Fragen und Antworten aus dem FFG-Akademie Webinar Third Parties in Horizon 2020 15.10.2015



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Transkript:

Fragen und Antworten aus dem FFG-Akademie Webinar Third Parties in Horizon 2020 15.10.2015 FRAGE Fragen zu Subcontracts und Contracts Können verbundene Unternehmen auch als Subcontractors ins Projekt einbezogen werden? Ist auch die Kontrolle von "Subcontractors" möglich? Projektwebsite als Task im Dissemination-Arbeitspaket genannt: trotzdem "Service" oder "Subcontracting"? Muss für ein nicht im Originalvertrag vorgesehenes Subcontracting, das sich im Rahmen des Projekts als notwendig erweist, ein Amendment durchgeführt werden? Die österreichische Werksvertragsregelung (z.b. Studierender hilft bei einem Projekt mit und wird über Werksvertrag bezahlt, kein Angestelltenverhältnis) muss also unter "other goods and services" und nicht unter Personalkosten verrechnet werden? Kann man externe ExpertInnen als Berater unter der Kategorie "other costs", "services" einplanen und abrechnen? ANTWORT Subcontracting an Affiliates im Sinne des Art. 2 Abs. Z. 2 der Beteiligungsregeln (http://ec.europa.eu/research/participants/data/ref/h2020/legal_basis/rules_participatio n/h2020-rules-participation_en.pdf) ist grundsätzlich nicht erlaubt, außer es besteht ein Rahmenvertrag oder es handelt sich um den usual provider und die Leistungen werden zu marktüblichen Bedingungen erbracht. Ansonsten sollte das verbundene Unternehmen als Linked Third Party am Projekt teilnehmen. Subcontractors und andere Third Parties können in H2020 von der EU-Kommission/ Förderagentur überprüft werden (Checks, Reviews, Audits und Investigations siehe Art. 22 GA). Daher sollten in Werkverträge mit Subcontractors eine entsprechende Klausel aufgenommen werden. Wenn es nur um die technische Erstellung der Website geht, die inhaltliche Gestaltung und redaktionelle Betreuung aber durch die Beneficiaries erfolgt, dürfte es sich trotzdem um ein Service handeln. In H2020 ist auch eine nachträgliche Anerkennung von Subcontracting im Zuge der Kostenabrechnung möglich (auf eigenes Risiko des Beneficiary). Ein Amendment ist also nicht unbedingt notwendig, aber aus Gründen der Rechtssicherheit zu empfehlen. Nach unseren derzeitigen Wissensstand können Werkverträge nur als Contracts bzw. Subcontracts abgerechnet werden (je nachdem, ob es sich bei der in Auftrag gegebenen Leistung um einen Task des Projekts handelt oder nicht). Es ist zu prüfen, ob die Tätigkeit der ExpertInnen unter die Definition eines Subcontract fällt. Wenn das nicht der Fall ist, sind die Honorare als other direct costs abzurechnen. 1

Fragen zu In-Kind-Contributions provided by Third Parties free of charge/against payment Wir haben etliche Third Parties im Projekt, die relativ kleine (ca. 5000 ) In-Kind-Contributions gegen Bezahlung erbringen (im GA angegeben). Müssen die betreffenden Projektpartner mit jeder dieser TPs einen Vertrag abschließen, oder reicht es aus, wenn die einfach abgerechnet werden (natürlich nach entstandenen Kosten). Wie werden "Third Parties in-kind contributions not used on the partner premisses" abgerechnet. werden diese lediglich in Spalte E eingetragen? Werden die dann der Spalte A und B zugerechnet? Es empfiehlt sich, auch bei kleineren Aufgaben/Beträgen einen Vertrag abzuschließen, um sich rechtlich abzusichern. In Fällen von Financial Support to Third Parties (Artikel 15) sollten die finanziellen Zuwendungen in Form von