Informationen zu den Genussrechten 2017 der Vitabella BioGenusswelt, Schweinfurt

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Transkript:

Informationen zu den Genussrechten 2017 der Vitabella BioGenusswelt, Schweinfurt Projekt - Finanzierung Seit der Ankündigung der Schließung des alten Vitabella Biomarktes treibt mich, Martina Reitz, als ehemalige Filialleiterin der Gedanke an, diesen Bioladen selbst zu übernehmen und zu betreiben. Nach 5 Monaten ist diese Entscheidung nun gefällt und da ich mein altes Team davon überzeugen konnte, werden wir nun selbstständig und Grossisten-unabhängig den Vitabella Biomarkt in Schweinfurt wiederbeleben. Da wir als Team bio aus Überzeugung handeln, wollen wir das Sortiment noch regionaler und noch ursprünglicher gestalten. Die ausgeprägte Kundenorientierung und eine familiäre und entspannte Atmosphäre sind oberste Prämissen. Durch die exklusive Lieferantenauswahl (Ökoring, Weiling, Herrmannsdorfer etc.) und das stimmige und gut ausgewählte Sortiment wollen wir alle Käuferschichten erreichen. Mit konsequenter Nachhaltigkeit, auch durch ein Unverpackt-Sortiment, heben wir uns von den Filialisten ab. In erster Linie werden Frischeprodukte in bester Bioqualität angeboten wie z.b. an der Bedientheke Käse, Wurst, Fleisch, Backwaren und Bistroartikel, aber auch in Selbstbedienung Molkereiprodukte, Obst und Gemüse und auch Trockensortimente, Getränke, Drogerieartikel und Kosmetik ein Vollsortiment auf 350 Quadratmetern. Zudem soll neben einem neuen Lieferservice auch ein ansprechender Bistrobereich eingerichtet werden. Dort werden drei verschiedene, täglich wechselnde Tagesgerichte angeboten. Diese sind vegan, vegetarisch und eines mit Fleisch, in jedem Fall jedoch vollwertig und frisch. Ergänzt wird das Tagesangebot mit verschiedenen, frischen Snacks, Kaffee und Gebäckspezialitäten. Eine zentrale Möglichkeit in Schweinfurt sich auch mittags gesund und vollwertig zu ernähren. Dank der nahen Parkplätze sind wir auch sehr gut zu erreichen. Unser Anlagemodell Um auch Sie von Neuanfang an als Kunden und Förderer einzubinden, bieten wir Ihnen diese Genussrechte an, denn das Team der Vitabella BioGenusswelt möchte Sie, als Kunden und Partner, an der Wiedereröffnung und dem bevorstehenden Erfolg teilhaben lassen. Aus diesen Gründen haben wir beschlossen, in der Zeit vom 1. Oktober 2017 bis 30. September 2018 Genussrechte von maximal 100.000 (Endverkaufspreis) an Sie auszugeben. Die eingezahlten Beteiligungen werden zurückbezahlt, wenn nicht bis zum 31.1.2018 eine Finanzierungszusage der Bank für das Gesamtprojekt Eröffnung der Vitabella BioGenusswelt in Schweinfurt vorliegt. Im Folgenden erfahren Sie mehr über die finanzielle Planung und die Rahmenbedingungen für Ihre Genussrechtsbeteiligung. Vitabella BioGenusswelt Stand: Oktober 2017 1

Entwicklung und Wirtschaftlichkeitsplanung Nach den einmaligen Startinvestitionen für Ladeneinrichtung, Corporate Design, Internetseite und publikumswirksame Eröffnung rechnen wir nach dem Start im Januar 2018 mit einem jährlich kontinuierlich steigenden Umsatz. Durch die umfangreiche Erfahrung von Frau Reitz als Filialleiterin an diesem Standort konnte eine realistische Planung der Roherträge und Kosten vorgenommen werden. Von dem steuerlichen Jahresergebnis der Einzelfirma muss noch die Entnahme des Unternehmerlohnes von 24.000 pro Jahr abgezogen werden. Der geplante Cashflow reicht gut aus, um Rücklagen für die spätere Rückzahlung der Genussrechte zu bilden. Vitabella BioGenusswelt Stand: Oktober 2017 2

