2. Kapitel Handbuch Qualitätssicherung SEITE 1 VON 7

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1 SEITE 1 VON 7 Kritische Ereignisse sind systemrelevante Vorkommnisse, die eine Gefahr für Mensch, Umwelt, Vermögenswerte oder das QS-System im Ganzen darstellen oder zu einer Gefahr für diese werden können. Hierzu zählen insbesondere alle in Warenbezug, Produktion o. Vermarktung festgestellten systemrelevanten Abweichungen, wenn diese Abweichungen geeignet sind, die LM-Sicherheit zu gefährden. alle strafrechtlichen o. aufsichtsbehördlichen Ermittlungsverfahren, wenn diese Verfahren direkt o. indirekt auf die Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit ausgerichtet sind. Medienrecherchen, kritische Medienberichte sowie öffentliche Proteste, die direkt oder indirekt Fragen der Lebensmittelsicherheit zum Gegenstand haben. Ein Ereignisfallblatt ist verfügbar, um im Ereignisfall alle erforderlichen Informationen zielgerichtet weitergeben zu können. Der Erzeuger muss einen Krisenbeauftragten benennen, sofern er nicht selbst Krisenbeauftragter ist. Der Krisenbeauftragte muss auch außerhalb der Betriebszeiten zu erreichen sein. nplan Rückstandskontrollen Grundlage: Eine wichtige Aufgabe im Bereich Verbraucherschutz ist die Durchführung von Rückstandskontrollen. Durch diese soll sichergestellt werden, dass keine Lebensmittel mit bedenklichen Resten von Pflanzenschutzmitteln oder Umweltkontaminanten an den Verbraucher gelangen. Vorschriften: In der Europäischen Union gibt es sehr stringente Vorschriften über festgesetzte Höchstmengen, die nicht überschritten werden dürfen. Kontrollen: Rückstandsuntersuchungen werden stichprobenweise (präventiv) oder bei begründetem Verdacht durchgeführt. Sowohl an den Probennehmer als auch an die Probe werden bestimmte Anforderungen gestellt, damit diese Proben im Bedarfsfall auch rechtlich Bestand haben sollen. Für die rechtliche Verbindlichkeit müssen Untersuchungen zudem in akkreditierten Laboren/Instituten durchgeführt werden n: Wenn bedenkliche oder nicht erlaubte Rückstände festgestellt werden, sind umgehend die erforderlichen n zum Schutz des Verbrauchers zu ergreifen: Je nach Schwere des Falles wird beispielsweise der Betrieb intensiv überprüft oder der Verkauf untersagt. Nach 40a LMBG hat ein Lebensmittelunternehmer unverzügl. die für die Überwachung zuständige Behörde (Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt) zu unterrichten! RKD = Rückstandskontrolldienst (Abt. LAVES Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ) Verantwortlicher auf dem Betrieb: Bei Überschreitung gesetzlicher Höchstmengen von Pflanzenschutzmitteln in Ernteprodukten Wird festgestellt, dass es bei dem Produkt zu einer Überschreitung der Rückstandshöchstmengen gekommen ist, sind folgende n unverzüglich einzuleiten: Feststellen um welche Partie es sich handelt Vorläufiges Sperren verbleibender Ware (im Feld/im Lager) Keine weitere Vermarktung! anhand der Unterlagen (Lieferscheine, ) feststellen, welche Abnehmer mit der Ware beliefert wurde Information der Abnehmer, sofortiger Rückruf der Partie/n Rückrufverfahren (2.1.4 b) Information an Zert.-Stelle (Meldebogen Ereignisfall) Feststellen der möglichen Ursache (Kontrolle der Aufzeichnungen, Nachbarflächen, vorherige Kulturen, etc.) Wenn möglich, Einsenden einer zweiten Vergleichsprobe an das Labor zur Kontrolle der Ergebnisse ggf. - Hinzuziehen weiterer Experten ggf. - Entsorgung Kap Betriebsdaten (Krisenbeauftragter) intern Rückstands-Kontrolle extern Beratung/OVR Erzeuger Erzeug.-Org. Vermarkter Handel RKD Andere Akkreditiertes Labor / Prüfinstitut Analysemethode - Analysenumfang Befund Rückstände nicht nachweisbar bzw. RHG nicht überschritten zugelassener Wirksff RHG überschritten Rückstände nachgewiesen verbotener Wirksff aber in EU zugelassen verbotener Wirksff keine Zulassung Freigabe Dokumentation SPERRUNG der WARE Kontrolle Aufzeichnungen Kontrolle Aufzeichnungen Kontrolle Aufzeichnungen Ursachen-Ermittlung Ursachen-Ermittlung Ursachen-Ermittlung NACHKONTROLLE 40a LMBG Rückruf der Ware Export-fähig?! Im Einzelfall zu entscheiden: Ordnungswidrigkeit Straftat Sanktionen

