ESF-Förderung und Qualitätsmanagement erarbeitet von Birgitt Wählisch, ERGOLOG Institut für Kommunikationsdesign Zunehmend verlangen öffentliche Fördermittelgeber von ihren Antragsstellerinnen und Antragstellern den Nachweis eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems. Mit dieser Forderung finden QMS im Bildungs- und Beratungsbereich in Deutschland weitergehende Verbreitung. Die Förderprogramme bzw. ESF-Förderrichtlinien der Länder wurden in dieser Überblicksdarstellung hinsichtlich der Forderungen an die Qualität von Bildungs- /Beratungsträgern untersucht. Besonders wurde danach geschaut, ob in den Programmen oder Ausschreibungen zum Program der Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems explizit gefordert wird. Die Übersicht kann nur ein Schlaglicht auf die Förderlandschaft geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es wurde sich hier bewusst auf die Förderung durch den europäischen Sozialfonds konzentriert, da ein Großteil von Bildungsprogrammen, aber auch die Beratung verschiedener Zielgruppen des Arbeitsmarktes über diesen Fonds gefördert wird. Auffällig ist, dass die Länder in diesem Bereich unterschiedliche Wege gehen. Die Möglichkeiten reichen von der ganz allgemeinen Forderung des Nachweises von Kompetenzen bis zur Benennung ganz konkreter geforderter Qualitätsnachweise. Die inzwischen überwiegende Zahl der Länder fordert allgemein den Nachweis eines Qualitätssicherungssystems. Wegen der Wettbewerbsbedingungen werden dabei keine speziellen QMS genannt oder favorisiert. In 9 von 16 Bundesländern wird in irgendeiner Form, entweder generell oder bei einzelnen ESF-Programmpunkten ein zertifiziertes QMS gefordert. Da wegen der Vielzahl nicht jeder Programmteil einzeln ausgewertet werden konnte, ist es möglich dass in den 7 Bundesländern in denen kein Hinweis auf gefordertes Qualitätsmanagement gefunden wurde, einzelne Ausschreibungen existieren, die einen Hinweis erhalten. In den allgemeinen Papieren, Fördergrundsätzen und betrachteten ausgewählten Programmteilen konnten Verweise nicht entdeckt werden. Einen Sonderfall stellt die Bundesagentur für Arbeit dar. Bei den zahlreichen Programmen der Arbeitsagentur wird inzwischen standardmäßig der AZWV-Nachweis von den Trägern gefordert. BUND Beispielhaft wurden zwei Bundesprogramme betrachtet. 1. Bildungsprämie Anforderung an Beratungseinrichtungen Zitat aus der Richtlinie: Die Beratungsstelle belegt durch bereits geleistete Beratungsdienste und geeignete Maßnahmen zur Qualitätssicherung ihre Eignung. Stellen, die bereits von den Ländern zum Zwecke der Weiterbildungsberatung gefördert werden, können als hinreichend qualifiziert betrachtet werden. 1
2. Sozialpartnerrichtlinie Im Formular zur Ideenskizze ist bei der Eignung des Antragstellers auch das Verfahren zur Qualitätssicherung zu beschreiben. www.initiative-weiter-bilden.de BUNDESLÄNDER BADEN-WÜRTTEMBERG Das Land Baden-Württemberg trifft im aktuellen operationellen ESF-Programm keine Aussagen zu expliziten Qualitätsanforderungen an die Projektträger. Es wird nur ganz allgemein von der Erfüllung der fachlichen Qualität gesprochen. BAYERN Für alle über den ESF finanzierten Programme in Bayern gilt: Der Antragsteller muss Nachweise über Referenzen, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem, Auditierung oder Gütesiegel sowie über seine Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit erbringen. BRANDENBURG Der Qualitätsanspruch ist in den unterschiedlichen Richtlinien verankert u.a.: 1. Kooperationen zwischen kleinen und mittleren Unternehmen in Qualifizierungsnetzwerken und in Arbeitgeberzusammenschlüssen 2. Förderung der Kompetenzentwicklung durch Qualifizierung in kleinen und mittleren Unternehmen im Land Brandenburg 3. Bildungsscheck Brandenburg Die Programme werden vom MASGF Brandenburg aus dem ESF finanziert. Die Antragstellung erfolgt über LASA Brandenburg GmbH. Formulierung jeweils: Voraussetzung überprüftes und überwachtes Qualitätsmanagementsystem Unvollständige Liste der anerkannten QM-systeme: http://www.wdb-brandenburg.de/qmsysteme.232.0.html BERLIN Die Umsetzung der ESF-Förderung ist in Berlin traditionell dezentral organisiert. Der Einbezug einer Vielzahl von Akteuren dient dem Ziel, die inhaltliche Reichweite des ESF zu vergrößern. Durch die dezentrale Organisation ist auch das Spektrum der Instrumente sehr groß, mit denen Ziele verfolgt und die Zielgruppen erreicht werden. In allen Fällen ist der Zugang zur ESF-Förderung an die Beteiligung der jeweils fachlich zuständigen Senatsverwaltung gebunden. (www.esf-berlin.de) In Berlin sind Qualitätskriterien u.a. in den esf-auswahlkriterien verankert. Die dezentrale Struktur spiegelt sich auch in den Qualitätsansätzen der einzelnen Programmpunkte wieder. Während zum Teil nur von erfahrenen Trägern, die zuverlässig und leistungsfähig sind gesprochen wird, wird an anderen Stellen explizit ein QMS gefordert z.b. 2
