EINFÜHRUNG IN DEN GEWÄSSERRAUM - UMSETZUNG GEMÄSS BSIG-WEISUNG 2015 Damian Stoffel Leiter Bereich Hochwasserschutz OIK I Volkswirtschaft Berner Oberland, 3. Juli 2018 1
Inhalt 1. Rechtliche Grundlagen 2. Der Gewässerraum 3. Festlegung des Gewässerraums 4. Umsetzung Gewässerraum in der Ortsplanung 5. Zusammenfassung / Fazit 2
1. Rechtliche Grundlagen GEKOBE.2014 3
Ausgangslage Initiative "Lebendiges Wasser" Gegenvorschlag: Änderungen Gewässerschutzgesetz (GSchG) per 1. Januar 2011 Kantonale Bestimmungen zum "geschützten Uferbereich" (Art. 11 BauG; 2009) wurden durch Änderung des Bundesrechts obsolet. 4
Bund GSchG Art. 36a «Die Kantone legen den Raumbedarf der oberirdischen Gewässer fest, der erforderlich ist für die Gewährleistung folgender Funktionen (Gewässerraum): a. die natürlichen Funktionen der Gewässer; b. den Schutz vor Hochwasser; c. die Gewässernutzung.» GSchV Art. 41a Gewässerraum für Fliessgewässer Art. 41b Gewässerraum für stehende Gewässer Art. 41c Extensive Gestaltung und Bewirtschaftung des Gewässerraums 5
Wichtig! Der Bund hat für die grundeigentümerverbindliche Festlegung der Gewässerräume (Zonenplan, UeO, Baureglement) eine Frist bis am 31.12.2018 gesetzt (GSchV). Bei Gemeinden ohne bundesrechtskonforme Gewässerraumfestlegung kommen die (schärferen) Übergangsbestimmungen des Bundes zur Anwendung. Der bisher im gebräuchliche Begriff «geschützter Uferbereich» wird durch «Gewässerraum» abgelöst. 6
Kanton WBG Art. 5a Die Gemeinden bestimmen den Gewässerraum gestützt auf Bundesrecht und Absatz 2 in ihrer baurechtlichen Grundordnung oder in Überbauungsordnungen. 7
Kanton BauG Art. 11 1 Die Nutzung des Gewässerraums richtet sich nach Bundesrecht. 2 Im dicht überbauten Gebiet des Gewässerraums haben Bauten und Anlagen die bestehenden Bebauungsstrukturen zu berücksichtigen. 3 Die bundesrechtlichen Vorschriften für Bauten und Anlagen im Gewässerraum gelten auch für Bauvorhaben in Gewässern. 8
2. Der Gewässerraum GEKOBE.2014 9
Der Gewässerraum gewährleistet die folgenden Funktionen: die natürlichen Funktionen der Gewässer Schutz vor Hochwasser Gewässernutzung 10
Der Gewässerraum bei Fliessgewässern Der Gewässerraum bei stehenden Gewässern UL GR ngsb egsb GR HWL GR: Gewässerraum ngsb: natürliche Gerinnesohlenbreite GR: Gewässerraum UL: Uferlinie egsb: effektive Gerinnesohlenbreite HWL: mittl. jährliche Hochwasserlinie 11
Der Gewässerraum als Korridor Gewässerraum bei einfachen Gewässern Besondere Raumverhältnisse Stark mäandrierender Gewässerlauf Mäandrierender Gewässerraum 12
Baubeschränkungen im Gewässerraum Neue Bauten und Anlagen im Gewässerraum sind nur möglich, wenn sie standortgebunden und im öffentlichen Interesse sind. Alle Bauvorhaben innerhalb des Gewässerraums sind bewilligungspflichtig. 13
Dicht überbaute Gebiete In «dicht überbauten Gebieten» kann entweder die Gewässerraumbreite reduziert oder für zonenkonforme Bauten eine Ausnahme gewährt werden. 14
«Dicht überbaute Gebiete» werden entweder durch die Gemeinden im Rahmen einer Planung bezeichnet; oder das AGR beurteilt im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens, welche Gebiete als «dicht überbaut» gelten. 15
Extensive Nutzung Der Gewässerraum darf nur extensiv genutzt werden. Dies gilt innerhalb wie ausserhalb der Siedlung. keine Dünger keine Pflanzenschutzmittel 16
3. Festlegung des Gewässerraums GEKOBE.2014 17
Breitenvariabilität Breitenvariabilität Ökomorphologie Klasse Faktor gross natürlich, naturnah; unverbaut 1 Faktor 1.0 eingeschränkt wenig beeinträchtigt; punktuell verbaut 2 Faktor 1.5 fehlend stark beeinträchtigt; begradigt/vollständig verbaut 3, 4 Faktor 2.0 18
