Denkanstöße zur Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsanalyse

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SN 1316/14 hs/mt/ab 1 DG D 2A LIMITE DE

Transkript:

Denkanstöße zur Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsanalyse Allgemeine Bemerkungen 1) Der Test erfolgt auf der Grundlage des geltenden Protokolls über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit (Vertrag von Amsterdam). http://subsidiarity.cor.europa.eu/not_subsi/quoi_subsi/tabid/219/default.aspx 2) Das Ziel des Tests besteht nicht vorrangig darin, in den Kommissionsdokumenten Verstöße gegen das Subsidiaritäts- oder das Verhältnismäßigkeitsprinzip zu finden. Es geht vielmehr darum, a) sich mit den betreffenden Artikeln des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV, Rechts- bzw. Kompetenzgrundlage) und mit dem Inhalt des Protokolls über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit vertraut zu machen und b) zu prüfen, ob und inwieweit die in den Kommissionsdokumenten enthaltenen Vorschläge den in den Vertragsartikeln festgelegten Vorhaben entsprechen, mit den im Protokoll festgelegten Kriterien/Leitlinien im Einklang stehen und ob es ersichtlich ist, dass die Kommission die vorgesehenen Konsultationen (z.b. gemäß Artikel 9 erster Gedankenstrich des Protokolls) und Prüfschritte (z.b. Gesetzesfolgenabschätzung gemäß Artikel 9 dritter Gedankenstrich des Protokolls) ordnungsgemäß und angemessen durchgeführt hat. Die entsprechenden Rechtstexte sind auf der Subsidiaritätswebsite http://subsidiarity.cor.europa.eu/consulterlesanalysesfaireparvenirlesvôtres/tabid/208/default. aspx?fieldid=8&dosearch=true und der Kommissionswebsite http://ec.europa.eu/energy/electricity/package_2007/index_en.htm abrufbar. 3) Die zustimmende oder ablehnende Analyse eines Kommissionsvorschlags oder eines Teiles davon muss im Rahmen dieses Tests immer auf der Grundlage von Argumenten erfolgen, die auf den betroffenen Artikeln des EGV (Rechtsgrundlage) oder den im Protokoll enthaltenen Kriterien/Leitlinien beruhen. Eine davon abgelöste Beurteilung würde dem Sinn dieses Tests zuwiderlaufen. Das auf der Website zu findende Prüfformular enthält daher keine neu erfundenen Fragestellungen, sondern basiert ausschließlich auf den im Protokoll enthaltenen Kriterien/Leitlinien, deren Einhaltung die Organe der Union gemäß Artikel 1 dieses Protokolls zu gewährleisten haben. DE

- 2-4) Im Rahmen dieses Tests sind fünf Kommissionsdokumente zu analysieren. 1. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/54/EG über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt - KOM(2007) 528 2. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1228/2003 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel - KOM(2007) 531 3. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/55/EG über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt - KOM(2007) 529 4. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1775/2005 über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen - KOM(2007) 532 5. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gründung einer Agentur über die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden - KOM(2007) 530 Diese Dokumente werden im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens (Mitentscheidungsverfahren) verabschiedet und sind rechtlich bindend. Ergänzende Bemerkungen zu den zu analysierenden Dokumenten Die folgenden Bemerkungen sind nicht erschöpfend und lediglich als Ausgangspunkt für weiterführende Überlegungen anhand des Vertrags, des Protokolls und des Subsidiaritätsanalyseformulars gedacht, das Sie auf der Website finden. Diese Legislativvorschläge zielen auf eine vollständige Liberalisierung der Elektrizitäts- und Gasmärkte in der EU ab. Die wichtigsten Aspekte der Legislativvorschläge sind: 1. Entflechtung: Effektive Trennung des Betriebs der Strom- und der Erdgasfernleitungsnetze von der Versorgung und Erzeugung 2. Regulierung: Unabhängige und gestärkte nationale Energieregulierungsbehörden 3. Europäische Agentur: Einrichtung einer Europäischen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden 4. Verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Leitungsnetzbetreibern zur Förderung eines effizienten Markts 5. Zusammenarbeit für eine verstärkte Versorgungssicherheit Höhere Transparenzanforderungen auf Ebene der Erdgaslagerbestände und Solidarität

