Bachelor-Studiengang Physiotherapie/Ergotherapie Bachelor of Science (B.Sc.) primärqualifizierende Studienform

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Transkript:

Informationsbroschüre zum Zulassungsantrag Bachelor-Studiengang Physiotherapie/Ergotherapie Bachelor of Science (B.Sc.) primärqualifizierende Studienform Alice Salomon Hochschule Berlin Alice-Salomon-Platz 5, 12627 Berlin StudierendenCenter Telefon: 030 / 99 245-325 Telefax: 030 / 99 45-245 E-Mail: immatrikulationsamt@ash-berlin.eu URL: //www.ash-berlin.eu

Inhalt der Informationsbroschüre 2 Inhalt Seite Allgemeine Informationen zum Studiengang 3 Bewerbungsfristen/Bewerbungsform 4 Zugangsvoraussetzungen 5 Hinweise für Bewerber_innen mit deutscher Hochschul- 6 zugangsberechtigung (HZB) Hinweise für Bewerber_innen nach 11 (ohne HZB) und 7 einzureichende Unterlagen Hinweise für Zweitstudienbewerber_innen 8 Hinweise für Bewerber_innen ausländischer HZB 9 Hinweise für Härtefallanträge 10 Hinweise für Spitzensportler_innen und für Minderjährige 11 Hinweise zum Ausfüllen des Antrages 12 Bisherige Studienzeiten/Exmatrikulation 12 Angaben zum Dienst 12 Bevorzugte Zulassung 13 Angaben zum hochschuleigenen Auswahlverfahren der ASH 14 Informationen und Beratung 16 Checkliste der einzureichenden Unterlagen Bewerber_innen mit HZB-Zeugnis 18 Zweitstudienbewerber_innen 18 Bewerber_innen nach 11 BerlHG 19 Bildungsausländer_innen 19 Härtefallantragsteller_innen/Antragsteller_innen 20 auf Nachteilausgleich Minderjährige Bewerber_innen 21 Spitzensportler_innen 21 Bewerber_innen, welche das 55. Lebensjahr vollendet haben 21 Anlage 1 22 Punktekatalog zur Feststellung studienrelevanter Kompetenzen gemäß der Satzung über die Ausgestaltung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens der ASH Anlage 2 23 Punktekatalog zur Feststellung des gleichwertigen Punktwertes bezogen auf den Durchschnittswert der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) gemäß der Satzung über die Ausgestaltung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens der ASH

3 Allgemeine Informationen Ziel des Studiengangs Den Studierenden wird durch eine berufsqualifizierende und interdisziplinär ausgerichtete Lehre eine breit angelegte, wissenschaftlich fundierte Qualifikation ermöglicht, die zur Ausübung der Berufe Physio- oder Ergotherapie befähigt und Zugang zu weiterführenden akademischen Qualifikationen eröffnet. Das Studium soll die Studierenden insbesondere befähigen, die heutigen und künftigen Aufgaben in der Versorgungspraxis wissenschaftsbasiert zu bewältigen und aktiv mitzugestalten das eigene berufliche Handeln evidenzbasiert auszurichten, wissenschaftlich reflektieren und weiterentwickeln zu können sich berufspolitisch für eine größere Handlungsautonomie der Therapieberufe und die Weiterentwicklung ihrer Berufsfelder einzusetzen sich der ökonomischen, rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen der Berufsausübung und seiner Veränderungsmöglichkeiten bewusst zu werden. Struktur und Aufbau der primärqualifizierenden Studienform Der Studiengang bildet in zwei Fachrichtungen aus. Die Abschlüsse (Staatsexamen und Bachelor of Science) können ausschließlich in einer der beiden Fachrichtungen - Physiotherapie oder Ergotherapie - erworben werden. Die primärqualifizierende Studienform wird als Präsenzstudium mit integrierten praktischen Studienphasen angeboten. Präsenz-, Praxis- und Selbstlernphasen wechseln einander ab: Präsenzphasen zum Erwerb theoretischer und methodischer Grundlagen sowie zur Reflexion und Analyse der praktischen Erfahrungen, Praxisphasen zum Erlernen, Einüben und Reflektieren berufspraktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie Selbstlernphasen, in denen die Studierenden Lehrveranstaltungen vor- und nachbereiten, eigenständig die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten vertiefen, einüben und erweitern und sich auf Prüfungen vorbereiten. Die Studienform wird in Kooperation mit der Wannsee-Schule e.v. durchgeführt. Die berufsqualifizierenden ersten sechs Semester schließen mit dem Staatsexamen gem. den jeweiligen Ausbildungs-und Prüfungsverordnung ( 2 ErgTh-APrV und 2 PhysTh-AprV) ab. Bei erfolgreichem Bestehen des Staatsexamens wird die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung vom Landesamt für Gesundheit und Soziales erteilt. Das Studium schließt nach 7 Semestern Regelstudienzeit mit der Bachelor-Arbeit ab. Die für den erfolgreichen Studienabschluss erforderlichen Leistungspunkte betragen 210 Credits gemäß dem European Credit Transfer System (ECTS). Mit erfolgreichen Abschluss wird der Abschluss Bachelor of Science (B.Sc.) erworben.

Akademischer Grad 4 Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums verleiht die Alice Salomon Hochschule den Akademischen Grad Bachelor of Science (B.Sc.) Semestertermine Wintersemester 2018/19 Semesterbeginn: 01.10.2018 Semesterende: 31.03.2019 Bewerbungsfristen/Bewerbungsform Ihr Zulassungsantrag muss spätestens: für das Wintersemester am 15.07.2018, 24:00 Uhr (Ausschlussfrist) an der Alice Salomon Hochschule Berlin vorliegen. Sie können sich ab 01. Juni 2018 bis zum 15. Juli 2018 für das WiSe 2018/19 bewerben. Bewerbungen, die nach den o.g. Ausschlussfristen an der ASH eingehen, werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Abweichende Bewerbungsfristen für so genannte Altabiturient_innen gibt es an der ASH nicht. (Eine Bewerbung am Studienstandort Wannseeschule e.v. ist nicht mehr erforderlich.) Zulassungsanträge können durch Fax und E-Mail nicht wirksam gestellt werden! Rechtsgrundlage für die Erhebung der Daten und die Auswahl der Bewerber_innen, die einen Studienplatz erhalten, ist das Berliner Hochschulzulassungsgesetz sowie die dazugehörige Hochschulzulassungsverordnung. Falsche oder unvollständige Angaben führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Ein Zulassungsbescheid, der auf falschen Angaben beruht, ist von der Alice Salomon Hochschule Berlin zurückzunehmen. Der Zulassungsantrag muss unterschrieben werden, da er sonst ungültig ist! Die ASH Berlin erteilt keine schriftlichen oder mündlichen Auskünfte über den Eingang der Bewerbungsunterlagen sowie den Ausgang des Auswahlverfahrens. Sollten Sie eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Unterlagen wünschen, so ist eine postalische Zustellung per Einschreiben von Ihnen vorzunehmen. Falls sich nach der Absendung des Bewerbungsantrages Ihre Anschrift ändert, teilen Sie dies der Alice Salomon Hochschule Berlin bitte umgehend schriftlich mit.. Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie an: Alice Salomon Hochschule StudierendenCenter Immatrikulationsamt Alice-Salomon-Platz 5 12627 Berlin Alle für die Aufnahme des Studiums von Ihnen gemachten Angaben sind durch Zeugnisse/Nachweise zu belegen.