Pauschalzahlungen (lump sums) erfolgen! Dies, weil es für den Projektpartner, der die finanzielle Zuwendung an Dritte vergibt, schwer festzustellen ist, ob wirklich die tatsächlichen Kosten verrechnet wurden. Somit sollten bereits im Antrag, aber auch im Grant Agreement, nur Pauschalsummen budgetiert und für die Implementierung verwendet werden. Diese Spalte E bezieht sich auf das Budget im Antrag (hier sind die Kosten von in-kind contributions not used on the Beneficiary s premises zusätzlich anzugeben). Bei der Abrechnung sind die Kosten bei der jeweiligen Kostenkategorie (z.b. Personalkosten) einzutragen und außerdem unter Additional Information- costs of in-kind contributions not used on premises anzuführen (siehe Model Annex 4 des GA: http://ec.europa.eu/research/participants/data/ref/h2020/mga/gga/h2020-mga-ggamulti_en.pdf). Bitte noch kurz den Unterschied zwischen "in -kind- Leistung gegen Bezahlung" und einfachem Zukauf einer Dienstleistung bzw. einer Ware erläutern. In welcher Kategorie kann der Partner die 3rd party In-Kind- Leistung geltend machen? In-Kind-Contribution ist nicht immer free? Was heißt free of charge und Förderfähig sind Kosten? Das ist doch ein Gegensatz! Bei den in-kind-leistungen werden nur die tatsächlichen und nachweisbaren Kosten ersetzt; die Third Party kann also keinen marktüblichen Preis (inkl. Gewinn) verrechnen wie beim Zukauf einer Dienstleistung oder Ware. Üblicherweise bleibt bei der Zurverfügungstellung durch die Third Party auch das Eigentum bei dieser, und auch Personal bleibt weiterhin bei dieser angestellt. "Seconded Personnel" wird als Personalkosten abgerechnet, sonstige Kosten (Geräte usw.) als "sonstige direkte Kosten". Bitte beachten Sie, dass dieser Begriff in diesem Zusammenhang eine völlig andere Bedeutung hat als z.b. im Kontext von Konfinanzierungen: Unter "In-kind-contribution" sind hier einfach "Sachleistungen" zu verstehen, die sowohl kostenlos als auch gegen Bezahlung zur Verfügung gestellt werden können. Damit sind jene Kosten gemeint, die der Third Party entstanden sind. In H2020 sind diese Kosten für den Beneficiary förderfähig, auch wenn er selbst die Leistung kostenlos erhalten hat. Für Details siehe das Annotated Grand Agreement ab S. 122. 2

Fragen zu Linked Third Parties Wie ist es mit Linked Third Parties aus der Schweiz (z.b. Mutterfirma)? Sind die Kosten förderfähig?.. Gibt es Einschränkungen bei Third Parties? Dürfen verbundene Unternehmen mit Standort in den USA als Linked Third Party einbezogen werden? Die Grenze für ein CFS für den Beneficiary ist ja inklusive der Kosten der Linked Third Parties. Werden dann bei einem Audit alle Kosten (d.h. die Kosten des Beneficiary und der Linked Third Party) in einem CFS geprüft? Oder prüfe ich dann nur die Kosten des Beneficiary? Und wenn die Linked Third Party auch die Prüfungsgrenze überschreitet, dann diese mit einem eigenen Certificate? Wann sind Tätigkeiten so wesentlich, dass die Linked Third Party Projektpartner werden muss? Können Universitäten und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die über Rahmenkooperationsverträge verbunden sind gegenseitig als Linked Third Parties auftreten? Welche Möglichkeiten bestehen, wenn eine Linked 3rd Party ihre inhaltlichen Arbeiten nicht erfüllt? Kann ein neuer Linked Third Parties erhalten nur dann eine Förderung, wenn sie auch als Partner förderfähig wären. Daher wäre eine Linked Third Party aus der Schweiz grundsätzlich nur in jenen Programmbereichen, in denen die