Betriebsskizze (mit Gebäuden, Anlagenteilen, Dieseltank, PSM-Lager, usw.) Flächen- und Anbauverzeichnis. Lager und Lagerkapazitäten

Ähnliche Dokumente
Zugelassene Pflanzenschutzmittel in Kartoffeln Stand Unterlagen für QS-GAP/Global-Gap Audit aufbewahren!

Zugelassene Pflanzenschutzmittel in Kartoffeln Stand Unterlagen für QS-GAP/Global-Gap Audit aufbewahren!

Zugelassene Pflanzenschutzmittel in Kartoffeln Stand Unterlagen für QS-GAP/Global-Gap Audit aufbewahren!

Zugelassene Pflanzenschutzmittel in Kartoffeln Stand Unterlagen für QS-GAP/Global-Gap Audit aufbewahren!

Maßnahmenplan. Bis wann Erledigt. Mögliche Vorbeugungsmaßnahmen. Gefährdung/Abweichung Maßnahme Verantwortlich. Erledigt V / / 2.1.

Pflanzenschutzmittelliste Kartoffeln Stand Mai 2018

Maßnahmenplan. Datum, Unterschrift.. Gefährdung/Abweichung Maßnahme Verantwortlich bis wann erledigt. mögliche Vorbeugungsmaßnahmen 1.

Maßnahmen Rückverfolgbarkeit. Die Rückverfolgbarkeit wird auf unserem Betrieb durch folgende Maßnahmen gewährleistet:

Revisionsinformation Checkliste Erzeugung Obst, Gemüse, Kartoffeln

Maßnahmenplan bei Überschreitung von Rückstandshöchstmengen im Produkt

Auflagen zur Wiederbetretung von Flächen nach dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Gemüsebau

Risikoanalyse Bewässerungswasser Jahr Anlage:

Qualitätszeichen Rheinland-Pfalz Checkliste zur neutralen Kontrolle Landwirtschaftliche Betriebe - OGK / Grundanforderungen-

Ackerschlagkartei Jahr: 2015

Ackerschlagkartei Jahr: 2015

Auflagen zur Wiederbetretung von Flächen nach dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Obstbau

Saisonrückblick - Warndienst 2014 Neue Pflanzenschutzmittel im Kartoffelbau 2015

Kartoffeln. - Aktuelles 14.KW Nematodenbehandlung

Butisan Art

- aktuelle Produktübersicht H e r b s t per 12 / 08 / Änderungen / Irrtum vorbehalten!

Zulassungsübersicht Möhren Abt. Pflanzenbau, Pflanzenschutz und Umwelt

Arbeitshilfe Eigenkontrollcheckliste für den Tiertransport

Ziel der empfohlenen Insektizid-Strategie ist eine Anti-Resistenzstrategie und gleichzeitig die Erzielung eines hinreichenden Bekämpfungserfolges.

Krautfäulebekämpfung 2016: Nach Warndienstaufruf mit geeigneten Fungiziden

Nützlingsverträglichkeit von Freilandpräparaten. Pflanzenstärkungsmittel

Zulassungsübersicht Möhren Abt. Pflanzenbau, Pflanzenschutz und Umwelt

Pflanzenschutzdienst Hamburg

Pflanzenschutzmittelliste für den Zierpflanzenbau unter Glas Fungizide

Handhabung nicht selbst erzeugter Ware 5

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel:

Kalkstickstoffversuch im Kartoffelbau

100 g/l Propaquizafop Nachauflauf max. 1 Anwendung 0,75 l/ha in 300 bis 400 l/ha Wasser

9.360 W u r z e l - u n d K n o l l e n g e m ü s e - S e l l e r i e. FUNGIZIDE, S e l l e r i e. Tage F. MOLLUSKIZIDE, S e l l e r i e.

Allgemeinverfügungen über die Aufnahme von Pflanzenschutzmitteln in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel

Übersicht Arbeitshilfen für QS und QS-GAP

Insektizide in Getreide

Alternativ/Sonderkulturen

Tage. Rückstandshöchstmenge: Azoxystrobin = 10,0 mg/kg + Difenoconazol = 5,0 mg/kg Fl: max. 2, BBCH 13 Ortiva u. a. 14 1,0 l/ha

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel:

Schaderreger Präparate GHS Auflagen WZ Aufwand Bemerkungen

Pflanzenschutzmittelliste für den Zierpflanzenbau unter Glas Fungizide

G a r t e n k ü r b i s, K ü r b i s - H y b r i d e n, M o s c h u s - K ü r b i s, Rie s e n k ü r b i s. Tage

Aktuelles aus dem Pflanzenschutz

G a r t e n k ü r b i s, K ü r b i s - H y b r i d e n, M o s c h u s - K ü r b i s, Rie s e n k ü r b i s. Tage

B u s c h b o h n e n, S t a n g e n b o h n e n, D i c k e B o h n e n, F e u e r - b z w. K ä f e r bohne. FUNGIZIDE, H ü l s e n g e m ü s e.

Auszug aus der Gesamtübersicht von zugelassenen und genehmigten Pflanzenschutzmitteln für Heil- und Gewürzpflanzen nach Kulturen und Verwendungszweck

Aktuelles zum Pflanzenschutz im Gemüsebau

Bundesamt für Landwirtschaft BLW Fachbereich Nachhaltiger Pflanzenschutz

Durum Tag Pflanzenschutz. ALFF Süd/AS Halle N.Smirnow

Quelle: Erläuterungen zum Inhalt, Abkürzungen und Fußnoten siehe unter Allgemeine Hinweise

Pflanzenschutz im Hopfenbau 2019

Vergleich verschiedener Düngestrategien bei Speiseindustriekartoffeln im Auftrag der Fa. Eurochem Versuchsergebnisse 2014, LFS Hollabrunn

Übersicht Arbeitshilfen für QS-Ackerbau

Aktuelles zum Pflanzenschutz in Sojabohnen Feldtag LTZ, RAGT, Bernhard Irion

Checkliste Eigenkontrolle QS-Gap OGK-Nummer:

Auflagen zu Wiederbetretungsfristen in obstbaulichen Kulturen (Stand )

Reduktion der Kupfer-Aufwandmengen mit Cuprozin progress. Herzlich willkommen! Dr. Herbert Welte Spiess-Urania Chemicals GmbH

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel:

2. Kapitel Handbuch Qualitätssicherung SEITE 1 VON 7

Kulturpflanzen und Bienen

LANDWIRTSCHAFTLICHES TECHNOLOGIEZENTRUM AUGUSTENBERG

Checkliste Eigenkontrolle QS-GAP OGK 2017

Unterlagen QS-GAP. Version 4.0. Stand:

Betriebsteiltrennung für Konsumkartoffelbetriebe

Schaderreger Präparate GHS Auflagen WZ Aufwand Bemerkungen. Centium 36 CS, Clomazone 360 CS. Breitblättrige Unkräuter 09 NT102, NT127, NT149

Maßnahmen gegen den Rapserdfloh. Haben insektizide Beizmittel eine Zukunft?

Qualitätsrichtlinien für die Produktgruppe. Obst/Gemüse/Kartoffeln/Kräuter

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Schleswig-Holstein

Anforderungen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln

Versuchsergebnisse aus Bayern

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Berlin nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV) (1)

Pflanzenschutzmittelrückstände in Salat Ergebnisse des Jahres 2011 Stand:

Welche Pflanzenschutzmittel können eingesetzt werden?

Zierpflanzenbau Ergebnisse der Gezielten Überprüfung bewilligter Pflanzenschutzmittel 2014 Datum:

Prüfbericht. Geprüfte Qualität -

Prüfbericht. Geprüfte Qualität -

Hygiene Risikoanalyse Gemüse

Prüfbericht. Geprüfte Qualität -

Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe. Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung. Hygienemanagement. Stand der Revision:

aktuelle Betriebsbeschreibung*

Arbeitshilfe Beprobungsempfehlung für Bewässerungswasser von Obst, Gemüse, Kartoffeln

Verzeichnis der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel deutscher Herkunft, bzw. "Parallelimportliste"Schweiz-Deutschland

IN DER IP- HOPFEN GEMÄSS ÖPUL ZULÄSSIGE PFLANZENSCHUTZMITTEL IM JAHR 2013

Im Zierpflanzenbau einsetzbare Insektizide und Akarizide nach 33 zugelassene oder im Rahmen der Zulassungserweiterung zugelassene Präparate

Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

Schritte zum Systempartner für Spediteure Produktionsart Logistik Obst, Gemüse, Kartoffeln

Weihnachtsbaum Feldtag 2016

ISCC PLUS Verfahrensanweisung Klassifizierte Chemikalien

Zertifikate. Gliederung. UBIGA GmbH Jürgen Schulze ( Zertifikate im Spargel- und Erdbeeranbau

Unterrichts- und Trainingsmaterial zum QS-System. Allgemeine Informationen zum QS-System

Qualitätsrichtlinien für die Produktgruppe. Obst und Gemüse, Kräuter

Zur Stärkung: 2,0 l/ha Yara Vita Getreide +/bzw. 5 kg/ha Bittersalz +/bzw. 1,5 l/ha Mangannitrat

Pflanzenschutzmittel Preisliste Herbst 2017

Pflanzenschutz Ackerbau

Vereinfachtes Anzeigeverfahren für Versuche auf Kleinflächen

PSM Zulassungen / Genehmigungen. Stand 01/ BdB Schwerpunkte Schaderreger-2016 PSM, LELF

Pflanzenschutz in Zierpflanzen Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln

Transkript:

Betriebsübersicht Betriebsskizze (mit Gebäuden, Anlagenteilen, Dieseltank, PSM-Lager, usw.) Lagepläne Flächen- und Anbauverzeichnis Lager und Lagerkapazitäten Übersicht Brunnen / Wasserentnahmestellen O liegt vor O liegt vor O liegt vor O liegt vor O liegt vor V-01 2.1.1

Betriebsdaten Falls neben dem Hauptunternehmen noch weitere Produktionsstätten existieren sollten, dann bitte diese beiden Blätter vor dem Ausfüllen in entsprechender Anzahl kopieren und für jede Produktionsstätte separat ausfüllen. Sind Sie für ausgegliederte Vermarktung angemeldet? O ja O nein Ja: Liegt Ihnen eine Kopie der Anmeldung vor? Wenn nicht, wenden Sie sich bitte an Ihren Bündler! Vermarkten Sie nicht selbst erzeugte Ware? O ja O nein Ja: Ist hier eine Mitteilung an den Bündler erfolgt? Betrieb: Adresse: gesetzl. Vertreter E-Mail: OGK-Nr.: Telefon: GGN: Fax: Obst und Gemüse Kartoffeln Baumobst ha Speisefrühkartoffeln ha Beerenobst ha Speisekartoffeln ha Freilandgemüse ha Vermehrung Pflanzkartoffeln ha Gewächshaus m² Veredelungskartoffeln ha Ackerfläche ha Stärkekartoffeln ha Grünland ha Kartoffelanbau insgesamt ha Sonstige ha Fläche mit Beregnung ha Fläche gesamt ha Lagerungskapazität für Kartoffeln t eigener Betrieb t Fremd-/Gemeinschaftslager t Form der Lagerung: Flächenlager t Kistenlager t Kistenkühllager t Lagerkapazität für: Gülle: m³ Jauche: m³ Festmist: m³ Anbaufläche Pflanzenproduktion: Kultur Anbaufläche (ha/m²) V-01 Seite 1 von 2 2.1.1

Skizze des Hauptunternehmens (Hofstelle) bzw. der Produktionsstätte - Darstellung von Gebäuden, Lagern, Stallungen, Scheune, Maschinenhalle, PSM-Lagerung, Dieseltank (einfach Handskizze ausreichend) - Lage der Bewässerungssysteme inkl. Wasserentnahmestellen bitte einzeichnen V-01 Seite 2 von 2 2.1.1

Überblick über alle Beschäftigten einschließlich Saisonarbeitskräfte und Dienstleister (Soziale Belange) Betriebsleiter: Familien-Arbeitskräfte Name der Person Aufgabenbereiche Festangestellte Mitarbeiter Name der Person Beginn der Beschäftigung Aufgabenbereiche Arbeitszeit und Überstundenregelung im Arbeitsvertrag geregelt? Ja Nein V-02 Seite 1 von 2 2.1.1

Saisonarbeitskräfte Name der Person Beginn der Beschäftigung Beschäftigungsdauer (voraussichtlich) Arbeitszeit und Überstundenregelung im Arbeitsvertrag geregelt? Ja Nein Die Beschäftigung ausländischer Saison-Arbeitskräfte unterliegt in Deutschland strengen Regelungen und behördlichen Kontrollen. Ordnungsgemäß geführte Aufzeichnungen zur Anmeldung und Abrechnung reichen aus, um diesen Kontrollpunkt hinreichend zu erfüllen. Es sind keine separaten Übersichten anzufertigen. Dienstleister und Lohnunternehmer/Subunternehmer Dienstleister/Lohnunternehmer/Subunternehmer müssen in geeigneter Form nachweisen, welche Mitarbeiter welche Tätigkeiten für den landwirtschaftlichen Betrieb ausgeführt haben. Diese Nachweise müssen auf dem teilnehmenden Betrieb vorliegen (tabellarische Übersichten, Abrechnungen usw.). V-02 Seite 2 von 2 2.1.1