5 Amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Die ASH Berlin beglaubigt Ihre Bewerbungsunterlagen nicht. Ein Verzeichnis der Dolmetscher und Übersetzer in Berlin erhalten Sie über den Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.v. Landesverband Berlin e.v., www.bdue-berlin.de/. Wenn Sie keinen Studienplatz erhalten haben, können wir Ihnen aus Kostengründen Ihre Bewerbungsunterlagen nur zurückschicken, wenn Sie uns einen mit Ihrer Adresse versehenen DIN A4 Umschlag, frankiert mit 1,45 Euro, beifügen. Bitte keine Klarsichthüllen, Bilder sowie Schnellhefter mit einreichen. Die ASH hebt keine Unterlagen für eine eventuelle spätere Bewerbung auf, d.h. eine Aufrechterhaltung der Bewerbung für das nächste Bewerbungsverfahren ist nicht möglich. Sollten Sie nach Erhalt eines Zulassungsbescheides die Einschreibung nicht selbst vornehmen können, ist eine Vollmacht für die von Ihnen beauftragte Person erforderlich. Zugangsvoraussetzungen Bevor Sie den Zulassungsantrag ausfüllen, sollten Sie diese Informationsbroschüre aufmerksam lesen. Hier werden viele Fragen vorweggenommen und beantwortet, die sich für Sie ergeben werden. Darüber hinaus erfahren Sie Wissenswertes über das Verfahren, Ihre Pflichten, doch vor allem über Ihre Rechte. Die vielen Überschriften helfen Ihnen, für Sie persönlich Relevantes zu finden und nachzuschlagen. Folgende Voraussetzungen sind für die Aufnahme des Studiums zwingend notwendig: Allgemeine Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen müssen bis zum 15.07.2018 im Immatrikulationsamt eingereicht werden. Gemäß 2 Zulassungsordnung gelten für Bewerbungen folgende allgemeine Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen: Frist- und formgerechte Bewerbung; Abschluss der Allgemeinen Hochschulreife bzw. der Fachhochschulreife oder einer sonstigen gesetzlich vorgesehenen Studienberechtigung; Fachspezifische Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen Die folgenden fachspezifischen Unterlagen sind spätestens bis zum Zeitpunkt der Immatrikulation vorzulegen. Alle Voraussetzungen müssen zu Studienbeginn (01.10.2018) erfüllt sein. Nachweis über einen Erste-Hilfe-Grundlehrgang mit einem Umfang von mindestens 9 Stunden. Dieser darf nicht älter als drei Jahre sein. Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des jeweiligen Berufes. Für die Studienbewerber_innen gelten die diesbezüglichen Bestimmungen des jeweiligen Berufsgesetzes (ErgThG bzw MPhG).

o o 6 Für die Bewerber_innen der Fachrichtung Ergotherapie gilt 2 des Gesetzes über den Beruf der Ergotherapeutin (Ergotherapeutengesetz - ErgThG). Für die Bewerber_innen der Fachrichtung Physiotherapie gilt 10 des Gesetzes über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz - MPhG). Praxisbezogene Vorbildung (Vorpraktikum): o für den Studienschwerpunkt Ergotherapie in einer ergotherapeutischen Einrichtung bei einer Gesamtstundenzahl von mindestens 140 Stunden, in der Regel innerhalb eines Monats. o für den Studienschwerpunkt Physiotherapie im Bereich der Krankenpflege bei einer Gesamtstundenzahl von mindestens 140 Stunden, in der Regel innerhalb eines Monats. Abschluss eines Vertrages mit dem Studienstandort Wannseeschule e.v., der diesen verpflichtet bestimmte Ausbildungsleistungen zu erbringen. Die Vertragsunterlagen erhalten Sie nach erfolgreicher Bewerbung an der Alice Salomon Hochschule mit der Aufforderung zur Immatrikulation. Siehe Merkblatt zur Studienbewerbung Bachelor-Studiengang PQS Physiotherapie/Ergotherapie : https://www.ash-berlin.eu/studium/studiengaenge/bachelor-physiotherapieergotherapie/primaerqualifizierendes-studium/ Angaben zum gesetzlichen Auswahlverfahren Hinweise für Bewerber_innen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (HZB) - Hochschulzugangsberechtigung (HZB): allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder Fachhochschulreife oder von der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung als gleichwertig anerkannten Zugangsberechtigung für diesen Bachelor-Studiengang. - Hinweis für Bewerber_innen mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife: für eine erfolgreiche Bewerbung ist die Vorlage einer Endbescheinigung des jeweils zuständigen Kultusministeriums (über den schulischen Teil und praktischen Teil der Fachhochschulreife) zwingend notwendig. Alle Bewerber_innen - auch die der neuen Bundesländer - müssen zusätzlich zu ihrer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) eine Bescheinigung über die Durchschnittsnote beifügen (sofern sie nicht auf dem Zeugnis steht); diese Bescheinigung erhalten sie in der Regel von der Schule, die Ihr Zeugnis ausgestellt hat. Alle Bewerber_innen, die die Hochschulreife oder die Fachhochschulreife haben, das aber nicht durch das Zeugnis der EOS, einer Fachoberschule, eines Gymnasiums o. ä. belegen können, müssen sich die Anerkennung über die fachliche oder regionale Geltung einer HZB nicht bei der Alice Salomon Hochschule Berlin, sondern bei der: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Bernhard-Weiß-Str. 6, D-10178 Berlin-Mitte, Telefon: 030/ 90227 5050 http://www.berlin.de/sen/bjw/ ausstellen lassen.

