Bericht und Antrag an die Synode Theologische Hochschule Chur und Priesterseminar St. Luzi Weiterführung der Beitragsleistungen an die diözesanen Aus- und Weiterbildungstätten für vier Jahre (2018 bis und mit ) Ressort Sachbearbeitung Bildung, André Füglister Hubert Lutz Ort/Datum Zürich, 28. August 2017 Bericht THC im Überblick Die Theologische Hochschule Chur (THC) ging aus dem Studium Theologicum am 1807 gegründeten Priesterseminar St. Luzi hervor und wurde 1968 als kirchliche Hochschule errichtet. 1974 erhielt die THC das Recht zur Erteilung des Lizentiats. 2003 wurde das ihr angeschlossene Pastoralinstitut eröffnet. Im gleichen Jahr wurde die Hochschule durch die römische Kongregation für das katholische Bildungswesen einer Fakultät gleich gestellt ( Institutum theologicum ad instar facultatis ) und erhielt das Recht, den akademischen Grad eines Doktors der Theologie zu gewähren. Die akademischen Ausweise der THC werden seit 1976 vom Kanton Graubünden staatlich anerkannt. Die Hochschule, seit 1975 Mitglied der Fédération Internationale des Universités Catholiques (FIUC), ist eine Stätte der Lehre und Forschung katholischer Theologie und bereitet die Studierenden auf den Dienst in der Seelsorge vor. Sie steht sowohl Priesteramtskandidaten wie auch Laientheologinnen und Laientheologen offen. Mitfinanzierung durch die Kantonalkirchen der Bistumskantone Anfangs 2000 befanden sich die Theologische Hochschule Chur und das Priesterseminar in einer äusserst schwierigen Situation. Die Einstellung der Lehrtätigkeit stand kurz bevor. Eine entsprechende Mitteilung des Diözesanbischofs führte im ganzen Bistum zu einer intensiven Reflexion und Auseinandersetzung über den durch eine solche Massnahme entstehenden Schaden und über sinnvolle und realistische Szenarien für dessen Begrenzung oder Abwen- Nr. 475
dung. Interventionen des diözesanen Priesterrates, eine breite ideelle und finanzielle Unterstützungswelle in der ganzen Diözese, die Einsetzung einer Expertenkommission durch den Diözesanbischof, die Aussicht auf ein neues Leitbild mit klarer pastoraler Schwerpunktsetzung sowie koordiniertes Arbeiten aller beteiligten Instanzen und Gremien führten schliesslich zum Neubeginn. Die Bistumskantone kamen auf Gesuch des Diözesanbischofs überein, ihren zuständigen Gremien die Unterstützung einer Übergangslösung für das Jahr 2003 und für die Jahre 2004 bis und mit 2009 einen Beitrag von jährlich CHF 1 pro Katholik/in zugunsten von THC und Priesterseminar zu beantragen. Alle Kantonalkirchen des Bistums kamen diesem Aufruf nach und bestätigten periodisch je nach eigenem Rhythmus die Weiterführung der Beitragsleistung. Die THC und das Priesterseminar werden seither ununterbrochen mit einem Franken pro Katholik/in im Bistum von den Kantonalkirchen des Bistums mitfinanziert. Die entsprechenden Beschlüsse fasste die Römisch-katholische Synode des Kantons Zürich in der Synodensitzung vom 12./19. Dezember 2002, vom 1. Oktober 2009 und vom 7. November 2013. Erneuerungsprozess seit 2000 und Akkreditierung Seit dem Jahr 2000 ist an der Theologischen Hochschule Chur ein Prozess des Wiederaufbaus und der Weiterentwicklung im Gange. Als Leitbild wurde die pastorale Ausrichtung bei Wahrung der akademischen Qualität vorgegeben. Es gelang der THC, sich neu zu positionieren und sich ein eigenes Profil zu geben. Der erneuerte Lehrkörper hat kompetente Fachleute und bildet sich methodisch und didaktisch weiter. Auf institutioneller Ebene konnte im Januar 2003 das Pastoralinstitut eröffnet werden, das der im Leitbild vorgesehenen pastoralen Ausrichtung dient. Es ist auf dem Gebiet der Fortund Weiterbildung der Seelsorgerinnen und Seelsorger tätig und bietet ein Nachdiplomstudium in Pastoraltheologie, Homiletik und Religionspädagogik an. Die Schweizerische Universitätskonferenz (d. i. die Konferenz der Erziehungsdirektoren der Universitätskantone) beschloss 2006 die Akkreditierung der Theologischen Hochschule Chur (THC) als private universitäre Institution. Damit bescheinigt sie der