Öffentliche Verantwortung für leistbare Mieten und dauerhafte Bindungen

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Transkript:

Dr. Andrej Holm, 08.10.2018 Öffentliches Fachgespräch über Situation und Perspektiven der sozialen Wohnraumförderung in Deutschland (Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen, 10.10.2018) Öffentliche Verantwortung für leistbare Mieten und dauerhafte Bindungen Versorgungskrisen und Fehlbedarfe Die Entwicklung der Wohnversorgung wird in den Metropolregionen und Universitätsstädten von einer spekulativen Ertragserwartung bestimmt und hat massive Mietsteigerungen im Bestand, bei Neuvermietungen und im Bereich von Neubauwohnungen ausgelöst. Die Mietentwicklungen der letzten Jahre haben sich dabei von den Einkommen entkoppelt und die mittleren Mietbelastungsquoten deutlich erhöht. Allein in den 77 Großstädten (darunter boomende Städte wie München, Frankfurt/Main und Stuttgart, aber auch Städte wie Chemnitz, Gelsenkirchen und Herne) müssen mehr als 40 Prozent der Haushalte mehr als ein Drittel ihres Einkommens für die Wohnkosten ausgeben. Als leistbar hingegen gelten Wohnungen, deren Mietkosten 30 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens nicht überschreiten. Allein in den Großstädten fehlen schon jetzt 1,9 Mio. leistbare Wohnungen für Haushalte mit geringen Einkommen (HBS 2017, 2018a). Nach den Kriterien der Leitbarkeit und unter der Annahme von angemessenen Wohnungsgrößen umfasst das bestehende Versorgungsdefizit Wohnungen mit Nettokalt-Mietpreisen zwischen 4 /m² und 6 /m² (siehe Tabellenanhang I). Ausgehend von den wachsenden Einkommenspolarisierungen in unserer Gesellschaft ist ein zusätzlicher sozialer Wohnversorgungsbedarf in dieser Größenordnung keine vorübergehende Notsituation, sondern eine Daueraufgabe. Instrumente wie die Mietpreisbremse und das Wohngeld sind weitegehend ungeeignet, die Versorgungslücke der sozialen Wohnversorgung zu schließen. Bundesweit beziehen gerade einmal 1,2 Prozent der Haushalte ein Wohngeld und die Mietbelastung nach der Wohngeldzahlung beträgt im Durchschnitt 40 Prozent des Einkommens. Die Mietpreisbremse kann bei konsequenter Anwendung die Neuvermietungsmieten in Städten mit angespannten Wohnungsmärkten erheblich senken, doch auch Mietpreise von 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete sind in der Regel für Haushalte mit geringen Einkommen zu teuer. Die Herausforderung einer sozialen Wohnversorgung sind relativ überschaubar: Haushalte mit unterdurchschnittlichen Einkommen brauchen auch unterdurchschnittliche Mietpreisen. Solche Mieten von ökonomisch rational agierenden Marktakteuren in der Regel nicht zu erwarten. Die Versorgung von Haushalten mit geringen Einkommen ist eine öffentliche Aufgabe. Im Wohnraumfördergesetz von 2002 (WoFG) wird ausgeführt: 1

