Der böse Datengigant - Google zerschlagen?

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Transkript:

Der böse Datengigant - Google zerschlagen? Vorwürfe, Gefahren und Lösungsansätze Norwin Sauer Jena, 24.11.2017

2

Gliederung I. Kartellrechtliche Perspektive II. Aktuelle Verfahren gegen Google III. Wettbewerbsschutz im digitalen Zeitalter IV. Fazit 3

I. Kartellrechtliche Perspektive Aufgabe des Kartellrechts Schutz des wirtschaftlichen Wettbewerbs vor Verfälschungen durch die Marktteilnehmer Hintergrund: Positive Wettbewerbswirkungen Ökonomische Funktionen Gesellschaftliche Funktionen 4

II. Aktuelle Verfahren gegen Google EU-Kommission Google Shopping (30.11.2010 27.06.2017) 5

Entscheidung der EU-Kommission zu Google Shopping Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung IP 17/1784 6 (http://ec.europa.eu/avservices/avs/files/video6/repository/prod/photo/store/2/p034802000502-147609.jpg, zuletzt abgerufen am 24.11.2017)

II. Aktuelle Verfahren gegen Google EU-Kommission Google Shopping (30.11.2010 27.06.2017) Bußgeld: 2,42 Mrd. EUR Verfahren am EuG anhängig Google AdSense (seit 30.11.2010) 7

II. Aktuelle Verfahren gegen Google EU-Kommission Google Shopping (30.11.2010 27.06.2017) Bußgeld: 2,42 Mrd. EUR Verfahren am EuG anhängig Google AdSense (seit 30.11.2010) Google Android (seit 15.04.2015) 8

Vorwürfe der EU-Kommission bzgl. Google Android Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung IP 16/1492 9 (http://ec.europa.eu/avservices/avs/files/video6/repository/prod/photo/store/11/p031471000602-310998.jpg, zuletzt abgerufen am 24.11.2017)

II. Aktuelle Verfahren gegen Google EU-Kommission Google Shopping (30.11.2010 27.06.2017) Bußgeld: 2,42 Mrd. EUR Verfahren am EuG anhängig Google AdSense (seit 30.11.2010) Google Android (seit 15.04.2015) Bundeskartellamt und LG Berlin Nichtanzeige von Snippets bei Google Search 10

II. Aktuelle Verfahren gegen Google EU-Kommission Google Shopping (30.11.2010 27.06.2017) Bußgeld: 2,42 Mrd. EUR Verfahren am EuG anhängig Google AdSense (seit 30.11.2010) Google Android (seit 15.04.2015) Bundeskartellamt und LG Berlin Nichtanzeige von Snippets bei Google Search BKartA: Kein Anlass zum Tätigwerden (08.09.2015) LG Berlin: Kein Kartellverstoß (19.02.2016) Berufungsverfahren am KG Berlin anhängig 11

III. Wettbewerbsschutz im digitalen Zeitalter Justizminister Heiko Maas, FAZ v. 28.06.14 Stimmen Sie Ihrem Parteivorsitzenden Sigmar Gabriel zu, der die Zerschlagung von Google gefordert hat? Stellen Sie sich mal ein Energieunternehmen vor, das 95 Prozent des gesamten Marktes abdeckt. Da wären die Kartellbehörden aber ganz schnell auf dem Plan. Solche Verhältnisse sind marktwirtschaftlich nicht sinnvoll, nicht gesund. Also: Ja, wenn Google seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, um Wettbewerber systematisch zu verdrängen, dann sollte als letztes Mittel auch so etwas wie eine Entflechtung erwogen werden. ( ) Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Interview mit Heiko Maas in der Fassung vom 28.06.2014 (http://www.faz.net/aktuell/politik/heikomaas-spd-im-gespraech-entflechtung-von-google-13014560-p2.html, zuletzt abgerufen am 24.11.2017) 12

