Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Transkript:

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vermieter und Kommissionäre 1) Allgemeines Aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden wir, die tsr-the salesroom GmbH für Sie, den Vermieter oder Anbieter von Verkaufsgelegenheiten (in der Folge als Vermieter bezeichnet), tätig. Wir vermitteln über die von uns betriebene Homepage die kurzfristige Miete von Geschäftsräumlichkeiten und sonstige Verkaufsgelegenheiten. Für unsere Tätigkeit im Zuge der Nutzung unserer Homepage durch den Vermieter und im Zuge aller sonstiger Tätigkeiten für den Vermieter, wie insbesondere die Vermittlung eines konkreten Mietgegenstandes oder einer konkreten Geschäftsgelegenheit wird folgende Vereinbarung getroffen: Wir weisen darauf hin, dass - wir als Makler einschreiten und daher Verträge über auf unserer Homepage zu findende Geschäftsgelegenheiten ausschließlich mit dem jeweils vermittelten Vertragspartner zustandekommen. Wir werden im eigenen Namen niemals die angebotenen Geschäfte abschließen; - ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis mit keinem der potenziell vermittelten Geschäftspartner besteht; - wir als Immobilienmakler für beide Vertragsparteien (also sowohl für Mieter als auch für Vermieter) tätig werden, - Sie als Vermieter von der Zahlung einer Provision ausschließlich unter der Voraussetzung befreit sind, dass das Vertragsverhältnis über unsere Homepage und den dort vorgesehenen Ablauf geschlossen und abgewickelt wird. 2) Vertragslaufzeit Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Vertragsteilen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe eines Grundes aufgekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Aufkündigung hat keine Auswirkung auf jene Rechtsgeschäfte, für die wir bis zum Zeitpunkt der Aufkündigung bereits verdienstlich für Sie tätig waren, sofern das vermittelte Rechtsgeschäft (auch nach erfolgter Aufkündigung) zustande kommt. Wir werden kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig. 3) Wechselseitige Unterstützungs- und Informationspflicht Sie haben uns bei der Ausübung unserer Tätigkeit redlich zu unterstützen und eine Weitergabe von mitgeteilten Geschäftsgelegenheiten zu unterlassen. Die

Vertragsparteien werden einander die erforderlichen Nachrichten geben; insbesondere haben uns von einer Änderung der Vermietungsabsicht unverzüglich zu informieren. 4) Provisionsvereinbarung 4.1 Für den Fall, dass der Vermieter aufgrund unserer vertragsgemäßen, verdienstlichen Tätigkeit eine Geschäftsräumlichkeit oder einen Teil davon vermietet, oder eine angebotene Geschäftsgelegenheit wahrnimmt, verpflichtet er sich, an uns eine Vermittlungsprovision in der Höhe von 15% des über die Vertragslaufzeit anfallenden Bruttomietzinses samt Betriebskosten zu bezahlen. Dieser Betrag ist durch die Höchstsätze des 19 ImmVO begrenzt 4.2 Für den Fall, dass der vermittelte Vertrag über unsere Homepage und im dort vorgesehenen Ablauf geschlossen und abgewickelt wird, hat der Vermieter keine Provision an uns zu bezahlten. 4.3 Die Verpflichtung zur Zahlung einer Provision entsteht im Erfolgsfall und wird mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts fällig. 4.4 Für den Fall, dass der Vermieter ein zweckgleichwertiges Rechtsgeschäft (z.b. Kauf anstatt Miete) abschließt, verpflichtet er sich, an uns eine Vermittlungsprovision zu zahlen, die nach den jeweiligen Provisionshöchstbeträgen der Immobilienmaklerverordnung 1996 berechnet wird. 4.5 Bei der Vermittlung von befristeten Mietverhältnissen wird für den Fall der Verlängerung des Mietverhältnisses auf bestimmte Zeit eine Provision (Ergänzungsprovision) fällig die der vereinbarten Provision im Verhältnis zur ursprünglichen Mietvertragsdauer entspricht. Im Falle der Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis wird eine weitere Provision (Ergänzungsprovision) in Höhe von drei Bruttomonatsmietzinse ( 24 Immobilienmaklerverordnung) zuzüglich USt vereinbart. Eine Ergänzungsprovision nach den jeweiligen Provisionshöchstbeträgen wird auch für den Fall vereinbart, dass nach Abschluss eines Rechtsgeschäftes (zb zuerst Miete) über dasselbe Objekt ein weiteres Rechtsgeschäft (zb dann Kauf) abgeschlossen wird. Die Provision ist jedoch in jedem Fall mit den in 19 ImmMV genannten Höchstbeträgen begrenzt. 4.5 Die Zahlung der vereinbarten Provision wird auch für den Fall vereinbart, - dass das von uns vermittelte Geschäft wider Treu und Glauben nicht zustande kommt (ohne beachtenswerten Grund wird ein für das Zustandekommen des Rechtsgeschäfts erforderlicher Rechtsakt überraschend unterlassen); - dass ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt; - dass das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft nicht mit dem Auftraggeber (Ihnen als Vermieter), sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der Auftraggeber dieser die ihm vom Makler bekanntgegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat oder das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der