Liste der Sub-/Lohnunternehmer/Fremdarbeitskräfte Sub-/Lohnunternehmer Name Straße PLZ Ort durchgeführte Tätigkeiten Kultur Nachweis Eigenkontrolle/ Zertifizierung Beschäftigte Name Vorname Einsatzbereich Beschäftigungsbeginn Beschäftigungsdauer Sprache In welcher Form haben Sie überprüft, ob der Sub-/Lohnunternehmer die QS-Anforderungen eingehalten hat? Datum: Unterschrift: V-03 2.1.1

Funktionsübersicht Funktion Name, Vorname Telefon Betriebsleiter Technisch verantwortliche Person Auswahl/Ausbringung Pflanzenschutzmittel Verantwortlicher Ereignis- und Krisenmanagement (2.1.4) Technisch verantwortliche Person Auswahl/Ausbringung Düngemittel Verantwortlicher für Sicherheit und Gesundheit/Soziale Belange Verantwortlicher für Erste Hilfe Techn. verantwortliche Person für die Anwendung von Nacherntebehandlung Verantwortlicher für Lebensmittelsicherheit und Umsetzung von Hygieneverfahren im Betrieb Verantwortlicher Warenrückruf Stand: (Datum) V-04 2.1.1

Besucher bitte beim Betriebsleiter melden Handy: V-05 2.1.1

Maßnahmenplan Gefährdung/Abweichung Maßnahme Verantwortlich Bis wann Erledigt Erledigt Mögliche Vorbeugungsmaßnahmen Datum: Unterschrift: V-06 1.2 / 2.1.2 / 2.1.3

Meldebogen für den Ereignisfa ll (Ereignisfallblatt) Obst, Gem üse, Kartoffeln m it Hin weisen zum r ichtigen Um gang m it Ereignis- und Krisensituat ionen W as m üssen Sie im Ereignisund Krisenfall veranlassen? 1. Nehmen Sie telefonisch oder per E- Mail Kont akt zu QS auf. I nformieren Sie uns mit dem Meldebogen so konkret wie möglich über das kritische Ereignis. Sämtliche I nformationen aus der Meldung behandeln wir vertraulich. So erreichen Sie QS: Montag - Freitag, 8: 00 bis 17: 00 Uhr Telefon: + 49 (0) 228 35068-0 Telefax: + 49 (0) 228 35068-10 Außerhalb der Geschäftszeiten, am Wochenende und an Feiertagen: Telefon: + 49 (0) 228 35068-288 E- Mail: Ereignisfall@q- s.de 2. I nform ieren Sie gegebenenfalls folgende Personen, Aufsichtsbehörden und Unternehm en telefonisch über die Geschehnisse: a) I hr Lebensm ittelüberw achungsa m t b) I hre Abnehm er (z. B. Erzeugerorganisation, Großhandel, LEH) c) I hre Zulieferer (z. B. Vermehrungs-/ Anzuchtbetriebe, Landwirte, Erzeugerorganisationen) d) I hren Anbauberater bzw. I hre für Pflanzenschut z zust ändige Dienstst elle ( z. B. Umweltam t, Landwirtschaftskammer) 3. I nform ieren Sie gegebenenfalls Ihre Mit-arbeiter über die Geschehnisse. Weisen Sie diese an, gegenüber Dritten (z. B. Kunden, Journalisten) von jeder Äußerung abzusehen und entsprechende Anfragen direkt an die für diesen Fall autorisierte Person weiterzuleiten. W as passiert nach Eingang I hrer Ereignism eldung bei QS? In enger Abstimmung mit Ihnen unterstützt QS Sie in Ihrem Krisenmanagement. Dabei geht es um alle Maßnahmen, die helfen, einen Schaden von Ihrem Betrieb, anderen Systempartnern und vom QS-System abzuwenden und die bestehenden Probleme möglichst schnell zu lösen. Allerdings: Unterstützung gewähren und Schaden abwenden können wir nur, wenn Sie uns zeitig und konkret informieren. W as sind kritische Ereignisse? Zu einem kritischen Ereignis für den einzelnen Systempartner, die betroffene Stufe oder das gesamte QS-System kann jedes Vorkomm nis werden, bei dem Gefahren für Mensch, Tier oder Umwelt oder für das Vertrauen in Le-bensmittel im Ganzen drohen. Ereignisse, von denen Sie als Erzeuger ganz konkret betroffen sein können, sind beispielsweise: Ein von I hnen in den Verkehr gebrachtes Lebensm ittel entspricht nicht den Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit (z B. wegen Rückstandsüberschreitungen). I hr Betrieb wird behördlich gesperrt (z. B. wegen Pflanzenerkrankung). Die Medien berichten negativ oder reißerisch über I hren Betrieb. Ein von I hnen eingesetztes Betriebsmittel enthält Schadstoffe. Sie sind in eine Warenrückrufaktion eingebunden. W ann m üssen kritische Ereignisse gem eldet w erden? Neben I hren I nformationspflichten gegenüber QS sind Sie in v ielen Fällen auch den Aufsichtsbehörden gegenüber meldepflichtig. Eine Meldepflicht besteht insbesondere dann, wenn ein in den Verkehr gebrachtes Lebensm ittel m öglicherweise nicht den Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit entspricht. Grundsätzlich m uss jeder Einzelfall ernst genommen werden. W er kann den Meldebogen nutzen? Der Meldebogen soll den Systempartner, die Obst, Gem üse und Kartoffeln erzeugen, bearbeiten oder handeln, bei der Meldung an QS und der Erstinform ation der zuständigen Aufsichtsbehörde helfen. Bitte bewahren Sie ihn an gut erreichbarer Stelle zusammen mit I hren Unterlagen zum eigenen Krisenmanagement auf. Version: 15.11.2018 Status: Freigabe Seite 1 von 3 QS Qualität und Sicherheit Gm bh: Gf Dr. Her m ann- Josef Nienhoff, Schedest r. 1-3, 53113 Bonn, Tel. + 49 228 350 68-0, info@q- s.de

Meldung eines Ereignisfalls Obst, Gem üse, Kartoffeln An die QS Qualität und Sicherheit Gm bh Telefax: + 4 9 ( 0 ) 2 2 8 3 50 6 8-1 0 oder E-Mail: Ereignisfall@q- s.de Ansprechpartner: - Thomas May Tel. + 49 (0) 228 35068-270 - Oliver Thelen Tel. + 49 (0) 228 35068-130 Notfalltelefon: Tel. + 49 (0) 228 35068-288 außerhalb der Geschäftszeiten, an Wochenenden und Feiertagen, im Notfall Nach Art. 20 der Verordnung (EG) 178/ 2002, nach 44 a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) und nach weiteren gesetzlichen Vorschriften können Sie auch zur Meldung des Ereignisses an die zuständige Behörde verpflichtet sein. An die zuständige Behörde (z. B. Amt für Lebensmittelüberwachung, Pflanzenschutzamt) Name der Behörde:... Name des Kreises/ der kreisfreien Stadt:... Straße, Hausnummer:... Postleitzahl, Ort:... Telefon- und Faxnummer (mit Vorwahl) :... Angaben zum Betrieb Produktionsart* : [ ] Erzeugung Obst, Gem üse, Kartoffeln [ ] Großhandel Obst, Gem üse, Kartoffeln [ ] Lebensm itteleinzelhandel Obst, Gem üse, Kartoffeln [ ] Logistik [ ] Bearbeitung/Verarbeitung Name des Unternehmens (der Handelskette):... QS-Systempartnernummer (QS-ID):... Name des Betriebs (der Filiale):... QS-Standortnummer:... Straße, Hausnummer:... Postleitzahl, Ort:... Krisenmanager/ Ansprechpartner:... Telefon- und Faxnummer:... Mobilnummer:... E-Mail... Bündler:... * Bitte zutreffende Produktionsart ankreuzen. Version: 15.11.2018 Meldebogen Seite 1 von 2 QS Qualität und Sicherheit Gm bh: Gf Dr. Her m ann- Josef Nienhoff, Schedest r. 1-3, 53113 Bonn, Tel. + 49 228 350 68-0, info@q- s.de

Angaben zum Ereignis 1. W as ist passiert?...... 2. W ann ist es passiert bzw. w urde es festgestellt?... 3. W as haben Sie in dieser Sache unternom m en?...... 4. W elche Personen oder I nstitutionen sind zurzeit in dieser Sache aktiv?...... 5. W elche w eiteren Maßnahmen planen Sie?...... Angaben zum betroffenen Produkt/ Befund Warenbezeichnung:... Menge/ Fläche:...davon als QS-Ware im Verkehr:... Betroffene(s) Charge/ Los:... Art des Befunds (z. B. Pflanzenschutzmittelrückstand, Hygienemängel):......... Datum:... Uhrzeit:... Stempel Unterschrift:... Version: 15.11.2018 Meldebogen Seite 2 von 2 QS Qualität und Sicherheit Gm bh: Gf Dr. Her m ann- Josef Nienhoff, Schedest r. 1-3, 53113 Bonn, Tel. + 49 228 350 68-0, info@q- s.de

Nachweis regelmäßig durchgeführter Fortbildungen, Bezug von Fachinformationen, Bezug aktueller Pflanzenschutzinformationen der Pflanzenschutzberatung und Bezug von Fachzeitschriften An nachfolgenden Fortbildungsveranstaltungen habe ich teilgenommen: Datum Thema Art der Veranstaltung/Referent Ich habe nachfolgende Fachinformationen bezogen: Datum Thema Art der Veranstaltung Ich habe nachfolgende Pflanzenschutzinformationen der Pflanzenschutzberatung erhalten: Datum Thema Art der Veranstaltung Ich beziehe folgende Fachzeitschriften: Mitgliedschaft Arbeitskreis: Warndienstmeldungen: V-08 2.2.1

Vereinbarung Sub-/Lohnunternehmer Betrieb: Name Sub-/Lohnunternehmer Name Straße: Straße: PLZ Ort: PLZ Ort: Durchgeführte Arbeiten bitte ankreuzen: O Pflanzen O Häufeln O Ausbringung von Gülle, Mist O Keimhemmung im Lager O Pflanzenschutz O Roden O Ausbringung von Gärsubstrat O Sonstiges O Transport O Lagerung O Ausbringung von Bodenhilfsstoffen Der Sub-/Lohnunternehmer wurde durch den Betriebsleiter über die GLOBALGAP bzw. QS Anforderungen, die bei der Durchführung oben genannter Arbeiten einzuhalten sind informiert. Der Sub-/Lohnunternehmer verpflichtet sich, die Anforderungen einzuhalten und die notwendigen Dokumentationen vorzunehmen. Die Einhaltung der Punkte prüft er selber anhand der beiliegenden Listen soweit zutreffend. Falls der Lohnunternehmer bereits gemäß QS-GAP oder GLOBALGAP zertifiziert ist entfällt dieser Punkt. Der Sub-/Lohnunternehmer stellt sicher, dass die Einhaltung der QS und GLOBALGAP-Anforderungen und die Dokumentationen jederzeit durch den Betriebsleiter oder eine von ihm beauftragte Person und durch externe Auditoren von GLOBALGAP bzw. QS-Kontrollen in Begleitung des Betriebsleiters oder einer von ihm beauftragten Person eingesehen und kontrolliert werden können. Diese Regelung gilt unabhängig von der Laufzeit des Vertrages. Der Sub-/Lohnunternehmer willigt ein, dass der Betriebsleiter und die Auditoren im Rahmen von Kontrollen (intern und extern) die relevanten Bereiche der Räumlichkeiten des Sub-/Lohnunternehmer zur Durchführung von Kontrollen betreten dürfen. Dieser Punkt gilt über das Ende der Vertragslaufzeit hinweg, soweit dies im Rahmen der GLOBALGAP- oder QS Zertifizierung erforderlich ist. Folgende Nachweise liegen vor: Nachweise Nummer (z.b. Zert.-Nr., Karten-Nr.) O Bestätigung QSGAP- oder GLOBALGAP-LU O QS-GAP Zertifikat/GLOBLGAP Zertifikat O Sachkunde-Nachweis Pflanzenschutz O Checkliste LU Kartoffeln Pflanzen O Checkliste LU Pflanzenschutz O Checkliste LU Roden Datum Unterschrift Betriebsleiter Unterschrift Sub-/Lohnunternehmer/Stempel V-09 Seite 1 von 5 2.2.2