Hinweise für berufserfahrene Bewerber_innen ohne Hochschulzugangsberechtigung nach 11 BerlHG 7 Sie können sich nach 11 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG), gültig seit 2. Juni 2011, unter folgenden Voraussetzungen bewerben. - Einordnung Fallgruppen 11 Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) 11 Abs. 1 BerlHG - Beruflich Qualifizierte mit allgemeiner Hochschulzugangsberechtigung Aufstiegsfortbildung nach den Bestimmungen der Handwerksordnung, des Berufsbildungsgesetzes oder vergleichbaren bundes- oder landesrechtlichen Regelungen bestanden hat (z.b. Meister_innen, Betriebs- und Fachwirt_innen oder vergleichbare Qualifikation), oder Fachschulabsolvent_innen, oder Inhaber_innen von Abschlüssen vergleichbarer landesrechtlich geregelter Fortbildungsmaßnahmen für Berufe im Gesundheitswesen sowie im sozialpflegerischen o- der pädagogischen Bereich. 11 Abs. 2 BerlHG - Beruflich Qualifizierte mit fachgebundener Hochschulzugangsberechtigung und mit einem Studienwunsch, der fachähnlich der beruflichen Qualifikation ist Zum angestrebten Studiengang fachlich ähnlicher Beruf; Abschluss einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung, und mindestens dreijährige Berufserfahrung (Vollzeit) im erlernten Beruf 11 Abs. 3 BerlHG - Beruflich Qualifizierte mit fachgebundener Hochschulzugangsberechtigung und mit einem Studienwunsch, der fachfremd zur beruflichen Qualifikation ist Zum angestrebten Studiengang fachlich fremder Beruf; Abschluss einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung, und mindestens dreijährige Berufserfahrung (Vollzeit) im erlernten Beruf, und Bestehen der Eignungsprüfung an der Hochschule 11 Abs. 4 BerlHG - Studium fortsetzen - erfolgreich absolviertes mindestens einjähriges Hochschulstudium in einem anderen Bundesland 11 Abs. 5 BerlHG - Studienberechtigte mit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation gem. 11 Abs. 1 oder 2 BerlHG Die Zulassungsquote für die oben angegebene Bewerber_innen/gruppe beträgt 15 Prozent von der festgesetzten Zulassungszahl.

Einzureichende Unterlagen für Bewerber_in nach 11: 8 Bewerber_innen nach 11 BerlHG müssen dem Zulassungsantrag folgende Unterlagen beifügen: a) Zeugnis über den Abschluss einer der folgenden beruflichen Qualifikationen: Absolventinnen und Absolventen einer Aufstiegsfortbildung, zum Beispiel Meister_innen, staatlich geprüfte Techniker_innen und andere Fachschulabsolvent_innen, von vergleichbaren landesrechtlichen Fortbildungen im Gesundheitswesen oder im sozialpflegerischen oder pädagogischen Bereich oder auch Offizier_innen mit Seemannspatent in beglaubigter Kopie b) oder: Zeugnis über die für das Studium einschlägige mindestens 2-jährige Berufsausbildung sowie der Nachweis über die mindestens 3-jährige einschlägige Berufserfahrung; der Nachweis der Berufstätigkeit ist ausschließlich in Form von Arbeitszeugnissen glaubhaft zu machen; Arbeitsverträge werden nicht als Nachweis der Berufstätigkeit anerkannt in beglaubigter Kopie c) oder: Zeugnis über die für das Studium fachlich fremde mindestens 2jährige Berufs-ausbildung sowie der Nachweis über die mindestens 3jährige Berufserfahrung (Vollzeit) im erlernten Beruf; der Nachweis der Berufstätigkeit ist ausschließlich in Form von Arbeitszeugnissen glaubhaft zu machen; Arbeitsverträge werden nicht als Nachweis der Berufstätigkeit anerkannt in beglaubigter Kopie d) sowie Praxisbezogene Vorbildung (Vorpraktikum siehe Seite 6 dieser Informationsbroschüre in beglaubigter Kopie oder im Original e) sowie: eine ausführliche inhaltliche Begründung, warum keine Hochschulreife erlangt worden ist, warum die ASH als Ausbildungsstätte gewählt worden ist, über die Motivation und Eignung, das soziale Engagement und über die soziale Kompetenz. Diese Begründung ist in maschinenschriftlicher Form zu verfassen. im Original f) Zeugnis über die Berufsausbildung in einem Gesundheitsfachberuf sowie Nachweise über berufsbezogene Fort- und Weiterbildungen beglaubigte Kopie Hinweise für Zweitstudienbewerber_innen Bewerber_innen, die bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule oder einer Hochschule eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfolgreich abgeschlossen haben (Erststudium), gelten als Zweitstudienbewerber_innen. Zweitstudienbewerber_innen reichen das Abschlusszeugnis (mit Endbenotung) Ihres Studiums ein und müssen auf einem gesonderten Blatt (formlos) eine ausführliche schriftliche Begründung für den Zweitstudienwunsch mit Angaben über die bisherige Ausbildung und berufliche Tätigkeit zum angestrebten Berufsziel darlegen. Bitte gesondertes Merkblatt unter folgendem Link abrufen: https://www.ash-berlin.eu/studium/studiengaenge/bachelor-physiotherapieergotherapie/primaerqualifizierendes-studium/ Bewerber_innen, die an einer Hochschule in den neuen Bundesländern ihr Studium bis zum 30.9.91 abgeschlossen haben, müssen sich wie Erststudienbewerber_innen bewerben und gelten nicht als Zweitstudienbewerber_innen. Die Zulassungsquote für die oben angegebene Bewerber_innengruppe beträgt 3 Prozent von der festgesetzten Zulassungszahl.

Hinweise für Bewerber_innen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung 9 Ausländische Bewerber_innen, auch die der EU sowie Deutsche, die ihre HZB außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworben haben, fügen bitte dem Zulassungsantrag nicht nur eine beglaubigte Kopie der HZB ihres Landes, sondern auch die amtliche Übersetzung ins Deutsche in beglaubigter Kopie bei. Ein Verzeichnis der Dolmetscher und Übersetzer in Berlin erhalten Sie über den Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.v. Landesverband Berlin e.v., www.bdue-berlin.de/. Die ASH führt keine Prüfungen durch. Prüfungen an anderen Hochschulen sind möglich und werden anerkannt. Darüber hinaus sind von allen Ausländern_innen, die keine deutsche HZB besitzen, die zum Studium erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch das Bestehen der Deutschen Sprachprüfung auf der Grundlage der Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT). Die Nachweise erfolgen durch: 1. die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang DSH-2 oder 2. den Test Deutsch als Fremdsprache TestDaF (Niveaustufe TDN 4) oder 3. den Prüfungsteil Deutsch der Feststellungsprüfung an Studienkollegs oder 4. das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Zweite Stufe (DSD II) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.12.1996 in der jeweils geltenden Fassung) Von der deutschen Sprachprüfung sind freigestellt: Studienbewerber_innen, welche die zur Aufnahme eines Studiums erforderlichen Sprachkenntnisse im Rahmen eines Schulabschlusses nachweisen, der einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht; Inhaber_innen des Deutschen Sprachdiploms (Stufe II) der Kultusministerkonferenz (DSD II) Beschlüsse der Kultusministerkonferenz vom 16. März 1972 und vom 5. Oktober 1973; Inhaber_innen eines Zeugnisses über die bestandene Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts, die in Deutschland von einem Goethe-Institut, im Ausland von einem Goethe-Institut oder einer Institution mit einem Prüfungsauftrag des Goethe-Instituts abgenommen wurde (Beschlüsse der Kultusministerkonferenz vom 28.01.1994 und 15.04.1994 über die Gleichstellung der Zentralen Oberstufenprüfung mit dem Deutschen Sprachdiplom - Stufe II - der KMK); Inhaber_innen des Kleinen deutschen Sprachdiploms", oder des Großen deutschen Sprach-diploms, die vom Goethe-Institut im Auftrag der Ludwig-Maximilian-Universität München verliehen werden; Studienbewerber_innen, die die Deutsche Sprachprüfung unter organisatorischer und inhaltlicher Verantwortung eines Studienkollegs oder eines Lehrgebietes Deutsch als Fremdsprache an einer deutschen Hochschule oder an einer ausländischen Hochschule abgelegt haben. Test DaF Niveaustufe 4 mindestens TDN 4. Inhaber_innen eines Zeugnisses über die bestandene Prüfung telc Deutsch C1 Hochschule Sind die vorstehenden Vorgaben nicht erfüllt, kann keine Zulassung zum Studium an der ASH erfolgen, da die ASH keine Deutschkurse einschließlich der notwendigen Prüfungen durchführt.