Warum gerade Genussrechte? Die besondere Konstruktion der Genussrechte ermöglicht eine vergleichsweise hohe Rendite für die Anleger ohne versteckte Kosten, Gebühren oder Provisionen. Keine jährlichen Depot- oder Verwaltungsgebühren für den Anleger. Der Anleger haftet nur mit dem eingelegten Kapital. Die Genussrechte haben bei entsprechender Gestaltung für das ausgebende Unternehmen einen ähnlichen Charakter wie Eigenkapital und sind für partnerschaftliche Beteiligungsverhältnisse bei entsprechender Gestaltung besonders geeignet. Was haben Sie als Anleger von einer Genussrechtsbeteiligung bei der Vitabella BioGenusswelt? Sie erhalten eine Rendite von bis zu 3% des Genussrechtskapitals als Barzins bzw. maximal 3,6% bei Auszahlung als Warengutschein. Sie werden über die Entwicklungen und die Trends unseres Betriebes regelmäßig per Genussrechtsbrief und einem jährlichen Genussrechtstreffen informiert. Die zugesagte Verzinsung von bis zu 3,6 % stellt eine solide Rendite dar, die auch nachgeholt wird, wenn sie in einem Verlustjahr einmal ausfallen sollte. Neben all dem haben Sie bei uns Ihr Kapital auf nachhaltige Weise in ein ökologisch und regional stark engagiertes Unternehmen investiert, bei dem Risiko und Gewinn in einem sehr vernünftigen Verhältnis stehen. Was haben wir davon? Durch Ihre Beteiligung unterstützen Sie uns bei der Finanzierung der Wiederbelebung des Biomarktes. Zudem können wir mit den Genussrechts-beteiligungen die Bindung zu Ihnen als Kunden und Partner stärken und wir freuen uns, damit eine langjährige Partnerschaft zu begründen. Risikoausweis Selbstverständlich können auch wir nicht garantieren, dass keine Verluste entstehen. Grundsätzlich kann auch ein Totalverlust eintreten. Wir vertrauen jedoch auf unsere Geschäftspolitik und haben uns deshalb verpflichtet, Verluste aufzufüllen, wenn die Folgejahre wieder Gewinne bringen, und die Grundverzinsung nachzuzahlen. Hinsichtlich der angebotenen Genussrechte bestehen keine Entschädigungsregelungen. Insbesondere ist die Firma nicht an einem Garantie- oder Entschädigungsfond angeschlossen. Die Fakten (genaue Formulierungen in den Genussrechtsbedingungen): Unsere Genussrechte können Sie ab einer Höhe von 1.000 zeichnen. Ein möglicher Widerruf ist im Zeichnungsschein ausführlich geregelt. Die eingezahlten Beteiligungen werden zurückbezahlt, wenn nicht bis zum 31.1.2018 eine Finanzierungszusage der Bank für das Gesamtprojekt Eröffnung der Vitabella BioGenusswelt in Schweinfurt vorliegt. Ihr Genussrecht wird in das Genussrechtsregister der Firma eingetragen. Der Anleger erhält hierüber ein Zertifikat als Bestätigung. Die Laufzeit der Genussrechte ist unbestimmt. Eine Kündigung ist frühestens zum Ende des 7. vollen Kalenderjahres möglich. Wird nicht gekündigt, verlängert sich die Laufzeit jeweils um ein Jahr. Vitabella BioGenusswelt Stand: Oktober 2017 3

Die Kündigungsfrist beträgt 1 Jahr zum Ende eines Kalenderjahres. Bei einer Anlage auf 7 Jahre beträgt die Rendite der Genussrechte pro Jahr - ab 1.000 bei Auszahlung als Barzins 2,5%, in Form von Naturalzins (Warengutschein) 3%; - ab einer Zeichnung von 3.000 : Barzins 3,0%, Naturalzins 3,6 % der ursprünglichen Einlage aus dem Jahresgewinn vor Ertragssteuer, abzüglich des Unternehmerlohnes in Höhe von insgesamt 24.000. Von den Zinsen wird die Kapitalertragsteuer von 25% plus Soli und Kirchensteuer abgezogen und von der Firma an das Finanzamt abgeführt. Hierüber erhält der Anleger eine Bescheinigung. Reicht der Gewinn vor Ertragsteuer in einem Jahr nicht aus, die Rendite vollständig daraus zu zahlen, wird der fehlende Betrag im nächsten Gewinnjahr nachgezahlt und auch dann erst versteuert. Die Zahlungen an den Anleger erfolgen jeweils nachträglich zum 1.08. des folgenden Geschäftsjahres. Im