1 (2) Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung sind Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. die Förderung von Mietwohnraum insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen sowie Familien und andere Haushalte mit Kindern, Alleinerziehende, Schwangere, ältere Menschen, behinderte Menschen, Wohnungslose und sonstige hilfebedürftige Personen (WoFG, 1 (2)) Mit dem Entwurf zur Änderung des Artikel 104c GG erkennt der Bund eine gesamtstaatliche Verantwortung für den sozialen Wohnungsbaus als eine Daueraufgabe an und bekennt sich zu dem Ziel deutlich mehr Sozialwohnungen zu bauen, um Versorgungsschwierigkeiten gerade von einkommens- und sozial schwächeren Haushalten entgegenzuwirken (Deutscher Bundestag 2018). Diese Selbstverpflichtung zur öffentlichen Verantwortung sollte sich nicht nur auf eine Zusicherung der Bereitstellung von Fördermitteln beschränken, sondern muss auch in den Mengengerüsten und Modalitäten der Wohnraumförderung gemessen werden. Eine solch gestaltende Verantwortung schließt eine grundgesetzliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Wohnraumförderung mit ein. Sozialer Wohnungsbau: Zu wenig und zu teuer Die Hochzeit des Sozialen Wohnungsbaus liegt schon einige Jahrzehnte zurück. Wurden in den ersten Dekaden seit den Wohnungsbaugesetzen der 1950er Jahre noch deutlich mehr als 100.000 Mietwohnungen pro Jahr bewilligt, sank die Förderintensität in der Folgezeit auf ein Niveau von weniger als 15.000 Wohnungen pro Jahr seit der Jahrtausendwende (siehe Tab. 4, Anhang II). Der Förderumfang wurde seit 2016 auf etwa 25.000 Bewilligungen pro Jahr erhöht, dennoch reicht das aktuell geplante Mengengerüst der Wohnraumförderung nicht aus, die bereits bestehenden Versorgungslücken zu schließen. Selbst ohne Bindungsverluste würde es mit der derzeitigen Förderquote etwa 80 Jahre brauchen, um allein das Versorgungsdefizit der Großstädte auszugleichen. Da die Förderprogramme des sozialen Wohnungsbaus in der Vergangenheit lediglich zeitlich befristete Mietpreis- und Belegungsbindungen vorsahen, laufen jedes Jahr die Sozialbindungen von zehntausenden Wohnungen aus früheren Programmjahren aus. Trotz steigender Bewilligungszahlen reicht das aktuelle Fördervolumen nicht einmal aus, um die Abgänge durch auslaufende Bindungen zu kompensieren. Allein zwischen 2013 und 2017 standen den Bewilligungen für knapp 88.000 Neubauwohnungen des sozialen Wohnungsbaus etwa 410.000 auslaufenden Sozialbindungen gegenüber. Trotz des Einsatzes von Bundesmitteln in der Höhe von insgesamt etwa 4,4 Mrd. in diesem Zeitraum hat sich die Gesamtzahl der Sozialwohnungen um 318.000 verringert. Auch die nun angekündigte Verstetigung der Förderung in der Höhe von ca. 5 Mrd. Euro bis 2021 wird den Rückgang nicht aufhalten. Am Ende der jetzt vorgeschlagenen Förderperiode werden es etwa 120.000 Sozialbindungen weniger sein als 2017. 2

Grafik 1: Entwicklung des sozialen Wohnungsbaus seit 2011 1.800.000 1.600.000 1.400.000 1.200.000 Entwicklung der Sozialbindungen (Prognose) 1.605.301 1.223.000 140.000 120.000 100.000 1.000.000 800.000 600.000 400.000 200.000 1.103.300 80.000 60.000 40.000 20.000-2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 - Neubau Sozialwohnungen Verlust von Sozialbindungen Bestand Sozialwohnungen Quelle: Bundesregierung 2016, 2017; Statistisches Bundesamt 2018, BMI 2018 und eigene Berechnungen Die Wohnraumförderung baut den Bindungsverlusten hinterher. Bei einer durchschnittlichen Bindungsdauer von 20 Jahren müssten allein für eine einfache Reproduktion des Bestandes jedes Jahr mehr als 50.000 Sozialwohnungen neu gebaut werden. Selbst dieses Minimalziel wird durch die derzeitig in Aussicht gestellten Fördervolumen deutlich verfehlt. Während das Fördervolumen zu klein ausfällt, sind die Mieten im sozialen Wohnungsbau zu hoch. Die Einstiegsmieten der geförderten Wohnungen unterscheiden sich zwischen den Bundesländern und einzelnen Förderprogrammen und liegen zwischen 3,50 und 8,50 /m² (nettokalt). Im Mittel aller Programme und Bundesländer liegt die Miethöhe einer geförderten Mietwohnung bei knapp über 6 /m² und richtet sich damit an Haushalte mit Einkommen zwischen 60 und 80 Prozent des Bundesmedianeinkommens. Für die Haushalte mit den größten sozialen Versorgungsdefiziten (Einkommen < 60% des Bundesmedianeinkommens) sind die meisten Förderprogramme zu teuer und würden selbst in einer geförderten Wohnung zu einer Mietbelastung von etwa 40 Prozent des Einkommens führen (HBS 2018 b: 48 ff). Die Wohnraumförderung in ihrer aktuellen Struktur verfehlt sowohl in seinen Mengeneffekten als auch in seiner sozialen Reichweite die Ziele einer sozialen Wohnversorgung. 3

