Energieeffizienz in neuen Baugebieten

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Transkript:

Von der energiegerechten Bauleitplanung bis zum städtebaulichen Vertrag: Instrumente für Kommunen zur Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in neuen Baugebieten ein Überblick Andreas Hübner Gertec GmbH Ingenieurgesellschaft 1

Energieeffiziente Gebäude (mit niedrigem Wärmebedarf) und passive Solarenergienutzung geringe Transmissionswärmeverluste der Gebäudehülle durch kompakte Baukörper, Wärmedämmung, Wärmeschutzverglasung und winddichte Ausführung kontrollierte Lüftung und natürliche Klimatisierung hohe passive solare Gewinne durch Südfenster und Südverglasungen Speicherung der Solargewinne durch massive Bauteile effiziente Wärmeversorgung sommerliche Verschattung zur Vermeidung von Aufheizung gute Tagesbelichtung gemäß DIN 5034 niedriger Energieaufwand bei der Herstellung (Baustoffe) 2

Umsetzungsinstrumente für Kommunen Festsetzungen zu Abstand, Höhe, Ausrichtung, Neigung im B-Plan, Umweltbericht Festsetzungen zur Solarenergie nach 9 Abs. 1. Nr. 23 b) BauGB Anschluss- und Benutzungszwang nach GO NRW Vereinbarungen im privatrechtlichen oder öffentlichrechtlichen Vertrag zum Dämmstandard Anschluss an ein Versorgungssystem Ausschreibung der Energieversorgung 3

Festsetzung im Bebauungsplan Festsetzung zur Energieeffizienz Rechtsgrundlagen und Bewertung Festsetzung der Baukörperstellung zur Besonnung und Verschattungsvermeidungen (z.b. überbaubare Fläche, welche die Baukörperstellung vorgibt, unter Umständen auch Baulinien Festsetzung der Traufhöhe (x Meter über Geländeoberkante) Vorgabe der Dachform (Flachdach, Pultdach, Satteldach ohne Gauben auf der Südseite Vorgaben zur gestalterischen Integration von Solaranlagen (z.b. In-Dach-Anlagen) Festsetzung zur Mindestbesonnung (Vorgabe der Baukörperstellung ergänzt durch textliche Festsetzung einschließl. Schemaschnitt) 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB 2004 (gegebenenfalls in Verbindung mit 23 BauNVO) 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB 2004 in Verbindung mit 18 BauNVO 9 Abs. 1 Nr. 23 lit. b BauGB 2004 oder Integration einer Gestaltungssatzung über 9 Abs. 4 BauGB Integration einer Gestaltungssatzung über 9 Abs. 4 BauGB 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB 2004 Festsetzung der Bepflanzung des Grundstücks zur Verschattungsver-meidung (z.b. Einzelbäume mit 1,5 facher Wuchshöhe Abstand zum Gebäude) 4 Zulässigkeit fraglich: Pflanzgebote nach 9 Abs. 1 Nr. 25 lit a BauGB sind dazu wohl nicht geeignet

Festsetzung zum Einsatz erneurbarer Energien ( 9 Abs. 1 Nr. 23 lit b BauGB 2004) Nach 9 Abs. 1 Nr. 23 lit. b BauGB 2004 kann festesetzt werden, dass in einem Baugebiet bei der Errichtung von Gebäuden bestimmte bauliche Maßnahmen für den Einsatz erneuerbarer Energien wie insbesondere der Solarenergie getroffen werden müssen. Es ist fraglich, welche Regelungsspielräume durch diese Vorschrift eröffnet werden. 5

Gebäudeorientierung und Verschattung Verminderung von Solargewinnen durch ungünstige Orientierung hier ermittelt mit GOSOL 1998, weiterentwickelt mit Anpassung an EnEV, in Dortmund z.b. jetzt verpflichtende Anwendung 6

Gebäudeorientierung und Verschattung Verschattung von Nachbargebäuden hier ermittelt mit Solcity, Freeware 1998, begrenzt in der Aussagekraft, starke Fixierung auf Südfassade, keine Optimierungsmögichkeiten in komplexen Bausituationen 7

Nutzen von solarer Optimierung im Städtebau verbessert die Belichtung und Besonnung der Wohnungen (letzte Chance in dieser Planungsphase) spart gegenüber einem nicht optimierten Entwurf mittlerer Bebauungsdichte 5 10 % Energie ermöglicht die Bewertung von verschiedenen Entwürfen für einen Standort die Entwicklung solarenergetisch günstiger Bebauungskonzepte die Analyse und Bewertung von Bebauungskonzepten hinsichtlich ihrer solarenergetischen Mängel und Konflikte die solarenergetische Optimierung von städtebaulichen Entwürfen die Analyse der Auswirkungen von Planungen auf den Bestand bezüglich der Besonnungssituation 8

