BESCHLUSSPROTOKOLL über die 13. Sitzung des Sozialhilfeausschusses des XV. Bezirkstags von Niederbayern, 10. Oktober 2018

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Transkript:

BESCHLUSSPROTOKOLL über die 13. Sitzung des Sozialhilfeausschusses des XV. Bezirkstags von Niederbayern, 10. Oktober 2018 Tagesordnungspunkte 1. ÖFFENTLICHER TEIL TOP 01 TOP 02 TOP 03 TOP 04 TOP 05 TOP 06 TOP 07 TOP 08 Hilfe zur Pflege Pflegeberatung Überarbeitung der Förderrichtlinien für Dienste der regionalen und überregionalen Offenen Behindertenarbeit Fahrdienst für schwer behinderte Menschen Gemeinsame Förderung von Diensten und Maßnahmen der freien Wohlfahrtspflege Antrag des Fachverbandes für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderung e.v. (BLWG) auf Erweiterung des bestehenden Beratungsangebotes für Menschen mit Hörbehinderung um ein spezifisches Angebot für Menschen mit Schwerhörigkeit ab 01.01.2019 Projekt Inklusive Kinder- und Jugendarbeit INKA Investitionsförderung von Einrichtungen für behinderte Menschen; Informationen über den Ablauf des Förderverfahrens und die Kostenentwicklung im Bereich der Heilpädagogischen Tagesstätten (HPTen) Modernisierung und Erweiterung um 43 Plätze der heilpädagogischen Tagesstätte St. Notker durch die Lebenshilfe Deggendorf in Deggendorf TOP 09 Errichtung einer heilpädagogischen Tagesstätte i.v.m. Schulhausneubau für 2 Berufsschulklassen durch die Lebenshilfe Regen e.v. in Regen TOP 10 TOP 11 Modernisierung und Erweiterung der heilpädagogischen Tagesstätte St. Wolfgang in Straubing durch die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.v. Schaffung von 24 Plätzen in gemeinschaftlichen Wohnformen für erwachsene Menschen mit überwiegend geistiger Behinderung in Mitterfels durch die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.v.; hier: Bedarfsanerkennung

TOP 12 TOP 13 TOP 14 TOP 15 TOP 16 Neubau einer Wohneinrichtung für behinderte Menschen mit 24 Plätzen und Schaffung von 7 Förderstättenplätzen durch die Lebenshilfe Regen in Viechtach; Schaffung von 6 weiteren Förderstättenplätzen für geistig und mehrfach behinderte Menschen in Schwarzach durch die Sozialtherapeutische Siedlung Bühel e.v.; hier: Bedarfsanerkennung Förderung von Einrichtungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben; Modernisierung und Umstrukturierung der Werkstatt für behinderte Menschen (160 Plätze) sowie der Förderstätte (20 Plätze) in Eggenfelden durch die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.v.; Förderung von Einrichtungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben; Modernisierung und Erweiterung der Werkstatt für behinderte Menschen in Pocking um 90 Plätze auf insgesamt 290 Plätze durch den Caritasverband für die Diözese Passau e.v.; Förderung von Einrichtungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nach 30 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV); hier: Anpassung und Neuordnung der Werkstattplätze im Einzugsbereich der Landshuter Werkstätten GmbH TOP 17 Antrag des Kreis-Caritasverbandes Rottal-Inn auf Stellenerweiterung um 0,25 VK Verwaltung bei der Psychosozialen Beratungsstelle (Suchtberatung) in Pfarrkirchen 2