- 3 - Aufteilung der Zuständigkeiten. Gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe u des EG-Vertrags umfasst die Tätigkeit der Gemeinschaft "Maßnahmen in den Bereichen Energie, [...]". Gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe o des vorgenannten Vertrags umfasst die Tätigkeit der Gemeinschaft "die Förderung des Auf- und Ausbaus transeuropäischer Netze". Sind die in diesen Vorschlägen enthaltenen Maßnahmen Ihres Erachtens durch diese Vertragsartikel gedeckt, oder würde die Gemeinschaft damit ihre Befugnisse überschreiten? (Siehe insbesondere Artikel 5 des EG-Vertrags: "Die Gemeinschaft wird innerhalb der Grenzen der ihr in diesem Vertrag zugewiesenen Befugnisse und gesetzten Ziele tätig".) Erforderlichkeitsprüfung. Die Kommission rechtfertigt das Tätigwerden der Gemeinschaft damit, dass der Liberalisierungsprozess des Gas- und Elektrizitätsmarkts noch lange nicht abgeschlossen sei und dass in der Praxis noch zu viele Bürger und Unternehmen in der EU ihren Gas- bzw. Elektrizitätsversorger nicht frei wählen können. Wie beurteilen Sie die Situation in Ihrem Mitgliedstaat und in Ihrer Region? Stimmen Sie zu, dass der derzeitige Rechtsrahmen unzureichend ist, oder sind Sie der Auffassung, dass es besser gewesen wäre, es beim bestehenden zweiten Elektrizitätspaket, das von den Mitgliedstaaten noch nicht umgesetzt wurde, zu belassen? Prüfung des zusätzlichen Nutzens. Die Vorschläge basieren auf Artikel 95 des EG-Vertrages und werden im Mitentscheidungsverfahren gemäß Artikel 251 EGV verabschiedet. Gilt das Subsidiaritätsprinzip? Stimmen Sie zu, dass die Maßnahmen der Mitgliedstaaten nach den geltenden Rechtsvorschriften unzureichend sind? Lassen sich die Ziele der neuen Legislativvorschläge nur mithilfe neuer Maßnahmen vonseiten der Gemeinschaft erreichen? Wird bei den vorgeschlagenen Maßnahmen der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Regulierung des nationalen Energiemarkts Rechnung getragen? Stichhaltigkeit der Argumente. Hat die Kommission ausreichend erläutert, warum sie der Auffassung ist, dass die Legislativvorschläge hinsichtlich der Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit mit Artikel 5 der EG-Vertrages im Einklang stehen? Ist die von der Europäischen Kommission vorgelegte Folgenabschätzung vollständig? Eignungsprüfung. Ließen sich die Ziele der Legislativvorschläge auch auf eine andere Art und Weise erreichen (z.b. bessere Überwachung der Umsetzung bereits bestehender Rechtsakte)? Eignungsprüfung. Werden bei der von der Kommission vorgeschlagenen effizienten Entflechtung der Elektrizitäts- und Gasmärkte die unterschiedlichen Gegebenheiten der verschiedenen Regionen der Gemeinschaft berücksichtigt? Viele regionale und lokale Gebietskörperschaften sind Energieerzeuger (z.b. durch die Beteiligung an Energieunternehmen). Ist die Einsetzung unabhängiger Netzbetreiber als Alternative zur vollständigen Entflechtung der Elektrizitäts- und Gasmärkte ausreichend? Gibt es andere Alternativen? Eignungsprüfung. Kann im Rahmen der unterbreiteten Legislativvorschläge eine Elektrizitäts- und Gasversorgung in hoher Qualität als Dienstleistung von allgemeinem (wirtschaftlichen) Interesse gewährleistet werden? Würden die Legislativvorschläge Ihrer Auffassung nach Schwierigkeiten auf regionaler und lokaler Ebene hervorrufen? Wurden bei der Erarbeitung der Legislativvorschläge die besonderen Anforderungen der Gemeinwohlverpflichtungen gebührend berücksichtigt?

