Soziale Medien im Krankenhaus Informationen für Patienten und Besucher

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Soziale Medien im Krankenhaus Informationen für Patienten und Besucher

INTERNET UND SOZIALE MEDIEN Das Internet begleitet uns heute auf Schritt und Tritt. Besonders in sozialen Netzwerken lassen sich Bilder, Videos und Texte auf einfache Weise weltweit teilen zum Beispiel mit einem Smartphone oder Tablet. Als Krankenhaus tragen wir sowohl für unsere Patienten als auch für unsere Mitarbeitenden Sorge und Verantwortung. Bei den Belangen unserer Patienten haben wir es täglich mit besonders schützenswerten Informationen zu tun, die sich durch digitale Kanäle nahezu in Echtzeit verbreiten können. Aus diesem Grund hat das Evangelische Klinikum Bethel (EvKB) dieses Heft für Patienten und Besucher erstellt. Die folgenden Informationen geben wertvolle Tipps für einen verantwortungsvollen, reflektierten Umgang mit sozialen Netzwerken, denn nur wer sich gewisser Stolperfallen bewusst ist, kann diese auch vermeiden. Das dient dem Schutz der Patienten, der Besucher und der Mitarbeiter!

SOZIALE MEDIEN: STOLPERFALLEN VERMEIDEN Auch im virtuellen Raum gelten rechtliche Rahmenbedingungen: Bei der Nutzung sozialer Medien können Informationen an die Öffentlichkeit gelangen, die eigentlich nicht dafür bestimmt sind. Auch lassen sie sich aus dem Internet nur schwer wieder entfernen. VORSICHT, STOLPERFALLE! Eine 13-jährige Patientin leidet an einer Essstörung. Ihr Vater besucht sie oft im Krankenhaus. Mit einer Online-Selbsthilfegruppe tauscht er sich im Netz aus. Dabei berichtet er auch vom aktuellen Zustand seiner Tochter. Später versucht er, die Informationen aus dem Internet zu löschen, was ihm nicht gelingt. Auch Jahre später sind die Informationen über Suchmaschinen noch abrufbar, beispielsweise für Arbeitgeber. Kinder und Jugendliche gehören zu der Gruppe besonders schutzbedürftiger Personen. Das gilt auch im Netz! Geben Sie bitte keine Informationen über andere Menschen im Netz preis! Es lohnt, sich gut zu überlegen, welche Informationen im Netz veröffentlicht werden auch im eigenen Interesse. Auch unbeabsichtigt können Konsequenzen sowohl für diejenigen entstehen, die diese Medien nutzen, als auch für ihr Umfeld. Achten Sie darauf, dass Menschen grundsätzlich selbst entscheiden, wem sie welche Informationen geben und welche veröffentlicht werden.

VOLL VERPLAPPERT: Ein Ehemann bedankt sich in einem sozialen Netzwerk für die Behandlung seiner Frau: Liebes Team der Station A3, danke für die gute Zeit bei Euch, meiner Frau geht es wieder viel besser. Ohne es zu bemerken verrät der Mann der Öffentlichkeit, auf welcher Station seine Frau behandelt wurde. Daraus wird deutlich, in welchen medizinischen Bereich ihre Erkrankung fällt eine vertrauliche Information, die nur mit ihrem Einverständnis an die Öffentlichkeit gelangen darf. Schon ein gut gemeinter, aber unüberlegter Kommentar kann weitreichende Folgen haben. SO GEHT S! ERST NACHGEDACHT, DANN KLICK GEMACHT! Behandle andere so, wie Du von Ihnen behandelt werden willst. So lautet die goldene Regel. Auf ihr beruht auch die Netiquette. Gemeint ist ein wertschätzender und respektvoller Umgang miteinander im Netz. Dazu zählt auch, die Rechte Dritter sowie Regelungen zu Datenschutz und Schweigepflicht zu achten. Das Belästigen anderer Nutzer in jeglicher Form ist inakzeptabel. Bitte beachten Sie: Kritik sollte stets sachlich bzw. konstruktiv sein das gilt auch im Netz. Spontane, nicht durchdachte Äußerungen in sozialen Medien können zu Missverständnissen führen, deren Ausmaß und öffentliche Wirkung kaum absehbar sind. FOTOS UND VIDEOS Bevor Sie Menschen fotografieren oder filmen, sollten Sie immer deren Erlaubnis einholen. Informieren Sie die Personen auch darüber, was Sie mit den Fotos oder Videos tun werden, z. B. dass Sie sie online nutzen wollen. Achten Sie bitte darauf, die Namen der Personen und weitere Daten über sie nur zu veröffentlichen, wenn die Personen dies ausdrücklich erlauben.