Vereinbarung Sub-/Lohnunternehmer Checkliste Lohnunternehmer Kartoffeln pflanzen Anforderung QS Erfüllt Bemerkung 2.2.3 Wartung von Anlagen, Bewässerungssystemen und der Gerätetechnik Maschinen, Anlagen, Geräte und Bewässerungssysteme, die Einfluss auf die Lebensmittelsicherheit bzw. auf die Umwelt haben: sind im guten Zustand sind jährlich gewartet die Wartung ist dokumentiert (Datum, Art der Wartung) bei Fachfirma z. B. Rechnung) Pflanzenschutzgeräte haben gültige Prüfplaketten 3.5.2 Fachkompetenz der verantwortlichen Person Wird durch Fachausbildung im Agrarbereich oder über die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen nachgewiesen 3.6.5 Sachkundenachweis Pflanzenschutz: Liegt für den Anwender und für die verantwortliche Person vor und entspricht den Vorgaben der Pflanzenschutz- Sachkundeverordnung (in Deutschland: Ausweis und Teilnahme an Sachkundeschulung) 4.1.5 Hygieneschulungen Alle Personen wurden entsprechend ihrer Tätigkeit mindestens einmal jährlich geschult. Neue Mitarbeiter wurden bei Arbeitsbeginn geschult. Die Schulungen wurden durch die Mitarbeiter mit Unterschrift bestätigt 7.1.5 Mitarbeitereinweisung und Qualifikation Eine Einweisung in den Umgang mit komplexen und gefährlichen Maschinen ist gewährleistet (Dokumentation) Arbeiter, die Umgang mit Chemikalien, Desinfektionsmitteln, Pflanzenschutzmitteln, gefährlichen Substanzen, gefährlichen oder komplexen Maschinen haben, sind qualifiziert 7.1.6 Schutzkleidung u. ausrüstung, Anwenderschutz Für Arbeitskräfte, Dienstleister und Besucher steht Schutzkleidung zur Verfügung. Die Nutzung erfolgt entsprechend der gesetzlichen Vorgaben und Herstellerangaben. Beim Umgang mit Pflanzenschutzmittel werden die Vorgaben zum Schutz des Anwenders und Dritter eingehalten. Die Schutzausrüstung für den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln ist in einem guten Zustand und wird getrennt von diesen an einem gut belüfteten Ort gelagert. Die Schutzkleidung wird entsprechend eines betrieblichen Reinigungsplanes gereinigt. ja nein na Datum Unterschrift Lohnunternehmer / Stempel V-09 Seite 2 von 5 2.2.2

Vereinbarung Sub-/Lohnunternehmer Checkliste Lohnunternehmer Pflanzenschutz 1 von 2 Anforderung QS Erfüllt Bemerkung 2.2.3 Wartung von Anlagen, Bewässerungssystemen und der Gerätetechnik Maschinen, Anlagen, Geräte und Bewässerungssysteme, die Einfluss auf die Lebensmittelsicherheit bzw. auf die Umwelt haben: sind im guten Zustand sind jährlich gewartet die Wartung ist dokumentiert (Datum, Art der Wartung) Pflanzenschutzgeräte haben gültige Prüfplaketten 3.6.4 Einsatz von Pflanzenschutz-, Nacherntebehandlungs- und Beizmitteln Einsatz nur von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln. Amtliche Rückstandshöchstgehalte werden eingehalten. Die Rückstandshöchstgehalte der eingesetzten Pflanzenschutzmittelwirkstoffe der Länder, in denen die Produkte voraussichtlich vermarktet werden (falls bekannt), sind verfügbar (Liste, Internet). Kontamination mit für die Kultur nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln wird verhindert. Vorgaben von Hersteller und Zulassungsbehörden werden eingehalten 3.6.5 Sachkundenachweis Pflanzenschutz: Liegt für den Anwender und für die verantwortliche Person vor und entspricht den Vorgaben der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (in Deutschland: Ausweis und Teilnahme an Sachkundeschulung) Nacherntebehandlungen: die für die Anwendung technisch verantwortlichen Personen ist entsprechend der Anwendungsbestimmungen sachkundig 3.6.8 Vermeidung von Abdrift Abstände zu benachbarten Kulturen werden berücksichtigt Optimierte Pflanzenschutztechniken werden eingesetzt Witterungsbedingungen werden beachtet. 3.6.9 Entsorgung von Spritzflüssigkeitsresten Spritzflüssigkeitsreste werden ordnungsgemäß entsorgt Restmengen werden zehnfach verdünnt auf der zuletzt behandelten Fläche mit erhöhter Geschwindigkeit und verringertem Druck ausgebracht Das bei der Gerätereinigung anfallende Wasser wird auf der behandelten Fläche ausgebracht und gelangt nicht in die Kanalisation 3.6.11 Lagerung von Pflanzenschutzmitteln Ein Eintrag in das Grundwasser wird vermieden Die gültigen Gesetze und Verordnungen (z.b. Schutzgebietsanforderungen) sowie Verpackungshinweise werden eingehalten Pflanzenschutzmittel werden in der Originalverpackung gelagert Bei Beschädigung der Verpackung werden alle Angaben der Originalverpackung auf die neue Verpackung übertragen 3.6.13 Bestandsliste / Gefahrstoffverzeichnis Ein Gefahrstoffverzeichnis wird geführt Der Pflanzenschutzmittelbestand ist dokumentiert Eine Bestandsliste liegt vor 3.6.14 Pflanzenschutzmittellager Das Pflanzenschutzmittellager-schrank ist gekennzeichnet und ausreichend beleuchtet robust, stabil, aus feuersicheren Materialien gebaut trocken, kühl, frostfrei, ausreichend belüftet ja nein na V-09 Seite 3 von 5 2.2.2

Vereinbarung Sub-/Lohnunternehmer Checkliste Lohnunternehmer Pflanzenschutz 2 von 2 3.6.15 Zugang zum Pflanzenschutzmittellager Zugang nur durch befugte Personen (Schild vorhanden) Zugriff durch Unbefugte wird verhindert (ist abgeschlossen) 3.6.16 Vorkehrungen für Verschütten / Auslaufen Absorbierendes Material (Sand, Chemikalienbinder o.ä.), Besen, Kehrschaufel sowie Plastiktüten sind vorhanden Lagerausstattung mit nicht absorbierenden Regalen bzw. mit Regalen mit undurchlässiger Abdeckung 3.6.17 Anmischen von Spritzmittelflüssigkeiten Herstelleranweisungen für das Mischen werden eingehalten Messeinrichtungen und Hilfsmittel sind geeignet Zustand von Messbehältern und die Kalibrierung von Waagen wird jährlich überprüft 3.6.18 Entsorgung von leeren Pflanzenschutzmittelbehältern Der Umgang entspricht den Gesetzen und Verordnungen Die Rückgabe erfolgt über ein qualifiziertes Entsorgungssystem Der Entsorgungsweg kann dargelegt werden Das Risiko einer Belastung der Umwelt ist durch das gewählte Entsorgungssystem minimiert Leere Behälter werden nicht wieder verwendet Sie werden an einem sicheren, verschließbaren Lagerplatz (ist gekennzeichnet) gelagert 3.6.19 Reinigung von Pflanzenschutzmittelbehältern Behälter werden über das auf der Feldspritze integrierte Druckspülsystem oder von Hand sorgfältig gereinigt Bei der Reinigung von Hand sind Anweisungen vorhanden: die Verpackung wird dreimal von Hand gespült das Spülwasser wird zur Spritzflüssigkeit gegeben die Behälter werden offen und trocken aufbewahrt 3.6.20 Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln Pflanzenschutzmittel mit Anwendungsverbot werden zeitnah fachgerecht über autorisierte Entsorgungssysteme entsorgt Solange keine fachgerechte Entsorgungsmöglichkeit vorhanden ist, werden sie sicher aufbewahrt (Pflanzenschutzmittellager) und gekennzeichnet 7.1.5 Mitarbeitereinweisung und Qualifikation Eine Einweisung in den Umgang mit komplexen und gefährlichen Maschinen ist gewährleistet (Dokumentation) Arbeiter, die Umgang mit Chemikalien, Desinfektionsmitteln, Pflanzenschutzmitteln, gefährlichen Substanzen, gefährlichen oder komplexen Maschinen haben, sind qualifiziert 7.1.6 Schutzkleidung u. ausrüstung, Anwenderschutz Für Arbeitskräfte, Dienstleister und Besucher steht Schutzkleidung zur Verfügung. Die Nutzung erfolgt entsprechend der gesetzlichen Vorgaben und Herstellerangaben. Beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln werden die Vorgaben zum Schutz des Anwenders und Dritter eingehalten. Die Schutzausrüstung für den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln ist in einem guten Zustand und wird getrennt von diesen gelagert. Die Schutzkleidung wird entsprechend eines betrieblichen Reinigungsplanes gereinigt. Datum Unterschrift Lohnunternehmer/ Stempel V-09 Seite 4 von 5 2.2.2

Vereinbarung Sub-/Lohnunternehmer Checkliste Lohnunternehmer Roden Anforderung QS Erfüllt Bemerkung 2.2.3 Wartung von Anlagen, Bewässerungssystemen und der Gerätetechnik Maschinen, Anlagen, Geräte und Bewässerungssysteme, die Einfluss auf die Lebensmittelsicherheit bzw. auf die Umwelt haben: sind im guten Zustand sind jährlich gewartet die Wartung ist dokumentiert (Datum, Art der Wartung) Pflanzenschutzgeräte haben gültige Prüfplaketten 3.5.2 Fachkompetenz der verantwortlichen Person Wird durch Fachausbildung im Agrarbereich oder über die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen nachgewiesen werden 4.1.5 Hygieneschulungen Alle Personen wurden entsprechend ihrer Tätigkeit mindestens einmal jährlich geschult. Neue Mitarbeiter wurden bei Arbeitsbeginn geschult. Die Schulungen wurden durch die Mitarbeiter mit Unterschrift bestätigt 4.1.7 Toiletten für Erntearbeiter Ein Zugang zu ständigen oder mobilen sauberen Toiletten ist gewährleistet Die Toiletten sind in angemessener Zeit zu erreichen Die Toiletten sind in einem hygienisch guten Zustand Einrichtungen zum Händewaschen mit Wasser in Trinkwasserqualität, sauberen (Einweg-)Handtüchern sowie ggf. Desinfektionsmittel stehen in der Nähe der Toiletten bereit 7.1.5 Mitarbeitereinweisung und Qualifikation Eine Einweisung in den Umgang mit komplexen und gefährlichen Maschinen ist gewährleistet (Dokumentation) ja nein na Datum Unterschrift Lohnunternehmer/ Stempel V-09 Seite 5 von 5 2.2.2

Jährliche Wartung der Pflanzenschutz- und Düngetechnik bzw. Bewässerungstechnik * Maschine / Bezeichnung Datum Unterschrift Behälter ohne Risse und Ablagerungen Auslitern Pumpe leckfrei Schläuche leckfrei Rührwerk funktionstüchtig Düsen verdrehsicher befestigt Düsen ohne Nachtropfen Saug- und Druckfilter sauber Absperrhähne und Ventile funktionstüchtig Jährliche Wartung der Düngetechnik * Maschine / Bezeichnung Datum Unterschrift Abdrehprobe Grenzstreuteller vorhanden Lager und Gelenke geschmiert Dosiergestänge geölt * Tabellen für mehrere Maschinen nutzbar. Benebelungsgerät Nacherntebehandlung: Maschinenteil Funktionsweise einwandfrei Datum/Unterschrift Dosierung genau Bewässerungssystem: Maschinenteil Pumpe leckfrei Datum/Unterschrift Schläuche leckfrei Dieselaggregat einwandfrei V-10 2.2.3

Risikoanalyse und Risikomanagement Flächen / Standorte / Substrate Schlag: Gemarkung: Flurstück: Eine Risikoanalyse umfasst die Ermittlung von möglichen Gefahren, deren Bewertung und Überwachung sowie eingeleitete Maßnahmen mit dem Ziel, die Gefahr zu verringern bzw. zu verhindern. Faktor Zutreffendes ankreuzen Risiko, Gefahr Bewertung 0 = kein 1 = gering 2 = mittel 3 = stark eintragen Überwachung Maßnahme Zutreffendes ankreuzen Dokumentation Vorhergehende Nutzung Gemüsebau Ackerbau Obstbau Weinbau nicht landwirtschaftlich Bodeneignung Klärschlamm (in den letzten 2 Jahren) Vorheriger Anbau gentechnisch veränderter Organismen? Rückstände Pflanzenschutzmittel z. B. durch frühere Kulturen Negative Auswirkung durch Herbizide in früheren Kulturen Schwermetalle z. B. durch frühere industrielle oder militärische Nutzung oder Klärschlammausbringung Verschmutzung durch Öl, Abfälle z. B. von Deponien Schädlinge, Krankheiten, Unkräuter durch natürliche Vegetation oder vorhergehende Nutzung Dokumentation Bodenanalyse Einsatz von Klärschlamm nach gesetzlichen Vorgaben bzw. Vermarktungsvorgaben einhalten Aufzeichnungen, Analyseergebnisse Dokumentation Geeignete Kulturen auswählen Schlagkarteien Gesetzliche Grenzwerte beachten Schlagkartei oder andere schriftliche, mündliche Informationen Geeignete Kulturen auswählen Geeignete Kulturmaßnahmen durchführen Rückstandsuntersuchungen durchführen Belastete Teilflächen nicht beernten Geeignete Kulturen auswählen Untersuchungsergebnisse Schlagkarteien Gesetzliche Grenzwerte beachten Geeignete Kulturen auswählen Untersuchungsergebnisse optische Kontrolle optische Kontrolle Verschmutzung beseitigen Belastete Teilflächen nicht beernten Geeignete Kulturen auswählen Geeignete Kulturmaßnahmen durchführen Bodenabsenkungen durch z. B. Bergbau optische Kontrolle Absicherung der Flächen Überflutung, Staunässe, Grundwasserspiegel, Qualität des Grundwassers Winderosion, Wassererosion Gefährdung des Personals z. B. durch Hanglagen beim Transport Schädlinge, Krankheiten, Unkräuter durch benachbarte Flächen Pflanzenschutzmittelrückstände z. B. durch benachbarte Flächen (Abdrift) oder Altlasten von Pflanzenschutzmaßnahmen in der Vergangenheit optische Kontrolle optische Kontrolle optische Kontrolle optische Kontrolle Historie der Fläche, Kulturen auf angrenzenden Flächen Geeignete Kulturen auswählen Qualität des Überflutungs- bzw. Grundwassers überprüfen Erosionsschutz durchführen z. B. Hecken Quer zum Hang arbeiten Quer zum Hang arbeiten Geeignete Geräte auswählen Geeignete Kulturen auswählen Geeignete Kulturmaßnahmen durchführen Geeignete Kulturen auswählen Rückstandsuntersuchungen durchführen Teilflächen nicht beernten, Abdriftschutz Untersuchungsergebnisse Verschmutzung durch Öl, Abfälle, Schwermetalle durch angrenzende Flächen z. B. Baustellen, Straßen optische Kontrolle, Historie der Fläche Geeignete Kulturen auswählen Belastete Flächen nicht beernten Nähstoffstatus und ph-wert unbekannter Tauschflächen Gehaltsklassen und Richtwerte beachten Analyseergebnisse bei Tauschpartner einsehen Bodenanalyse (falls keine aktuellen Ergebnisse vorhanden) Aufdüngung, bei Gehaltsklassen A / B oder ph-wert-unterschreitung Untersuchungsergebnisse V-11 Seite 1 von 2 3.1.1 / 3.4.9