THC, dass sie den Anforderungen entspricht, die nach schweizerischen und internationalen Standards an eine universitäre Fakultät gestellt werden. Am 27. Juni 2013 wurde die Akkreditierung erneuert. Die neue Akkreditierung war mit der Auflage verbunden, dass die THC mindestens eine bezahlte Assistenzstelle schaffen und eine mittelfristige Strategie für die Entwicklung des wissenschaftlichen Nachwuchses formulieren muss. Dank der zusätzlichen finanziellen Unterstützung durch die katholische Kirche im Kanton Zürich - die Synode hatte am 7. November 2013 beschlossen, die verlangte Assistenzstelle für die nächsten 4 Jahre zu finanzieren wurde die THC in die Lage versetzt, diese Auflage zu erfüllen. Die erneute Akkreditierung wurde am 10. Februar 2015 bescheinigt. Damit bleibt die THC bis zum 30. Juni 2020 als universitäre Institution akkreditiert. Berichterstattung der THC Bei der Beschlussfassung für eine Weiterführung der Beiträge ab 2010 konnten sich die Bistumskantone auf einen sehr ausführlichen Evaluationsbericht über die Entwicklung und den erreichten Stand der THC und des Priesterseminars stützen. Sie hatten auch eine Experten- 2 von 6
kommission zusammengestellt, die über die Entwicklung und Situation von THC und Priesterseminar berichtete. Sie stellten damals fest, dass sich die THC in den ersten sieben Jahren seit der Unterstützung der Kantonalkirchen auf gutem akademischem Niveau positioniert hatte ohne dabei die Tatsache zu vernachlässigen, dass die auszubildenden Priester, Seelsorger und Seelsorgerinnen während ihrer Grundausbildung nicht nur theoretisch, sondern auch möglichst praxisnah auf ihren pastoralen Dienst vorbereitet würden. Die Synode der katholischen Kirche im Kanton Zürich bestätigte mit ihren bisherigen Beschlüssen zur THC ihre Zustimmung und den Willen zu Etablierung der bistumseigenen Hochschule und des Priesterseminars. Sie wünschte von der Biberbrugger Konferenz eine gute Begleitung und Beobachtung der weiteren Entwicklung. Dazu sollten auch für künftige Beitragsperioden Evaluationsberichte erstellt werden. Die Biberbrugger Konferenz konnte aber kein einheitliches Berichterstattungsprozedere entwickeln. Zu weit lagen die Bedürfnisse der einzelnen Kantonalkirchen inhaltlich, formell und auch in der erwarteten Periodizität auseinander. Anstelle der Einsetzung einer Evaluationskommission bevorzugte die BBK einen institutionalisierten, regelmässigen Austausch mit der Leitung der THC und dem Regens des Priesterseminars, um auf diese Weise für alle Mitglieder der BBK aus erster Hand den gleichen Wissensstand gewährleisten zu können. Der pflegt mit Blick auf die Beitragserneuerung und aus allgemeinem Interesse an Stand und Entwicklung der diözesanen Aus- und Weiterbildungsstätten, insbesondere mit der THC, deren früheren Rektorin und dem heutigen Rektor, aber auch mit anderen Mitgliedern des Lehrkörpers einen ständigen Austausch. Auch nimmt der jährlich am Dies Academicus der THC teil, stets mit einer Delegation von mindestens zwei, meistens mehr Mitgliedern. Referenzperson des es für das Priesterseminar ist und bleibt der Generalvikar für die Bistumsregion Zürich-Glarus; er ist Mitglied des Bischofsrates, nimmt an allen Sitzungen des es teil und ist so bestens in der Lage, über wesentliche Entwicklungen am Priesterseminar zu berichten. Dem werden auch jährlich Rechnung und Budget mitgeteilt. Der führt in seinem Jahresbericht die wesentlichen Fakten und Ereignisse zur THC auf und bringt sie der Synode zur Kenntnis. Die THC berichtet ausführlich über Ihre Tätigkeit in Ihren Jahresberichten. Die Webseite der THC ist sehr informativ und offen www.thchur.ch. Es finden sich darin wesentliche und aktuelle Ausführungen zu den Punkten, die die Biberbrugger Konferenz in Hinblick auf die Evaluationsberichte als dafür relevant diskutiert hatte. Eingesehen werden können u.a. das Leitbild, der Forschungsbericht, die Kooperationen, Informationen zu den Mitgliedern des Lehrkörpers, das Vorlesungsverzeichnis, Liste der Aktivitäten des Pastoralinstituts. Für