vermittelte Dritte dieser die Geschäftsgelegenheit bekanntgegeben hat (Informationsweitergabe); - ein gesetzliches oder vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wurde ( 15 Abs 1 Maklergesetz). 5) Exklusivität Zwischen den Parteien wird kein Alleinvermittlungsauftrag abgeschlossen. Der Vermieter ist also insbesondere berechtigt die Geschäftsfläche auf anderem Wege, nicht über unser Unternehmen zu vermarkten und anzubieten. Der Vermieter verpflichtet sich aber für die Laufzeit des Vertrages die Fläche auf keiner ähnlichen Seite oder Buchungsplattform für kurzfristige Vermietung zu inserieren. Inserate im Hinblick auf eine längerfristige Vermietung und dementsprechende Aufträge an Immobilienmakler sind zulässig. Für Verstöße des Vermieters gegen diese Vereinbarung wird je Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe der uns zustehenden Provision laut Punkt 4. fällig. Festgehalten wird, dass unsere Tätigkeit nach Vereinbarung der Parteien darin liegen soll, dass wir das vom Vermieter angegebene Vertragsobjekt über unsere Homepage vermarkten. Eine Vermarktung des Vertragsobjektes des Vermieters erfolgt also auf Grundlage der Vermarktung unserer Homepage. Weitere Vermittlungstätigkeiten werden nicht vereinbart. 6) Vorlage eines Energieausweises und Information über Energiekennzahlen in Inseraten 6.1 Der Vermieter hat dem Bestandnehmer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung einen höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen und spätestens 14 Tage nach Vertragsunterfertigung auszuhändigen. Der Vermieter muss also den Energieausweis an der vorgesehenen Stelle unserer Homepage uploaden, damit wir ihn dem Vermieter rechtzeitig zur Verfügung stellen können. 6.2 Die Kennwerte HWB und fgee sind im Inserat anzuführen. Das Zuwiderhandeln gegen die Informationspflicht in Inseraten wird mit einer den Auftraggeber und den Immobilienmakler treffenden Verwaltungsstrafe von bis zu EUR 1.450,- geahndet. Das Zuwiderhandeln gegen die Vorlage- und Aushändigungspflicht wird mit einer den Vermieter treffenden Verwaltungsstrafe von bis zu EUR 1.450 geahndet. Bereits erstellte Energieausweise (die nur den HWBKennwert enthalten) behalten ihre Gültigkeit 10 Jahre ab Ausstellungsdatum. Der Käufer bzw. Bestandnehmer, dem kein Energieausweis übergeben wurde, kann selbst einen Energieausweis erstellen lassen und dafür die angemessenen Kosten binnen 3 Jahren klagsweise geltend machen.

7) Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte (gilt nur für Verbraucher) 7.1 Sie haben das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. 7.2 Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (tsr the salesroom GmbH, Kontaktdaten siehe unten) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.b. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das am Ende dieser Bestimmungen abgedruckte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. 7.3 Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 7.4 Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 7.5 Wenn wir vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden sollen (zb Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Vermieter, der damit bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist sein Rücktrittsrecht verliert. 7.6 Als vollständige Dienstleistungserbringung durch uns genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern von Ihnen keine weiteren Tätigkeiten von uns gewünscht oder ermöglicht wird. In diesem Fall kann der Vertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine von uns namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt. 7.7 Im Fall eines Rücktritts nach 11 FAGG verpflichten Sie sich, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen. 8) Vetragsabwicklung 8.1 Der Vermieter ist während der Vertragslaufzeit dazu berechtigt Geschäftsräumlichkeiten oder Teile davon (shop im shop) für einen Zeitraum von jeweils maximal 6 Monaten oder Kommissionsleistungen (Regalplätze, etc) zur Miete über unsere Homepage anzubieten. Das Anbieten von anderen