Risikoanalyse und Risikomanagement Flächen / Standorte / Substrate Schlag: Gemarkung: Flurstück: Eine Risikoanalyse umfasst die Ermittlung von möglichen Gefahren, deren Bewertung und Überwachung sowie eingeleitete Maßnahmen mit dem Ziel, die Gefahr zu verringern bzw. zu verhindern. Faktor Zutreffendes ankreuzen Risiko, Gefahr Bewertung 0 = kein 1 = gering 2 = mittel 3 = stark eintragen Überwachung Maßnahme Zutreffendes ankreuzen Dokumentation Substrateignung (z. B. Champignon- oder Topfkräuterproduktion) Bewässerungswasser Belastung durch angrenzende Flächen Nährstoffgehalt, ph-wert, Salzgehalt, Unkrautbesatz Schwermetallgehalt Rückstände oder Altlasten (z. B. Glyphosat in Stroh als Substratbestandteil von Champignonsubstrat) Mikrobiologische Verunreinigung Negative Auswirkung auf Flora und Fauna durch Wasserentnahme Verfügbarkeit für die Wachstumsperiode Müllhalden, Autobahnen, Flugplätze, Golfplatz, Bergbau, Spazierwege Angrenzende Tierhaltung Dokumentation Gesetzliche Grenzwerte beachten Herkunft der Substratbestandteile Gesetzliche Grenzwerte beachten optische Kontrolle optische Kontrolle Absprachen mit anderen Nutzern bzw. Anbietern optische Kontrolle optische Kontrolle Beim Lieferanten Prüfbericht bzw. Analyseergebnisse anfordern Beim Lieferanten Prüfbericht bzw. Analyseergebnisse anfordern Bei vermuteter Belastung des Herkunftsstandortes, Rückstandsuntersuchung durchführen Geeignete Kulturen auswählen Wasseruntersuchung durchführen Kultur nach Ernte waschen Wasser aufbereiten Wassersparend bewässern Geeignete Kulturen auswählen Nutzungsrechte überprüfen Wassersparend bewässern Geeignete Kulturen auswählen belastete Flächen nicht ernten belastete Flächen nicht ernten Prüfbericht (z. B. RAL) bzw. Analyseergebnisse des Herstellers Prüfbericht (z. B. RAL) bzw. Analyseergebnisse des Herstellers Untersuchungsergebnisse Untersuchungsergebnisse Genehmigungen Pflanzenschutzmitteleinsatz Abdrift Verschleppung unsachgemäße Anwendung Rückstandsanalysen Untersuchungsergebnisse Standort in Ordnung: Ja Nein Datum: Unterschrift: V-11 Seite 2 von 2 3.1.1 / 3.4.9

Maßnahmenplan Umwelt 2019 Folgende Maßnahmen werden in meinem Betrieb durchgeführt (Zutreffendes bitte ankreuzen): Abfallreduzierung: O Mülltrennung O Kompostierung O Recycling O Reduzierung von Luftverschmutzung O Verwendung von Rußfiltern bei Dieselkraftfahrzeugen O Verwendung von Gas- und/oder Elektrogabelstaplern O Reduzierung von Bodenverschmutzung O Reduzierung von Wasserverschmutzung O Reduzierung / Optimierung des Energieverbrauchs O Einsatz erneuerbarer Energie O Verbesserung der Standortqualität O Anpflanzung von Hecken O Ausgleichspflanzung im Rahmen einer Baumaßnahme O Vermeidung von Bodenverdichtungen/Bodenschutz O Einsatz bodenschonender Landmaschinen O Abwarten der feuchteabhängigen Tragfähigkeit des Bodens zur Bearbeitung O Kombination von Arbeitsgängen (z. B. All-in-one-System) O Maßnahmen zur Erosionsminderung (Wind, Wasser, Hanglage) O Zwischenfruchtanbau O Mulchsaat O Geeignete Fruchtfolge O Zufuhr organische Substanz O Erosionsmindernder Anbau (Querpflügen, Schlageinteilung, usw.) O Minimierung der Zeitspanne ohne Bewuchs O Förderung stabiler Bodenaggregate V-12 Seite 1 von 2 3.2.1

Maßnahmenplan Umwelt 2019 Verbesserung der Humusbilanz O Zwischenfruchtanbau O Verminderung der Intensität der Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel O Prognoseprogramme O integrierter Anbau O mechanische Unkrautbekämpfung O Anwendung des Schadschwellenprinzips O abdriftmindernde Technik Verbesserung der Artenvielfalt auf dem Betrieb O Anlegen von Hecken O freiwillige Stilllegung O Ackerrandstreifen O Begrünung der Hoffläche O Grünpflanzenschnitt nach 24. Juni O Extensivierung von Teilflächen O vielfältige Fruchtfolge O Streuobstwiesen O Blühstreifen O Nistkästen Nachhaltigkeit O Eigenstromproduktion O Überwachung des Energieverbrauchs (Strom, Diesel, Gas) Betriebsspezifische Maßnahmen O Wasserschutzgebiet (Mitglied Wasserkooperation) O FFH-Gebietszone O Weitere Maßnahmen (bitte ausfüllen) O Datum: Unterschrift: V-12 Seite 2 von 2 3.2.1

Ackerschlagkartei Jahr: 2019 Betrieb Schlagbezeichnung Größe (ha): Bodenart: Hauptfrucht: Vorfrucht: Vorvorfrucht: Zwischenfrucht: Letzter Kartoffelanbau Auspflanzung Datum Sorte dt/ha Anerkennungs-Nr. Saatgutbehandlung Mittel Dosierung kg; l/dt Methode organische Düngung Datum Mittel ha TF* N % Menge/ha Methode Anwender mineralische Düngung Datum Handelsname ha TF* kg N / P / K Menge/ha Methode Anwender Bodenbearbeitung Datum Tätigkeit Dauer Maschine Anwender Pflanzenschutz/ Pflanzenstärkungsmittel/Zusatzstoffe Datum Mittel Wirkstoff Wasseraufwandmenge l/ha ha TF* kg;l/ha Wartezeit Wetter Methode Anwender Begründung * TF = Teilfläche V-13 Seite 1 von 3 3.3.1 / 3.4.1 / 3.5.1 / 3.8.1 / 3.8.2

Ackerschlagkartei Jahr: 2019 Bewässerung O ja 1. mm, 2. mm, 3. mm O nein Bonitur zur Erntevorbereitung Rodebedingungen O optimal O gut O schlecht Witterung O optimal O gut O schlecht Knollenzustand O optimal O gut O schlecht Knolleninnenmängel O ja O nein Knollenaußenmängel O ja O nein Visuelle Kontrolle der Fläche auf Unkrautbesatz, Wild, Nagetiere, Hunde usw. O in Ordnung O nicht in Ordnung Maßnahmen/Bemerkungen: Ernte Datum Erntebeginn Datum Ernteende ha Bemerkungen / Erntemenge Lagerung; Einsatz von Keimhemmungsmitteln / Nacherntebehandlungen Datum Mittel Wirkstoff kg; l/t Wartezeit Methode Anwender Begründung V-13 Seite 2 von 3 3.3.1 / 3.4.1 / 3.5.1 / 3.8.1 / 3.8.2

Ackerschlagkartei Jahr: 2019 Persönlicher Code Persönlicher Code Persönlicher Code Persönlicher Code Code Anwender Code Methode/Maschinen Code Begründung Code Witterung BL Betriebsleiter DS Düngerstreuer U Unkräuter b bewölkt LU Lohnunternehmer HN Heißnebeln Keimhemmung H Hirse w windstill SP Spritzen Keimhemmung Q Quecke ST Stäuben Keimhemmung L Läuse SP Pflanzenschutzspritze K Käfer Datum, Unterschrift BL Name technisch verantwortliche Person PSM P Phytophthora A Abtöten von Kartoffellaub K Keimhemmung Vorgaben für das Wiederbetreten nach Pflanzenschutzmitteleinsätzen Bevor die Arbeitskräfte die Anbaufläche wieder betreten dürfen, muss jedoch mindestens das Mittel auf den Pflanzen getrocknet sein, falls keine weiteren Vorschriften festgelegt sind. In der Regel werden die Flächen erst wieder bei der nächsten Behandlung bzw. Düngemaßnahme oder Kontrollmaßnahme (s. u.) betreten und damit auf der Ackerschlagkartei dokumentiert. Werden kürzere Abstände eingehalten, werden diese extra auf der Ackerschlagkartei vermerkt. Wiederbetretung nach Pflanzenschutzmitteleinsätzen außerhalb der Pflanzenschutz- und Düngemaßnahmen: Datum Grund Abstände eingehalten ja/nein Bemerkung Kontrolle auf Schädlinge Datum Schädling Befall (Anzahl/m²) begangen, nicht gefunden gering mittel stark Maßnahme V-13 Seite 3 von 3 3.3.1 / 3.4.1 / 3.5.1 / 3.8.1 / 3.8.2

Risikoanalyse für organische Dünger Jahr Art des organischen Düngers Herkunft des Düngers O betriebseigen O Zukauf O Analyse liegt vor O Analyse liegt nicht vor bei Kompostierung: Kompostierungsmethode: O RAL Gütezeichen Komposte Mögliche Risiken Risiko vorhanden ja nein Grund? Maßnahmen zur Beherrschung des Risikos Samen von unerwünschten Pflanzen (Unkräutern) zu hohe Schwermetallgehalte hoher Anteil an sonstigen Fremdstoffen Mist/Gülle Rückstände von Medikamenten Übertragung von Pflanzenkrankheiten zu hohe Schwermetallgehalte Gärsubstrat nur aus Gülle und pflanzlichem Material unerwünschte Ausgangsmaterialien V-14 Seite 1 von 2 3.4.7 / 3.4.8

Risikoanalyse für organische Dünger Jahr Mögliche Risiken Risiko vorhanden Grund? Maßnahmen zur Beherrschung des Risikos ja nein Sonstiges Zeitpunkt der Ausbringung Platzierung der organischen Düngemittel Erntbarer Teil kommt mit dem Boden in Berührung Vorgaben zur Ausbringung unbehandelter tierischer Wirtschaftsdünger: Baumkulturen, Strauchbeerenobst: Ausbringung ausschließlich nach der Ernte und Einarbeitung vor dem Knospenaufbruch Hinweis: Auf die Einarbeitung kann verzichtet werden, wenn eine Kontamination der Früchte ausgeschlossen werden kann. Blattgemüse: keine Ausbringung ab der Pflanzung Alle anderen Kulturen: Ausbringung und Einarbeitung mind. 60 Tage vor der Ernte Hinweis: Ausgenommen von der Regelung ist der Einsatz auf Flächen für Produkte, die vor dem Verzehr immer gekocht werden. Die Anwendung von flüssigen Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft zur Kopfdüngung im Gemüsebau ist ohne Ausnahme verboten. Im Übrigen ist sie im Gemüsebau nur gestattet, wenn der Zeitraum zwischen der Anwendung und der Ernte der Gemüsekulturen mindestens 12 Wochen beträgt. O Von der Ausbringung des organischen Düngers geht keine Gefährdung aus. O Von der Ausbringung des organischen Düngers ist aufgrund der Gefährdung abzusehen. Datum: Unterschrift: V-14 Seite 2 von 2 3.4.7 / 3.4.8

V-15 3.4.11 / 3.5.12

V-16 3.4.11

V-17 3.4.11

Verfahren zur Regelung des Wiederbetretens nach PSM-Einsätzen Überprüfen anhand der Sicherheitsblätter der PSM, ob Regelungen zum Wiederbetreten getroffen wurden. In Abhängigkeit der Einstufung des verwendeten Präparats muss das Wiederbetreten der Fläche oder des Kulturraums eingeschränkt werden, oder ist nur mit geeigneter Schutzausrüstung zulässig. In jedem Fall ist der Zugang für alle Arbeitskräfte, Dienstleister und Besucher, mit Ausnahme des Ausbringers (dieser ist sachkundig und mit Schutzausrüstung ausgestattet), bis zum vollständigen Abtrocknen der Pflanze verboten. Hinweisschild mit Zugangsverbot ( Pflanzenschutzmittel-Einsatz Zugang verboten ) wird sichtbar vor dem Eingang (z. B. Gewächshaus, Lager) angebracht. Freigabe der Räume durch den Ausbringer oder einen anderen Sachkundigen. Einweisung und Instruktion der Mitarbeiter (siehe Schulungsnachweis). Verantwortlich für das Aufhängen des Hinweisschilds und für die Instruktion der Mitarbeiter ist Verantwortlich für die Kontrolle des Einhaltens des Zutrittverbots ist Datum: Unterschrift: V-18 Seite 1 von 2 3.5.2