2 SEITE 2 VON 7 HINWEIS zum Meldebogen für den Ereignisfall Was müssen Sie im Ereignis- und Krisenfall veranlassen! 1. Nehmen Sie telefonisch oder per Kontakt zur Zert-Stelle auf. Informieren Sie diese mit dem Meldebogen so konkret wie möglich über das kritische Ereignis. Sämtliche Informationen aus der Meldung werden vertraulich behandelt. 2. Informieren Sie ggf. folgende Personen, Aufsichtsbehörden und Unternehmen telefonisch über die Geschehnisse: a) Ihr Lebensmittelüberwachungsamt b) Ihre Abnehmer (z.b. Erzeugerorganisation) c) Ihre Zulieferer (z.b. Lieferanten) d) Ihren Anbauberater bzw. für Pflanzenschutz zuständ. Dienststelle (LWK) 3. Informieren Sie ggf. Ihre Mitarbeiter über die Geschehnisse. Weisen Sie diese an, gegenüber Dritten (z.b. Presse) von jeder Äußerung abzusehen und entsprechende Anfragen direkt an die für diesen Fall aurisierte Person weiterzuleiten. Was passiert nach Eingang Ihrer Ereignismeldung bei QS? In enger Abstimmung mit Ihnen, Ihrem Bündler, den Behörden und anderen evtl. betroffenen Systempartnern koordiniert die Zert-Stelle die notwendigen n, um einen nachhaltigen Schaden von Ihrem Betrieb und vom QS-System abzuwenden und die bestehenden Probleme möglichst schnell zu lösen. Allerdings: Unterstützung gewähren und Schaden abwenden kann die Zert-Stelle nur, wenn Sie diese zeitig und konkret informieren! Was sind "kritische Ereignisse"? Zu einem kritischen Ereignis für den einzelnen Systempartner, die betroffene Stufe oder das gesamte QS- System kann jedes Vorkommnis werden, bei dem Gefahren für Mensch, Tier oder Umwelt oder für das Vertrauen in Lebensmittel im Ganzen drohen. Ereignisse, von denen Sie als Erzeuger ganz konkret betroffen sein können, sind beispielsweise: Ein von Ihnen in den Verkehr gebrachtes Lebensmittel entspricht nicht den Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit (z.b. wegen Rückstandsüberschreitungen). Ihr Betrieb wird behördlich gesperrt (z.b. wegen Pflanzenerkrankung) Die Medien berichten negativ oder reißerisch über Ihren Betrieb. Ein von Ihnen eingesetztes Betriebsmittel enthält Schadsffe. Sie sind in eine Warenrückrufaktion eingebunden. Wann müssen kritische Ereignisse gemeldet werden? Neben Ihren Informationspflichten gegenüber QS sind Sie in vielen Fällen auch den Aufsichtsbehörden gegenüber meldepflichtig. Eine Meldepflicht besteht insbesondere dann, wenn ein in den Verkehr gebrachtes Lebensmittel möglicherweise nicht den Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit entspricht. Grundsätzlich muss jeder Einzelfall ernst genommen werden. Bitte bewahren Sie den Meldebogen an gut erreichbarer Stelle zusammen mit Ihren Unterlagen zum eigenen Krisenmanagement auf! Alle Informationen sind/werden vertraulich behandelt! Weitere n werden mit Ihnen zusammen vereinbart und koordiniert Meldebogen für den Ereignisfall Seite 1 / 2 An die QS Qualität und Sicherheit GmbH außerhalb der Geschäftszeiten, an Wochenenden, Feiertagen, im Notfall Notfalltelefon: 0228 / Ereignisfall@q-s.de An das PCU Peterson Control Union Deutschland GmbH Telefax: 0228 / Telefon: 030 / berlin@controlunion.com Telefax: 030 / Nach Art. 20 der Verordnung (EG) 178/2002, nach 44a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) und nach weiteren gesetzlichen Vorschriften können Sie auch zur Meldung des Ereignisses an die zuständige Behörde verpflichtet sein. An die zuständige Behörde: LAVES Nds.Landesamt f.verbraucherschutz & LM-Sicherheit FAX: 0441 / Postfach Oldenburg PSA Pflanzenschutzamt HANNOVER FAX: 0511 / LWK Niedersachsen Wunsrfer Landstr Hannover PSA Pflanzenschutzamt HAMBURG FAX: 040 / Uni Ohnhorststr Hamburg PSA LWK SCHLESWIG-HOLSTEIN Abt. Pflanzenschutz FAX: / Am Kamp Rendsburg Angaben zum Betrieb PRODUKTIONSART Erzeugung BÜNDLER iq-agrarservice STANDORTNUMMER NAME des Betriebs O G K G G N Name Krisenmanager Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon Telefax Mobil - Folgeblatt -