Räumlichkeiten (z.b. Wohnräume) oder von anderen Dienstleistungen ist ausdrücklich untersagt. Auch das Anbieten der Vermietung von Räumlichkeiten über den Zeitraum von 6 Monaten hinaus ist nicht zulässig. Wir machen den Vermieter darauf aufmerksam, dass wir im Falle des Zuwiederhandelns gegen diese Bestimmung zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen berechtigt sind. Außerdem weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass bei Mietverträgen über 6 Monate in der Regel das Mietrechtsgesetz Anwendung findet, wodurch das Mietverhältnis anderen gesetzlichen Regelungen, unter anderem über die zulässige Höhe der Miete und die Auflösbarkeit unterliegt. 8.2 Der Vermieter erteilt uns den Auftrag der Vermittlung der von ihm angebotenen Geschäftsgelegenheit. Wir sind weiters ermächtigt nach Meldung eines Interessenten und nach Bestätigung des Vermieters einen Mietvertrag zwischen den Parteien auf Basis des Angebots des Vermieters, jedoch ausnahmslos auf Basis des von uns zur Verfügung gestellten Standardmietvertrages bzw. Standardkommissionsvertrages abzuschließen. 8.3 Wir werden dem Vermieter vom Zustandekommen des Vertrages unverzüglich Anzeige machen. Wir weisen darauf hin, dass der Mieter, sollte er Konsument und der Vermieter Unternehmer sein, binnen 14 Tagen zum unbegründeten Vertragsrücktritt berechtigt ist ( 11 FAGG). Sollte das Mietverhältnis weniger als 14 Tage vor dem Vertragsabschluss beginnen und der Konsument dies ausdrücklich verlangen, könnte er dennoch vom Vertrag zurücktreten, müsste aber für den Zeitraum bis zur Räumung, jedenfalls aber bis zum Zeitpunkt der Kündigung das vereinbarte Entgelt bezahlen. Sie als Vermieter sind in diesem Falle verpflichtet dem Mieter das Entgelt im restlichen Ausmaß zurückzubezahlen. 8.4.1 Wir werden vom Mieter den pauschal vereinbarten Mietzins für die gesamte Vertragsdauer und die vereinbarte Kaution entgegennehmen. Der Vermieter beauftragt uns unwiderruflich diese Zahlungen für ihn entgegenzunehmen und auf einem unserer Anderkonten zu verwahren. Die für den Vermieter verwahrten Mietbeträge werden binnen fünf Bankarbeitstagen nach dem vereinbarten Vertragsbeginn an den Vermieter ausbezahlt. Der Mieter hat jedoch die Möglichkeit binnen 48 Stunden nach dem vereinbarten Beginn der Vertragsausführung (bei Vereinbarung nach Tagen zählt der Beginn des ersten Tages, 0.00 Uhr, als Beginn der Frist, Zugang der Erklärung an die TSR thesalesroom GmbH ist maßgeblich) schriftlich begründete Einwände gegen die Auszahlung des Mietzinses an den Vermieter zu erheben. Wird keine Begründung für den Einwand angegeben, ist der Mietzins an den Vermieter auszubezahlen. 8.4.2 Im Falle von begründeten Einwänden wird uns von Seiten des Vermieters der unwiderrufliche Auftrag erteilt, den Mietzins treuhändig zu verwahren. Wir werden den Vermieter sodann zur Äußerung zu den Einwendungen auffordern. Gibt der Vermieter binnen einer Frist von einer Woche ab Absendung der Aufforderung durch uns keine Äußerung ab, oder stimmt er einer Rückzahlung der erlegten Beträge an den Mieter zu, ist der erliegende Betrag (Pauschalmietzins samt Umsatzsteuer und Kaution) an

