Konferenz Genocide on Trial Von den Nürnberger und Tokioter Kriegsverbrecherprozessen und der Ahndung von Holocaustverbrechen im europäischen Kontext bis zum Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag veranstaltet vom Institut für österreichische Rechtsgeschichte und europäische Rechtsentwicklung der Karl-Franzens-Universität Graz der Zentralen österreichischen Forschungsstelle Nachkriegsjustiz, dem Institut für Zeitgeschichte der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck Unterstützung durch Bundesministerium für Wissenschaft und Kultur Kulturamt der Stadt Graz 23. / 24. März 2006 in Graz Meerscheinschlössl Mozartgasse 3
Der Begriff Genozid, den der Jurist Raphael Lemkin 1944 angesichts der Verbrechen von Auschwitz prägte, bezeichnet nach der UN-Völkermordkonvention von 1948 die "Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören". Die Berichterstattung über das Ruanda-Tribunal, den Internationalen Jugoslawien-Gerichtshof in Den Haag oder auch die Kontroverse um die Auslieferung des ehemaligen chilenischen Staatsoberhauptes Augusto Pinochet zeigt, dass es bis heute keine gängige Praxis zur Umsetzung der Konvention gibt. Aber fast 60 Jahre nach deren Verkündung und nicht zuletzt nach den Erfahrungen der Staatengemeinschaft mit den Völkermorden in Jugoslawien und Ruanda scheint das Postulat der "Verhütung und Bestrafung von Völkermord" nunmehr international Beachtung zu finden. Es wird mittlerweile das Bemühen erkennbar, den Staaten für den Begriff "Völkermord" verbindliche und juristisch präzise Definitionen in die Hand zu geben. Neunzig Jahre nach der Vernichtung der armenischen Bevölkerung des osmanischen Reiches und sechzig Jahre nach dem Holocaust ist Völkermord somit kein Phänomen, das lediglich die Geschichtswissenschaften beschäftigt, sondern hat auch eine eminent gesellschaftspolitische Bedeutung, denn im vergangenen Jahrzehnt wurde auch Europa wieder mit der Ausbreitung genozidaler Gewalt konfrontiert. Das Internationale Militärtribunal (IMT) in Nürnberg war, nach den fehlgeschlagenen Versuchen im Gefolge des 1. Weltkrieges, die erste multinationale Institution zur Verfolgung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wenngleich der Begriff des Genozids bzw. des Völkermordes noch nicht verwendet wurde. Die "Nürnberger Prinzipien" haben aber die Entwicklung des internationalen Menschenrechtsschutzes maßgeblich beeinflusst. Was vor 60 Jahren in Nürnberg begonnen hat, ist durch die Einrichtung der internationalen Straftribunale für Jugoslawien und Ruanda ein gutes Stück vorangekommen. Genozidale Menschenrechtsverletzung in Kambodscha, Sierra Leone und im Sudan werden heute international strafrechtlich verfolgt. Auf internationaler Ebene fanden in den letzten Monaten zahlreiche Symposien, Konferenzen und Workshops zur Frage der Ahndung von Kriegs- und Humanitätsverbrechen sowie im Rahmen der Genozidforschung statt. Das vom Institut für österreichische Rechtsgeschichte und europäische Rechtsentwicklung der Universität Graz, der Zentralen österreichischen Forschungsstelle Nachkriegsjustiz Wien und dem Institut für Zeitgeschichte der Universität Innsbruck geplante Symposion "Genocide on Trial. Von den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen und der Ahndung von Holocaustverbrechen im europäischen Kontext zum Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag" am 23. und 24. März 2006 in Graz möchte diese Diskussion auf wissenschaftlicher Ebene auch in Österreich führen. Trotzdem einige österreichische Juristen (wie Univ.-Prof. Dr. Otto Triffterer aus Salzburg, Univ.-Prof. Dr. Frank Höpfel sowie Univ.