den Nachweis von Organisation und Tätigkeit der THC sei des halb auf die Webseite https://www.thchur.ch/institution/forschung/ verwiesen. Einrichtung eines akademischen Mittelbaus an der THC und dessen Zukunftsperspektiven Die Synode fasste am 7. November 2013 folgenden Zusatzbeschluss zur ordentlichen Finanzierung der THC mit CHF 1 pro Katholik/in: Zwecks Sicherung der Akkreditierung der THC als private universitäre Institution durch die Schweizerische Universitätskonferenz (SUK) und Ermöglichung der dazu erforderlichen Einrichtung und Entwicklung eines strukturellen Mittelbaus bzw. Assistenzbereichs werden für die Jahre 2014 bis und mit 2017 weitere CHF 0.30 pro Katholik/in im Sinne einer Starthilfe zweckgebunden ausgerichtet. Es wird erwartet, 3 von 6
dass innert dieser Frist eine breiter abgestützte und langfristige Finanzierung für den Mittelbau sichergestellt wird, namentlich seitens der übrigen Bistumskantone im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Die Sicherung der Akkreditierung ist, wie bereits erwähnt, gelungen. Mit dem Beitrag der Körperschaft konnten zwei Mittelbaustellen mit je 50 Stellenprozenten realisiert werden, auf denen eine Nachwuchswissenschaftlerin und ein Nachwuchswissenschaftler die Möglichkeit haben, im Rahmen des neu errichteten Promotionskollegs das theologische Lizentiat und anschliessend den Doktoratsabschluss zu erwerben. Parallel zur Einrichtung des akademischen Mittelbaus entwickelte die THC eine Strategie zur Entwicklung des wissenschaftlichen Nachwuchses an der THC und hat 2015 ein Promotionskolleg gegründet. Beide Mittelbaustellen sind in die Strukturen des Promotionskollegs der THC eingebunden. Der wissenschaftliche Nachwuchs wird im Hinblick auf eine evtl. künftige Tätigkeit in der theologischen Forschung und Lehre auch in didaktischer Hinsicht gefördert. So wird die Teilnahme an Hochschuldidaktischen Weiterbildungen unterstützt, die sich an Promovenden und Habilitanden im deutschsprachigen Raum richtet, die sich auf eine längerfristige Tätigkeit in der theologischen Lehre vorbereiten. Die beiden Assistenzpersonen der THC haben darüber hinaus am 10. März 2017 an einer im zweijährigen Turnus stattfindenden Hochschuldidaktischen Weiterbildung des Professoren-Kollegiums der THC teilgenommen. Neben den Beiträgen der Katholischen Kirche im Kanton Zürich erhielt die THC in den vergangenen Jahren in jedem Jahr einen Beitrag des Kantons Graubünden im Umfang von jeweils knapp CHF 25 000. Mit diesen Mitteln konnten Forschungsstellen finanziert werden. Da der Kanton Graubünden die Beiträge jeweils jährlich spricht, lassen sich keine Mehr-Jahres- Stellen für einen eigentlichen akademischen Mittelbau damit finanzieren. Eine Mitfinanzierung seitens der übrigen Bistumskantone ist bis heute noch nicht zustande gekommen. Sie hatten die Akkreditierung abgewartet. Eine Mitfinanzierung blieb auf der Traktandenliste der Biberbrugger Konferenz und die Vertreter der Bistumskantone haben diesen Sommer zugesagt, in ihren Gremien eine Mitfinanzierung auf nächstes Jahr zu beantragen. Der beantragt der Synode die Finanzierung der beiden Assistenzstellen für die nächsten 4 Jahre mit je CHF 0.30 pro Katholik/in fortzusetzen. Er erwartet von den übrigen Bistumskantonen, dass sie ihre Verpflichtungen gegenüber der Theologischen Hochschule Chur auch bei der Finanzierung des Mittelbaus erfüllen. Der Beitrag der Körperschaft wird sich entsprechend um die von den übrigen Bistumskantonen geleisteten Beiträge reduzieren. Langfristig ist geplant und realistisch, die beiden neu errichteten Mittelbau-Stellen aus dem laufenden Budget der Stiftung Priesterseminar St. Luzi zu finanzieren. Da die finanzielle Entwicklung jedoch im Moment aus strukturellen Gründen noch nicht absehbar ist und die Weiterführung des Mittelbaus deswegen nicht gesichert ist, bittet die THC die Biberbrugger Konferenz um weitere finanzielle Unterstützung ab 2018. Die Lage des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Katholischen Theologie ist im gesamten deutschsprachigen Raum besorgniserregend. Sie bedarf der besonderen Aufmerksamkeit im Rahmen der Hochschulentwicklung. Auch die Kirche in der Schweiz braucht in Zukunft mehr denn je Priester und Laien, Frauen und Männer, die sich in der Theologie qualifizieren. Sie haben für den Fortschritt der theologischen Forschung und die Zukunftsfähigkeit der Katholischen Kirche im Kontext eines sich rasant vollziehenden Kulturwandels entscheidende Bedeutung. 4 von 6