Schweiz zu H2020 teilassoziiert ist, förderfähig, eine Linked Third Party aus den USA grundsätzlich gar nicht. Informationen zu jenen Ausnahmefällen, in auch denen auch Organisationen aus industrialisierten Drittstaaten gefördert werden, finden Sie unter https://www.ffg.at/europa/inco. Die Grenze ist nicht inklusive, sondern jeweils getrennt zu betrachten! Wenn der Partner ein CFS braucht, werden nur die Kosten des Partners geprüft; wenn die Linked Third Party ebenfalls ein CFS benötigt, bezieht sich das wiederum nur auf ihre eigenen Kosten. Laut AGA S. 143 gilt folgender Grundsatz: "Entities performing a substantial part of the work (i.e. action tasks) should in principle be beneficiaries, NOT linked third parties..." Laut Grant Agreement ist das nur dann möglich, wenn mit der Universität ein legal link to the beneficiary implying collaboration that is not limited to the action" besteht (siehe AGA S. 132). Das AGA führt dazu näher aus: " Entities with a legal link" refers to an established relationship ( ), which is - broad and not specifically created for the work in the GA. Accordingly, its duration must go beyond the action duration and it usually pre-dates and outlasts the GA; "ad hoc" collaboration agreements or contracts to carry out work in the action are NOT covered. AND - a legal relationship. This may be either a legal structure ( ) or through an agreement or contract (not limited to action). Es ist Sache des Beneficiary, in diesem Fall eine alternative Lösung zu finden. Die Aufgaben können z.b. vom Beneficiary selbst oder von einem Subcontractor erledigt werden. 3

Partner gefunden werden, bzw. ein Subcontractor hierfür engagiert werden? Subcontracting aber auch andere contracts for goods and services : Kann man hier einen ungefähren Betrag nennen, unter welchem man keine drei Anbote einholen braucht? (Empfehlung für EU-Projekte, nicht Grenzen bei Vergaberecht) Müssen Affiliates oder sonstig rechtliche verbundene Einrichtungen als Third Parties geführt werden? Und wenn nein, wo liegt der Vorteil darin gegenüber der Einbindung als Beneficiary? Zur Verlinkung bei Verein: Würde dies auch gelten, wenn nur ein Partner Vereinsmitglied wäre, für ein anderes Vereinsmitglied - das ginge sehr weit. Wenn ein Verein keine eigenen Personalressourcen hat fällt der Großteil der Arbeiten bei der Linked Third Party an. Es sollte aber nicht so sein. Wie sehen Sie dieses Dilemma? Wenn die Linked Third Party auf den Geschäftsflächen des Beneficiary arbeitet, bekommt die Linked Third Party dann trotzdem die 25%-Pauschale? Wir befinden uns in der Grant Agreement Preparation Phase. Aufgrund dieses Seminars wurde jetzt festgestellt, dass die Forschungsinstitution, die im Proposal als Subcontractor vorgesehen war aufgrund der Teilhaberschaft bei der als Beneficiary auftretenden Forschungs GmbH als Affiliate und damit als Linked Third Party anzusehen ist. Was sind die nächsten Schritte? Aufgrund der neuen Aufgabenverteilung müsste das Grant Agreement geändert werden (Amendment). Der Einstieg eines neuen Partners in ein laufendes Projekt ist ebenfalls möglich. In diesem Fall müssen einerseits die konsortiumsinternen Regeln des Konsortialvertrags eingehalten werden, andererseits ist auch eine Änderung des Grant Agreement (Amendment) nötig. Es ist hier keine Untergrenze vorgesehen. Wichtig ist, dass die Organisation ihre internen Beschaffungs- bzw. Einkaufsregelungen einhalten, sofern solche vorliegen. Wenn kein Preisvergleich durchgeführt