Falle eines Bilanzverlustes besteht Verlustbeteiligung im Verhältnis Genussrechte zu Referenzkapital, demnach 100.000 Genussrechtskapital zu 25.000 Referenzkapital. Hierdurch wird der Buchwert der Genussrechtsbeteiligung entsprechend reduziert. Anschließende Bilanzgewinne werden vorrangig zur Wiederauffüllung des Buchwertes bis zur Höhe des ursprünglichen Genussrechts-Nennbetrages benutzt. Eine Haftung besteht maximal in Höhe der eingezahlten Genussrechtseinlage. Auch während der Laufzeit können die Genussrechte an einen Dritten verkauft werden. Die Leitung der Vitabella BioGenusswelt ist im Bedarfsfall bei der Vermittlung von Kaufinteressenten behilflich. Bei Kündigung kommt der Buchwert der Genussrechtsbeteiligung zur Auszahlung. Wenn dieser unter dem ursprünglichen Genussrechts-Nennbetrag liegt, kann der Anleger von einer bereits ausgesprochenen Kündigung zurücktreten. Zum Schluss In der Anlage finden Sie die Genussrechtsbedingungen und den Zeichnungsschein. Bitte lesen Sie die Genussrechtsbedingungen genau durch und unterschreiben Sie den Zeichnungsschein mehrfach, wie vom Gesetzgeber verlangt. Wir bedanken uns für das entgegengebrachte Vertrauen und bitten Sie uns anzurufen, wenn Sie an weiteren Auskünften interessiert sind. Oktober 2017 Mit herzlichen Grüßen Martina Reitz Vitabella BioGenusswelt Siebenbrückleingasse 8 97421 Schweinfurt Tel.: 01577/1984201 Mail: info@vitabella-bio.de Vitabella BioGenusswelt Stand: Oktober 2017 4

Firma Vitabella BioGenusswelt Genussrechtsbedingungen Vorbemerkung Die Inhaberin der Firma Vitabella BioGenusswelt in 97421 Schweinfurt, Siebenbrückleingasse 8, Frau Martina Reitz, Mühlstr.10, 97078 Würzburg, hat beschlossen, durch Ausgabe von Genussrechten die Kapitalbasis der Firma zu stärken. Es werden in der Zeit vom 1.10.2017 bis 30.9.2018 100.000 Genussrechte gegen Einzahlung eines Genussrechtskapitals von 100.000,-- (Endverkaufspreis) zu nachstehenden Bedingungen angeboten. Für dieses Angebot besteht keine Prospektpflicht. Die eingezahlten Beteiligungen werden zurückbezahlt, wenn nicht bis zum 31.1.2018 eine Finanzierungszusage der Bank für das Gesamtprojekt Eröffnung der Vitabella BioGenusswelt in Schweinfurt vorliegt. 1 Genussrechtsbeteiligung 1. Die Firma gewährt gegen Einzahlung von Genussrechtskapital Genussrechte im Wert von jeweils 1,00. 2. Die Genussrechte werden in Paketen von jeweils 1.000 Stück ausgegeben. Die Mindestanzahl beträgt 1.000 Stück. 3. Die Genussrechte werden in einem Genussrechtsregister der Firma geführt. Das Genussrechtsregister wird wie ein Aktienregister analog zu 67 AktG geführt. Im Verhältnis zur Firma gilt als Genussrechtsinhaber nur, wer als solcher im Genussrechtsregister der Firma eingetragen ist. Eine Verbriefung, auch in Globalurkunden, ist nicht vorgesehen. 4. Die Genussrechtsinhaber sind verpflichtet, Änderungen ihrer Daten, insbesondere Änderungen ihrer Adresse und Bankverbindung der Gesellschaft anzuzeigen. 5. Die Firma ist berechtigt, mit befreiender Wirkung an die im Genussrechtsregister eingetragenen Genussrechtsinhaber zu leisten. 6. Jeder Inhaber eines Genussrechtspaketes erhält eine Urkunde über seine Eintragung im Register. 7. Die Übertragung der Genussrechte findet ausschließlich durch Abtretung statt. 8. Die Genussrechtsinhaber sind damit einverstanden, dass sie Informationen und Nachrichten über Email erhalten. Tragen sie auf dem Zeichnungsschein keine Email Adresse ein, so erhalten sie die Mitteilungen mit Normalbrief. Mitteilungen und Zahlungen erfolgen an die jeweils letztbekannten Adressen und Konten. 2 Erwerb von Genussrechten Der Interessent beantragt durch Einreichung des Antragsformulars (Zeichnungsschein) die Übertragung von Genussrechten gegen Zahlung des Preises. Nach Zahlung des Preises und Annahme des Antrags - worin die Firma frei ist - werden die Interessenten als Genussrechtsinhaber in das Genussrechtsregister eingetragen und erhalten hier (Zertifikat) über eine Bestätigung, die die Qualität einer Beweisurkunde hat. 1