Öffentliche Verantwortung für die soziale Wohnversorgung Mit der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Grundgesetzänderung wird nach Artikel 104d eine gesamtstaatliche Verantwortung für die soziale Wohnversorgung übernommen. Ziel ist es, die Länder künftig wieder durch zweckgebundene Finanzhilfen in die Lage zu versetzen, dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum spürbar entgegenzuwirken (Bunderegierung 2018: 2). Das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) und die auch gesetzlichen Regelungen einzelner Bundesländer eröffnen mit der Förderung des Neubaus von Miet- und Eigentumswohnungen, von Modernisierungsmaßnahmen oder dem Ankauf von Belegungsbindungen ein weites Spektrum an unterschiedlichen Fördermöglichkeiten. Um eine zielgerechte Mittelverwendung sicherzustellen, sollte die Vergabe der Wohnraumfördermittel grundsätzlich an die Erarbeitung von kommunalen und regionalen Wohnraumversorgungskonzepten gebunden werden, in denen die Versorgungsbedarfe ermittelt und priorisiert werden. Den Vorrang sollten dabei alle Maßnahmen haben, die langfristige und dauerhafte Effekte für die soziale Wohnversorgung generieren. Insbesondere in den Städten und Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten sind es die spekulativ hohen Grundstückpreise, die einen preiswerten Wohnungsbau und leistbare Mieten erschweren. Hier sind den Kommunen zusätzliche Instrumente an die Hand zu geben, die geeignet sind, Grundstücke zu limitierten Preisen zu erwerben und für eine dauerhaft soziale Wohnversorgung zu nutzen. Paradox der sozialen Zwischennutzung beenden Ein zentrales Problem der Wohnraumförderung ist die zeitliche Begrenzung der Mietpreis- und Belegungsbindungen. In der Regel nach der Rückzahlung der Förderdarlehn endet die Eigenschaft als geförderter Wohnraum und die Bewirtschaftung der ehemals geförderten Wohnungen unterliegt den Regeln des allgemeinen Wirtschafts- und Mietrechts. So erklärt sich das Paradox, dass trotz einer hohen Gesamtzahl von insgesamt fast 4,5 Mio. geförderten Mietwohnungen seit den 1950er Jahren zurzeit nur noch 1,2 Mio. Sozialbindungen bestehen. Über 80 Prozent aller geförderten Mietwohnungen haben im Laufe der Zeit ihre Sozialbindungen verloren. Im internationalen Vergleich wird die deutsche Fördersystematik daher völlig zu Recht als ein Programm der Wirtschaftsförderung mit sozialer Zwischennutzung (Donner 2000: 200) beschrieben. Statt in den Aufbau von dauerhaft gebundenen Beständen zu investieren, wird ein dauerhafter Kreislauf der Förderung mit begrenzten Effekten erzwungen. Beispiele aus anderen Ländern zeigen, welche Effekte dauerhafte Bindungen haben können. So ermöglich beispielsweise die Förderung von Sozialwohnungen in Österreich bei den gemeinnützigen Wohnbauträgern eine Fortsetzung der Kostenmietbegrenzung nach dem Ende der Förderphase und der kompletten Refinanzierung des Objektes eine Absenkung der Anschlussannuität auf ein Niveau von unter 4 /m² (nettokalt) (Donner 2000: 17 ff.). Eine entsprechend dauerhafte Ausrichtung der Förderanstrengungen im Bereich der Wohnraumförderung würde auch hierzulande das soziale Versorgungspotential deutlich erhöhen. Die künftigen Förderprogramme sollten sich an dem Prinzip einmal gefördert immer gebunden orientieren und eine zweckgebundene Verwendung von Rückflüssen aus den Förderprogrammen verpflichtend vorschreiben. 4

