AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises

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AMTSBLATT für den Landkreis Cuxhaven Herausgeber und Redaktion: Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven Cuxhaven 5. Juli 2012 36. Jahrgang / Nr. 27 INHALT A. Bekanntmachungen des Landkreises 180. Öffentliche Auslegung des Anschlussplanes des Landkreises Cuxhaven zum Katastrophenschutzsonderplan des Landkreises Wesermarsch für das Kernkraftwerk Unterweser 181. Bekanntmachung des Landkreises Cuxhaven gem. 39 Satz 2 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) vom 19. Februar 2010 (Nds. GVBl. S. 104) 182. Fünfte Satzung vom 29. Februar 2012 zur Änderung der Satzung des Deichverbandes Osterstader Marsch in Beverstedt, Landkreis Cuxhaven, vom 27. März 1995 B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und Zweckverbände 183. Satzung der Stadt Cuxhaven nach 115 (2) des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) über den Einbehalt eines Eigenbetrages vom Grundgehalt bei Gewährung freier Heilfürsorge bzw. die Anwendung der Beihilferegelungen auf Feuerwehrbeamtinnen und Feuerwehrbeamte des Einsatzdienstes der Berufsfeuerwehr der Stadt Cuxhaven vom 21. Juni 2012 184. Haushaltssatzung der Stadt Hemmoor, Landkreis Cuxhaven, für das Haushaltsjahr 2012 185. Erste Satzung vom 18. Juni 2012 zur Änderung der Satzung über die Entschädigung der Rats- und Ortsratsmitglieder sowie ehrenamtlich tätiger Personen in der Stadt Langen, Landkreis Cuxhaven, vom 15. November 2011 186. Hauptsatzung der Gemeinde Elmlohe, Landkreis Cuxhaven, vom 24. Mai 2012 187. Haushaltssatzung der Gemeinde Hechthausen, Landkreis Cuxhaven, für das Haushaltsjahr 2012 188. Satzung der Gemeinde Hollnseth, Landkreis Cuxhaven, zur abweichenden Festsetzung des Anteiles der Anlieger am Aufwand zur Erneuerung eines Teilstückes der Gemeindestraße Am Brink, Abbenseth vom 11. Juni 2012 189. Haushaltssatzung der Gemeinde Osten, Landkreis Cuxhaven, für das Haushaltsjahr 2012 190. Erste Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Wingst, Landkreis Cuxhaven, für das Haushaltsjahr 2012 C. Bekanntmachungen sonstiger Körperschaften A. Bekanntmachungen des Landkreises 180. ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG des Anschlussplanes des Landkreises Cuxhaven zum Katastrophenschutzsonderplan des Landkreises Wesermarsch für das Kernkraftwerk Unterweser Nach dem RdErl. d. MI v. 07. Juli 2009 - B21-14602/300N05-1-Nr. 2.2 Buchstabe h), unter Hinweis auf die Vorschriften für die Offenlegung der externen Notfallpläne nach 10 a Niedersächsisches Katastrophenschutzgesetz (NKatSG), ist der Landkreis Cuxhaven verpflichtet, den Entwurf des aktualisierten Anschlussplanes des Landkreises Cuxhaven zum Katastrophenschutzsonderplan des Landkreises Wesermarsch für das Kernkraftwerk Unterweser für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und dadurch den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Einsichtnahme zu geben. Die öffentliche Auslegung beginnt am 18. Juli 2012 und endet am 17. August 1012. Die Einsichtnahme ist montags bis donnerstags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr an der Information beim Landkreises Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Str. 2, 27474 Cuxhaven möglich. Bedenken und Anregungen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. 181. BEKANNTMACHUNG des Landkreises Cuxhaven gem. 39 Satz 2 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) vom 19. Februar 2010 (Nds. GVBl. S. 104) Der Landkreis Cuxhaven wird im Juli 2012 in den Samtgemeinden Hagen und Land Wursten sowie in der Gemeinde Loxstedt Flurstücke innerhalb von Schutzgebieten und -objekten gemäß 23, 26 und 28 BNatSchG, die durch Verordnung geschützt sind, sowie gemäß 29 BNatSchG und 30 BNatSchG in Verbindung mit 24 NAGBNatSchG betreten und Besichtigungen vornehmen. Das Betreten der o. g. Flächen wird hiermit angekündigt. Cuxhaven, den 21. Juni 2012 Landkreis Cuxhaven Der Landrat In Vertretung Jochimsen Erster Kreisrat Cuxhaven, 05. Juli 2012 Landkreis Cuxhaven Der Landrat 219

182. FÜNFTE SATZUNG vom 29. Februar 2012 zur Änderung der Satzung des Deichverbandes Osterstader Marsch in Beverstedt, Landkreis Cuxhaven, vom 27. März 1995 Aufgrund des 58 des Wasserverbandsgesetzes vom 12. Februar 1991 (BGBl. I S. 405) in Verbindung mit 12 Nr. 2 der Satzung des Deichverbandes Osterstader Marsch vom 27. März 1995 (Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven S. 354, lfd. Nr. 315), zuletzt geändert durch die Vierte Änderungssatzung vom 25. Januar 2002 (Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven S. 50, lfd. Nr. 37), hat der Ausschuss des Deichverbandes Osterstader Marsch in seiner Sitzung am 29. Februar 2012 beschlossen: Artikel I Änderung der Verbandssatzung Die Satzung des Deichverbandes Osterstader Marsch wird wie folgt geändert: 1. Die Überschrift der Satzung wird wie folgt geändert: Das Wort Sandstedt wird durch das Wort Beverstedt ersetzt. 2. 1 Absatz (1) Satz 2 wird wie folgt geändert: Das Wort Sandstedt wird durch das Wort Beverstedt ersetzt. 3. 17 Absatz (1) wird folgender Satz angehängt: Verbandsmitglieder, die in dem Kalenderjahr der Wahl das 65. Lebensjahr (Alter: 64) noch nicht vollendet haben, können für die Vorstandswahl kandidieren. 4. 17 Absatz (3) Satz 2 erhält folgende Fassung: Die drei Vorstandsmitglieder und deren persönliche Vertreter aus den Gebietsteilen der Gemeinde Loxstedt, der Samtgemeinde Hagen und der Gemeinde Schwanewede führen die Bezeichnung Deichgeschworener bzw. stellvertretender Deichgeschworener. 5. 26 Absatz (1) Satz 2 wird wie folgt geändert: Der Geschäftsführer vertritt den Verband gerichtlich und außergerichtlich für den Bereich der laufenden Verwaltung sowie für die nachfolgend aufgeführten Geschäfte: - Kaufverträge für Grunderwerb/Gebäude - Aufträge des außerordentlichen Haushaltes 6. 27 Absatz (2) erhält folgende Fassung: Der Oberdeichgräfe und der Deichgräfe erhalten als Ersatz für ihre Auslagen eine Aufwandsentschädigung. Zusätzlich werden bei Dienstreisen innerhalb und außerhalb des Verbandsgebietes die Fahrtkosten in Anlehnung des Bundesreisekostengesetzes erstattet. 7. 27 Absatz (3) erhält folgende Fassung: Die Deichgeschworenen erhalten als Ersatz für ihre Auslagen und für alle Fahrtkosten eine Aufwandsentschädigung. 