Vorgaben für das Wiederbetreten nach Pflanzenschutzmitteleinsätzen Bevor die Arbeitskräfte die Anbaufläche wieder betreten dürfen, muss mindestens das Mittel auf den Pflanzen abgetrocknet sein, falls keine weiteren Vorschriften festgelegt sind. In der Regel werden die Flächen erst wieder bei der nächsten Behandlung bzw. Düngemaßnahme oder Kontrollmaßnahme (s. u.) betreten und damit auf der Ackerschlagkartei dokumentiert. Werden kürzere Abstände eingehalten, werden diese extra auf der Ackerschlagkartei vermerkt. Wiederbetretungsfrist: Auflagen bzgl. der Wiederbetretungsfrist sind ggfls. in der Packungsbeilage eines jeden Pflanzenschutzmittels aufgeführt. Sie finden die Auflagen auch im Pflanzenschutz Informationssystem unter www.psinfo.org Es sollte der Betriebsart entsprechend eine individuelle Verfahrensanweisung erstellt werden. Kontrolle auf Schädlinge Datum Schädling Befall (Anzahl m²) begangen, nichts gefunden gering mittel stark Maßnahme Wiederbetretung nach Pflanzenschutzmitteleinsätzen außerhalb der Pflanzenschutzund Düngemaßnahmen: Datum Grund Abstände eingehalten ja / nein Bemerkung V-18 Seite 2 von 2 3.5.2

Beispiele für Wiederbetretungs-Auflagen (kein Anspruch auf Vollständigkeit) EO005-1 SPo 5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages. EO005-2 SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften. SF149 Gewächshäuser/geschlossene Räume sind vor dem Wiederbetreten gründlich zu lüften. SF189 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. SF1891 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. SF1911 Das Wiederbetreten von behandelten Wein-, Hopfen-, Kernobst-, Steinobst- und Zierpflanzenkulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in den oben genannten Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb von 3 Wochen sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. SF194 Beim Wiederbetreten der behandelten Raumkulturen sind am Tage der Applikation der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. Nachfolgearbeiten auf/in den oben genannten Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb von einer Woche sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. SF245 Behandelte Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten werden. SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten SF521 Nach der Behandlung/vor dem Aufenthalt von Personen in den Räumen/Lagern diese gründlich lüften. V-19 3.5.2

Zugelassene Pflanzenschutzmittel in Kartoffeln Stand 08.01.2018 - Unterlagen für QS-GAP/Global-Gap Audit aufbewahren! Handelsprodukt Firma Wirkstoffe Aufwand l-kg/ha Zahl der An- Wendungen (Spritzabstand) Zulassung bis Zulassungsnummer Gefahrensymbole / GHS Betreten der Fläche nach Applikation Bienenschutz Wartezeit in Tagen Herbizide Agil S MAC 34107-00 Propaquinzafop 1,0 1 30.11.2022 07+08+09 SF245-01 B4 F Arcade SYD 6928-00 Metribuzin-Prosulfocarb 5,0 1 31.12.2026 09 SF1891 B4 F Artist BAY 4559-00 Metribuzin + Flufenacet 2,0-2,5 1 31.10.2018 N; Xn B4 F Bandur BAY 34145-00 Aclonifen 4,0 1 31.12.2024 N; Xn SF245-01 B4 F Boxer SYD 33838-00 Prosulfocarb 5 1 31.10.2018 N, Xi B4 F Cato DPB 34078-00 Rimsulfuron + FHS Trend 0,03 + 0,02 2 (8-14 Tage) 30.04.2019 05+07+09 SF245-01 B4 F Centium 36 CS CHE 4798-00 Clomazone 0,25 1 31.12.2025 09 SF245-01 B3 F Focus Ultra BAS 33964-00 Cycoloxydim 2,5 (Quecke 5,0) 1 31.12.2025 Xn SF245-01 B4 56 Fusilade MAX SYD 24847-00 Fluazifop-P 1,0 (Quecke 2,0) 1 31.12.2022 N, Xn SF245-01 B4 90 Metric BEL 6588-00 Clomazone + Metribuzin 1,5 1 31.12.2024 N SF1891 B4 F Mistral ADA 4504-00 Metribuzin 0,75 (NA 0,5) 1 31.12.2022 N SF1891 B4 42 Novitron DamTec CHE 7366-00 Aclonifen + Clomazone 2,4 1 31.12.2026 N, Xn SF245-01 B4 F Panarex SPU 5190-00 Quizalofop-P 1,25 (Quecke 2,25) 1 31.12.2018 N, T B4 60 Proman BEL 7932-00 Metobromuron 3,0 1 31.12.2025 08+09 SF1891 B4 F Quickdown BEL 5693-00 Pyraflufen (Ethylester) 0,4-0,8 3 (4-7 Tage) 31.01.2019 N, Xn SF245-01 B4 14 Reglone SYD 50287-00 Diquat 2,5 1 30.06.2018 N; T+ B4 10 Select 240 SC ARY 24366-00 Clethodim 0,75 1,0 (Quecke) 1 31.12.2024 07+08+09 SF245-01 B4 60 Sencor Liquid BAY 7191-00 Metribuzin VA 0,9 (NA 0,6) 1 31.12.2022 N SF245-01 B4 42 Shark CHE 5268-00 Carfentrazone 1,0 1 28.02.2018 N; Xi SF245-01 B4 14 Targa Super DOW 34060-00 Quizalofop-P 1,25 2,0 (Quecke) 1 30.11.2020 08 SF1891 B4 49 Titus DPB 34273-00 Rimsulfuron 0,04 + 0,04 2 (8-10 Tage) 31.12.2024 09 SF245-01 B4 F Fungizide ACROBAT PLUS WG BAS 24521-00 Mancozeb + DMM 2,0 5 (10-14 Tage) 31.12.2019 N, Xn SF245-01 B4 14 Areva MZ ADA 7162-00 Mancozeb + DMM 2,0 5 (10-14 Tage) 31.12.2023 N, Xn SF245-01 B4 7 BANJO ADA 6899-00 Fluazinam 0,4 8 (5-10 Tage) 31.12.2022 N, Xn SF1891 B4 7 BANJO Forte ADA 7012-00 Dimethomorph + Fluazinam 1,0 4 (7-10 Tage) 31.12.2022 N, Xn SF1891 B4 7 Canvas NUF 26282-00 Amisulbrom 0,5 6 (7-10 Tage) 31.12.2025 07+08+09 SF245-01 B4 7 Carial Flex SYD 7646-00 Cymoxanil + Mandipropamid 0,6 6 (7 Tage) 31.08.2020 N; Xn SF245-01 B4 7 Carneol ADA 6899-60 Fluazinam 0,4 8 (5-10 Tage) 31.12.2022 N; Xn SF1891 B4 7 Contans WG BAY 4346-00 Coniothyrium minitans 4,0-8,0 1 (Pflanzgut) 31.12.2018 B3 F Cuprozin progress SPU 6895-00 Kupferhydroxid 2,0 6 (7-10 Tage) 31.12.2021 N; T SF194 B4 14 Curzate M WG DPB 24573-00 Cymoxanil + Mancozeb 2,3 3 (7-10 Tage) 31.01.2019 07+08+09 SF1891 B4 14 Diabolo (Pflanzkartoffeln) CER 25584-00 Imazalil 150 ml/t 1,05 l/ha 1 (Lager Herbst) 31.12.2022 05+07+09 SF245-01 B3 F Dithane Neo Tec DOW 23924-00 Mancozeb 1,8 6 31.01.2018 N; Xn SF1891 B4 7 Electis DOW 24957-00 Mancozeb + Zoxamide 1,8 3 (7-12 Tage) 31.01.2018 Xn B4 7 V-20 3.5.3 / 3.5.8

- 2 Handelsprodukt Firma Wirkstoffe Aufwand l-kg/ha Zahl der An- Wendungen (Spritzabstand) Zulassung bis Zulassungsnummer Gefahrensymbole / GHS Betreten der Fläche nach Applikation Bienenschutz Wartezeit in Tagen EPOK ISK 4523-00 Fluazinam + Metalaxyl-M 0,5 4 (10-14 Tage) 31.12.2017 N; Xn SF245-01 B4 7 Fantic M STA 5872-00 Benalaxyl-M + Mancozeb 2,5 3 (10-14 Tage) 31.12.2019 N, Xn SF1891 B4 14 Funguran progress SPU 6896-00 Kupferhydroxid 2,0 4 (7-10 Tage) 31.12.2021 N, Xi B4 14 Infinito BAY 25876-00 Propamocarb + Fluopicolide 1,6 / 1,2 4 (7-10 Tage) 31.12.2020 N, Xi SF245-01 B4 14 Lotus-Nando 500 SC NUF 7032-00 Fluazinam 0,4 10 (7-10 Tage) 31.12.2022 N, Xn SF1891 B4 7 Monceren G BAY 5960-00 Pencycuron + Imidacloprid 60 ml/dt 1 31.07.2020 N B3 F Monceren Pro BAY 6850-00 Pencycuron + Prothioconazol 1,5 l/ha (Mafex 2,0 l) 1 31.12.2022 N B3 F Moncut ADA 6414-00 Flutolanil 20 ml/dt 1 (Lager/Legen) 31.12.2019 N B3 F Narita BEL 8025-00 Difenoconazol 0,5 1 31.12.2019 07+08+09 SF245-01 B4 14 Nautile WG UPL 7656-00 Cymoxanil + Mancozeb 2,0 4 (7-10 Tage) 31.01.2019 07+08+09 SF1891 B4 14 Nautile WP UPL 7656-00 Cymoxanil + Mancozeb 2,25 4 (7-10 Tage) 31.01.2019 07+08+09 SF1891 B4 14 OHAYO ISK 34092-60 Fluazinam 0,4 10 (7-10 Tage) 31.12.2021 N, Xn SF1891 B4 7 Ortiva SYD 24560-00 Azoxistrobin 0,5 3 (14-28 Tage) 31.12.2020 N SF245-01 B4 7 Ortiva SYD 24560-00 Azoxistrobin 3,0 beim Legen 1 (3x in der Kultur) 31.12.2020 N SF245-01 B4 F Orvego BAS 26833-00 Dimethomorph+Ametoctradin 0,4 10 (7-10 Tage) 31.12.2024 N; Xn SF245-01 B4 7 Penncozeb DG CER 4350-60 Mancozeb 1,8 kg/ha 4 31.01.2018 N, Xn SF1891 B4 7 Plexus FMC 7957-60 Cymoxanil + Fluazinam 0,6 6 (7-10 Tage) 28.02.2020 07 SF1891 B4 7 Polyram WG BAS 33986-00 Metiram 1,8 5 31.01.2019 N, Xi SF1891 B4 14 Presidium GOW 8247-00 Dimethomorph + Zoxamide 1,0 5 (7-10 Tage) 31.01.2019 07+09 SF245-01 B4 7 Proxanil BEL 6481-00 Cymoxanil + Propamocarb 2,5 4 (7-12 Tage) 31.12.2020 SF245-01 B4 14 Ranman Top ISK 6860-00 Cyazofamid 0,5 6 (5-10 Tage) 31.12.2021 N; Xi SF245-01 B4 7 Reboot GOW 7692-00 Cymoxanil + Zoxamide 0,45 6 (7-9 Tage) 31.01.2018 07+08+09 SF1891 B4 7 Revus SYD 26221-00 Mandipropamid 0,6 4 (7-12 Tage) 31.12.2024 SF245-01 B4 7 Revus MZ SYD 26690-00 Mandipropamid + Mancozeb 2,5 4 (7-12 Tage) 31.12.2023 N, Xn SF1891 B4 7 Revus Top SYD 27522-00 Mandipropamid+Difenoconazol 0,6 3 (7-10 Tage) 31.12.2019 N SF245-01 B4 3 Ridomil Gold MZ SYD 24412-00 Mancozeb + Metalaxyl-M 2,0 4 (10-14 Tage) 31.12.2021 N: Xn SF1891 B4 14 Risolex NUF 33282-00 Tolclofos-methyl 200 g/dt (max. 5kg/ha) 1 x beim Legen 30.04.2018 09 B3 F Risolex flüssig NUF 43845-00 Tolclofos-methyl 60 ml/dt (max. 1,5l/ha) 1 x beim Legen 30.04.2018 09 SPo 5 B3 F Shaktis NUF 26417-00 Mancozeb + Amisulbron 2,0 6 (7-10 Tage) 31.12.2025 N, Xn SF245-01 B4 7 Shirlan ISK 34092-00 Fluazinam 0,4 10 (7-10 Tage) 31.12.2021 N, Xi SF1891 B4 7 Signum BAS 25483-00 Pyraclostrobin + Boscalid 0,25 4 (10-21 Tage) 31.12.2019 N, Xn SF245-01 B4 3 TANOS DPB 34647-00 Cymoxanil + Famoxadone 0,7 2 (7-14 Tage) 30.06.2019 07+08+09 SF1891 B4 14 Terminus FMC 6897-00 Fluazinam 0,4 8 (7-10 Tage) 31.12.2022 N, Xn SF245-01 B4 7 Terminus Extra OXO 7957-00 Cymoxanil + Fluazinam 0,6 6 (7-10 Tage) 28.02.2020 07+08+09 SF1891 B4 7 Valbon SPU 25307-00 Mancozeb + Benthiavalicarb 1,6 6 (7-10 Tage) 31.12.2019 N, Xn SF245-01 B4 7 V-20 3.5.3 / 3.5.8