3 SEITE 3 VON Meldebogen für den Ereignisfall Seite 2 / 2 Angaben zum Ereignis 1. Was ist passiert? Art der Gefahr? 2. Wann ist es passiert? (bzw. Wann wurde es festgestellt?) 3. Was haben Sie in dieser Sache unternommen? 4. Welche Personen oder Institutionen sind zurzeit in dieser Sache aktiv? 5. Welche weiteren n planen Sie? Angaben zum betroffenen Produkt / Befund Warenbezeichnung: Menge / Fläche davon als QS-Ware im Verkehr betroffene Charge / Los Art des Befunds (z.b. Pflanzenschutzmittelrückstand, Hygienemängel, ) Uhrzeit Stempel Anlage(n)

4 SEITE 4 VON 7 Gefahrenbeurteilung RHM Betrieb EZ-Nr. Kulturen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln JA NEIN sehr gering Restmengen werden ordnungsgemäß auf der Fläche ausgebracht; Höchstmengen werden dabei berücksichtigt JA NEIN Einhaltung der Wartezeiten JA NEIN in den letzten 4 Jahren keine positiven Analyseergebnisse (keine Überschreitung der Höchstmenge!) JA NEIN Beachtung guter fachlicher Praxis JA NEIN Pflanzenschutztechnik ist in einem guten Zustand JA NEIN das Risiko einer Abdrift von angrenzenden Flächen ist als gering anzusehen JA NEIN Teilnahme am Rückstandsmoniring JA NEIN Elbe-Obst eigene Analysen JA NEIN JA NEIN Labor (Analyseergebnisse aktuell eigene Produkte) EUROFINS GBA LUFA Sorte Sorte Sorte Sorte JA EUROFINS GBA LUFA Sorte Sorte Sorte Sorte JA EUROFINS GBA LUFA Sorte Sorte Sorte Sorte JA Ergebnis O.K. ( gesetzl. Vorgaben) NEIN NEIN NEIN B E W E R T U N G geringe Gefahr d.h. die Gefahr einer RHM-Überschreitung ist aufgrund der Bewertung als sehr gering einzustufen; Moniring ausreichend! Gefahr vorhanden d.h. die Gefahr einer RHM-Überschreitung ist aufgrund der Bewertung gegeben, weitere n werden getroffen Gefährdung / Abweichung Gefahr RHM Verantwortlich bis wann FRIST erledigt Mögl. Vorbeugungsmaßnahmen

5 SEITE 5 VON 7 Die EU-Verordnung (akt.) fordert die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln, Futtermitteln, u.s.w. In allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen ist die Rückverfolgbarkeit sicherzustellen. 1.) Gründe für Rückrufverfahren: Verunreinigung der Produkte durch (vgl. Beispiele TEST) 2.) Planung des Rückrufs: MELDEBOGEN FÜR DEN EREIGNISFALL a) An wen wurde geliefert? b) Sind noch Restbestände der Ware im/auf dem Feld oder im Lager? c) Ist eine Verbrauchergefährdung auszuschließen? d) Wer ist davon in Kenntnis zu setzen (Behörden / Lebensmittelüberwachung), e) Welche Gegenmaßnahmen können vom Betrieb selbst sofort eingeleitet werden? Abnehmer, Mitarbeiter, Spediteur, Bündler, Zertifizierungsstelle,..? 3.) Durchführung des Rückrufs: VERFAHRENSANWEISUNG f) SPERRUNG: Alle im eigenen Lager oder auf dem Feld verbleibenden von der Rückrufaktion betroffenen Partien werden sofort gesperrt und nicht mehr ausgeliefert! g) MELDUNG: Sind alle benötigten Angaben (vgl. 2.) Planung des Rückrufs) zusammengetragen, werden die Betroffenen vom Betriebsleiter informiert Information an an die Zert-Stelle h) MAßNAHME: (ggf.) Organisation der Rückholung von den einzelnen Abnehmern! Kontrolle aller eingehenden Partien Entscheidung über die Verwertung / Entsorgung der fehlerhaften Partien (nach Nachweis) i) DOKUMENTATION: Dokumentation der Rückrufaktion Jährlicher Test RÜCKRUFVERFAHREN Grund des Rückrufs (Was ist passiert?) Anmerkung: frei erfundenes Beispiel anhand reeller Lieferung! Öl (Ölschaden an Mor, Fahrzeug,..) Werkzeuge oder andere Fremdkörper (z.b. Glas) Rückstände von Pflanzenschutzmitteln Mögliche Auswirkungen auf den Verbraucher: Verunreinigte Transportfahrzeuge Brand oder Unfall keine Gefährdung Welche Ware ist betroffen? Anmerkung: frei erfundenes Beispiel Lieferung von vor 2 4 Wochen! WAS Sorte: Lieferdatum: (vor ca. 2 bis 4 Wo.) Lieferschein-Nummer: WIE VIEL Erntemenge Ausgelieferte Menge Hofverkauf Verbleibende Menge (der Sorte / ggf. vom Schlag) = Lieferschein-Nr. Menge + Marktstand + (im Lager bzw. Feld): = Wer ist zu informieren? Kunde Vermarkter / EO Spedition sonstige getroffene Korrekturmaßnahmen + + ( Adressen siehe Meldebogen f.d.ereignisfall ) Name Ansprechpartner Telefon-Nummer Elbe-Obst Erzeugerorganisation r.v. Carsten Greisiger (Zentrale) / QS / GG Pflanzenschutzamt LAVES Kontrollstelle Esteburg Sperrung verbleibender Ware Beauftragung weitere Analyse ERFOLG der Rückrufaktion Ware wäre erfolgreich zurückverfolgt worden (über EO) Ware wäre nicht vollständig zurückverfolgt worden

