Anforderung an die hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten in Nordrhein-Westfalen - Selbstauskunft -



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Transkript:

Anforderung an die hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten in Nordrhein-Westfalen - - Einrichtung Name Adresse Tel. Fax E-mail Besichtigung Datum Teilnehmer Einrichtung Bezirksregierung Sonstige Erstbegehung durch Bezirksregierung Folgebegehung durch Bezirksregierung Letzte Begehung durch: Bezirksregierung am KV am Gesundheitsamt am Unterschrift Allgemeine Angaben Einrichtung Praxis Praxis (ambulantes Operieren) Praxisklinik Ambulantes OP-Zentrum Fachrichtungen Anästhesie Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie Augenheilkunde Neurochirurgie Chirurgie Orthopädie Dermatologie Plastische / Ästhetische Chirurgie Gynäkologie HNO Seite 1 von 11

Art und Anzahl der ambulanten Eingriffe Welche ambulanten Eingriffe führen Sie in Ihrer Praxis aus? Wieviele Eingriffe führen Sie pro Woche aus? Risikoeinstufung nach RKI / BfArM Kriterien Haben Sie die von Ihnen angewendeten Medizinprodukte (chirurgische Instrumente, Anästhesiezubehör, Endoskope etc.) hinsichtlich ihres Risikos nach RKI / BfArM Kriterien eingestuft? Bereiten Sie Medizinprodukte der Risikokategorie kritisch B auf? Bereiten Sie Medizinprodukte zur einmaligen Anwendung auf? Wenn ja, welche? Bitte fügen Sie eine Liste der angewendeten Medizinprodukte und deren Risikoeinstufung bei. Qualitätssicherung Ist Ihre Praxis zertifiziert? Falls ja, nach welchem Standard: Falls nein, haben Sie ein nicht zertifiziertes Qualitätssicherungssystem etabliert? Seite 2 von 11

Anforderungen an die Ausstattung der Räume, in denen Medizinprodukte hygienisch aufbereitet werden Für die ordnungsgemäße hygienische Aufbereitung liegt eine räumliche, baulich getrennte Aufteilung in einen unreinen, einen reinen und einen sterilen Raum vor Die Trennung ist in einen unreinen und reinen Bereich gewährleistet und die organisatorischen Maßnahmen sind schriftlich niedergelegt, so dass das Risiko einer Rekontamination bereits ganz oder teilweise aufbereiteter Medizinprodukte ausgeschlossen wird Es wird auf einen ausreichenden Spritzwasserschutz geachtet Die Räume (oder Raum), in denen Medizinprodukte aufbereitet werden, werden grundsätzlich nicht für andere Arbeiten genutzt (Z.B. Behandlungen, Eingriffe, Operationen von Patienten) Es werden organisatorische Maßnahmen ergriffen: Z.B.: Die Medizinprodukteaufbereitung erfolgt am Ende der Sprechstunde / Mittagszeit (wenn kein Patientenverkehr mehr stattfindet) Die Instrumente werden in verschlossenen Schränken aufbewahrt Der Raum wird durch ein Fenster aktiv belüftet Der Raum wird zwangsbelüftet Es wurden geeignete Maßnahmen (Z.B. engmaschiges Fliegengitter) ergriffen, um einer nachteiligen Beeinträchtigung des Raumhygienestatus und einer Rekontamination vorzubeugen Medizinprodukte werden nicht über den Arbeitstag kontinuierlich mit hohem Feuchtigkeitsaufkommen aufbereitet Eine RLT-Anlage (Raumlufttechnische Anlage) ist vorhanden Die RLT-Anlage wird nach den Herstellerverpflichtungen gewartet Es sind ausreichend Händewaschplätze und Desinfektionsmittelspender zur Händedesinfektion bedarfsgerecht angebracht Die Wandflächen und Fußböden sind fugendicht, leicht abwaschbar und mit anerkannten Desinfektionsmitteln und -verfahren desinfizierbar Ein Hygiene-/Desinfektionsplan ist für die Aufbereitungsräumlichkeiten vorhanden und wird eingehalten Umkleidebereiche zum Anlegen der Bereichskleidung stehen zur Verfügung Die Anforderungen an die Personalhygiene sind schriftlich definiert und dokumentiert Seite 3 von 11