-Prof. Manfred Nowak aus Wien) im Rahmen der internationalen Strafgerichtsbarkeit bzw. der Vereinten Nationen tätig sind, wurde dieser Thematik im akademischen Rahmen bislang nicht ausreichend Platz eingeräumt. Im Mittelpunkt der Konferenz steht die Präsentation von Forschungsergebnissen, die ihm Rahmen des vom Fonds zur Förderung wissenschaftlicher Forschungen durchgeführten Projekts Justiz und NS-Gewaltverbrechen. Regionale Besonderheiten und Vergleich mit Deutschland erarbeitet wurden. Produkt dieser mehrjährigen Forschungen im Rahmen eines Projektpakets der Veranstalter ist der von Univ.-Prof. Dr. Thomas Albrich, Dr. Winfried R. Garscha und Univ.-Prof. Dr. Martin F. Polaschek herausgegebene Sammelband "Holocaust und Kriegsverbrechen vor österreichischen Gerichten", der im Zuge der Konferenz der Öffentlichkeit vorgestellt wird. Ob der Holocaust der "ultimative Genozid" in der Menschheitsgeschichte (Dan Diner) oder "ein Völkermord in der Kette von Völkermorden des 20. Jahrhunderts" (Eric Weitz) war,
Tatsache ist, dass in zahlreichen europäischen Ländern nationale Gerichte Prozesse wegen NS-Verbrechen, so auch wegen Holocaust-Verbrechen, geführt haben. Den internationalen Forschungsstand dazu soll eine Podiumsdiskussion mit VertreterInnen aus den Niederlanden, Deutschland, Tschechien, Italien, Frankreich, Polen und Slowenien rezipieren. Darüber hinaus werden die österreichischen Forschungsergebnisse in den internationalen Diskurs um die Ahndung von Kriegs- und Humanitätsverbrechen eingebettet und die Aktualität der gesetzlichen Grundlagen der Nachkriegszeit für die justizielle Ahndung von NS-Verbrechen erörtert. Die Validität der Fragestellung des Symposions "Genocide on trial" ist evident. Mit der Einrichtung internationaler Gerichte in den letzten Jahren ist ein weiterer Schritt zur Vermeidung von Völkermorden getan worden. Durch Strafandrohungen und eine wachsende internationale Aufmerksamkeit können potentielle Täter abgeschreckt werden. Den Bogen von den Grundsätzen der ersten internationalen Kriegsverbrecherprozesse in Nürnberg und Tokio bis zu den gegenwärtigen Tribunalen sowie dem Internationalen Strafgerichtshof und deren Bedeutung für das internationale Strafrecht, aber auch deren gesellschaftliche Wirksamkeit zu diskutieren, ist Ziel der Konferenz "Genocide on trial".
PROGRAMM Donnerstag, 23. März 2006 12 13 Uhr: Pressekonferenz mit den Herausgebern des Sammelbandes "Holocaust und Kriegsverbrechen vor Gericht Der Fall Österreich Prof. Dr. Thomas Albrich (Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, Institut für Zeitgeschichte), Dr. Winfried R. Garscha (Zentrale österreichische Forschungsstelle Nachkriegsjustiz Wien) und Prof. Dr. Martin F. Polaschek (Karl-Franzens-Universität Graz, Institut für österreichische Rechtsgeschichte und europäische Rechtsentwicklung) 14 15 Uhr Eröffnung und Begrüßung Prof. Dr. Martin F. Polaschek / Österreich Bundeskanzler a. D. Dr. Franz Vranitzky (Vorsitzender des Kuratoriums der Zentralen österreichischen Forschungsstelle Nachkriegsjustiz) angefragt Prof. Dr. Heinrich Neisser (Stellvertretender Vorsitzender des Kuratoriums der Zentralen österreichischen Forschungsstelle Nachkriegsjustiz; 2. Nationalratspräsident a. D., Professor für Politikwissenschaft an der Universität Innsbruck) angefragt Mag. Siegfried Nagl (Bürgermeister der Stadt Graz) 15 17 Uhr Prof. Christiaan F. Rüter / Niederlande (Institut für Strafrecht der Universität von Amsterdam): Die Ahndung von nationalsozialistischen Tötungsverbrechen und ihre Dokumentation Prof. Dr. Otto Triffterer / Österreich (em. Professor für Österreichisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht der Universität Salzburg; Präsident der Zentralen österreichischen Forschungsstelle Nachkriegsjustiz; Herausgeber und Mitverfasser des "Commentary on the Rome Statute of the International Criminal Court"): Nationale und internationale Strafverfolgung von Völkermord zur Bedeutung der Erforschung historischer Prozesse, nicht nur für die Vergangenheitsbewältigung, sondern auch für die aktuelle Bekämpfung Moderation: Dr. Winfried R. Garscha / Österreich 18 20.30 Uhr Präsentation des Sammelbandes "Holocaust und Kriegsverbrechen vor Gericht Der Fall Österreich" im Grazer Rathaus