Zum Schutz der Privatsphäre haben Menschen das Recht auf einen nichtöffentlichen Bereich. HILFLOS ABGELICHTET: Ein Patient auf der Intensivstation, der nicht in der Lage ist, sich zu äußern, erhält Besuch von seiner Familie. In dem Glauben, es könne sich um den letzten Besuch handeln, fotografieren die Angehörigen ihren Verwandten und stellen die Fotos für weitere Familienmitglieder ins Netz. Dass sie damit möglicherweise die Würde des Patienten verletzen, in jedem Fall aber gegen seine Persönlichkeitsrechte verstoßen, darüber haben die Besucher nicht nachgedacht. Achten Sie sowohl die Intim- als auch die Privatsphäre anderer Menschen! Fotografieren Sie Menschen niemals heimlich. Fotos und Videos dürfen nur mit Einwilligung der abgebildeten Person veröffentlicht werden. AUFBAU DES PERSÖNLICHEN NETZWERKS WAS IST WICHTIG? Behalten Sie den Überblick über Ihre Freunde im Netz, denn vom Status der Freundschaft ist oft abhängig, für wen welche Informationen aus Ihrem Profil sichtbar sind. Eine ausführliche Hilfestellung hierzu finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik*.

NOCH EIN SELFIE? SCHNELLER ABGESCHICKT ALS NACHGEDACHT: Eine Besucherin im Krankenhaus macht auf dem Flur ein Selfie. Währenddessen übt dort ein Physiotherapeut mit einer Patientin Bewegungsabläufe. Versehentlich gerät er in den Hintergrund des Fotos, wo er deutlich zu erkennen ist. Nachdem die Besucherin ihr Foto im Netz gepostet hat, melden sich bei dem Physiotherapeuten Bekannte, die ihn auf dem Foto erkannt haben. Eigentlich möchte er nicht ungefragt bei der Arbeit fotografiert werden. GIBT ES GRENZEN? JA! Eine freie Meinungsäußerung ist ein hohes Gut und im Grundgesetz verankert. Sie ist jedoch nicht schrankenlos geschützt. So dürfen Beiträge beispielsweise nicht allgemeine Gesetze und die Grundrechte verletzen oder beeinträchtigen. VERANTWORTUNG GEFRAGT Besondere Verantwortung besteht im Krankenhaus hinsichtlich der Daten der Patienten, da diese in besonderem Maß vertraulich zu handhaben sind. Solche Daten dürfen nicht ohne ausdrückliche und schriftliche Einwilligung des Patienten weitergegeben und erst recht nicht im Internet veröffentlicht werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Krankenhauses sind hieran durch die Schweigepflicht gebunden. Auch Besucher und Patienten müssen das Recht anderer Patienten und auch der Mitarbeitenden auf ihre informationelle Selbstbestimmung und ihr Persönlichkeitsrecht achten. Beachten Sie vor einem Post alle rechtlichen und ethischen Fragestellungen! Der Umgang mit sozialen Medien erfordert ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Sensibilität!

HILFESTELLUNG UND ANSPRECHPARTNER Wir hoffen Ihnen mit diesem Heft eine Hilfe für den Umgang mit sozialen Medien an die Hand zu geben. Sollten Sie Fragen oder Anregungen haben, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme. KONTAKT Manuel Bünemann Online-Redakteur Evangelisches Klinikum Bethel Krankenhaus Mara Tel.: 05 21 7 72 7 70 63 E-Mail: manuel.buenemann@evkb.de Tanja Löbbing Klinische Ethikerin Evangelisches Klinikum Bethel Krankenhaus Mara Tel.: 05 21 7 72 7 81 04 E-Mail: tanja.loebbing@evkb.de NÜTZLICHE INFORMATIONEN Version 01, Stand März 2018 * www.bsi-fuer-buerger.de Wie bewege ich mich sicher im Netz? MIT GUTEM BEISPIEL VORAN Alle hier verwendeten Fotos sind mit Einwilligung der abgebildeten Personen verwendet worden.

ERST CHECKEN, DANN KNIPSEN! Vor der Linse alles klar? Frag, bevor Du Menschen fotografierst und nimm auch ihre Persönlichkeitsrechte in den Fokus! Dann ist wirklich alles klar. Fotos: fotolia.com, EvKB