- 4 - Eignungsprüfung. Die Kommissionsvorschläge zielten darauf ab, die Befugnisse der Regulierungsbehörden zu stärken und ihnen ein klares Mandat zur Gewährleistung wettbewerbsfähiger Elektrizitäts- und Gasbinnenmärkte in der EU zu verleihen. Wie stehen Sie in Anbetracht der Rolle, die die nationalen Wettbewerbsbehörden bereits spielen, zu dieser zusätzlichen Wettbewerbskontrolle? In welchem Verhältnis werden die Regulierungsbehörden ihres Erachtens zu den nationalen Wettbewerbsbehörden stehen? Erforderlichkeitsprüfung. Stehen die in den Legislativvorschlägen enthaltenen Liberalisierungsmaßnahmen im Einklang mit Artikel 295 des EG-Vertrags, in dem es heißt, dass "dieser Vertrag [...] die Eigentumsordnung in den verschiedenen Mitgliedstaaten unberührt [lässt]"? Prüfung der minimalen Eingriffsstärke. In den Vorschlägen wird betont, dass die Kommission eine Reihe verbindlicher Leitlinien erlassen kann, um das erforderliche Maß an Harmonisierung zu bewirken. In Artikel 6 des Protokolls heißt es: "Richtlinien [...], die für jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet sind, hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich sind, überlassen den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und die Mittel." Sind Sie der Auffassung, dass die in den Legislativvorschlägen genannte Übertragung der Harmonisierungsbefugnisse an die Kommission mit den Bestimmungen des Protokolls vereinbar ist? Prüfung der minimalen Kosten. Können die Legislativvorschläge - wie von der Kommission angestrebt - zur Reduzierung der Kosten für Privat- und Industriekunden (einschließlich der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften als Vertragspartner) beitragen? Wird dank dieser Vorschläge mehr in Strategien zur Verbesserung der Energieeffizienz investiert? Wie sieht es mit den positiven Auswirkungen auf den Klimawandel aus? Fördern sinkende Energiepreise die Energieeffizienz? Prüfung der minimalen Kosten. In Artikel 9 des Protokolls heißt es, dass die Kommission "gebührend berücksichtigen [sollte], dass die finanzielle Belastung und der Verwaltungsaufwand [...] so gering wie möglich gehalten werden und in einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Ziel stehen müssen". Durch die vollständige eigentumsrechtliche Entflechtung bzw. die Schaffung unabhängiger Übertragungsnetzbetreiber werden zusätzliche Kosten verursacht. Vorschläge wie der zur Stärkung der Rolle der einzelstaatlichen Regulierungsbehörden bzw. zur besseren Koordinierung der Regulierungsbehörden auf EU-Ebene werden mit höheren öffentlichen Ausgaben einhergehen (zusätzliches Personal, Gebäude, Management, IT, Vereinbarungen über finanzielle Beteiligung und Aufteilung der Risiken usw.). Welche finanziellen oder administrativen Belastungen könnten sich aus diesen Legislativvorschlägen für Ihre Gebietskörperschaft ergeben? Prüfung der minimalen Kosten. Im Protokoll wird auch der Verwaltungsaufwand angesprochen. Werden weitere Maßnahmen in den Bereichen Verbraucherschutz und Energieversorgung und -verteilung ergriffen, dann müssen die Regulierungsbestimmungen geändert werden. Dazu zählt die Verpflichtung, im Internet Informationen für einen Preisvergleich, Schutz vor unfairen Verkaufspraktiken und Versorgerwechsel bereitzustellen. Diese Maßnahmen verursachen der Regulierungsbehörde selbstverständlich einen Zeit- und Arbeitsaufwand. Werden sich diese Maßnahmen Ihres Erachtens auf die Regulierungskosten in Ihrer Region auswirken?

- 5 - Prüfung der minimalen Kosten. Manche regionalen bzw. lokalen Gebietskörperschaften sind an Elektrizitäts- und Gasunternehmen beteiligt. Diese Vorschläge der Europäischen Kommission werden somit zweifelsohne große Auswirkungen haben. Welche zusätzlichen Kosten würden sich nach Ihrer Einschätzung für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ergeben? Vorbereitung des Vorschlags. Laut Artikel 9 erster Spiegelstrich des Protokolls über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit sollte die Kommission "vor der Unterbreitung von Vorschlägen für Rechtsvorschriften [...] umfassende Anhörungen durchführen und in jedem geeigneten Fall Konsultationsunterlagen veröffentlichen". Aus der Folgenabschätzung der Kommission geht hervor, dass hauptsächlich die Mitgliedstaaten, industrielle Interessengruppen und Nichtregierungsorganisationen konsultiert wurden. Wurden die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften ausreichend gehört, damit ein Bild ihrer Vielfalt entsteht? Gibt es unter dem Gesichtspunkt der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit Argumente, die im Hinblick auf diese Legislativvorschläge vorgebracht werden sollten? Besondere Bemerkungen zu den Vorschlägen 1. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/54/EG über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt - KOM(2007) 528 2. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1228/2003 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel - KOM(2007) 531 Die Europäische Kommission spricht sich für eine Trennung der Versorgung vom Betrieb der Netze aus. Im Energiebereich können bestimmte lokale und regionale Gebietskörperschaften, die die Energieverteilungsnetze verwalten bzw. ihre Verwaltung unterstützen, dieser obligatorischen Entflechtung möglicherweise nicht nachkommen. Der AdR hat bereits unterstrichen 1, dass nach dem Grundsatz des territorialen Zusammenhalts in solchen Gebieten, in denen ein liberalisierter Markt den Betreibern keine Aussicht auf Gewinne eröffnen würde, der Aufrechterhaltung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse besonderes Augenmerk geschenkt werden muss. Verwaltet Ihre Region Energieverteilungsnetze? Wenn ja, inwieweit wird sich der Kommissionsvorschlag Ihres Erachtens auf Ihre Region auswirken? Gibt es in Ihrem Mitgliedstaat/Ihrer Region bereits eine eigentumsrechtliche Entflechtung? Wenn ja, welche Erfahrungen wurden dabei gemacht? Gemäß Artikel 7 des Protokolls über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit sollte die Kommission den Mitgliedstaaten Alternativen zur Erreichung der Ziele der Maßnahmen anbieten. Sie schlägt in diesem Zusammenhang vor, zwischen der eigentumsrechtlichen Entflechtung und der Schaffung unabhängiger Netzbetreiber zu wählen, 1 CdR 149/2003 und CdR 327/2004.