III. Wettbewerbsschutz im digitalen Zeitalter Justizminister Heiko Maas, FAZ v. 28.06.14 Stimmen Sie Ihrem Parteivorsitzenden Sigmar Gabriel zu, der die Zerschlagung von Google gefordert hat? Stellen Sie sich mal ein Energieunternehmen vor, das 95 Prozent des gesamten Marktes abdeckt. Da wären die Kartellbehörden aber ganz schnell auf dem Plan. Solche Verhältnisse sind marktwirtschaftlich nicht sinnvoll, nicht gesund. Also: Ja, wenn Google seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, um Wettbewerber systematisch zu verdrängen, dann sollte als letztes Mittel auch so etwas wie eine Entflechtung erwogen werden. ( ) Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Interview mit Heiko Maas in der Fassung vom 28.06.2014 (http://www.faz.net/aktuell/politik/heikomaas-spd-im-gespraech-entflechtung-von-google-13014560-p2.html, zuletzt abgerufen am 24.11.2017, Markierungen nachträglich 13 hinzugefügt)

III. Wettbewerbsschutz im digitalen Zeitalter Justizminister Heiko Maas, FAZ v. 28.06.14 Stimmen Sie Ihrem Parteivorsitzenden Sigmar Gabriel zu, der die Zerschlagung von Google gefordert hat? Stellen Sie sich mal ein Energieunternehmen vor, das 95 Prozent des gesamten Marktes abdeckt. Da wären die Kartellbehörden aber ganz schnell auf dem Plan. Solche Verhältnisse sind marktwirtschaftlich nicht sinnvoll, nicht gesund. Also: Ja, wenn Google seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, um Wettbewerber systematisch zu verdrängen, dann sollte als letztes Mittel auch so etwas wie eine Entflechtung erwogen werden. ( ) Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Interview mit Heiko Maas in der Fassung vom 28.06.2014 (http://www.faz.net/aktuell/politik/heikomaas-spd-im-gespraech-entflechtung-von-google-13014560-p2.html, zuletzt abgerufen am 24.11.2017, Markierungen nachträglich 14 hinzugefügt)

III. Wettbewerbsschutz im digitalen Zeitalter Geltendes Kartellrecht Zulässig: Wirtschaftliche Machtstellung Unzulässig: Missbrauch dieser Stellung zur Beschränkung des Wettbewerbs Problem: Diskussion um die Macht von Internetkonzernen oftmals zu undifferenziert 15

III. Wettbewerbsschutz im digitalen Zeitalter 1. Aspekt: Macht der Internetkonzerne Rechtslage lässt Eingreifen der Kartellbehörden aktuell nicht zu Rein rechtspolitische Diskussion Dabei zu bedenken: Sanktionierung von Marktmacht bestraft wirtschaftlichen Erfolg Gerade im Digitalbereich ist Konzentration auf wenige Anbieter häufig das Ergebnis eines funktionierenden Wettbewerbs 16

III. Wettbewerbsschutz im digitalen Zeitalter 2. Aspekt: Kartellrechtliche Regulierung zu langsam Beispiel: Bußgeld im Jahr 2017 bzgl. Google Shopping wegen Verhaltens ab 2008 Zu bedenken: Entscheidung über sehr schwerwiegende Eingriffe auf sehr unsicherer Tatsachengrundlage Fehlerhafte Entscheidungen können Wettbewerb stark verzerren und Innovationen abwürgen Rechtsstaatliche Verfahren erfordern sorgfältige Ermittlungen und Wahrung der Rechte beschuldigter Unternehmen 17

III. Wettbewerbsschutz im digitalen Zeitalter 3. Aspekt: Digitales Update des Kartellrechts? Rechtliche Beurteilung digitaler Geschäftsmodelle bereitet Schwierigkeiten Mehrseitigkeit von Märkten Unentgeltlichkeit vieler Angebote Suchmaschinen als Gatekeeper des Internet Weitere wirtschafts- und rechtswissenschaftliche Diskussion nötig Aber: Interessengerechte Beurteilung ist im geltenden Rechtsrahmen möglich 18

IV. Fazit Zerschlagungsvorschläge nicht überzeugend Sanktionierung wirtschaftlichen Erfolgs Verfälschung statt Schutz des Wettbewerbs Kartellrecht ist offen ausgestaltet Anwendung auch in bisher unbekannten Konstellationen möglich Digitale Besonderheiten im geltenden System grundsätzlich erfassbar Notwendig: Sachorientierte Diskussion statt drastischer Forderungen 19