6 SEITE 6 VON 7 VERFAHREN KRISENMANAGEMENT a) Informationseingang z.b. durch - Feststellung gesundheitsgefährdender Ereignisse! - Umwelthavarie - Pressemitteilungen über branchenbezogene Gefährdungen - Unfall, Brand, b) Information des Betriebsleiters (verantwortlich für externe Kommunikation mit Behörden, Medien, etc.) c) Sofortmaßnahmen in Form von Lieferspp, Sperrung vorhandener Ware, d) Klärung und Bewertung der Sachlage e) Datenanalyse Wareneingang, Rückverfolgbarkeit, Lagerung, f) Krisenbewältigung - Einschalten geeigneter Experten (Rechtsanwalt, Labor, Verband, Beratung, EO, ) - Information der Kontrollstelle - Information der Kunden - Information von Behörden - Information der Versicherung - Information der Öffentlichkeit g) Auswertung der Krise h) Planung von Vorbeuge- und Korrekturmaßnahmen wichtige Telefonnummern Name Rechtsanwalt Labor Telefonnummer Verband Beratung ESTEBURG / EO Elbe-Obst / (GF, Vorstand) Kontrollstelle QS-GmbH PCU (GlobalG.A.P. / TN) / / Behörde LAVES Fax: 0441 / PSA (Pflanzenschutzamt) H amburg Fax: 040 / H annover Fax: 0511 / SH olstein Fax: / Kontrollstelle ACG / Versicherung

7 SEITE 7 VON 7 Fragestellung JA NEIN mögliches Risiko Korrekturmaßnahmen Kap Betriebsdaten Ist auf dem Betrieb ein Verantwortlicher für Lebensmittelsicherheit benannt? sind alle Gefahrenanalysen (Wasser, org. Dünger, Standort, ) ausgefüllt und aktuell? Sind die Mitarbeiter angehalten besondere Vorkommnisse zu melden? Ist die Identität von allen Mitarbeitern bekannt? Ist die Identität von allen Dienstleistern bekannt? Sind alle Betriebsgebäude abgeschlossen? (sofern möglich) Werden alle Besucher, etc. verpflichtet sich vor dem Betreten des Betriebes beim Betriebsleiter zu melden? Werden Ernteprodukte nachts innerhalb von abgeschlossenen Gebäuden aufbewahrt? Werden verladene Ernteprodukte nachts innerhalb von abgeschlossenen Gebäuden zwischengelagert? Sind alle Ernteprodukte und Verpackungen rückverfolgbar? Werden Verpackungen vor dem Gebrauch auf Sauberkeit kontrolliert? Wird die Möglichkeit der Sabotage berücksichtigt? Werden Möglichkeiten zur Sabotage verhindert? Sind alle Brunnen gesichert? Kap , 3.1.1, 3.5.8, 3.7.1, 4.1.1, 6.2, Kap Kap Kap Kap a Kap Kap Kap Sind Beregnungssysteme in einem internen Kontrollsystem integriert? Werden alle externen Transportfahrzeuge vor Beladung optisch auf Sauberkeit überprüft? Werden alle (längeren) Transporte mit Abdeckplanen durchgeführt Kap Kap B E W E R T U N G geringe Gefahr d.h. die Gefahr für den Betrieb ist aufgrund der Bewertung als sehr gering einzustufen! ( 4 festgestellte Risiken) Gefahr vorhanden d.h. die Gefahr für den Betreib ist aufgrund der Bewertung gegeben, weitere n werden getroffen Gefährdung / Abweichung LM-Schutz Verantwortlich bis wann FRIST erledigt Mögl. Vorbeugungsmaßnahmen

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