Die Materialflüsse werden so gesteuert, dass ein Überkreuzen von Wegen möglichst vermieden, eine Rekontamination aufbereiteter / teilaufbereiteter Medizinprodukte und eine Verwechslung von unreinen, reinen oder sterilen Materialien ausgeschlossen wird, und sich somit keine Gefährdungen für Personal oder dritter Personen ergeben Es ist sichergestellt, dass nur Befugte und keine Unbefugten (z.b. Patienten, Techniker) während der Aufbereitung Zugang zu den Räumen, in denen Medizinprodukte hygienisch aufbereitet werden und Unbefugte keinen Zugang zu in sterilem Zustand gelagerten Medizinprodukten haben Anforderungen an die Kleidung Es ist sichergestellt, dass die Bereichskleidung (Haarschutz, Schuhe etc.) und die Schutzkleidung (langärmliger Kittel, wasserdichte Schürze) in direkter Nähe zum Aufbereitungsort angelegt wird Die Schutzkleidung wird nach Kontakt mit unreinen Medizinprodukten gewechselt, bevor ein Kontakt mit reinen Medizinprodukten beabsichtigt bzw. der reine Bereich betreten wird Seite 4 von 11

Anforderungen an maschinelle Reinigung und Desinfektion (RDG) 1. Die Geräte sind mit aktueller Typprüfung nach DIN EN ISO 15883 vor Ort qualifiziert worden Die Geräte ohne aktuelletypprüfung (sog. Altgeräte) sind durch konstruktive Maßnahmen (Nachrüstung) auf den aktuellen Stand der Technik gebracht und vor Ort qualifiziert worden Die angewandten Verfahren bei den Geräten sind validiert und alle nachstehenden Prüfungen und Kontrollen werden durchgeführt und die Ergebnisse dokumen- tiert: - Hauptelemente der Validierung Nach Veröffentlichung der EN ISO 15883 sollen nur noch RDG mit Typprüfung nach den Anforderungen der EN ISO 15883 erstmalig in Verkehr gebracht werden. Dies ist Vorraussetzung für die Konformitätsbewertung und CE Kennzeichnung der Geräte nach MPG, geprüft und bestätigt durch die benannte Stelle. Für diese Geräte ist eine Validierung ohne eine zusätzliche gerätebezogene Risikoanalyse möglich. Die Validierung besteht aus Installationsqualifikation (IQ), Betriebsqualifikation (BQ) und Leistungsqualifikation (LQ). Es liegt in der Verantwortung des Betreibers, dass eine Validierung durchgeführt wird. Sie kann nur am Anwendungsort durchgeführt werden. Validierungen dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und durch ihre praktische Erfahrung sowie ihrer Kenntnisse der einschlägigen Gesetze, Normen und Richtlinien über die notwendige Sachkenntnis verfügen. Die validierenden Personen müssen über die notwendigen messtechnischen Ausstattungen und Prüfmittel verfügen und die Methoden beherrschen. Validierungen müssen mit anerkannten, qualitätsgesicherten Methoden durchgeführt werden. - Die Installationsqualifikation wurde durchgeführt um sicherzustellen, dass - das RDG und Zubehör ordnungsgemäß geliefert und installiert wurde - die Betriebsmittelversorgung den spezifizierten Anforderungen genügt Die für die Installationsqualifikation durchzuführenden Prüfungen und Kontrollen wurden festgelegt, durchgeführt und die Ergebnisse dokumentiert. - Die Betriebsqualifikation wurde durchgeführt um sicherzustellen, dass das RDG und die Medienversorgung mit den Spezifikationen der Hersteller und den Anforderungen der EN ISO 15883 übereinstimmen. Die für die Betriebsqualifikation durchzuführenden Prüfungen und Kontrollen wurden festgelegt, durchgeführt und die Ergebnisse dokumentiert. - In der Leistungsqualifikation wurden die festgelegten Reinigungs- und Desinfektionsprogramme für Referenzbeladungen geprüft und die Ergebnisse dokumentiert, so dass sichergestellt ist, dass bei Einhaltung dieser Festlegungen jederzeit reproduzierbare Ergebnisse erreicht werden, d.h. der Prozess erfüllt jederzeit die vorgegebenen Spezifikationen. Jede Referenzbeladung umfasst Instrumente mit betriebstypischen Kontaminationen sowie mit kritischen Konstruktionsmerkmalen. Die Referenzbeladung wurde dokumentiert. Referenzbeladungen sind immer betreiberspezifisch. Die Herstellerangaben sind belegt und die Beladungsmuster werden eingehalten Die Routine- und Chargenkontrollen werden nachweislich entsprechend den Anforderungen durchgeführt Seite 5 von 11