TOP 01 Hilfe zur Pflege Pflegeberatung Der Sozialhilfeausschuss sieht eine gesteigerte Verantwortung im Bereich der Beratung älterer und pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen auf Grund der Übernahme der ambulanten Hilfe zur Pflege und aller gleichzeitig zu gewährenden Hilfen für diesen Personenkreis. Um eine qualitativ gute, wohnortnahe und für die Betroffenen und ihre Angehörigen möglichst einfach zugängliche Beratung sicherzustellen, wird eine Beratung in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Sozialhilfeträgern durch eine Vor-Ort-Beratung bei den Kreisverwaltungsbehörden durch Mitarbeiter des Bezirks bevorzugt. Die Verwaltung wird gebeten, die nötigen Schritte in die Wege zu leiten. TOP 02 Überarbeitung der Förderrichtlinien für Dienste der regionalen und überregionalen Offenen Behindertenarbeit Der Anwendung der Förderrichtlinien für Dienste der regionalen und überregionalen Offenen Behindertenarbeit in der vorliegenden Fassung ab dem 01.01.2019 wird zugestimmt. Der Ausbau von 0,62 Planstellen für Fachkräfte, anteiligen Verwaltungskräften und Durchführungskräften ab 01.01.2019 im Bezirk Niederbayern wird bewilligt. Den Diensten der regionalen Offenen Behindertenarbeit in den Regionen Freyung- Grafenau und Regen wird Bestandsschutz für ihre Planstellen an Fach-, Verwaltungs- und Durchführungskräften zugesichert. TOP 03 Fahrdienst für schwer behinderte Menschen Die Kosten für die Nutzung des Fahrdienstes für schwer behinderte Menschen werden bei Bewohnern von stationären Einrichtungen pro Jahr bis zu insgesamt höchstens 240 gefahrenen Kilometern (ggf. inklusive Leerkilometern) und höchstens 400 übernommen. Die Änderungen treten für Neuanträge ab 01.11.2018, bei laufenden Bewilligungsfällen mit dem nächsten Bewilligungszeitraum in Kraft. 3

TOP 04 Gemeinsame Förderung von Diensten und Maßnahmen der freien Wohlfahrtspflege Die vorstehend genannten Dienste und Maßnahmen der freien Wohlfahrtspflege werden entsprechend des Beschlusses des Hauptausschusses des Bayerischen Bezirketages für 2018 mit den empfohlenen Beträgen und einer Gesamtsumme von 69.868,15 gefördert. TOP 05 Antrag des Fachverbandes für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderung e.v. (BLWG) auf Erweiterung des bestehenden Beratungsangebotes für Menschen mit Hörbehinderung um ein spezifisches Angebot für Menschen mit Schwerhörigkeit ab 01.01.2019 Der Sozialhilfeausschuss des Bezirks Niederbayern bewilligt dem Fachverband für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderung e.v. mit Sitz München ab 01.01.2019 die Installierung einer Informations- und Servicestelle für Menschen mit Schwerhörigkeit in Straubing. Das spezielle Angebot soll durch die Erweiterung der bestehenden Beratungsstelle für Menschen mit Hörbehinderung nach Maßgabe der Richtlinie für die Überregionale Offene Behindertenarbeit umgesetzt werden. Der Beratungsstelle wird zur Ausübung der gesetzten Ziele eine 0,5 Vollzeitstelle für eine sozialpädagogische Fachkraft bewilligt. Zudem wird dem Träger gemäß der Richtlinie ein anteiliger Stellenanteil für eine Verwaltungskraft bewilligt. Die Förderung erfolgt unter der Voraussetzung, dass sich der Freistaat Bayern an der Finanzierung ab 01. Januar 2019 im Rahmen der Richtlinie für die Überregionale Offene Behindertenarbeit beteiligt und hierfür Fördermittel aus dem Doppelhaushalt 2019/2020 bereitstellt. TOP 06 Projekt Inklusive Kinder- und Jugendarbeit INKA Der Sozialhilfeausschuss des Bezirks Niederbayern nimmt den Sachstand zur Kenntnis und bewilligt der Lebenshilfe Regen für das Projekt Inklusive Kinder- und Jugendarbeit INKA ab 01.01.2018 einen jährlichen Zuschuss von 18.000. 4