- 3 Handelsprodukt Firma Wirkstoffe Aufwand l-kg/ha Zahl der An- Wendungen (Spritzabstand) Zulassung bis Zulassungsnummer Gefahrensymbole / GHS Betreten der Fläche nach Applikation Bienenschutz Wartezeit in Tagen Valis M BEL 6814-00 Mancozeb + Valifenalate 2,5 3 (7-10 Tage) 30.09.2018 N, Xn SF245-01 B4 7 VIDEO UPL 7656-60 Mancozeb + Cymoxanil 2,0 4 (7-10 Tage) 31.01.2019 07+08+09 SF1891 B4 14 Winby ISK 34092-62 Fluazinam 0,4 10 (7-10 Tage) 31.12.2021 N; Xn SF1891 B4 7 Zetanil M OXO 6407-00 Cymoxanil + Mancozeb 3,0 4 (7-14 Tage) 31.12.2019 N, Xn SF1891 B4 7 Insektizide Actara SYD 6212-00 Thiametoxam 80 g/ha 4 (2 x 2) 31.12.2018 N, Xn B1 7 Biscaya BAY 5918-00 Thiacloprid 0,3 2(10-14 Tage) 30.04.2019 N, Xn SF245-01 B4 14 Bulldock ADA 23977-00 Beta-Cyfluthrin 0,3 1 30.04.2018 N; Xn SF245-01 B2 28 Coragen DPB 26336-00 Chlorantraniliprole 60 ml/ha 2 (14 Tage) 31.05.2025 N SF245-01 B4 14 Dantop (nur Pflanzgut) SPU 25583-00 Clothianidin 300 g/ha 1 x beim Legen 31.12.2019 N, Xn B1 F Dantop (nur Pflanzgut) SPU 25583-00 Clothianidin 150 g/ha 2 (7-14 Tage) 31.12.2019 N, Xn B1 F Dantop SPU 25583-00 Clothianidin 35 g/ha 2 (10-14 Tage) 31.12.2019 N, Xn B1 F Decis forte BAY 7418-00 Deltamethrin 0,05 1 31.12.2024 N; Xn SF245-01 B2 7 Fastac ME BAS 7473-00 alpha-cypermethrin 0,2 2 (7 Tage) 31.12.2024 08+09 SF1891 B4 F Hunter SPU 6387-60 Lambda-Cyhalothrin 0,15 1 31.12.2023 N SF245-01 B4 14 Karate Zeon SYD 24675-00 Lambda-Cyhalothrin 75 ml/ha 2 31.12.2022 N, Xn SF245-01 B4 14 Lambda WG SYD 34178-60 Lambda-Cyhalothrin 0,15 2 31.12.2022 N, Xn SF1891 B4 14 Mospilan SG FMC 5655-00 Acetamiprid 250 g/ha 1 30.04.2018 SF245-01 B4 14 Pirimor Granulat SYD 52470-00 Pirimicarb 0,3 2 30.04.2018 N; T SF1891 B4 7 Plenum 50 WG SYD 5223-00 Pymetrozin 0,2 2 30.06.2019 Xn SF1891 B1 7 SpinTor DOW 5314-00 Spinosad 50 ml/ha 2 30.04.2019 N SF245-01 B1 14 Spruzit Neu NEU 24780-60 Pyrethrine + Rapsöl 8,0 2 (7 Tage) 31.08.2020 09 SF245-01 B4 3 Sumicidin Alpha EC BAS 24068-00 Esfenvalerat 0,3 1 31.01.2019 N; Xn B2 14 Teppeki BEL 5691-00 Flonicamid 160 g/ha 2 (14-21 Tage) 31.12.2022 SF245-01 B2 14 Trafo WG SYD 4178-00 Lambda - Cyhalothrin 0,15 2 31.12.2022 N, Xn SF1891 B4 14 Rodentizide (Vorratsschutz in Räumen) Giftweizen GB FRU 5388-61 Zinkphosphid (-> Hausmaus) 100 g/köderstelle 1 30.06.2018 N B3 F Etisso Mäusefrei P.-Sticks FRU 5388-60 Zinkphosphid (-> Hausmaus) Granulatköder bei Bedarf 30.06.2018 N B3 F Ratron Giftlinsen FRU 5388-00 Zinkphosphid (-> Hausmaus) 100 g/köderstelle 1 30.06.2018 N B3 F Keimhemmer (Wachstumsregler) Biofresh Safestore Air Pr. 7919-00 Ethylen 0,01 l/m³ 1 31.08.2020 07 SF1471 B3 F CIPC 300 EC Certis 24314-60 Chlorpropham 60 ml/t 1 31.07.2018 N, Xn B3 F CIPC 300 HN Certis 24255-60 Chlorpropham 20 ml/t 3 (42-56 Tage) 31.07.2018 N, Xn B3 F Crown SPU 6526-60 Maleinsäurehydrazid 1 x 5 kg/ha 3-4 Wo vor Ernte 31.10.2018 SF245-01 B4 21 Fazor ARY 6865-00 Maleinsäurehydrazid 1 x 5 kg/ha 3-5 Wo vor Ernte 31.10.2018 N SF245-01 B4 21 V-20 3.5.3 / 3.5.8

- 4 Handelsprodukt Firma Wirkstoffe Aufwand l-kg/ha Zahl der An- Wendungen (Spritzabstand) Zulassung bis Zulassungsnummer Gefahrensymbole / GHS Betreten der Fläche nach Applikation Bienenschutz Wartezeit in Tagen GRO-STOP BASIS SPU 4314-00 Chlorpropham 60 ml/t 1 31.07.2018 N; Xn B3 F GRO-STOP Fog SPU 34255-00 Chlorpropham 1x25+6x12,5+1x20 ml/t 7 (4 Wochen) 31.07.2019 08+09 B3 F GRO-STOP Ready SPU 6097-00 Chlorpropham 150 ml/t 1 31.12.2018 N, Xn B3 F GRO-STOP 1 % DP SPU 4509-00 Chlorpropham 2,0 kg/t 1 31.07.2018 N B3 F Himalaya ARY 7380-00 Maleinsäurehydrazid 1 x 5 kg/ha 3-4 Wo vor Ernte 31.10.2018 N SF245-01 B4 21 ITCAN KRE 6526-00 Maleinsäurehydrazid 1 x 5 kg/ha 3-4 Wo vor Ernte 31.10.2018 SF245-01 B4 21 MitoFOG HN FRO 6910-00 Chlorpropham 1x25+6x12,5+1x20 ml/t 8 (4-6 Wochen) 01.10.2018 N, C SF1472 B3 1 Neonet Dust BEL 4531-60 Chlorpropham 1,0 kg/t 1 31.07.2018 B3 F Neonet Start BEL 4995-60 Chlorpropham 60 ml/t 1 28.02.2018 N, Xn B3 F NeoNet 300 HN BEL 7443-60 Chlorpropham 1x40 + 3x26,7 ml/t 4 (2-3 Monate) 29.05.2019 N, Xn SF1472/SF138 B3 F Neo-Stop L300 CAG 7443-00 Chlorpropham 1x40 + 3x26,7 ml/t 4 (2-3 Monate) 29.05.2019 N, Xn SF1472/SF138 B3 F Neo-Stop L500 CAG 4764-00 Chlorpropham 12 ml/t 3 (2-3 Monate) 31.07.2018 N; Xn B3 F Neo-Stop CAG 4531-00 Chlorpropham 1 kg/t 1 31.07.2018 N B3 F Neo Stop Starter CAG 4995-00 Chlorpropham 60 ml/t 1 28.02.2018 N ; Xi B3 F Polder BASIC UPO 6913-00 Chlorpropham 60 ml/t 1 31.01.2019 N, Xn SF153/SF199 B3 1 Polder DUST UPO 6916-00 Chlorpropham 1,5 kg/t 1 31.10.2018 N, T SF153/SF199 B3 1 Polder HOT FOG UPO 6910-00 Chlorpropham 1x25+6x12,5+1x20 ml/t 8 (4-6 Wochen) 31.10.2018 N, C SF1472 B3 1 Talent (nur Pflanzgut) ASI 7520-00 Carvone 25 ml/t (unverdünnt) 20 (!)(7 Tage) 01.06.2018 07 SF140 B3 F Totalherbizide (Auswahl aktuell 77 glyphosathaltige Produkte zugelassen aber viele Produkte dürfen nicht nach der Pflanzung eingesetzt werden!) DOMINATOR 480 TF DOW 6923-00 480 g/l Glyphosat 3,75 - bis 5 Tage n. S. 1 31.12.2022 N SF245-01 B4 F Glyphos Dakar STA 5937-00 680 g/kg Glyphosat 1,6 - bis 5 Tage n. S. 1 31.12.2020 Xi SF245-01 B4 F Kyleo NUF 7200-00 2,4 D + Glyphosat 5 1 31.12.2023 N ; Xi SF1891 B4 F Roundup REKORD MOT 7525-66 720 g/kg Glyphosat 2,5 (bis zur Keimung) 1 31.12.2024 N SF245-01 B4 F Roundup PowerFlex MOT 6149-00 480 g/l Glyphosat 3,75 -bis 5 Tage n. S. 1 31.12.2022 N SF245-01 B4 F Sonstige Metarex M DES 7825-00 Metaldehyd 5,0 5 (5 Tage) 31.05.2022 B3 7 Sluxx HP NEU 6683-00 Eisen-III-phosphat 7,0 4 31.01.2018 B3 F MENNO Florades MEN 34407-00 Benzoesäure 2% 1 31.01.2019 02+05+07+08 B3 F NEMATHORIN 10G ISK 5005-00 Fosthiazate 30,0 1 (in 4 Jahren) 31.10.2018 N: Xn B3 F Zulassungsablauf und Aufbrauchfristen Ablauf der Zulassung: Bei Ablauf der Zulassung gilt eine Abverkaufsfrist von 6 Monaten sowie anschließend noch eine 12-monatige Aufbrauchfrist. Damit dürfen Pflanzenschutzmittel noch bis 18-Monate nach Zulassungsablauf aufgebraucht werden. Gefahrensymbole V-20 3.5.3 / 3.5.8

T+ = sehr giftig T = giftig Xn = gesundheitsgefährlich Xi = reizend N = umweltgefährlich C = ätzend GHS 02 = Gefahr oder Achtung entzündlich GHS 05 = Ätzwirkung: Kontakt vermeiden; Schutzbrille und Handschuhe tragen. Bei Kontakt Augen und Haut mit Wasser spülen. GHS 07 = Ausrufezeichen: Bei Hautreizungen oder Augenkontakt mit Wasser oder geeignetem Mittel spülen. GHS 08 = Gesundheitsgefahr: Vor der Arbeit mit solchen Stoffen muss man sich gut informieren; Schutzkleidung und Handschuhe, Augen- und Mundschutz oder Atemschutz tragen. GHS 09 = Umwelt: Nur im Sondermüll entsorgen, keinesfalls in die Umwelt gelangen lassen. Bienenschutz B1 = Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft. Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. B2 = Das Mittel wird als bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23.00 Uhr, eingestuft (B2). Es darf außerhalb dieses Zeitraums nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. B3 = Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet B4 = Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration als nicht bienengefährlich eingestuft Einschränkungen der Betretung der Fläche bzw. des Kartoffellagers nach der Ausbringung des Pflanzenschutzmittels SF1891 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SPo5 Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages SF1471 Räume während der Einwirkungszeit des Mittels nur mit Körper- und Atemschutz betreten. Nach der Einwirkungszeit/vor dem Aufenthalt von Personen in den Räumen diese gründlich lüften. SF138 Ein Begehen behandelter Lager ohne Körper- und Atemschutz ist erst 24 Std. nach Abschluss der Behandlung erlaubt. SF140 Nur stationäre Kaltverneblungsanlagen verwenden SF153 Nach der Einwirkzeit/vor dem Aufenthalt von Personen in den behandelten Räumen sind diese gründlich zu lüften. SF199 Anwender dürfen pro Arbeitstag nicht mit mehr als insgesamt maximal 2,7 kg Chlorpropham umgehen. - 5 V-20 3.5.3 / 3.5.8