2. Die Geräte ohne aktuelle Typprüfung entsprechen auch nach konstruktiven Maßnahmen nicht vollständig dem aktuellen Stand der Technik (nicht vor Ort qualifizierbar) und erfüllen für den übergangsweisen Betrieb mindestens folgende Voraussetzungen: - Das Gerät wird nur für die Reinigung und Desinfektion solcher Medizinprodukte angewendet, für die es der Hersteller konzipiert und in den Verkehr gebracht hat (Zweckbestimmung). Das Gerät ist für die Reinigung und Desinfektion der Medizinprodukte geeignet und ausgerüstet (z. B. geeignete Beladungsträger, Anschlüsse für Lumeninstrumente) - Die Programme laufen automatisch/elektronisch - Die Dosierung des Reinigungsmittels ist sichergestellt - Alle verwendeten Programmabläufe sind detailliert beschrieben und dokumentiert - Die Zuordnung eines bestimmten Programms zu den zu reinigenden und zu desinfizierenden Medizinprodukten ist dokumentiert - Bei gestörtem Programmablauf zeigt das Gerät eine Fehlermeldung an - Für das weitere Verfahren bei aufgetretenen Fehlermeldungen liegt eine Verfahrensanweisung vor - Die Wasserqualität ist nach der Spezifikation des Herstellers geprüft - Die Messkette ist kalibrierbar - Separate Sensoren zur Regelung und Überwachung sind vorhanden - Türöffnung während des Programmablaufs ist nicht möglich Die Risikoanalyse hat ergeben, dass mit zusätzlichen Routineprüfungen oder organisatorischen Maßnahmen ein vergleichbares Sicherheitsniveau (vor Ort Qualifikation) erreicht wurde, damit der übergangsweise Betrieb reproduzierbar und nachvollziehbar abläuft Folgende Anforderungen werden erfüllt: Die Verfahren, bei denen nicht vor Ort qualifizierbare Geräte angewandt werden, sind für den weiteren Betrieb standardisiert. Die Eignung des Verfahrens ist durch eine Leistungsüberprüfung belegt. In der Leistungsqualifikation wurden die festgelegten Reinigungs- und Desinfektionsprogramme für Referenzbeladungen geprüft und die Ergebnisse dokumentiert, so dass sichergestellt ist, dass bei Einhaltung dieser Festlegungen jederzeit reproduzierbare Ergebnisse erreicht werden, d.h. der Prozess erfüllt jederzeit die vorgegebenen Spezifikationen. Jede Referenzbeladung umfasst Instrumente mit betriebstypischen Kontaminationen sowie mit kritischen Konstruktionsmerkmalen. Die Referenzbeladung wurde dokumentiert. Referenzbeladungen sind immer betreiberspezifisch. Folgende Prüfungen sind durchzuführen: - Reinigungswirkung mit Prüfanschmutzungen und Proteinrückstandsbestimmungen an betreibertypischen Beladungen - Die Leistungsbeurteilung der Reinigungswirkung bei Hohlkörperinstrumenten ist mit für Hohlkörperinstrumente geeigneten Testverfahren durchgeführt - Desinfektionswirkung (thermoelektrische Messungen) ist mit betreibertypischen Beladungen geprüft - Rückstände von Behandlungsmitteln sind nicht vorhanden - Trocknungsgrad (Sichtprüfung) ist erreicht - Prozessverlauf (insbes. Temperatur- und Zeit-Kurvenverlauf) ist geprüft - Thermologger werden eingesetzt Die Herstellerangaben sind belegt und die Beladungsmuster werden eingehalten Die Routine- und Chargenkontrollen werden nachweislich entsprechend den Anforderungen durchgeführt Seite 6 von 11