Quellen BMI 2018: Bund setzt klare Impulse beim sozialen Wohnungsbau. Pressemitteilung des BMI, vom 11.07.2018, https://www.bmi.bund.de/shareddocs/pressemitteilungen/de/2018/07/impulse-beimsozialenwohnungsbau.pdf;jsessionid=5c99549e6b9b7e4c07e1b12aec4b6945.1_cid364? blob=publicationfile &v=6 Bundesregierung 2016: Bericht der Bundesregierung über die Verwendung der Kompensationsmittel für den Bereich der sozialen Wohnraumförderung 2016, Bundestags-Drucksache 18/13054 Bundesregierung 2017: Bericht der Bundesregierung über die Verwendung der Kompensationsmittel für den Bereich der sozialen Wohnraumförderung 2017, Bundestags-Drucksache 19/3500 Deutscher Bundestag 2018: Gesetzentwurf der Bundesregierung. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104c, 104d, 125c, 143e) vom 18.07.2018, Drs. 19/3440 Hans-Böckler-Stiftung 2017: Wohnverhältnisse in Deutschland - eine Analyse der sozialen Lage in 77 Großstädten. Forschungsbericht, Hans-Böckler-Stiftung Hans-Böckler-Stiftung 2018a: Wie viele und welche Wohnungen fehlen in deutschen Großstädten? Working Paper Forschungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung, Nr. 63, April 2018 Hans-Böckler-Stiftung 2018b: Wem nutzen wohnungspolitische Maßnahmen? Mengeneffekte und soziale Reichweite beim Wohngeld, der Wohnraumförderung und der Mietpreisbremse in 77 deutschen Großstädten. Working Paper Forschungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung, Nr. 92, September 2018. Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration (Schleswig-Holstein) 2018: Bund und Länder haben im Jahr 2017 mit mehr als drei Milliarden Euro über 57.000 Sozialwohnungen gefördert. Pressemitteilung des Vorsitzendem der Bauministerkonferenz, vom 18.05.2018, https://www.schleswigholstein.de/de/landesregierung/iv/presse/pi/2018/180518_baumiko_entflechtungsmittel.html Sensch, Jürgen 2010: Sozialer Wohnungsbau in der Bundesrepublik Deutschland 1950 1999. histat- Datenkompilation online. GESIS Köln Statistisches Bundesamt 2018: Bauen und Wohnen, Baugenehmigungen / Baufertigstellungen (Lange Reihen), https://www.destatis.de/de/publikationen/thematisch/bauen/bautaetigkeitwohnungsbau/baugenehmi gungenbaufertigstellungenpdf_5311101.pdf? blob=publicationfile WoFG: Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsgesetz - WoFG), vom 13. Januar 2001, zuletzt geändert am 2. Oktober 2015, https://www.gesetze-iminternet.de/wofg/index.html 5