Gefahrenbeurteilung Rückstandshöchstmengen Kulturen: Einsatz von Pflanzenschutzmitteln O ja O nein Restmengen werden ordnungsgemäß auf der Fläche ausgebracht; O ja O nein Höchstmengen werden dabei berücksichtigt O ja O nein Einhaltung der Wartezeiten O ja O nein In den letzten 4 Jahren keine positiven Analyseergebnisse O ja O nein Beachtung guter fachlicher Praxis O ja O nein Pflanzenschutztechnik ist in einem guten Zustand O ja O nein Das Risiko einer Abdrift von angrenzenden Flächen ist als gering anzusehen O ja O nein Teilnahme am Rückstandsmonitoring O REKA O Sonstige Eigene Analysen O ja O nein Bewertung: O Die Gefahr einer Überschreitung der Höchstmengen ist aufgrund der Bewertung als sehr gering zu bewerten, Monitoring ausreichend. O Die Gefahr einer Überschreitung der Höchstmengen ist aufgrund der Bewertung gegeben, weitere Maßnahmen werden getroffen: Geplante Maßnahmen: Die Rückstandshöchstgehalte der eingesetzten Pflanzenschutzmittelwirkstoffe der Länder, in denen die Produkte voraussichtlich vermarktet werden (falls bekannt), sind verfügbar. Zu finden unter: http://ec.europa.eu/food/plant/pesticides/eu-pesticides-database/public/?event=pesticide.residue.selection&language=de Datum: Unterschrift: V-21 3.5.3

Maßnahmenplan bei Überschreitung gesetzlicher Höchstmengen von Pflanzenschutzmitteln in Ernteprodukten Wird festgestellt, dass es bei dem Produkt zu einer Überschreitung der Rückstandshöchstmengen gekommen ist, sind folgende Maßnahmen unverzüglich einzuleiten: Feststellen um welche Partien es sich handelt Vorläufiges Sperren verbleibender Ware im Feld oder im Lager (keine weitere Vermarktung) Anhand der Unterlagen (Lieferscheine usw.) feststellen, welcher Abnehmer mit der Ware beliefert wurde Information der Abnehmer, sofortiger Rückruf der Partien (s. Rückrufverfahren) Information an Zertifizierungsstelle Feststellen der möglichen Ursache (Kontrolle der Schlagaufzeichnungen, Nachbarflächen, vorherige Kulturen usw.) Wenn möglich, Einschicken einer zweiten Vergleichsprobe an das Labor zur Kontrolle der Ergebnisse Ggf. Hinzuziehen weiterer Experten Bei Bedarf Entsorgung Verantwortlicher auf dem Betrieb: V-22 Seite 1 von 2 3.5.3

Maßnahmenplan bei Überschreitung gesetzlicher Höchstmengen von Pflanzenschutzmitteln in Ernteprodukten Wer ist verantwortlich: ''''''''''''''''''' 1. Anhand der Etikettierung muss einwandfrei festgestellt werden können, dass es sich um auf dem Betrieb erzeugte Ware handelt. 2. Schlagaufzeichnungen werden auf ihre Vollständigkeit hinsichtlich des Mitteleinsatzes in den entsprechenden Kulturen geprüft. 3. Schlagaufzeichnungen werden darauf hin überprüft, ob und wann der nachgewiesene Wirkstoff in der Kultur eingesetzt worden ist. 4. Aufgrund der Aufzeichnungen wird nachvollzogen, ob die Wartezeit der eingesetzten Mittel, insbesondere von Wirkstoffen, bei denen Rückstandshöchstmengenüberschreitungen festgestellt wurden, eingehalten worden ist. 5. Aufgrund von Witterungsbedingungen kann u. U. die Wartezeit eines Mittels nicht zum Abbau unter die Rückstandshöchstmengenüberschreitung ausreichen, dies trifft z. B. bei strahlungsarmen kühlem Wetter und kurzen Tagen im Herbst zu. In diesen Fällen wird die Gefahr von Rückstandshöchstmengenüberschreitungen auch in den folgenden Sätzen überprüft. 6. Wenn Rückstandshöchstmengenüberschreitungen von nachweislich nicht eingesetzten Wirkstoffen oder deren Abbauprodukten (Metaboliten) festgestellt werden, sind die entsprechenden beernteten Parzellen auf Abdrift hin zu überprüfen. Die Belastung von Kulturen durch Abdrift soll in Zukunft durch geeignete Maßnahmen minimiert werden. (Beispielsweise durch Absprachen mit angrenzenden Pächtern, Einhalten von Sicherheitsabständen zu anderen Kulturen etc.) 7. Werden Rückstandshöchstmengenüberschreitungen durch versehentlichen Einsatz eines Mittels in einer Parzelle verursacht, wird die einwandfreie Kennzeichnung von Schlägen und Parzellen überprüft, um künftig falsche Anwendungen zu vermeiden. 8. Die Aufzeichnungen der nachfolgenden Erntesätze werden darauf hin überprüft, ob dort Rückstandshöchstmengenüberschreitungen auftreten könnten. 9. Die Gefahr von Rückstandshöchstmengenüberschreitungen ist im Herbst/Winter (strahlungsarme Zeit, niedrigere Temperaturen, langsames Wachstum, Kurztag) höher als im Frühjahr/Sommer (strahlungsintensivere Zeit, höhere Temperaturen, schnelleres Wachstum, Langtag). 10. Das Risiko von Rückstandshöchstmengenüberschreitungen ist bei Kulturen, deren Oberfläche so beschaffen ist, dass Pflanzenschutzmittel länger verbleiben können, höher als bei Kulturen, deren Oberfläche so beschaffen ist, dass die Pflanzenschutzmittel abperlen (Beispiel: Risiko bei Blattsalaten, Grünkohl höher als bei Porree, Rot- und Weißkohl). 11. Werden alle zum Verzehr geeigneten Pflanzenteile bei einer Pflanzenschutzmittelbehandlung getroffen, ist das Risiko einer Rückstandshöchstmengenüberschreitung höher als bei Kulturen, bei denen die Pflanzenschutzmittel nicht an alle Pflanzenteile, die verzehrt werden, gelangen (Beispiel: Risiko bei Petersilie, Grünkohl höher als bei Kopfkohl, Möhre). 12. Alle anwendbaren Maßnahmen werden ergriffen, um im Weiteren Rückstandshöchstmengenüberschreitungen zu vermeiden. V-22 Seite 2 von 2 3.5.3

V-23 3.5.3 / 3.5.12

Nachweis der Umsetzung der Maßnahmen im Integrierten Pflanzenschutz 2019 Die folgenden 5 Maßnahmen im Rahmen des Integrierten Pflanzenschutzes werden in unserem Unternehmen durchgeführt: Nr. Maßnahme 1 2 3 4 5 Mögliche Maßnahmen zur Vorbeugung O Einhaltung der erforderlichen Anbaupausen durch geregelte Fruchtfolgen O Auswahl von für Kultur geeignete Flächen O Förderung von Nützlingen (Hecken, Steinhaufen, Sitzstangen usw.) O Maßnahmen zur Verbesserung der Bodenstruktur (Gründüngung, Mulchmaterial) O Maßnahmen zur Verbesserung des Gehalts organischer Substanz im Boden O Anwendung von Maßnahmen zur Minimierung von Erosionen (z. B. Querpflügen, Mulchen, Zwischensaat) O Sortenwahl (krankheitstolerante bzw. resistente Sorten) O Gesundes Vermehrungsmaterial O Einsatz optimierter Pflanzenschutztechnik O Untersuchung auf bodenbürtige Krankheitserreger (Nematoden) O Reinigung und Desinfektion von Maschinen und Ausrüstungen O Sicherung der Feldhygiene O Vermeidung von staunassen Böden V-24 Seite 1 von 2 3.5.5

Beobachtung und Überwachung O Routinemäßige Kontrolle O Schadschwellenkontrolle O Einsatz von Systemen zur Entscheidungsfindung Intervention O Mechanische oder thermische Unkrautbekämpfung O Selektiver Gebrauch von Pflanzenschutzmitteln (Dokumentation Ackerschlagkartei ) O Behandlung Vermehrungsmaterial (Dokumentation Ackerschlagkartei ) O Einsatz natürlicher Feinde O Einsatz von mikrobiellen Erregern O Teilflächen- oder Randbehandlung (Dokumentation Ackerschlagkartei ) Alle Pflanzenschutzmaßnahmen werden standort-, kultur- und situationsbezogen gemäß der Bekanntmachung Grundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz (BMEL) durchgeführt. Datum: Unterschrift: V-24 Seite 2 von 2 3.5.5

Maßnahmenplan zum Umgang zur Verwendung und Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln und deren Verpackungen Allgemein: Pflanzenschutzmittel in Originalverpackung lagern Spritzbrühe, wenn möglich auf dem Feld ansetzen Nichts verschütten Verhindern des Überlaufens des Tanks Wasserquelle sauber halten; intaktes Rückschlagventil usw. Bei Arbeiten an der Spritze auf befestigtem Boden; Reste auffangen und wiederverwenden, wenn nicht möglich, ableiten in Gülle- oder Jauchegrube Exakte Berechnung des Bedarfs an Brühe Spritzenreinigung: Brühreste stark verdünnen (mind. 1:10) und auf dem behandelten Feld ausbringen Innen- und Außenreinigung auf dem Feld mit Klarwasser durchführen (Zusatztank) Geräte nicht an Oberflächengewässern (Seen, Bächen oder Flüssen) reinigen Ungereinigte Spritzen sind unter Dach (besteht Schutz vor Regenwasser, um das Abspülen von Pflanzenschutzmittel-Resten zu vermeiden) oder auf bewachsenen Flächen abzustellen Pflanzenschutzkanister: Zur Entsorgung; Kanister auf dem Feld säubern, dreimal spülen Spülwasser zur Spritzbrühe geben Kanister bis zur Abgabe sauber, offen und trocken aufbewahren Über PAMIRA entsorgen Behälter mit Produktresten sind Sondermüll PAMIRA Rücknahme: Pflanzenschutz-Verpackungen mit PAMIRA-Zeichen Flüssigdünger-Verpackung Anlieferung sortiert nach Kunststoffen, Metall und Beuteln Verschlüsse getrennt abgeben Behälter über 60 Liter durchtrennen V-25 3.5.7 / 3.5.15

Ansetzen von Pflanzenschutzmitteln Die unsachgemäße Anwendung von Pflanzenschutzmitteln kann zu Gesundheitsschäden führen. Daher: Gebrauchsanweisung des gewählten Mittels sorgfältig lesen. Das Ansetzen der Spritzflüssigkeit und das Befüllen der Spritze sollten sehr sorgsam erfolgen; ohne Verschütten und Spritzer. Haut- und Augenkontakt vermeiden. Schutzausrüstung tragen (Handschuhe, Brille). Vor dem Ansetzen der Spritzbrühen ist Körperschutz gemäß den Herstellerangaben anzulegen. Spritzbrühen sind möglichst im Freien anzusetzen. Ist das Ansetzen der Spritzbrühe in geschlossenen Räumen unvermeidbar, so muss für eine gute Durchlüftung gesorgt werden. Kein Arbeiten in Abflussnähe (Gully, Wasch-, Ausgussbecken oder Toiletten). Keine direkte Wasserentnahme aus Gewässern oder Brunnen. Sicherheitsmaßnahmen zur Rückflussverhinderung sind bei Anschluss an die öffentliche oder private Wasserversorgung zum Befüllen erforderlich. Geben Sie zuerst das Pflanzenschutzmittel in die Spritze. Nutzen Sie das anschließende Einfüllen des Wassers zum Reinigen der Dosierhilfe beziehungsweise des Behälters. So entsteht kein mittelbelastetes Reinigungswasser. Vermeiden Sie Restmengen bereits vor der Anwendung, indem Sie nur so viel Spritzflüssigkeit ansetzen, wie Sie für die vorgesehene Fläche benötigen. Während der Anwendung Vermeiden Sie das Einatmen des Spritznebels sowie Haut- und Augenkontakt. Verwenden Sie Schutzausrüstung Schutzanzug, Handschuhe, Brille, Gummistiefel. Nur die tatsächlich vorgesehene Fläche behandeln, benachbarte Bereiche bewusst aussparen. Das Mittel nicht versehentlich in den Wasserkreislauf einbringen, indem es unbeabsichtigt auf befestigten Flächen, Wegen, Abflüssen und in der Nähe von Gewässern ausgebracht wird. Abdrift des Mittels vermeiden. Anwendung nur bei Windstille. Nach der Anwendung Restmengen und Reinigungswasser dürfen nicht in Abflüsse, Gully oder in die Gewässer gelangen. Restmengen und Reinigungswasser der Spritze bitte stark verdünnt (mindestens 1:10) auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen. Ausgespülte Behälter über die Packmittelrücknahme (PAMIRA) des Handels und der Fachunternehmen entsorgen. Außenreinigung der Geräte über der belebten Bodenzone, also nur auf bewachsenen Bodenflächen oder auf genehmigten Waschplätzen. Keine Reinigung an Oberflächengewässern oder Brunnen. Produktreste müssen zur örtlichen Schadstoffsammelstelle oder zum Schadstoffmobil gebracht werden. Fragen Sie Ihren Abfallentsorger. V-26 3.5.7 / 3.5.14 / 3.5.15

Gefahrstoffverzeichnis PSM Datum Bezeichnung des Gefahrstoffes Einstufung des Gefahrstoffes oder Angaben der gefährlichsten Eigenschaften ² Arbeitsbereiche, in denen mit dem Gefahrstoff umgegangen wird ³ Wassergefährdungsklasse (sofern bekannt) Menge (kg, l, Anz. Gebinde) Eingang Menge (kg, l, Anz. Gebinde) Ausgang Bestand Unterschrift ² s. Piktrogramme V-28 ³ Außenbereich / Gewächshaus V-27 3.5.10