wurde, wird das im Fall eines Audits mit der Begründung des Beneficiary im Auditbericht vermerkt. Die EU-Kommission entscheidet dann, ob sie diese Kosten trotzdem anerkennt oder nicht. Nein, Affiliates können genauso auch Partner sein (sie würden aber in Hinblick auf die Mindestteilnahmebedingungen nicht als voneinander unabhängige Partner gelten). Die Vorteile einer Einbindung als Linked Third Party sind im konkreten Fall zu beurteilen. Oft rechtfertigt der geringe Umfang der Aufgaben keine Einbindung als Partner, oder es ist z.b. gewünscht, das Konsortium klein zu halten. Die rechtliche Verbindung zwischen einem Verein und seinen Mitgliedern besteht in der Vereinsmitgliedschaft. Zwischen den verschiedenen Vereinsmitgliedern besteht jedoch keine derartige rechtliche Verbindung. Grundsätzlich sollte jene Organisation Beneficiary sein, die den Haupteil der Arbeit macht. In diesem Fall bekommt der Beneficiary die 25%-Pauschale. Der Koordinator sollte diese Thematik mit dem zuständigen Project Officer besprechen. 4

Wo werden die Kosten der Linked Third Party eingetragen im Budget Sheet? Ist es empfehlenswert, zwischen Linked Third Party und Beneficiary einen Vertrag je Projekt abzuschließen? Wie muss eine dauerhafte rechtliche Verbindung bei Linked third Parties beschaffen sein? Können Linked Third Parties Overheads (25%) verrechnen? Sonstige Fragen Es kommt immer wieder vor, dass für Nicht-Projektpartner (z.b. aus Afrika) "Stipendien" vergeben werden sollen (meist Reise-, Aufenthaltskosten). Wenn so eine Aktivität im WP angeführt ist, dann fallen die Kosten unter "Financial Support to 3rd Parties" - stimmt das so? Wo fallen sie hinein, wenn diese Option nicht im WP gegeben ist? Financial support to third parties: z.b. möglich zur Abdeckung der Kosten / Aufwendungen etc. der Mitglieder des bzw. der Advisory Boards? Zu welchem Zeitpunkt ist der Nachweis des besten Preises erforderlich? Vor Einreichung, vor Beauftragung oder bei Eindabrechnung? Vergaberecht - welches gilt? Sind diese in Europa einheitlich? Im Antrag werden die Kosten der Linked Third Party an der jeweils passenden Stelle zu den Kosten des Beneficiary dazugerechnet. Erst im Zuge der Vertragsvorbereitung werden die Kosten getrennt dargestellt. Ja, das empfehlen wir. Nähere Informationen finden Sie im AGA auf S. 132. Für Detailfragen wenden Sie sich bitte an das Research Enquiry Service: http://ec.europa.eu/research/index.cfm?pg=enquiries. Für Linked Third Parties gelten die selben Kostenabrechnungs-Regeln wie für Beneficiaries. Daher können sie auch Overheads verrechnen. Ja, Stipendien sind eine der Formen der finanziellen Unterstützung, die unter Art. 15 fallen. Alternativen müsste man sich anhand des konkreten Falls ansehen; hier wäre z.b. der Zweck des Aufenthaltes zu klären (Teilnahme an einer vom Projekt organisierten Veranstaltung?). Für Advisory Board Members etc. ist diese Klausel nicht geeignet, da es sich bei einem Expertenhonorar nicht um eine finanzielle Unterstützung handelt sondern um die Abgeltung einer Leistung. Hier kämen allenfalls die Regelungen zu Contracts (bzw. Subcontracting) zur Anwendung. Der Nachweis muss nur im Fall eines Audits (Certificate on the Financial Statement oder EU-Audit) erbracht werden. Es gilt das Vergaberecht des Landes, in dem die Organisation, die den Vertrag vergibt, ihren Sitz hat. Die Grundprinzipien des Vergaberechts sind aber in allen EU-Staaten gleich, die Detailregelungen richten sich nach dem jeweiligen nationalen Recht. 5