In der Allgemeinen Aus- und Weiterbildung: Die für die Durchführung von Bildungsmaßnahmen eingesetzten Weiterbildungsunternehmen müssen für ihren Geschäftsbetrieb über eine Zertifizierung gem. Anerkennungs- und Zulassungsverordnung - Weiterbildung - AZWV hinsichtlich Dozentenauswahl und curricularem Angebot oder über eine gleichwertige Zertifizierung verfügen. Bei der Durchführung in Großunternehmen kann die vorgenannte Zertifizierung durch Aufnahme des Bildungsunternehmens in das unternehmenseigene Lieferantenverzeichnis, das die vom jeweiligen Unternehmen festgelegten Qualitätskriterien, i.d.r. ISO-orientierte Normen, wiedergibt, ersetzt werden. Z.B. in den Bereichen Modell- und Pilotprojekte sowie der Weiterbildungsberatung wird ein gültiges, zertifiziertes QMS gefordert. BREMEN In den allgemeinen Fördergrundsätzen des Landes Bremen steht unter Anforderungen an die Antragstellenden und deren Kooperations- und Netzwerk-partner - 6.1 Qualitätsmanagement im Betrieb: Die Antragstellenden sollen grundsätzlich über ein extern zertifiziertes Qualitätsmanagement verfügen. Eine ordentliche Geschäftsführung muss sichergestellt sein. HAMBURG Für alle über den ESF in Hamburg finanzierten Programme gilt: Weiterbildungsträger, sofern sie als Träger oder Einrichtung der Weiterbildung nach dem Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz (BFQG) staatlich anerkannt oder von der Bundesagentur für Arbeit bzw. einer fachkundigen Stelle gemäß Anerkennungs- und Zulassungsverordnung (AZWV) anerkannt sind oder eine Zertifizierung nach der Qualitätsmanagementnorm ISO 9000 ff nachweisen können oder das Prüfsiegel des Vereins Weiterbildung in Hamburg e.v. besitzen. HESSEN Für alle über den ESF in Hessen finanzierten Programme gilt: Grundsätzlich müssen alle Projektträger durch eine Zertifizierung nachweisen, dass sie in der Lage sind, Maßnahmen qualifiziert durchzuführen. MECKLENBURG-VORPOMMERN z.b. Programm Anpassungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen Förderung über GSA Empfänger von Zuwendungen für Projekte nach Nummer 2.1 müssen über eine Anerkennung als Einrichtung der Weiterbildung nach 6 des Weiterbildungsgesetzes vom 28. April 1994 (GVOBl. M-V S. 555), das zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23. Mai 2006 (GVOBl. M-V S. 194; LVerfGE GVOBl. M-V 2007 S. 318) geändert worden ist, verfügen oder zur Projektdurchführung fachlich geeignet sein und sicherstellen, dass im Rahmen des Projektes tätig werdende Einrichtungen der Weiterbildung nach 6 des Weiterbildungsgesetzes anerkannt sind. Die fachliche Eignung zur Projektdurchführung 3
ist gegeben, wenn der Zuwendungsempfänger über ein System der Qualitätssicherung verfügt. NIEDERSACHSEN In den allgemeinen ESF-Programmbeschreibungen wird allgemein von der Sicherung einer hohen Qualität gesprochen. In den einzelnen Ausschreibungen zum Programm finden sich dann konkretere Hinweise für die Projektträger z.b. wird beim Ideenwettbewerb WOM gefordert: eine Beschreibung des Controlling- und Qualitätssicherungssystems und der internen oder ggf. externen Evaluation NRW In den betrachteten Dokumenten zum ESF-Programm Näher am Menschen konnten keine Aussagen zu QMS o.ä. Forderungen identifiziert werden. Es wurden zurzeit auch keine aktuellen Ausschreibungen mit derartigen Hinweisen gefunden. RHEINLAND-PFALZ Für alle über den ESF in Rheinland-Pfalz finanzierten Programme gilt: Der Antragsteller muss Nachweise über Referenzen, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem, Auditierung oder Gütesiegel sowie über seine Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit erbringen. SAARLAND Im OP und den Förderrichtlinien wurden keine expliziten Aussagen zu QM gefunden. SACHSEN In den Auswahlkriterien zum ESF werden allgemeine Anforderungen an die Träger beschrieben, aber nicht explizit auf QMS oder Zertifizierungen hingewiesen. SACHSEN/ANHALT Im OP und den Förderrichtlinien wurden keine expliziten Aussagen zu QM gefunden. SCHLESWIG-HOLSTEIN Im OP und den Förderrichtlinien wurden keine expliziten Aussagen zu QM gefunden. THÜRINGEN Auch in Thüringen wird kein QMS gefordert in den Richtlinien z.b. der Berufsvorbereitungsrichtline oder der Weiterbildungsrichtlinie wird nur allgemein formuliert: Der Antragsteller muss die notwendigen organisatorischen und fachlichen Voraussetzungen für die Durchführung der förderfähigen Projekte besitzen bzw. aufgrund seiner Erfahrung und Kompetenz für eine ordnungsgemäße Durchführung und Abrechnung solcher Projekte geeignet sein. 4