Ausländische und staatenlose Bewerber_innen, die keine deutsche HZB besitzen, also nicht EU- Ausländer_innen oder Bildungsinländer_innen, werden in erster Linie nach dem Grad der Qualifikation (Bewertung der Hochschulzugangsberechtigung für Deutschland) ausgewählt. Besondere Berücksichtigung finden Bewerber_innen, wenn sie: 10 von einer deutschen Einrichtung zur Förderung begabter Studenten_innen ein Stipendium erhalten; auf Grund besonderer Vorschriften mit der Einweisung in ein Studienkolleg oder einer vergleichbaren Einrichtung für die Zuteilung eines Studienplatzes in dem im Zulassungsantrag genannten Studiengang vorgemerkt sind; im Geltungsbereich des Staatsvertrages Asylrecht genießen; aus einem Entwicklungsland oder einem Land kommen, in dem es keine Ausbildungsstätten für unseren Studiengang gibt; einer deutschsprachigen Minderheit im Ausland angehören. Die Zulassungsquote für die oben angegebene Bewerber_innen/gruppe beträgt 5 Prozent von der festgesetzten Zulassungszahl. Hinweise für Bewerber_innen mit Härtefallantrag Sollten Sie einen Härtefallantrag bzw. einen Sonderantrag auf Nachteilsausgleich (Verbesserung Wartezeit bzw. Verbesserung Durchschnittsnote) stellen, fordern sie diese Sonderanträge per E-Mail: unter immatrikulationsamt@ash-berlin.eu an. Die Zulassungsquote für Härtefallbewerber_innen beträgt 2 Prozent von der festgesetzten Zulassungszahl. Härtefallantrag/Antrag auf Nachteilsausgleich Ein Härtefallantrag/Antrag auf Nachteilsausgleich kann aufgrund besonderer gesundheitlicher Umstände, wirtschaftlicher Notlage, besonderer familiärer Umstände, Spätaussiedlung oder sonstiger Umstände gestellt werden. Der Antrag ist mit den entsprechenden Nachweisen glaubhaft zu belegen. Sonderantrag zur Verbesserung der Wartezeit In den Studiengängen des allgemeinen Auswahlverfahrens orientiert sich die Wartezeit an der Anzahl der Halbjahre, die seit dem Erwerb der Studienberechtigung (z. B. Abitur) verstrichen sind. Bei einem/einer Studienbewerber_in können jedoch Umstände vorliegen, die er nicht zu vertreten hat, die aber gleichwohl den Erwerb der Studienberechtigung verzögert haben. Der/die Bewerber_in wird dann weniger Wartezeit vorweisen. In diesem Fall wird bei der Auswahl nach Wartezeit ein früherer Zeitpunkt des Erwerbs der Studienberechtigung zugrunde gelegt. Der Bewerber nimmt also an der Auswahl mit einer Wartezeit teil, die er voraussichtlich ohne die Verzögerungen erreicht hätte. Der Antrag ist mit den entsprechenden Nachweisen (Schulbescheinigung/ ärztliches Attest etc.) glaubhaft zu belegen. Unbegründete Anträge haben grundsätzlich keinen Erfolg.

Sonderantrag zur Verbesserung der Durchschnittsnote 11 Bei der Vergabe der Studienplätze ist die Durchschnittsnote ein wesentliches Auswahlkriterium. Daher sollen Leistungsbeeinträchtigungen, die Eine_n Bewerber_in gehindert haben, beim Erwerb der Studienberechtigung (z. B. Abitur) eine bessere Durchschnittsnote zu erreichen, ausgeglichen werden. Weist Eine_n Bewerber_in derartige Umstände und ihre Auswirkungen nach, wird er mit einer verbesserten Durchschnittsnote am Vergabeverfahren beteiligt. Die Verbesserung der Durchschnittsnote kommt sowohl für Bewerber_innen im allgemeinen Auswahlverfahren als auch im besonderen Auswahlverfahren in Betracht. Der Antrag ist mit den entsprechenden Nachweisen (Schulbescheinigung/ ärztliches Attest etc.) glaubhaft zu belegen. Unbegründete Anträge haben grundsätzlich keinen Erfolg. Bewerber_innen, die sich über die Sonderquote Härtefall bewerben, müssen zusätzlich zu ihrer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) eine Bescheinigung über die Durchschnittsnote beifügen (sofern sie nicht auf dem Zeugnis steht); diese Bescheinigung erhalten sie in der Regel von der Schule, die das Zeugnis ausgestellt hat. Spitzensportler_innen Bewerber_innen, die einem im öffentlichen Interesse förderungswürdigen Personenkreis angehören und aufgrund besonderer Umstände an den Studienort gebunden sind, insbesondere Bewerber_innen, die einem auf Bundesebene gebildeten A-, B-, C- oder D/C-Kader eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes für eine von den Olympiastützpunkten in den Ländern Berlin oder Brandenburg betreuten Sportarten angehören, weisen dies bitte durch einen aktuellen Nachweis der Kaderzugehörigkeit nach. Die Zulassungsquote für diese Bewerber_innengruppe beträgt ein Prozent von der festgesetzten Zulassungszahl. Minderjährige Sollten Sie zum Zeitpunkt des Bewerbungsabschlusses noch minderjährig sein und Ihren Wohnsitz in dem Gebiet der Länder Berlin und Brandenburg bei einer für Sie sorgeberechtigten Person haben, müssen Sie außer dem Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung und dem Nachweis der praxisbezogenen Vorbildung eine aktuelle Meldebescheinigung einreichen. Die Zulassungsquote für diese Bewerber_innengruppe beträgt fünf Prozent von der festgesetzten Zulassungszahl.