3 Gewinnbeteiligung 1. Die eingezahlten Genussrechte werden jährlich mit einer Ausschüttung aus dem auf die Genussrechte entfallenden Gewinnanteil vor Betriebssteuern verzinst. Die Verzinsung beträgt pro Jahr ab einer Beteiligung von 1.000,00 2,5 %, falls die Auszahlung in Geld erfolgt, bei Auszahlung als Warengutschein 3 % ab einer Beteiligung von 3.000,00 3 %, falls die Auszahlung in Geld erfolgt, bei Auszahlung als Warengutschein 3,6 % von dem eingezahlten Betrag. 2. Sollte eine inflationäre Entwicklung einsetzen, so wird bei einer Geldentwertung ab 2 % im Ganzjahresvergleich (Kalenderjahr) (Beispiel: Erstes Kalenderjahr durchschnittliche Inflationsrate 3 %, zweites Kalenderjahr durchschnittliche Inflationsrate 5,5 %: entspricht Änderung von 2,5 %) eine Versammlung der Genussrechtsinhaber einberufen, in der die Zinssätze angepasst werden. Dabei werden die wirtschaftliche Gesamtsituation, die Situation der Firma sowie alle Faktoren diskutiert, die auf die Preisbildung Einfluss nehmen, ebenso die Situation auf dem Geld- und Zinsmarkt. Die Zinssätze werden sodann von der Firma neu festgelegt. Verändert sich die Inflationsrate in die andere Richtung oder entsteht eine Deflation, so findet dasselbe Verfahren statt. 3. Durch die Verzinsung darf sich kein Jahresfehlbetrag ergeben. Reicht der Jahresüberschuss zur Zahlung nicht oder nicht vollständig aus oder muss er ganz oder teilweise zur Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals oder zur gesetzlichen Rücklagenzuführung verwendet werden, so vermindert sich der auf die jeweiligen Genussrechte entfallende Ausschüttungsbetrag entsprechend. Für nicht bediente Verzinsungsansprüche besteht ein Nachzahlungsanspruch aus den Jahresüberschüssen der nachfolgenden Geschäftsjahre im Rahmen der Laufzeit der Genussrechte. 4. Die Genussrechte sind für das Geschäftsjahr zeitanteilig für volle Monate gewinnberechtigt und verzinsbar. Die Zinsberechnung erfolgt auf der Basis des Nennbetrags des Genussrechtes, auch wenn der Buchwert des Genussrechts durch einen Verlust geringer geworden sein sollte. Die Genussrechte sind für das Geschäftsjahr zeitanteilig für volle Monate gewinnberechtigt und verzinsbar. Die Gewinn- und Verlustberechnung berücksichtigt zunächst einen Unternehmerlohn in Höhe von 24.000,00 pro Jahr, der vom Ergebnis vorweg abgezogen wird. Ferner berücksichtigt die Berechnung von Gewinn und Verlust ein Referenzkapital, das mit anderen Beteiligungen und Anlagen gleichberechtigt neben den Genussrechten steht. Das Referenzkapital wurde unabhängig vom realen beweglichen Kapital der Firma zu Berechnungszwecken auf 25.000,-- festgesetzt. 5. Die Ausschüttungen auf die Genussrechte für das abgelaufene Geschäftsjahr sind jeweils am nächsten 1. August fällig. Sofern zu diesem Termin der Jahresabschluss der Firma für das vorangegangene Geschäftsjahr noch nicht endgültig festgestellt sein sollte, wird die Zahlung am ersten Bankarbeitstag nach der endgültigen Feststellung fällig. 4 Verlustbeteiligung 1. Das Genussrechtskapital ist an einem Verlust der Firma im gleichen Verhältnis wie das Referenzkapital und andere Anlagen beteiligt. Es nimmt jedoch bis Ende 2018 am Verlust nicht teil. Das Referenzkapital beträgt 25.000,00. Ein Verlust reduziert das 2