8. 27 Absatz (3) wird Absatz (4) 9. 27 Absatz (5) erhält folgende Fassung: Bei Reisen im Auftrage des Verbandes erhalten die Mitglieder des übrigen Vorstandes und des Ausschusses zusätzlich zu den pauschalierten Sitzungsgeldern nach Abs. 4 bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel die tatsächlichen Fahrtkosten laut Nachweis. Bei Benutzung eigener Kraftfahrzeuge wird eine Fahrkostenentschädigung in Anlehnung des Bundesreisekostengesetzes je zurückgelegtem Kilometer zwischen Wohnort und Tagungsort und zurück gezahlt. 10. 39 erhält folgende Fassung: Rechtsbehelfsbelehrung Für die Rechtsbehelfe gelten die allgemeinen Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung in Verbindung mit dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz zur Verwaltungsgerichtsordnung. 11. Anlage I zu 1 Abs. 4 erhält folgende Fassung: siehe beiliegende Karte (S. 226) 12. Anlage II zu 13 Abs. 2 wird wie folgt geändert: Im Wahlbezirk 3 werden die Wörter Samtgemeinde Beverstedt durch die Wörter Gemeinde Beverstedt ersetzt. 13. Anlage III zu 17 Abs. 1 wird wie folgt geändert: Im Wahlbezirk 3 werden die Wörter Samtgemeinde Beverstedt durch die Wörter Gemeinde Beverstedt ersetzt. 14. Anlage IV, Ziffer 1.1 erhält folgende Fassung: 1.1 Bei land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundstücksart 8 und 9 der dem Verband vom Finanzamt zur Verfügung gestellten Datensätze) wird die Summe der Einheitswerte derjenigen Grundstücke, die mit ihrer gesamten Fläche im Verbandsgebiet liegen (Kennung Y) und die ausschließlich einer der nachfolgenden Nutzungsarten zuzuordnen sind, der Berechnung der Ersatzeinheitswerte zugrunde gelegt: Bezeichnung Begriffsbestimmung Kennung 1 2 3 Landwirtschaft Landwirtschaft ist eine Fläche für den Anbau von Feldfrüchten sowie eine Fläche, die beweidet 43001 und gemäht werden kann, einschließlich der mit besonderen Pflanzen angebauten Fläche. Die Brache, die für einen bestimmten Zeitraum (z. B. ein halbes oder ganzes Jahr) landwirtschaftlich unbebaut bleibt, ist als Landwirtschaft bzw. Ackerland zu erfassen. Ackerland Ackerland ist eine Fläche für den Anbau von Feldfrüchten (z. B. Getreide, Hülsenfrüchte, Hackfrüchte) und Beerenfrüchten (z. B. Erdbeeren). Zum Ackerland gehören auch die Rotationsbrache, Dauerbrache sowie Flächen, die zur Erlangung der Ausgleichszahlungen der EU stillgelegt worden sind. Vegetationsmerkmal 1010 Grünland Gartenland Baumschule Weingarten Grünland ist eine Grasfläche, die gemäht oder beweidet werden muss. Gartenland ist eine Fläche für den Anbau von Gemüse, Obst und Blumen sowie die Aufzucht von Kulturpflanzen (nur Saat und Pflanzenzucht). Baumschule ist eine Fläche, auf der Holzgewächse aus Samen, Ablegern oder Stecklingen unter mehrmaligem Umpflanzen (Verschulen) gezogen werden. Weingarten ist eine mit speziellen Vorrichtungen ausgestattete Agrarfläche auf der Weinstöcke angepflanzt sind. Vegetationsmerkmal 1020 Vegetationsmerkmal 1030 Vegetationsmerkmal 1031 Vegetationsmerkmal 1040 Obstplantage Obstplantage ist eine landwirtschaftliche Fläche, die mit Obstbäumen und Obststräuchern bepflanzt ist. Vegetationsmerkmal 1050 220

Bezeichnung Begriffsbestimmung Kennung Fläche gemischter Nutzung 1 2 3 Fläche gemischter Nutzung ist eine bebaute Fläche einschließlich der mit ihr im Zusammenhang stehenden Freifläche (Hofraumfläche, Hausgarten), auf der keine Art der baulichen Nutzung vorherrscht. Solche Flächen sind insbesondere ländlich-dörflich geprägte Flächen mit land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, Wohngebäuden u. a. sowie städtisch geprägte Kerngebiete mit Handelsbetrieben und zentralen Einrichtungen für die Wirtschaft und die Verwaltung. 41006 Landwirtschaftliche Forstwirtschaftliche Wald Laubholz Nadelholz Laub und Nadelholz Landwirtschaftliche ist eine bebaute und unbebaute Fläche, die dem landwirtschaftlichen Betrieb dient. Forstwirtschaftliche ist eine bebaute und unbebaute Fläche, die dem forstwirtschaftlichen Betrieb dient. Wald ist eine Fläche, die mit Forstpflanzen (Waldbäume und Waldsträucher) bestockt ist. Laubholz beschreibt den Bewuchs einer Vegetationsfläche mit Laubbäumen. Nadelholz beschreibt den Bewuchs einer Vegetationsfläche mit Nadelbäumen. Laub- und Nadelholz beschreibt den Bewuchs einer Vegetationsfläche mit Laub- und Nadelholz. Funktion 6800 Funktion 7600 43002 Vegetationsmerkmal 1100 Vegetationsmerkmal 1200 Vegetationsmerkmal 1300 15. Anlage IV Ziffer 1.2 erhält folgende Fassung: 1.2 Bei nicht land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundstücksarten 1 bis 7 der dem Verband vom Finanzamt zur Verfügung gestellten Datensätze) wird die Summe der Einheitswerte derjenigen Grundstücke, die mit ihrer gesamten Fläche im Verbandsgebiet liegen (Kennung Y) und die ausschließlich einer der nachfolgenden Nutzungsarten zuzuordnen sind, der Berechnung der Ersatzeinheitswerte zugrunde gelegt: Bezeichnung Begriffsbestimmung Kennung 1 2 3 Wohnbaufläche Wohnbaufläche ist eine baulich geprägte Fläche einschließlich der mit ihr im Zusammenhang stehenden 41001 Freiflächen (Vorgärten, Ziergärten, Zufahrten, Stellplätze und Hofraumflächen), die ausschließlich oder vorwiegend dem Wohnen dient. Außer Betrieb, stillgelegt; verlassen Industrie- und Gewerbefläche Handel und Dienstleistung Ausstellung, Messe Gärtnerei Industrie- und Gewerbe Werft Lagerplatz Versorgungsanlage Außer Betrieb, stillgelegt; verlassen Außer Betrieb, stillgelegt; verlassen bedeutet dass sich die Fläche nicht mehr in regelmäßiger, der Bestimmung entsprechenden Nutzung befindet. Industrie- und Gewerbefläche ist eine Fläche, die vorwiegend industriellen oder gewerblichen Zwecken dient. Handel und Dienstleistung bezeichnet eine Fläche, auf der vorwiegend Gebäude stehen, in denen Handels- und/oder Dienstleistungsbetriebe ansässig sind. Ausstellung, Messe bezeichnet eine Fläche mit Ausstellungshallen und sonstigen Einrichtungen zur Präsentation von Warenmustern. Gärtnerei bezeichnet eine Fläche mit Gebäuden, Gewächshäusern und sonstigen Einrichtungen zur Aufzucht von Blumen und Gemüsepflanzen. Industrie- und Gewerbe bezeichnet Flächen, auf denen vorwiegend Industrie- und Gewerbebetriebe vorhanden sind. Darin sind n und die Lagerplatz enthalten. Werft ist eine mit Bauwerken und sonstigen