den Mieter zurückzubezahlen. Dieser Vorgang erfolgt ungeachtet des rechtlichen Schicksals dieses Mietvertrages. 8.4.3 Stimmt der Vermieter einer Rückzahlung nicht zu, werden wir eine Auszahlung an eine der beiden Parteien erst vornehmen, wenn die jeweils andere Partei einer Ausfolgung zustimmt oder ein rechtskräftiger Exekutionstitel zwischen den Parteien oder deren Rechtsnachfolgern vorgelegt wird, aus dem sich die Berechtigung der den Betrag einfordernden Partei einwandfrei ergibt. Wir sind jederzeit berechtigt, den bei uns erliegenden Betrag gerichtlich zu hinterlegen und uns damit von jeglicher Verpflichtung zu befreien. 8.5 Sie erteilen uns den Auftrag, nach Vertragsabschluss die Rechtsgeschäftsgebühr für den abgeschlossenen Mietvertrag anzuzeigen und an das zuständige Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern abzuführen. 8.6 Wir werden die Kaution für Sie auf einem unserer Fremdgeldkonten verwahren. Sie sind frühestens ab dem Ablauf von 5 Bankarbeitstagen nach Beginn der Vertragserfüllung, berechtigt, eine Auszahlung der Kaution an Sie zu verlangen. Sollten wir von Ihnen eine solche Aufforderung nicht binnen 48 Stunden nach Ende des Mietverhältnisses erhalten, werden wir die Kaution an den Mieter zurückzahlen. Diese Frist verlängert sich bei Mietverhältnissen die sich über einen kürzeren Zeitraum als fünf Bankarbeitstage erstrecken um die jeweils kürzere Dauer. Sie haben also in jedem Fall 48 Stunden Zeit, die Auszahlung der Kaution zu verlangen. 8.5 Wir werden alle uns übergebenen Geldbeträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers aufbewahren. Wir weisen im Hinblick auf die beabsichtigte kurze Vertragslaufzeit der vermittelten Verträge über Geschäftsgelegenheiten darauf hin, dass entgegengenommene Fremdgelder ausschließlich unverzinst aufbewahrt und ausbezahlt werden. 8.6 Sie erteilen uns die jederzeit widerrufliche Erlaubnis, Ihren Namen bei der Bewerbung unseres Unternehmens bei Auflistung unserer Referenzkunden zu nennen. 9) Haftung 9.1 Wir Haften nur für Schäden, die von uns oder einem unserer Mitarbeiter oder sonstigen Gehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Ausgenommen hiervon sind Personenschäden. 9.2 Dieser Punkt gilt nur für Unternehmer (also nicht für Konsumenten): Wir vermitteln im Rahmen dieser Homepage Verträge über Geschäftsgelegenheiten. Wir übernehmen keinerlei Haftung für eine bestimmte Eigenschaft des Mieters oder für seine Zahlungsfähigkeit.

9.3 Der Vermieter ist verpflichtet alle Angaben auf unserer Homepage wahrheitsgemäß zu machen und keinerlei Zusagen oder Werbeaussagen zu treffen, die falsch sind. Der Vermieter haftet für derartige falsche Zusagen verschuldensunabhängig. Von dieser Haftung insbesondere umfasst sind Schäden, die unserem Unternehmen dadurch entstehen, dass wir vom Vertragspartner des Vermieters aufgrund derartiger falscher Zusagen auf unserer Homepage in Anspruch genommen werden. 9.4 Der Vermieter ist verpflichtet uns sofort in Kenntnis darüber zu setzen, wenn ein Mietgegenstand anderweitig vermietet wurde, oder er aus anderen Gründen keine Vermietung mehr wünscht oder er dazu nicht mehr in der Lage ist. Im Falle eines Verstoßes haftet der Vermieter für die uns daraus entstehenden Schäden. Diese umfassen insbesondere den Entfall eines uns im Falle der erfolgreichen Vermittlung zustehenden Provisionsanspruches gegen einen interessierten Mieter. 10) Sondervereinbarungen für Makler: 10.1 Für A-Meta Vereinbarungen mit Maklern (Abgebermakler), die über unsere Plattform Geschäftsräume und Geschäftsgelegenheiten ihrer Kunden anbieten gelten die obigen Bedingungen sinngemäß, wobei der Abgebermakler an die Stelle des Vermieters tritt bzw. dessen Verpflichtungen übernimmt. 10.2 Zwischen dem Abgebermakler und uns (Interessentenmakler) wird vereinbart, dass dem Abgebermakler der Provisionsanspruch gegenüber dem Vermieter exklusiv zusteht, wogegen dem Interessentenmakler der Provisionsanspruch gegenüber dem Mieter exklusiv zusteht. Die Vereinbarung der Höhe des jeweils begehrten Provisionsanspruchs steht sohin im Belieben des jeweils zuständigen Maklers, wie auch dessen gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung. 10.3 Wird ein über unsere Homepage vermittelter Vertrag nicht über unsere Plattform bzw. den dort vorgesehenen Ablauf abgeschlossen, und ist der Abgebermakler dafür verantwortlich handelt er sohin zumindest fahrlässig ist er dazu verpflichtet, uns eine Konventionalstrafe in Höhe von 15% des Bruttomietzinses der konkret abgeschlossenen Vertragsdauer zu bezahlen. 10.4 Eine Provisionsminderung fällt dem jeweils Provisionsberechtigten alleine zur Last. Ein Verschulden des jeweils anderen Maklers an der Minderung seines Provisionsanspruches berechtigt jedoch bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen zur Geltendmachung schadenersatzrechtlicher Ansprüche. Der Abgebermakler haftet auch verschuldensunabhängig für falsche Angaben auf unserer Homepage zum Mietgegenstand. Auf eine allfällige Regressmöglichkeit gegenüber dem Vermieter für falsche Angaben wird in diesem Zusammenhang hingewiesen.