Gefahrenstoffverzeichnis Unten aufgeführt sehen Sie die Piktogramme nach GHS (GloballyHarmonised Systems). Nähere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der BGHW (Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution). Piktogramm Kodierung Bezeichnung/Symbol GHS01 Explodierende Bombe GHS02 Flamme GHS03 Flamme über einem Kreis GHS04 Gasflasche GHS05 Ätzwirkung GHS06 Totenkopf mit gekreuzten Knochen GHS07 Dickes Ausrufezeichensymbol GHS08 Gesundheitsgefahr GHS09 Umwelt V-28 3.5.10

Handfeger, Besen, Kehrblech Bindemittel und Eimer (für Pflanzenschutzmittel) V-29 3.5.13

Risikoanalyse Wasser / Anmischen Spritzflüssigkeit / Bewässerungswasser Jahr Verwendung des Wassers O Reinigung O Beregnung O Pflanzenschutzmaßnahmen O Keimhemmung O Waschen O sonstiges: Herkunft des Wasser O Brunnen geringes Risiko O Oberflächengewässer (See, Bach, Fluss) mögliches Risiko O öffentliche Trinkwasserversorgung kein Risiko O Sonstige O Tierhaltung Mögliche Verunreinigungsquellen in der Nähe O Sonstige O keine Bewässerungsmethode O Großflächenregner O Tröpfchenbewässerung O Zeitpunkt der Anwendung (Entwicklungsstadium der Pflanze) Kulturen Ort der Anwendung O Kulturen, die roh verzehrt werden O Kulturen, die vor dem Verzehr immer gekocht werden (Kartoffeln) O beerntbarer Teil der Pflanze O anderer Teil der Pflanze O Fläche zwischen den Pflanzen Mögliche Risiken mikrobielle Verunreinigung (z. B. bei Oberflächengewässern und Entnahme unterhalb von Dörfern, Viehweiden, Lagerung von organischem Dünger usw.) (QS Richtwerte bei Benetzung der zum Rohverzehr geeigneten Ernteteile werden eingehalten). Risiko vorhanden ja nein Maßnahmen zur Beherrschung eines möglichen Risikos O Kartoffeln werden vor dem Verzehr immer gekocht, deshalb ist die mikrobielle Gefährdung sehr gering. O Verwendung von Wasser mit regelmäßiger Analyse O Behandlung des Wassers vor der Anwendung O Verminderung der Gefährdung des Wassers O Ausreichende Zeit zwischen Ausbringung und Ernte (Rückgang der Pathogenen Populationen) V-30 Seite 1 von 2 3.5.14 / 3.6.1 / 3.6.2

Risikoanalyse Wasser / Anmischen Spritzflüssigkeit / Bewässerungswasser Jahr Mögliche Risiken Risiko vorhanden ja nein Maßnahmen zur Beherrschung eines möglichen Risikos Chemische Verunreinigung (Nitrat usw.) O Analyse des Wassers Physikalische Verunreinigung (hohe Sedimentfracht, Müll, Plastikflaschen, Gras, Sand) O Filtern, Reinigen des Wassers Wasser kommt in direkten Kontakt mit dem Produkt O Wartezeiten einhalten, Ernteprodukt mit Trinkwasser waschen Kulturen werden vor dem Verzehr nicht gekocht (roh verzehrt) O Abspülen mit Trinkwasser Für die Bewässerung liegt eine behördliche Genehmigung vor. O Ja O nein Aufgrund der Gefährdung wird folgende Häufigkeit der Analysen festgelegt: O jährlich O alle 2 Jahre O alle 3 Jahre O Jahre Die im Rahmen der Wasseranalyse festgestellten Abweichungen müssen vor der nächsten Anwendung beseitigt werden!! Der Wasserbedarf wird mit Hilfe folgender Daten bestimmt: O Pflanzenbestand O Wettervorhersage O Niederschlagsmessung O Sonstiges O Bodenfeuchtemessung Probenahmeort: Wasseranalyse mit Stand liegt vor. Ergebnis der Wasseranalyse: O Wasser ist für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet (Grenzwert Escherichia coli unter 1000KbE/100 ml wird eingehalten) O Wasser ist für den vorgesehenen Verwendungszweck bedingt geeignet, Durchführung von Maßnahmen notwendig, durchgeführt und dokumentiert O Wasser ist für den vorgesehenen Verwendungszweck nicht geeignet Datum: Unterschrift: V-30 Seite 2 von 2 3.5.14 / 3.6.1 / 3.6.2

Überprüfung von Messgeräten, anlagen, Kalibrierung Messvorrichtungen und Ausstattung für das Anmischen Zur Wägung (Saatgut, Ansetzen von Spritzbrühen usw.) kommen im Betrieb zum Einsatz: Geeichte Waagen Ja Nein Bei Nein: Eine Überprüfung der Messeinrichtung erfolgt mittels: fremder geeichter Waage Ja Nein geeichter Gewichte Ja Nein Vergleichswägung mit anderen Waagen Ja Nein Bei der Mengenermittlung von Flüssigkeiten kommen im Betrieb zum Einsatz: Messbecher mit geeichter Mengenskalierung Ja Nein Bei Nein: eine Überprüfung der Messeinrichtung erfolgt mittels: fremder geeichter Messbecher Ja Nein Vergleichsmessungen mit anderen Messbechern Ja Nein Mengenerfassung erfolgt mittels Bei der Erfassung von Temperaturen kommen im Betrieb zum Einsatz: geeichte Thermometer Ja Nein Bei Nein: Eine Überprüfung der Messeinrichtung erfolgt mittels: fremder geeichter Thermometer Ja Nein Vergleichsmessungen mit anderen Thermometern Ja Nein Messmittel Muster: Waage Messbereich Prüfung Prüfergebnis Unterschrift Prüfung am am Bis 10 kg 20.12.12 In Ordnung Prüfergebnis Unterschrift Waage Messbecher Thermometer Temperaturfühler Regenmesser Kalibriervorschrift Waage: Waage entweder geeicht oder Abgleich mit geeichten Gewichten oder anderer Waage Kalibriervorschrift Messbecher: Vergleichsmessung mit anderen Messbechern oder anderen Vergleichsgrößen Kalibriervorschrift Thermometer/Temperaturfühler: Vergleichsmessung mit anderen Thermometern oder Temperaturfühlern Kalibriervorschrift Regenmesser: Vergleichsmessung mit Messbecher V-31 3.5.14 / 3.9.3

Lager für leere Pflanzenschutz- mittelkanister V-32 3.5.15 / 3.5.17

Bewässerungswasser Für die Qualität des Bewässerungswassers der Anbauflächen (QSGAP/ GLOBALGAP) sind folgende Leitwerte vorgesehen: Gesamtcoliforme Bakterien unter 1000 Koloniebildende Einheiten (KBE)/100 ml, Fäkalcoliforme Bakterien unter 2000 KBE/100 ml. Bei Freiland und Gewächshauskulturen für den Rohverzehr bei der Benetzung der für den Rohverzehr geeigneten Teile sind folgende Werte einzuhalten: Gesamtcoliforme Bakterien unter 5000 KBE/100 ml, Fäkalcoliforme Bakterien unter 400 KBE/100 ml. Wenn durch das Bewässerungsverfahren eine Benetzung der zum Verzehr geeigneten Teile der Ernteprodukte ausgeschlossen ist, entfällt eine Einschränkung nach hygienisch-mikrobiologischen Eignungsklassen. Die erforderlichen Untersuchungen für die Einstufung des Wassers sind vorzunehmen. Dazu können Analysen, die im Rahmen von Trink-, Bade- oder Oberflächenwasserüberwachungen vorliegen (z. B. im Rahmen von Gewässergüteuntersuchungen), herangezogen werden. Risikoanalyse mikrobiologische Wasserqualität Es wird eine Risikoanalyse durchgeführt, die eine mögliche chemische oder physikalische Verunreinigung aller Quellen des Bewässerungswassers/ Bewässerungsdüngungswasser berücksichtigt. Bestandteil der Risikoanalyse sollte die Bewässerungsmethode, die Kultur, die Häufigkeit von Analysen, die Herkunft des Wassers, die Ursachen und Anfälligkeiten für Verunreinigungen und Drainagewasser der Wasserquellen und der Umwelt sein. Nutzung von Brunnenwasser Bei der Nutzung von Brunnenwasser für Wäsche von Produkten muss dieses Wasser Trinkwasserqualität aufweisen. Das Wasser darf nicht am Brunnen, sondern muss am (letzten) abgebenden Hahn entnommen werden. V-33 3.6.1

Risikoanalyse Wassernutzung Jahr Bitte ankreuzen: Wassernutzung: O Waschen O Reinigung O Pflanzenschutz O Bewässerung O keine Gefahrenänderung O geänderte Nutzung Bezeichnung Mögliche Risiken Kategorie * Entnahme von Wasser aus Brunnen Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässer Einleitung von Brauchwässern Sonstige: Sonstige: O Verringerung der Wassermenge O Verringerung der Wassermenge O Verunreinigung von Oberflächengewässern P P C, P, M Wahrscheinlichkeit des Auftretens O gering O mittel O hoch O gering O mittel O hoch O gering O mittel O hoch O gering O mittel O hoch O gering O mittel O hoch Maßnahme O O O O Bodenuntersuchung auf Schwermetalle O Verlesepersonal erhöhen O Maßnahme umgesetzt Maßnahme wirksam *P: physikalisch, C: chemisch, M: mikrobiologisch Ergebnis: O Es besteht keine Gefährdung durch die Wassernutzung O Es besteht eine Gefährdung / Beeinträchtigung durch die Wassernutzung, weiterführende Maßnahmen sind notwendig Datum: Unterschrift: V-34 3.6.1

Ihr Partner für Untersuchung und Beratung >> Beregnungs-, Bewässerungs- und Waschwasser, Gießwasser, Nährlösungen Wasseruntersuchungen für die Pflanzenproduktion Auftraggeber: / Kostenträger: / Durchschrift: Kd.-Nr. Kd.-Nr. / Kd.-Nr. Name/Vorname Name/Vorname oder [ ] wie Auftraggeber Name/Vorname Straße Straße Straße PLZ/Ort PLZ/Ort PLZ/Ort Tel. Fax Tel. Fax Tel. Fax E-Mail E-Mail E-Mail Adressdaten löschen Probenahme und Probe löschen Probenahmedatum: Probenehmer: [ ] wie Auftraggeber Bemerkungen zur Probenahme: Probenahmeort: [ ] Probenbezeichnung: Untersuchungspakete (bitte ankreuzen): [ ] Kleine Gießwasseruntersuchung ph-wert, Salzgehalt, elektrische Leitfähigkeit bei 25 C, Gesamthärte, Karbonathärte, Eisen, Chlorid >>> min. 1 Liter erforderlich, Flasche komplett befüllen und sofort verschließen - kein Luftüberstand! [ ] Große Gießwasseruntersuchung ph-wert, Salzgehalt, elektrische Leitfähigkeit bei 25 C, Gesamthärte, Karbonathärte, Eisen, Chlorid, Sulfat, Nitrat, Natrium, Kalium, Zink >>> min. 1 Liter erforderlich, Flasche komplett befüllen und sofort verschließen - kein Luftüberstand! [ ] Nährlösungsuntersuchung (auch für Gießwasser) ph-wert, Salzgehalt, elektrische Leitfähigkeit bei 25 C, Gesamthärte, Karbonathärte, Eisen, Chlorid, Sulfat, Nitrat, Natrium, Kalium, Zink, Ammonium, Phosphat, Magnesium, Calcium, Mangan, Kupfer, Bor, Molybdän >>> min. 1 Liter erforderlich [ ] Pflanzenschutzmittelrückstände (Multimethode/Screening, ca. 430 Wirkstoffe) >>> min. 1 Liter in Glasflasche erforderlich >>> Die aktuelle Wirkstoffliste kann unter der LUFA NRW-Servicenummer 0251/2376-595 angefordert werden. [ ] Sonstige Pflanzenschutzmittelrückstände (die nicht im Multimethodenspektrum enthalten sind) Bitte eintragen: [ ] Bewässerungs-/Beregnungswasseruntersuchung gemäß Leitfaden QS-GAP Intestinale Enterokokken, Escherichia coli >>> min. 500 ml in steriler Flasche erforderlich [ ] Waschwasseruntersuchung gemäß Leitfaden QS-GAP bzw. TrinkwV 2001 (Wasser für das Nacherntewaschen und den Einsatz von Nacherntebehandlungsmitteln) Koloniezahlen bei 22 C und 36 C, Escherichia coli, Coliforme Bakterien, Intestinale Enterokokken, ph-wert, elektrische Leitfähigkeit bei 25 C, Ammonium, Nitrat, Nitrit, Sulfat, Chlorid, Eisen, Natrium Oxidierbarkeit, Gesamthärte, Karbonathärte >>> min. 1 Liter für die physikalisch-chemischen Parameter, Flasche komplett befüllen und sofort verschließen - kein Luftüberstand! + zusätzlich min. 500 ml in steriler Flasche für die mikrobiologischen Parameter erforderlich [ ] Weitere Untersuchungen siehe Rückseite >>> bitte wenden Wasseruntersuchungen für Pflanzenproduktion.docx / Stand: 27.04.2017 Untersuchungen löschen Nevinghoff 40 48147 Münster lufa@lwk.nrw.de Tel. +49 (0) 251 2376-595 www.lufa-nrw.de Fax +49 (0) 251 2376-702