Genussrechtskapital, die Höhe des Genussrechts ist am jeweiligen Buchwert abzulesen. Werden nach einer Teilnahme des Genussrechtskapitals am Verlust in den folgenden Geschäftsjahren während der Laufzeit der Genussrechte Jahresüberschüsse erzielt, so ist aus diesen das Genussrechtskapital bis zum Nennbetrag wieder zu erhöhen, bevor eine anderweitige Gewinnverwendung (einschließlich einer Ausschüttung nach 3 vorgenommen wird. 5 Ermittlung der Bemessungsgrundlage für Gewinn- und Verlustbeteiligung Für die Ermittlung der Gewinnbeteiligung / Verlustbeteiligung wird grundsätzlich vom Jahresüberschuss vor Steuern und vor Gewinn- / Verlustbeteiligung der Genussrechte ausgegangen. Für die Berechnung wird ein angemessener Unternehmerlohn in Höhe von 24.000,00 von dem Ergebnis abgezogen. Bei Verlusten wird das Referenzkapital berücksichtigt, es beträgt 25.000 unabhängig von den bei Personengesellschaften und Einzelkaufleuten betriebenen Firmen üblichen Schwankungen des Kapitals. 6 Laufzeit, Rückzahlung, Kündigung, Abtretung, Umwandlung 1. Die Laufzeit der Genussrechte ist unbestimmt. Eine Kündigung ist frühestens zum Ende des 7. vollen Kalenderjahres möglich. Wird nicht gekündigt, verlängert sich die Laufzeit jeweils um ein Kalenderjahr. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2. Die Kündigungsfrist beträgt ein Jahr. Entsteht im letzten Jahr der Laufzeit nach der Kündigung ein Verlust oder werden Verzinsungsansprüche nicht bedient, so kann die Kündigung bis einen Monat nach Bekanntgabe dieser Tatsachen zurückgenommen werden, der alte Vertragszustand wird dadurch wiederhergestellt. Falls die Firma gekündigt hat, kann der Genussrechtsinhaber durch schriftliche Erklärung die Kündigung der Firma aufheben. 3. Die Rückzahlung der wirksam gekündigten Genussrechte erfolgt zum Buchwert (Nennwert abzüglich einer etwaigen anteiligen Verlustbeteiligung gemäß 4). Ein abzugsfähiger Verlustvortrag wird berücksichtigt. Die Auszahlung findet gemäß 3 Abs. 5 statt. Zwischen Ende des Kalenderjahres und dem Zeitpunkt gemäß 3 Abs. 5 wird der auszuzahlende Betrag mit 3 % per anno verzinst. 4. Die Genussrechte können jederzeit freihändig verkauft werden. Der Verkauf der Genussrechte bedarf keiner Genehmigung der Firma. Zur Erleichterung der richtigen Abwicklung stellt die Firma Verkaufs- und Abtretungsformulare zur Verfügung. Ist das Genussrecht auf den neuen Inhaber übergegangen, wird dieser in das Genussrechtsregister eingetragen, sofern er seine Berechtigung hierzu durch die Kaufunterlagen nachweist. 7 Ausgabe neuer Genussrechte 1. Die Firma behält sich vor, weitere Genussrechte zu gleichen oder anderen Bedingungen zu gewähren und andere Beteiligungen aufzunehmen. 2. Die Genussrechtsinhaber haben keinen Anspruch darauf, dass ihre Ausschüttungsansprüche vorrangig vor den Ausschüttungsansprüchen bedient werden, die auf weitere Genussrechte oder Beteiligungen entfallen. 8 Bestand der Genussrechte Der Bestand der Genussrechte wird vorbehaltlich 4 weder durch Verschmelzung noch durch Umwandlung oder Bestandsübertragung der Firma berührt. 3

9 Information; Abgrenzung von Gesellschaftsrechten Die Genussrechtsinhaber werden einmal jährlich über die Entwicklung der Firma informiert. Die Genussrechte gewähren Gewinnrechte, die keine Mitgliedschaftsrechte, insbesondere keine Teilnahme-, Mitwirkungs- und Stimmrechte in der Firma beinhalten. 10 Nachrangigkeit/Liquidationserlös 1. Die Forderungen aus den Genussrechten treten gegenüber allen anderen Ansprüchen von Gläubigern gegen die Firma im Rang zurück. 2. Im Fall der Auflösung der Firma sind sie nach den Rechten der Gläubiger und vor denen der Inhaber der Firma zu bedienen; eine Beteiligung am Auflösungsergebnis (Liquidation) erfolgt nicht. 