Einrichtungen zum Bau oder zur Reparatur von Schiffen. Lagerplatz bezeichnet Flächen, auf denen inner- und außerhalb von Gebäuden wirtschaftliche Güter gelagert werden. Versorgungsanlage bezeichnet eine Fläche, auf der vorwiegend Anlagen und Gebäude zur Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität, Wärme und Wasser vorhanden sind. Außer Betrieb, stillgelegt; verlassen bedeutet dass sich die Fläche nicht mehr in regelmäßiger, der Bestimmung entsprechenden Nutzung befindet. Zustand 2100 41002 Funktion 1400 Funktion 1450 Funktion 1490 Funktion 1700 Funktion 1790 Funktion 1740 Funktion 2502 Zustand 2100 Fläche gemischter Nutzung Land- und Forstwirtschaft Fläche gemischter Nutzung ist eine bebaute Fläche einschließlich der mit ihr im Zusammenhang stehenden Freifläche (Hofraumfläche, Hausgarten), auf der keine Art der baulichen Nutzung vorherrscht. Solche Flächen sind insbesondere ländlich-dörflich geprägte Flächen mit land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, Wohngebäuden u. a. sowie städtisch geprägte Kerngebiete mit Handelsbetrieben und zentralen Einrichtungen für die Wirtschaft und die Verwaltung. Land- und Forstwirtschaft ist eine Fläche, die der Land- und Forstwirtschaft dient. 41006 Funktion 2700 221

Bezeichnung Begriffsbestimmung Kennung 1 2 3 Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche ist eine bebaute oder unbebaute Fläche, die dem Sport, der Freizeitgestaltung oder der Erholung dient. 41008 Gebäude und Freifläche Sport, Freizeit, Erholung Freizeitanlage Zoo Safaripark, Wildpark Freizeitpark Freilichttheater Freilichtmuseum Autokino, Freilichtkino Erholungsfläche Wochenend- und Ferienhausfläche Grünanlage Hundeübungsplatz Modellflugzeugplatz Grünfläche Park Botanischer Garten Kleingarten Spielplatz, Bolzplatz Campingplatz Sport, Freizeit, Erholung ist eine bebaute Fläche, die dem Sport, der Freizeitgestaltung oder der Erholung dient. Freizeitanlage ist eine Fläche mit Bauwerken und Einrichtungen, die zur Freizeitgestaltung bestimmt ist. Zoo ist ein Gelände mit Tierschauhäusern und umzäunten Gehegen, auf dem Tiere gehalten und gezeigt werden. Safaripark, Wildpark ist ein Gelände mit umzäunten Gehegen, in denen Tiere im Freien gehalten und gezeigt werden. Freizeitpark ist ein Gelände mit Karussells, Verkaufs- und Schaubuden und/oder Wildgattern, das der Freizeitgestaltung dient. Freilichttheater ist eine Anlage mit Bühne und Zuschauerbänken für Theateraufführungen im Freien. Freilichtmuseum ist eine volkskundliche Museumsanlage, in der Wohnformen oder historische Betriebsformen in ihrer natürlichen Umgebung im Freien dargestellt werden. Autokino, Freilichtkino ist ein Lichtspieltheater im Freien, in dem der Film im Allgemeinen vom Auto aus angesehen wird. Erholungsfläche ist eine Fläche mit Bauwerken und Einrichtungen, die zur Erholung bestimmt ist. Wochenend- und Ferienhausfläche bezeichnet eine extra dafür ausgewiesene Fläche auf der vorwiegend Wochenend- und Ferienhäuser stehen dürfen. Grünanlage ist eine Anlage mit Bäumen, Sträuchern, Rasenflächen, Blumenrabatten und Wegen, die vor allem der Erholung und Verschönerung des Stadtbildes dient. Hundeübungsplatz ist eine Fläche, auf der Übungen mit Hunden durchgeführt werden. Modellflugplatz ist eine Fläche, die zur Ausübung des Modellflugsports dient. Grünfläche ist eine unbebaute Wiese, Rasenfläche und Parkanlage in Städten und Siedlungen. Park ist eine landschaftsgärtnerisch gestaltete Grünanlage, die der Repräsentation und der Erholung dient. Botanischer Garten ist ein der Öffentlichkeit zugänglicher Garten zum Studium der Pflanzenwelt; systematisch geordnete Sammlung in Freiland und Gewächshäusern (Warmhäuser). Kleingarten (Schrebergarten) ist eine Anlage von Gartengrundstücken, die von Vereinen verwaltet und verpachtet werden. Spielplatz, Bolzplatz ist ein Platz an dem körperliche oder geistige Tätigkeit aus eigenem Antrieb ohne Zweckbestimmung ausgeübt wild. Campingplatz ist eine Fläche für den Aufbau einer größeren Zahl von Zelten oder zum Abstellen und Benutzen von Wohnwagen mit ortsfesten Anlagen und Einrichtungen. Funktion 4001 Funktion 4200 Funktion 4210 Funktion 4220 Funktion 4230 Funktion 4240 Funktion 4250 Funktion 4260 Funktion 4300 Funktion 4310 Funktion 4400 Funktion 4280 Funktion 4290 Funktion 4410 Funktion 4420 Funktion 4430 Funktion 4440 Funktion 4470 Funktion 4330 Tagebau, Grube, Steinbruch Bergbaubetrieb Halde Tagebau, Grube Steinbruch ist eine Fläche auf der oberirdisch Bodenmaterial abgebaut wird. Rekultivierte Tagebaue, Gruben, Steinbrüche werden als Objekte entsprechend der vorhandenen Nutzung erfasst. Bergbaubetrieb ist eine Fläche, die für die Förderung des Abbaugutes unter Tage genutzt wird. Halde ist eine Fläche, auf der Material langfristig gelagert wird und beschreibt die auch im Relief zu modellierende tatsächliche Aufschüttung. Aufgeforstete Abraumhalden werden als Objekte der Objektart Wald erfasst. 41005 41004 41003 16. Anlage IV Ziffer 2. erhält folgende Fassung: 2. Zur Ermittlung von Ersatzwerten in den Fällen gem. Abs. 2 Buchstabe c): Bei Gemeinbedarfsflächen (insbesondere Verkehrsflächen) wird die Summe der nach 1.1 und 1.2 dieser Anlage ermittelten Einheitswerte der Ermittlung der Ersatz einheitswerte zugrunde gelegt. Gemeinbedarfsflächen sind insbesondere: 222

Bezeichnung Begriffsbestimmung Kennung 1 2 3 Flächen besonderer funktionaler Prägung Fläche besonderer funktionaler Prägung ist eine baulich geprägte Fläche einschließlich der mit ihr im Zusammenhang stehenden Freifläche, auf denen vorwiegend Gebäude und/oder Anlagen zur Erfüllung 41007 öffentlicher Zwecke oder historische Anlagen vorhanden sind. Öffentliche Zwecke Verwaltung Öffentliche Zwecke bezeichnet eine Fläche, die der Erfüllung öffentlicher Aufgaben und der Allgemeinheit dient. Verwaltung bezeichnet eine Fläche auf der vorwiegend Gebäude der öffentlichen Verwaltung, z. B. Rathaus, Gericht, Kreisverwaltung stehen. Funktion 1100 Funktion 1110 Bildung und Forschung Bildung und Forschung bezeichnet eine Fläche, auf der vorwiegend Gebäude stehen, in denen geistige, kulturelle und soziale Fähigkeiten vermittelt werden und/oder wissenschaftliche Forschung betrieben wird (z. B. Schulen, Universitäten, Forschungsinstitute) Funktion 1120 Kultur Religiöse Einrichtung Gesundheit, Kur Soziales