Tabellenanhang I: Einkommensklassen und leistbare Mieten Tabelle 1: Haushaltsnettoeinkommen nach Einkommensklassen nach Haushaltsgrößen in Einkommensklassen (im Verhältnis zum Bundesmedian) Haushaltsgröße 60% 80% 100% 120% 140% 1 Person 890 1.187 1.484 1.781 2.078 2 Personen 1.336 1.781 2.226 2.671 3.116 3 Personen 1.781 2.374 2.968 3.562 4.155 4 Personen 2.226 2.968 3.710 4.452 5.194 5 Personen 2.671 3.562 4.452 5.342 6.233 Quelle: FDZ, Mikrozensus 2014, eigene Berechnungen Tabelle 2: Leistbare Miethöhen (max. 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens) nach Einkommensklassen nach Haushaltsgrößen in Einkommensklassen (im Verhältnis zum Bundesmedian in Euro) Haushaltsgröße 60% 80% 100% 120% 140% 1 Person 267 356 445 534 623 2 Personen 401 534 668 801 935 3 Personen 534 712 890 1.068 1.247 4 Personen 668 890 1.113 1.336 1.558 5 Personen 801 1.068 1.336 1.603 1.870 Quelle: FDZ, Mikrozensus 2014, eigene Berechnungen Tabelle 3: Leistbare Mietpreise (bei angemessenen Wohnungsgrößen) nach Einkommensklassen nach Haushaltsgrößen in /m² Einkommensklassen (im Verhältnis zum Bundesmedian in Euro) Haushaltsgröße 60% 80% 100% 120% 140% 1 Person (bis 45m²) 3,29 5,26 7,24 9,22 11,20 2 Personen (bis 60m²) 4,03 6,25 8,48 10,71 12,93 3 Personen (bis 75m²) 4,47 6,85 9,22 11,60 13,97 4 Personen (bis 90m²) 4,77 7,24 9,72 12,19 14,66 5 Personen (bis 105m²) 4,98 7,53 10,07 12,61 15,16 Quelle: FDZ, Mikrozensus 2014, eigene Berechnungen 6

Tabellenanhang II: Sozialer Wohnungsbau Tabelle 4: Historische Entwicklung des sozialen Wohnungsbaus (nur Mietwohnungen) Jahre Bewilligte Mietwohnungen gesamt Geförderte Mietwohnungen pro Jahr 1950 bis 1959 1.868.834 186.883 p.a. 1960 bis 1969 1.198.890 119.889 p.a. 1970 bis 1979 660.066 66.007 p.a. 1980 bis 1989 271.060 27.106 p.a. 1990 bis 1999 228.829 22.883 p.a. 2000 bis 2009 120.778 12.078 p.a. 2010 bis 2019* 121.761 15.220 p.a. gesamt 4.470.218 65.739 p.a. * Daten nur bis 2017 berücksichtigt Quellen: Sensch 2010, Bundesregierung 2017, eigene Berechnungen Grafik 2: Historische Entwicklung des sozialen Wohnungsbaus (nur Mietwohnungen) Sozialer Wohnungsbau (Mietwohnungen) 2.000.000 1.868.834 1.800.000 1.600.000 1.400.000 1.200.000 1.198.890 1.000.000 800.000 660.066 600.000 400.000 200.000 271.060 228.829 120.778 121.761-1950 bis 1959 1960 bis 1969 1970 bis 1979 1980 bis 1989 1990 bis 1999 2000 bis 2009 2010 bis 2017 Quellen: Sensch 2010, Bundesregierung 2017, eigene Berechnungen 7

Tabelle 5: Entwicklung des sozialen Wohnungsbaus von 2013 bis 2018 Sozialwohnungen Jahr Neubau p.a. Abgänge p.a. Bestand Veränderung zum Vorjahr Neubau (insgesamt) p.a. Fertiggestellte Wohnungen Anteil Sozialwohnungen 2013 9.874-73.382 1.475.234-63.508 214.817 4,6% 2014 12.500-88.535 1.399.199-76.035 245.325 5,1% 2015 14.653-83.852 1.330.000-69.199 247.724 5,9% 2016 24.550-87.050 1.270.000-62.500 277.691 8,8% 2017 26.321-73.321 1.223.000-47.000 284.816 9,2% 2013-2017 87.898-406.140 - -252.234 1.270.373 6,9% Quelle: Bundesregierung 2016, 2017; Statistisches Bundesamt 2018, BMI 2018 und eigene Berechnungen 8