Kofler Energies AG Bericht des Aufsichtsrats 2016

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Transkript:

Kofler Energies AG Bericht des Aufsichtsrats 2016

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Damen und Herren, wir halten es für erforderlich, mit unserem wirtschaftlichen und technischen Know-how allen im Zuge der Energiewende aufkommenden Herausforderungen begegnen zu können. Es ist uns im Berichtszeitraum gelungen, die im Konzernverbund vorhandenen unterschiedlichen Kompetenzen besser als bislang den projektspezifischen Herausforderungen entsprechend geschäftsfeld- und firmenübergreifend einzusetzen, wodurch die Marke Kofler Energies eines ihrer Alleinstellungsmerkmale im Markt weiter ausbauen konnte. Der Fokus lag nach der Einstellung des Energieliefergeschäfts primär auf dem Ausbau der Planung durch die Tochtergesellschaften. Die Dacapo S.à r.l., die mit 99,15% am Grundkapital der Kofler Energies AG beteiligt ist, hat mit Schreiben vom 28. September 2016 gemäß 327a Abs. 1 Satz 1 AktG das Verlangen an den Vorstand der Kofler Energies AG gerichtet, einen Hauptversammlungsbeschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Kofler Energies AG auf die Dacapo S.à r.l. gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß 327a ff. AktG fassen zu lassen (Übertragungsverlangen). Dieses Verlangen hat die Dacapo S.à r.l. mit Schreiben vom 26. September 2017 zurückgenommen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben sich im gesamten Berichtsjahr intensiv mit der Lage und den Perspektiven des Unternehmens befasst und dabei die dem Aufsichtsrat nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht. Er war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung eingebunden. Soweit dies nach Gesetz, Satzung oder den Geschäftsordnungen geboten war, hat der Aufsichtsrat nach gründlicher Prüfung Beschlüsse gefasst. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Geschäftsjahr 2016 insgesamt vier Präsenz-Sitzungen abgehalten und zusätzlich an zwei Terminen zwei Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst. In seinen Sitzungen wurde er vom Vorstand ausführlich, zeitnah, schriftlich und mündlich sowie den gesetzlichen Vorgaben entsprechend über den Gang der Geschäfte, die Lage der Gesellschaft (einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements) sowie über die Strategie und Planung des Unternehmens unterrichtet. Sämtliche für das Unternehmen bedeutende Geschäftsvorgänge hat der Aufsichtsrat auf Basis der Berichte des Vorstands im Plenum ausführlich erörtert. Auch in der Zeit zwischen den Sitzungen wurden Einzelfragen in schriftlicher Form vom Vorstand beantwortet und in Gesprächen erörtert. Der Vorstand hat den Aufsichtsratsvorsitzenden darüber hinaus fortlaufend über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage, wesentliche Geschäftsvorfälle, anstehende Entscheidungen sowie langfristige Perspektiven und Überlegungen zu möglicherweise sich anbahnenden Entwicklungen informiert und mit ihm erörtert. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Jahr 2016 an allen Aufsichtsratssitzungen teilgenommen. Bericht des Aufsichtsrats 2016 2/5

Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat alle zustimmungspflichtigen Maßnahmen korrekt vorgelegt und der Aufsichtsrat hat diesen Maßnahmen nach sorgfältiger Prüfung zugestimmt. Auch im Übrigen hat sich der Aufsichtsrat von der Rechtmäßigkeit des Handelns des Vorstands überzeugt. Schwerpunkte der Aufsichtsratstätigkeit In den Aufsichtsratssitzungen hat sich der Aufsichtsrat vom Vorstand im Rahmen des CEO-Reports kontinuierlich über aktuelle Entwicklungen und Initiativen informieren lassen. Dabei wurden sowohl für das Unternehmen relevante Projekte als auch Marktentwicklungen und regulatorische Veränderungen erörtert. Besonderes Augenmerk wurde im Berichtsjahr auf die Integration der einzelnen Geschäftsbereiche gelegt. In den Sitzungen des Aufsichtsrats standen im Berichtszeitraum insbesondere folgende Themen im Vordergrund: > > aktuelle Marktsituation > > Unternehmensentwicklung inkl. Forecast > > Strategische Themen der Neuorientierung > > Kosteneffizienz > > Eigenkapitalsituation > > Personal und Organisation Jahresabschlussprüfung Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in München (Deloitte) hat den Jahresabschluss der Kofler Energies AG sowie den Lagebericht für das am 31. Dezember 2016 beendete Geschäftsjahr unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Abschlussunterlagen und Berichte der Deloitte wurden den Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zur Einsicht und Prüfung ausgehändigt. Der Abschlussprüfer hat an der entsprechenden Bilanzsitzung des gesamten Aufsichtsrats teilgenommen. Er berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung; insbesondere hat er Erläuterungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft abgegeben und für ergänzende Auskünfte zur Verfügung gestanden. Der Abschlussprüfer berichtete auch darüber, dass ihm keine wesentlichen Erkenntnisse über Schwächen des Kontroll- und des Risikomanagementsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess vorlagen. Bericht des Aufsichtsrats 2016 3/5