Ansprache: Prof. Christiaan F. Rüter / Niederlande Round table: Gespräch zu aktuellen österreichischen Forschungsergebnissen - Bilanz des Projektes "Justiz und NS-Gewaltverbrechen in Österreich": Historische Wegweiser für den Umgang mit Genozidverbrechen? TeilnehmerInnen: Mag. Martin O. Achrainer / Österreich (Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, Institut für Zeitgeschichte) Dr. Heimo Halbrainer / Österreich (Karl-Franzens-Universität Graz, Institut für österreichische Rechtsgeschichte und europäische Rechtsentwicklung) Mag a. Dr in. Claudia Kuretsidis-Haider / Österreich (Zentrale österreichische Forschungsstelle Nachkriegsjustiz Wien) Mag a. Susanne Uslu-Pauer / Österreich ) Moderation: Prof. Dr. Martin Polaschek / Österreich Im Anschluss: Empfang des Bürgermeisters Freitag, 24. März 2006 9 9.45 Uhr Dr. Wolfgang Form / Deutschland (Forschungs- und Dokumentationszentrum Kriegsverbrecherprozesse an der Universität Marburg/Lahn): Nürnberg - Tokio Nürnberg. Ausgewählte Aspekte alliierter Kriegsverbecherprozesse nach dem Zweiten Weltkrieg Moderation: Prof. Dr. Otto Triffterer / Österreich 9.45 10 Uhr Pause 10 12.15 Uhr Holocaust und Kriegsverbrechen vor nationalen Gerichten I (Slowenien, Tschechien, Polen) Mag a. Katarina Kocova / Tschechien (Universität Liberec) Prof. Dr. Witold Kulesza / Polen (Direktor der Hauptkommission zur Verfolgung von Verbrechen gegen die polnische Nation, Warschau) Dr. Dusan Necak / Slowenien (Universität Ljubljana / Abteilung für Geschichte Ost- und Südosteuropas) Moderation: Mag. Dr. Heimo Halbrainer / Österreich 12.15 14.45 Uhr Mittagspause
14.45 16.30 Uhr "Holocaust und Kriegsverbrechen vor nationalen Gerichten II (Niederlande, Deutschland, Italien, Belgien, Frankreich)" Dr. Dick demildt / Niederlande (Institut für Strafrecht der Universität von Amsterdam) Mag. Carlo Gentile / Italien (Martin-Buber-Institut für Judaistik der Universität Köln) Dr. Bernhard Brunner / Deutschland (Albert Ludwigs Universität Freiburg/Breisgau, Freiburger Forschungsgruppe für Zeitgeschichte) Dr. Nico Wouters / Belgien (Centre for Historical Research and Documentation on War and Contemporary Society / SOMA) Dr. Stefan Klemp / Deutschland (Geschichtsort Villa ten Hompel, Münster / Simon Wiesenthal-Center Los Angeles): Zum gegenwärtigen Stand der Ahndung von NS-Verbrechen Moderation: Mag a. Dr in. Claudia Kuretsidis-Haider 16.30 16.45 Pause 16.45 17.30 Uhr Fachgespräch: Die Aktualität der Definition von Misshandlung und Verletzung der Menschenwürde im österreichischen Kriegsverbrechergesetz TeilnehmerInnen: Dr. Winfried R. Garscha / Österreich, Dr in. Romana Schweiger / Österreich und Dr in. Karin Bruckmüller / Österreich (Universität Wien, Institut für Strafrecht und Kriminologie) 17.30 17.45 Uhr Pause 17.45 18.45 Uhr Die justizielle Ahndung von Holocaustverbrechen in den 1960er-Jahren in Österreich: Hintergründe, Prozesse, Skandale: Mag a. Sabine Loitfellner, Mag a. Eva Holpfer, Dr in. Gabriele Pöschl / Österreich (Zentrale österreichische Forschungsstelle Nachkriegsjustiz und Karl-Franzens- Universität Graz, Institut für österreichische Rechtsgeschichte und europäische Rechtsentwicklung) Moderation: Prof. Dr. Thomas Albrich 18.45: Ende der Konferenz