Sicherheit und Ordnung Parken Industrie- und Gewerbefläche Versorgungsanlage Kultur bezeichnet eine Fläche auf der vorwiegend Anlagen und Gebäude für kulturelle Zwecke, z. B. Konzert und Museumsgebäude, Bibliotheken, Theater, Schlösser und Burgen sowie Rundfunk und Fernsehgebäude stehen. Religiöse Einrichtung bezeichnet eine Fläche auf der vorwiegend religiöse Gebäude stehen. Gesundheit, Kur bezeichnet eine Fläche auf der vorwiegend Gebäude des Gesundheitswesens stehen, z. B. Krankenhäuser, Heil- und Pflegeanstalten. Soziales bezeichnet eine Fläche auf der vorwiegend Gebäude des Sozialwesens stehen, z. B. Kindergärten, Jugend- und Senioreneinrichtungen, Freizeit-, Fremden- und Obdachlosenheime. Sicherheit und Ordnung bezeichnet eine Fläche auf der vorwiegend Anlagen und Gebäude der Polizei, der Bundeswehr, der Feuerwehr und der Justizvollzugsbehörden stehen. Parken bezeichnet eine Fläche auf der vorwiegend Anlagen und Gebäude zum vorübergehenden Abstellen von Fahrzeugen stehen. Industrie- und Gewerbefläche ist eine Fläche, die vorwiegend industriellen oder gewerblichen Zwecken dient. Versorgungsanlage bezeichnet eine Fläche, auf der vorwiegend Anlagen und Gebäude zur Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität, Wärme und Wasser vorhanden sind. Funktion 1130 Funktion 1140 Funktion 1150 Funktion 1160 Funktion 1170 Funktion 1200 41002 Funktion 2501 Versorgungsanlage, Wasser Versorgungsanlage, Wasser ist Teil von Wasserwerk. Wasserwerk bezeichnet eine Fläche mit Bauwerken und sonstigen Einrichtungen zur Gewinnung und/oder Aufbereitung von Trinkwasser. Funktion 2521 Versorgungsanlage, Elektrizität Versorgungsanlage, Öl Versorgungsanlage, Gas Versorgungsanlage, Elektrizität ist Teil von Kraftwerk. Kraftwerk bezeichnet eine Fläche mit Bauwerken und sonstigen Einrichtungen zur Erzeugung von elektrischer Energie. Versorgungsanlage, Öl ist Teil von Raffinerie. Raffinerie bezeichnet eine Fläche mit Bauwerken und sonstigen Einrichtungen zur Aufbereitung von Erdöl. Versorgungsanlage, Gas ist Teil von Gaswerk. Gaswerk bezeichnet eine Fläche mit Bauwerken und sonstigen Einrichtungen zur Aufbereitung von Gas. Funktion 2531 Funktion 2551 Funktion 2561 Versorgungsanlage, Wärme Versorgungsanlage, Wärme ist Teil von Heizwerk. Heizwerk bezeichnet eine Fläche mit Bauwerken und sonstigen Einrichtungen zur Erzeugung von Wärmeenergie zu Heizzwecken. Funktion 2571 Versorgungsanlage, Funkund Fernmeldewesen Versorgungsanlage, Funk- und Fernmeldewesen ist Teil von Funk- und Fernmeldeanlage. Funk- und Fernmeldeanlage bezeichnet eine Fläche, auf der vorwiegend Anlagen und Gebäude zur elektronischen Informationsvermittlung stehen Funktion 2581 Entsorgungsanlage Entsorgungsanlage, Abwasserbeseitigung Entsorgungsanlage, Abfallbeseitigung Entsorgungsanlage ist Teil von Entsorgung. Entsorgung bezeichnet eine Fläche, auf der vorwiegend Anlagen und Gebäude zur Verwertung und Entsorgung von Abwasser und festen Abfallstoffen vorhanden sind. Entsorgungsanlage, Abwasserbeseitigung ist Teil von Kläranlage, Klärwerk. Kläranlage, Klärwerk bezeichnet eine Fläche mit Bauwerken und sonstigen Einrichtungen zur Reinigung von Abwasser. Entsorgungsanlage, Abfallbeseitigung ist Teil von Abfallbehandlungsanlage. Abfallbehandlungsanlage bezeichnet eine Fläche mit Bauwerken und sonstigen Einrichtungen, auf der Abfälle mit chemisch/physikalischen und biologischen oder thermischen Verfahren oder Kombinationen dieser Verfahren behandelt werden. Funktion 2601 Funktion 2611 Funktion 2621 Versorgungsanlage Versorgungsanlage bezeichnet eine Fläche, auf der vorwiegend Anlagen und Gebäude zur Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität, Wärme, Wasser vorhanden sind. Funktion 2502 Förderanlage Förderanlage bezeichnet eine Fläche mit Einrichtungen zur Förderung von Erdöl, Erdgas, Sole, Kohlensäure oder Erdwärme aus dem Erdinneren. Funktion 2510 223

Bezeichnung Begriffsbestimmung Kennung 1 2 3 Versorgungsanlage, Wasser Versorgungsanlage, Wasser ist Teil von Wasserwerk. Wasserwerk bezeichnet eine Fläche mit Bauwerken und sonstigen Einrichtungen zur Gewinnung und/oder Aufbereitung von (Trink-) wasser. Funktion 2522 Versorgungsanlage, Elektrizität Umspannstation Versorgungsanlage, Öl Versorgungsanlage, Gas Versorgungsanlage, Wärme Versorgungsanlage, Elektrizität ist Teil von Kraftwerk. Kraftwerk bezeichnet eine Fläche mit Bauwerken und sonstigen Einrichtungen zur Erzeugung von elektrischer Energie. Umspannstation bezeichnet eine Fläche mit Gebäuden und sonstigen Einrichtungen, um Strom auf eine andere Spannungsebene zu transformieren. Versorgungsanlage, Öl ist Teil von Raffinerie. Raffinerie bezeichnet eine Fläche mit Bauwerken und sonstigen Einrichtungen zur Aufbereitung von Erdöl. Versorgungsanlage, Gas ist Teil von Gaswerk. Gaswerk bezeichnet, eine Fläche mit Bauwerken und sonstigen Einrichtungen zur Aufbereitung von Gas. Versorgungsanlage, Wärme ist Teil von Heizwerk. Heizwerk bezeichnet eine Fläche mit Bauwerken und sonstigen Einrichtungen zur Erzeugung von Wärmeenergie zu Heizzwecken. Funktion 2532 Funktion 2540 Funktion 2552 Funktion 2562 Funktion 2572 Versorgungsanlage, Funkund Fernmeldewesen Entsorgungsanlage Versorgungsanlage, Funk- und Fernmeldewesen ist Teil von Funk- und Fernmeldeanlage. Funk- und Fernmeldeanlage bezeichnet eine Fläche, auf der vorwiegend Anlagen und Gebäude zur elektronischen Informationenvermittlung stehen. Entsorgungsanlage ist Teil von Entsorgung. Entsorgung bezeichnet eine Fläche auf der vorwiegend Anlagen und Gebäude zur Verwertung und Entsorgung von Abwasser und festen Abfallstoffen vorhanden sind. Funktion 2582 Funktion 2602 Entsorgungsanlage, Abwasserbeseitigung Entsorgungsanlage, Abwasserbeseitigung ist Teil von Kläranlage, Klärwerk. Kläranlage, Klärwerk bezeichnet eine Fläche mit Bauwerken und sonstigen Einrichtungen zur Reinigung von Abwasser. Funktion 2612 Entsorgungsanlage, Abfallbeseitigung Entsorgungsanlage, Schlamm Deponie (oberirdisch) Deponie (untertägig) Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche Entsorgungsanlage, Abfallbeseitigung ist Teil von Abfallbehandlungsanlage. Abfallbehandlungsanlage bezeichnet eine Fläche mit Bauwerken und sonstigen Einrichtungen, auf der Abfälle mit chemisch/physikalischen und biologischen oder thermischen Verfahren oder Kombinationen dieser Verfahren behandelt werden. Entsorgungsanlage, Schlamm ist Teil von Abfallbehandlungsanlage. Abfallbehandlungsanlage bezeichnet eine Fläche mit Bauwerken und sonstigen Einrichtungen, auf der Abfälle mit chemisch/physikalischen und biologischen oder thermischen Verfahren oder Kombinationen dieser Verfahren behandelt werden. Deponie (oberirdisch) bezeichnet eine Fläche, auf der oberirdisch Abfallstoffe gelagert werden. Es wird die durch eine Abgrenzung erkennbare erfasst. Sie muss nicht mit der Böschungskante übereinstimmen. Deponie (untertägig) bezeichnet eine oberirdische, unter der Abfallstoffe eingelagert werden (Untertagedeponie). Deponie (untertägig) grenzt bis an die Oberfläche. I. d. R. wird nur die Fläche des Einfuhrschachts für Deponie (untertägig) erfasst. Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche ist eine bebaute oder unbebaute Fläche, die dem Sport, der Freizeitgestaltung oder der Erholung dient. Funktion 2622 Funktion 2623 Funktion 2630 Funktion 2640 41008 Sportanlage Golfplatz Sportantage ist eine Fläche mit Bauwerken und Einrichtungen, die zur Ausübung von (Wettkampf-) Sport und für Zuschauer bestimmt ist. Golfplatz ist eine Fläche mit Bauwerken und Einrichtungen, die zur Freizeitgestaltung bestimmt sind. Funktion 4100 Funktion 4110 Schwimmbad, Freibad Straßenverkehr Schwimmbad, Freibad ist eine Anlage mit Schwimmbecken oder Anlage an Ufern von Gewässern für den Badebetrieb und Schwimmsport. Straßenverkehr umfasst alle für die bauliche Anlage Straße erforderlichen sowie dem Straßenverkehr dienenden bebauten und unbebauten Flächen. Funktion 4320 42001 Ohne Funktion* Gebäude- u. Freifläche zu Verkehrsanlagen, Straße Verkehrsbegleitfläche Straße zu Verkehrsanlagen, Straße ist eine Fläche, die der Abwicklung und Sicherheit des Verkehrs sowie der Unterhaltung der Verkehrsfläche dient. Verkehrsbegteitfläche Straße bezeichnet eine bebaute oder unbebaute Fläche, die einer Straße zugeordnet wird. Die Verkehrsbegleitfläche Straße ist nicht Bestandteil der Fahrbahn. Funktion 2311 Funktion 2312 Fußgängerzone Weg Fußgängerzone ist ein dem Fußgängerverkehr vorbehaltener Bereich, in dem ausnahmsweise öffentlicher Personenverkehr, Lieferverkehr oder Fahrradverkehr zulässig sein kann. Weg umfasst alle Flächen, die zum Befahren und/oder Begehen vorgesehen sind. Zum Weg gehören auch Seitenstreifen und Gräben zur Wegentwässerung. Funktion 5130 42006 Ohne Funktion* Fußweg Fußweg ist ein Weg, der auf Grund seines Ausbauzustandes nur von Fußgängern zu begehen ist. Funktion 5220 Radweg Radweg ist ein Weg, der als besonders gekennzeichneter und abgegrenzter Teil einer Straße oder mit selbstständiger Linienführung für den Fahrradverkehr bestimmt ist. Funktion 5240 224

Bezeichnung Begriffsbestimmung Kennung 1 2 3 Rad- und Fußweg Rad- und Fußweg ist ein Weg, der als besonders gekennzeichneter und abgegrenzter Teil einer Straße Funktion 5250 oder mit selbstständiger Linienführung ausschließlich für den Fahrradverkehr bestimmt ist. Platz Platz ist eine Verkehrsfläche in Ortschaften oder eine ebene, befestigte oder unbefestigte Fläche, die bestimmten Zwecken dient (z. B. für Verkehr, Märkte, Festveranstaltungen). 42009 Ohne Funktion* Fußgängerzone Parkplatz Rastplatz Raststätte Marktplatz Fußgängerzone ist ein dem Fußgängerverkehr vorbehaltener Bereich, in dem ausnahmsweise öffentlicher Personenverkehr, Lieferverkehr oder Fahrradverkehr zulässig sein kann. Parkplatz ist eine zum vorübergehenden Abstellen von Fahrzeugen bestimmte Fläche. Rastplatz ist eine Anlage zum Halten, Parken oder Rasten der Verkehrsteilnehmer mit unmittelbarem Anschluss zur Straße oder Versorgungseinrichtung, ggf. mit Toiletten. Raststätte ist eine Anlage an Verkehrsstraßen mit Bauwerken und Einrichtungen zur Versorgung und Erholung von Reisenden. Marktplatz ist eine Fläche auf dem Wochenmärkte abgehalten werden. Funktion 5130 Funktion 5310 Funktion 5320 Funktion 5330 Funktion 5340 Festplatz Bahnverkehr Gebäude- u. Freifläche zu Verkehrsanlage, Schiene Verkehrsbegleitfläche Bahnverkehr Flugverkehr Gebäude- u. Freifläche zu Verkehrsanlagen, Luftfahrt Schiffsverkehr Festplatz ist eine Fläche, auf der zeitlich begrenzte Festveranstaltungen stattfinden. Bahnverkehr umfasst alle für den Schienenverkehr erforderlichen Flächen. Flächen von Bahnverkehr sind: - der Bahnkörper (Unterbau für Gleise; bestehend aus Dämmen oder Einschnitten und deren kleineren Böschungen, Durchlässen, schmalen Gräben zur Entwässerung, Stützmauern, Unter- und Überführung, Seiten- und Schutzstreifen) mit seinen Bahnstrecken. - an den Bahnkörper angrenzende bebaute und unbebaute Flächen (z. B. größere Böschungsflächen). zu Verkehrsanlage, Schiene dient der Abwicklung und Sicherheit des Verkehrs sowie der Unterhaltung der Verkehrsflächen. Verkehrsbegteitfläche Bahnverkehr bezeichnet eine bebaute oder unbebaute, an den Bahnkörper angrenzende Fläche, die dem Schienenverkehr dient. Flugverkehr umfasst die baulich geprägte Fläche und die mit ihr in Zusammenhang stehende Freifläche, die ausschließlich oder vorwiegend dem Flugverkehr dient. zu Verkehrsanlagen, Luftfahrt ist eine besondere Flugverkehrsfläche. Schiffsverkehr umfasst die baulich geprägte Fläche und die mit ihr in Zusammenhang stehende Freifläche, die ausschließlich oder vorwiegend dem Schiffsverkehr dient. Funktion 5350 42010 Ohne Funktion* Funktion 2321 Funktion 2322 42015 Ohne Funktion* Funktion 5501 42016 Ohne Funktion* Gebäude- u. Freifläche zu Verkehrsanlagen, Schifffahrt Hafenanlage (Landfläche) zu Verkehrsanlagen, Schifffahrt ist eine Fläche, die dem Schiffsverkehr dient. Hafenanlage (Landfläche) bezeichnet die Fläche innerhalb von Hafen, die nicht von Wasser bedeckt ist und die ausschließlich zum Betrieb des Hafens dient. Funktion 2341 Funktion 5610 Schleuse (Landfläche) Anlegestelle Schleuse (Landfläche) bezeichnet die Fläche innerhalb von Schleuse, die nicht von Wasser bedeckt ist und die ausschließlich zum Betrieb der Schleuse dient. Anlegestelle umfasst mehr als den überlagernden landseitigen Anleger, der eine feste oder schwimmende Einrichtung Anlegen von Schiffen ist. Fähranlage Fähranlage ist eine besondere Landfläche von der in der Regel nach festem Fahrplan über Flüsse, Seen, Kanäle, Meerengen oder Meeresarme ein Schiffsverkehr stattfindet. Friedhof Friedhof ist eine Fläche, auf der Tote bestattet werden. 