Anforderungen an manuelle Reinigung Manuelle Reinigungsverfahren müssen folgende Anforderungen erfüllen: - wirksames Reinigungsverfahren mit rückstandsfreier Reinigung wird eingesetzt - Reinigung der inneren und äußeren Oberflächen - Verhinderung der Fixierung von Rückständen - schriftliche Arbeitsanweisungen für manuelle Reinigungsverfahren werden eingehalten - vom Hersteller der Medizinprodukte vorgegebene Reinigungsanweisungen (ggf. eigene Reinigungsanweisungen) werden eingehalten - die Materialverträglichkeit der zur Anwendung kommenden Prozesschemikalien und Reinigungsverfahren werden in jedem Fall gewährleistet Die Arbeitsanweisungen für die einzelnen Medizinprodukte oder Medizinproduktegruppen unter Berücksichtigung der Herstellerangaben liegen vor und enthalten insbesondere eindeutige Angaben: - zu den Reinigungsmitteln (Festlegung der zur Reinigung erforderlichen Chemikalien und ihrer Dosierung, Festlegung der für das Reinigungsverfahren erforderlichen Ausstattung der Arbeitsmittel einschl. Zubehör) - ggf. zur Reinigungs-/ Einwirkdauer - ggf. zur Temperaturanforderung - zu den anzuwendenden Techniken (Zerlegen der Instrumente, Spülen zum Vermeiden chemischer Rückstände, Einsatz geeigneter Bürsten etc.) Reinigungsverfahren mit Ultraschall müssen folgende Anforderungen erfüllen: - Eignung der Reinigungs-/ Desinfektionsmittel und des Medizinproduktes für Ultraschall - Einhaltung der Temperatur des Mittels und deren Kontrolle - Verhinderung von Schallschatten - mind. arbeitstäglich. Reinigung und Desinfektion des Ultraschallbeckens zur Vermeidung von Biofilmbildung Kritsch B -Produkte werden grundsätzlich maschinell bzw. in begründeten Fällen (maschinelles Verfahren ist im konkreten Fall nachweislich nicht validierbar oder die Gebrauchsanweisung des Herstellers des Medizinproduktes enthält nach DIN EN ISO 17664 geeignete Angaben, die eine Gleichwertigkeit zu maschinellen verfahren belegen) manuell gereinigt Der Reinigungserfolg wird bei manueller Reinigung initial und nachfolgend mindestens vierteljährlich im ersten Jahr, in den folgenden Jahren mind. halbjährlich pro Medizinproduktetyp und bei relevanten Prozessänderungen (z.b. Chemikalien, Prozessparameter, neue Mitarbeiter) durch Bestimmung der Proteinrückstände mit einer geeigneten Probenahme und mit semiquantitativen Nachweismethoden überprüft Alle Reinigungsutensilien (Becken, Bürsten etc.) werden mind. arbeitstäglich gereinigt und desinfiziert, zur Vermeidung von Biofilmbildung und erfolgt bei sichtbarer Verschmutzung eine sofortige Reinigung und Desinfektion oder Verwerfung Seite 7 von 11

Anforderungen an die manuelle Desinfektion Manuelle Desinfektionsverfahren müssen folgende Anforderungen erfüllen: - Das manuelle Desinfektionsverfahren ist nachweislich bakterizid, fungizid und viruzid - Das Desinfektionsverfahren ist begrenzt viruzid, es erfolgt nachfolgend eine Sterilisation oder thermische Desinfektion Die Benetzung der inneren und äußeren Oberflächen ist über die Dauer der Einwirkzeit gewährleistet Die Fixierung von Rückständen wird verhindert Bei kritisch B -Instrumenten wird der abschließende Spülschritt mit demineralisiertem Wasser, welches mikrobiell mindestens die Anforderung Trinkwasserqualität erfüllt, durchgeführt Für bestimmte Instrumente erfolgt der letzte Spülschritt mit Wasser höherer Qualität (falls erforderlich) Schriftliche Arbeitsanweisungen müssen vorliegen. Vom Hersteller der Medizinprodukte vorgegebene Desinfektionsanweisungen werden beachtet, anderenfalls werden eigene Desinfektionsanweisungen erstellt. Die Materialverträglichkeit ist der zur Anwendung kommenden Desinfektionsmittel/-verfahren in jedem Fall gewährleistet (Herstellerangaben) Die Arbeitsanweisungen sind auf die einzelnen Medizinprodukte oder Medizinproduktegruppen unter Berücksichtigung der Herstellerangaben abgestimmt und enthalten insbesondere eindeutige Angaben zu: - den Desinfektionsmitteln (Festlegung der für das Desinfektionsverfahren erforderlichen Chemikalien und ihrer Dosierung, Ausstattung einschl. Zubehör) - der Desinfektionsdauer/Einwirkzeit - der Temperatur - den anzuwendenden Techniken (darunter das Spülen zum Vermeiden chem. Rückstände) Es werden kritisch B -Produkte manuell desinfiziert Der Desinfektionserfolg wird initial und nachfolgend mind. vierteljährlich im ersten Jahr, in den folgenden Jahren mind. halbjährlich pro Medizinprodukt und bei relevanten Prozessänderungen durch mikrobiologische Kontrollen überprüft Seite 8 von 11