TOP 07 Investitionsförderung von Einrichtungen für behinderte Menschen; Informationen über den Ablauf des Förderverfahrens und die Kostenentwicklung im Bereich der Heilpädagogischen Tagesstätten (HPTen) Der Sozialhilfeausschuss des Bezirks Niederbayern nimmt die Informationen über den Ablauf des Förderverfahrens sowie über die Kostenentwicklung im Bereich der Heilpädagogischen Tagesstätten (HPTen) zur Kenntnis. TOP 08 Modernisierung und Erweiterung um 43 Plätze der heilpädagogischen Tagesstätte St. Notker durch die Lebenshilfe Deggendorf in Deggendorf Der Lebenshilfe Deggendorf wird für die Modernisierung und Erweiterung der Heilpädagogischen Tagesstätte St. Notker eine Förderung in Höhe von 10% der zuwendungsfähigen Kosten bewilligt. Die von der Regierung von Niederbayern als förderfähig festgestellten Gesamtkosten werden in Höhe von 3.599.570 genehmigt. Die Förderung des Bezirks Niederbayern erfolgt in Höhe von 10 %, somit 359.957. Das der Kostenschätzung zugrunde liegende Raumprogramm weist 757,89 m² Hauptnutzfläche für die Heilpädagogische Tagesstätte aus. Sofern im Zuge der weiteren Bauausführung geringere förderfähige Kosten durch die Regierung von Niederbayern festgestellt werden, erfolgt eine entsprechende Verringerung der Bezirksförderung. Der Zuwendungsempfänger/Bauherr trägt bei der Realisierung der Baumaßnahme Gewähr dafür, dass der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und das Ziel der Einhaltung der genehmigten förderfähigen Gesamtkosten beachtet werden. Möglichkeiten zur Kostenüberwachung vor der Ausschreibung und während der Ausführung sind als Grundleistungen in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelt. Liegen Kostensteigerungen während der Phase der Ausschreibung im Rahmen der Kostensteigerungen des Preisindex für Wohngebäude ist dies zwar ohne Auswirkung auf den Förderbetrag, jedoch auf Antrag grundsätzlich bei der Berechnung des Investitionsbetrags gemäß 76 Abs. 2 SGB XII für betriebsnotwendige Anlagen einschließlich ihrer Ausstattung zu berücksichtigen. Wird keine Anpassung an den Preisindex für Wohngebäude beantragt, so können Kostenüberschreitungen im Verwendungsnachweis in der Regel dennoch bis zur Höhe von bis zu 5 % der als förderfähig anerkannten Kosten der Kostengruppen 300-400 bei plausibler und nachvollziehbarer Begründung ohne weitergehende Prüfung durch den Bezirk Niederbayern anerkannt werden. 5

Zeichnet sich während der Phase der Ausschreibung ab, dass die im Sozialhilfeausschuss genehmigten förderfähigen Gesamtkosten (selbst bei realistischer Einschätzung von Indexanpassungen) nicht eingehalten werden können oder wesentliche Planänderungen erforderlich sind, ist dies der Sozialverwaltung unter Angabe der Gründe unverzüglich mitzuteilen. Im Einzelfall können wesentliche Planänderungen eine erneute Beschlussfassung im Sozialhilfeausschuss erforderlich machen. Werden die genehmigten förderfähigen Gesamtkosten während der Bauausführung absehbar wesentlich (Steigerung um über 5 %) überschritten, ist dies der Sozialverwaltung unter Angabe der Gründe unverzüglich mitzuteilen. Die Grundsätze von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sind zu beachten. Nachfinanzierungen werden ausdrücklich ausgeschlossen. Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt unter dem Vorbehalt, dass das Projekt auch von den übrigen Zuwendungsgebern gefördert wird. Die Fördermittel werden voraussichtlich im Haushaltsjahr 2019 zur Verfügung gestellt. TOP 09 Errichtung einer heilpädagogischen Tagesstätte i.v.m. Schulhausneubau für 2 Berufsschulklassen durch die Lebenshilfe Regen e.v. in Regen Der Lebenshilfe Regen e.v. wird für den Teilersatzneubau der Heilpädagogischen Tagesstätte St. Christophorus in Regen eine Förderung in Höhe von 10% der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt. Die endgültige Entscheidung über die Förderung kann erfolgen, sobald und sofern eine verbindliche Förderzusage durch die Regierung von Niederbayern vorliegt. Grundlage des weiteren Förderverfahrens ist das durch die Regierung von Niederbayern festgelegte Raumprogramm der Heilpädagogischen Tagesstätte. TOP 10 Modernisierung und Erweiterung der heilpädagogischen Tagesstätte St. Wolfgang in Straubing durch die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.v. Der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.v. wird für die Sanierung und Erweiterung der Heilpädagogischen Tagesstätte St. Wolfgang in Straubing eine Förderung in Höhe von 10% der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt. Die endgültige Entscheidung über die Förderung kann erfolgen, sobald und sofern eine verbindliche Förderzusage durch die Regierung von Niederbayern vorliegt. Grundlage des weiteren Förderverfahrens ist das durch die Regierung von Nieder-bayern festgelegte Raumprogramm der Heilpädagogischen Tagesstätte. 6