3. Das Genussrechtskapital wird im Fall des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Firma erst nach Befriedigung aller nicht nachrangiger Gläubiger zurückgezahlt. 11 Änderungen der Genussrechtsbedingungen Nachträglich können die Teilnahme am Verlust ( 4) nicht geändert, der Nachrang ( 9) nicht beschränkt sowie die Laufzeit und die Kündigungsfrist ( 5) nicht verkürzt werden. Eine vorzeitige Rückzahlung ist der Firma ohne Rücksicht auf entgegenstehende Vereinbarungen zurück zugewähren. 12 Bekanntmachungen Sollten Bekanntmachungen der Firma, die die Genussrechte betreffen, erforderlich werden, so erfolgen diese im Bundesanzeiger oder durch Brief, Fax bzw. Email und durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Firma, soweit dies dem Gesetz nicht entgegensteht. 13 Schlussbestimmungen 1. Die Genussrechtsbedingungen bestimmen sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 2. Erfüllungsort ist der Sitz der Firma. Soweit zulässig, ist der Gerichtsstand das für den Erfüllungsort zuständige Gericht. Für den Fall, dass der Genussrechtsinhaber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird das Gericht gemäß Satz 1 vereinbart. 3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Genussrechtsbedingungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die nichtige, unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch die Firma nach billigem Ermessen durch eine Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn dieser Bedingungen unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligter am nächsten kommt. Schweinfurt, 15. September 2017 Martina Reitz 4

Firma Vitabella BioGenusswelt Antrag auf Genussrechte (Zeichnungsschein) Die Inhaberin der Firma Vitabella BioGenusswelt in 97421 Schweinfurt, Siebenbrückleinsgasse 8, Frau Martina Reitz, Mühlstr.10, 97078 Würzburg, hat beschlossen, durch Ausgabe von Genussrechten die Kapitalbasis der Firma zu stärken. Es werden in der Zeit vom 1.10.2017 bis 30.9.2018 100.000 Genussrechte gegen Einzahlung eines Genussrechtskapitals von 100.000,-- (Endverkaufspreis) angeboten. Für dieses Angebot besteht keine Prospektpflicht. Herr / Frau / Firma... Name bzw. Firma Vorname, Geburtstag, bei Firmen: Vertretung, Sitz, HandelsReg.Nr.... Straße, Hausnummer PLZ, Ort Land... Telefon Telefax Email Bank IBAN Steueridentnummer beantragt bei der Firma Vitabella BioGenusswelt die Übertragung von Genussrechten gemäß beilie- genden Bedingungen im Nennwert von.. (Minimum 1.000,00, Betrag durch 1000 teilbar) zum (Datum). Die Ausschüttungen möchte ich O in Warengutscheinen O in Geld (Zutreffendes bitte ankreuzen) Der Betrag von... ist vom Antragsteller bis zum o.g. Datum auf das Konto von Martina Reitz bei der PSD Bank Nürnberg, IBAN: DE20 7609 0900 9973 0286 00, BIC.: GENODEF1P17 einzuzahlen. Nach der Einzahlung erhält der Antragsteller Nachricht über die Annahme seines Antrags und eine Beweisurkunde über seine Eintragung in das Genussrechtsregister der Gesellschaft., den 1. Unterschrift des Zeichners Widerrufsbelehrung Dieser Antrag kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen schriftlich widerrufen werden. Die Frist beginnt ab Datum der Unterzeichnung dieser Widerrufsbelehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Firma Vitabella BioGenusswelt, Siebenbrückleinsgasse 8, 97421 Schweinfurt., den 2. Unterschrift des Zeichners Darüber hinaus erkläre ich, dass mir die Genussrechtsbedingungen bekannt sind und ich insbesondere die Risikobelehrung auf Seite 3 der Informationen zu den Genussrechten gelesen habe., den 3. Unterschrift des Zeichners Genussrechtsbedingungen: siehe Anlage