Hinweise zum Ausfüllen des Antrages 12 Angaben zur Person Familienname: Postanschrift Bei Namensänderungen halten Sie sich bitte an die Angaben in Ihrem Personalausweis/Reisepass oder Ähnliches. Füllen Sie nur dann aus, wenn ein anderer Name als Ihrer auf dem Briefkasten steht. Schwerbehinderung: Wenn Sie schwerbehindert sind und dies durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises oder des Bescheides des Versorgungsamtes nachweisen können, tragen Sie bitte die Ausweis-Nummer in die dafür vorgesehene Zeile ein. Bisherige Studienzeiten Führen Sie im Zulassungsantrag alle bisherigen Studienzeiten auf (eventuell Extrablatt verwenden), geben Sie unbedingt alle Hochschulsemester an. Sind Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch immatrikuliert, ist es nicht erforderlich, dass Sie sich schon jetzt exmatrikulieren. Die Exmatrikulation an Ihrer Hochschule muss erst dann erfolgen, wenn Sie von der ASH Berlin einen Studienplatz erhalten haben und sich immatrikulieren wollen. Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung an einer anderen Hochschule bereits exmatrikuliert sind, reichen Sie die Exmatrikulationsbescheinigung (unbedingt mit Angabe des Grundes) bei Ihrer Bewerbung mit ein. Sollten Sie den gleichen Studiengang in der Bundesrepublik Deutschland bereits studiert haben, müssen Sie auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihrer Herkunftshochschule einreichen. Angaben zum Dienst Diese Fragen betreffen sowohl Bewerber_innen, die z.zt. einen Dienst ableisten, als auch solche, die den Dienst bereits beendet haben. Es genügt nicht, Absichtserklärungen einzureichen, z.b. Das freiwillige soziale Jahr wird abgeleistet von bis.. Aus dem Nachweis muss klar erkennbar sein, dass der Dienst vollständig abgeleistet wurde. Als Dienst gilt: ein Wehrdienst oder Dienst beim Bundesgrenzschutz bis zur Dauer von 3 Jahren; ein Bundesfreiwilligendienst, Zivildienst sowie andere Dienste im Ausland gem. 14b ZDG (gilt nur für EU- und Bildungsinländer/innen); ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr; ein mindestens 2-jähriger Dienst als Entwicklungshelfer/Entwicklungshelferin; ein Freiwilliger Friedensdienst (nicht im Rahmen des 14b ZDG); eine Betreuung oder Pflege eines pflegebedürftigen leiblichen/adoptierten Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von 3 Jahren (durch ärztliche Atteste nachzuweisen, siehe Seite 13 dieser Infobroschüre ).

13 Außerdem gelten folgende Dienste, die in der ehemaligen DDR (bis zur Dauer von 3 Jahren) abgeleistet und vor dem 3.10.1990 beendet wurden: Wehrdienst; Zivildienst; Dienst in der Zivilverteidigung; Dienst in den kasernierten Einheiten des Ministeriums des Inneren; Dienst in den Baueinheiten im Bereich des Ministeriums für Nationale Verteidigung. Wenn Sie einen der vorstehend genannten Dienste in der ehemaligen DDR begonnen, aber nach dem 02.10.1990 beendet haben, gilt Ihre gesamte Dienstzeit als in der Bundesrepublik Deutschland abgeleistet. Bei Bildungsinländer_innen und EU-Ausländer_innen, die eine Studienberechtigung im Gebiet der alten Bundesländer oder an einer deutschen Auslandsschule erworben haben, wird auch ein in ihrem Heimatland bzw. in Deutschland geleisteter Dienst berücksichtigt. EU-Ausländer_innen werden wie Deutsche berücksichtigt; ein von Ihnen im Ausland geleisteter Dienst wird berücksichtigt, sofern er mit einem deutschen Dienst vergleichbar ist. Haben Sie mehrere Dienste geleistet, etwa Wehrdienst und danach Freiwilliges Soziales Jahr, tragen Sie es ebenfalls ein. Die Betreuung/Pflege eines pflegebedürftigen Kindes oder sonstigen Angehörigen kann nur dann als Dienst anerkannt werden, wenn sie in ihrem Umfang und ihrer Intensität mit den übrigen Diensten vergleichbar ist. Wer ein pflegebedürftiges Kind unter 18 Jahren oder einen pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren (mindestens jedoch 15 Monate) betreut bzw. gepflegt hat, muss dies mit einer schriftlichen Versicherung nachweisen, aus der hervorgeht, dass diese viel Zeit beanspruchende Tätigkeit von ihm ausgeübt wurde und keine andere Person zur Verfügung stand. Darüber hinaus sind im Falle der Betreuung/Pflege eines Kindes alle Belege beizufügen, die Aufschluss über die Betreuungsbedürftigkeit geben (z.b. Geburtsurkunde, Meldebescheinigung, ärztliches Attest). Im Falle der Betreuung/Pflege eines sonstigen Angehörigen ist eine ärztliche Bescheinigung beizufügen, die über Grund und Umfang der Pflegebedürftigkeit Aufschluss geben muss sowie eine Meldebescheinigung der pflegebedürftigen Person. Aus den Unterlagen muss die Betreuung/ Pflege glaubhaft nachvollziehbar sein. Bevorzugte Zulassung Hatten Sie bereits eine Zulassung zum Studium durch die ASH und konnten diese auf Grund noch bestehenden Dienstes (Zivildienst, FSJ usw.) nicht in Anspruch nehmen, werden Sie für das aktuelle Semester bevorzugt zugelassen. Die bevorzugte Auswahl soll Sie vor einer evtl. Verschärfung der Auswahlgrenze schützen und verhindern, dass nach Ende des Dienstes Nachteile für Sie erwachsen. Um den Anspruch auf bevorzugte Auswahl zu verwirklichen, müssen Sie sich nach Dienstende umgehend mit dem früheren Zulassungsbescheid der ASH Berlin erneut bewerben.