TOP 11 Schaffung von 24 Plätzen in gemeinschaftlichen Wohnformen für erwachsene Menschen mit überwiegend geistiger Behinderung in Mitterfels durch die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.v.; hier: Bedarfsanerkennung Der Sozialhilfeausschuss des Bezirks Niederbayern erkennt den zusätzlichen Bedarf von 24 Wohnplätzen für Werkstattgänger mit geistiger Behinderung in Mitterfels an. Eventuelle wirtschaftliche Risiken durch die Erweiterung der Plätze gehen in Gänze zu Lasten des Trägers. Die Kosten nicht belegter Plätze sind in vollem Umfang vom Träger zu übernehmen und können weder jetzt noch in Zukunft über das Entgelt abgegolten werden. TOP 12 Neubau einer Wohneinrichtung für behinderte Menschen mit 24 Plätzen und Schaffung von 7 Förderstättenplätzen durch die Lebenshilfe Regen in Viechtach; Der Sozialhilfeausschuss des Bezirkstags von Niederbayern stimmt dem Raumprogramm für das geplante Wohnheim mit 24 Plätzen der Lebenshilfe Regen e.v. in Viechtach mit Wohn- und Geschäftsflächen bis zu 1377,50 m² und Zubehörflächen bis zu 188,75 m² sowie dem Raumprogramm der Förderstätte mit 7 Plätzen mit Wohn-Geschäfts-und Zubehörflächen bis zu 235 m² zu. TOP 13 Schaffung von 6 weiteren Förderstättenplätzen für geistig und mehrfach behinderte Menschen in Schwarzach durch die Sozialtherapeutische Siedlung Bühel e.v.; hier: Bedarfsanerkennung Der Sozialhilfeausschuss des Bezirks Niederbayern anerkennt den zusätzlichen Bedarf von 6 Förderstättenplätzen für Menschen mit geistiger Behinderung in Schwarzach und stimmt somit einer Erhöhung auf 12 Förderstättenplätze zu. 7

Die Zustimmung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Anzahl der vom Träger vorzuhaltenden Wohnplätze der Anzahl der anerkannten Werk- und Förderstättenplätze zumindest entspricht oder diese übersteigt. Eventuelle wirtschaftliche Risiken durch die Erweiterung der Plätze gehen in Gänze zu Lasten des Trägers. Die Kosten nicht belegter Plätze sind in vollem Umfang vom Träger zu übernehmen und können weder jetzt noch in Zukunft über das Entgelt abgegolten werden. TOP 14 Förderung von Einrichtungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben; Modernisierung und Umstrukturierung der Werkstatt für behinderte Menschen (160 Plätze) sowie der Förderstätte (20 Plätze) in Eggenfelden durch die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.v.; Der Sozialhilfeausschuss des Bezirks Niederbayern stimmt dem Erfordernis der Modernisierung von 160 Plätzen der WfbM sowie 20 Plätzen der Förderstätte Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.v. in Eggenfelden zu und genehmigt hierfür das durch den technischen Berater des ZBFS geprüfte Raumprogramm. Der Bezirk Niederbayern fördert die Modernisierung der Werkstatt mit einem Anteil von 5% der endgültigen durch die Landesbaudirektion geprüften förderfähigen Kosten bis zur Kostenobergrenze in Höhe von 5.496.000. Daraus ergibt sich ein Zuwendungsbetrag von höchstens 274.000. Auf die Einhaltung der Kostenobergrenzen bei allen vorzunehmenden Maßnahmen wird ausdrücklich verwiesen. Zwischenfinanzierungskosten werden nicht übernommen. Die Berechnung des späteren täglichen Entgeltes wird zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit mit anderen Werkstätten auf der Basis der genehmigten förderfähigen Kosten bis zur Kostenobergrenze erfolgen. Eventuelle Mehrkosten aufgrund der Flächenüberschreitungen gegenüber dem Musterraumprogramm werden weder im Rahmen des Förderverfahrens noch durch das spätere Entgelt übernommen. Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt unter dem Vorbehalt, dass das Projekt auch von den übrigen Zuwendungsgebern gefördert wird. 8