Städtebaulicher Vertrag und Durchführungsvertrag beim vorhabenbezogenen Bebauungsplan (1) Die Gemeinde kann städtebauliche Verträge schließen. Gegenstände eines städtebaulichen Vertrags können insbesondere sein: 4. entsprechend den mit den städtebaulichen Planungen und Maßnahmen verfolgten Zielen und Zwecken die Nutzung von Netzen und Anlagen der Kraft-Wärme- Kopplung sowie von Solaranlagen für die Wärme-, Kälte-, und Elektrizitätsversorgung. 9

Vertragliche Vereinbarungen A) Erhöhter Gebäude-Dämmstandard Der Primärenergiebedarf jedes einzelnen Gebäudes darf nicht den Wert von 60 kwh/m 2 a (Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr) überschreiten. Der auf die wärmeübertragende Gebäudehülle bezogene spezifische Transmissionswärmeverlust muss den in der EnEV Energieeinsparverordnung) zugelassenen Höchstwert um mindestens 30 % unterschreiten 10

EnEV - 35% 11

Wärmekennwerte im Vergleich 12

Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Energieeffizienter Neubau EFH 139 m 250.000 200.000 208.500 150.000 100.000 50.000 5.700 10.750 0 Investition Mehrkosten Einsparung nach 25 Jahren Wirtschaftlich bei höherem Wohnkomfort 30% CO 2 -Einsparung von 2300 auf 1600 l Öl oder cbm Gas pro Jahr (inkl. Warmwasser) 13

Vertragliche Vereinbarungen B) Anschluss an Nah- / Fernwärmeversorgung (1) Schuldrechtliche Anschlussverpflichtung Die Phoenix See Entwicklungsgesellschaft wird mit den Investoren in den Kaufverträgen schuldrechtlich vereinbaren, dass diese verpflichtet sind, ihr Grundstück an das Fernwärmenetz des Wärmeversorgungsunternehmens anzuschließen und während der Laufzeit dieses Vertrages sämtliche auf dem Grundstück benötigte Raumheizwärme ausschließlich von dem Wärmeversorgungsunternehmens zu beziehen. Weiter wird der jeweilige Käufer verpflichtet, die getroffene Vereinbarung im Falle der Grundstücksveräußerung dem jeweiligen Rechtsnachfolger mit der Verpflichtung zur Weitergabe aufzuerlegen. (2) Dingliche Sicherung Phoenix See Entwicklungsgesellschaft wird zur Absicherung der schuldrechtlichen Bezugsverpflichtung mit Rang vor dem Grundschuldbelastung der Abt. II eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit zu Gunsten des Wärmeversorgungsunternehmens mit folgendem Inhalt vereinbaren: Dem Eigentümer des Grundstücks ist es untersagt, Anlagen zu errichten oder zu betreiben oder errichten oder betreiben zu lassen, die der Erzeugung von Wärme zur Raumheizung dienen. Diese Dienstbarkeit wird befristet bis zum... 14

Ausschreibung Energieeffiziente Energieversorgung Festlegung der energetischen und wirtschaftlichen Qualität der Versorgung mit Strom, Wärme, Kälte durch Effizienzkennzahlen (z.b. Primärenergiefaktoren) alle Kunden sind an Wärmeanbieter gebunden Auswahl eines Versorgers durch Ausschreibung 15

Umsetzungsinstrumente für Kommunen Nichtverlegung Erdgas Energie als Bewertungskriterium im städtebaulichen Wettbewerb verpflichtende Beratung bei Grundstückskauf 16

Umsetzungsinstrumente für Kommunen finanzielle Zuschüsse für Effizienzmaßnahmen Bonussystem als Anreizsystem Beratung und Information 17

Bonusregelung Beispiel aus Bielefeld: Breipohls Hof 18

Bonusregelung - Beispiel Stadt Greven 19

Gutschein für kostenlose Energieberatung und vergünstigten Luftdichtigkeitstest Wert: 150 EUR für Energieberatung + 150 EUR für Luftdichtigkeitstest (Eigentümer muss noch 350 EUR für Luftdichtigkeitstest zahlen) Pool von Beratern und Blower-door-Firmen mit intern vereinbarten Festpreisen 20

Angebot Standardisierte Qualitätssicherung (Modell Münster) Standardisierte Leistungsbeschreibung mit Festpreisen und Prüferpool Zuschuss von 150 EUR zu Kosten von 1.100 EUR Verwaltung bei Verkaufsgesprächen und Energieberatung 21

Unverbindliche Umsetzungsinstrumente Allgemeine Informationsvermittlung Infopaket für Baufamilien (Broschüre, Energieberater, Handwerker, Architekten, Förderung) Energiesprechstunde bauerfahrene Energieberater vorherige Terminevereinbarung (je 1,5 2h) Vortragsveranstaltungen für Bauherren Moderne Haustechnik Solarenergie / Photovoltaik / Solarthermie Man baut nur einmal (fertige Seminarkonzepte der Energieagentur NRW, nur Referentenkosten) 22

Solarenergetische Prüfung von Bebauungsplänen Erstellung eines Energiekonzeptes bei größeren Baugebieten (mehr als 50 WE) Regelungen in privatrechtlichen Kaufverträgen oder öffentlichrechtlichen Verträgen und / oder Finanzielle Anreize über Bonussysteme Begleitende Beratung und Information 23