14 Angaben zum hochschuleigenen Auswahlverfahren der ASH Die ASH Berlin führt ein eigenes Auswahlverfahren gemäß dem Hochschulzulassungsgesetz Berlin durch, welches neben dem gesetzlichen Auswahlverfahren (nach Leistung und Wartezeit) studienrelevanten Kompetenzen eine besondere Berücksichtigung einräumt. Der Schwerpunkt des hochschuleigenen Auswahlverfahrens liegt weiterhin beim Kriterium Leistung, also bei der Durchschnittsnote Ihres Abiturs bzw. Ihrer Fachhochschulreife. Darüber hinaus werden studienrelevante Kompetenzen gemäß Punktekatalog der Satzung über die Ausgestaltung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens der ASH (siehe Anlagen 1 nur für Bewerber_innen mit Hochschulreife und Härtefallantragsteller_innen sowie für Deutsche, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben sowie EU-Ausländer_innen) gesondert mit Punkten bewertet. Studienrelevantes Praktikum ab 6 Monaten es werden nur studienrelevante Praktika und ehrenamtliche Tätigkeiten gewertet (20 Stunden Arbeitszeit die Woche nicht unterschreitend; bei einschlägiger ehrenamtlicher Tätigkeit kann der Umfang der Tätigkeit entsprechend umgerechnet werden). Es werden vier Punkte vergeben. oder Abgeschlossene studienrelevante Berufsausbildung der berufliche Abschluss muss für die gewählte Studienrichtung einschlägig sein. Es werden sechs Punkte vergeben. oder Studienrelevante Berufstätigkeit in einem einschlägigen Ausbildungsberuf dieses Feld ist nur auszuwählen, wenn Ihre Berufstätigkeit 2 Jahre oder länger gedauert hat unter der Maßgabe, dass 20 Stunden Arbeitszeit pro Woche nicht unterschritten wurden. Es werden acht Punkte vergeben. Hinweis: Es erfolgt nur die Bepunktung jeweils einer nachgewiesenen Alternative. Bei der Bewerbung wird um Schwerpunktentscheidung gebeten bzw. bei Vorliegen der Nachweise die jeweils höchst bepunktete Alternative gewertet.

15 Erfolgreich abgeschlossene Vorbildungen eines besonderen studienvorbereitenden Kurses einer Schule oder Hochschule, insbesondere studienrelevante Fort- bzw. Weiterbildungen es werden nur studienrelevante Weiterbildungen/Lehrgänge mit einem Umfang ab 150 Stunden gewertet (ausgehend von Unterrichtsstunden á 45 Minuten). Es werden vier Punkte vergeben. Bilinguale Sprachkompetenz, auf dem Niveau des europäischen Referenzrahmens (mindestens C 1) nachgewiesen gewertet werden Sprachkenntnisse außer Deutsch Siehe dazu Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen mögliche Zertifikate auf C1 Niveau Link: http://de.wikipedia.org/wiki/gemeinsamer_europäischer_referenzrahmen Hier gilt als Nachweis nur ein entsprechendes Zertifikat oder die ausdrückliche Ausweisung des erreichten Levels mindestens C 1 auf dem Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung Es werden vier Punkte vergeben.

16 Information und Beratung Studiengangsleitung Prof. Dr. Elke Kraus E-Mail: kraus@ash-berlin.eu Studiengangskoordinatorinnen Studiengang Physiotherapie/Ergotherapie Sylvia Marhauer-Orlowski Caroline Hahn Anne Adamietz Studiengangskoordinatorin Studiengangskoordinatorin Studiengangskoordinatorin Physio-/Ergotherapie B.Sc. Physio-/Ergotherapie B.Sc. Physio-/Ergotherapie B.Sc. Raum 314 Raum 314 Raum 314 Telefon: +493099245514 Telefon: +493099245374 Telefon: +493099245374 Beratungszeiten: Dienstag 14.00 bis 15.00 Uhr Donnerstag 10.00 bis 12.00 Uhr Telefonische Sprechzeiten: Dienstag 10.00 bis 11.00 Uhr 030 / 99245-514 oder 030 / 99245-374 Anfragen richten Sie bitte an folgende E-Mail Adresse: ptet@ash-berlin.eu. Allgemeine Studienberatung Raum 329, 3. Etage Anna Kuhlage M.A. Tel.: 030 / 99 245 125 E-Mail: sb@ash-berlin.eu Beratungszeiten: Dienstag 13.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 10.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag 13.00 bis 14.00 Uhr (Telefonsprechzeit) Die Allgemeine Studienberatung des StudierendenCenters der ASH berät Sie zu folgenden Themen der grundständigen Bachelor- und Masterstudiengänge: Studienangebot, Studiengangswahl/Entscheidungsberatung, Bewerbung und Zulassungsbedingungen, Studienorganisation, Soziale Beratung, Studienfinanzierung, Studium und Familie/Job/chronische Erkrankungen/Behinderung StudierendenCenter Immatrikulationsamt Raum 336 und 337, 3. Etage E-Mail: immatrikulationsamt@ash-berlin.eu Persönliche Sprechzeiten: Dienstag 14.00-16.00 Uhr Donnerstag 10.00-12.00 Uhr Telefonische Sprechzeiten: Mo und Do 13.00-14.00 Uhr Telefon: 030 / 99 245 325

17 Informationen für Studienbewerber/innen mit Behinderung und chronischer Krankheit Barrierefrei studieren an der ASH http://www.ash-berlin.eu/profil/barrierefrei-studieren/ E-Mail: barrierefrei@ash-berlin.eu studierendenwerk Berlin Das studierendenwerk Berlin ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung. Seine Aufgaben bestehen in der sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Betreuung und Förderung der Studenten an den Berliner Hochschulen. Schwerpunkte seiner Arbeit liegen in den vier Hauptbereichen; Verpflegung (Mensen), studentisches Wohnen sowie Sozialund Gesundheitsdienst, Ausbildungsförderung (BAföG). https://www.stw.berlin/ Wohnraum https://www.stw.berlin/wohnen.html Des Weiteren hat das studierendenwerk Berlin seit November 1980 ein Beratungs- und Hilfsangebot für behinderte Studienbewerber/innen. Behinderte Bewerber/innen können sich zu folgenden Themen beraten lassen: https://www.stw.berlin/beratung.html zum Hochschulzugang Finanzierung des Studiums BAföG-Verlängerung notwendige und geeignete Hilfsmittel Wohnungssuche Fahrt zur Hochschule Suche und Anleitung von Helfer/innen studierendenwerk Berlin Franz-Mehring-Platz 2 10243 Berlin (Friedrichshain) Tel.: (030) 939 39-8442 Mail: beh.beratung.f-mehring-pl@studentenwerk-berlin.de Sprechzeiten: Donnerstag von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr und nach Vereinbarung.