TOP 15 Förderung von Einrichtungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben; Modernisierung und Erweiterung der Werkstatt für behinderte Menschen in Pocking um 90 Plätze auf insgesamt 290 Plätze durch den Caritasverband für die Diözese Passau e.v.; Der Sozialhilfeausschuss des Bezirks Niederbayern stimmt dem Erfordernis der Modernisierung von 200 Plätzen der WfbM des Caritasverbands für die Diözese Passau e.v. in Pocking zu und genehmigt hierfür sowie für die Erweiterung um 90 Plätze das durch den technischen Berater des ZBFS geprüfte Raumprogramm. Der Bezirk Niederbayern fördert die Maßnahme mit einem Anteil von 5% der endgültigen durch die Landesbaudirektion geprüften förderfähigen Kosten bis zur Kostenobergrenze in Höhe von 11.352.000. Daraus ergibt sich ein Zuwendungsbetrag von höchstens 567.000. Auf die Einhaltung der Kostenobergrenzen bei allen vorzunehmenden Maßnahmen wird ausdrücklich verwiesen. Zwischenfinanzierungskosten werden nicht übernommen. Die Berechnung des späteren täglichen Entgeltes wird zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit mit anderen Werkstätten auf der Basis der genehmigten förderfähigen Kosten bis zur Kostenobergrenze erfolgen. Eventuelle Mehrkosten aufgrund der Flächenüberschreitungen gegenüber dem Musterraumprogramm werden weder im Rahmen des Förderverfahrens noch durch das spätere Entgelt übernommen. Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt unter dem Vorbehalt, dass das Projekt auch von den übrigen Zuwendungsgebern gefördert wird. TOP 16 Förderung von Einrichtungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nach 30 Schwerbehinderten- Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV); hier: Anpassung und Neuordnung der Werkstattplätze im Einzugsbereich der Landshuter Werkstätten GmbH Der Sozialhilfeausschuss des Bezirkstags von Niederbayern nimmt den aktuellen Sachstand zur Kenntnis und stimmt einer Reduzierung der Platzzahlen in den Zweigstellen der Landshuter Werkstätten GmbH in Kelheim von 170 auf 155 und in Altdorf von 250 auf 220 zum Ausgleich für die durch Inbetriebnahme der WfbM Dingolfing entstandenen 60 Plätze zu. Die Zustimmung wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass mit dieser Umstrukturierung keine Veränderung der Gesamtplatzzahl von 899 Werkstattplätzen einhergeht. 9

TOP 17 Antrag des Kreis-Caritasverbandes Rottal-Inn auf Stellenerweiterung um 0,25 VK Verwaltung bei der Psychosozialen Beratungsstelle (Suchtberatung) in Pfarrkirchen Der Stellenerweiterung um eine 0,25 VZ Verwaltungskraft für die Psychosoziale Beratungsstelle (Suchtberatung) für Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen in Pfarrkirchen, Träger ist der Kreis-Caritasverband Rottal-Inn, wird ab 01.01.2019 zugestimmt. 10