- 6 - wenn ein Übertragungsnetz im Besitz eines Unternehmens ist, das Teil eines vertikal integrierten Unternehmens ist. Stimmen Sie zu, dass sich die Ziele mit diesem Kommissionsvorschlag am besten erreichen lassen? In Anbetracht dessen, dass die Kommission die Option der Entflechtung vorzieht - was ist Ihres Erachtens die bessere Alternative für Ihre Region? Gemäß dem Protokoll sollten die Maßnahmen der Gemeinschaft nicht über das für die Erreichung der Ziele des Vertrags erforderliche Maß hinausgehen. Im Richtlinienvorschlag heißt es, dass die Kommission den europäischen Elektrizitätsmarkt sowie seine Entwicklung, einschließlich solcher Aspekte wie Erzeugungskapazität, verschiedene Elektrizitätserzeugungsquellen, Übertragungs- und Verteilungsinfrastrukturen, grenzüberschreitender Handel, Investitionen, Großhandels- und Verbraucherpreise, Marktliquidität, ökologische Verbesserung und Effizienzsteigerungen, beobachten und überwachen wird. Fallen all diese Bereiche Ihres Erachtens in die Zuständigkeit der Gemeinschaft oder sollte mehr Raum für nationale Entscheidungen gewährleistet werden? Die Rolle der Regulierungsbehörden im Energiebereich wurde bereits mit der Richtlinie 2003/54/EG eingeführt. Der neue Vorschlag zielt darauf ab, die Befugnisse der nationalen Energieregulierungsbehörden verstärkt zu harmonisieren und ihre Unabhängigkeit zu stärken. Wie stehen Sie zu diesen Vorschlägen der Europäischen Kommission? Stimmen Sie zu, dass die Regulierungsbehörden künftig befugt sein sollen, verbindliche Entscheidungen hinsichtlich der Elektrizitätsunternehmen zu treffen und wirksame, geeignete und abschreckende Sanktionen anzuwenden? Steht der ausführliche Legislativvorschlag bezüglich der Organisation und der Aufgaben der nationalen Energieregulierungsbehörden im Einklang mit dem in Artikel 10 des EG-Vertrags genannten Grundsatz, wonach die Mitgliedstaaten weiterhin für die Umsetzung der Rechtsvorschriften der Europäischen Kommission und die Organisation der eigenen Verwaltungsstrukturen zuständig sind? Welche Erfahrungen hat Ihre Region bislang mit den nationalen Regulierungsbehörden gemacht? Werden die von Ihnen vertretenen regionalen bzw. lokalen Gebietskörperschaften den neuen Vorschlägen bezüglich der nationalen Regulierungsbehörden bereitwillig zustimmen? Die Europäische Kommission erklärt, dass die Mitgliedstaaten mit Blick auf die Schaffung des Elektrizitätsbinnenmarktes die Integration ihrer nationalen Märkte und die Zusammenarbeit der Netzbetreiber auf europäischer und regionaler Ebene fördern sollten. Was halten Sie von diesem Vorschlag aus Sicht Ihrer Gebietskörperschaft? 3. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/55/EG über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt - KOM(2007) 529 4. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1775/2005 über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen - KOM(2007) 532 Könnten die in den vorgenannten Rechtsakten vorgeschlagenen Maßnahmen unter Berücksichtigung der Gasversorgungskrise im Januar 2006 (als Russland seinen Gasexport in die