Checkliste der einzureichenden Unterlagen 18 Reichen Sie bitte neben dem unterschriebenen Zulassungsantrag folgende Unterlagen bedarfsweise in deutscher Übersetzung ein: Bewerber_innen mit HZB-Zeugnis (Zwingend einzureichen sind) Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (amtlich beglaubigte Kopie) Bescheinigung über den Erste-Hilfe-Grundlehrgang (amtlich beglaubigte Kopie) Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des jeweiligen Berufes (Original oder amtlich beglaubigte Kopie) Praxisbezogene Vorbildung (Vorpraktikum): (Original oder amtlich beglaubigte Kopie) Ergotherapie mindestens 140 Stunden, in der Regel innerhalb eines Monats; Physiotherapie mindestens 140 Stunden, in der Regel innerhalb eines Monats. Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung, sofern Vorstudienzeiten vorliegen Darüber hinaus sind folgende Arbeitszeugnisse/ Nachweise (in einfacher Kopie ) in Bezug auf die studienrelevanten Kompetenzen einzureichen, lt. hochschuleigenen Auswahlverfahren (gemäß Anlage 1): Nachweis studienrelevantes Praktikum durch einfaches Zeugnis/Beurteilung Praktika oder ehrenamtliche Tätigkeiten ab 6 Monaten, welche 20 Stunden Arbeitszeit pro Woche nicht unterschreiten - bei einschlägiger ehrenamtlicher Tätigkeit kann der Umfang der Tätigkeit entsprechend umgerechnet werden). Nachweis der studienrelevanten Berufsausbildung (Abschlusszeugnis und Urkunde) Nachweis einer mindestens 2-jährigen Berufstätigkeit in einem einschlägigen Ausbildungsberuf (Arbeitszeugnis keine Verträge) Nachweis über studienrelevante Fort- bzw. Weiterbildungen (qualifiziertes Zeugnis) studienrelevante Kurse ab 150 Stunden Nachweis der bilingualen Sprachkompetenz - Zertifikate auf Niveau mindestens C 1 (Hier gilt als Nachweis nur ein entsprechendes Zertifikat oder die ausdrückliche Ausweisung des erreichten Levels mindestens C 1 auf dem Zeugnis der Hochschul- Zugangsberechtigung Link: http://de.wikipedia.org/wiki/gemeinsamer_europäischer_referenzrahmen Zweitstudienbewerber_innen (Zwingend einzureichen sind) Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (einfache Kopie) Abschlusszeugnis (mit Endbenotung) Ihres Studiums (amtlich beglaubigte Kopie) auf einem gesonderten Blatt (formlos) eine ausführliche schriftliche Begründung für den Zweitstudienwunsch mit Angaben über die bisherige Ausbildung und berufliche Tätigkeit zum angestrebten Berufsziel (im Original) Bescheinigung über den Erste-Hilfe-Grundlehrgang (amtlich beglaubigte Kopie) Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des jeweiligen Berufes (Original oder amtlich beglaubigte Kopie) Praxisbezogene Vorbildung (Vorpraktikum): (Original oder amtlich beglaubigte Kopie) Ergotherapie mindestens 140 Stunden, in der Regel innerhalb eines Monats; Physiotherapie mindestens 140 Stunden, in der Regel innerhalb eines Monats. Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung

19 Bewerber_innen nach 11 BerlHG (Zwingend einzureichen sind) Motivationsschreiben - auf einem gesonderten Blatt (formlos) eine ausführliche schriftliche Begründung mit Angaben über die bisherige Ausbildung und berufliche Tätigkeit zum angestrebten Berufsziel (im Original) Bescheinigung über den Erste-Hilfe-Grundlehrgang (amtlich beglaubigte Kopie) Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des jeweiligen Berufes (Original oder amtlich beglaubigte Kopie) Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung, sofern Vorstudienzeiten vorliegen Praxisbezogene Vorbildung (Vorpraktikum): (Original o. amtl. Begl. Kopie) Ergotherapie mindestens 140 Stunden, in der Regel innerhalb eines Monats; Physiotherapie mindestens 140 Stunden, in der Regel innerhalb eines Monats. Meisterbrief oder Zeugnis als staatlich geprüfte Techniker_innen oder Zeugnis der Fachschule oder einer vergleichbaren landesrechtlichen Fortbildung im Gesundheitswesen oder im sozialpflegerischen oder pädagogischen Bereich oder Zeugnis als Offizier_innen mit Seemannspatent (amtlich beglaubigte Kopie) die für das Studium geeignete oder fachlich fremde mind. 2-jährige Berufsausbildung in amtlich beglaubigter Form der Nachweis über die mindestens 3-jährige einschlägige Berufstätigkeit oder 3-jährige Berufstätigkeit im erlernten fachlich fremden Beruf in Form von Arbeitszeugnissen (betrifft nicht Bewerber_innen nach 11 Abs. 1 BerlHG) in amtlich beglaubigter Form Bildungsausländer_innen (Zwingend einzureichen sind) Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (amtlich beglaubigte Kopie) amtliche Übersetzung der Hochschulzugangsberechtigung (beglaubigte Kopie) soweit vorhanden, die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung Nachweis der deutschen Sprachprüfung (amtlich beglaubigte Kopie) Bescheinigung über den Erste-Hilfe-Grundlehrgang (amtlich beglaubigte Kopie) Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des jeweiligen Berufes (Original oder amtlich beglaubigte Kopie) Praxisbezogene Vorbildung (Vorpraktikum): (Original oder amtlich beglaubigte Kopie) Ergotherapie mindestens 140 Stunden, in der Regel innerhalb eines Monats; Physiotherapie mindestens 140 Stunden, in der Regel innerhalb eines Monats. Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung, sofern Vorstudienzeiten in Deutschland vorliegen Darüber hinaus sind folgende Arbeitszeugnisse/ Nachweise (in einfacher Kopie) in Bezug auf die studienrelevanten Kompetenzen einzureichen, lt. hochschuleigenen Auswahlverfahren (gemäß Anlage 1):