Anforderungen an das Betreiben von Dampfsterilisatoren 1. Werden normkonforme Dampf-Kleinsterilisatoren DIN EN 13060 oder Dampf- Großsterilisatoren DIN EN 285 betrieben 2. Werden die Geräte durch konstruktive Maßnahmen (Nachrüstung) auf den aktuellen Stand der Technik gebracht Werden die Dampfsterilisatoren vor Ort qualifiziert Liegt für die Geräte eine abgeschlossene Prozessvalidiierung DIN EN 17665 vor Folgende Anforderungen müssen erfüllt werden: - Arbeitstägliche Routineprüfungen nach Herstellerangaben (z.b. Sichtprüfung von Kammer und Dichtung auf ordnungsgemäßen Zustand; Kontrolle des Speisewassers) (ggf. Vakuumtest, Leercharge, Dampfdurchdringungstest nach Angaben des Herstellers) - Chargenbezogene Routineprüfungen und Chargendokumentation (Überprüfung und Dokumentation des vollständigen und korrekten Prozessverlaufes; richtige Auswahl des Sterilisationsprogrammes (Zyklus) in Abhängigkeit vom Sterilisiergut/Beladung) - Einsatz von Behandlungsindikatoren (Klasse 1; DIN EN ISO 11140-1) - Dokumentation der kritischen/relevanten Prozessparameter (messtechnische Überwachung der Verfahrensparameter: Temperatur- und Druckverlauf/ Dauer der Plateauzeit; ggf. Prozessbeurteilungssystem (DIN EN 13060, Anhang B)) - Prozessindikator; Nachweis der Luftentfernung/Dampfdurchdringung bei MP, bei denen eine Luftentfernung erforderlich ist (Chemoindikator Klasse 5; DIN EN ISO 11140-1); Beurteilung von Dampfqualität und Expositionszeit in Verpackung; Bei Kritisch A Produkten: ohne PCD (Process Challenge Device), bei Kritisch B Produkten mit PCD, z. B. Helixtest (DIN EN 867-5) - Sichtprüfung: Überprüfung der Verpackung auf Trockenheit und Unversehrtheit (z.b. Dichtigkeit der Versiegelung) - Überprüfung der Kennzeichnung - Dokumentation der Freigabeentscheidung durch autorisiertes (benanntes, sachkundiges und eingewiesenes/unterwiesenes Personal) (Darlegung des Vorgehens bei Abweichungen vom korrekten Prozessverlauf/SOP) - Durch periodische Prüfungen in angemessenen Zeitabständen wird bestätigt, dass sich keine unbeabsichtigten prozessrelevanten Veränderungen ergeben. Sie können ggf. mit der Wartung zeitlich koordiniert werden. Normkomforme Dampfsterilisatoren ohne abgeschlossene Verfahrensvalidierung erfüllen für den übergangsweisen Betrieb folgende Anforderungen: - Bis zum erfolgreichen Abschluss der Verfahrensvalidierung werden fortlaufend repräsentative Stichproben an aufbereiteten MP einer Sterilitätsprüfung unterzogen - Art und Umfang der Stichprobe werden begründet - Die Durchführung der Prüfung auf Sterilität findet in einem dafür geeigneten Institut statt Seite 9 von 11