ANHANG - ESF-Kontaktstellen (zusammengestellt auf Grundlage der Website www.esf.de Stand 2.11.2010) 1. Kontakte auf Bundesebene Bundesministerium für Arbeit und Soziales Referat EF 1 Europäischer Sozialfonds Rochusstr. 1 53123 Bonn E-Mail: esf@bmas.bund.de Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Joern Stußnat Referat IIB 2 53107 Bonn E-Mail: verwaltungsstelle.esfbmwi@bmwi.bund.de Bundesministerium für Bildung und Forschung Jens Hofmann 53170 Bonn E-Mail: Jens.Hofmann@bmbf.bund.de Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Philipp Rogge Referat 105 11017 Berlin E-Mail: Philipp-Laurenz.Rogge@bmfsfj.bund.de Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Thomas Hartmann Referat SW 22 11030 Berlin E-Mail: ref-sw22@bmvbs.bund.de 2. Kontakte in den Bundesländern Baden-Württemberg Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg Schellingstraße 15 70174 Stuttgart Tel.: 0711 123-3614 Fax: 0711 123-3999 E-Mail: Burkhard@sm.bwl.de Bayern Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Winzererstraße 9 80797 München Tel.: 089 1261-1514 Fax: 089 1261-1645 5
E-Mail: Georg.Moser@stmas.bayern.de Berlin Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen Martin Luther Straße 105 10825 Berlin Tel.: 030 9013-8322 Fax: 030 9013-7520 E-Mail: klaus-peter.schmidt@senwtf.verwalt-berlin.de Brandenburg Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg Referat 34 - Europäischer Sozialfonds, Programmsteuerung Heinrich-Mann-Allee 103 14473 Potsdam Tel.: 0331 866-5340 Fax: 0331 866-5308 E-Mail: volker.offermann@masf.brandenburg.de Bremen Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales der Freien Hansestadt Bremen, Contrescarpe 72 28195 Bremen Tel.: 0421 361-6340 Fax. 0421 361-18187 E-Mail: thorsten.armstroff@arbeit.bremen.de Hamburg Behörde für Wirtschaft und Arbeit, Freie und Hansestadt Hamburg Alter Steinweg 4 20459 Hamburg Tel.: 040 428 41-2801 Fax: 040 427 941-027 E-Mail: Martin.Weber@bwa.hamburg.de Hessen Hessisches Sozialministerium Dostojewskistraße 4 65187 Wiesbaden Tel.: 0611 817-3490 Fax: 0611 890-4203 E-Mail: albert.roloff@hsm.hessen.de nicole.hannemann@hsm.hessen.de 6
Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Referat V 300 - EFRE/ESF-Fondsverwaltung - Johannes-Stelling-Str. 14 19053 Schwerin Tel.: 0385 588-5300 Fax: 0385 588 485-5300 E-Mail: e.messmann@wm.mv-regierung.de Niedersachsen Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Friedrichswall 1 30159 Hannover Tel.: 0511 120-5749 Fax: 0511 120 99-5749 E-Mail: eberhard.franz@mw.niedersachsen.de Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Fürstenwall 25 40219 Düsseldorf Tel.: 0211 855-3359 Fax: 0211 855-3034 E-Mail: Bernd.Trimpop@mags.nrw.de Rheinland-Pfalz Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Rheinland-Pfalz Bauhofstraße 9 55116 Mainz Tel.: 06131 162-699 Fax: 06131 1617-2699 E-Mail: Kurt.Barthelmeh@masgff.rlp.de Saarland Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport Franz-Josef-Röder-Straße 23 66119 Saarbrücken Tel.: 0681 501-3827 Fax.: 0681 501-3402 E-Mail: klauspeter.pfahler@arbeit.saarland.de Sachsen Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Tel.: 0351 564-8297 Fax: 0351 564-8209 7
E-Mail: Sibylle.Lehmann@smwa.sachsen.de Sachsen-Anhalt Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Editharing 40 39108 Magdeburg Tel.: 0391 581-1913 Fax: 0391 581-1910 E-Mail: muehlenberg@mf.sachsen-anhalt.de Schleswig-Holstein Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein Europäischer Sozialfonds (ESF) Adolf-Westphal-Str. 4 24143 Kiel Tel.: 0431 988-4657 Fax: 0431 988-2648 E-Mail: kerstin.ehlers@sozmi.landsh.de Thüringen Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie Max-Reger-Straße 4-8 99096 Erfurt Tel.: 0361 3797-450 Fax: 0361 3797-8450 E-Mail: gerd.fuchs@tmwat.thueringen.de 8