20 (Nur für EU-Ausländer_innen) Nachweis studienrelevantes Praktikum durch einfaches Zeugnis/Beurteilung (Praktika oder ehrenamtliche Tätigkeiten ab 6 Monaten, welche 20 Stunden Arbeitszeit pro Woche nicht unterschreiten - bei einschlägiger ehrenamtlicher Tätigkeit kann der Umfang der Tätigkeit entsprechend umgerechnet werden). Nachweis der studienrelevanten Berufsausbildung (Abschlusszeugnis und Urkunde) Nachweis einer mindestens 2-jährigen Berufstätigkeit in einem einschlägigen Ausbildungsberuf (Arbeitszeugnis keine Verträge) Nachweis über studienrelevante Fort- bzw. Weiterbildungen (qualifiziertes Zeugnis) studienrelevante Kurse ab 150 Stunden Nachweis der bilingualen Sprachkompetenz - Zertifikate auf Niveau mindestens C 1 (Hier gilt als Nachweis nur ein entsprechendes Zertifikat oder die ausdrückliche Ausweisung des erreichten Levels mindestens C 1 auf dem Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung Link: http://de.wikipedia.org/wiki/gemeinsamer_europäischer_referenzrahmen Härtefallantragsteller_innen/ Antragsteller_innen auf Nachteilsausgleich (Zwingend einzureichen sind) Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (amtlich beglaubigte Kopie) ausgefüllter Antrag auf Härtefallregelung bzw. Nachteilsausgleich mit den entsprechenden Nachweisen (Attest, Schulbescheinigung etc.) (amtlich beglaubigte Kopie) Bescheinigung über den Erste-Hilfe-Grundlehrgang (amtlich beglaubigte Kopie) Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des jeweiligen Berufes (Original oder amtlich beglaubigte Kopie) Praxisbezogene Vorbildung (Vorpraktikum): (Original oder amtlich beglaubigte Kopie) Ergotherapie mindestens 140 Stunden, in der Regel innerhalb eines Monats; Physiotherapie mindestens 140 Stunden, in der Regel innerhalb eines Monats. Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung, sofern Vorstudienzeiten vorliegen Darüber hinaus sind folgende Arbeitszeugnisse/ Nachweise (in einfacher Kopie ) in Bezug auf die studienrelevanten Kompetenzen einzureichen, lt. hochschuleigenen Auswahlverfahren (gemäß Anlage 1): Nachweis studienrelevantes Praktikum durch einfaches Zeugnis/Beurteilung (Praktika oder ehrenamtliche Tätigkeiten ab 6 Monaten, welche 20 Stunden Arbeitszeit pro Woche nicht unterschreiten - bei einschlägiger ehrenamtlicher Tätigkeit kann der Umfang der Tätigkeit entsprechend umgerechnet werden). Nachweis der studienrelevanten Berufsausbildung (Abschlusszeugnis und Urkunde) Nachweis einer mindestens 2-jährigen Berufstätigkeit in einem einschlägigen Ausbildungsberuf (Arbeitszeugnis keine Verträge) Nachweis über studienrelevante Fort- bzw. Weiterbildungen (qualifiziertes Zeugnis) studienrelevante Kurse ab 150 Stunden Nachweis der bilingualen Sprachkompetenz - Zertifikate auf Niveau mindestens C 1 (Hier gilt als Nachweis nur ein entsprechendes Zertifikat oder die ausdrückliche Ausweisung des erreichten Levels mindestens C 1 auf dem Zeugnis der Hochschul- Zugangsberechtigung Link: http://de.wikipedia.org/wiki/gemeinsamer_europäischer_referenzrahmen

21 Minderjährige Bewerber_innen Wer zum Zeitpunkt der Ausschlussfrist (15.07.2018) minderjährig ist und seinen Wohnsitz im Einzugsgebiet der Hochschule im Sinne des 7 Absatz 1 Satz 2 des Berliner Hochschulzulassungsgesetzes bei einer für sie sorgeberechtigten Person hat, weist dies durch eine aktuelle Meldebescheinigung nach. Spitzensportler_innen im A-, B-, C- oder D/C-Kader Wer einem auf Bundesebene gebildeten A-, B-, C- oder D/C-Kader angehört, der einem Bundesfachverband des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) zugehörig ist und von einem Olympiastützpunkt (OSP) im Land Berlin oder Brandenburg betreut wird, fügt seinen Bewerbungsunterlagen bitte einen aktuellen Nachweis der Kaderzugehörigkeit bei. Bewerber_innen, welche das 55. Lebensjahr vollendet haben 3 (3) der BerlHZVO Wer bei der Bewerbung auf Zulassung zum 1. Fachsemester für das Sommersemester bis zum 15. Januar, bei der Bewerbung für das Wintersemester bis zum 15. Juli das 55. Lebensjahr vollendet hat, wird am Zulassungsverfahren nur beteiligt, wenn für das beabsichtigte Studium unter Berücksichtigung der persönlichen Situation des Bewerbers oder der Bewerberin schwerwiegende wissenschaftliche oder berufliche Gründe sprechen. Dies muss durch entsprechende Nachweise glaubhaft gemacht werden.

Anlage 1(nur für Bewerber_innen mit Hochschulreife und Härtefallantragsteller_innen sowie für Deutsche, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben sowie EU-Ausländer_innen) 22 Punktekatalog zur Feststellung studienrelevanter Kompetenzen der Bereiche Soziales, Gesundheit und Erziehung/Bildung gemäß der Satzung über die Ausgestaltung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens der Alice Salomon Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ASH Berlin) Studienrelevante* Kompetenzen Studienrelevantes Praktikum ab 6 Monaten 1 oder Punkte 4 Summe max. Abgeschlossene studienrelevante Berufsausbildung 2 oder 6 Studienrelevante Berufstätigkeit in einem einschlägigen Ausbildungsberuf 3 (mind. 2 Jahre) Es erfolgt nur die Bepunktung jeweils einer nachgewiesenen Alternative. 8 max. 8 Bei der Bewerbung wird um Schwerpunktenscheidung gebeten bzw. bei Vorliegen der Nachweise die jeweils höchst bepunktete Alternative gewertet Erfolgreich abgeschlossene Vorbildungen eines besonderen studienvorbereitenden Kurses einer Schule oder Hochschule 4 insbesondere studienrelevante Fort- bzw. Weiterbildungen Bilinguale Sprachkompetenz, auf dem Niveau des europäischen Referenzrahmens (mindestens C 1) nachgewiesen 5 4 max. 4 4 max. 4 16 Punkte maximale Summe * Die Studiengangsleitungen geben Richtlinien für die Studienrelevanz vor, soweit sie sich nicht aus Spezialgesetzen, den Ordnungen der ASH bzw. aus dem Sachzusammenhang ergibt. 1 Voll- und Teilzeittätigkeit über die Probezeit hinaus, soweit 20 h pro Woche nicht unterschreitend Nachweis durch einfaches Zeugnis/Beurteilung 2 Nachweis durch qualifiziertes Zeugnis 3 Voll- und Teilzeittätigkeit über die Probezeit hinaus, soweit 20 h pro Woche nicht unterschreitend Nachweis durch Arbeitszeugnisse - Arbeitsverträge werden nicht anerkannt 4 studienrelevante Lehrgänge ab 150 Stunden Nachweis durch qualifiziertes Zeugnis 5 Sprachkenntnisse außer Deutsch / Siehe dazu Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen mögliche Zertifikate auf C1 Niveau Link: http://de.wikipedia.org/wiki/gemeinsamer_europäischer_referenzrahmen

Anlage 2 Punktekatalog zur Feststellung des gleichwertigen Punktwertes bezogen auf den Durchschnittswert der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) gemäß der Satzung über die Ausgestaltung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens der Alice Salomon Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ASH Berlin) 23 Punktwert der HZB gleichwertiger Punktwert ab 1,0 24 1,1 23 1,2 22 1,3 21 1,4 20 1,5 19 1,6 18 1,7 17 1,8 16 1,9 15 2,0 14 2,1 13 2,2 12 2,3 11 2,4 10 2,5 9 2,6 8 2,7 7 2,8 6 2,9 5 3,0 4 3,1 3 3,2 2 3,3 1 3,4 0