41009 * Diese Objektarten sind auch ohne Funktionsbelegung auszuwerten, da hier keine vollständige Zuordnung von Objekte zu Funktionen vorliegt. Funktion 5620 Funktion 5630 Funktion 5640 Artikel II Inkrafttreten Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2012 in Kraft Beverstedt, den 29. Februar 2012 - Amtsbl. Lk Cux Nr. 27 v. 5.7.2012 S. 220 - Deichverband Osterstader Marsch Hancken Verbandsvorsteher Die am 29. Februar 2012 beschlossene Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung des Deichverbandes Osterstader Marsch in Sandstedt im Landkreis Cuxhaven vom 27. März 1995 ist am 14. Juni 2012 unter Az.: 663610-78 001 gemäß 58 Abs. 2 Satz 1 des Wasserverbandsgesetzes (WVG) vom 12. Februar 1991 (BGBl. I S. 405), zuletzt geändert mit Gesetz vom 15. Mai 2002 (BGBl. I S. 1578), aufsichtsbehördlich genehmigt. Die Satzung wird hiermit gemäß 58 Abs. 2 Satz 2 des WVG öffentlich bekannt gemacht. Cuxhaven, den 14. Juni 2012 Landkreis Cuxhaven Der Landrat In Vertretung Jochimsen en Erster Kreisrat 225

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B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und Zweckverbände 183. SATZUNG der Stadt Cuxhaven nach 115 (2) des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) über den Einbehalt eines Eigenbetrages vom Grundgehalt bei Gewährung freier Heilfürsorge bzw. die Anwendung der Beihilferegelungen auf Feuerwehrbeamtinnen und Feuerwehrbeamte des Einsatzdienstes der Berufsfeuerwehr der Stadt Cuxhaven vom 21. Juni 2012 Aufgrund des 10 des niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576) hat der Rat der Stadt Cuxhaven am 21. Juni 2012 beschlossen: Nachrichtlich: Gesamtbetrag - der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 7.183.100 - der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 7.129.100 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2012 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 898.900 festgesetzt. 1 Für die Absicherung der bei der Berufsfeuerwehr der Stadt Cuxhaven tätigen Beamtinnen und Beamten, die freie Heilfürsorge erhalten, wird monatlich eine prozentuale Anrechnung des jeweiligen Grundgehaltes vorgenommen. Maßgeblich ist 115 (2) des niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) in Verbindung mit 114 (1) Satz 2 und (2) NBG. 2 Den nach dem 30. Juni 2008 eingestellten Beamtinnen und Beamten des Feuerwehrdienstes der Berufsfeuerwehr der Stadt wird ausschließlich Beihilfe gem. 80 NBG gewährt. Freie Heilfürsorge wird für diesen Personenkreis nicht gewährt. 3 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven in Kraft. Cuxhaven, den 21. Juni 2012 (L.S.) 184. Stadt Cuxhaven Der Oberbürgermeister Dr. Getsch HAUSHALTSSATZUNG der Stadt Hemmoor, Landkreis Cuxhaven, für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Stadt Hemmoor in der Sitzung am 19. April 2012 folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 1.1 der ordentlichen Erträge auf 5.606.700 1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 5.606.700 1.3 der außerordentlichen Erträge 0 1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf 0 2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 2.1 der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 5.393.600 2.2 der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 5.193.200 2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 1.111.900 2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 1.789.500 2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 677.600 2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 146.400 festgesetzt. 5 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2012 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 430 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 430 v. H. 2. Gewerbesteuer 360 v. H. 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 5.000 gelten als unerheblich im Sinne des 117 Abs. 1 NKomVG. Hemmoor, den 19. April 2012 Stadt Hemmoor Saul Brauer Bürgermeister (L.S.) Stadtdirektor Die vorstehende Haushaltssatzung der Stadt Hemmoor für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Eine Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde ist nicht erforderlich. Der Haushaltsplan liegt nach 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG in der Zeit vom 09. bis 17. Juli 2012 während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Rathaus Hemmoor, Rathausplatz 5, 21745 Hemmoor öffentlich aus. Hemmoor, den 05. Juli 2012 185. Stadt Hemmoor Der Bürgermeister Saul ERSTE SATZUNG vom 18. Juni 2012 zur Änderung der Satzung über die Entschädigung der Rats- und Ortsratsmitglieder sowie ehrenamtlich tätiger Personen in der Stadt Langen, Landkreis Cuxhaven, vom 15. November 2011 Aufgrund der 10 und 55 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), hat der Rat der Stadt Langen in seiner Sitzung vom 18. Juni 2012 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung der Rats- und Ortsratsmitglieder sowie ehrenamtlich tätiger Personen in der Stadt Langen, Landkreis Cuxhaven vom 15. November 2011 beschlossen: 227

Artikel I 5 Absatz 1 erhält folgende Fassung: Der Anspruch eines Ratsmitglieds oder Ortsratsmitglieds auf Aufwandsentschädigung und Pauschalentschädigung für allgemeine Kosten ruht, wenn es länger als 3 Monate an der Ausübung seines Amtes verhindert ist oder an der Arbeit der Vertretung nicht teilnimmt. Artikel II Diese Satzung tritt am Tage ihre Bekanntmachung in Kraft. Langen, den 18. Juni 2012 (L.S.) - Amtsbl. Lk Cux Nr. 27 v. 5.7.2012 S. 227-186. Stadt Langen Krüger Bürgermeister HAUPTSATZUNG der Gemeinde Elmlohe, Landkreis Cuxhaven, vom 24. Mai 2012 Auf Grund des 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576) hat der Rat der Gemeinde Elmlohe in seiner Sitzung am 24. Mai 2012 folgende Hauptsatzung beschlossen: 1 Bezeichnung, Name (1) Die Gemeinde führt die Bezeichnung und den Namen Gemeinde Elmlohe. (2) Sie ist Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Bederkesa. 2 Wappen, Dienstsiegel (1) Das Wappen der Gemeinde Elmlohe zeigt in Blau drei goldene Ulmenblätter im Verhältnis 2 : 1 zwischen zwei zum Halbkreis gelegten Eichenzweigen über einem silbernen Fluss. (2) Die Farben der Gemeinde Elmlohe sind Blau, Silber und Gold. (3) Das Dienstsiegel enthält das Wappen und die Umschrift Gemeinde Elmlohe Landkreis Cuxhaven. (4) Die Verwendung des Namens und des Wappens der Gemeinde Elmlohe ist nur mit vorheriger Zustimmung zulässig. 