Antrag auf einen Zuschuss der Stadt Zschopau Reg.-Nr: Posteingang: 1. Daten Name des Antragstellers... Anschrift......... Telefon... Rechtsform des Antragstellers... Vereinsvorsitzender/ Projektleiter... IBAN... BIC... Steuernummer/Finanzamt... 2. Maßnahmetitel Termin des Projektes Beschreibung des Projektes (Sie können an Stelle der Beschreibung auch Konzeptionen beifügen) 1
3. Kosten Gesamtkosten lt. beiliegendem Kosten- und Finanzierungsplan: Einnahmen: Ausgaben: Zuschussbedarf:... 4. Beantragte Zuwendungen Zur Deckung des Defizits wird folgende Zuwendung beantragt: finanzieller Zuschuss der Kommune: materielle Unterstützung - Beschreibung der Leistung beiliegend Antrag auf Leistungen durch den städtischen Bauhof - Beschreibung der Leistung beiliegend Als Anlage fügt der Antragsteller bei: Kosten- und Finanzierungsplan Bei Vereinen: Satzung, Vereinsregisterauszug und Anerkennung der Gemeinnützigkeit ( ) liegt auf neuestem Stand bereits vor ( ) ist in der Anlage erhalten ( ) wird nachgereicht Mitglieder unter über 18 Jahre... 18 Jahre... Der Antragsteller versichert, dass die beantragten Mittel im Falle der Bewilligung wirtschaftlich und sparsam verwendet werden. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Angaben einschließlich der Angaben in dem beiliegendem Kosten- und Finanzierungsplan wird bestätigt. Ort, Datum rechtsverbindliche Unterschrift des/r mit der rechtsgeschäftlichen Vertretung befugten Person/en oder des Projektverantwortlichen 2
Kosten und Finanzierungsplan Antragsteller: Maßnahmetitel: Aufstellung der Projektkosten 1. Honorare und Entschädigungen 2. Materialkosten/Ankäufe 3. Fahrtkosten 4. Werbungskosten 5. Sonstiges Gesamtkosten 3
Aufstellung zur Finanzierung der Maßnahme 1. Eigenanteil Hinweis: Auch die Verwendung des Eigenanteils muß durch prüfungsfähige Unterlagen belegbar sein. Einnahmen/ Erlöse aus der Maßnahme... sonstige Eigenleistungen des Trägers... 2. Öffentliche Zuwendungen Für die Maßnahmen wurden bereits folgende weitere Zuwendungen beantragt bzw. bewilligt. (Bereits bewilligte oder in Aussicht gestellte Beträge sind anzugeben. Zuschuss der Stadt... Zuschuss Kulturraum... Zuschuss des Kreises... Zuschuss des Freistaates Sachsen/RP Chemnitz... sonstige öffentliche Zuwendungen...... Sponsoren/Spenden... Finanzierung gesamt... Bestätigung des Kosten- und Finanzierungsplanes Ort, Datum rechtsverbindliche Unterschrift des/r mit der rechtsgeschäftlichen Vertretung befugten Person/en oder des Projektverantwortlichen 4
Richtlinie zur Vereinsförderung in der Großen Kreisstadt Zschopau 1. Allgemeine Grundsätze Die Stadt Zschopau fördert ortsansässige Vereine und Initiativen, die zu einer Bereicherung des Sport- und Kulturlebens sowie zu einer Stärkung des Bürgersinnes in der Stadt beitragen. Besonderer Wert wird auf eine aktive Kinder- und Jugendarbeit und die Darstellung des Vereins/Projektes in der Öffentlichkeit gelegt. Die Förderung soll die Eigeninitiative von Vereinen und Bürgern unterstützen. Sie soll jedoch nicht bezwecken, dass Vereine von der Stadt finanziell abhängig werden. Die Bezuschussung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Auf eine Förderung nach dieser Richtlinie besteht kein Rechtsanspruch. Die Kosten für Speisen und Getränke sind nicht förderfähig. 2. Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen Die Förderung kann nur erfolgen, wenn - ein schriftlicher Antrag (Formblatt) auf Bezuschussung gestellt wird, - das Projekt von allgemeinem Interesse und öffentlichkeitswirksam ist, - der Antragsteller entsprechende Eigenleistungen erbringt und die Gesamtfinanzierung gesichert ist. 3. Antragsverfahren Die Antragstellung hat bis 30. Juni des laufenden Jahres für das Folgejahr bei der Stadtverwaltung Zschopau zu erfolgen. Die Antragstellung wird für das Jahr 2017 bis zum 31.10.2016 verlängert. Über die eingegangenen Anträge erarbeitet die Stadtverwaltung einen Vorschlag zur Höhe der Bezuschussung. Dieser bildet die Grundlage für die Beratung im jeweiligen Ausschuss des folgenden Jahres. Eine Antragstellung ist in Ausnahmefällen auch nachdem obengenannten Termin möglich. 4. Verwendungsnachweis Die Zuschüsse sind zweckgebunden einzusetzen. Die Grundlage dafür bildet der eingereichte Kostenplan. Bei Änderung des Verwendungszwecks ist die Zustimmung der Stadt Zschopau einzuholen. Geschieht dies nicht behält sich die Stadt Zschopau, genau wie bei falsch gemachten Angaben, eine Stornierung der Förderung oder eine Rückforderung bereits gezahlter Mittel vor. Die Ausreichung der Mittel an die Vereine bzw. das Projekt erfolgt nach Rechnungslegung. Eine Vorauszahlung kann beantragt werden. 5