10.5 Auch im Rahmen dieser A-Meta Vereinbarung wird keine Exklusivität vereinbart. Der Abgebermakler ist sohin dazu berechtigt sich zur Erfüllung seines Auftrages auch anderer Makler zu bedienen. Der Abgebermakler verpflichtet sich aber für die Laufzeit des Vertrages die Fläche auf keiner ähnlichen Seite oder Buchungsplattform für kurzfristige Vermietung zu inserieren. Für Verstöße des Vermieters gegen diese Vereinbarung wird je Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 15% des auf unserer Plattform inserierten Bruttomietzinses für eine Mietzeit von 6 Monaten vereinbart. 10.6 Zwischen den Vertragsteilen wird eine Aufteilung der Aufwendungen ausdrücklich ausgeschlossen. Jeder trägt sohin seine Aufwendungen endgültig selbst und ist, im Falle des Vermittlungserfolgs und im Falle dessen Ausbleibens, nicht berechtigt, vom anderen Vertragsteil oder dessen Kunden Ersatz dafür zu verlangen. 10.7 Die Vertragspartner haben sich wechselseitig bei der Ausübung ihrer Tätigkeit redlich zu unterstützen und eine Weitergabe von mitgeteilten Geschäftsgelegenheiten zu unterlassen. Die Vertragsparteien werden einander die erforderlichen Nachrichten geben; insbesondere hat der Abgebermakler von einer Änderung der Vermietungsabsicht unverzüglich zu informieren. 10.8 Der Abgebermakler ist insbesondere verpflichtet, seinem Kunden die Pflichten dieses Vertrages zu überbinden und haftet sohin insbesondere für Verstöße des Vermieters/Kommissionärs gegen die Punkte 3. und 5. dieser Vertragsbedingungen. 10.9 Der Abgebermakler wird seinen Kunden über die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises (Punkt 6.) und das ihm allenfalls zustehende Rücktrittsrecht informieren. 10.10Der Abgebermakler erklärt mit Abschluss dieses Vertrages, dass er für den Vermieter/Kommissionär vertretungsbefugt ist zum Abschluss eines über unsere Plattform vermittelten Mietvertrages zu den dort genannten Bedingungen. Der Abgebermakler erklärt weiter, dass er zur Entgegennahme von Geldern für den Vermieter berechtigt ist, sodass sämtliche vorgesehene Auszahlungen an den Vermieter auf das vom Makler bekanntgegebene Konto erfolgen können. 10.11Der Abgebermakler verpflichtet sich dazu, die Pflicht Anfragen von unserer Seite zur Vertragsabwicklung binnen 72 Stunden zu beantworten auf den Vermieter/Kommittenten so zu überbinden, sodass für eine Beantwortung unserer Anfragen an den Makler binnen der genannten Frist gesorgt ist. 11) Allgemeines: Auf diesen Vertrag kommt österreichisches Recht - mit Ausnahme von dessen Verweisungsnormen, die auf das Recht eines anderen Staates verweisen - zur Anwendung.

Vereinbarungen und Erklärungen zwischen den Vertragsteilen bedürfen der Schriftform (e-mail ist ausreichend). Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Formgebot. Gilt nicht für Konsumenten: Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in 3100 St.Pölten vereinbart. TSR - thesalesroom GmbH Kreuzgasse 30/12, 1180 Wien, Österreich office@nextsalesroom.com Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück) An die tsr The salesroom GmbH, Kreuzgasse 30/12, 1180 Wien, Österreich, office@nextsalesroom.com Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*..) den von mir/uns (* ) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*..) Bestellt am (*.) Name des/der Verbraucher(s): Anschrift des/der Verbraucher(s): Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): Datum: (*) Unzutreffendes streichen.