3 Ratszuständigkeit Der Beschlussfassung des Rates bedürfen a) die Festlegung privater Entgelte im Sinne des 58 Abs. 1 Nr. 8 NKomVG, deren jährliches Aufkommen den Betrag von 5.000 Euro voraussichtlich übersteigt, b) Rechtsgeschäfte im Sinne des 58 Abs. 1 Nr. 14 NKomVG, deren Vermögenswert die Höhe von 5.000 Euro übersteigt, c) Rechtsgeschäfte im Sinne des 58 Abs. 1 Nr. 16 NKomVG, deren Vermögenswert die Höhe von 5.000 Euro übersteigt, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt, d) Entscheidungen im Sinne des 58 Abs. 1 Nr. 18 NKomVG, deren Vermögenswert hinsichtlich des betroffenen Stiftungsvermögens die Höhe von 5.000 Euro übersteigt, e) Verträge im Sinne des 58 Abs. 1 Nr. 20 NKomVG, deren Vermögenswert die Höhe von 5.000 Euro übersteigt, soweit diese nicht aufgrund einer förmlichen Ausschreibung abgeschlossen werden. 4 Vertretung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters nach 81 Abs. 2 NKomVG (1) Der Rat wählt in seiner ersten Sitzung zwei ehrenamtliche Vertreterinnen oder Vertreter der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters, die / der sie oder ihn bei der repräsentativen Vertretung der Gemeinde, bei der Einberufung des Rates einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des Rates, der Verpflichtung der Ratsmitglieder und ihrer Pflichtenbelehrung vertritt. (2) Die erste Vertreterin oder der erste Vertreter der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters führt die Bezeichnung Erste stellvertretende Bürgermeisterin oder Erster stellvertretender Bürgermeister, die zweite Vertreterin oder der zweite Vertreter des Bürgermeisters führt die Bezeichnung Zweite stellvertretende Bürgermeisterin oder Zweiter stellvertretender Bürgermeister. 5 Anregungen und Beschwerden (1) Werden Anregungen oder Beschwerden im Sinne des 34 NKomVG von mehreren Personen bei der Gemeinde gemeinschaftlich eingereicht, so haben sie eine Person zu benennen, die sie gegenüber der Gemeinde vertritt. Bei mehr als fünf Antragstellerinnen oder Antragstellern können bis zu zwei Vertreterinnen oder Vertreter benannt werden. (2) Die Beratung kann zurückgestellt werden, solange den Anforderungen des Absatzes 1 nicht entsprochen ist. (3) Anregungen oder Beschwerden, die keine Angelegenheiten der Gemeinde Elmlohe zum Gegenstand haben, sind von der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister ohne Beratung den Antragstellerinnen oder Antragstellern mit Begründung zurückzugeben. Dies gilt auch für Eingaben, die weder Anregungen noch Beschwerden zum Inhalt haben (z.b. Fragen, Erklärungen, Absichten u.s.w.). (4) Anregungen oder Beschwerden, die ein gesetzwidriges Ziel verfolgen oder gegen die guten Sitten verstoßen, sind ohne Beratung zurückzuweisen. (5) Die Beratung eines Antrages kann abgelehnt werden, wenn das Antragsbegehren Gegenstand eines noch nicht abgeschlossenen Rechtsbehelfs- oder Rechtsmittelverfahrens oder eines laufenden Bürgerbegehrens oder Bürgerentscheides ist oder gegenüber bereits erledigten Anregungen oder Beschwerden kein neues Sachvorbringen enthält. 6 Verkündungen und öffentliche Bekanntmachungen (1) Satzungen und Verordnungen der Gemeinde werden im Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven verkündet bzw. bekannt gemacht. (2) Ortsübliche Bekanntmachungen erfolgen in den drei Aushangkästen der Gemeinde. Die Aushangkästen befinden sich am Gemeindebüro (Im Wiebusch 8), an der Ecke Kührstedter Straße/Dorfstraße und im Ortsteil Marschkamp an der Ecke Zum Hasenwinkel/Dorfstraße. Die Dauer des Aushangs beträgt 14 Tage, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist. Abweichend hiervon werden Bekanntmachungen über Sitzungen des Rates mit dem Absenden der Einladung an seine Mitglieder ausgehängt und unmittelbar nach der Sitzung wieder abgenommen. 7 Einwohnerversammlungen Bei Bedarf unterrichtet die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister die Einwohnerinnen und Einwohner durch Einwohnerversammlungen für die ganze Gemeinde oder für Teile des Gemeindegebietes. Zeit, Ort und Gegenstand von Einwohnerversammlungen sind gemäß 6 mindestens 8 Tage vor der Veranstaltung öffentlich bekannt zu machen. 8 Inkrafttreten Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung der Gemeinde Elmlohe vom 10. November 1981 in der Fassung vom 31. März 1994 außer Kraft. Elmlohe, den 24. Mai 2012 (L.S.) Gemeinde Elmlohe Henning von der Lieth Bürgermeister 228

187. HAUSHALTSSATZUNG der Gemeinde Hechthausen, Landkreis Cuxhaven, für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Hechthausen in der Sitzung am 26. April 2012 folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 1.1 der ordentlichen Erträge auf 2.458.000 1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 2.458.000 1.3 der außerordentlichen Erträge 0 1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf 0 2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.402.200 2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.365.400 2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 138.100 2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 206.800 2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 68.700 2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 71.200 festgesetzt. Nachrichtlich: Gesamtbetrag - der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 2.609.000 - der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 2.643.400 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 14.000 festgesetzt. 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2012 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 400.400 festgesetzt. 5 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2012 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 430 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 430 v. H. 2. Gewerbesteuer 360 v. H. 