im Fahrkorb des Feuerwehraufzuges (Prinzipskizze) [201804] Informationspapier Nr. VB 04 TSpFA Seite 9 von 9

Kontakt Fachdienst Feuerwehr Vorbeugender Brandschutz Frau Kaiser RudolfKönigerStraße 35 Telefon (04221) 992415 Fax (04221) 991233 EMail b.kaiser@feuerwehrdelmenhorst.de Impressum Stadt Delmenhorst Der Oberbürgermeister Rathausplatz 1 27749 Delmenhorst Stand: April 2018