Der Aufsichtsrat hat die Abschlussunterlagen und die Berichte von Deloitte intensiv und ausgiebig mit dem Abschlussprüfer erörtert, insbesondere den Bilanzverlust der Gesellschaft in Höhe von EUR 1.760.586,42. Sämtliche Fragen wurden beantwortet. Nach eigener Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung sind keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss in der Sitzung vom 09. März 2018 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss der Kofler Energies AG festgestellt. Nach eingehender Diskussion und eigener Prüfung war sich der Aufsichtsrat einig, dass eine Billigung des Vorschlags des Vorstandes über die Verwendung des Bilanzgewinns dieses Jahr entbehrlich ist, da ein solcher im Geschäftsjahr 2016 nicht angefallen ist und ein entsprechender Vorschlag daher nicht erfolgt. Abhängigkeitsbericht Der Vorstand hat seinen Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen erstellt und zusammen mit dem hierzu vom Abschlussprüfer erstatteten Prüfungsbericht dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Abschlussprüfer hat folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass: 1. die tatsächlichen Angaben des Berichtes richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war. Der Abschlussprüfer hat an den Beratungen des Aufsichtsrats über den Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen teilgenommen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet. Auch Überprüfungen des Berichts des Vorstands und des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers durch den Aufsichtsrat gaben keinen Anlass zu Beanstandungen; der Aufsichtsrat schließt sich dem Ergebnis der Prüfung des Abschlussprüfers an. Gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts über die Beziehungen der Kofler Energies AG zu verbundenen Unternehmen erhebt der Aufsichtsrat nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen. Bericht des Aufsichtsrats 2016 4/5

Personalia Im Berichtszeitraum haben sich im Aufsichtsrat folgende personelle Änderungen ergeben: Herr Holger Hansen hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum 31. Januar 2017 niedergelegt. Vom Amtsgericht Charlottenburg wurde Herr Günter Nickel mit Wirkung zum 22. Februar 2017 als Nachfolger bestellt und auf der Aufsichtsratssitzung am 25. April 2017 zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Wir danken Herrn Holger Hansen für seinen Einsatz und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute! Im Berichtszeitraum haben sich im Vorstand folgende personelle Änderungen ergeben: In seiner Sitzung am 03. März 2016 beschloss der Aufsichtsrat zur Verstärkung des Vorstands, Herrn Philipp Kofler ab sofort zum Vorstand der Kofler Energies AG zu bestellen. Gleichzeitig wurde Herr Günter Nickel zum Vorsitzenden des Vorstands der Kofler Energies AG ernannt. Aufgrund des planmäßigen altersbedingten Ausscheidens von Herrn Günter Nickel aus der Kofler Energies AG zum 31. Dezember 2016 wurde seine Bestellung als Vorstand der Gesellschaft vom Aufsichtsrat am 21. Dezember 2016 mit Wirkung zum 01. Januar 2017 widerrufen. Darüber hinaus beschloss der Aufsichtsrat, Herrn Gerd Kupsch ab 01. Januar 2017 zum weiteren Vorstand der Kofler Energies AG zu bestellen. Herr Philipp Kofler wurde ab diesem Zeitpunkt zum Vorsitzenden des Vorstands der Kofler Energies AG ernannt. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens für die im Geschäftsjahr 2016 erbrachten guten Leistungen! Berlin, den 09.03.2018 Für den Aufsichtsrat: Günter Nickel, Vorsitzender Bericht des Aufsichtsrats 2016 5/5