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 5.000 gelten als unerheblich im Sinne des 117 Abs. 1 NKomVG. Hechthausen, den 26. April 2012 Gemeinde Hechthausen Tiedemann Brauer Bürgermeister (L.S.) Gemeindedirektor Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Hechthausen für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach 122 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576) zuletzt geändert durch geändert durch 87 Abs. 4 des Gesetzes vom 03.04.2012 (Nds. GVBl. S. 46), erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Cuxhaven am 27. Juni 2012 unter dem Aktenzeichen 15 02 10.1 erteilt worden. Der Haushaltsplan liegt nach 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG in der Zeit vom 09. bis 17. Juli 2012 während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Rathaus der Samtgemeinde Hemmoor, Rathausplatz 5, 21745 Hemmoor, und im Gemeindebüro Hechthausen öffentlich aus. Hechthausen, den 05. Juli 2012 188. Gemeinde Hechthausen Der Bürgermeister Tiedemann SATZUNG der Gemeinde Hollnseth, Landkreis Cuxhaven, zur abweichenden Festsetzung des Anteiles der Anlieger am Aufwand zur Erneuerung eines Teilstückes der Gemeindestraße Am Brink, Abbenseth vom 11. Juni 2012 Aufgrund der 10, 11, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576) ), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. April 2012 (Nds. GVBl. S. 46) und des 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung vom 23. Januar 2007 (Nds. GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Mai 2009 (Nds. GVBl. S. 191), in Verbindung mit 4 Absatz 4 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Hollnseth vom 12. Januar 2012 (Amtsblatt des Landkreises Cuxhaven vom 10. Februar 2011, S. 42) hat der Rat der Gemeinde Hollnseth in seiner Sitzung am 11. Juni 2012 folgende Satzung beschlossen: 1 Anteil der Gemeinde am beitragsfähigen Aufwand Der Beitragssatz nach 4 Abs. 2 Ziffer 1 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Hollnseth wird für den Anteil der Gemeinde am beitragsfähigen Aufwand für die Erneuerung eines Teilstückes der Gemeindestraße Am Brink auf 50 v. H. festgesetzt. 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum 01. Juli 2012 in Kraft. Hollnseth, den 11. Juni 2012 (L.S.) 189. Gemeinde Hollnseth Der Bürgermeister Cord-Johann Otten HAUSHALTSSATZUNG der Gemeinde Osten, Landkreis Cuxhaven, für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Osten in der Sitzung am 12. April 2012 folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 1.1 der ordentlichen Erträge auf 920.700 1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 949.800 1.3 der außerordentlichen Erträge 0 1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf 0 229

2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 891.700 2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 872.400 2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 132.300 2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 141.000 2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 26.600 2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 50.700 festgesetzt. Nachrichtlich: Gesamtbetrag - der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 1.050.600 - der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 1.064.100 2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 8.700 festgesetzt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2012 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 148.600 festgesetzt. 5 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2012 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 450 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 435 v. H. 2. Gewerbesteuer 365 v. H. 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 5.000 gelten als unerheblich im Sinne des 117 Abs. 1 NKomVG. Osten, den 12. April 2012 Gemeinde Osten Hubert Brauer Bürgermeister (L.S.) Gemeindedirektor Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Osten für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach 120 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576) zuletzt geändert durch geändert durch 87 Abs. 4 des Gesetzes vom 03. April 2012 (Nds. GVBl. S. 46), erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Cuxhaven am 27. Juni 2012 unter dem Aktenzeichen 15 02 10.3 erteilt worden. Der Haushaltsplan liegt nach 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG in der Zeit vom 09. bis 17. Juli 2012 während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Rathaus der Samtgemeinde Hemmoor, Rathausplatz 5, 21745 Hemmoor, und im Gemeindebüro Osten öffentlich aus. Osten, den 05. Juli 2012 Gemeinde Osten Der Bürgermeister Hubert 190. ERSTE NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG der Gemeinde Wingst, Landkreis Cuxhaven, für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 115 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Wingst in der Sitzung am 21. Juni 2012 folgende Erste Nachtragshaushaltssatzung beschlossen: 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 werden die erhöht vermindert u. damit der bisherigen um um Gesamtbetrag festgesetzten des Haus- Gesamt- haltsplanes beträge einschließlich der Nachträge festgesetzt auf - Euro - - Euro - - Euro - - Euro - Ergebnishaushalt ordentliche Erträge 2.104.800 10.000 2.400 2.112.400 ordentl. Aufwendungen 2.495.300 0 20.000 2.475.300 außerordentliche Erträge 0 0 0 0 außerordentl. Aufwendungen 0 0 0 0 Finanzhaushalt Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 1.959.700 10.000 0 1.969.700 Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 2.241.900 0 17.000 2.224.900 Einzahlungen für Investitionen 20.400 120.000 0 140.400 Auszahlungen für Investitionen 38.000 430.000 0 468.000 Einzahlungen f. Finanzierungstätigkeit 17.600 310.000 0 327.600 Auszahlungen f. Finanzierungstätigkeit 94.100 5.700 0 99.800 Nachrichtlich Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 1.997.700 440.000 0 2.437.700 Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 2.374.000 435.700 17.000 2.792.700 2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 17.600 Euro um 310.000 Euro erhöht und damit auf 327.600 Euro neu festgesetzt. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber den bisherigen Festsetzung in Höhe von 0 Euro um 460.000 Euro erhöht und damit auf 460.000 Euro neu festgesetzt. 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrage in Höhe von 959.400 Euro vermindert um 24.600 Euro und damit auf 934.800 neu festgesetzt. 5 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden unverändert für das Haushaltsjahr 2012 wie folgt festgesetzt: 230