3. Werden nicht normkomforme Dampfsterilisatoren betrieben und erfüllen für den übergangsweisen Betrieb folgende Anforderungen: (s. auch Installations-/Betriebsqualifikation (Kommissionierung)) - Beleg über die Eignung des Sterilisators für die zur Sterilisation vorgesehenen Medizinprodukte - Beleg über die Eignung der Betriebsmittel beim Betreiber (z.b. Speisewasser definierter Qualität; Eignung des Aufstellungsortes; Vorliegen von erforderlichen Sicherheitseinrichtungen) (ggf. Vakuumtest/Leerkammerprüfung/Prüfung mit Testbeladung) - Vorliegen der Bedienungsanleitung/Gebrauchsanweisung - Angaben des Herstellers zu notwendigen Kontrollen/geeigneten Prüfkörpern - Nachweis über die Einweisung/Unterweisung des mit der Bedienung betrauten Personals - Nachweis der regelmäßigen Wartung gemäß Herstellerangaben, mind. alle 12 Monate (z.b. Dichtungen, Steuerung) (s. auch Leistungsbeurteilung) - Geeignete Darstellung der zur Anwendung kommenden Medizinprodukte/Konfigurationen (1) Benennung/Dokumentation der schwierigsten/repräsentativen Beladung (z.b. Foto; Kritische Parameter sind z.b. Lumina, Porosität/Textilien, große Masse, komplexe Verpackung. Die Maximalbeladung ist nicht zwingend die schwierigste Beladung) Folgende Anforderungen müssen erfüllt werden: - Arbeitstägliche Routineprüfungen nach Herstellerangaben (z.b. Sichtprüfung von Kammer und Dichtung auf ordnungsgemäßen Zustand; Kontrolle des Speisewassers) (ggf. Vakuumtest, Leercharge, Dampfdurchdringungstest nach Angaben des Herstellers) - Chargenbezogene Routineprüfungen und Chargendokumentation (Überprüfung und Dokumentation des vollständigen und korrekten Prozessverlaufes; richtige Auswahl des Sterilisationsprogrammes (Zyklus) in Abhängigkeit vom Sterilisiergut/Beladung) - Einsatz von Behandlungsindikatoren (Klasse 1; DIN EN ISO 11140-1) - Dokumentation der kritischen/relevanten Prozessparameter (messtechnische Überwachung der Verfahrensparameter: Temperatur- und Druckverlauf/ Dauer der Plateauzeit; ggf. Prozessbeurteilungssystem (DIN EN 13060, Anhang B)) - Prozessindikator; Nachweis der Luftentfernung/Dampfdurchdringung bei MP, bei denen eine Luftentfernung erforderlich ist (Chemoindikator Klasse 5; DIN EN ISO 11140-1); Beurteilung von Dampfqualität und Expositionszeit in Verpackung; Bei Kritisch A Produkten: ohne PCD (Process Challenge Device), bei Kritisch B Produkten mit PCD, z. B. Helixtest (DIN EN 867-5) - Sichtprüfung: Überprüfung der Verpackung auf Trockenheit und Unversehrtheit (z.b. Dichtigkeit der Versiegelung) - Überprüfung der Kennzeichnung - Dokumentation der Freigabeentscheidung durch autorisiertes (benanntes, sachkundiges und eingewiesenes/unterwiesenes Personal) (Darlegung des Vorgehens bei Abweichungen vom korrekten Prozessverlauf/SOP) - In angemessenen Zeitabständen sollen periodische Prüfungen bestätigen, dass sich keine unbeabsichtigten prozessrelevanten Veränderungen ergeben haben. Sie können ggf. mit der Wartung zeitlich koordiniert werden. 1) Konfiguration = Sterilisiergut in Sterilgutverpackung bei definiertem Beladungsmuster Seite 10 von 11

Normkomforme Dampfsterilisatoren ohne abgeschlossene Verfahrensvalidierung erfüllen für den übergangsweisen Betrieb folgende Anforderungen: - Bis zum erfolgreichen Abschluss der Verfahrensvalidierung werden fortlaufend repräsentative Stichproben an aufbereiteten MP einer Sterilitätsprüfung unterzogen. - Art und Umfang der Stichprobe werden begründet. - Die Durchführung der Prüfung auf Sterilität findet in einem dafür geeigneten Institut statt. Anforderungen an das Betreiben von Heißluftsterilisatoren Heißluftsterilisationsverfahren sind grundsätzlich nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (Z.B. einschlägige Normen) zu validieren und das Gerät ist qualifiziert Die Geräte werden gemäß DIN 58947 (Sterilisation - Heißluftsterilisation) betrieben Beladungsmuster sind festgelegt und werden eingehalten Die ordnungsgemäße Durchführung der Sterilisation wird mit geeigneten Mitteln nachgewiesen Anforderungen an das Betreiben von anderen Sterilisatoren (außer Dampf- und Heißluftsterilisatoren) Das Sterilisationsverfahren (Z.B. Plasma, EO und PES (peracetic ethanol steri), Methanol etc.) ist nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (Z.B. einschlägige Normen) validiert Die Geräte werden gemäß dem allgemeinen Stand der Technik betrieben Anforderungen an die Qualifikation des Personals, das Medizinprodukte aufbereitet (Freigabe) Das Personal, das mit der Aufbereitung betraut ist, hat eine einschlägige Ausbildung und Kenntnisse entsprechend dem 40-stünd. Sachkundelehrgang der DGSV für die spezifische Disziplin nachgewiesen und verfügt über ausreichende Praxiserfahrung Dem Personal wird das interne QM-System durch fortlaufend regelmäßige Schulungen vermittelt Seite 11 von 11