Antrag des es Die THC hat sich in den 15 Jahren seit Beginn der Unterstützung durch die Kantonalkirchen als zuverlässige und wichtige Institution in unserem Bistum entwickelt. Alle Kantonalkirchen sind gewillt, die Beitragszahlung im bisherigen Rahmen fortzusetzen. Am 1. August 2015 löste Christian Cebulj die seit 2007 im Amt stehende Rektorin Eva-Maria Faber an der Spitze der Theologischen Hochschule Chur ab. Eva-Maria Faber und Christian Cebulj standen bzw. stehen dafür, dass die betont konservative Kirchenpolitik, welche der Hof betreibt, nicht auf die Hochschule abfärbt. Die THC ist bestrebt, die Breite der ganzen theologischen Debatte aufzuzeigen und hat insofern eine «plurale Ausstrahlung». und Generalvikar beurteilen die Aus- und Weiterbildungsarbeit der THC sehr positiv. Sie schätzen auch deren Kontinuität. Deshalb und auch aufgrund kirchenbildungspolitischen Überlegungen zum Status der THC mit ihrer Nähe und Verbindung zum Priesterseminar beantragen und Generalvikar der Synode, an die Mitfinanzierung der Theologischen Hochschule Chur und des Priesterseminars St. Luzi für weitere vier Jahre, d.h. für die Jahre 2018 bis und mit, einen Beitrag von jährlich CHF 1 pro Katholik/in auszurichten. Massgebend ist dabei jeweils der Mitgliederbestand der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich am 31. Dezember des Vorjahres. Zusätzlich zu diesem ordentlichen Beitrag sollen zwecks Sicherung der Akkreditierung der THC als private universitäre Institution durch die Schweizerische Universitätskonferenz (SUK) und Ermöglichung der dazu erforderlichen Einrichtung und Entwicklung eines strukturellen Mittelbaus bzw. Assistenzbereichs für die Jahre 2018 bis und mit weitere CHF 0.30 pro Katholik/in bereit gestellt werden. Antrag Die Synode nach Einsichtnahme in Bericht und Antrag des es vom 28. August 2017 beschliesst: I. Die Römisch-katholische Körperschaft des Kantons Zürich leistet an die Mitfinanzierung der Theologischen Hochschule Chur und des Priesterseminars St. Luzi für weitere vier Jahre, d.h. für die Jahre 2018 bis und mit, einen Beitrag von jährlich CHF 1.- pro Katholik/in. Massgebend ist dabei jeweils der Mitgliederbestand der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich am 31. Dezember des Vorjahres (Voranschlag 2017: CHF 394'300). II. Zwecks Sicherung eines strukturellen Mittelbaus bzw. Assistenzbereichs und damit der der Akkreditierung der THC als private universitäre Institution durch die Schweizerische Universitätskonferenz (SUK) werden für die Jahre 2018 bis und mit zusätzlich weitere CHF 0.30 pro Katholik/in ausgerichtet (Voranschlag 2017: CHF 118 300). III. Der erwartet von den übrigen Bistumskantonen, dass sie ihre Verpflichtungen gegenüber der Theologischen Hochschule Chur erfüllen. Der Beitrag der Körperschaft gemäss Ziffer II wird sich entsprechend um die von den übrigen Bistumskantonen geleisteten Beiträge reduzieren. 5 von 6
IV. Diese Ausgaben gehen zulasten der Kostenstelle 815 (Diözesane Aus- und Weiterbildung (2018-). Sie werden in Voranschlag und Rechnung jeweils als separate Beiträge ausgewiesen. V. Mitteilung an Diözesanbischof Dr. Vitus Huonder, Hof 19, 7000 Chur, die Theologische Hochschule Chur, Prof. Dr. Christian Cebulj, Rektor, Alte Schanfiggerstrasse 7, 7000 Chur, das Priesterseminar St. Luzi, Regens Martin Rohrer, Alte Schanfiggerstrasse 7, 7000 Chur, die Schweizer Bischofskonferenz, Postfach 278, 1701 Freiburg, die Biberbrugger Konferenz, und an den. Im Namen des es Der Präsident Dr. Benno Schnüriger Der Generalsekretär Markus Hodel 6 von 6