Fragen und Antworten zum Thema Fluglärm
Im Umland eines großen Airports wie dem Frankfurter Flughafen gibt es zwangsläufig Fluglärmbelastung. Uns als Flughafenbetreiber ist ein gutes und vertrauensvolles Verhältnis mit unseren Nachbarn wichtig. Es liegt daher auch in unser em Interesse, dass unnötiger Fluglärm vermieden wird. Mit dieser Informationsbroschüre wollen wir kurz darstellen, wie wir Ihre Anfragen oder Beschwerden zum Thema Fluglärm bearbeiten.
Wie werden Ihre Fluglärmanfragen bearbeitet? Fraport verfügt über eine der größten Fluglärmüberwachungsanlagen Europas. An 26 stationären Lärmmessstellen werden die Schallpegel sämtlicher Flugzeuge im An- und Abflug erfasst und anschließend ausgewertet. Bei Fluglärmanfragen greifen wir auf diese Aufzeichnungen zurück. Finden sich Auffälligkeiten, die auf eine Abweichung des Luftfahrzeugs von den vorgegebenen lärmarmen Flugrouten hinweisen, leiten wir Ihre Anfrage an den Fluglärmschutzbeauftragten des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung zur Beur teilung weiter. Der Fluglärmschutzbeauftragte hat die Möglichkeit, bei der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH die Radarspurenaufzeichnungen sowie weitere Unterlagen einzusehen. Was passiert mit den Fluglärmereignissen innerhalb des Bereichs unserer Fluglärmmessanlage? Täglich werden die Pegelwerte unserer Messstellen gesichtet und ausgewertet. Dabei werden auffällige Flugverläufe schallmesstechnisch erkannt und zur weiteren Untersuchung dem Fluglärmschutzbeauftragten gemeldet. Der Fluglärmschutzbeauftragte prüft auf Basis der DFS- Aufzeichnungen die Kursgenauigkeit und den Höhenverlauf der
Flugzeuge auf den vorgegebenen lärmarmen Flugrouten. Anschließend stellt er uns seine Untersuchungsergebnisse zur Verfügung. Was passiert mit den Fluglärmereignissen außerhalb unseres Messbereichs? Informationen über auffällige Flugereignisse außerhalb des Bereiches unserer Fluglärmmessanlage werden uns in der Regel durch den Fluglärmschutzbeauftragten sowie die DFS mitgeteilt. Auch Fluglärmbeschwerden aus den Nachbargemeinden des Frankfurter Flughafens können bei der Ermittlung von auffälligen Flugverläufen eine große Hilfe sein. In welchen Fällen werden Lärmverursacher bestraft? Die Piloten sind zu einem möglichst genauen Flugv erfahren angehalten, das die Lärmbelastung der Anr ainergemeinden des Flughafens auf das machbare Minimum reduziert. Stellt der Fluglärmschutzbeauftragte bei seiner Recherche fest, dass Piloten ordnungswidrig von den vorgegebenen lärmarmen Flugrouten abgewichen sind und damit vermeidbaren Fluglärm verursacht haben, leitet er seine Unterlagen an das Luftfahrtbundesamt (LBA) weiter. Das LBA kann in begründeten Einzelfällen empfindliche Bußgelder gegen die Flugzeugführer verhängen.
Wer legt die Flugrouten fest? Die An- und Abflugrouten am Frankfurter Flughafen werden durch das LBA festgelegt. Hierbei wird das LBA von der DFS fachlich beraten. Die DFS konsultiert dafür die Kommission zur Abwehr des Fluglärms, in der u. a. auch V ertreter der umliegenden Gemeinden einen Sitz haben. Ein Ziel hierbei ist es, so genannte lärmoptimierte Flugrouten festzulegen, die eine möglichst geringe Fluglärmbelastung der Ortschaften in der Nähe des Flughafens mit sich bringen. Eine kurzfristige Verlegung von Routen ist aus Gründen der Flugsicherheit generell nicht möglich. Fraport hat auf die Festlegung der Routen keinen direkten Einfluss. Von wem können Sie Informationen über den Verlauf und die Höhe eines Überfluges erhalten? Die Luftverkehrslenkung obliegt der DFS. Auskünfte zu Flugverläufen und Überflughöhen erteilt daher die DFS. Die Anschrift finden Sie am Ende der Informationsbroschüre. Weitere Informationsmöglichkeiten Sie können uns im Internet unter www.fraport.de über den Link Infoservice Fluglärm besuchen. Dort können Sie sich über die Nutzung der Flugrouten, die Messwerte der 26 stationären Fluglärmmessstellen und die Betriebsrichtungsverteilung informieren. Mit fünfzehnminütigem Zeitversatz erhalten Sie über einen so genannten Infoticker aktuelle Auskünfte über die Betriebsrichtung, Wetterkategorie und den Betriebszustand der Start- und Landebahnen. Zudem haben Sie die Möglichkeit, mit einem Zeitversatz von 30 Minuten Flüge im Nahverkehrsbereich des Flughafens auf der Homepage der DFS (www.dfs.de) zu verfolgen. Als Betreiberin des Flughafens Frankfurt setzt sich die Fraport AG in enger Zusammenarbeit mit allen mit dem Fluglärmmanagement befassten Unternehmen und Institutionen für einen wirkungsvollen aktiven und passiven Lärmschutz ein.
So erreichen Sie uns: www.ausbau.flughafen-frankfurt.de über das Kontaktformular Email an: ausbauinfo@fraport.de oder postalisch an: Fraport AG FBA-RU2 Servicestelle Nachbarschaftsanfragen 60547 Frankfurt am Main Ihr Anliegen können Sie gebührenfrei auch telefonisch rund um die Uhr unter der Rufnummer 0800 2345679 an uns richten. Die in diesem Faltblatt aufgeführten Institutionen erreichen Sie unter folgenden Adressen: Fluglärmschutzbeauftragter des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung auf dem Flughafen Frankfurt Main 60549 Frankfurt am Main DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Unternehmenszentrale Unternehmenskommunikation Postfach 1243 63202 Langen Auf gute Nachbarschaft! Impressum Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide Verantwortlich für den Inhalt: FBA-RU2 Servicestelle Nachbarschaftsanfragen Layout und Druck: Airport Print Center (IFM-FS82) 08/10/0,4/APC