Schlüsselkurven Hochwasser Biodiversität 19
Bestimmen der natürlichen Gerinnesohlenbreiten Praxishilfe zur Festlegung natürlicher Gewässerbreiten im : Glättung kleinräumiger Daten der Ökomorphologie zu längeren Abschnitten; keine Scheingenauigkeit; Interpretation der Werte ist notwendig. 20
Stehende Gewässern Uferlinie mittl. jährliche Hochwasserlinie GR Der Gewässerraum beträgt mindestens 15 Meter. Gewässerraum wird ab Uferlinie ermittelt. Erhöhung der Gewässerraumbreite auch bei stehenden Gewässern notwendig. 21
Verzicht auf Gewässerraum Soweit keine überwiegenden Interessen entgegenstehen, kann in folgenden Fällen auf die Festlegung eines Gewässerraums verzichtet werden (Art. 41a Abs. 5 GSchV): bei Gewässern im Wald bei Gewässern in Sömmerungsgebieten bei eingedolten Gewässern (v.a. ausserhalb BZ) bei künstlich angelegten Gewässern bei stehenden Gewässern mit einer Fläche < 0.5 ha Bauvorhaben im Bereich ohne Gewässerraum sind dennoch wasserbaupolizeilich relevant! 22
Verzicht auf Gewässerraum bei Eindolungen Verzicht ausserhalb der Bauzone i.d.r. möglich. Gewässerraum innerhalb der Bauzone i.d.r. zweckmässig. Bewirtschaftungsvorschriften gelten im Gewässerraum eingedolter Gewässer nicht. 23
Erhöhung der Gewässerraumbreite Die errechnete Breite des Gewässerraums muss erhöht werden zur Gewährung (Art. 41a Abs. 3 und Art. 41 b Abs.2 GSchV): des Schutzes vor Hochwasser des für eine Revitalisierung erforderlichen Raumes gewässerbezogener Schutzziele überwiegender Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes (Ufervegetation) einer Gewässernutzung. 24
Übergangsbestimmungen Fliessgewässer egsb Uferstreifenbreite (einseit.) bis 12 m egsb + 8 m grösser 12 m egsb + 20 m Stehende Gewässer Wasserfläche Gewässerraum 0.5 ha 20 m 25
4. Umsetzung Gewässerraum in der Ortsplanung GEKOBE.2014 26
Gewässerraum im Plan festlegen (Korridor) Fall a: Gewässerraum als überlagernde Zone Fall b: Gewässerraum mit Gewässerbaulinie definiert Fall c: Gewässerraum als Nutzungszone Bei Einzonungen Gewässerraum NICHT einzonen! 27
Gewässerraum im Plan festlegen: Variante für Spezialfälle (Gewässerachse) Bei sehr vielfältigen und komplexen Gewässernetzen kann eine alternative Darstellung mit Farben bzw. Codes geprüft werden. Eine kartographische Darstellung der Gewässerräume bzw. der Gewässerachse ist der Regelfall. 28
Gründe für die kartographische Darstellung 3m «wandernde» Fliessgewässer ÖREB-Kataster Rechtssicherheit (Vermassung) 29
AHOP Gewässerraum Arbeitshilfe für die Umsetzung des Gewässerraums in die Ortsplanung. Zielpublikum: Gemeinden Raumplaner Kantonale Fachstellen 30
Arbeitshilfe Bauten und Anlagen im Gewässerraum Arbeitshilfe für die Beurteilung der Bewilligungsfähigkeit von Bauten im Gewässerraum hinsichtlich Standortgebundenheit und öffentliches Interesse Zielpublikum: Kommunale und kantonale Bewilligungsbehörden 31
5. Zusammenfassung / Fazit GEKOBE.2014 32
Zusammenfassung / Fazit Vorgaben aus Bundesrecht wenig Handlungsspielraum Akzente setzen, wo Handlungsspielraum besteht: Gewässernetzdaten aktualisieren Verzicht auf Gewässerraumausscheidung (Wald, Sömmerungsgebiete, Eindolungen in LW-Zone) Klärung der Frage "dicht überbaut" Synthese der Daten zu längeren Gewässerabschnitten mit gleich bleibender Gewässerraumbreite Anträge angemessen begründen (Transparenz)! Festlegung der Gewässerräume aktiv angehen die Bundesfrist vom 31.12.2018 läuft bald ab! Übergangsbestimmungen sind (noch) ungünstiger 33
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Foto: F.Baumann, AGR 34