- 7 - Ukraine einstellte und die Gasdurchleitung durch die Ukraine in die EU unterbrochen war) eine Verbesserung im Vergleich zur derzeitigen relativen Abhängigkeit der EU von Gasimporten darstellen? Wenn ja, stehen diese Maßnahmen im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip? Halten Sie die in der Verordnung (EG) Nr. 1775/2005 über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungen vorgeschlagene Schaffung eines europäischen Netzes der Gasfernleitungsnetzbetreiber hinsichtlich der Aufteilung der Zuständigkeiten bei der Regulierung der nationalen Energiemärkte für gerechtfertigt? Ist die Schaffung einer neuen Verwaltungsstruktur erforderlich oder sind die bestehenden Strukturen für die Erreichung der von der Kommission vorgeschlagenen Ziele ausreichend? Welche finanziellen oder administrativen Belastungen könnten sich aus diesem Legislativvorschlag für Ihre Gebietskörperschaft ergeben? Sind die in diesen neuen Legislativvorschlägen enthaltenen Kosten-Nutzen-Analysen hinsichtlich des Gasmarkts ausreichend? Wird Ihrer Ansicht nach bei der vorgeschlagenen Zusammenarbeit zur Stärkung der regionalen und bilateralen Solidarität den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit Rechnung getragen? Und was halten Sie von den vorgeschlagenen Bestimmungen über den Zugang zu Speichermöglichkeiten und zu Flüssiggasterminals (LNG-Terminals)? 5. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gründung einer Agentur über die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden - KOM(2007) 530 Halten Sie die Schaffung der von der Europäischen Union vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden hinsichtlich der Aufteilung der Zuständigkeiten für die Regulierung der nationalen Energiemärkte für gerechtfertigt? Ist die Errichtung einer neuen Verwaltungsstruktur erforderlich oder sind die bestehenden nationalen Regulierungsbehörden für die Erreichung der von der Kommission vorgeschlagenen Ziele ausreichend? Sollten Sie der Auffassung sein, dass die in diesem Verordnungsvorschlag festgelegten Ziele auf der Gemeinschaftsebene besser erreicht werden können: Wäre ein Netzwerk unabhängiger Regulierer ("ERGEG+") als Struktur geeignet, um die Ziele zu erreichen? Gemäß Artikel 7 des Protokolls sollen "unter Einhaltung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften [...] bewährte nationale Regelungen sowie Struktur und Funktionsweise der Rechtssysteme der Mitgliedstaaten geachtet werden". Hat die Kommission bei der Konzipierung der Europäischen Agentur die etablierte Rolle der nationalen Regulierer gebührend berücksichtigt? Würde es nicht ausreichen, die Rolle der nationalen Regulierer und ihre Beziehungen zur Kommission sowie die Rolle der für die Umsetzung der Wettbewerbsvorschriften zuständigen Behörden zu stärken? Würde die Einrichtung einer solchen Agentur bedeuten, dass die Strukturen und die Aufteilung der Zuständigkeiten in Ihrem Mitgliedstaat anders geordnet werden müssen? Wenn ja, halten Sie es für hinnehmbar, dass dieser Legislativvorschlag mit solchen Veränderungen einhergeht?

- 8 - Entsprechen die Aufgaben, mit denen diese Agentur betraut werden soll, den zu erreichenden Zielen? Welche Vor- bzw. Nachteile sehen Sie in der Einrichtung einer solchen Agentur? Wiegt der Nutzen einer solchen Agentur ihre Kosten auf? Steht das administrative Überwachungs- und Berichterstattungssystem, das sich aus dem Europäischen Netz der Übertragungsnetzbetreiber im Bereich Gas und Elektrizität, den 27 nationalen Regulierungsbehörden, der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden, der Europäischen Kommission und den 27 für die Umsetzung der Wettbewerbsvorschriften zuständigen Behörden zusammensetzt, in vollem Einklang mit Artikel 9 dritter Spiegelstrich des Protokolls über die Subsidiarität und die Verhältnismäßigkeit, gemäß dem die Kommission "gebührend berücksichtigen [sollte], dass die finanzielle Belastung und der Verwaltungsaufwand der Gemeinschaft, der Regierungen der Mitgliedstaaten, der örtlichen Behörden, der Wirtschaft und der Bürger so gering wie möglich gehalten werden und in einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Ziel stehen müssen". Hat die Kommission mit ihrem Vorschlag zur Einrichtung der Europäischen Agentur diesen Aspekt gebührend berücksichtigt? Ist die finanzielle Folgenabschätzung der Kommission ausreichend?